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DIE GEMEINDE

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B ILANZ UND P ERSPEKTIVEN BWGZ 1/2009<br />

Eine Bewertung der Ziele und deren Priorisierung<br />

wird zeigen, dass das Impulsprogramm<br />

von 10 Mio. Euro von 2008 bis<br />

2011 nicht ausreichen wird, um Schwerpunkte<br />

der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg<br />

umzusetzen. Insoweit<br />

wird an das Land appelliert, für die jetzt<br />

noch konkreter zu beschreibenden Maßnahmen<br />

entsprechend deren Priorität weitere<br />

Landesmittel bereitzustellen.<br />

Um eine Fehlsteuerung zu vermeiden, sollen<br />

die Mittel aus dem Impulsprogramm<br />

nicht nach dem ‚Windhundprinzip’ vergeben<br />

werden.“<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Die Diskussion um den „Flächen- und<br />

Landschaftsverbrauch“ bzw. die „Flächeninanspruchnahme“<br />

gehört mittlerweile zu<br />

den Dauerbrennern in der umweltpolitischen<br />

Diskussion.<br />

Als Träger der Bauleitplanung werden<br />

Städte und Gemeinden von der Landespolitik<br />

und von den Umweltverbänden als<br />

zentrale Akteure angesehen, wenn es vor<br />

dem Hintergrund stagnierender oder gar<br />

rückläufiger Einwohnerzahlen darum geht,<br />

durch kommunale Bodenpolitik die Flächeninanspruchnahme<br />

in die gewünschte<br />

Richtung zu lenken. Städte und Gemeinden<br />

bekennen sich entsprechend dem Leitbild<br />

der „kompakten Kommune“ zu einem<br />

verantwortungsbewussten Umgang mit<br />

der Flächeninanspruchnahme für Siedlung,<br />

Wirtschaft, Verkehr. Die verstärkte<br />

Aktivierung innerörtlicher Potenziale als<br />

eine der möglichen Strategien zur Reduzierung<br />

der Flächeninanspruchnahme wird<br />

vor Ort bereits betrieben. Die konkrete Befassung<br />

mit der örtlichen Situation zeigt in<br />

vielen Fällen jedoch auch, dass eine einfache<br />

und schnelle Aktivierung von brachliegenden<br />

innerörtlichen Flächen häufig<br />

nicht ohne weiteres möglich ist. Städte und<br />

Gemeinden bedürfen bei dieser schwierigen<br />

Aufgabe der Unterstützung durch das<br />

Land.<br />

Jeder Gemeinde und jeder Stadt muss die<br />

Möglichkeit eingeräumt werden, auf der<br />

Grundlage eines strategischen Gesamtkonzepts<br />

die notwendigen örtlichen Entwicklungsvorstellungen<br />

einschließlich der<br />

Flächenentwicklung zu formulieren und<br />

darzustellen. Für die Umsetzung dieser<br />

Das Startprojekt Kommunaler Klimaschutz,<br />

„Zukunftsfähige Energieversorgung<br />

und Energienutzung“ hat inzwischen<br />

u.a. zu dem Ergebnis geführt, dass den Gemeinden<br />

ein „Basiskonzept Klimaschutz<br />

in Kommunen“, in dem es im Wesentlichen<br />

um Kommunales Energiemanagement<br />

geht, sowie ein Leitfaden zur Straßenbeleuchtung<br />

(energetische Optimierung)<br />

zur Verfügung gestellt wird. Darüber<br />

hinaus soll für 2009 ein Förderprogramm<br />

für energiesparende Straßenbeleuchtung<br />

(über voraussichtlich 1 Mio. Euro) aufgelegt<br />

werden.<br />

strategische Entwicklungskonzepte brauchen<br />

Städte und Gemeinden Spielräume.<br />

An Stelle einer dirigistischen Steuerung<br />

der Flächeninanspruchnahme durch den<br />

Gesetzgeber oder über Regionalpläne sollte<br />

ein strategisches Gesamtkonzept der<br />

Stadt oder Gemeinde einschließlich der<br />

Flächenkomponente nach sorgfältiger Abwägung<br />

mit den regionalplanerischen Belangen<br />

auch Eingang in den jeweiligen<br />

Regionalplan finden.Auf Ebene der Städte<br />

und Gemeinden sollte – abhängig und orientiert<br />

am Bedarf der jeweiligen Gemeinde<br />

– ein in quantitativer wie qualitativer<br />

Weise hochwertiges Flächenmanagementsystem,<br />

dessen Inhalte in regelmäßigen<br />

Abständen fortgeschrieben werden, der<br />

Ausgangspunkt für die Festlegung des<br />

künftigen Flächenbedarfs sein.<br />

Der Gemeindetag hat im Herbst ein eigenes<br />

Strategiepapier zur „Reduzierung der<br />

Flächeninanspruchnahme“ herausgegeben.<br />

Dieses Strategiepapier enthält neben<br />

Forderungen an das Land auch zahlreiche<br />

Handlungsempfehlungen für Städte und<br />

Gemeinden wie z.B. die Empfehlung, bei<br />

allen Städten und Gemeinden qualitativ<br />

und quantitativ hochwertige Flächenmanagementsysteme<br />

einzuführen.<br />

Nachdem die Flächenstatistik 2007 im<br />

Vergleich zu 2006 wieder einen Anstieg<br />

der täglichen Flächeninanspruchnahme<br />

auf 10,3 Hektar ergab, wird dieses für die<br />

Entwicklungschancen von Städten und<br />

Gemeinden entscheidende Thema sicherlich<br />

auch die kommenden Jahre im Focus<br />

der Politik bleiben.<br />

Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg<br />

Das Wirtschaftsministerium hat am<br />

7.10.2008 das Anhörungsverfahren für<br />

den Gesetzentwurf zur Novellierung der<br />

Landesbauordnung eingeleitet. Der Gesetzentwurf<br />

beinhaltet im wesentlichen<br />

folgende Punkte:<br />

Im Abstandsflächenrecht soll der nicht<br />

nachbarschützende Teil der Abstandsfläche<br />

wegfallen (§ 5 Abs. 7 LBO) und das<br />

Brandschutzkonzept der Musterbauordnung<br />

übernommen werden. Der Katalog<br />

der verfahrensfreien Vorhaben beispielsweise<br />

bei landwirtschaftlichen Aufschüttungen<br />

im Außenbereich und der zulässigen<br />

Größe von Werbeanlagen wird erweitert<br />

und eine Genehmigungspflicht für<br />

Solaranlagen im Außenbereich, die eine<br />

Höhe von mehr als 3 Meter und eine Gesamtlänge<br />

von mehr als 9 Meter aufweisen<br />

(Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO), wird eingeführt.<br />

Als drittes Verfahren soll neben dem<br />

Kenntnisgabeverfahren und dem normalen<br />

Baugenehmigungsverfahren ein vereinfachtes<br />

Genehmigungsverfahren ange-<br />

boten werden. Ferner kann die Gemeinde<br />

künftig über die Angrenzer hinaus die<br />

Nachbarn anhören mit der Rechtswirkung<br />

der materiellen Präklusion (§ 55). Das gemeindliche<br />

Einvernehmen soll durch die<br />

Baurechtsbehörde ersetzt werden können,<br />

wenn die Gemeinde das Einvernehmen offensichtlich<br />

rechtswidrig versagt.<br />

Im Baugenehmigungsverfahren sollen die<br />

Fristen verkürzt werden (§ 54 Abs. 3 LBO),<br />

indem die Frist für die Anhörung der Fachbehörden<br />

(auch der Gemeinden) auf einen<br />

Monat reduziert und nach dieser Zeit auch<br />

ein nach Landesrecht erforderliches Einvernehmen<br />

als erteilt gilt. Der Gemeindetag<br />

hat in seiner Stellungnahme insbesondere<br />

die Einführung des vereinfachten<br />

Baugenehmigungsverfahrens nicht befürwortet<br />

und die Verkürzung der Frist für die<br />

Anhörung im Genehmigungsverfahrens<br />

abgelehnt.<br />

22 <strong>GEMEINDE</strong>TAG BADEN-WÜRTTEMBERG

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