MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> DEZEMBER 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Die Auswahl der Streumittel stehe den Gemeinden grundsätzlich frei, hieß es zur Begründung.<br />
Entscheidend sei, dass die durch winterliche Glätte bestehenden Gefahren beseitigt würden. Um die<br />
Rutschgefahr auch langfristig zu mindern, könne dabei auch der Einsatz abstumpfender Mittel wie<br />
Granulat neben dem Streuen von Salz geboten sein. Der Kläger hatte von der Stadt Schadenersatz mit<br />
der Begründung verlangt, durch das Granulat seien die Sohlen seiner orthopädischen Schuhe übermäßig<br />
stark abgenutzt worden. Er habe diese daher erneuern müssen.<br />
Das Abnutzen der Sohlen wertete das Gericht aber als «allgemeines, sozialadäquates Lebensrisiko, das<br />
jeder Verkehrsteilnehmer hinzunehmen hat, wenn er im Winter vor die Tür geht». Ein Verzicht auf das<br />
Streuen bloß zur Vermeidung solcher Abnutzungen könne nicht verlangt werden. Ein billig und gerecht<br />
denkender Fußgänger werde auf vereisten Wegen vielmehr froh sein, wenn er auf Grund des gestreuten<br />
Mittels nicht auf glatten Flächen zu Fall komme.<br />
Staat & Verwaltung:<br />
Havarien: Opfer werden besser entschädigt<br />
(Val) Deutschland ist am 24. November 2004 dem Internationalen Protokoll zur Errichtung eines<br />
"Superfonds" (Zusatzfonds 2003) beigetreten. Aus diesem Fonds wird Opfern von Öltanker-Havarien<br />
Entschädigung gezahlt. "Ein einzelner Staat ist kaum in der Lage, die immensen Schäden, die ein<br />
Öltankerunfall verursachen kann, allein zu tragen. Dies zeigt das Beispiel des Öltankers Prestige, der im<br />
November 2002 vor der spanischen Küste auseinander gebrochen ist. Deshalb ist die internationale<br />
Staatengemeinschaft gefragt, wenn es darum geht, Opfer schnell und reibungslos zu entschädigen.<br />
Selbstverständlich leistet auch die Mineralölwirtschaft ihren Beitrag, denn sie profitiert von den<br />
Ölimporten und -exporten", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.<br />
Der Zusatzfonds 2003 ergänzt das bereits bestehende internationale Ölhaftungs- und<br />
Entschädigungssystem nach Öltankerhavarien: Danach haftet zunächst die Versicherung des<br />
Schiffseigentümers bis zu einer bestimmten Höhe und anschließend tritt der Entschädigungsfonds von<br />
1992 ein. Schließlich zahlt der neue Zusatzfonds von 2003 bis zu einer Höhe von insgesamt ca. 1<br />
Milliarde Euro. Der neue Fonds wird - wie schon der Fonds von 1992 - aus Beiträgen der<br />
Mineralölwirtschaft gespeist, die sich so an der Beseitigung von Schäden nach Öltankerhavarien beteiligt.<br />
Die importierende Ölindustrie ist verpflichtet, die Höhe der Importe zu melden, auf deren Grundlage der<br />
zu zahlende Anteil berechnet wird.<br />
Das Inkrafttreten des Protokolls ist davon abhängig, dass die Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben,<br />
eine Gesamtölimportmenge von 450 Mio. Tonnen erreichen. Außerdem müssen mindestens 8 Staaten<br />
dem Protokoll beigetreten sein oder es ratifiziert haben. Beide Voraussetzungen sind bald erfüllt, so dass<br />
das Protokoll Anfang 2005 in Kraft treten wird.<br />
Staat & Verwaltung:<br />
Baurecht: Gilt auch für Werbung auf Anhänger<br />
(dpa) - Eine ohne Genehmigung an einer Autobahn<br />
aufgestellte Werbung auf einem Autoanhänger muss entfernt werden. Das entschied das<br />
Verwaltungsgericht Koblenz nach einer Mitteilung vom Dienstag (1 K 2268/04.KO). Das Gericht<br />
bestätigte die Forderung des Kreises Ahrweiler, der die Entfernung der Reklame für eine Tankstelle und<br />
ein Schnellrestaurant angeordnet hatte. Auch wenn die Werbung auf einem fahrbarem Anhänger<br />
angebracht sei, gelte Baurecht. Dagegen sei verstoßen worden, weil die Anlage das Landschaftsbild<br />
beeinträchtige.<br />
Staat & Verwaltung:<br />
Maulkorbpflicht: Auch für harmlosen Dobermann<br />
(dpa) - Die Leinen- und Maulkorbpflicht kann auch<br />
für Hunde gelten, die von Sachverständigen als ungefährlich eingestuft wurden. Solche Tiere könnten<br />
durch den Einfluss ihres Herrchens gefährlich sein, urteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Die Richter<br />
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