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Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte - International Labour ...

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<strong>Menschenwürdige</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong><br />

ARBEITGEBER<br />

CNA (Brasilien). Der bestehende Wortlaut des achten Präambelabsatzes wird bevorzugt, damit Vereinbarkeit<br />

mit dem Inhalt von Artikel 9 (2) gewährleistet ist.<br />

SAV (Schweiz). Der Verweis auf andere IAO- und UN-Übereinkommen in den Präambelabsätzen<br />

neun und zehn wird nicht unterstützt. Die letztgenannten Urkunden sind ihrem Wesen nach nicht dreigliedrig<br />

und sollten in einem IAO-Übereinkommen nicht erwähnt werden.<br />

IOE. Es ist zu überlegen, ob nicht der folgende Wortlaut am Ende des dritten Präambelabsatzes eingefügt<br />

werden sollte: „mehr Raum <strong>für</strong> die Betreuung von älteren Bevölkerungsgruppen, Kindern und Menschen<br />

mit einer Behinderung, Transferzahlungen an oft historisch benachteiligte Gemeinschaften und<br />

beträchtliche Überweisungsströme zwischen Ländern“. Der vierte Absatz der Präambel sollte wie folgt<br />

umformuliert werden: „ist der Auffassung, dass hauswirtschaftliche <strong>Arbeit</strong> nach wie vor oft unterbewertet<br />

und <strong>für</strong> die breitere Öffentlichkeit unsichtbar ist …“. Das Wort „daher“ sollte durch „die ... sind“ ersetzt<br />

werden. Der alternative Wortlaut, den das Amt <strong>für</strong> den achten Absatz der Präambel vorgeschlagen hat, und<br />

die Verweise auf andere internationale Urkunden in Absatz neun der Präambel werden nicht unterstützt.<br />

ARBEITNEHMER<br />

CGTRA (Argentinien). Der Vorschlag des Amtes <strong>für</strong> den achten Präambelabsatz scheint weniger<br />

präzise zu sein.<br />

BAK (Österreich). Dem Vorschlag des Amtes zum achten Präambelabsatz schließen wir uns an.<br />

<strong>Arbeit</strong>geber von <strong>Hausangestellte</strong>n nehmen freiwillig eine Beschränkung ihrer Privatsphäre hin.<br />

CNTB (Burkina Faso). Der bestehende Wortlaut des achten Präambelabsatzes wird bevorzugt. Eine<br />

Streichung des Verweises auf „Rechte“ entkräftet den Text.<br />

CSN (Kanada). Der achte Absatz der Präambel sollte sich nicht auf das Recht der <strong>Arbeit</strong>geber auf<br />

Privatsphäre beziehen. Keine andere IAO-Urkunde tut das.<br />

FADWU, HKCTU (China), SAK (Finnland). Unterstützen den alternativen Wortlaut, den das Amt<br />

<strong>für</strong> den achten Absatz der Präambel vorgeschlagen hat.<br />

CTC, CUT (Kolumbien). Die Achtung der Privatsphäre sollte eine Überwachung der <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />

von <strong>Hausangestellte</strong>n nicht behindern.<br />

MUSYGES (El Salvador). Der Vorschlag, im achten Absatz der Präambel den Begriff „Recht auf<br />

Privatsphäre“ durch „Achtung der Privatsphäre“ zu ersetzen, wird unterstützt.<br />

CFDT (Frankreich). Der alternative Wortlaut, den das Amt <strong>für</strong> den achten Absatz der Präambel vorgeschlagen<br />

hat, wird bevorzugt; er steht im Einklang mit Artikel 5. Das Wort „besonders“ im vierten<br />

Absatz der Präambel impliziert, dass Männer ausgenommen sind, und könnte durch „oft“ ersetzt werden.<br />

DGB (Deutschland), GEFONT (Nepal), IGB. Im Zusammenhang mit dem achten Absatz der Präambel<br />

bedeutet die Formulierung „Achtung der Privatsphäre“ nicht zwangsläufig ein Hindernis bei der Durchsetzung<br />

von <strong>Arbeit</strong>sgesetzen <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong>. Insofern könnte die vom Amt vorgeschlagene Änderung<br />

als Verbesserung betrachtet werden.<br />

GSEE (Griechenland). Die Präambel sollte eine „Mehrfachdiskriminierung“ erwähnen.<br />

COSME (Guatemala). Der bestehende Wortlaut des achten Präambelabsatzes wird bevorzugt.<br />

SEWA (Indien). Der fünfte Absatz der Präambel sollte auf „hohe <strong>Arbeit</strong>slosenraten, Unterbeschäftigung<br />

und zunehmend geringe Chancen im formellen Sektor“ verweisen.<br />

CTM (Mexiko). Im siebten Absatz der Präambel sollte die Formulierung „soweit nichts anderes<br />

bestimmt ist“ gestrichen werden. Der Teilabsatz bezüglich der Privatsphäre im achten Absatz der Präambel<br />

sollte durch zwei separate Absätze ersetzt werden, die sich mit dem Recht auf Privatsphäre von <strong>Arbeit</strong>nehmern<br />

bzw. <strong>Arbeit</strong>gebern befassen.<br />

FNV (Niederlande). Im fünften Absatz der Präambel sollten nach „auf eine formale“ die Wörter „und<br />

menschenwürdige“ eingefügt werden.<br />

CGTP, SINTTRAHOL (Peru). Der Hinweis auf „historisch geringe Chancen auf eine formale<br />

Beschäftigung“ sollte ersetzt werden.<br />

APL, FFW, TUCP (Philippinen). Die Präambel sollte anerkennen, dass die historischen Wurzeln<br />

hauswirtschaftlicher <strong>Arbeit</strong> in der Sklaverei liegen.<br />

UGT-P (Portugal). Es muss gewährleistet sein, dass Privatsphäre nicht dazu genutzt wird, die Prüfung,<br />

ob <strong>Arbeit</strong>sgesetze eingehalten werden, zu umgehen.<br />

16 ILC.100/IV/2A

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