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DIE GEMEINDE

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BWGZ 1/2009 B ILANZ UND P ERSPEKTIVEN<br />

schränkte Einbeziehung dieser Betriebe in<br />

den Querverbund ermöglicht hätte.<br />

Diese Formulierungen wurden wieder abgeändert;<br />

die Änderungen kehrten insbesondere<br />

wieder zu dem Verbundmerkmal<br />

der „technisch-wirtschaftlichen Verflechtung“<br />

zurück und verzichteten darauf, dass<br />

öffentliche Bäder in Abweichung von den<br />

bisherigen Verwaltungsgrundsätzen ohne<br />

Beachtung des Merkmals mit anderen Tätigkeiten<br />

zusammengefasst werden können.<br />

Durch die Regelungen im Jahressteuergesetz<br />

2009 wurde nun der Status quo des<br />

steuerlichen Querverbunds gesetzlich verankert.<br />

Umsatzbesteuerung von Wasserhausanschlüssen –<br />

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz oder Regelsteuersatz –<br />

das war hier die Frage<br />

Das Bundesfinanzministerium (BMF) vertrat<br />

bisher die Auffassung, dass Zahlungen<br />

an ein Wasserversorgungsunternehmen für<br />

das Legen von Wasserleitungen einschließlich<br />

der Hausanschlüsse Entgelt für die<br />

umsatzsteuerpflichtige Leistung „Verschaffung<br />

der Möglichkeit zum Anschluss<br />

an das Versorgungsnetz“ ist und somit als<br />

eine von der eigentlichen Wasserlieferung<br />

unabhängige, selbständige Hauptleistung<br />

anzusehen ist, die damit dem allgemeinen<br />

Umsatzsteuersatz unterliegt.<br />

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat<br />

mit Urteil vom 3. April 2008 (AZ:<br />

C-442/05) auf ein Vorabentscheidungsersuchen<br />

des Bundesfinanzhofs (BFH) hin<br />

entschieden, dass unter „Lieferung von<br />

Wasser“ im Sinne der Sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie<br />

auch das Legen eines<br />

Hausanschlusses zu verstehen ist und die<br />

Mitgliedstaaten hierfür unter Beachtung<br />

des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität<br />

einen ermäßigten Steuersatz ansetzen<br />

können.<br />

Während des gesamten Verfahrens war<br />

nicht abzusehen, ob sich der BFH der Auffassung<br />

der Finanzverwaltung und damit<br />

der Besteuerung mit dem Regelsteuersatz<br />

anschließt oder nicht.<br />

Mit Urteil vom 8. Oktober 2008 – V R<br />

61/03 – hat der Bundesfinanzhof entschieden,<br />

dass das Legen eines Hausanschlusses<br />

durch ein Wasserversorgungsunternehmen<br />

gegen gesondert berechnetes Entgelt unter<br />

den Begriff „Lieferung von Wasser“ fällt<br />

und mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz<br />

zu versteuern ist, wenn die Leistung<br />

„Hausanschluss“ an den späteren Wasserbezieher<br />

erbracht wird. Durch die Entscheidung<br />

des BFH ist Rechtsklarheit für<br />

die Fälle eingetreten, bei denen Identität<br />

von Anschlussnehmer und Wasserbezieher<br />

besteht.<br />

Jedoch wirft die Entscheidung auch eine<br />

Reihe von Folgefragen auf, die mit dem<br />

Bundesfinanzministerium noch geklärt<br />

werden müssen.<br />

Ausbau der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg<br />

in Fahrt<br />

Im April 2008 hat die Landesregierung in<br />

der zweiten Antragsrunde des Landesprogramms<br />

zum Ausbau von Ganztagsschule<br />

„weitere“ 221 Ganztagsschulen die Genehmigung<br />

ausgesprochen. Damit stieg<br />

die Zahl der öffentlichen und privaten<br />

Ganztagsschulen zum Schuljahr 2008/09<br />

von 837 auf 1.058. Insbesondere bei den<br />

Grundschulen und Hauptschulen stieg die<br />

Zahl der Ganztagsschulen seit 2002<br />

sprunghaft in die Höhe. 2002: 17 Grundschulen,<br />

131 Hauptschulen; 2007: 140<br />

Grundschulen, 294 Hauptschulen. Die tatsächliche<br />

Zahl der Ganztagsschulen dürfte<br />

noch höher sein. Es gibt zahlreiche Schule<br />

mit einem offenen Ganztagsangebot, die<br />

keinen Genehmigungsantrag einreichten<br />

und damit nicht unter das Ganztagsschulprogramm<br />

mit den zusätzlichen Lehrerstunden<br />

fallen.<br />

Das vom Land erklärte Ziel, bis zum Jahr<br />

2015 40 Prozent der Schulen (ca. 1.600)<br />

auf Ganztagsbetrieb umzustellen, ist damit<br />

realistisch in die Nähe gerückt. In Bezug<br />

auf die Hauptschulen und Gymnasien<br />

könnte sich der Trend durch die Qualitätsoffensive<br />

Bildung des Landes sogar noch<br />

etwas verstärken. Danach soll jede zweizügige<br />

Hauptschule im Land auf Antrag<br />

und, wenn ein sinnvolles Konzept vorliegt,<br />

als Ganztagsschule genehmigt werden.<br />

Damit greift das Land eine Gemeindetagsforderung<br />

auf, die bereits im Rahmen der<br />

Weinheimer Erklärung zur Weiterentwicklung<br />

der Schulen vom 18. Juli 2007 / 15.<br />

Juli 2008 aufgestellt und dem Land vorgetragen<br />

wurde. Der Gemeindetag erwartet<br />

jedoch darüber hinaus, dass auch kleinere<br />

Hauptschulen, insbesondere im ländlichen<br />

Raum, die Perspektive für eine Ganztagsschule<br />

bekommen müssen.<br />

Bei Gymnasien heißt das Motto künftig<br />

„Wer will, darf Ganztagsschule werden“.<br />

Genehmigungsvoraussetzungen sind ein<br />

entsprechendes pädagogisches Konzept<br />

sowie die notwendigen räumlichen Voraussetzungen.<br />

Damit könnte das Gymnasium<br />

die erste Schulart mit flächendeckendem<br />

Ganztagsangebot werden. Von 377<br />

Gymnasien sind momentan lediglich 84<br />

Schulen im Ganztagsbetrieb. Die Hauptlast<br />

des Ausbaus wird damit bei den Kommunen<br />

liegen.<br />

Diese weitere Entwicklung zeigt, dass es<br />

höchste Zeit ist, die Ganztagsschule im<br />

Schulgesetz zu regeln. Die Verwerfungen<br />

zwischen Land und Kommunen beim Betrieb<br />

schulischer Ganztagsangebote rühren<br />

zu einem großen Teil von der fehlenden<br />

gesetzlichen Verankerung. Der Gemeindetag<br />

strebt an, dies innerhalb der laufenden<br />

Legislaturperiode des Landtags zu ändern,<br />

um für Schulen und für Schulträger die<br />

dringendst benötigte Rechtssicherheit<br />

beim Schulbetrieb von Ganztagsschulen<br />

zu gewinnen. Nicht müde wird der Gemeindetag,<br />

nachdrücklich eine ausreichende<br />

Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften<br />

und anderen pädagogischen Fachpersonal<br />

einzufordern; schließlich ist dies<br />

unabdingbare Voraussetzung für eine qualitätvolle<br />

Entwicklung der Ganztagsschulen<br />

in Baden-Württemberg.<br />

<strong>GEMEINDE</strong>TAG BADEN-WÜRTTEMBERG 17

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