MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> DEZEMBER 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Als Nachweise bei Pflegeeltern kommen wahlweise in Betracht:<br />
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder einer anderen für<br />
Personenstandsangelegenheiten zuständigen Behörde oder Dienststelle und Nachweis des<br />
Jugendamtes über "Vollzeitpflege" nach § 27 in Verb. mit § 33 SGB VIII (z. B. Pflegevertrag zwischen<br />
Jugendamt und Pflegeeltern, Bescheid über Leistungsgewährung gegenüber den<br />
Personensorgeberechtigten oder Bescheinigung des Jugendamtes über Pflegeverhältnis).<br />
- Feststellungsbescheid des Rentenversicherungsträgers, in dem Kindererziehungs- und<br />
Kinderberücksichtigungszeiten ausgewiesen sind.<br />
- Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages).<br />
Familie und Kinder:<br />
Lebenspartnerschaft: Nun bei der Rente gleichgestellt<br />
(Val) Aufgrund des "Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts", das der Bundestag<br />
am 29.10.2004 verabschiedet hat und das am 1.1.2005 in Kraft tritt, erfolgt für gleichgeschlechtliche<br />
Lebenspartner eine Gleichstellung bei der Hinterbliebenenversorgung.<br />
Nun besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung, wenn beim Tod des Partners die rechtliche<br />
Beziehung mindestens ein Jahr bestand. Dabei ist die große Witwenrente (55 Prozent der Rente des<br />
verstorbenen Versicherten) jedoch an folgende Voraussetzungen geknüpft:<br />
- Der/die Hinterbliebene muss älter als 45 Jahre sein oder<br />
- ein minderjähriges Kind erziehen oder<br />
- erwerbsgemindert sein.<br />
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, stehen dem hinterbliebenen Lebenspartner für zwei Jahre<br />
25 Prozent der Rente des Verstorbenen zu (sog. kleine Witwenrente).<br />
Darüber hinaus beinhaltet das neue Gesetz Regelungen zum Güterstand, dem Unterhaltsrecht, dem<br />
Verlöbnis sowie der Stiefkindadoption.<br />
Die neue gesetzliche Regelung ist nach Auffassung der Bundesjustizministerin überfällig, denn wenn "wir<br />
von homosexuellen Paaren verlangen, dass sie Unterhalt zahlen, füreinander einstehen und sich<br />
gegenseitig unterstützen, müssen sie auch in ihrer sonstigen <strong>Recht</strong>sstellung im Partnerschaftsrecht den<br />
Ehegatten angeglichen werden."<br />
Familie und Kinder:<br />
Teilbesteuert: Studienbeihilfen der Arbeitsagentur<br />
(Val) Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Studierenden an einer<br />
Verwaltungsfachhochschule mit Studienziel Diplom-Personalwirt zahlt die Bundesagentur für Arbeit<br />
Studienbeihilfen an die Studierenden.<br />
Danach erhält der Studierende eine Studienbeihilfe, die sich aus einem Grundbetrag und einem variablen<br />
Betrag, z.B. für Fahrtkostenersatz, zusammensetzt. Bei Nichtbestehen der Prüfung oder wenn das nach<br />
dem Studium mit der Bundesanstalt für Arbeit begründete Arbeitsverhältnis innerhalb eines bestimmten<br />
Zeitraums gekündigt wird, ist die Studienbeihilfe zurückzuzahlen. Der geltende BAföG-Höchstsatz (für<br />
auswärts Studierende derzeit 585 Euro) wird den Studierenden auf jeden Fall belassen.<br />
Wie diese Studienbeihilfen steuerlich zu behandeln sind, erläutert die OFD Chemnitz (OFD Chemnitz<br />
vom 16.7.2004, S 2332 - 145/2 - St 22):<br />
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