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DIE GEMEINDE

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B ILANZ UND P ERSPEKTIVEN BWGZ 1/2009<br />

des Ministerrats ist das Justizministerium<br />

damit beauftragt, die Wirtschaftlichkeit<br />

eines Anreizmodells, das diese Entschädigung<br />

vorsieht, erst zu prüfen.<br />

Nur für den Fall, dass sich eine ausreichende<br />

Zahl von Kommunen bereit erklärt, im<br />

Hinblick auf die in Aussicht gestellte Entschädigung<br />

zusätzliche Grundbücher zu<br />

erfassen, soll ein entsprechendes Gesetzesvorhaben<br />

auf den Weg gebracht werden.<br />

Insoweit wird hier in den nächsten<br />

Wochen eine Umfrage bei den Städten und<br />

Gemeinden erfolgen. Selbst wenn die Umfrage<br />

dazu führt, dass das Gesetz erlassen<br />

wird, soll nach Angaben des Justizministerium<br />

die Auszahlung dieser zusätzlichen<br />

Entschädigungsleistung erst für den Zeitpunkt<br />

der Aufhebung und Eingliederung<br />

des jeweiligen kommunalen Grundbuchamts<br />

in das zuständige Grundbuch führende<br />

Amtsgericht erfolgen. Im Übrigen sollen<br />

dann die 6 Euro auch denjenigen Kommunen<br />

zu Gute kommen, die bereits in das<br />

elektronische Grundbuch investiert und<br />

ihren Grundbuchbestand ganz oder teilweise<br />

digitalisiert haben.<br />

Mit der zweiten Umfrage, die ebenfalls für<br />

die nächste Zeit geplant ist, soll ermittelt<br />

werden, welche Städte/Gemeinden ihr<br />

Grundbuchamt zu einem bestimmten Zeitpunkt<br />

an das zuständige Amtsgericht abgegeben<br />

wollen.<br />

Gründung eines Landesforstbetriebes gemäß § 26 LHO<br />

Als Ergebnis der Evaluation der Verwaltungsreform<br />

wird das Land für den Bereich<br />

des Staatsforstes einen fiskalischen<br />

Landesbetrieb nach § 26 LHO einrichten.<br />

Die ursprüngliche Absicht der Landesregierung,<br />

für den Forstbereich eine eigenständige<br />

Einrichtung in Form einer Anstalt<br />

des öffentlichen Rechts oder in anderer<br />

Rechtsform zu gründen, wird damit nicht<br />

weiterverfolgt. Gleichzeitig trägt die geplante<br />

Neuorganisation der Staatsforstverwaltung<br />

der Forderung des Gemeindetags<br />

Rechnung, eine Optimierung der Forstverwaltung<br />

im Rahmen der derzeitigen Strukturen<br />

anzustreben, weshalb der Gemeindetag<br />

diese Entscheidung ausdrücklich begrüßt.<br />

Fortentwicklung des Tourismuskonzepts<br />

Baden-Württemberg<br />

Vom Wirtschaftsministerium wurde die<br />

Fortschreibung des Tourismuskonzepts<br />

Baden-Württemberg initiiert. Das neue<br />

Konzept soll die Weichen für die weitere<br />

erfolgreiche Tourismusentwicklung in<br />

Baden-Württemberg stellen, insbesondere<br />

sollen die touristischen Akteure des Landes<br />

einen Orientierungsrahmen erhalten,<br />

um auf veränderte Rahmenbedingungen<br />

zeitgemäß reagieren zu können. Der Gemeindetag<br />

begrüßt die damit einhergehende<br />

Entwicklung von marktgerechten touristischen<br />

Strategien und Vorgehensweise,<br />

Es wird nunmehr darauf zu achten sein,<br />

dass auch innerhalb der neuen Organisationsform<br />

weiterhin die Aufgaben des forstlichen<br />

Revierdienstes, der forsttechnischen<br />

Betriebsleitung und der Wirtschaftsverwaltung,<br />

soweit sie für den Kommunalwald<br />

auf die unteren Forstbehörden übertragen<br />

worden sind, weiterhin in der bisherigen<br />

qualitätsvollen Art und Weise erfüllt<br />

werden können. Um auf den unteren Ebenen<br />

weiterhin die notwendige Flexibilität<br />

sicherzustellen, ist entscheidend, dass der<br />

Landesbetrieb sich darauf beschränkt, auf<br />

mittlerer und oberer Ebene die Forstaufgaben<br />

zusammenzufassen, so dass weiterhin<br />

auf Kreisebene das Einheitsforstamt, wie<br />

es sich in der Vergangenheit bestens bewährt<br />

hat, fortbestehen kann.<br />

weil der Gemeindetag von der Neuausrichtung<br />

des Tourismuskonzepts erwartet,<br />

dass damit die Voraussetzungen geschaffen<br />

werden, damit sich der für Baden-<br />

Württemberg außerordentliche Wirtschaftsfaktor<br />

„Tourismus“ weiterhin im<br />

nationalen und internationalen Wettbewerb<br />

erfolgreich behaupten kann.<br />

Der Entwurf der Neukonzeption sieht insbesondere<br />

den Aus- und Aufbau von touristischen<br />

Markenlandschaften vor. Dieses<br />

Ziel kann nach Auffassung des Gemeinde-<br />

Foto: irisblende.de<br />

tages nur dann erfolgreich realisiert werden,<br />

wenn innerhalb der Regionen die Kooperationen<br />

weiter ausgebaut und vertieft<br />

werden.<br />

Da das neue Tourismuskonzept auch die<br />

Grundlage für die künftige Förderpolitik<br />

des Landes darstellen wird, muss gefordert<br />

werden, dass keine einseitige Ausrichtung<br />

der Förderung auf wenige Schwerpunktprojekte<br />

erfolgen darf. Grundsätzlich positiv<br />

steht der Gemeindetag der Schaffung<br />

von finanziellen Anreizen für eine intensivere<br />

Kooperation auch auf kommunaler<br />

Ebene gegenüber. Die Kooperation darf<br />

aber nur ein Aspekt sein, der die Förderpolitik<br />

beeinflusst. Auch künftig müssen die<br />

vielfältigen touristischen Aktivitäten weiter<br />

ausgebaut werden. Vor allem für die<br />

Fortentwicklung des ländlichen Raumes<br />

stellt der Tourismus eine wichtige Säule<br />

dar. Dabei werden vor dem Hintergrund<br />

der demografischen Entwicklung und des<br />

zu erwartenden Klimawandels auch neue<br />

Wege zu beschreiten sein.<br />

28 <strong>GEMEINDE</strong>TAG BADEN-WÜRTTEMBERG

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