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Mediterana-Hotelbau - GL VERLAGS GmbH

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Der Steuertipp<br />

Platz an der Sonne<br />

Das „saubere“ Kraftwerk auf dem<br />

Dach lohnt sich weiterhin.<br />

Installieren Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage, können sie sicher<br />

sein, dass der örtliche Netzbetreiber für eine lange Zeit ihren<br />

Strom zu einem Preis abnimmt, der<br />

heute schon feststeht und weitere 20<br />

Jahre gilt. Neben dieser Sicherheit haben<br />

die Stromproduzenten außerdem<br />

Vorteile beim Finanzamt und profitieren<br />

von mehreren Steuervergünstigungen.<br />

Gerade in der Anfangszeit sind<br />

ihre Ausgaben für die Anlage in der<br />

Regel höher als die Einnahmen. Durch<br />

diesen Verlust sparen sie insgesamt<br />

steuern.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Solaranlage auf dem eigenen Dach<br />

macht den Besitzer zum Unternehmer.<br />

Erwirtschaftet er einen Umsatz von höchstens 17.500 Euro im Jahr,<br />

gilt er als Kleinunternehmer, der von der Umsatzsteuer befreit ist.<br />

Die Option zur Umsatzsteuerpflicht bietet meist jedoch einen finanziellen<br />

Vorteil. Die Anfangs geleistete Vorsteuer auf die hohe<br />

Investition in die Photovoltaikanlage, wird ihnen im Investitionsjahr<br />

vom Finanzamt erstattet somit mindert sich die Investitionssumme<br />

um die 19 Prozent geleistete Umsatzsteuer. Weiterhin werden<br />

die Vorsteuern aus den anderen Betriebsausgaben ebenfalls<br />

erstattet. Im Gegenzug muss der Photovoltaikanlagenbetreiber<br />

die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung an das Finanzamt<br />

zahlen, welche jedoch vom Stromnetzbetreiber zusätzlich zum<br />

EEG-Vergütungssatz an die einzelnen Anlagenbetreiber ausgezahlt<br />

wird und die Vergütung im Nachhinein keineswegs schmälert.<br />

Für ihren selbstverbrauchten Strom müssen die Anlagenbetreiber<br />

sowie alle anderen Endverbraucher Umsatzsteuer zahlen.<br />

Diese können sie nirgendwo zurückholen.<br />

Gewinn und Verlust<br />

Alles, was an Umsatzsteuer hin und her geflossen ist, taucht außerdem<br />

bei der Einkommensteuererklärung wieder auf, wenn der<br />

Anlagenbetreiber seine Betriebseinnahmen den Ausgaben gegenüberstellt.<br />

Alles was mit dem Betrieb der Anlage zusammenhängt<br />

kann als Kosten geltend gemacht werden, wie Aufwendungen für<br />

Zinsen, Gebühren, Fahrtkosten, Unterhaltungskosten etc. Den größten<br />

Posten bilden die Abschreibungen der Photovoltaikanlage. 20<br />

Jahre lang schreiben Betreiber jährlich 5 Prozent der Anschaffungskosten<br />

in gleichen Raten (linear) ab. Bei Installation von Anlagen<br />

bis 31.12.2010 darf degressiv mit 12,5% abgeschrieben werden. Für<br />

Installationen ab 2011 ist die degressive Afa weggefallen.<br />

Wegen der Höhe der Abschreibungen viel interessanter ist nach<br />

wie vor der sogenannte Investitionsabzugsbetrag, mit deren Hilfe<br />

im Jahr vor der Anschaffung bis zu 40% der Investition steuermindernd<br />

geltend gemacht werden kann. Bedingung für den<br />

Investitionsabzugsbetrag ist die Bestellung im Jahr vor dem Erwerb<br />

und der maximale 10%ige Privatverbrauch. Im ersten Jahr<br />

der Anschaffung kann dann die Sonderabschreibung bis zu 20%<br />

abgesetzt werden.<br />

Weitere infos unter: www.servos-winter.de<br />

Tel.: 02202/933030 Bergisch Gladbach<br />

Tel.: 02205/919970 Rösrath<br />

Christian Servos<br />

Steuerberater der Kanzlei<br />

Servos Winter & Partner <strong>GmbH</strong><br />

Seit 11 Jahren für Sie in Bergisch Gladbach:<br />

Praxis für Lebensberatung, Paarberatung, Supervision<br />

Daniela Hirzel<br />

Gestalttherapeutin, Dipl. Biologin<br />

Hauptstr. 247 • 51465 Bergisch Gladbach<br />

Telefon: 0 22 02 / 86 34 49 • www.daniela-hirzel.de<br />

www.<strong>GL</strong>Verlag.de <strong>GL</strong> KOMPAKT Nr. 04<br />

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