DIE GEMEINDE
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BWGZ 1/2009 B ILANZ UND P ERSPEKTIVEN<br />
Kommunaler Finanzausgleich auf dem Prüfstand<br />
Im Koalitionsvertrag der Landesregierung<br />
ist für die laufende Legislaturperiode unter<br />
anderem vereinbart worden, gutachterlich<br />
in einer Kommission mit Vertretern der<br />
kommunalen Seite und des Landes zu untersuchen,<br />
ob die Ausgleichswirkung des<br />
Kommunalen Finanzausgleichs zwischen<br />
den Kommunen hinsichtlich der Ausgaben-<br />
und Aufgabenentwicklung noch zu<br />
gerechten Ergebnissen führt.<br />
Übersetzt handelt es sich dabei schlicht um<br />
die Fragestellung, ob das Spannungsverhältnis<br />
zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl<br />
nach § 7 FAG zwischen der kleinsten<br />
Gemeindegrößengruppe von unter 3.000<br />
Einwohner bis zur größten Gemeindegrößengruppe<br />
im Kommunalen Finanzausgleich<br />
von über 500.000 Einwohner, das<br />
derzeit 100:186 beträgt, den aktuellen Gegebenheiten<br />
entspricht. Dahinter steht die<br />
politische Forderung, das Spannungsverhältnis<br />
für die größte Gemeindegrößengruppe<br />
zu erhöhen.<br />
Der Gemeindetag hat demgegenüber die<br />
Forderung zur Prüfung und Einführung<br />
einer Flächenkomponente im Kommunalen<br />
Finanzausgleich Baden-Württembergs<br />
erhoben, um den allgemeinen Finanzbedarf<br />
von Flächengemeinden im Kommunalen<br />
Finanzausgleich ebenfalls angemessen<br />
zu berücksichtigen. In Absprache mit<br />
den kommunalen Landesverbänden hat<br />
das Finanzministerium zur Überprüfung<br />
der Ausgleichswirkung des Kommunalen<br />
Finanzausgleichs eine Bedarfsuntersuchung<br />
anhand der Entwicklung der bereinigten<br />
Nettoausgaben der Gemeinden in<br />
Baden-Württemberg für den Zeitraum<br />
1994 bis 2005 im Laufe des Jahres 2008<br />
durchgeführt. Zur Gewährleistung der<br />
Vergleichbarkeit des kreisangehörigen Bereichs<br />
mit den Stadtkreisen wurden im<br />
kreisangehörigen Bereich die Ausgaben<br />
für die durchschnittliche Kreisumlage hinzugerechnet<br />
und bei den Stadtkreisen<br />
demgegenüber die Einnahmen aus reinen<br />
Kreisaufgaben in Abzug gebracht.<br />
Bis auf die Gemeindegrößengruppen<br />
200.000 bis unter 500.000 Einwohner sowie<br />
500.000 Einwohner und mehr spiegelt<br />
der Durchschnitt der Entwicklung der Jahre<br />
1994 bis 2005 in den anderen sechs Gemeindegrößengruppen<br />
das bisher im FAG<br />
geltende Spannungsverhältnis wider. Da-<br />
gegen verzeichnet die Gemeindegrößengruppen<br />
200.000 bis unter 500.000 Einwohner<br />
mit einem Durchschnittswert mit<br />
161 gegenüber dem geltenden Spannungsverhältnis<br />
von 179 eine unterdurchschnittliche<br />
Entwicklung, die eine Reduzierung<br />
des Spannungsverhältnisses für diese Gemeindegrößengruppe<br />
nahelegen würde. In<br />
der Gemeindegrößengruppe 500.000 Einwohner<br />
und mehr, in der lediglich die Landeshauptstadt<br />
Stuttgart vertreten ist, ergibt<br />
sich ein Durchschnittswert von 195 gegenüber<br />
186 und rechnerisch gesehen auch ein<br />
entsprechender Anpassungsbedarf.<br />
Dennoch kam die Gemeinsame Finanzkommission<br />
in einer ersten Beratung zur<br />
Bewertung der Ergebnisse der stattgefundenen<br />
Untersuchung zum Schluss, sich für<br />
eine Beibehaltung des bisherigen Spannungsverhältnisses<br />
auszusprechen. Zum<br />
einen verzeichnet die Gemeindegrößengruppe<br />
200.000 bis unter 500.000 Einwohner<br />
mit 2.056 Euro pro Einwohner im Jahr<br />
2005 den höchsten durchschnittlichen<br />
Schuldenstand pro Einwohner aller Gemeindegrößengruppen<br />
und hat hieraus einen<br />
überdurchschnittlichen Konsolidierungsbedarf,<br />
zum anderen findet in der<br />
Gemeindegrößengruppe 500.000 Einwohner<br />
und mehr keine Nivellierung der Entwicklung<br />
der Nettoausgabe durch das Fehlen<br />
weiterer Städte in dieser Gemeindegrößengruppe<br />
statt. Es kann somit davon<br />
ausgegangen werden, dass das bisher im<br />
Kommunalen Finanzausgleich geltende<br />
Spannungsverhältnis auch in den nächsten<br />
Jahren unverändert bleiben wird.<br />
Noch nicht geklärt ist dagegen die Frage,<br />
ob entsprechend dem Vorstoß des Gemeindetags<br />
in der Zukunft eine Flächenkomponente<br />
im Kommunalen Finanzausgleich<br />
Berücksichtigung finden wird. Die Entwicklung<br />
der Nettoausgaben als Indikator<br />
für den in den Finanzausgleichssystemen<br />
zu berücksichtigenden Bedarf wird in der<br />
Finanzwissenschaft nicht unkritisch gesehen.<br />
So führen höhere Einnahmen erfahrungsgemäß<br />
auch zu entsprechend höheren<br />
Ausgaben.<br />
In diesem Zusammenhang ist als ein weiteres<br />
Ergebnis der durchgeführten Untersuchung<br />
der Nettoausgaben festzuhalten,<br />
dass der Kopfbetrag, der im Kommunalen<br />
Finanzausgleich unberücksichtigten kommunalen<br />
Steuereinnahmen mit der Einwohnerzahl<br />
zunimmt. Im Durchschnitt<br />
betrug dieser in den Jahren 1998 bis 2005<br />
in der Gemeindegrößengruppe weniger als<br />
3.000 Einwohner 64 Euro pro Einwohner.<br />
Dieser Betrag erhöht sich sukzessive bis<br />
zur Gemeindegrößengruppe 500.000 Einwohner<br />
und mehr auf 363 Euro pro Einwohner,<br />
was einem „Gegenspannungsverhältnis“<br />
bei den im Kommunalen Finanzausgleich<br />
unberücksichtigten Einnahmen<br />
von 100 zu 567 entspräche.<br />
Städten und Gemeinden mit einer großen<br />
Ausdehnung und geringen Siedlungsdich-<br />
<strong>GEMEINDE</strong>TAG BADEN-WÜRTTEMBERG 9