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polizeiliche verfolgung rassistisch motivierter straf- und gewalttaten

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POLIZEILICHE VERFOLGUNG RASSISTISCH MOTIVIERTER STRAF- UND GEWALTTATEN: VERGLEICHSANALYSE<br />

Bedeutung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beamten der Aussage so gut wie möglich nachgehen<br />

müssen <strong>und</strong> nicht nur die Straftat aufnehmen, sondern dem Opfer auch sofort Hilfe anbieten müssen.“<br />

Einige Polizeibezirke bieten telefonische Beratung für Opfer <strong>rassistisch</strong> oder religiös <strong>motivierter</strong> Straftaten<br />

an. Die Polizei von West Midlands bietet beispielsweise eine Telefonberatung für Opfer <strong>rassistisch</strong>er<br />

Vorfälle in sechs Sprachen ethnischer Minderheiten sowie in englischer Sprache an, die als Hilfestellung<br />

bei <strong>rassistisch</strong> oder religiös motivierten Straftaten dient sowie bei Straftaten, deren Opfer Asylsuchende,<br />

Behinderte, Flüchtlinge, Roma, irische Fahrende <strong>und</strong> sonstige gefährdete Gruppen sind.<br />

In Nordirland steht in jedem Polizeibezirk ein für Minderheiten zuständiger Verbindungsbeamter<br />

(Minority Liaison Officer) der Polizei zur Verfügung, der allen Opfern <strong>rassistisch</strong>er Vorfälle Beratung,<br />

Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung anbietet. Darüber hinaus können r<strong>und</strong> um die Uhr telefonische<br />

Dolmetschleistungen oder Dolmetscher, die vor Ort sind, zur Unterstützung von Opfern in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

In Schweden bietet die Polizei Opfern <strong>rassistisch</strong> <strong>motivierter</strong> <strong>und</strong> anderer hass<strong>motivierter</strong> Straftaten auf<br />

unterschiedliche Weise Unterstützung an. In der Regel trifft die Polizei lediglich zu dem Zeitpunkt mit<br />

dem Opfer zusammen, zu dem die Straftat gemeldet wird. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist es wichtig, dass dieser<br />

Moment angemessen genutzt wird.<br />

Zum einen informiert die Polizei das Opfer über seine Rechte, über die öffentlichen Behörden oder<br />

Organisationen, an die es sich wenden sollte, sowie über den Anspruch auf Schadenersatz oder<br />

Schmerzensgeld. Außerdem sollte die Polizei das Opfer laufend über den Stand der Ermittlungen<br />

informieren, um dem Opfer unnötige Stresssituationen zu ersparen.<br />

Zum anderen kann die Polizei auch Schutz bieten, wenn eine Person sich körperlich bedroht fühlt. Es<br />

können auch anderweitige Maßnahmen zur Verhütung von Straftaten ergriffen werden, z. B. praktische<br />

Maßnahmen, wie die Unterstützung bei der Änderung von Abläufen im Alltag, beim Auswechseln von<br />

Türschlössern, bei der Beantragung geheimer Telefonnummern oder der bei Suche nach Lösungen zum<br />

„Filtern“ eingehender Telefonanrufe.<br />

Darüber hinaus kann die Polizei Opfern dabei behilflich sein, mit sozialen Diensten, anderen<br />

Opferberatungsstellen oder weiteren NRO in Kontakt zu treten, die Opfer von Straftaten betreuen.<br />

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