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DIE GEMEINDE

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BWGZ 1/2009 B ILANZ UND P ERSPEKTIVEN<br />

Gt-service Dienstleistungsgesellschaft des Gemeindetags<br />

Baden-Württemberg: Europaweit aktiv!<br />

Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft<br />

hat ihren Aufgabenschwerpunkt in Dienst-<br />

und Serviceleistungen, die sie für Städte,<br />

Gemeinden, rechtlich unselbstständige<br />

und selbstständige Einrichtungen und für<br />

kommunale Zweckverbände durchführt.<br />

Die Gt-service hat sich seit ihrer Gründung<br />

darauf spezialisiert, u.a. europaweite Ausschreibungen<br />

für den Strombedarf und für<br />

Feuerwehrfahrzeuge fachlich fundiert umzusetzen.<br />

Ausschreibung Gas<br />

Im Oktober 2008 haben zwei Städte die Gtservice<br />

beauftragt, ihren Gasbedarf gemeinsam<br />

europaweit auszuschreiben. Für 2009<br />

bietet die Gt-service einzelnen Städten und<br />

Gemeinden und räumlich beieinander liegenden<br />

Städten und Gemeinden, die sich<br />

für eine Ausschreibung zusammenschließen,<br />

an, eine europaweite Ausschreibung<br />

ihres Gasbedarfs durchzuführen. Eine Bündelausschreibung<br />

für den Gasbedarf scheint<br />

im Moment wenig sinnvoll zu sein. Die Liberalisierung<br />

des Gasmarktes ist nach Einschätzung<br />

der Gt-service dafür noch nicht<br />

weit genug fortgeschritten.<br />

Wasserversorgung<br />

Neben diesen Dienstleistungen bietet die<br />

Gt-service auch den Vertrieb eines Betriebs-<br />

und Organisationshandbuches<br />

(BOH) an und unterstützt seit 2008 die Gemeinden<br />

beim Stichprobenverfahren für<br />

die Kaltwasserzähler, um die Eichdauer zu<br />

verlängern und um damit Kosten zu sparen.<br />

Bereits im ersten Jahr konnten durch<br />

die Gt-service 36 Betriebs- und Organisationshandbücher<br />

in Baden-Württemberg<br />

vertrieben werden.<br />

EDV-Ausstattung Schulen<br />

Zunehmend Beratungsbedarf haben die<br />

Kommunen auch bei der EDV-Ausstattung<br />

ihrer Schulen. Eine Umfrage im Sommer<br />

2008 hat ergeben, dass die Gt-service<br />

durchaus auch als Ansprechpartner für<br />

Schulträger interessant ist, die Unterstützung<br />

bei der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses<br />

und der darin mündenden<br />

Ausschreibung benötigen. Die Gt-service<br />

ist dabei, diese Dienstleistung zu konkretisieren,<br />

um interessierten Städten und Gemeinden<br />

eine entsprechende Dienstleistung<br />

anbieten zu können.<br />

Bündelausschreibung Strom<br />

225 Städte, Gemeinden, Landkreise und<br />

kommunale Eigengesellschaften haben<br />

sich mit einem Gesamtstrombedarf von<br />

rund 265 GWh und rund 11.400 Abnahmestellen<br />

an der aktuellen Bündelausschreibung<br />

beteiligt. Trotz der schwierigen<br />

Marktlage mit allgemein steigenden<br />

Strompreisen hat die europaweite Ausschreibung<br />

zu einem zufriedenstellenden<br />

Ergebnis geführt.<br />

Für das Jahr 2009 hat die Gt-service keine<br />

Bündelausschreibung für den kommunalen<br />

Strombedarf geplant, nachdem die Lieferzeiträume<br />

für die bislang abwechselnd<br />

stattgefundenen beiden Bündelausschreibungen<br />

von zwei auf drei Jahren verlängert<br />

wurden. Sollte sich eine ausreichende<br />

Anzahl von Städten, Gemeinden oder<br />

kommunalen Einrichtungen für eine Teilnahme<br />

an einer Strom-Bündelausschreibung<br />

für einen Zeitraum von zwei oder<br />

drei Jahren ab 1. Januar 2010 interessieren,<br />

wäre die Gt-service bereit, auch 2009 eine<br />

kleine Bündelausschreibung für den<br />

Strombedarf durchzuführen.<br />

Gerichtlicher Erfolg bei der<br />

Netzentgeltabsenkung 2006<br />

Dass das Leistungsspektrum der Gt-service<br />

im Rahmen einer Bündelausschreibung<br />

weitaus mehr umfasst als die Durchführung<br />

eines rechtssicheren Vergabeverfahrens,<br />

konnten die Teilnehmer an der<br />

3. Bündelausschreibung Strom für den<br />

Lieferzeitraum 2005 – 2006 im Zusammenhang<br />

mit der zum 1.9.2006 durch die<br />

Bundesnetzagentur im Netzgebiet der EnBW<br />

Regional AG erfolgten Absenkung der<br />

Netznutzungsentgelte im vergangenen<br />

Jahr feststellen. Entgegen der klaren Zielsetzung,<br />

dass eine Veränderung der Höhe<br />

des Netzentgelts während des Lieferzeitraums<br />

weder zu einem wirtschaftlichen<br />

Vor-, noch zum Nachteil des jeweiligen<br />

Stromlieferanten werden soll, wenn eine<br />

vertraglich festgelegte Erheblichkeitsschwelle<br />

unter Berücksichtigung der<br />

Netzentgelte eines Jahreszeitraums überschritten<br />

ist, verweigerte die LichtBlick –<br />

die Zukunft der Energie GmbH & Co. KG,<br />

die in der betreffenden Ausschreibung insbesondere<br />

den Zuschlag für Tarifabnahmestellen<br />

als günstigster Bieter erhalten<br />

hatte, die Weitergabe dieser Absenkung<br />

mit der Begründung, dass durch die erfolgte<br />

Absenkung die vereinbarte Erheblichkeitsschwelle<br />

bezogen auf das Gesamtvolumen<br />

der Netzentgelte über den gesamten<br />

Lieferzeitraum nicht überschritten sei.<br />

Aus diesem Grund hat die Gt-service<br />

GmbH für drei Ausschreibungsteilnehmer<br />

Musterverfahren vor dem Landgericht<br />

Stuttgart – Kammer für Handelssachen –<br />

zur Wahrung der Rechte der Teilnehmer<br />

der 3. Bündelausschreibung und zur Klärung<br />

der streitigen Frage bezüglich der<br />

korrekten Berechnung der Erheblichkeitsschwelle<br />

und Verpflichtung zur Weitergabe<br />

der abgesenkten Netzentgelte an diese<br />

eingeleitet und durchgeführt. Mit Urteil<br />

vom 5.11.2008 hat das Landgericht die<br />

Rechtsauffassung der Gt-service GmbH<br />

vollumfänglich bestätigt und die Licht-<br />

Blick – die Zukunft der Energie GmbH &<br />

Co. KG zur Weitergabe der abgesenkten<br />

Netznutzungsentgelte an die drei klagenden<br />

Kommunen verurteilt. Die ergangenen<br />

Urteile entfalten zwar keine direkte<br />

Rechtswirkung für die übrigen Teilnehmer<br />

der 3. Bündelausschreibung, sie bestätigen<br />

aber die Ansprüche der Teilnehmer auf<br />

Rückerstattung der zu viel in Rechnung<br />

gestellter und bezahlter Netzentgelte.<br />

Durch dieses Verfahren wurde auch deutlich,<br />

dass die Wahrnehmung der Interessen<br />

der Teilnehmer an einer Bündelausschreibung<br />

durch die Gt-service auch über den<br />

Zeitpunkt der Zuschlagserteilung hinaus,<br />

über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg,<br />

stattfindet. In der Regel geschieht dies auf<br />

dem Verhandlungswege, ohne dass dafür<br />

– wie im Fall der LichtBlick – der Rechtsweg<br />

bestritten werden muss.<br />

<strong>GEMEINDE</strong>TAG BADEN-WÜRTTEMBERG 31<br />

Az. 036.21

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