Nachtrag 12 G
Nachtrag 12 G
Nachtrag 12 G
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Stückgut ÖGT<br />
Zahlung der Kosten<br />
10.1 Der Absender kann die von der Annahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entstehenden Kosten<br />
zahlen oder auf den Empfänger überweisen. Das Nebenentgelt für eine Transportversicherung des<br />
Gutes ist ausnahmslos vom Absender zu bezahlen, und kann nicht auf den Empfänger überwiesen<br />
werden.<br />
10.2 Kosten, die der Absender nach Ziff. 10.1 nicht übernimmt, stellt die Rail Cargo Austria AG dem<br />
Empfänger in Rechnung; sie sind jedoch vom Absender zu zahlen, wenn der Empfänger weder das<br />
BahnExpress-Beförderungspapier eingelöst noch seine Rechte aus dem Frachtvertrag geltend<br />
gemacht hat.<br />
10.3 Die Kosten für BahnExpress werden - ausgenommen bei Barzahlung - im nach hinein zentral be-<br />
und abgerechnet und in einer gesonderten ZF-Rechnung 14tägig fakturiert. Die Bezahlung erfolgt<br />
mit dem beiliegenden Zahlschein oder via Telebanking. Verweigert der Empfänger nach Einlösen<br />
des Beförderungspapiers die Bezahlung der überwiesenen Frachtkosten, so werden diese dem<br />
Absender einschließlich der dadurch entstandenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von EUR<br />
14,50 in Rechnung gestellt.<br />
10.4 Nur bei Selbstaufgabe oder Abholung im Logistik-Center oder Stützpunkt werden die Kosten für<br />
BahnExpress sofort dezentral berechnet und können in bar bezahlt werden.<br />
10.5 Über Vereinbarung wird dem Kunden durch die Rail Cargo Austria AG eine Kundennummer<br />
zugeteilt. Die Abrechnung der Kosten mit dem Kunden erfolgt<br />
− sofern mit der ÖVK und der Rail Cargo Austria AG eine Stundungsvereinbarung abgeschlossen<br />
wurde über dessen Konto bei der ÖVK,<br />
− über ein Bankkonto des Kunden bei einem österreichischen Bankinstitut.<br />
10.6 Nachnahmen und sonstige Abgaben sind ausgenommen bei Abrechnung über ein Konto bei der<br />
ÖVK vom Empfänger bei der Ablieferung in bar zu zahlen.<br />
10.7 Rechnung im Sinne des UStG 1994 ist bei Barzahlung die „Barrechnung“ bei Zahlung nach Ziff.<br />
10.3, 10.5 und 10.6 die ZF-Rechnung.<br />
10.8 Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Mahngebühr von EUR <strong>12</strong>,00 je Zahlschein plus<br />
Verzugszinsen in Rechnung gestellt.<br />
10.9 Die Umsatzsteuer wird für die Summe aller umsatzsteuerpflichtigen Beträge berechnet und<br />
gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Der Steuerbetrag wird auf ganze Cent kaufmännisch<br />
gerundet.<br />
10.10 Werden die Kosten in bar bezahlt, so wird die Zahlung auf der „Barrechnung“ bestätigt.<br />
10.11 Wird der Rail Cargo Austria AG bekannt, dass über den Frachtzahler ein Ausgleichs- oder<br />
Konkursverfahren eröffnet ist, oder wurde der Frachtzahler bereits wegen Zahlungsverzug gemahnt,<br />
so wird die Sendung nur gegen sofortige Zahlung der Kosten angenommen oder abgeliefert.<br />
Berichtigung erhobener Kosten<br />
11.1 Wurden die Kosten fehlerhaft berechnet oder erhoben, so wird der Unterschiedsbetrag, sofern er<br />
EUR 5,80 je Sendung übersteigt, von der Rail Cargo Austria AG erstattet oder ist vom Kunden<br />
nachzuzahlen.<br />
11.2 Nachzahlungen leistet der Zahlungspflichtige. Dem Zahlungspflichtigen wird der Differenzbetrag im<br />
Zuge der periodischen Rechnungslegung (14-tägig) verrechnet.<br />
11.3 Der Empfänger von Erstattungen ergibt sich aus Ziff. 11.2 sinngemäß. Erstattungen werden dem<br />
Berechtigten mit der Rechnung mitgeteilt. Der Berechtigte erhält den Betrag und eine Gutschrift-<br />
Barrechnung gegen Vorweisung und Unterschriftsleistung der Original-Barrechnung auf dem auf der<br />
Rechnung angeführten Logistikcenter.<br />
Nachnahme<br />
<strong>12</strong>.1 Der Absender kann das Gut mit einer Nachnahme bis zu einem Höchstbetrag von € 10.000,-- gegen<br />
Zahlung eines Nebenentgeltes belasten. Die Rail Cargo Austria AG überweist diesen Betrag<br />
innerhalb von acht Werktagen dem Absender, nachdem der Empfänger den Betrag der Nachnahme<br />
134<br />
ÖGT – 01/20<strong>12</strong>