Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) - Kursnet
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§ 11 Nachholtermin<br />
Für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen verhindert sind, sich zur<br />
Prüfung zu melden, beim regulären Prüfungstermin anwesend zu sein oder die Prüfung im vollen Umfang<br />
abzulegen, können die zuständigen Behörden einen Ersatztermin anberaumen.<br />
Anlage:<br />
1. deutsche Sprachfassung (Muster):<br />
Hier nicht abgebildet<br />
2. französische Sprachfassung (Muster):<br />
Hier nicht abgebildet<br />
Anlage 14 b<br />
(zu § 14 Abs. 7)<br />
Hier nicht abgebildet<br />
1) Unterricht gemäß § 19 Abs. 6<br />
2) zwei fremdsprachliche oder zwei naturwissenschaftliche Kurse oder zwei Informatikkurse<br />
3) nicht Zutreffendes streichen<br />
4) ergänzender Gr<strong>und</strong>kurs<br />
5) ergänzender Gr<strong>und</strong>kurs<br />
6) ergänzender Gr<strong>und</strong>kurs<br />
7) ergänzender Gr<strong>und</strong>kurs<br />
8) zwei fremdsprachliche oder zwei naturwissenschaftliche Kurse oder zwei Informatikkurse<br />
9) Der Vorkurs an Abendgymnasien <strong>und</strong> Hessenkollegs wird im Umfang von 16 bis 24 Wochenst<strong>und</strong>en<br />
durchgeführt.<br />
10) Es können bis zu 8 St<strong>und</strong>en aus diesem Bereich belegt werden. Jedes belegte Fach ist versetzungsrelevant<br />
gemäß § 21 Abs. 6.<br />
11) An Abendgymnasien umfasst der Unterricht in der Einführungsphase mindestens 23 Wochenst<strong>und</strong>en, an<br />
Hessenkollegs mindestens 29 Wochenst<strong>und</strong>en pro Semester.<br />
12) Im Wahlpflichtunterricht sind in den zwei Semestern der Einführungsphase an Abendgymnasien <strong>und</strong><br />
Hessenkollegs mindestens insgesamt acht Wochenst<strong>und</strong>en zu belegen, davon in der Regel zwei im<br />
gesellschaftswissenschaftlichen Bereich <strong>und</strong> sechs im naturwissenschaftlichen Bereich. Im Wahlpflichtbereich<br />
ist zu Beginn des zweiten Semesters ein Fachwechsel möglich.<br />
13) An Abendgymnasien müssen die Studierenden in allen Semestern der Qualifikationsphase mindestens 23<br />
Wochenst<strong>und</strong>en belegen.<br />
An Hessenkollegs müssen die Studierenden in den vier Semestern der Qualifikationsphase in der Regel 30<br />
Wochenst<strong>und</strong>en belegen.<br />
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