MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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Wirtschaft, Wettbewerb & Handel:<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> DEZEMBER 2004<br />
Arzneimittel: Keine Werbung ohne Hinweis<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
(dpa) - Auch bei der Werbung für ein frei verkäufliches Arzneimittel darf der Hinweis «Zu Risiken und<br />
Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker» nicht fehlen. Das entschied das<br />
Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Auch in einem solchen Fall müsse der Käufer im Interesse des<br />
Gesundheitsschutzes auf fachkompetente Beratung hingewiesen werden. Dies gelte insbesondere, wenn<br />
ein Arzneimittel tatsächlich nicht frei von Nebenwirkungen sei, argumentierten die Richter (Az.: 6 U<br />
79/03).<br />
Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Berufung des Inhabers eines Reformhauses<br />
zurück. Der Geschäftsmann hatte beim Verkauf eines Arzneimittels, das als Nebenwirkung Allergien<br />
auslösen kann, nicht auf die Beratungsmöglichkeit durch Ärzte oder Apotheker hingewiesen. Offenbar<br />
fürchtete er, andernfalls Kunden an Apotheker zu verlieren. Das OLG sah diese Befürchtungen aber nicht<br />
als tragend an. Die Hinweispflicht sei vielmehr ein zulässiger Eingriff in die <strong>Recht</strong>e des<br />
Reformhausinhabers.<br />
Zur Begründung heißt es in dem Urteil, die gesetzlich festgelegte Hinweispflicht diene der<br />
Volksgesundheit. Diese habe Vorrang vor der Berufsfreiheit. Das in der Fachzeitschrift «Neue Juristische<br />
Wochenschrift» veröffentlichte Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, sondern liegt wegen seiner<br />
grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor.<br />
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Ein Service der Kanzlei Hans Peter Haag.<br />
Der Mandantenbrief ersetzt keine Beratung. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir keine<br />
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Impressum<br />
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