Mediterana-Hotelbau - GL VERLAGS GmbH
Mediterana-Hotelbau - GL VERLAGS GmbH
Mediterana-Hotelbau - GL VERLAGS GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Der Steuertipp<br />
Platz an der Sonne<br />
Das „saubere“ Kraftwerk auf dem<br />
Dach lohnt sich weiterhin.<br />
Installieren Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage, können sie sicher<br />
sein, dass der örtliche Netzbetreiber für eine lange Zeit ihren<br />
Strom zu einem Preis abnimmt, der<br />
heute schon feststeht und weitere 20<br />
Jahre gilt. Neben dieser Sicherheit haben<br />
die Stromproduzenten außerdem<br />
Vorteile beim Finanzamt und profitieren<br />
von mehreren Steuervergünstigungen.<br />
Gerade in der Anfangszeit sind<br />
ihre Ausgaben für die Anlage in der<br />
Regel höher als die Einnahmen. Durch<br />
diesen Verlust sparen sie insgesamt<br />
steuern.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Solaranlage auf dem eigenen Dach<br />
macht den Besitzer zum Unternehmer.<br />
Erwirtschaftet er einen Umsatz von höchstens 17.500 Euro im Jahr,<br />
gilt er als Kleinunternehmer, der von der Umsatzsteuer befreit ist.<br />
Die Option zur Umsatzsteuerpflicht bietet meist jedoch einen finanziellen<br />
Vorteil. Die Anfangs geleistete Vorsteuer auf die hohe<br />
Investition in die Photovoltaikanlage, wird ihnen im Investitionsjahr<br />
vom Finanzamt erstattet somit mindert sich die Investitionssumme<br />
um die 19 Prozent geleistete Umsatzsteuer. Weiterhin werden<br />
die Vorsteuern aus den anderen Betriebsausgaben ebenfalls<br />
erstattet. Im Gegenzug muss der Photovoltaikanlagenbetreiber<br />
die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung an das Finanzamt<br />
zahlen, welche jedoch vom Stromnetzbetreiber zusätzlich zum<br />
EEG-Vergütungssatz an die einzelnen Anlagenbetreiber ausgezahlt<br />
wird und die Vergütung im Nachhinein keineswegs schmälert.<br />
Für ihren selbstverbrauchten Strom müssen die Anlagenbetreiber<br />
sowie alle anderen Endverbraucher Umsatzsteuer zahlen.<br />
Diese können sie nirgendwo zurückholen.<br />
Gewinn und Verlust<br />
Alles, was an Umsatzsteuer hin und her geflossen ist, taucht außerdem<br />
bei der Einkommensteuererklärung wieder auf, wenn der<br />
Anlagenbetreiber seine Betriebseinnahmen den Ausgaben gegenüberstellt.<br />
Alles was mit dem Betrieb der Anlage zusammenhängt<br />
kann als Kosten geltend gemacht werden, wie Aufwendungen für<br />
Zinsen, Gebühren, Fahrtkosten, Unterhaltungskosten etc. Den größten<br />
Posten bilden die Abschreibungen der Photovoltaikanlage. 20<br />
Jahre lang schreiben Betreiber jährlich 5 Prozent der Anschaffungskosten<br />
in gleichen Raten (linear) ab. Bei Installation von Anlagen<br />
bis 31.12.2010 darf degressiv mit 12,5% abgeschrieben werden. Für<br />
Installationen ab 2011 ist die degressive Afa weggefallen.<br />
Wegen der Höhe der Abschreibungen viel interessanter ist nach<br />
wie vor der sogenannte Investitionsabzugsbetrag, mit deren Hilfe<br />
im Jahr vor der Anschaffung bis zu 40% der Investition steuermindernd<br />
geltend gemacht werden kann. Bedingung für den<br />
Investitionsabzugsbetrag ist die Bestellung im Jahr vor dem Erwerb<br />
und der maximale 10%ige Privatverbrauch. Im ersten Jahr<br />
der Anschaffung kann dann die Sonderabschreibung bis zu 20%<br />
abgesetzt werden.<br />
Weitere infos unter: www.servos-winter.de<br />
Tel.: 02202/933030 Bergisch Gladbach<br />
Tel.: 02205/919970 Rösrath<br />
Christian Servos<br />
Steuerberater der Kanzlei<br />
Servos Winter & Partner <strong>GmbH</strong><br />
Seit 11 Jahren für Sie in Bergisch Gladbach:<br />
Praxis für Lebensberatung, Paarberatung, Supervision<br />
Daniela Hirzel<br />
Gestalttherapeutin, Dipl. Biologin<br />
Hauptstr. 247 • 51465 Bergisch Gladbach<br />
Telefon: 0 22 02 / 86 34 49 • www.daniela-hirzel.de<br />
www.<strong>GL</strong>Verlag.de <strong>GL</strong> KOMPAKT Nr. 04<br />
5