Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte - International Labour ...
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<strong>Menschenwürdige</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong><br />
Schutzes, auf die sie vielleicht ein Anrecht haben, nicht kennen, könnten in einem zusätzlichen Absatz j)<br />
„andere Beschäftigungsbedingungen wie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, Feiertage und andere<br />
Leistungen“ angesprochen werden.<br />
ARBEITGEBER<br />
CNA (Brasilien). Die in Artikel 6 genannten Positionen sollten den Absätzen j) und k) von<br />
Absatz 5 (2) der Empfehlung hinzugefügt werden.<br />
VNO-NCW, MKB-Nederland (Niederlande). Es ist fraglich, ob eine detaillierte Liste in Artikel 6 im<br />
Sinne einer weitgehenden Ratifizierung ist. Einige Positionen sind nahe liegend, andere hingegen hängen<br />
stark von den innerstaatlichen Gegebenheiten, Gesetzen und Gepflogenheiten ab. Die Liste sollte in die<br />
Empfehlung verschoben werden.<br />
SAV (Schweiz). Artikel 6 ist im Licht innerstaatlicher Praxis zu verstehen.<br />
IOE. Ob Artikel 6 d) unterstützt wird, hängt davon ab, wie das Konzept der Normalarbeitszeit in<br />
anderen Bestimmungen behandelt wird (siehe Kommentare weiter unten unter Artikel 10). Indikative oder<br />
beabsichtigte <strong>Arbeit</strong>szeiten können sinnvoll sein, „Normalarbeitszeit“ dagegen, wo sie als spezifischer<br />
Rechtsbegriff ungeachtet der besonderen Natur hauswirtschaftlicher <strong>Arbeit</strong> verordnet wird, eher nicht. In<br />
Artikel 6 e) sollte auf „das Anfangsdatum der Beschäftigung und gegebenenfalls die Dauer des Vertrags“<br />
verwiesen werden. Artikel 6 h) sollte sich auf die Heimschaffungsbedingungen <strong>für</strong> migrantische<br />
<strong>Hausangestellte</strong> beziehen. Artikel 6 i) könnte zu Verwirrung führen in Bezug auf den Spielraum der Parteien,<br />
die die Beendigung eines <strong>Arbeit</strong>sverhältnisses vereinbaren, wo gesetzliche Auflagen bestehen, die<br />
einzuhalten sind. Es erscheint günstiger, diesen Absatz nach Absatz 5 (2) der Empfehlung zu verschieben.<br />
ARBEITNEHMER<br />
ACTU (Australien). Artikel 6 wäre aussagekräftiger, wenn die Formulierung „vorzugsweise, wenn<br />
möglich“ durch die Wörter „unter anderem“ ersetzt würde.<br />
CNTB (Burkina Faso), FADWU, HKCTU (China), CMKOS (Tschechische Republik), CASC,<br />
CNTD, CNUS (Dominikanische Republik), MUSYGES (El Salvador), AKAVA, SAK (Finnland), DGB<br />
(Deutschland), CTM (Mexiko), TUC (Vereinigtes Königreich), IGB. Für Artikel 6 c) wird die Formulierung<br />
„die Regelmäßigkeit seiner Zahlung“ bevorzugt.<br />
CSN (Kanada). Ein schriftlicher Vertrag sollte <strong>für</strong> alle <strong>Hausangestellte</strong>n obligatorisch sein. Artikel<br />
6 h) sollte ausdrücklich erwähnen, dass Heimschaffungskosten vom <strong>Arbeit</strong>geber oder von der Regierung<br />
getragen werden sollten.<br />
CUT (Brasilien). Es sollte „vorzugsweise, wenn möglich“ gestrichen und in Artikel 6 f) das Wort<br />
„Beförderung“ ergänzt werden. Nach Absatz 6 b) sollte ein neuer Unterabsatz mit dem Hinweis auf<br />
„<strong>Arbeit</strong>sbedingungen und Bereitstellung von Schutzausrüstung“ eingefügt werden.<br />
CTC, CUT (Kolumbien). Die Beschäftigungsbedingungen sollten mit anderen IAO-Übereinkommen<br />
vereinbar sein.<br />
SEWA (Indien). Nach „Rechtsvorschriften“ sollte der Satz „und in einer Sprache, die sie verstehen“<br />
eingefügt werden. Die Liste sollte um einen Absatz zum Jahresurlaub ergänzt werden.<br />
ICTU (Irland). Artikel 6 sollte Bestimmungen über Mehrarbeit, Genesungsurlaub und den Zugang zu<br />
medizinischer Versorgung enthalten sowie ein Verbot von Abzügen <strong>für</strong> unbeabsichtigte Bruchschäden und<br />
von Gebühren <strong>für</strong> Reinigungsgeräte, Werkzeuge und Uniformen umfassen.<br />
CLTM (Mauretanien). Der Vertrag sollte in der Sprache verfasst sein, die der <strong>Arbeit</strong>nehmer am<br />
besten versteht.<br />
GEFONT (Nepal). Artikel 6 e) sollte auf „die Dauer oder dauerhafte Basis des Vertrags“ verweisen.<br />
FNV (Niederlande). Artikel 6 ist nicht zu detailliert oder normativ und bietet Regierungen reichlich<br />
Raum, diese Fragen zu regeln.<br />
CTN (Nicaragua). Artikel 6 ist zu dehnbar. In der spanischen Fassung sollte „una información“ durch<br />
„toda información“ ersetzt werden.<br />
CUT-A (Paraguay). Verträge sollten grundsätzlich schriftlich sein.<br />
CGTP, SINTTRAHOL (Peru). Artikel 6 d) sollte genau „acht <strong>Arbeit</strong>sstunden pro Tag und 48 Stunden<br />
pro Woche“ festlegen. Verträge sollten in einer Sprache verfasst sein, die die <strong>Hausangestellte</strong>n verstehen.<br />
32 ILC.100/IV/2A