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Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte - International Labour ...

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<strong>Menschenwürdige</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong><br />

„Verträge“ anstelle von „Vereinbarungen“ in Artikel 7 (1) könnte die Möglichkeiten von Staaten, zusammenzuarbeiten,<br />

einschränken.<br />

Artikel 7 (2)<br />

IOE. Der vom Amt <strong>für</strong> Artikel 7 (2) vorgeschlagene Wortlaut ist eindeutiger verpflichtend. Gleichwohl<br />

sollten nach „untereinander zusammenzuarbeiten“ die Worte „wo es sinnvoll ist“ eingefügt werden.<br />

ARBEITNEHMER<br />

Artikel 7 (1)<br />

CGTRA (Argentinien). Vor „einen <strong>Arbeit</strong>svertrag“ sollte das Wort „vorzugsweise“ eingefügt werden.<br />

Der Ausdruck „Vereinbarungen“ sollte beibehalten werden, da er <strong>Hausangestellte</strong>n umfassenderen Schutz<br />

gewährt.<br />

CSN (Kanada). Es sollte sowohl auf „Stellenangebot“ als auch auf „Vertrag“ verwiesen werden.<br />

FADWU, HKCTU (China). Artikel 7 (1) sollte auch sicherstellen, dass schriftliche Stellenangebote<br />

und Verträge in einer Sprache abgefasst werden, die migrantische <strong>Hausangestellte</strong> verstehen. Der Ausdruck<br />

„Verträge“ wird bevorzugt.<br />

CTC, CUT (Kolumbien). Das Übereinkommen sollte die Freizügigkeit von <strong>Arbeit</strong>nehmern, die in<br />

diesem Beruf tätig sind, nicht behindern.<br />

MUSYGES (El Salvador), DGB (Deutschland), TUC (Vereinigtes Königreich), IGB. Der Text ist<br />

klarer, ohne von dem Konsens abzuweichen, der in der ersten Beratung erzielt wurde. Jedoch sollte nach<br />

„ein schriftliches Stellenangebot oder einen <strong>Arbeit</strong>svertrag“ der Satz „in einer Sprache, die sie verstehen“<br />

ergänzt werden. Der Vorschlag des Amtes, das Wort „Vereinbarungen“ durch „Verträge“ zu ersetzen,<br />

könnte unterstützt werden, sofern er <strong>Arbeit</strong>nehmer nicht der Möglichkeit beraubt, von gleichwertigen oder<br />

günstigeren Vereinbarungen zu profitieren. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass Drittstaatsangehörige, die<br />

nicht unter günstigere Maßnahmen oder Regeln gemäß relevanter Vereinbarungen fallen, vor der Abreise<br />

von einem schriftlichen Stellenangebot oder Vertrag profitieren.<br />

SAK (Finnland), GSEE (Griechenland), ICTU (Irland), CTM (Mexiko), FPU (Ukraine). Der Text<br />

sollte bestimmen, dass das schriftliche Stellenangebot bzw. der <strong>Arbeit</strong>svertrag in einer Sprache verfasst<br />

sind, die der <strong>Arbeit</strong>nehmer versteht.<br />

JTUC-RENGO (Japan). Der bestehende Text von Artikel 7 (1) wird unterstützt. Die Urkunde sollte<br />

migrantischen <strong>Hausangestellte</strong>n grundlegenden Schutz gewähren.<br />

CLTM (Mauretanien). Ein schriftliches Stellenangebot allein würde keinen ausreichenden Schutz<br />

bedeuten.<br />

CTM (Mexiko). Unterstützt den Austausch von „Vereinbarungen“ durch „Verträge“.<br />

CGTP, SINTTRAHOL (Peru). Sind gegen den Austausch von „containing“ durch „addressing“ in<br />

der englischen Fassung.<br />

UGT-P (Portugal). Der Vertrag sollte in einer Sprache verfasst sein, die der <strong>Arbeit</strong>nehmer versteht.<br />

TUCTA (Vereinigte Republik Tansania). Der aktuelle Text ist akzeptabel. Botschaften sollten eine<br />

größere Rolle beim Schutz migrantischer <strong>Hausangestellte</strong>r spielen. Eine Registrierung migrantischer<br />

<strong>Hausangestellte</strong>r sollte obligatorisch sein, und Botschaften sollten <strong>Arbeit</strong>sverträge beglaubigen.<br />

ZATHOCODAWU (Vereinigte Republik Tansania). Botschaften sollten die <strong>Arbeit</strong>sverträge migrantischer<br />

<strong>Hausangestellte</strong>r beglaubigen und <strong>Arbeit</strong>nehmer registrieren.<br />

Artikel 7 (2)<br />

CGTRA (Argentinien), ACTU (Australien), CNTB (Burkina Faso), CTC, CUT (Kolumbien),<br />

MUSYGES (El Salvador), SAK (Finnland), DGB (Deutschland), CTM (Mexiko), GEFONT (Nepal),<br />

UGT-P (Portugal), TUCTA (Vereinigte Republik Tansania), FPU (Ukraine), TUC (Vereinigtes Königreich),<br />

IGB. Der alternative, vom Amt <strong>für</strong> Artikel 7 (2) vorgeschlagene Wortlaut wird unterstützt. Es sollte<br />

erwogen werden, den Schutz migrantischer <strong>Hausangestellte</strong>r zu stärken durch einen Verweis auf das<br />

Prinzip der Gleichbehandlung einheimischer und migrantischer <strong>Arbeit</strong>nehmer gemäß dem Übereinkommen<br />

(Nr. 97) über Wanderarbeiter (Neufassung), 1949, und dem Übereinkommen (Nr. 143) über Wanderarbeitnehmer<br />

(ergänzende Bestimmungen), 1975.<br />

36 ILC.100/IV/2A

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