Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte - International Labour ...
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<strong>Menschenwürdige</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong><br />
Griechenland. Der Ausschluss gelegentlich oder sporadisch tätiger <strong>Hausangestellte</strong>r birgt die Gefahr,<br />
dass diesen <strong>Arbeit</strong>nehmern ein angemessener Schutz verwehrt wird, denn flexible Beschäftigungsformen<br />
sind auf dem Vormarsch. Zudem verstärkt er das Phänomen nicht deklarierter <strong>Arbeit</strong>.<br />
Ägypten, El Salvador. Es sollte „nicht berufsmäßig“ gestrichen werden.<br />
Indonesien. Es sollte „oder vorübergehend“ ergänzt werden.<br />
Portugal. Der bestehende Wortlaut wird bevorzugt. Der Ausdruck „nicht als Mittel zum Lebenserwerb“<br />
könnte problematisch sein. So könnten Studierende ihren Lebensunterhalt vorübergehend als Aupair<br />
verdienen, ohne dass sie hauswirtschaftliche <strong>Arbeit</strong> zu ihrem Beruf machen.<br />
Rumänien. Die Erfassung von Tagelöhnern und anderen prekär Beschäftigten kann weitere Klärung<br />
nötig machen.<br />
Slowakei. Artikel 1 c) könnte lauten: „kann eine Person, die hauswirtschaftliche <strong>Arbeit</strong> nur gelegentlich<br />
oder sporadisch verrichtet, nicht als <strong>Hausangestellte</strong>r betrachtet werden.“<br />
Spanien, Vereinigte Republik Tansania. Der bestehende Wortlaut wird bevorzugt.<br />
Schweiz. Artikel 1 c) ist nicht eindeutig genug. Eine gelegentliche oder sporadische Tätigkeit kann<br />
eine Nebentätigkeit sein, mit der der <strong>Arbeit</strong>nehmer ein notwendiges Zusatzeinkommen erzielt, ohne dass es<br />
sich um den Beruf der Person handelt. Artikel 1 c) könnte gestrichen und stattdessen die folgende Formulierung<br />
am Ende von Artikel 1 b) eingefügt werden: „Jede Person, die hauswirtschaftliche <strong>Arbeit</strong> auf<br />
andere Weise als im Rahmen ihrer Haupt- oder Nebentätigkeit verrichtet, darf nicht als <strong>Hausangestellte</strong>r<br />
angesehen werden.“<br />
Uruguay. Der Zweck von Artikel 1 c) besteht darin, <strong>Arbeit</strong>nehmer auszuschließen, die diese <strong>Arbeit</strong><br />
nebenbei oder gelegentlich verrichten. Der Ausdruck „nicht berufsmäßig“ sollte jedoch sehr sorgfältig<br />
diskutiert werden, bevor er Aufnahme in eine internationale Urkunde findet. Weder das Entgelt noch die<br />
vertraglichen Modalitäten sollten Grundlage eines Ausschlusses von der Definition sein.<br />
ARBEITGEBER<br />
CNA (Brasilien). Der alternative Wortlaut, den das Amt <strong>für</strong> Artikel 1 c) vorschlägt, ist akzeptabel.<br />
CNI (Brasilien). Im bestehenden Text wird nicht erwähnt, dass der <strong>Arbeit</strong>geber nicht die Absicht hat,<br />
einen Gewinn zu erzielen, und dass ausschließlich kontinuierliche und regelmäßige <strong>Arbeit</strong> behandelt wird.<br />
UCCAEP (Costa Rica), COPARDOM (Dominikanische Republik). Die Definition des Ausdrucks<br />
„<strong>Hausangestellte</strong>r“ ist uneindeutig.<br />
FEPEM (Frankreich). Hauswirtschaftliche <strong>Arbeit</strong> wird in der Regel als Teilzeitbeschäftigung und <strong>für</strong><br />
mehrere <strong>Arbeit</strong>geber verrichtet. Die Formulierung „nur gelegentlich oder sporadisch“ in Artikel 1 c) trägt<br />
dieser Tatsache keine Rechnung. Daher sollte sie, um Missverständnissen vorzubeugen, gestrichen werden.<br />
DPN APINDO (Indonesien). Es sollten nur <strong>Hausangestellte</strong> im formellen Sektor behandelt werden,<br />
beispielsweise in Indonesien diejenigen, die von offiziellen <strong>Arbeit</strong>svermittlungen eingestellt werden.<br />
NK (Japan). Der bestehende Text von Artikel 1 c) wird bevorzugt. Der vom Amt vorgeschlagene<br />
alternative Wortlaut bedeutet einen veränderten Geltungsbereich der Urkunden.<br />
CCP (Portugal). Der Ausdruck „ als Mittel zum Lebenserwerb“ wird bevorzugt.<br />
IOE. Der alternative Wortlaut, den das Amt <strong>für</strong> Artikel 1 c) vorgeschlagen hat, wird nicht unterstützt.<br />
Er scheint subjektive Überlegungen ins Spiel zu bringen.<br />
ARBEITNEHMER<br />
CGTRA (Argentinien), CTC, CUT (Kolumbien), MUSYGES (El Salvador), SAK (Finnland), CGIL<br />
(Italien), LBAS (Lettland), CTN (Nicaragua), CGTP, SINTTRAHOL (Peru), TUCTA (Vereinigte Republik<br />
Tansania), TUC (Vereinigtes Königreich). Stimmen dem alternativen Wortlaut zu, den das Amt <strong>für</strong> Artikel<br />
1 c) vorgeschlagen hat.<br />
20 ILC.100/IV/2A