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Stellungnahme - Landesbüro der Naturschutzverbände NRW

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<strong>Landesbüro</strong> <strong>der</strong> <strong>Naturschutzverbände</strong> <strong>NRW</strong> - 7 -<br />

SO/HAM95-5.91ST<br />

„Dass für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen o<strong>der</strong> sonstige Vorkehrungen zum Schutz von<br />

Natur und Landschaft höhere Kosten entstehen, rechtfertigt es jedoch nicht, eine in <strong>der</strong><br />

Gesamtbetrachtung möglicherweise vorzugswürdige Alternative frühzeitig auszuscheiden“<br />

(BVerwG, Urt. v. 14.11.2002, 4 A 15.02, NuR 2003, 360, 364).“<br />

Mag die Anbindung an die bestehende A 445 auch nicht am <strong>der</strong>zeitigen nördlichen<br />

Ausbauende erfolgen können, ist kein Grund ersichtlich, warum es zu einem<br />

kostspieligen Rückbau des bestehenden Teilstücks kommen muss; stattdessen kann<br />

die Anbindung <strong>der</strong> Variante C 1 südlich des <strong>der</strong>zeitigen Ausbauendes erfolgen und das<br />

verbleibende Teilstück bis zum Ausbauende als Anschluss an die B 63 genutzt werden.<br />

Zieht man überdies in Betracht, dass die Variante C 1 nördlich Hilbecks noch optimiert<br />

werden kann, indem sie noch vor <strong>der</strong> Querung <strong>der</strong> K 19 auf den Verlauf <strong>der</strong> B 63<br />

einschwenkt o<strong>der</strong> zumindest in <strong>der</strong>en – ohnehin vorbelasteten – Nahbereich geführt<br />

wird, handelt es sich um eine ernst zu nehmende Trassenalternative, die ihrer<br />

genannten Vorzüge wegen nur um den Preis eines Abwägungsfehlers aus <strong>der</strong><br />

Betrachtung ausgeblendet werden kann. Ob eine projektbegleitende Arbeitsgruppe<br />

Einvernehmen über das frühzeitige Ausblenden dieser Variante erzielt hat (siehe<br />

Unterlage 1, Seite 9), ist aus rechtlicher Sicht nicht von Belang.<br />

Davon abgesehen kann selbst bei den in <strong>der</strong> UVS näher betrachteten Varianten eine<br />

weitere Optimierung erreicht werden, indem die östlich Hilbecks verlaufenden Trassen<br />

im Interesse einer möglichst weitgehenden Schonung des Offenlandbereichs<br />

(insbeson<strong>der</strong>e Strangbachbereich) näher an die Ortschaft herangerückt werden. Der<br />

hiermit einhergehende Verlust des an <strong>der</strong> K 38 gelegenen Wäldchens ist schmerzlich,<br />

aber verkraftbar, zumal dieser Waldbestand im Falle <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Varianten wegen des Eintrags verkehrsbedingter Nähr- und Schadstoffe ohnehin in<br />

absehbarer Zeit abgängig sein wird. Wird die Trasse Richtung Hilbeck verlagert,<br />

erfor<strong>der</strong>t dies fraglos einen aktiven Schallschutz, indessen ist dies <strong>der</strong> Preis, den es im<br />

Interesse eines wirksamen und möglichst weitgehenden Schutzes des östlich Hilbecks<br />

gelegenen Offenlandbereichs und des ökologisch beson<strong>der</strong>s wertvollen<br />

Strangbachbereichs zu zahlen gilt. Nördlich Hilbecks besteht Optimierungspotenzial,<br />

indem <strong>der</strong> Verlauf <strong>der</strong> B 63 genutzt o<strong>der</strong> die Trasse zumindest in dessen ohnehin<br />

vorbelasteten Nahbereich geführt wird.<br />

Werden die genannten Möglichkeiten im Verlauf des weiteren Verfahrens nicht mit <strong>der</strong><br />

gebotenen Ernsthaftigkeit überprüft, läuft dies den Anfor<strong>der</strong>ungen des<br />

Abwägungsgebots zuwi<strong>der</strong>.<br />

2. Mängel bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

2.1 Nicht ausreichende Wirkzonen<br />

We<strong>der</strong> in den UVPG-Unterlagen noch im LBP finden sich klare Aussagen zu den<br />

tatsächlichen Wirkzonen durch die Belastungen durch Schadstoffeinträge bzw. durch<br />

Verlärmungen von Menschen und <strong>der</strong> natürlichen Umwelt. Lediglich in <strong>der</strong> Unterlage<br />

12.0 (siehe Seite 114) finden sich Aussagen zu den möglichen Beeinträchtigungszonen<br />

durch die A 445.

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