Treffpunkt 02/2005 - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...
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PICTURE-ALLIANCE<br />
Treffen in Vilnius: Bundespräsident Köhler und der lettische Präsident Valdas Adamkus<br />
keit an Bewohner, die während der Zugehörigkeit<br />
zur ehemaligen Sowjetunion<br />
zugewandert sind, liberaler gehandhabt<br />
wurde als in den beiden Nachbarstaaten.<br />
Jeder Bewohner Litauens, der die Staatsangehörigkeit<br />
nicht bereits automatisch<br />
kraft Gesetzes erworben<br />
hatte und dies wollte, konnte<br />
die litauische Staatsangehörigkeit<br />
innerhalb von<br />
zwei Jahren auf Antrag erwerben.<br />
Hiervon haben die<br />
meisten Bewohner Gebrauch<br />
gemacht, so dass<br />
sich die Staatsangehörigkeitsfrage<br />
in Litauen nicht<br />
stellt und das Verhältnis<br />
zwischen litauischer Bevölkerung<br />
und Staat sowie zugewanderten<br />
Bewohnern<br />
hierdurch auch nicht belastet<br />
wird. Zu Spannungen<br />
ist es in Litauen nicht im<br />
Verhältnis zur russischen,<br />
sondern während der Ablösung<br />
von der Sowjetunion<br />
mit der polnischen Minderheit<br />
gekommen. Nach<br />
der Ablösung der Moskau<br />
treuen kommunistischen<br />
Funktionäre in den mehrheitlich<br />
von Polen besiedelten<br />
Bezirke hat sich die Lage<br />
aber schon bald normalisiert,<br />
so dass in Litauen heute<br />
auch das Verhältnis zwischen<br />
litauischer und polni-<br />
scher Bevölkerung oder letzterer zum litauischen<br />
Staat unproblematisch ist.<br />
Dagegen haben Estland und Lettland<br />
den Erwerb der Staatsangehörigkeit grundsätzlich<br />
vom Nachweis der Kenntnis der<br />
Landessprache und einer Rechtsprüfung<br />
Riga stimmt zu: Die Saeima ratifizierte am 2. Juni <strong>2005</strong> die EU-Verfassung<br />
<strong>Treffpunkt</strong> 2/<strong>2005</strong><br />
abhängig gemacht. Die Folge ist, dass<br />
mangels Sprachkenntnis, in den ersten Jahren<br />
allerdings manchmal auch aus freiwilliger<br />
Entscheidung, da das Verlangen von<br />
Sprachkenntnissen als diskriminierend<br />
empfunden wurde, viele Bewohner der<br />
beiden Staaten nach dem Untergang der<br />
Sowjetunion und damit dem Verlust der<br />
sowjetischen Staatsangehörigkeit staatenlos<br />
geworden sind.<br />
Inzwischen hat sowohl in Estland als<br />
auch in Lettland eine nicht geringe Zahl<br />
der Betroffenen die Staatsangehörigkeit<br />
des Aufenthaltsstaats erlangt. Dabei erfolgten<br />
in Estland die meisten Einbürgerungen<br />
mit etwa 20.000 jährlich Mitte der<br />
1990er Jahre, während sich die Zahl anschließend<br />
auf 3.000 bis 4.000 reduzierte.<br />
In Lettland hat der Prozess dagegen, da<br />
das Staatsangehörigkeitgesetz erst später<br />
verabschiedet wurde und zudem bis 1998<br />
auch nicht jeder ehemalige in Lettland lebende<br />
sowjetische Bürger einen Einbürgerungsantrag<br />
stellen konnte, erst später<br />
und zudem schleppend begonnen.<br />
Nach 1.000 Einbürgerungen<br />
im ersten Jahr und 3.000<br />
bis 4.000 Einbürgerungen<br />
von 1996 bis 1998, war ein<br />
deutlicher Anstieg (mehr als<br />
10.000 Einbürgerungen)<br />
nach der Liberalisierung der<br />
Einbürgerungsvoraussetzungen<br />
zu erkennen. Ein erneuter<br />
sprunghafter Anstieg<br />
der Einbürgerungsanträge<br />
und Einbürgerungen<br />
(16.000) erfolgte im Jahr des<br />
EU-Beitritts und scheint sich<br />
im Jahr <strong>2005</strong> fortzusetzen.<br />
Obwohl bis zum Sommer<br />
<strong>2005</strong> knapp 134.000 Bewohner<br />
in Estland, etwa 100.000<br />
Bewohner in Lettland die<br />
Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaats<br />
erworben haben,<br />
ist die Zahl der staatenlosen<br />
Bewohner mit zehn<br />
Prozent der Bevölkerung<br />
oder 142.000 Personen (Estland)<br />
sowie 20 Prozent der<br />
Bevölkerung oder 480.000<br />
Bewohnern (Lettland) weiterhin<br />
hoch, so dass der <strong>Integration</strong>sprozessvoraussichtlich<br />
noch lange Zeit nicht ab-<br />
PICTURE-ALLIANCE<br />
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