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Stellungnahme - Landesbüro der Naturschutzverbände NRW

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<strong>Landesbüro</strong> <strong>der</strong> <strong>Naturschutzverbände</strong> <strong>NRW</strong> - 43 -<br />

SO/HAM95-5.91ST<br />

Auch direkte o<strong>der</strong> indirekte Projektwirkungen (siehe ELES Punkt 3.2.3) können<br />

aufgrund <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en räumlichen Situation unterdurchschnittlich zum Tragen<br />

kommen.<br />

Im LBP zur A 445 wird dem entsprechend nur ein 50-m-Auswirkungsband<br />

betrachtet. Nicht berücksichtigt sind hierbei die darüber hinaus gehenden<br />

Wirkungen in empfindliche Biotope wir Tieflandbäche (siehe Konflikt K 7) o<strong>der</strong><br />

Feucht- und Nassgrünlandbereiche (siehe Konflikt K 21) die außerhalb <strong>der</strong> 50-m-<br />

Zone liegen o<strong>der</strong> darüber hinaus reichen (Einzelfallbetrachtung gem. ELES).<br />

Zudem ergibt sich das Problem, dass Eingriffe durch Schadstoffeinträge in<br />

empfindliche Biotope o<strong>der</strong> vorgeschädigte Biotope (z.B. Eichenlaubwald, Feucht-<br />

und Nassgrünland) die außerhalb <strong>der</strong> 50m-Zone liegen weiter geschädigt<br />

werden, aber nicht als Eingriff gewertet und daher auch nicht kompensiert<br />

werden (insbeson<strong>der</strong>e beachtlich unter Konflikt K 20 – Verlust und<br />

Beeinträchtigung Eichenlaubwald).<br />

Anwendung <strong>der</strong> „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die<br />

Eingriffsregelung in <strong>NRW</strong>“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und<br />

12<br />

Verbraucherschutz (LANUV) : durch die hierdurch entfallende<br />

Berücksichtigung von Zeitfaktoren für altere nicht „ausgleichbare“ Biotoptypen. In<br />

<strong>der</strong> Eingriffsbewertung zum Neubau und Betrieb <strong>der</strong> A 445 führt dieses zu einer<br />

zu geringer Bewertung von Waldbereichen und einem Kompensationsdefizit für<br />

die Biotoptypen <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>; insbeson<strong>der</strong>e von alten Laubwaldbereichen (Konflikt<br />

K 20) sowie von ökologisch hochwertigen Gehölzbeständen (Konflikte K 5, K 6, K<br />

11); dieses Defizit steht in einem engen kumulativen Zusammenhang mit dem<br />

Ersatz des Additivitätsgrundsatzes (siehe nachfolgende Einzelkritik).<br />

Ersatz des Additivgrundsatzes bei erheblicher Beeinträchtigung<br />

beson<strong>der</strong>er Wert- und Funktionselemente durch das Prinzip <strong>der</strong><br />

Multifunktionalität von Kompensationsmaßnahmen im Regelfall: in <strong>der</strong><br />

konkreten Anwendung führt dieses zu einem Kompensationsdefizit, denn es wird<br />

hier ausschließlich <strong>der</strong> pauschalierte Regelfall angewendet, obwohl hier<br />

hochwertige Biotope mit beson<strong>der</strong>er Wert- und Funktionsvielfalt mit Wertpunkten<br />

zwischen 6 und 9, z.B. Eichenlaubwald (Konflikt K 20), Gehölzbestände<br />

(Konflikte K 5, K 6, K Baumbestände (Konflikt K 7), Tieflandbäche (Konflikt 7)<br />

sowie Feucht- und Nassgrünland (Konflikt K 21).<br />

Verzicht auf eine rechnerische Herleitung des Kompensationsbedarfs für<br />

erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie auf Verzicht<br />

auf ein zusätzliches Kompensationserfor<strong>der</strong>nis im Regelfall: für die neu zu<br />

bauende A 445 bis nach Hamm-Rhynern führt dieses zu einer unzureichenden<br />

Kompensation <strong>der</strong> Eingriffe in das Landschaftsbild. Dieses gilt um so mehr, da<br />

<strong>der</strong> überwiegende Teil <strong>der</strong> A 445 in Dammlage bis 2,50 m Höhe geführt wird und<br />

weit einsehbar sein wird.<br />

Pauschalierte Bonusberechnung bei Maßnahmen auf entsiegelten Flächen<br />

und Maßnahmen im Rahmen von Fließgewässerrenaturierungen:<br />

12 Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in <strong>NRW</strong>; LANUV, Recklinghausen 09/2008

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