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Stellungnahme - Landesbüro der Naturschutzverbände NRW

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<strong>Landesbüro</strong> <strong>der</strong> <strong>Naturschutzverbände</strong> <strong>NRW</strong> - 2 -<br />

SO/HAM95-5.91ST<br />

Auch wenn <strong>der</strong> Weiterbau <strong>der</strong> A 445 zwischen Werl bis zur A 2 im Bedarfsplan für die<br />

Bundesfernstraßen als im „vordringlichen Bedarf“ stehend eingestuft ist, än<strong>der</strong>t dies<br />

nichts daran, dass es in Ansehung <strong>der</strong> sich mit ihm verbindenden nachteiligen<br />

Auswirkungen auf die im einzelnen betroffenen Umweltgüter allenfalls dann<br />

zulassungsfähig ist, wenn die zu seinen Gunsten streitenden Interessen <strong>der</strong>art<br />

gewichtig sind, dass sie eine abwägende Überwindung gegenläufiger Belange<br />

ermöglichen. Dieses ist hier nicht <strong>der</strong> Fall:<br />

1.1 Unklare Bedeutung des Neubauvorhabens<br />

Die überaus umfangreichen Unterlagen (sieben Ordner) enthalten nur spärliche<br />

Angaben, die es erlaubten, die Bedeutung des Neubauvorhabens einzuschätzen. Im<br />

Wesentlichen wird auf die Einstufung im Bedarfsplan, die „Wichtigkeit“ des<br />

Lückenschlusses im Fernstraßennetz sowie die Entlastungsfunktion im Hinblick auf die<br />

Ortsdurchfahrt Hilbeck verwiesen.<br />

Die Aufnahme in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen dokumentiert, dass das<br />

Vorhaben mit den Zielsetzungen des § 1 Abs. 1 FStrG übereinstimmt, besagt für sich<br />

betrachtet aber nicht, dass es um jeden Preis verwirklicht werden müsste und schließt<br />

insbeson<strong>der</strong>e nicht aus, dass sich die zu seinen Gunsten ins Feld geführten Belange<br />

nicht als hinreichend gewichtig erweisen, um gegenläufige Belange in <strong>der</strong> Abwägung zu<br />

überwinden. Insoweit ist zunächst daran zu erinnern, dass die A 445 keine „wichtige,<br />

überregionale und dem Fernverkehr dienende Nord-Süd-Spange“ ist (so aber Unterlage<br />

1, Seite 4).<br />

Stattdessen handelt es sich nach <strong>der</strong> Raumwirksamkeitsanalyse <strong>der</strong> PRINS-Daten<br />

(Projekt NW7067) um ein Projekt von verkehrlich nur regionaler Bedeutung („von<br />

mittlerer Bedeutung“). Diese Einschätzung führt dann auch folgerichtig zu dem<br />

Ergebnis, dass das Projekt vor<strong>der</strong>gründig lediglich lokal zu begründen ist.<br />

Dementsprechend werden lediglich 2 von 5 zu erreichenden Punkten <strong>der</strong><br />

raumordnerischen Bewertung erzielt. Im bundesweiten Vergleich bestehen im Vergleich<br />

mit ähnlich dimensionierten Projekten in dieser Relation weniger starke<br />

Erreichbarkeitsdefizite. Für ein Transitprojekt liegen eher nachrangige Argumente vor:<br />

Das Projekt hat verkehrlich lediglich regionale Bedeutung; eine Verbesserung <strong>der</strong><br />

Netzwirkung insbeson<strong>der</strong>e die Verbindung zwischen Werl (Mittelzentrum) und Kamen<br />

(Mittelzentrum) ist erreichbar. Das auf die Wichtigkeit des Vorhabens verweisende<br />

Argument des Lückenschlusses im Fernstraßennetz entbehrt daher bei Licht betrachtet<br />

je<strong>der</strong> Grundlage.<br />

Bedeutsamer ist allenfalls die sich mit dem Vorhaben verbindende Entlastungsfunktion<br />

für die Ortsdurchfahrt Hilbeck.<br />

Daher wird <strong>der</strong> Neubau <strong>der</strong> A 445 zwischen Werl-Nord und <strong>der</strong> Anbindung an die A 2<br />

bei Hamm-Rhynern auch folgerichtig unter Punkt 2 <strong>der</strong> Unterlage 1 - PLANERISCHE<br />

ZIELSETZUNG UND BEDARF und hier im Punkt - 2.1 Darstellung <strong>der</strong> unzureichenden<br />

Verkehrsverhältnisse ausschließlich mit <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit hohen Verkehrsbelastung von ca.<br />

14.500 KFZ/24h bis zu 18.600 KFZ/24h auf <strong>der</strong> B63 zwischen Hamm bzw. mit <strong>der</strong><br />

Entlastungswirkung auf <strong>der</strong> B 63 in <strong>der</strong> Ortslage Hilbeck begründet.

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