DIE GEMEINDE
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B ILANZ UND P ERSPEKTIVEN BWGZ 1/2009<br />
Eine Bewertung der Ziele und deren Priorisierung<br />
wird zeigen, dass das Impulsprogramm<br />
von 10 Mio. Euro von 2008 bis<br />
2011 nicht ausreichen wird, um Schwerpunkte<br />
der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg<br />
umzusetzen. Insoweit<br />
wird an das Land appelliert, für die jetzt<br />
noch konkreter zu beschreibenden Maßnahmen<br />
entsprechend deren Priorität weitere<br />
Landesmittel bereitzustellen.<br />
Um eine Fehlsteuerung zu vermeiden, sollen<br />
die Mittel aus dem Impulsprogramm<br />
nicht nach dem ‚Windhundprinzip’ vergeben<br />
werden.“<br />
Flächeninanspruchnahme<br />
Die Diskussion um den „Flächen- und<br />
Landschaftsverbrauch“ bzw. die „Flächeninanspruchnahme“<br />
gehört mittlerweile zu<br />
den Dauerbrennern in der umweltpolitischen<br />
Diskussion.<br />
Als Träger der Bauleitplanung werden<br />
Städte und Gemeinden von der Landespolitik<br />
und von den Umweltverbänden als<br />
zentrale Akteure angesehen, wenn es vor<br />
dem Hintergrund stagnierender oder gar<br />
rückläufiger Einwohnerzahlen darum geht,<br />
durch kommunale Bodenpolitik die Flächeninanspruchnahme<br />
in die gewünschte<br />
Richtung zu lenken. Städte und Gemeinden<br />
bekennen sich entsprechend dem Leitbild<br />
der „kompakten Kommune“ zu einem<br />
verantwortungsbewussten Umgang mit<br />
der Flächeninanspruchnahme für Siedlung,<br />
Wirtschaft, Verkehr. Die verstärkte<br />
Aktivierung innerörtlicher Potenziale als<br />
eine der möglichen Strategien zur Reduzierung<br />
der Flächeninanspruchnahme wird<br />
vor Ort bereits betrieben. Die konkrete Befassung<br />
mit der örtlichen Situation zeigt in<br />
vielen Fällen jedoch auch, dass eine einfache<br />
und schnelle Aktivierung von brachliegenden<br />
innerörtlichen Flächen häufig<br />
nicht ohne weiteres möglich ist. Städte und<br />
Gemeinden bedürfen bei dieser schwierigen<br />
Aufgabe der Unterstützung durch das<br />
Land.<br />
Jeder Gemeinde und jeder Stadt muss die<br />
Möglichkeit eingeräumt werden, auf der<br />
Grundlage eines strategischen Gesamtkonzepts<br />
die notwendigen örtlichen Entwicklungsvorstellungen<br />
einschließlich der<br />
Flächenentwicklung zu formulieren und<br />
darzustellen. Für die Umsetzung dieser<br />
Das Startprojekt Kommunaler Klimaschutz,<br />
„Zukunftsfähige Energieversorgung<br />
und Energienutzung“ hat inzwischen<br />
u.a. zu dem Ergebnis geführt, dass den Gemeinden<br />
ein „Basiskonzept Klimaschutz<br />
in Kommunen“, in dem es im Wesentlichen<br />
um Kommunales Energiemanagement<br />
geht, sowie ein Leitfaden zur Straßenbeleuchtung<br />
(energetische Optimierung)<br />
zur Verfügung gestellt wird. Darüber<br />
hinaus soll für 2009 ein Förderprogramm<br />
für energiesparende Straßenbeleuchtung<br />
(über voraussichtlich 1 Mio. Euro) aufgelegt<br />
werden.<br />
strategische Entwicklungskonzepte brauchen<br />
Städte und Gemeinden Spielräume.<br />
An Stelle einer dirigistischen Steuerung<br />
der Flächeninanspruchnahme durch den<br />
Gesetzgeber oder über Regionalpläne sollte<br />
ein strategisches Gesamtkonzept der<br />
Stadt oder Gemeinde einschließlich der<br />
Flächenkomponente nach sorgfältiger Abwägung<br />
mit den regionalplanerischen Belangen<br />
auch Eingang in den jeweiligen<br />
Regionalplan finden.Auf Ebene der Städte<br />
und Gemeinden sollte – abhängig und orientiert<br />
am Bedarf der jeweiligen Gemeinde<br />
– ein in quantitativer wie qualitativer<br />
Weise hochwertiges Flächenmanagementsystem,<br />
dessen Inhalte in regelmäßigen<br />
Abständen fortgeschrieben werden, der<br />
Ausgangspunkt für die Festlegung des<br />
künftigen Flächenbedarfs sein.<br />
Der Gemeindetag hat im Herbst ein eigenes<br />
Strategiepapier zur „Reduzierung der<br />
Flächeninanspruchnahme“ herausgegeben.<br />
Dieses Strategiepapier enthält neben<br />
Forderungen an das Land auch zahlreiche<br />
Handlungsempfehlungen für Städte und<br />
Gemeinden wie z.B. die Empfehlung, bei<br />
allen Städten und Gemeinden qualitativ<br />
und quantitativ hochwertige Flächenmanagementsysteme<br />
einzuführen.<br />
Nachdem die Flächenstatistik 2007 im<br />
Vergleich zu 2006 wieder einen Anstieg<br />
der täglichen Flächeninanspruchnahme<br />
auf 10,3 Hektar ergab, wird dieses für die<br />
Entwicklungschancen von Städten und<br />
Gemeinden entscheidende Thema sicherlich<br />
auch die kommenden Jahre im Focus<br />
der Politik bleiben.<br />
Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg<br />
Das Wirtschaftsministerium hat am<br />
7.10.2008 das Anhörungsverfahren für<br />
den Gesetzentwurf zur Novellierung der<br />
Landesbauordnung eingeleitet. Der Gesetzentwurf<br />
beinhaltet im wesentlichen<br />
folgende Punkte:<br />
Im Abstandsflächenrecht soll der nicht<br />
nachbarschützende Teil der Abstandsfläche<br />
wegfallen (§ 5 Abs. 7 LBO) und das<br />
Brandschutzkonzept der Musterbauordnung<br />
übernommen werden. Der Katalog<br />
der verfahrensfreien Vorhaben beispielsweise<br />
bei landwirtschaftlichen Aufschüttungen<br />
im Außenbereich und der zulässigen<br />
Größe von Werbeanlagen wird erweitert<br />
und eine Genehmigungspflicht für<br />
Solaranlagen im Außenbereich, die eine<br />
Höhe von mehr als 3 Meter und eine Gesamtlänge<br />
von mehr als 9 Meter aufweisen<br />
(Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO), wird eingeführt.<br />
Als drittes Verfahren soll neben dem<br />
Kenntnisgabeverfahren und dem normalen<br />
Baugenehmigungsverfahren ein vereinfachtes<br />
Genehmigungsverfahren ange-<br />
boten werden. Ferner kann die Gemeinde<br />
künftig über die Angrenzer hinaus die<br />
Nachbarn anhören mit der Rechtswirkung<br />
der materiellen Präklusion (§ 55). Das gemeindliche<br />
Einvernehmen soll durch die<br />
Baurechtsbehörde ersetzt werden können,<br />
wenn die Gemeinde das Einvernehmen offensichtlich<br />
rechtswidrig versagt.<br />
Im Baugenehmigungsverfahren sollen die<br />
Fristen verkürzt werden (§ 54 Abs. 3 LBO),<br />
indem die Frist für die Anhörung der Fachbehörden<br />
(auch der Gemeinden) auf einen<br />
Monat reduziert und nach dieser Zeit auch<br />
ein nach Landesrecht erforderliches Einvernehmen<br />
als erteilt gilt. Der Gemeindetag<br />
hat in seiner Stellungnahme insbesondere<br />
die Einführung des vereinfachten<br />
Baugenehmigungsverfahrens nicht befürwortet<br />
und die Verkürzung der Frist für die<br />
Anhörung im Genehmigungsverfahrens<br />
abgelehnt.<br />
22 <strong>GEMEINDE</strong>TAG BADEN-WÜRTTEMBERG