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Nachtrag 12 G

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ÖGT Stückgut<br />

2. Berechnungsbedingungen<br />

Das je Arbeitsstunde festgesetzte Entgelt wird für jeden Mitarbeiter berechnet. Die Arbeitszeit wird<br />

hiebei halbstundenweise (je angefangene halbe Stunde) bemessen. Neben dem Entgelt für die<br />

angefallene Arbeitszeit werden sonstige Kosten (Nebenentgelte, Auslagen etc.) gesondert verrechnet.<br />

Bei der Berechnung der Prämie für die Versicherung wird die im Beförderungspapier bekannt gegebene<br />

Versicherungssumme auf die nächsten EUR 100,-- aufgerundet.<br />

Bei allen übrigen Nebenentgelten werden für angefangene Einheiten jeweils volle Einheiten der<br />

Berechnungsbasis verrechnet.<br />

3. Zuschläge<br />

Langgutzuschlag EUR<br />

Länge ab 2,41 bis 3,00 Meter 50 % Zuschlag auf den Transportpreis<br />

Länge ab 3,01 Meter (auf Anfrage) 100 % Zuschlag auf den Transportpreis<br />

Gefahrengut (RID/ADR)<br />

30 % Zuschlag auf den Transportpreis<br />

Mindestens jedoch<br />

15,--<br />

ÖGT – 01/20<strong>12</strong> 147

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