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Treffpunkt 02/2005 - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis<br />

gewesen sein, es dürfen keine<br />

Straftaten begangen worden sein, Ihr Lebensunterhalt<br />

muss gesichert sein und Sie<br />

müssen über ausreichende Kenntnisse der<br />

deutschen Sprache verfügen. Auf die Frist<br />

des fünfjährigen Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis<br />

können die Zeiten vor der<br />

Einbürgerung angerechnet werden, da die<br />

Aufenthaltszeiten als Deutsche/r nicht als<br />

Unterbrechung anzusehen sind.<br />

Die Einzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen<br />

über den Zeitraum von<br />

fünf Jahren muss nicht erfolgt sein und<br />

Grundkenntnisse über die Rechts- und<br />

Gesellschaftsordnung müssen nicht nachgewiesen<br />

werden.<br />

Rechtsanspruch auf Erteilung einer<br />

Niederlassungserlaubnis nach Paragraf 38<br />

Aufenthaltsgesetz haben Sie, wenn Sie seit<br />

fünf Jahren als Deutsche/r ununterbrochen<br />

Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in<br />

Deutschland hatten. Von der Sicherung des<br />

Lebensunterhaltes kann abgesehen werden,<br />

die Sechs-Monatsfrist <strong>für</strong> die Beantragung<br />

des Aufenthaltstitels beginnt im<br />

Zweifel erst dann zu laufen, wenn Sie das<br />

Anschreiben von der Meldebehörde erhalten<br />

haben. Wenn Sie die Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis<br />

nicht erfüllen, haben Sie Anspruch<br />

auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis.<br />

Beide Aufenthaltstitel (Nach Paragraf<br />

9 und Paragraf 38 AufenthG) berechtigen<br />

kraft Gesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung.<br />

Dies gilt auch innerhalb der<br />

Antragsfrist sowie nach Antragstellung bis<br />

zur Entscheidung über den Antrag auf<br />

Erteilung eines Aufenthaltstitels.<br />

Ist eine erneute Einbürgerung möglich?<br />

Erst wenn Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels<br />

sind, ist eine erneute Einbürge-<br />

Emine aus Incesu<br />

Dokumentarfilm über die Geschichte einer Migration<br />

Türkische Sprachfetzen und der Ruf des<br />

Muezzin, im Schneideraum werden gerade<br />

noch die letzten Töne angelegt. Dann<br />

geht es ins Tonstudio <strong>für</strong> die Sprachaufnahme.<br />

Eine Schauspielerin synchronisiert<br />

dort die Interviews von Emine, einer<br />

in Deutschland lebenden Türkin aus dem<br />

Dorf Incesu, die im Mittelpunkt des neuen<br />

Films der Essenheimer Filmproduzentin<br />

Barbara Trottnow steht. Im September<br />

wird der 60-minütige Doku-Film fertig<br />

und <strong>für</strong> Vorführungen verfügbar sein.<br />

Der Film erzählt die Geschichte von<br />

Emine, 1948 im kleinen türkischen Dorf<br />

Incesu geboren. Nur zwei Jahre durfte sie<br />

die Schule besuchen. Sie war gerade 18 Jahre<br />

alt, als sie 1966 Incesu verließ, um allein<br />

nach Deutschland zu gehen und dort zu<br />

arbeiten. Händeringend suchten die deutschen<br />

Unternehmen damals Arbeitskräfte<br />

<strong>für</strong> das Wirtschaftswunderland. 1961<br />

schlossen Deutschland und die Türkei einen<br />

Anwerbevertrag. Tausende Menschen<br />

verließen darauf hin ihre Heimat, um Lükken<br />

auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu<br />

schließen. Zwanzig Prozent der Arbeitsmigranten<br />

aus der Türkei waren in den ersten<br />

Jahren Frauen, fast alle kamen allein.<br />

Obwohl ihre Verträge anfangs befristet<br />

waren, kehrten die meisten sogenannten<br />

Gastarbeiter nie zurück. Die Arbeitgeber<br />

wollten ihre bewährten und gut eingearbeiteten<br />

Arbeitskräfte nicht schon nach<br />

kurzer Zeit wieder austauschen. Auch<br />

Emine ist in Deutschland geblieben. Sie<br />

<strong>Treffpunkt</strong> 2/<strong>2005</strong><br />

rung bei Erfüllung der Voraussetzungen<br />

nach den geltenden Regelungen des StAG<br />

möglich. Hierzu gehört unter anderem,<br />

dass Ihr Lebensunterhalt gesichert sein<br />

muss und dass Sie bereit sein müssen, Ihre<br />

Staatsangehörigkeit aufzugeben. Hinsichtlich<br />

der erforderlichen ausreichenden<br />

Kenntnisse der deutschen Sprache sehen<br />

die Einbürgerungsbehörden von einer<br />

Prüfung ab, wenn eine Feststellung der<br />

Sprachkenntnisse im früheren Einbürgerungsverfahren<br />

bereits erfolgte.<br />

Regelungen <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> und Jugendliche<br />

<strong>Kinder</strong> von Migrantinnen und Migranten,<br />

deren Erwerb einer ausländischen<br />

Staatsangehörigkeit automatische Folge<br />

des Wiedererwerbs dieser Staatsangehörigkeit<br />

durch einen Elternteil war, haben ihre<br />

deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren,<br />

weil die ausländische Staatsangehörigkeit<br />

nicht auf eigenen Antrag erfolgte.<br />

hat drei erwachsene <strong>Kinder</strong> und vier Enkel.<br />

Während eines Urlaubs heiratete sie<br />

einen Mann aus ihrem Dorf, eine von den<br />

Vätern vermittelte Ehe. Sie selbst sah ihren<br />

Verlobten vor der Hochzeit nur einmal<br />

aus der Ferne. Mit nun 56 Jahren blickt<br />

Emine kritisch auf ihr Leben zurück.<br />

Das Filmteam wurde überall im Dorf<br />

freundlich aufgenommen, und Emine war<br />

natürlich auch da. Ein Motiv <strong>für</strong> Kameramann<br />

Rüdiger Kortz bildete das Elternhaus<br />

von Emine, einst ein stattliches Gebäude,<br />

in dem eine große <strong>Familie</strong> lebte.<br />

Emine war die älteste von sechs <strong>Kinder</strong>n,<br />

und auch die Großeltern und die Onkeln<br />

und Tanten gehörten zum Haushalt. Heute<br />

ist es nur noch eine Ruine. Gleich ne-<br />

Ausgewandert mit 18: Blick auf Emines Heimatdorf Incesu und seine Umgebung<br />

TROTTNOW-FILMPRODUKTION<br />

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