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Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte - International Labour ...

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<strong>Menschenwürdige</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong><br />

Griechenland. Der Ausschluss gelegentlich oder sporadisch tätiger <strong>Hausangestellte</strong>r birgt die Gefahr,<br />

dass diesen <strong>Arbeit</strong>nehmern ein angemessener Schutz verwehrt wird, denn flexible Beschäftigungsformen<br />

sind auf dem Vormarsch. Zudem verstärkt er das Phänomen nicht deklarierter <strong>Arbeit</strong>.<br />

Ägypten, El Salvador. Es sollte „nicht berufsmäßig“ gestrichen werden.<br />

Indonesien. Es sollte „oder vorübergehend“ ergänzt werden.<br />

Portugal. Der bestehende Wortlaut wird bevorzugt. Der Ausdruck „nicht als Mittel zum Lebenserwerb“<br />

könnte problematisch sein. So könnten Studierende ihren Lebensunterhalt vorübergehend als Aupair<br />

verdienen, ohne dass sie hauswirtschaftliche <strong>Arbeit</strong> zu ihrem Beruf machen.<br />

Rumänien. Die Erfassung von Tagelöhnern und anderen prekär Beschäftigten kann weitere Klärung<br />

nötig machen.<br />

Slowakei. Artikel 1 c) könnte lauten: „kann eine Person, die hauswirtschaftliche <strong>Arbeit</strong> nur gelegentlich<br />

oder sporadisch verrichtet, nicht als <strong>Hausangestellte</strong>r betrachtet werden.“<br />

Spanien, Vereinigte Republik Tansania. Der bestehende Wortlaut wird bevorzugt.<br />

Schweiz. Artikel 1 c) ist nicht eindeutig genug. Eine gelegentliche oder sporadische Tätigkeit kann<br />

eine Nebentätigkeit sein, mit der der <strong>Arbeit</strong>nehmer ein notwendiges Zusatzeinkommen erzielt, ohne dass es<br />

sich um den Beruf der Person handelt. Artikel 1 c) könnte gestrichen und stattdessen die folgende Formulierung<br />

am Ende von Artikel 1 b) eingefügt werden: „Jede Person, die hauswirtschaftliche <strong>Arbeit</strong> auf<br />

andere Weise als im Rahmen ihrer Haupt- oder Nebentätigkeit verrichtet, darf nicht als <strong>Hausangestellte</strong>r<br />

angesehen werden.“<br />

Uruguay. Der Zweck von Artikel 1 c) besteht darin, <strong>Arbeit</strong>nehmer auszuschließen, die diese <strong>Arbeit</strong><br />

nebenbei oder gelegentlich verrichten. Der Ausdruck „nicht berufsmäßig“ sollte jedoch sehr sorgfältig<br />

diskutiert werden, bevor er Aufnahme in eine internationale Urkunde findet. Weder das Entgelt noch die<br />

vertraglichen Modalitäten sollten Grundlage eines Ausschlusses von der Definition sein.<br />

ARBEITGEBER<br />

CNA (Brasilien). Der alternative Wortlaut, den das Amt <strong>für</strong> Artikel 1 c) vorschlägt, ist akzeptabel.<br />

CNI (Brasilien). Im bestehenden Text wird nicht erwähnt, dass der <strong>Arbeit</strong>geber nicht die Absicht hat,<br />

einen Gewinn zu erzielen, und dass ausschließlich kontinuierliche und regelmäßige <strong>Arbeit</strong> behandelt wird.<br />

UCCAEP (Costa Rica), COPARDOM (Dominikanische Republik). Die Definition des Ausdrucks<br />

„<strong>Hausangestellte</strong>r“ ist uneindeutig.<br />

FEPEM (Frankreich). Hauswirtschaftliche <strong>Arbeit</strong> wird in der Regel als Teilzeitbeschäftigung und <strong>für</strong><br />

mehrere <strong>Arbeit</strong>geber verrichtet. Die Formulierung „nur gelegentlich oder sporadisch“ in Artikel 1 c) trägt<br />

dieser Tatsache keine Rechnung. Daher sollte sie, um Missverständnissen vorzubeugen, gestrichen werden.<br />

DPN APINDO (Indonesien). Es sollten nur <strong>Hausangestellte</strong> im formellen Sektor behandelt werden,<br />

beispielsweise in Indonesien diejenigen, die von offiziellen <strong>Arbeit</strong>svermittlungen eingestellt werden.<br />

NK (Japan). Der bestehende Text von Artikel 1 c) wird bevorzugt. Der vom Amt vorgeschlagene<br />

alternative Wortlaut bedeutet einen veränderten Geltungsbereich der Urkunden.<br />

CCP (Portugal). Der Ausdruck „ als Mittel zum Lebenserwerb“ wird bevorzugt.<br />

IOE. Der alternative Wortlaut, den das Amt <strong>für</strong> Artikel 1 c) vorgeschlagen hat, wird nicht unterstützt.<br />

Er scheint subjektive Überlegungen ins Spiel zu bringen.<br />

ARBEITNEHMER<br />

CGTRA (Argentinien), CTC, CUT (Kolumbien), MUSYGES (El Salvador), SAK (Finnland), CGIL<br />

(Italien), LBAS (Lettland), CTN (Nicaragua), CGTP, SINTTRAHOL (Peru), TUCTA (Vereinigte Republik<br />

Tansania), TUC (Vereinigtes Königreich). Stimmen dem alternativen Wortlaut zu, den das Amt <strong>für</strong> Artikel<br />

1 c) vorgeschlagen hat.<br />

20 ILC.100/IV/2A

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