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Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte - International Labour ...

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<strong>Menschenwürdige</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong><br />

China, Tschechische Republik, Ägypten, Malaysia, Marokko, Russische Föderation. Die Definition<br />

von „<strong>Arbeit</strong>geber“ ist noch zu ergänzen.<br />

China, Costa Rica, Paraguay. In Artikel 1 b) sollte der Begriff „gegen Entgelt“ ergänzt oder auf „ein<br />

bezahltes <strong>Arbeit</strong>sverhältnis“ verwiesen werden.<br />

Costa Rica. Personen, die in ihrem eigenen Haushalt Aufgaben erledigen, sollten ausgenommen sein.<br />

Ecuador. Es sollte ein Unterabsatz ergänzt werden, der festlegt, dass Mitglieder hauswirtschaftliche<br />

<strong>Arbeit</strong> auf Stunden- oder Teilzeitbasis regeln, sofern sie regelmäßig und im Rahmen eines <strong>Arbeit</strong>svertrags<br />

verrichtet wird und mit angemessenen Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß innerstaatlichem<br />

Recht einhergeht.<br />

Ägypten. Artikel 1 a) behandelt <strong>Arbeit</strong>, die nicht Aufgaben im Haushalt umfasst, die z. B. eine Pflegefachkraft,<br />

eine Privatsekretärin, ein Elektriker oder ein Klempner erledigen. Artikel 1 b) sollte geändert<br />

werden und festlegen, dass das <strong>Arbeit</strong>sverhältnis „<strong>für</strong> einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum“<br />

besteht. Die Kontinuität der Vertragsbeziehung sollte explizit als Kriterium benannt werden.<br />

El Salvador. In Artikel 1 a) könnte der Text „sofern keine Gewinne erzielt werden sollen“ und „<strong>für</strong><br />

die Erziehung und Betreuung seiner Mitglieder“ ergänzt werden. In Artikel 1 b) sollte der Ausdruck „im<br />

Rahmen eines <strong>Arbeit</strong>sverhältnisses“ durch „in Haushalten, im <strong>Arbeit</strong>smarkt“ ersetzt werden.<br />

Eritrea. Die Definition von „hauswirtschaftlicher <strong>Arbeit</strong>“ könnte sich beziehen auf Aufgaben wie die<br />

Unterhaltung des Hauses und die Betreuung und Pflege von Haushaltsmitgliedern einschließlich Gartenpflege<br />

und Wach- und Fahrdienste.<br />

Frankreich. Artikel 1 a) sollte Personen ausschließen, die in ihrem Haushalt <strong>für</strong> einen privaten<br />

<strong>Arbeit</strong>geber arbeiten, z. B. Tagesmütter, die tagsüber Kinder in ihrem eigenen Wohnhaus betreuen. Solche<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmer sind nicht so von ihrem <strong>Arbeit</strong>geber abhängig, wie es <strong>Hausangestellte</strong> sind. Demzufolge können<br />

<strong>für</strong> sie andere Regeln gelten (vor allem, was <strong>Arbeit</strong>szeit und Entgelt anbelangt). Deshalb sollten die<br />

Wörter „oder <strong>für</strong>“ gestrichen werden. Dies würde auch deutlicher machen, dass in Artikel 1 nicht Heimarbeiter<br />

behandelt werden. Alternativ könnte <strong>für</strong> solche Betreuer eine allgemeine Ausnahmeregelung erarbeitet<br />

werden.<br />

Indonesien. Artikel 1 b) sollte ausdrücklich erwähnen, dass alle die Personen <strong>Hausangestellte</strong> sind,<br />

die den im Übereinkommen erläuterten Kriterien entsprechen.<br />

Kenia, Vereinigte Republik Tansania. Im Zusammenhang mit Artikel 1 a) sollte der Begriff „Haushalt“<br />

durch innerstaatliches Recht definiert werden.<br />

Malaysia. Artikel 1 a) sollte Routinearbeiten in einem Haushalt ausschließen, die im Zusammenhang<br />

mit dem Handel, Geschäft oder Beruf des <strong>Arbeit</strong>gebers stehen.<br />

Mexiko. In Artikel 1 a) sollte die Formulierung „ein anderer als der eigene Haushalt“ ergänzt werden,<br />

um den Zweck der Bestimmung deutlich zu machen.<br />

Marokko. Es sollten einzelne Aufgaben hauswirtschaftlicher <strong>Arbeit</strong> genannt werden. Hauswirtschaftliche<br />

<strong>Arbeit</strong> sollte von Pförtner- und Wachdiensten unterschieden werden.<br />

Paraguay. Artikel 1 a) sollte sich auf <strong>Arbeit</strong> beziehen, die in einem „Haushalt, Wohnsitz oder in<br />

einer privaten Unterkunft“ verrichtet wird.<br />

Peru. Artikel 1 a) könnte wie folgt lauten: „der Ausdruck „hauswirtschaftliche <strong>Arbeit</strong>“ bezeichnet<br />

<strong>Arbeit</strong>en und Aufgaben, die <strong>für</strong> gewöhnlich in einem oder <strong>für</strong> einen Haushalt oder Haushalte verrichtet<br />

werden“.<br />

Philippinen. In Artikel 1 a) sollte „oder Haushalte“ gestrichen werden, da dies die Gefahr von Ausbeutung<br />

eröffnet. Auf jeden Fall gilt „Haushalt“ <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong>, die <strong>für</strong> mehr als einen Haushalt arbeiten.<br />

18 ILC.100/IV/2A

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