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MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> DEZEMBER 2004<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

Der Staat fördert - unter bestimmten Bedingungen - den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge durch<br />

Zuschüsse, die so genannten "Riester-Zulagen", und Extra-Steuerersparnisse über den zusätzlichen<br />

Sonderausgabenabzug.<br />

Damit möglichst viele Menschen in den Genuss der staatlichen Förderung kommen, hat die<br />

Bundesregierung mit dem Alterseinkünftegesetz die private Altersvorsorge noch attraktiver gestaltet:<br />

Das Zulageverfahren wird durch die Einführung des so genannten Dauerzulageantrags vereinfacht. Der<br />

Zulageberechtigte bevollmächtigt seinen Anbieter einmalig, den Zulageantrag für ihn zu stellen. Dies gilt<br />

für die gesamte Dauer des Vertrages, sofern sich keine relevanten Änderungen ergeben. Dieses<br />

vereinfachte Antragsverfahren ist auch für zurückliegende Beitragsjahre möglich, sodass der Anbieter bei<br />

Vorlage der Vollmacht ab dem 1. Januar 2005 auch für die Beitragsjahre 2003 und 2004 die Zulage<br />

beantragen kann.<br />

Ab 2005 gilt ein einheitlicher Sockelbetrag von jährlich 60 Euro, das entspricht einem monatlichen<br />

Mindestbetrag von 5 Euro. Von dieser steuervereinfachenden Regelung können in bestimmten Fällen<br />

kinderreiche Familien oder Zulageberechtigte profitieren, die keine oder nur geringe beitragspflichtige<br />

Einnahmen erzielen. Die Regelung schafft für die Berechtigten mehr Transparenz und vermeidet<br />

Unsicherheiten bei der Frage, wie hoch der Sockelbetrag im Einzelfall ist.<br />

Die Zahl der Kriterien, die ein Altersvorsorgevertrag erfüllen muss, wird von elf auf fünf verringert.<br />

Gleichzeitig wird der Verbraucherschutz verbessert. Im Rahmen der vorvertraglichen<br />

Informationspflichten müssen die Anbieter künftig Angaben über die Anlagemöglichkeiten, die Struktur<br />

des Portfolios und das Risikopotenzial machen. Außerdem ermöglichen obligatorische<br />

Standardberechnungen seitens der Anbieter den Verbrauchern einen besseren Produktvergleich. Die<br />

Möglichkeit, sich künftig zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig 30 % des Kapitals steuerunschädlich<br />

auszahlen zu lassen, schafft für den Sparer zusätzliche Flexibilität.<br />

Für Altersvorsorgeverträge, die nach dem 1. Januar 2006 abgeschlossen werden, sind<br />

geschlechtsneutrale Tarife, so genannte "Unisex-Tarife" vorgeschrieben. Dies stellt sicher, dass Frauen<br />

und Männer bei gleichen Beiträgen auch die gleichen monatlichen Leistungen erhalten.<br />

Und diese Form des Sparens bleibt sicher. Entgegen den teilweise verbreiteten Fehlinformationen bleibt<br />

der besondere Pfändungsschutz der Riester-Rente auch bei Hartz IV erhalten. Das angesparte<br />

geförderte Altersvorsorgevermögen, die Erträge, die laufenden Beiträge und der Anspruch auf Zulage<br />

sind nicht pfändbar, gehören nicht zur Insolvenzmasse und werden bei der Sozialhilfe und bei der<br />

Arbeitslosenhilfe nicht als Einkommen oder Vermögen angerechnet. Dies gilt auch nach der<br />

Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II.<br />

Alle diejenigen, die bereits im Jahr 2002 einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, sollten zum<br />

Jahresende 2004 prüfen, ob sie bereits die Altersvorsorgezulage für das Beitragsjahr 2002 beantragt<br />

haben. Dies muss bis zum 31. Dezember 2004 erfolgen, denn nur bei fristgemäßem Antragseingang<br />

beim Anbieter des Altersvorsorgevertrages geht der Anspruch auf die Förderung nicht verloren.<br />

Alle Steuerzahler:<br />

Steuerreform: Ein Viertel zahlt drei Viertel<br />

(Val) Obgleich die Tarife bei der Lohn- und Einkommensteuer durch die Steuerreform in der Spitze von<br />

51 Prozent auf inzwischen 45 Prozent gesenkt wurden, schultert das oberste Zehntel der Steuerzahler<br />

mit einem Jahreseinkommen von über 67.000 Euro nach wie vor mehr als die Hälfte der gesamten<br />

Einkommensteuerlast, teilt der Informationsdienst der Deutschen Wirtschaft mit.<br />

Das obere Viertel der Einkommenspyramide speist immerhin noch knapp drei Viertel der Steuerquelle.<br />

Praktisch keine <strong>Steuern</strong> zahlt dagegen das schlechter situierte untere Viertel der Einkommensbezieher<br />

mit weniger als 12.250 Euro im Jahr. Dafür sorgen ein Freibetrag von 7.664 Euro (Alleinstehende) und<br />

der Eingangssteuersatz von derzeit 16 Prozent. An dieser Lastenverteilung wird sich auch durch die<br />

letzte Stufe der Steuerreform am 1. Januar 2005 wenig ändern. Zwar wird der Spitzensteuersatz dann auf<br />

42 Prozent gesenkt - der Eingangssteuersatz geht aber gleichzeitig auf 15 Prozent runter.<br />

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