Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte - International Labour ...
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<strong>Menschenwürdige</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong><br />
sollten in Artikel 9 (1) a) nach dem Wort „<strong>Arbeit</strong>geber“ die Wörter „oder möglichen <strong>Arbeit</strong>geber“ ergänzt<br />
werden.<br />
China. Bezüglich Artikel 9 (1) a) weist die Sonderverwaltungszone Hongkong darauf hin, dass die<br />
Auflage, im Haushalt des <strong>Arbeit</strong>gebers zu wohnen, ein Eckpfeiler ihrer Politik ausländische <strong>Hausangestellte</strong><br />
betreffend ist, die den Mangel an lokalen, im Haushalt lebenden <strong>Arbeit</strong>nehmern beseitigen soll.<br />
Ägypten. Artikel 9 (1) ist unangebracht. Der Charakter hauswirtschaftlicher <strong>Arbeit</strong> verlangt, dass<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmer den ganzen Tag zur Verfügung stehen. Die Bestimmung sollte vielmehr tägliche Ruhezeiten<br />
behandeln. Die in Artikel 9 (1) c) erwähnten Reisedokumente sollten von einer neutralen Partei verwahrt<br />
werden (z. B. einer Verwaltungsbehörde), um die Sicherheit des Haushalts zu gewährleisten.<br />
El Salvador. In der spanischen Fassung von Artikel 9 (1) a) sollten nach „su empleador“ die Wörter<br />
„o empleadora“ ergänzt werden.<br />
Frankreich. In Frankreich kommt es vor, dass <strong>Hausangestellte</strong>, die eine abhängige Person betreuen,<br />
während der täglichen Ruhezeit in dem Haushalt bleiben müssen. Der Wortlaut von Artikel 9 (1) b) sollte<br />
solche Sonderregelungen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten zulassen.<br />
Jordanien. Artikel 9 sollte in die Empfehlung verschoben werden. Falls er im Übereinkommen<br />
verbleibt, sollte Artikel 9 (1) b) die Option zulassen, den Jahresurlaub an das Ende der Vertragslaufzeit zu<br />
verlegen oder stattdessen eine Entschädigungszahlung zu leisten.<br />
Lettland. Was Artikel 9 (1) b) betrifft, könnte es schwierig sein, sicherzustellen, dass <strong>Hausangestellte</strong><br />
ihre täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten einhalten bzw. ihren Jahresurlaub nehmen.<br />
Malaysia. Artikel 9 (1) c) sollte festlegen, dass <strong>Hausangestellte</strong> ihren <strong>Arbeit</strong>geber bitten können, ihre<br />
Reise- und Identitätsdokumente zur Sicherheit aufzubewahren.<br />
Nicaragua. Ein zusätzlicher Absatz könnte bestimmen, dass es <strong>Hausangestellte</strong>n freisteht, ihr <strong>Arbeit</strong>sverhältnis<br />
fortzuführen oder zu beenden, wenn ihr <strong>Arbeit</strong>geber umzieht.<br />
Oman, Katar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate. Es gibt keinen Grund, zwischen Artikel<br />
9 (1) a) und b) zu unterscheiden. Daher sollte Artikel 9 (1) b) geändert werden, damit er sicherstellt,<br />
dass <strong>Hausangestellte</strong> mit ihrem <strong>Arbeit</strong>geber frei aushandeln können, ob sie während der täglichen und<br />
wöchentlichen Ruhezeiten oder des Jahresurlaubs im oder beim Haushalt bleiben müssen.<br />
Philippinen. Artikel 9 (1) c) sollte nach dem Ausdruck „Reise- und Identitätsdokumente“ noch<br />
zusätzlich aufzählen: „wie <strong>Arbeit</strong>svertrag, Reisepass und andere von der Regierung ausgestellte Bescheinigungen<br />
sowie ihre persönliche Habe, vor allem Kommunikationsmittel“.<br />
Slowakei. In Artikel 9 (1) a) sollte auf „Haushalt oder Haushalte“ verwiesen werden. Artikel 9 (1) b)<br />
sollte auch „Feiertage“ einschließen, an denen <strong>Arbeit</strong>nehmer generell frei haben.<br />
Spanien. Artikel 9 sollte gestrichen werden. Artikel 9 (1) a) könnte ausgelegt werden als Anspruch<br />
auf ein Fortbestehen des <strong>Arbeit</strong>sverhältnisses in Fällen, in denen die <strong>Arbeit</strong>nehmer den ursprünglich vereinbarten<br />
Wohnsitz wechseln möchten. Artikel 9 (1) b) müsste festlegen, dass <strong>Arbeit</strong>nehmer nicht verpflichtet<br />
sind, nach Ablauf ihres <strong>Arbeit</strong>stags oder der vereinbarten Anwesenheitszeit im Haushalt zu bleiben. Artikel<br />
9 (1) c) ist überflüssig.<br />
Sudan. In Artikel 9 (1) c) sollte ergänzt werden: „und einen Bürgen zu bestimmen, der dem <strong>Arbeit</strong>geber<br />
ausreichende Garantien bietet“.<br />
Tunesien. Sofern <strong>Hausangestellte</strong> minderjährig sind und von ihren Familien getrennt leben, haben<br />
<strong>Arbeit</strong>geber ihnen gegenüber Betreuungspflichten in den Ruhezeiten. Artikel 9 (1) b) könnte diese wichtigen<br />
Pflichten gefährden.<br />
40 ILC.100/IV/2A