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Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte - International Labour ...

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<strong>Menschenwürdige</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong><br />

multilateralen Vereinbarungen oder im Rahmen von Gebieten der regionalen Wirtschaftsintegration<br />

eine solche Freizügigkeit genießen. Das Amt hat daher den Wortlaut weiter angepasst, um<br />

dieser Frage noch konkreter Rechnung zu tragen. Der vorgeschlagene neue Wortlaut wurde in<br />

einer separaten Bestimmung aufgenommen: Artikel 7 (2) in der in Bericht IV(2B) enthaltenen<br />

Fassung. Bei der Erörterung der vorgeschlagenen Bestimmung könnte die Konferenz auch erwägen,<br />

dass Wort „regionalen“ vor „multilateralen Vereinbarungen“ zu streichen, da die letztgenannte<br />

Kategorie auch regionale Vereinbarungen umfasst.<br />

Artikel 7 (2)<br />

Da der Wortlaut, den das Amt vorgeschlagen hat, auf breite Zustimmung gestoßen ist, wurde<br />

der Text, der als Artikel 7 (3) in Bericht IV(2B) erscheint, entsprechend geändert.<br />

Artikel 8<br />

REGIERUNGEN<br />

Australien. Damit die Abfolge der Bestimmungen logischer ist, könnten Artikel 8, 9 und 16 Artikel<br />

14 folgen. Ein zusätzlicher Absatz in der Empfehlung könnte Orientierungshilfe bei der Anwendung<br />

von Artikel 8 geben, indem er die Einführung von Programmen und Diensten empfiehlt, die Missbrauch<br />

vorbeugen: durch den Erlass expliziter Verbote nach innerstaatlichem Recht und die Entwicklung zugänglicher<br />

Beschwerdemechanismen; durch die sofortige Untersuchung von Beschwerden und, falls angemessen,<br />

eine strafrechtliche Verfolgung; durch die Einrichtung von Programmen <strong>für</strong> den Wechsel und die<br />

Erholung von <strong>Hausangestellte</strong>n, die Missbrauch ausgesetzt waren, und die Schärfung des öffentlichen<br />

Bewusstseins <strong>für</strong> eine menschenwürdige Behandlung von <strong>Hausangestellte</strong>n.<br />

El Salvador. Die Ausdrücke „Missbrauch und Belästigung“ sollten durch „Gewalt und Diskriminierung“<br />

ersetzt werden.<br />

Griechenland. Ergänzt werden sollte die Formulierung „vor allen Formen der direkten oder indirekten<br />

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, vor Belästigung und sexueller Belästigung und vor allen<br />

Formen missbräuchlichen Verhaltens seitens des <strong>Arbeit</strong>gebers“.<br />

Niederlande. Für Regierungen wäre es schwierig zu gewährleisten, dass <strong>Hausangestellte</strong> wirksam vor<br />

allen Formen von Missbrauch und Belästigung geschützt sind, besonders da diese <strong>Arbeit</strong> in Privaträumen<br />

verrichtet wird. Vorgeschlagen wird der folgende Wortlaut: „Jedes Mitglied hat geeignete Maßnahmen zu<br />

ergreifen, um <strong>Hausangestellte</strong> wirksam vor Missbrauch und Belästigung zu schützen.“<br />

Schweden. Die Formulierung „Maßnahmen zu ergreifen“ sollte durch „mithilfe von Rechtsvorschriften“<br />

ersetzt werden.<br />

Vereinigte Staaten. Um die Umsetzung von Artikel 8 zu erleichtern, könnte nach Absatz 20 der<br />

Empfehlung ein neuer Absatz eingefügt werden. Eine entsprechende Bestimmung könnte die Notwendigkeit<br />

unterstreichen, alle angeblichen Fälle von kriminellem Missbrauch und Belästigung zeitnah und<br />

eingehend zu untersuchen und gegebenenfalls strafrechtlich zu verfolgen sowie Zugang zu angemessenen<br />

Unterstützungsleistungen <strong>für</strong> Opfer zu gewähren.<br />

ARBEITGEBER<br />

CNA (Brasilien). Die Bestimmung sollte lauten: „Jedes Mitglied hat sich zu verpflichten, spezielle<br />

Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen, um sicherzustellen, dass <strong>Hausangestellte</strong> wirksam vor allen<br />

Formen von Missbrauch und Belästigung geschützt sind.“<br />

NK (Japan), IOE. Kein Rechtssystem kann vor allen Formen von Missbrauch und Belästigung schützen.<br />

Die Verpflichtung sollte darin bestehen, den Schutz vor Belästigung und Missbrauch am <strong>Arbeit</strong>splatz<br />

im Allgemeinen auf das hauswirtschaftliche Umfeld auszudehnen. Demzufolge sollten die Wörter „alle<br />

Formen von“ gestrichen werden, und die Formulierung „wie es <strong>Arbeit</strong>nehmer im Allgemeinen sind“ sollte<br />

am Ende ergänzt werden.<br />

38 ILC.100/IV/2A

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