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MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> DEZEMBER 2004<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

Die Auswahl der Streumittel stehe den Gemeinden grundsätzlich frei, hieß es zur Begründung.<br />

Entscheidend sei, dass die durch winterliche Glätte bestehenden Gefahren beseitigt würden. Um die<br />

Rutschgefahr auch langfristig zu mindern, könne dabei auch der Einsatz abstumpfender Mittel wie<br />

Granulat neben dem Streuen von Salz geboten sein. Der Kläger hatte von der Stadt Schadenersatz mit<br />

der Begründung verlangt, durch das Granulat seien die Sohlen seiner orthopädischen Schuhe übermäßig<br />

stark abgenutzt worden. Er habe diese daher erneuern müssen.<br />

Das Abnutzen der Sohlen wertete das Gericht aber als «allgemeines, sozialadäquates Lebensrisiko, das<br />

jeder Verkehrsteilnehmer hinzunehmen hat, wenn er im Winter vor die Tür geht». Ein Verzicht auf das<br />

Streuen bloß zur Vermeidung solcher Abnutzungen könne nicht verlangt werden. Ein billig und gerecht<br />

denkender Fußgänger werde auf vereisten Wegen vielmehr froh sein, wenn er auf Grund des gestreuten<br />

Mittels nicht auf glatten Flächen zu Fall komme.<br />

Staat & Verwaltung:<br />

Havarien: Opfer werden besser entschädigt<br />

(Val) Deutschland ist am 24. November 2004 dem Internationalen Protokoll zur Errichtung eines<br />

"Superfonds" (Zusatzfonds 2003) beigetreten. Aus diesem Fonds wird Opfern von Öltanker-Havarien<br />

Entschädigung gezahlt. "Ein einzelner Staat ist kaum in der Lage, die immensen Schäden, die ein<br />

Öltankerunfall verursachen kann, allein zu tragen. Dies zeigt das Beispiel des Öltankers Prestige, der im<br />

November 2002 vor der spanischen Küste auseinander gebrochen ist. Deshalb ist die internationale<br />

Staatengemeinschaft gefragt, wenn es darum geht, Opfer schnell und reibungslos zu entschädigen.<br />

Selbstverständlich leistet auch die Mineralölwirtschaft ihren Beitrag, denn sie profitiert von den<br />

Ölimporten und -exporten", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.<br />

Der Zusatzfonds 2003 ergänzt das bereits bestehende internationale Ölhaftungs- und<br />

Entschädigungssystem nach Öltankerhavarien: Danach haftet zunächst die Versicherung des<br />

Schiffseigentümers bis zu einer bestimmten Höhe und anschließend tritt der Entschädigungsfonds von<br />

1992 ein. Schließlich zahlt der neue Zusatzfonds von 2003 bis zu einer Höhe von insgesamt ca. 1<br />

Milliarde Euro. Der neue Fonds wird - wie schon der Fonds von 1992 - aus Beiträgen der<br />

Mineralölwirtschaft gespeist, die sich so an der Beseitigung von Schäden nach Öltankerhavarien beteiligt.<br />

Die importierende Ölindustrie ist verpflichtet, die Höhe der Importe zu melden, auf deren Grundlage der<br />

zu zahlende Anteil berechnet wird.<br />

Das Inkrafttreten des Protokolls ist davon abhängig, dass die Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben,<br />

eine Gesamtölimportmenge von 450 Mio. Tonnen erreichen. Außerdem müssen mindestens 8 Staaten<br />

dem Protokoll beigetreten sein oder es ratifiziert haben. Beide Voraussetzungen sind bald erfüllt, so dass<br />

das Protokoll Anfang 2005 in Kraft treten wird.<br />

Staat & Verwaltung:<br />

Baurecht: Gilt auch für Werbung auf Anhänger<br />

(dpa) - Eine ohne Genehmigung an einer Autobahn<br />

aufgestellte Werbung auf einem Autoanhänger muss entfernt werden. Das entschied das<br />

Verwaltungsgericht Koblenz nach einer Mitteilung vom Dienstag (1 K 2268/04.KO). Das Gericht<br />

bestätigte die Forderung des Kreises Ahrweiler, der die Entfernung der Reklame für eine Tankstelle und<br />

ein Schnellrestaurant angeordnet hatte. Auch wenn die Werbung auf einem fahrbarem Anhänger<br />

angebracht sei, gelte Baurecht. Dagegen sei verstoßen worden, weil die Anlage das Landschaftsbild<br />

beeinträchtige.<br />

Staat & Verwaltung:<br />

Maulkorbpflicht: Auch für harmlosen Dobermann<br />

(dpa) - Die Leinen- und Maulkorbpflicht kann auch<br />

für Hunde gelten, die von Sachverständigen als ungefährlich eingestuft wurden. Solche Tiere könnten<br />

durch den Einfluss ihres Herrchens gefährlich sein, urteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Die Richter<br />

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