MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> DEZEMBER 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Der Staat fördert - unter bestimmten Bedingungen - den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge durch<br />
Zuschüsse, die so genannten "Riester-Zulagen", und Extra-Steuerersparnisse über den zusätzlichen<br />
Sonderausgabenabzug.<br />
Damit möglichst viele Menschen in den Genuss der staatlichen Förderung kommen, hat die<br />
Bundesregierung mit dem Alterseinkünftegesetz die private Altersvorsorge noch attraktiver gestaltet:<br />
Das Zulageverfahren wird durch die Einführung des so genannten Dauerzulageantrags vereinfacht. Der<br />
Zulageberechtigte bevollmächtigt seinen Anbieter einmalig, den Zulageantrag für ihn zu stellen. Dies gilt<br />
für die gesamte Dauer des Vertrages, sofern sich keine relevanten Änderungen ergeben. Dieses<br />
vereinfachte Antragsverfahren ist auch für zurückliegende Beitragsjahre möglich, sodass der Anbieter bei<br />
Vorlage der Vollmacht ab dem 1. Januar 2005 auch für die Beitragsjahre 2003 und 2004 die Zulage<br />
beantragen kann.<br />
Ab 2005 gilt ein einheitlicher Sockelbetrag von jährlich 60 Euro, das entspricht einem monatlichen<br />
Mindestbetrag von 5 Euro. Von dieser steuervereinfachenden Regelung können in bestimmten Fällen<br />
kinderreiche Familien oder Zulageberechtigte profitieren, die keine oder nur geringe beitragspflichtige<br />
Einnahmen erzielen. Die Regelung schafft für die Berechtigten mehr Transparenz und vermeidet<br />
Unsicherheiten bei der Frage, wie hoch der Sockelbetrag im Einzelfall ist.<br />
Die Zahl der Kriterien, die ein Altersvorsorgevertrag erfüllen muss, wird von elf auf fünf verringert.<br />
Gleichzeitig wird der Verbraucherschutz verbessert. Im Rahmen der vorvertraglichen<br />
Informationspflichten müssen die Anbieter künftig Angaben über die Anlagemöglichkeiten, die Struktur<br />
des Portfolios und das Risikopotenzial machen. Außerdem ermöglichen obligatorische<br />
Standardberechnungen seitens der Anbieter den Verbrauchern einen besseren Produktvergleich. Die<br />
Möglichkeit, sich künftig zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig 30 % des Kapitals steuerunschädlich<br />
auszahlen zu lassen, schafft für den Sparer zusätzliche Flexibilität.<br />
Für Altersvorsorgeverträge, die nach dem 1. Januar 2006 abgeschlossen werden, sind<br />
geschlechtsneutrale Tarife, so genannte "Unisex-Tarife" vorgeschrieben. Dies stellt sicher, dass Frauen<br />
und Männer bei gleichen Beiträgen auch die gleichen monatlichen Leistungen erhalten.<br />
Und diese Form des Sparens bleibt sicher. Entgegen den teilweise verbreiteten Fehlinformationen bleibt<br />
der besondere Pfändungsschutz der Riester-Rente auch bei Hartz IV erhalten. Das angesparte<br />
geförderte Altersvorsorgevermögen, die Erträge, die laufenden Beiträge und der Anspruch auf Zulage<br />
sind nicht pfändbar, gehören nicht zur Insolvenzmasse und werden bei der Sozialhilfe und bei der<br />
Arbeitslosenhilfe nicht als Einkommen oder Vermögen angerechnet. Dies gilt auch nach der<br />
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II.<br />
Alle diejenigen, die bereits im Jahr 2002 einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, sollten zum<br />
Jahresende 2004 prüfen, ob sie bereits die Altersvorsorgezulage für das Beitragsjahr 2002 beantragt<br />
haben. Dies muss bis zum 31. Dezember 2004 erfolgen, denn nur bei fristgemäßem Antragseingang<br />
beim Anbieter des Altersvorsorgevertrages geht der Anspruch auf die Förderung nicht verloren.<br />
Alle Steuerzahler:<br />
Steuerreform: Ein Viertel zahlt drei Viertel<br />
(Val) Obgleich die Tarife bei der Lohn- und Einkommensteuer durch die Steuerreform in der Spitze von<br />
51 Prozent auf inzwischen 45 Prozent gesenkt wurden, schultert das oberste Zehntel der Steuerzahler<br />
mit einem Jahreseinkommen von über 67.000 Euro nach wie vor mehr als die Hälfte der gesamten<br />
Einkommensteuerlast, teilt der Informationsdienst der Deutschen Wirtschaft mit.<br />
Das obere Viertel der Einkommenspyramide speist immerhin noch knapp drei Viertel der Steuerquelle.<br />
Praktisch keine <strong>Steuern</strong> zahlt dagegen das schlechter situierte untere Viertel der Einkommensbezieher<br />
mit weniger als 12.250 Euro im Jahr. Dafür sorgen ein Freibetrag von 7.664 Euro (Alleinstehende) und<br />
der Eingangssteuersatz von derzeit 16 Prozent. An dieser Lastenverteilung wird sich auch durch die<br />
letzte Stufe der Steuerreform am 1. Januar 2005 wenig ändern. Zwar wird der Spitzensteuersatz dann auf<br />
42 Prozent gesenkt - der Eingangssteuersatz geht aber gleichzeitig auf 15 Prozent runter.<br />
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