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Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte - International Labour ...

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<strong>Menschenwürdige</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong><br />

und 2) ein von der Konferenz anzunehmender Entschließungsentwurf, in dem der Wille der Organisation<br />

zum Ausdruck kommt, die Verfassung in einer mit dem Grundsatz der Geschlechtergleichstellung<br />

zu vereinbarenden Weise zu sehen, sowie die Hinzufügung einer redaktionellen<br />

Anmerkung zur Verfassung 16 . Der Verwaltungsrat verständigte sich darauf, anstelle einer Verfassungsänderung<br />

auf einen Entschließungsentwurf und eine redaktionelle Anmerkung hinzuarbeiten.<br />

Demgemäß ersuchte der Verwaltungsrat das Amt im März 2010, einen überarbeiteten Entschließungsentwurf<br />

zur Behandlung durch die Konferenz auszuarbeiten.<br />

Gemäß dem 2010 gefassten Beschluss der Konferenz, die Ausdrücke, die im französischen<br />

und spanischen Text <strong>für</strong> „<strong>Hausangestellte</strong>r“ zu verwenden sind, auf ihrer 100. Tagung festzulegen,<br />

verbleiben die verschiedenen Optionen in Klammern so in den Texten, wie sie in<br />

Bericht IV(2B) erscheinen 17 . Die Konferenz wird im Übrigen möglicherweise das Ergebnis der<br />

Beratung des Verwaltungsrats im März 2011 berücksichtigen.<br />

2. BEMERKUNGEN ZUM ENTWURF EINES ÜBEREINKOMMENS ÜBER<br />

MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT FÜR HAUSANGESTELLTE<br />

Präambel<br />

REGIERUNGEN<br />

Argentinien. In Bezug auf den achten Absatz der Präambel besteht Einvernehmen darüber, dass die<br />

Achtung der Privatsphäre nicht von Verhandlungen abhängen kann und dass <strong>Arbeit</strong>sinspektoren befugt sein<br />

müssen, Privathaushalte zu betreten, in denen hauswirtschaftliche <strong>Arbeit</strong> verrichtet wird..<br />

Australien. Im fünften Absatz der Präambel sollten die Wörter „und verletzliche” wieder aufgenommen<br />

werden, da der Aspekt der Verletzlichkeit im Kontext der <strong>Arbeit</strong>s- und Lebensbedingungen von <strong>Hausangestellte</strong>n<br />

von zentraler Bedeutung ist.<br />

Australien, Österreich, Kanada, Äthiopien, Griechenland, Vereinigte Staaten, Simbabwe. Unterstützen<br />

den alternativen Wortlaut, den das Amt <strong>für</strong> den achten Absatz der Präambel vorgeschlagen hat 18 .<br />

El Salvador. Im fünften Absatz der Präambel sollte der Ausdruck „Anteil“ durch „Prozentsatz“<br />

ersetzt werden.<br />

Äthiopien. Der Satz „von denen viele Migranten oder Angehörige historisch benachteiligter Gemeinschaften<br />

sind“ im vierten Absatz der Präambel reflektiert nicht die Wirklichkeit aller Mitgliedstaaten. Im<br />

fünften Absatz der Präambel sollte es „begrenzte“ Chancen heißen. Außerdem spiegelt die Feststellung,<br />

dass <strong>Hausangestellte</strong> einen bedeutenden Anteil der Erwerbsbevölkerung darstellen, nicht die Situation in<br />

allen Ländern wider.<br />

Indonesien. Der vierte Absatz der Präambel sollte auch die Ausgrenzung und Ausbeutung von Frauen<br />

und Mädchen und ihr Risiko, Opfer von Menschenhandel zu werden, hervorheben. Der fünfte Absatz der<br />

Präambel sollte gestrafft werden und die Tatsache würdigen, dass sowohl Entsende- als auch Aufnahmeländer<br />

von migrantischen <strong>Hausangestellte</strong>n profitieren. Das Thema Ausgrenzung ist redundant.<br />

16 GB.309/LILS/2, a.a.O.; und IAA: Reports of the Committee on Legal Issues and <strong>International</strong> <strong>Labour</strong> Standards,<br />

Verwaltungsrat, 309. Tagung, Genf, Nov. 2010, GB.309/12/1(Rev.).<br />

17 IAA: <strong>Menschenwürdige</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong>, Bericht IV(2B), <strong>International</strong>e <strong>Arbeit</strong>skonferenz, 100. Tagung, Genf,<br />

2011.<br />

18 IAA: <strong>Menschenwürdige</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong>, Bericht IV(1), <strong>International</strong>e <strong>Arbeit</strong>skonferenz, 100. Tagung, Genf<br />

(veröffentlicht 2010), S. 4.<br />

14 ILC.100/IV/2A

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