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Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte - International Labour ...

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<strong>Menschenwürdige</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong><br />

sollten in Artikel 9 (1) a) nach dem Wort „<strong>Arbeit</strong>geber“ die Wörter „oder möglichen <strong>Arbeit</strong>geber“ ergänzt<br />

werden.<br />

China. Bezüglich Artikel 9 (1) a) weist die Sonderverwaltungszone Hongkong darauf hin, dass die<br />

Auflage, im Haushalt des <strong>Arbeit</strong>gebers zu wohnen, ein Eckpfeiler ihrer Politik ausländische <strong>Hausangestellte</strong><br />

betreffend ist, die den Mangel an lokalen, im Haushalt lebenden <strong>Arbeit</strong>nehmern beseitigen soll.<br />

Ägypten. Artikel 9 (1) ist unangebracht. Der Charakter hauswirtschaftlicher <strong>Arbeit</strong> verlangt, dass<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmer den ganzen Tag zur Verfügung stehen. Die Bestimmung sollte vielmehr tägliche Ruhezeiten<br />

behandeln. Die in Artikel 9 (1) c) erwähnten Reisedokumente sollten von einer neutralen Partei verwahrt<br />

werden (z. B. einer Verwaltungsbehörde), um die Sicherheit des Haushalts zu gewährleisten.<br />

El Salvador. In der spanischen Fassung von Artikel 9 (1) a) sollten nach „su empleador“ die Wörter<br />

„o empleadora“ ergänzt werden.<br />

Frankreich. In Frankreich kommt es vor, dass <strong>Hausangestellte</strong>, die eine abhängige Person betreuen,<br />

während der täglichen Ruhezeit in dem Haushalt bleiben müssen. Der Wortlaut von Artikel 9 (1) b) sollte<br />

solche Sonderregelungen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten zulassen.<br />

Jordanien. Artikel 9 sollte in die Empfehlung verschoben werden. Falls er im Übereinkommen<br />

verbleibt, sollte Artikel 9 (1) b) die Option zulassen, den Jahresurlaub an das Ende der Vertragslaufzeit zu<br />

verlegen oder stattdessen eine Entschädigungszahlung zu leisten.<br />

Lettland. Was Artikel 9 (1) b) betrifft, könnte es schwierig sein, sicherzustellen, dass <strong>Hausangestellte</strong><br />

ihre täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten einhalten bzw. ihren Jahresurlaub nehmen.<br />

Malaysia. Artikel 9 (1) c) sollte festlegen, dass <strong>Hausangestellte</strong> ihren <strong>Arbeit</strong>geber bitten können, ihre<br />

Reise- und Identitätsdokumente zur Sicherheit aufzubewahren.<br />

Nicaragua. Ein zusätzlicher Absatz könnte bestimmen, dass es <strong>Hausangestellte</strong>n freisteht, ihr <strong>Arbeit</strong>sverhältnis<br />

fortzuführen oder zu beenden, wenn ihr <strong>Arbeit</strong>geber umzieht.<br />

Oman, Katar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate. Es gibt keinen Grund, zwischen Artikel<br />

9 (1) a) und b) zu unterscheiden. Daher sollte Artikel 9 (1) b) geändert werden, damit er sicherstellt,<br />

dass <strong>Hausangestellte</strong> mit ihrem <strong>Arbeit</strong>geber frei aushandeln können, ob sie während der täglichen und<br />

wöchentlichen Ruhezeiten oder des Jahresurlaubs im oder beim Haushalt bleiben müssen.<br />

Philippinen. Artikel 9 (1) c) sollte nach dem Ausdruck „Reise- und Identitätsdokumente“ noch<br />

zusätzlich aufzählen: „wie <strong>Arbeit</strong>svertrag, Reisepass und andere von der Regierung ausgestellte Bescheinigungen<br />

sowie ihre persönliche Habe, vor allem Kommunikationsmittel“.<br />

Slowakei. In Artikel 9 (1) a) sollte auf „Haushalt oder Haushalte“ verwiesen werden. Artikel 9 (1) b)<br />

sollte auch „Feiertage“ einschließen, an denen <strong>Arbeit</strong>nehmer generell frei haben.<br />

Spanien. Artikel 9 sollte gestrichen werden. Artikel 9 (1) a) könnte ausgelegt werden als Anspruch<br />

auf ein Fortbestehen des <strong>Arbeit</strong>sverhältnisses in Fällen, in denen die <strong>Arbeit</strong>nehmer den ursprünglich vereinbarten<br />

Wohnsitz wechseln möchten. Artikel 9 (1) b) müsste festlegen, dass <strong>Arbeit</strong>nehmer nicht verpflichtet<br />

sind, nach Ablauf ihres <strong>Arbeit</strong>stags oder der vereinbarten Anwesenheitszeit im Haushalt zu bleiben. Artikel<br />

9 (1) c) ist überflüssig.<br />

Sudan. In Artikel 9 (1) c) sollte ergänzt werden: „und einen Bürgen zu bestimmen, der dem <strong>Arbeit</strong>geber<br />

ausreichende Garantien bietet“.<br />

Tunesien. Sofern <strong>Hausangestellte</strong> minderjährig sind und von ihren Familien getrennt leben, haben<br />

<strong>Arbeit</strong>geber ihnen gegenüber Betreuungspflichten in den Ruhezeiten. Artikel 9 (1) b) könnte diese wichtigen<br />

Pflichten gefährden.<br />

40 ILC.100/IV/2A

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