Nachtrag 12 G
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Stückgut ÖGT<br />
Tauschgeräte<br />
1. Verwendung<br />
Die Verwendung von der Rail Cargo Austria AG zugelassener Tauschflachpaletten (linker Eckklotz<br />
versehen mit Bildzeichen bzw. Kurzbezeichnung einer Bahn, die Mitglied des Europäischen<br />
Palettenpools ist, oder EPAL, Mittelklotz versehen mit dem Herstellercode, rechter Eckklotz<br />
versehen mit „EUR“), Tauschrahmen, Tauschbretter (beide versehen mit der Kurzbezeichnung der<br />
Österreichischen Bundesbahnen oder der Schweizerischen Bundesbahnen) und Tauschboxplatten<br />
(letztere versehen mit Bildzeichen bzw. Kurzbezeichnung einer Bahn, die Mitglied des Europäischen<br />
Boxpalettenpools ist, oder EPAL und EUR) ist im BahnExpress- und RailStandard-Verkehr möglich.<br />
150<br />
Die RailStandard-Verkehre, bei denen Tauschgeräte verwendet werden können, sind im<br />
Internationalen Tarif für den RailStandard-Verkehr 9050 enthalten.<br />
2. Angaben im Frachtbrief<br />
Die Angaben der Art und Anzahl von Tauschgeräten im Frachtbrief Feld 7 bzw. auch die Bestellung<br />
bei der Abholung bekundet den Willen des Kunden zum Eintritt in das Tauschverfahren.<br />
Sofern der Kunde Tauschgeräte verwendet, jedoch nicht in das Tauschverfahren eintreten möchte,<br />
gibt er dies mit dem Vermerk „Private Tauschgeräte, kein Tausch!“, im Feld 5 des Frachtbriefs<br />
bekannt.<br />
3. Tauschverfahren<br />
3.1 Dem Absender wird als Ausgleich für die von ihm aufgegebenen Tauschgeräte bei der Aufgabe die<br />
gleiche Anzahl unbenutzter Tauschgeräte übergeben. Kann beim Abholen nicht getauscht werden,<br />
so übergibt der LKW-Lenker dem Absender eine Empfangsbescheinigung über die übernommenen<br />
Tauschgeräte. Dem Absender wird die gleiche Anzahl unbenutzter Tauschgeräte innerhalb dreier<br />
Werktage gegen Rückgabe der Empfangsbescheinigung übergeben.<br />
3.2 Das Tauschverfahren erfolgt gegen Entgelt (siehe Serviceleistungen – Code 16.1 bis 16.4).<br />
3.3 Der Empfänger übergibt der Bahn als Ausgleich für die an ihn abgelieferten Tauschgeräte bei der<br />
Ablieferung die gleiche Anzahl unbenutzter Tauschgeräte. Kann bei der Ablieferung nicht getauscht<br />
werden und kann das Gut auch nicht entpalettiert werden, so werden die Tauschgeräte zum jeweils<br />
veröffentlichten Wiederbeschaffungswert gemäß Punkt 3.6 automatisch dem Empfänger in<br />
Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Empfänger welche bei der Rail Cargo<br />
Austria AG SGF Kontraktlogistik über ein Tauschmittelkonto verfügen. Für diese gilt: Kann bei der<br />
Ablieferung nicht getauscht werden und kann das Gut auch nicht entpalettiert werden, so übergibt<br />
die Rail Cargo Austria AG die Tauschgeräte gegen Empfangsbescheinigung. Der Empfänger gibt<br />
die Tauschgeräte innerhalb der Tauschfrist entweder bei einer neuerlichen Bedienungsfahrt oder im<br />
Bedienungs-Logistik-Center zurück. Die Tauschfrist beginnt zugleich mit der Ablieferung und endet<br />
mit Ablauf der Öffnungszeiten des zweiten Werktages, der dem Beginn der Ablieferung folgt. Sie<br />
ruht an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen.<br />
3.4 Die Tauschgeräte müssen in tauschbarem Zustand sein, andernfalls der Tausch verweigert werden<br />
kann und entweder Wiederherstellungskosten oder der Wiederbeschaffungswert eingehoben<br />
werden können. Die Wiederherstellungskosten betragen:<br />
EUR 7,35 für jede Tauschflachpalette,<br />
EUR 21,60 für jeden Tauschrahmen,<br />
EUR 7,35 für jedes Tauschbrett,<br />
EUR 71,20 für jede Tauschboxpalette<br />
3.5 Bei Überschreitung der Tauschfrist wird ein Entgelt erhoben (siehe Abschnitt „Serviceleistungen“ -<br />
Code 51.1 bis 51.4).<br />
3.6 Wird die Tauschfrist um zehn Tage überschritten, gelangt der Wiederbeschaffungswert von<br />
EUR 10,90 für jede Tauschflachpalette,<br />
EUR 34,60 für jeden Tauschrahmen,<br />
EUR 10,90 für jedes Tauschbrett,<br />
EUR 141,20 für jede Tauschboxpalette<br />
zur Verrechnung. Das Verzögerungsentgelt wird dies falls bis zur Bezahlung des<br />
Wiederbeschaffungswertes verrechnet.<br />
ÖGT – 01/20<strong>12</strong>