Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte - International Labour ...
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<strong>Menschenwürdige</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong><br />
multilateralen Vereinbarungen oder im Rahmen von Gebieten der regionalen Wirtschaftsintegration<br />
eine solche Freizügigkeit genießen. Das Amt hat daher den Wortlaut weiter angepasst, um<br />
dieser Frage noch konkreter Rechnung zu tragen. Der vorgeschlagene neue Wortlaut wurde in<br />
einer separaten Bestimmung aufgenommen: Artikel 7 (2) in der in Bericht IV(2B) enthaltenen<br />
Fassung. Bei der Erörterung der vorgeschlagenen Bestimmung könnte die Konferenz auch erwägen,<br />
dass Wort „regionalen“ vor „multilateralen Vereinbarungen“ zu streichen, da die letztgenannte<br />
Kategorie auch regionale Vereinbarungen umfasst.<br />
Artikel 7 (2)<br />
Da der Wortlaut, den das Amt vorgeschlagen hat, auf breite Zustimmung gestoßen ist, wurde<br />
der Text, der als Artikel 7 (3) in Bericht IV(2B) erscheint, entsprechend geändert.<br />
Artikel 8<br />
REGIERUNGEN<br />
Australien. Damit die Abfolge der Bestimmungen logischer ist, könnten Artikel 8, 9 und 16 Artikel<br />
14 folgen. Ein zusätzlicher Absatz in der Empfehlung könnte Orientierungshilfe bei der Anwendung<br />
von Artikel 8 geben, indem er die Einführung von Programmen und Diensten empfiehlt, die Missbrauch<br />
vorbeugen: durch den Erlass expliziter Verbote nach innerstaatlichem Recht und die Entwicklung zugänglicher<br />
Beschwerdemechanismen; durch die sofortige Untersuchung von Beschwerden und, falls angemessen,<br />
eine strafrechtliche Verfolgung; durch die Einrichtung von Programmen <strong>für</strong> den Wechsel und die<br />
Erholung von <strong>Hausangestellte</strong>n, die Missbrauch ausgesetzt waren, und die Schärfung des öffentlichen<br />
Bewusstseins <strong>für</strong> eine menschenwürdige Behandlung von <strong>Hausangestellte</strong>n.<br />
El Salvador. Die Ausdrücke „Missbrauch und Belästigung“ sollten durch „Gewalt und Diskriminierung“<br />
ersetzt werden.<br />
Griechenland. Ergänzt werden sollte die Formulierung „vor allen Formen der direkten oder indirekten<br />
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, vor Belästigung und sexueller Belästigung und vor allen<br />
Formen missbräuchlichen Verhaltens seitens des <strong>Arbeit</strong>gebers“.<br />
Niederlande. Für Regierungen wäre es schwierig zu gewährleisten, dass <strong>Hausangestellte</strong> wirksam vor<br />
allen Formen von Missbrauch und Belästigung geschützt sind, besonders da diese <strong>Arbeit</strong> in Privaträumen<br />
verrichtet wird. Vorgeschlagen wird der folgende Wortlaut: „Jedes Mitglied hat geeignete Maßnahmen zu<br />
ergreifen, um <strong>Hausangestellte</strong> wirksam vor Missbrauch und Belästigung zu schützen.“<br />
Schweden. Die Formulierung „Maßnahmen zu ergreifen“ sollte durch „mithilfe von Rechtsvorschriften“<br />
ersetzt werden.<br />
Vereinigte Staaten. Um die Umsetzung von Artikel 8 zu erleichtern, könnte nach Absatz 20 der<br />
Empfehlung ein neuer Absatz eingefügt werden. Eine entsprechende Bestimmung könnte die Notwendigkeit<br />
unterstreichen, alle angeblichen Fälle von kriminellem Missbrauch und Belästigung zeitnah und<br />
eingehend zu untersuchen und gegebenenfalls strafrechtlich zu verfolgen sowie Zugang zu angemessenen<br />
Unterstützungsleistungen <strong>für</strong> Opfer zu gewähren.<br />
ARBEITGEBER<br />
CNA (Brasilien). Die Bestimmung sollte lauten: „Jedes Mitglied hat sich zu verpflichten, spezielle<br />
Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen, um sicherzustellen, dass <strong>Hausangestellte</strong> wirksam vor allen<br />
Formen von Missbrauch und Belästigung geschützt sind.“<br />
NK (Japan), IOE. Kein Rechtssystem kann vor allen Formen von Missbrauch und Belästigung schützen.<br />
Die Verpflichtung sollte darin bestehen, den Schutz vor Belästigung und Missbrauch am <strong>Arbeit</strong>splatz<br />
im Allgemeinen auf das hauswirtschaftliche Umfeld auszudehnen. Demzufolge sollten die Wörter „alle<br />
Formen von“ gestrichen werden, und die Formulierung „wie es <strong>Arbeit</strong>nehmer im Allgemeinen sind“ sollte<br />
am Ende ergänzt werden.<br />
38 ILC.100/IV/2A