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DIE GEMEINDE

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BWGZ 1/2009 B ILANZ UND P ERSPEKTIVEN<br />

Kommunaler Finanzausgleich auf dem Prüfstand<br />

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung<br />

ist für die laufende Legislaturperiode unter<br />

anderem vereinbart worden, gutachterlich<br />

in einer Kommission mit Vertretern der<br />

kommunalen Seite und des Landes zu untersuchen,<br />

ob die Ausgleichswirkung des<br />

Kommunalen Finanzausgleichs zwischen<br />

den Kommunen hinsichtlich der Ausgaben-<br />

und Aufgabenentwicklung noch zu<br />

gerechten Ergebnissen führt.<br />

Übersetzt handelt es sich dabei schlicht um<br />

die Fragestellung, ob das Spannungsverhältnis<br />

zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl<br />

nach § 7 FAG zwischen der kleinsten<br />

Gemeindegrößengruppe von unter 3.000<br />

Einwohner bis zur größten Gemeindegrößengruppe<br />

im Kommunalen Finanzausgleich<br />

von über 500.000 Einwohner, das<br />

derzeit 100:186 beträgt, den aktuellen Gegebenheiten<br />

entspricht. Dahinter steht die<br />

politische Forderung, das Spannungsverhältnis<br />

für die größte Gemeindegrößengruppe<br />

zu erhöhen.<br />

Der Gemeindetag hat demgegenüber die<br />

Forderung zur Prüfung und Einführung<br />

einer Flächenkomponente im Kommunalen<br />

Finanzausgleich Baden-Württembergs<br />

erhoben, um den allgemeinen Finanzbedarf<br />

von Flächengemeinden im Kommunalen<br />

Finanzausgleich ebenfalls angemessen<br />

zu berücksichtigen. In Absprache mit<br />

den kommunalen Landesverbänden hat<br />

das Finanzministerium zur Überprüfung<br />

der Ausgleichswirkung des Kommunalen<br />

Finanzausgleichs eine Bedarfsuntersuchung<br />

anhand der Entwicklung der bereinigten<br />

Nettoausgaben der Gemeinden in<br />

Baden-Württemberg für den Zeitraum<br />

1994 bis 2005 im Laufe des Jahres 2008<br />

durchgeführt. Zur Gewährleistung der<br />

Vergleichbarkeit des kreisangehörigen Bereichs<br />

mit den Stadtkreisen wurden im<br />

kreisangehörigen Bereich die Ausgaben<br />

für die durchschnittliche Kreisumlage hinzugerechnet<br />

und bei den Stadtkreisen<br />

demgegenüber die Einnahmen aus reinen<br />

Kreisaufgaben in Abzug gebracht.<br />

Bis auf die Gemeindegrößengruppen<br />

200.000 bis unter 500.000 Einwohner sowie<br />

500.000 Einwohner und mehr spiegelt<br />

der Durchschnitt der Entwicklung der Jahre<br />

1994 bis 2005 in den anderen sechs Gemeindegrößengruppen<br />

das bisher im FAG<br />

geltende Spannungsverhältnis wider. Da-<br />

gegen verzeichnet die Gemeindegrößengruppen<br />

200.000 bis unter 500.000 Einwohner<br />

mit einem Durchschnittswert mit<br />

161 gegenüber dem geltenden Spannungsverhältnis<br />

von 179 eine unterdurchschnittliche<br />

Entwicklung, die eine Reduzierung<br />

des Spannungsverhältnisses für diese Gemeindegrößengruppe<br />

nahelegen würde. In<br />

der Gemeindegrößengruppe 500.000 Einwohner<br />

und mehr, in der lediglich die Landeshauptstadt<br />

Stuttgart vertreten ist, ergibt<br />

sich ein Durchschnittswert von 195 gegenüber<br />

186 und rechnerisch gesehen auch ein<br />

entsprechender Anpassungsbedarf.<br />

Dennoch kam die Gemeinsame Finanzkommission<br />

in einer ersten Beratung zur<br />

Bewertung der Ergebnisse der stattgefundenen<br />

Untersuchung zum Schluss, sich für<br />

eine Beibehaltung des bisherigen Spannungsverhältnisses<br />

auszusprechen. Zum<br />

einen verzeichnet die Gemeindegrößengruppe<br />

200.000 bis unter 500.000 Einwohner<br />

mit 2.056 Euro pro Einwohner im Jahr<br />

2005 den höchsten durchschnittlichen<br />

Schuldenstand pro Einwohner aller Gemeindegrößengruppen<br />

und hat hieraus einen<br />

überdurchschnittlichen Konsolidierungsbedarf,<br />

zum anderen findet in der<br />

Gemeindegrößengruppe 500.000 Einwohner<br />

und mehr keine Nivellierung der Entwicklung<br />

der Nettoausgabe durch das Fehlen<br />

weiterer Städte in dieser Gemeindegrößengruppe<br />

statt. Es kann somit davon<br />

ausgegangen werden, dass das bisher im<br />

Kommunalen Finanzausgleich geltende<br />

Spannungsverhältnis auch in den nächsten<br />

Jahren unverändert bleiben wird.<br />

Noch nicht geklärt ist dagegen die Frage,<br />

ob entsprechend dem Vorstoß des Gemeindetags<br />

in der Zukunft eine Flächenkomponente<br />

im Kommunalen Finanzausgleich<br />

Berücksichtigung finden wird. Die Entwicklung<br />

der Nettoausgaben als Indikator<br />

für den in den Finanzausgleichssystemen<br />

zu berücksichtigenden Bedarf wird in der<br />

Finanzwissenschaft nicht unkritisch gesehen.<br />

So führen höhere Einnahmen erfahrungsgemäß<br />

auch zu entsprechend höheren<br />

Ausgaben.<br />

In diesem Zusammenhang ist als ein weiteres<br />

Ergebnis der durchgeführten Untersuchung<br />

der Nettoausgaben festzuhalten,<br />

dass der Kopfbetrag, der im Kommunalen<br />

Finanzausgleich unberücksichtigten kommunalen<br />

Steuereinnahmen mit der Einwohnerzahl<br />

zunimmt. Im Durchschnitt<br />

betrug dieser in den Jahren 1998 bis 2005<br />

in der Gemeindegrößengruppe weniger als<br />

3.000 Einwohner 64 Euro pro Einwohner.<br />

Dieser Betrag erhöht sich sukzessive bis<br />

zur Gemeindegrößengruppe 500.000 Einwohner<br />

und mehr auf 363 Euro pro Einwohner,<br />

was einem „Gegenspannungsverhältnis“<br />

bei den im Kommunalen Finanzausgleich<br />

unberücksichtigten Einnahmen<br />

von 100 zu 567 entspräche.<br />

Städten und Gemeinden mit einer großen<br />

Ausdehnung und geringen Siedlungsdich-<br />

<strong>GEMEINDE</strong>TAG BADEN-WÜRTTEMBERG 9

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