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gpk SONDERAUSGABE GESELLSCHAFTSPOLITISCHE KOMMENTARE Nr. 3/08 – November 2008 – Seite 34<br />

Patiententeilhabe außerhalb<br />

Deutschlands<br />

Systemarchitektur, Staatseinfluss und relative Freiheitsgrade<br />

in sozialen Gesundheitssystemen<br />

Von Günter Danner M. A., Ph.D.<br />

Teilhabe, verstanden als sozialrechtliche Begründung<br />

eines Rechtsanspruches auf adäquate medizinische<br />

Versorgung unabhängig von der eigenen wirtschaftlichen<br />

Leistungskraft, ist ein Kernelement des sozial<br />

organisierten Versorgungsgeschehens an den Gesundheitsmärkten<br />

der EU-Mitgliedstaaten. Sie beschreibt<br />

zunächst nur das – theoretische – Recht,<br />

meist niedergelegt in Verwaltungsvorschriften oder<br />

einer eigenen nationalrechtlichen Gesetzgebung.<br />

In der Praxis stellt sie sich angesichts der 27 völlig<br />

verschiedenen Gesundheitssysteme allerdings für die<br />

Bürger höchst unterschiedlich dar. In der aktuellen<br />

Diskussion über enger werdende Finanzierungsspielräume<br />

bei steigenden künftigen Ausgaben spielt das<br />

etablierte und tatsächlich erlangbare Recht auf Versorgung<br />

eine bedeutende Rolle.<br />

Im Unterschied zum abstrakten Vergleich sozialrechtlicher<br />

Anspruchsnormen ergeben sich jedoch – trotz<br />

wachsender makroökonomischer Tendenz zur Vergemeinschaftung<br />

in der EU – bei Betrachtung des am<br />

Ort jeweils Erlangbaren erhebliche Unterschiede. Diese<br />

wiederum sind verknüpft mit dem jeweils gültigen<br />

Ehrlichkeitsgrad des betreffenden Systems, bzw. dessen<br />

tatsächlichen Möglichkeiten, das auf dem Papier<br />

Versprochene auch nachhaltig zu liefern.<br />

Systemtypologie und Teilhabe<br />

Die derzeitigen Gesundheitssysteme der EU lassen<br />

sich grob in vier Typen untergliedern:<br />

1. Zum einen gibt es die klassischen „Staatsbewirkungsmodelle“<br />

skandinavisch-britischer Prägung.<br />

Diese Gesundheitsdienste sind ganz oder überwiegend<br />

mit Steuermitteln finanziert und zeichnen sich<br />

durch staatsabhängig bzw. staatsunmittelbar beschäftigte<br />

Leistungserbringer aus. Der Staat steht hier<br />

in einer nahezu allmächtigen Position als Herr des<br />

Steuergeschehens, der Verteilung der Steuermittel<br />

und Dienstgeber der an der unmittelbaren Versorgung<br />

beteiligten Einrichtungen. Großbritannien, Mutterland<br />

dieses Modells, Dänemark, Irland, Schweden, Finnland,<br />

Portugal, Italien und Griechenland kennen Varianten<br />

dieses Systemtyps. Wenn die Strukturunterschiede<br />

zwischen diesen Modellen auch hoch sind,<br />

so ist ihnen neben der Steuerfinanzierung insbesondere<br />

der Umstand gemein, dass keine ihrer nationalen<br />

Spielarten ohne beachtliche und regelhafte Wartelisten<br />

in der Versorgung auskommt. Weiterhin ist die<br />

aktive Mitwirkung der Patienten, etwa in Gestalt von<br />

Wahlmöglichkeiten oder direktem Systemeinfluss,<br />

stark begrenzt. Mehr als der jeweilige Hausarzt, oft<br />

auch der in einer Poliklinik, kann nicht frei gewählt<br />

werden. Enge Vorgaben bestehen vielfach hinsichtlich<br />

der Behandlungspfade bzw. der dem Behandler eingeräumten<br />

therapeutischen Freiheiten.<br />

2. Bürgerversicherungsmodelle mit Sozialversicherungscharakter<br />

ohne Wettbewerb bestehen in den<br />

westeuropäischen Mitgliedstaaten in Frankreich, Österreich<br />

und Luxemburg. Hier besteht zwar üblicherweise<br />

keine Wahl zwischen den <strong>Kosten</strong>trägern, jedoch<br />

können mit der Sozialversicherung kooperierende<br />

Ärzte im Rahmen der sozialrechtlichen Vorgaben<br />

ausgewählt werden. Auffällig ist die Tendenz zur Einengung<br />

des Patientenwillens, etwa durch das neue<br />

französische Hausarztmodell. Im Gegensatz zu den<br />

Erwartungen von massiven <strong>Kosten</strong>reduktionen, konnte<br />

diese Tendenz dort bislang noch nicht bestätigt<br />

werden. Solchen Modellen wohnt eine nicht eben<br />

geringe Staatsnähe inne.<br />

3. Sozialversicherungsmodelle mit wettbewerblichem<br />

Charakter existieren in Belgien, Deutschland<br />

und den Niederlanden, wenngleich mit erheblichen<br />

Unterschieden. Gerade das deutsche Modell, daheim

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