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Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) - Kursnet

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§ 11 Nachholtermin<br />

Für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen verhindert sind, sich zur<br />

Prüfung zu melden, beim regulären Prüfungstermin anwesend zu sein oder die Prüfung im vollen Umfang<br />

abzulegen, können die zuständigen Behörden einen Ersatztermin anberaumen.<br />

Anlage:<br />

1. deutsche Sprachfassung (Muster):<br />

Hier nicht abgebildet<br />

2. französische Sprachfassung (Muster):<br />

Hier nicht abgebildet<br />

Anlage 14 b<br />

(zu § 14 Abs. 7)<br />

Hier nicht abgebildet<br />

1) Unterricht gemäß § 19 Abs. 6<br />

2) zwei fremdsprachliche oder zwei naturwissenschaftliche Kurse oder zwei Informatikkurse<br />

3) nicht Zutreffendes streichen<br />

4) ergänzender Gr<strong>und</strong>kurs<br />

5) ergänzender Gr<strong>und</strong>kurs<br />

6) ergänzender Gr<strong>und</strong>kurs<br />

7) ergänzender Gr<strong>und</strong>kurs<br />

8) zwei fremdsprachliche oder zwei naturwissenschaftliche Kurse oder zwei Informatikkurse<br />

9) Der Vorkurs an Abendgymnasien <strong>und</strong> Hessenkollegs wird im Umfang von 16 bis 24 Wochenst<strong>und</strong>en<br />

durchgeführt.<br />

10) Es können bis zu 8 St<strong>und</strong>en aus diesem Bereich belegt werden. Jedes belegte Fach ist versetzungsrelevant<br />

gemäß § 21 Abs. 6.<br />

11) An Abendgymnasien umfasst der Unterricht in der Einführungsphase mindestens 23 Wochenst<strong>und</strong>en, an<br />

Hessenkollegs mindestens 29 Wochenst<strong>und</strong>en pro Semester.<br />

12) Im Wahlpflichtunterricht sind in den zwei Semestern der Einführungsphase an Abendgymnasien <strong>und</strong><br />

Hessenkollegs mindestens insgesamt acht Wochenst<strong>und</strong>en zu belegen, davon in der Regel zwei im<br />

gesellschaftswissenschaftlichen Bereich <strong>und</strong> sechs im naturwissenschaftlichen Bereich. Im Wahlpflichtbereich<br />

ist zu Beginn des zweiten Semesters ein Fachwechsel möglich.<br />

13) An Abendgymnasien müssen die Studierenden in allen Semestern der Qualifikationsphase mindestens 23<br />

Wochenst<strong>und</strong>en belegen.<br />

An Hessenkollegs müssen die Studierenden in den vier Semestern der Qualifikationsphase in der Regel 30<br />

Wochenst<strong>und</strong>en belegen.<br />

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