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Nachtrag 12 G

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Stückgut ÖGT<br />

Frachtberechnung<br />

BahnExpress<br />

1. Die Fracht für BahnExpress wird durch die Art und Masse des Gutes sowie die Entfernungszonen<br />

bestimmt und ist aus nebenstehender Frachtentafel für BahnExpress ersichtlich.<br />

2. Die Masse des Gutes wird vom Absender im BahnExpress-Beförderungspapier angegeben oder von<br />

der Rail Cargo Austria AG durch Verwiegen festgestellt. Zur Masse des Gutes zählt alles, was mit dem<br />

Gut zur Beförderung aufgeliefert wird, ausgenommen der einheitlich festgelegten oder<br />

angeschriebenen (und aus den Frachtbriefangaben ersichtlichen) Eigenmasse der verwendeten<br />

- Tauschgeräte (einheitlich 25 kg je Tauschflachpalette und Tauschrahmen, 10 kg je Tausch-<br />

brett und 85 kg je Tauschboxpalette),<br />

- privaten, von einer Bahn zugelassenen und mit P gekennzeichnete Paletten und Zusatzgeräten,<br />

- Collico-Transportbehältnissen,<br />

- CHEP-Paletten (einheitlich 30 kg je Industriepalette 100 x <strong>12</strong>0 cm, 25 kg je Europalette 80 x <strong>12</strong>0 cm,<br />

<strong>12</strong> kg je Halbpalette 60 x 80 cm und 3 kg je 1/4 -Palette 40 x 60 cm).<br />

140<br />

Der Frachtberechung wird eine Mindestmasse je Palette zugrunde gelegt:<br />

Mindestmasse 250 kg je Industrie- und Einwegpalette (100 x <strong>12</strong>0 cm)<br />

Mindestmasse 200 kg je Flach (EUR) - Palette (80 x <strong>12</strong>0 cm)<br />

Mindestmasse 100 kg je Halbpalette (60 x 80 cm)<br />

Mindestmasse 50 kg je 1/4 Palette (40 x 60 cm)<br />

3. Für Güter mit einer Masse von mehr als 2.000 kg wird die Fracht für die auf volle 100 kg aufgerundete<br />

Masse des Gutes nach der in der letzten Zeile der Frachtentafel ausgewiesenen „Fracht je 100 kg“<br />

berechnet. Sondertarife können eine andere Regelung vorsehen.<br />

4. Die Entfernungszone ergibt sich aus den beiden ersten Ziffern der Postleitzahl des Versand- und des<br />

Bestimmungsortes und ist aus der Entfernungszonentafel (Seite 143) ersichtlich.<br />

5. Für sperrige Güter, das sind Güter mit einer Masse von weniger als 333 kg/m³ Rauminhalt, wird die<br />

Fracht für mindestens 333 kg/m³ Rauminhalt berechnet.<br />

Der Rauminhalt wird aus der größten Länge, Breite und Höhe (in m und cm rechtwinkelig zueinander<br />

gemessen) berechnet und vom Absender in das Beförderungspapier eingetragen. Mehrere Stücke<br />

können hiebei so günstig wie möglich zueinander gestellt werden.<br />

6. Bei Sendungen mit unhandlichen Gütern, das sind Güter über 2,4 Meter bis 3 Meter Länge, wird die<br />

Fracht um 50% erhöht.<br />

7. Für Sendungen mit bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gütern nach dem RID und<br />

dem ADR wird die Fracht um 30%, mindestens jedoch um EUR 15,00 erhöht.<br />

8. Für unverpackte und unbepackte Fahrräder wird die Fracht für 20 kg je Fahrrad bis 20 Zoll und 50 kg<br />

je Fahrrad über 20 Zoll berechnet.<br />

ÖGT – 01/20<strong>12</strong>

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