DIE GEMEINDE
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BWGZ 1/2009 B ILANZ UND P ERSPEKTIVEN<br />
schränkte Einbeziehung dieser Betriebe in<br />
den Querverbund ermöglicht hätte.<br />
Diese Formulierungen wurden wieder abgeändert;<br />
die Änderungen kehrten insbesondere<br />
wieder zu dem Verbundmerkmal<br />
der „technisch-wirtschaftlichen Verflechtung“<br />
zurück und verzichteten darauf, dass<br />
öffentliche Bäder in Abweichung von den<br />
bisherigen Verwaltungsgrundsätzen ohne<br />
Beachtung des Merkmals mit anderen Tätigkeiten<br />
zusammengefasst werden können.<br />
Durch die Regelungen im Jahressteuergesetz<br />
2009 wurde nun der Status quo des<br />
steuerlichen Querverbunds gesetzlich verankert.<br />
Umsatzbesteuerung von Wasserhausanschlüssen –<br />
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz oder Regelsteuersatz –<br />
das war hier die Frage<br />
Das Bundesfinanzministerium (BMF) vertrat<br />
bisher die Auffassung, dass Zahlungen<br />
an ein Wasserversorgungsunternehmen für<br />
das Legen von Wasserleitungen einschließlich<br />
der Hausanschlüsse Entgelt für die<br />
umsatzsteuerpflichtige Leistung „Verschaffung<br />
der Möglichkeit zum Anschluss<br />
an das Versorgungsnetz“ ist und somit als<br />
eine von der eigentlichen Wasserlieferung<br />
unabhängige, selbständige Hauptleistung<br />
anzusehen ist, die damit dem allgemeinen<br />
Umsatzsteuersatz unterliegt.<br />
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat<br />
mit Urteil vom 3. April 2008 (AZ:<br />
C-442/05) auf ein Vorabentscheidungsersuchen<br />
des Bundesfinanzhofs (BFH) hin<br />
entschieden, dass unter „Lieferung von<br />
Wasser“ im Sinne der Sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie<br />
auch das Legen eines<br />
Hausanschlusses zu verstehen ist und die<br />
Mitgliedstaaten hierfür unter Beachtung<br />
des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität<br />
einen ermäßigten Steuersatz ansetzen<br />
können.<br />
Während des gesamten Verfahrens war<br />
nicht abzusehen, ob sich der BFH der Auffassung<br />
der Finanzverwaltung und damit<br />
der Besteuerung mit dem Regelsteuersatz<br />
anschließt oder nicht.<br />
Mit Urteil vom 8. Oktober 2008 – V R<br />
61/03 – hat der Bundesfinanzhof entschieden,<br />
dass das Legen eines Hausanschlusses<br />
durch ein Wasserversorgungsunternehmen<br />
gegen gesondert berechnetes Entgelt unter<br />
den Begriff „Lieferung von Wasser“ fällt<br />
und mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz<br />
zu versteuern ist, wenn die Leistung<br />
„Hausanschluss“ an den späteren Wasserbezieher<br />
erbracht wird. Durch die Entscheidung<br />
des BFH ist Rechtsklarheit für<br />
die Fälle eingetreten, bei denen Identität<br />
von Anschlussnehmer und Wasserbezieher<br />
besteht.<br />
Jedoch wirft die Entscheidung auch eine<br />
Reihe von Folgefragen auf, die mit dem<br />
Bundesfinanzministerium noch geklärt<br />
werden müssen.<br />
Ausbau der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg<br />
in Fahrt<br />
Im April 2008 hat die Landesregierung in<br />
der zweiten Antragsrunde des Landesprogramms<br />
zum Ausbau von Ganztagsschule<br />
„weitere“ 221 Ganztagsschulen die Genehmigung<br />
ausgesprochen. Damit stieg<br />
die Zahl der öffentlichen und privaten<br />
Ganztagsschulen zum Schuljahr 2008/09<br />
von 837 auf 1.058. Insbesondere bei den<br />
Grundschulen und Hauptschulen stieg die<br />
Zahl der Ganztagsschulen seit 2002<br />
sprunghaft in die Höhe. 2002: 17 Grundschulen,<br />
131 Hauptschulen; 2007: 140<br />
Grundschulen, 294 Hauptschulen. Die tatsächliche<br />
Zahl der Ganztagsschulen dürfte<br />
noch höher sein. Es gibt zahlreiche Schule<br />
mit einem offenen Ganztagsangebot, die<br />
keinen Genehmigungsantrag einreichten<br />
und damit nicht unter das Ganztagsschulprogramm<br />
mit den zusätzlichen Lehrerstunden<br />
fallen.<br />
Das vom Land erklärte Ziel, bis zum Jahr<br />
2015 40 Prozent der Schulen (ca. 1.600)<br />
auf Ganztagsbetrieb umzustellen, ist damit<br />
realistisch in die Nähe gerückt. In Bezug<br />
auf die Hauptschulen und Gymnasien<br />
könnte sich der Trend durch die Qualitätsoffensive<br />
Bildung des Landes sogar noch<br />
etwas verstärken. Danach soll jede zweizügige<br />
Hauptschule im Land auf Antrag<br />
und, wenn ein sinnvolles Konzept vorliegt,<br />
als Ganztagsschule genehmigt werden.<br />
Damit greift das Land eine Gemeindetagsforderung<br />
auf, die bereits im Rahmen der<br />
Weinheimer Erklärung zur Weiterentwicklung<br />
der Schulen vom 18. Juli 2007 / 15.<br />
Juli 2008 aufgestellt und dem Land vorgetragen<br />
wurde. Der Gemeindetag erwartet<br />
jedoch darüber hinaus, dass auch kleinere<br />
Hauptschulen, insbesondere im ländlichen<br />
Raum, die Perspektive für eine Ganztagsschule<br />
bekommen müssen.<br />
Bei Gymnasien heißt das Motto künftig<br />
„Wer will, darf Ganztagsschule werden“.<br />
Genehmigungsvoraussetzungen sind ein<br />
entsprechendes pädagogisches Konzept<br />
sowie die notwendigen räumlichen Voraussetzungen.<br />
Damit könnte das Gymnasium<br />
die erste Schulart mit flächendeckendem<br />
Ganztagsangebot werden. Von 377<br />
Gymnasien sind momentan lediglich 84<br />
Schulen im Ganztagsbetrieb. Die Hauptlast<br />
des Ausbaus wird damit bei den Kommunen<br />
liegen.<br />
Diese weitere Entwicklung zeigt, dass es<br />
höchste Zeit ist, die Ganztagsschule im<br />
Schulgesetz zu regeln. Die Verwerfungen<br />
zwischen Land und Kommunen beim Betrieb<br />
schulischer Ganztagsangebote rühren<br />
zu einem großen Teil von der fehlenden<br />
gesetzlichen Verankerung. Der Gemeindetag<br />
strebt an, dies innerhalb der laufenden<br />
Legislaturperiode des Landtags zu ändern,<br />
um für Schulen und für Schulträger die<br />
dringendst benötigte Rechtssicherheit<br />
beim Schulbetrieb von Ganztagsschulen<br />
zu gewinnen. Nicht müde wird der Gemeindetag,<br />
nachdrücklich eine ausreichende<br />
Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften<br />
und anderen pädagogischen Fachpersonal<br />
einzufordern; schließlich ist dies<br />
unabdingbare Voraussetzung für eine qualitätvolle<br />
Entwicklung der Ganztagsschulen<br />
in Baden-Württemberg.<br />
<strong>GEMEINDE</strong>TAG BADEN-WÜRTTEMBERG 17