DIE GEMEINDE
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B ILANZ UND P ERSPEKTIVEN BWGZ 1/2009<br />
des Ministerrats ist das Justizministerium<br />
damit beauftragt, die Wirtschaftlichkeit<br />
eines Anreizmodells, das diese Entschädigung<br />
vorsieht, erst zu prüfen.<br />
Nur für den Fall, dass sich eine ausreichende<br />
Zahl von Kommunen bereit erklärt, im<br />
Hinblick auf die in Aussicht gestellte Entschädigung<br />
zusätzliche Grundbücher zu<br />
erfassen, soll ein entsprechendes Gesetzesvorhaben<br />
auf den Weg gebracht werden.<br />
Insoweit wird hier in den nächsten<br />
Wochen eine Umfrage bei den Städten und<br />
Gemeinden erfolgen. Selbst wenn die Umfrage<br />
dazu führt, dass das Gesetz erlassen<br />
wird, soll nach Angaben des Justizministerium<br />
die Auszahlung dieser zusätzlichen<br />
Entschädigungsleistung erst für den Zeitpunkt<br />
der Aufhebung und Eingliederung<br />
des jeweiligen kommunalen Grundbuchamts<br />
in das zuständige Grundbuch führende<br />
Amtsgericht erfolgen. Im Übrigen sollen<br />
dann die 6 Euro auch denjenigen Kommunen<br />
zu Gute kommen, die bereits in das<br />
elektronische Grundbuch investiert und<br />
ihren Grundbuchbestand ganz oder teilweise<br />
digitalisiert haben.<br />
Mit der zweiten Umfrage, die ebenfalls für<br />
die nächste Zeit geplant ist, soll ermittelt<br />
werden, welche Städte/Gemeinden ihr<br />
Grundbuchamt zu einem bestimmten Zeitpunkt<br />
an das zuständige Amtsgericht abgegeben<br />
wollen.<br />
Gründung eines Landesforstbetriebes gemäß § 26 LHO<br />
Als Ergebnis der Evaluation der Verwaltungsreform<br />
wird das Land für den Bereich<br />
des Staatsforstes einen fiskalischen<br />
Landesbetrieb nach § 26 LHO einrichten.<br />
Die ursprüngliche Absicht der Landesregierung,<br />
für den Forstbereich eine eigenständige<br />
Einrichtung in Form einer Anstalt<br />
des öffentlichen Rechts oder in anderer<br />
Rechtsform zu gründen, wird damit nicht<br />
weiterverfolgt. Gleichzeitig trägt die geplante<br />
Neuorganisation der Staatsforstverwaltung<br />
der Forderung des Gemeindetags<br />
Rechnung, eine Optimierung der Forstverwaltung<br />
im Rahmen der derzeitigen Strukturen<br />
anzustreben, weshalb der Gemeindetag<br />
diese Entscheidung ausdrücklich begrüßt.<br />
Fortentwicklung des Tourismuskonzepts<br />
Baden-Württemberg<br />
Vom Wirtschaftsministerium wurde die<br />
Fortschreibung des Tourismuskonzepts<br />
Baden-Württemberg initiiert. Das neue<br />
Konzept soll die Weichen für die weitere<br />
erfolgreiche Tourismusentwicklung in<br />
Baden-Württemberg stellen, insbesondere<br />
sollen die touristischen Akteure des Landes<br />
einen Orientierungsrahmen erhalten,<br />
um auf veränderte Rahmenbedingungen<br />
zeitgemäß reagieren zu können. Der Gemeindetag<br />
begrüßt die damit einhergehende<br />
Entwicklung von marktgerechten touristischen<br />
Strategien und Vorgehensweise,<br />
Es wird nunmehr darauf zu achten sein,<br />
dass auch innerhalb der neuen Organisationsform<br />
weiterhin die Aufgaben des forstlichen<br />
Revierdienstes, der forsttechnischen<br />
Betriebsleitung und der Wirtschaftsverwaltung,<br />
soweit sie für den Kommunalwald<br />
auf die unteren Forstbehörden übertragen<br />
worden sind, weiterhin in der bisherigen<br />
qualitätsvollen Art und Weise erfüllt<br />
werden können. Um auf den unteren Ebenen<br />
weiterhin die notwendige Flexibilität<br />
sicherzustellen, ist entscheidend, dass der<br />
Landesbetrieb sich darauf beschränkt, auf<br />
mittlerer und oberer Ebene die Forstaufgaben<br />
zusammenzufassen, so dass weiterhin<br />
auf Kreisebene das Einheitsforstamt, wie<br />
es sich in der Vergangenheit bestens bewährt<br />
hat, fortbestehen kann.<br />
weil der Gemeindetag von der Neuausrichtung<br />
des Tourismuskonzepts erwartet,<br />
dass damit die Voraussetzungen geschaffen<br />
werden, damit sich der für Baden-<br />
Württemberg außerordentliche Wirtschaftsfaktor<br />
„Tourismus“ weiterhin im<br />
nationalen und internationalen Wettbewerb<br />
erfolgreich behaupten kann.<br />
Der Entwurf der Neukonzeption sieht insbesondere<br />
den Aus- und Aufbau von touristischen<br />
Markenlandschaften vor. Dieses<br />
Ziel kann nach Auffassung des Gemeinde-<br />
Foto: irisblende.de<br />
tages nur dann erfolgreich realisiert werden,<br />
wenn innerhalb der Regionen die Kooperationen<br />
weiter ausgebaut und vertieft<br />
werden.<br />
Da das neue Tourismuskonzept auch die<br />
Grundlage für die künftige Förderpolitik<br />
des Landes darstellen wird, muss gefordert<br />
werden, dass keine einseitige Ausrichtung<br />
der Förderung auf wenige Schwerpunktprojekte<br />
erfolgen darf. Grundsätzlich positiv<br />
steht der Gemeindetag der Schaffung<br />
von finanziellen Anreizen für eine intensivere<br />
Kooperation auch auf kommunaler<br />
Ebene gegenüber. Die Kooperation darf<br />
aber nur ein Aspekt sein, der die Förderpolitik<br />
beeinflusst. Auch künftig müssen die<br />
vielfältigen touristischen Aktivitäten weiter<br />
ausgebaut werden. Vor allem für die<br />
Fortentwicklung des ländlichen Raumes<br />
stellt der Tourismus eine wichtige Säule<br />
dar. Dabei werden vor dem Hintergrund<br />
der demografischen Entwicklung und des<br />
zu erwartenden Klimawandels auch neue<br />
Wege zu beschreiten sein.<br />
28 <strong>GEMEINDE</strong>TAG BADEN-WÜRTTEMBERG