Treffpunkt 02/2005 - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...
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fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis<br />
gewesen sein, es dürfen keine<br />
Straftaten begangen worden sein, Ihr Lebensunterhalt<br />
muss gesichert sein und Sie<br />
müssen über ausreichende Kenntnisse der<br />
deutschen Sprache verfügen. Auf die Frist<br />
des fünfjährigen Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis<br />
können die Zeiten vor der<br />
Einbürgerung angerechnet werden, da die<br />
Aufenthaltszeiten als Deutsche/r nicht als<br />
Unterbrechung anzusehen sind.<br />
Die Einzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen<br />
über den Zeitraum von<br />
fünf Jahren muss nicht erfolgt sein und<br />
Grundkenntnisse über die Rechts- und<br />
Gesellschaftsordnung müssen nicht nachgewiesen<br />
werden.<br />
Rechtsanspruch auf Erteilung einer<br />
Niederlassungserlaubnis nach Paragraf 38<br />
Aufenthaltsgesetz haben Sie, wenn Sie seit<br />
fünf Jahren als Deutsche/r ununterbrochen<br />
Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in<br />
Deutschland hatten. Von der Sicherung des<br />
Lebensunterhaltes kann abgesehen werden,<br />
die Sechs-Monatsfrist <strong>für</strong> die Beantragung<br />
des Aufenthaltstitels beginnt im<br />
Zweifel erst dann zu laufen, wenn Sie das<br />
Anschreiben von der Meldebehörde erhalten<br />
haben. Wenn Sie die Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis<br />
nicht erfüllen, haben Sie Anspruch<br />
auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis.<br />
Beide Aufenthaltstitel (Nach Paragraf<br />
9 und Paragraf 38 AufenthG) berechtigen<br />
kraft Gesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung.<br />
Dies gilt auch innerhalb der<br />
Antragsfrist sowie nach Antragstellung bis<br />
zur Entscheidung über den Antrag auf<br />
Erteilung eines Aufenthaltstitels.<br />
Ist eine erneute Einbürgerung möglich?<br />
Erst wenn Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels<br />
sind, ist eine erneute Einbürge-<br />
Emine aus Incesu<br />
Dokumentarfilm über die Geschichte einer Migration<br />
Türkische Sprachfetzen und der Ruf des<br />
Muezzin, im Schneideraum werden gerade<br />
noch die letzten Töne angelegt. Dann<br />
geht es ins Tonstudio <strong>für</strong> die Sprachaufnahme.<br />
Eine Schauspielerin synchronisiert<br />
dort die Interviews von Emine, einer<br />
in Deutschland lebenden Türkin aus dem<br />
Dorf Incesu, die im Mittelpunkt des neuen<br />
Films der Essenheimer Filmproduzentin<br />
Barbara Trottnow steht. Im September<br />
wird der 60-minütige Doku-Film fertig<br />
und <strong>für</strong> Vorführungen verfügbar sein.<br />
Der Film erzählt die Geschichte von<br />
Emine, 1948 im kleinen türkischen Dorf<br />
Incesu geboren. Nur zwei Jahre durfte sie<br />
die Schule besuchen. Sie war gerade 18 Jahre<br />
alt, als sie 1966 Incesu verließ, um allein<br />
nach Deutschland zu gehen und dort zu<br />
arbeiten. Händeringend suchten die deutschen<br />
Unternehmen damals Arbeitskräfte<br />
<strong>für</strong> das Wirtschaftswunderland. 1961<br />
schlossen Deutschland und die Türkei einen<br />
Anwerbevertrag. Tausende Menschen<br />
verließen darauf hin ihre Heimat, um Lükken<br />
auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu<br />
schließen. Zwanzig Prozent der Arbeitsmigranten<br />
aus der Türkei waren in den ersten<br />
Jahren Frauen, fast alle kamen allein.<br />
Obwohl ihre Verträge anfangs befristet<br />
waren, kehrten die meisten sogenannten<br />
Gastarbeiter nie zurück. Die Arbeitgeber<br />
wollten ihre bewährten und gut eingearbeiteten<br />
Arbeitskräfte nicht schon nach<br />
kurzer Zeit wieder austauschen. Auch<br />
Emine ist in Deutschland geblieben. Sie<br />
<strong>Treffpunkt</strong> 2/<strong>2005</strong><br />
rung bei Erfüllung der Voraussetzungen<br />
nach den geltenden Regelungen des StAG<br />
möglich. Hierzu gehört unter anderem,<br />
dass Ihr Lebensunterhalt gesichert sein<br />
muss und dass Sie bereit sein müssen, Ihre<br />
Staatsangehörigkeit aufzugeben. Hinsichtlich<br />
der erforderlichen ausreichenden<br />
Kenntnisse der deutschen Sprache sehen<br />
die Einbürgerungsbehörden von einer<br />
Prüfung ab, wenn eine Feststellung der<br />
Sprachkenntnisse im früheren Einbürgerungsverfahren<br />
bereits erfolgte.<br />
Regelungen <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> und Jugendliche<br />
<strong>Kinder</strong> von Migrantinnen und Migranten,<br />
deren Erwerb einer ausländischen<br />
Staatsangehörigkeit automatische Folge<br />
des Wiedererwerbs dieser Staatsangehörigkeit<br />
durch einen Elternteil war, haben ihre<br />
deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren,<br />
weil die ausländische Staatsangehörigkeit<br />
nicht auf eigenen Antrag erfolgte.<br />
hat drei erwachsene <strong>Kinder</strong> und vier Enkel.<br />
Während eines Urlaubs heiratete sie<br />
einen Mann aus ihrem Dorf, eine von den<br />
Vätern vermittelte Ehe. Sie selbst sah ihren<br />
Verlobten vor der Hochzeit nur einmal<br />
aus der Ferne. Mit nun 56 Jahren blickt<br />
Emine kritisch auf ihr Leben zurück.<br />
Das Filmteam wurde überall im Dorf<br />
freundlich aufgenommen, und Emine war<br />
natürlich auch da. Ein Motiv <strong>für</strong> Kameramann<br />
Rüdiger Kortz bildete das Elternhaus<br />
von Emine, einst ein stattliches Gebäude,<br />
in dem eine große <strong>Familie</strong> lebte.<br />
Emine war die älteste von sechs <strong>Kinder</strong>n,<br />
und auch die Großeltern und die Onkeln<br />
und Tanten gehörten zum Haushalt. Heute<br />
ist es nur noch eine Ruine. Gleich ne-<br />
Ausgewandert mit 18: Blick auf Emines Heimatdorf Incesu und seine Umgebung<br />
TROTTNOW-FILMPRODUKTION<br />
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