06.08.2013 Aufrufe

Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte - International Labour ...

Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte - International Labour ...

Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte - International Labour ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Menschenwürdige</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> <strong>Hausangestellte</strong><br />

KOMMENTAR DES AMTES<br />

Mehrere Befragte schlugen vor, in den Einleitungssatz von Artikel 3 (2) das Wort „schützen“<br />

aufzunehmen. Jedoch spiegelt die Formulierung „Maßnahmen ..., um ... zu achten, zu fördern<br />

und zu verwirklichen“ die Erklärung von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei<br />

der <strong>Arbeit</strong>, die sich auf die Verpflichtungen der IAO-Mitglieder gemäß der Verfassung bezieht.<br />

Mehrfach wurde vorgeschlagen, in Artikel 3 (2) den Begriff „in gutem Glauben“ wegzulassen.<br />

Artikel 3 erscheint unverändert im Entwurf des Übereinkommens in Bericht IV(2B).<br />

Artikel 4<br />

REGIERUNGEN<br />

Albanien, Dominikanische Republik, El Salvador, Eritrea, Irak. Eingedenk der Natur hauswirtschaftlicher<br />

<strong>Arbeit</strong> und der besonderen Anfälligkeit Jugendlicher <strong>für</strong> Missbrauch in diesem Zusammenhang sollte<br />

das Mindestalter <strong>für</strong> die Zulassung zu hauswirtschaftlicher <strong>Arbeit</strong> 18 Jahre betragen.<br />

Australien. Artikel 4 (2) ließe sich noch verstärken, indem gefordert wird, ein ratifizierendes Mitglied<br />

habe „Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen” anstelle von: es hat „sicherzustellen“, dass <strong>Arbeit</strong>, die<br />

von jungen <strong>Hausangestellte</strong>n verrichtet wird, ihrer Bildung und Berufsausbildung nicht im Wege steht oder<br />

diese nicht beeinträchtigt.<br />

Belgien. In Belgien umfasst der Pflichtschulbesuch Vollzeit- und Teilzeitunterricht <strong>für</strong> Personen, die<br />

nicht älter als 18 Jahre sind. Der bestehende Wortlaut scheint aber mehr als einen Pflichtschulbesuch zu<br />

beinhalten.<br />

Kanada. Schulpflicht eignet sich besser als Schwerpunkt <strong>für</strong> Artikel 4 (2). Dieses Prinzip wird vom<br />

Übereinkommen über das Mindestalter, 1973 (Nr. 138) erfasst, auf das bereits in Artikel 4 (1) Bezug<br />

genommen wird. Artikel 4 (2) könnte gestrichen oder wie folgt geändert werden: „Jedes Mitglied hat Maßnahmen<br />

zu ergreifen, um sicherzustellen, dass <strong>Arbeit</strong>, die von <strong>Hausangestellte</strong>n verrichtet wird, der Erfüllung<br />

der Schulpflicht nicht im Wege steht oder diese nicht beeinträchtigt.“<br />

China. Die Sonderverwaltungszone Hongkong (China) gibt an, dass es keine gesetzlichen Vorschriften<br />

über die <strong>Arbeit</strong>szeit junger Menschen in den betreffenden Altersgruppen gibt. Somit existiert keine<br />

Rechtsgrundlage <strong>für</strong> Zwangsmaßnahmen oder <strong>für</strong> die Entscheidung, ob eine verrichtete <strong>Arbeit</strong> die Schul-<br />

oder Berufsausbildung des <strong>Arbeit</strong>nehmers beeinträchtigt, wie in Artikel 4 (2) angedeutet.<br />

Zypern. In Artikel 4 (2) sollte eine Bestimmung ergänzt werden, die die Erfüllung der Schulpflicht<br />

erleichtert.<br />

Äthiopien. Artikel 4 (2) sollte von den Mitgliedern fordern, dass sie das Recht <strong>Hausangestellte</strong>r auf<br />

obligatorische Grundbildung achten, das im Einklang mit den Millenniums-Entwicklungszielen steht. Die<br />

Sicherstellung der beruflichen Bildung sollte in die Empfehlung aufgenommen werden.<br />

Ghana. Artikel 4 (2) sollte von den Mitgliedern fordern, dass sie einen Pflichtschulbesuch gewährleisten<br />

und sicherstellen, dass das Mindestbeschäftigungsalter die Bildung junger <strong>Hausangestellte</strong>r nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

Griechenland. Die Schulpflicht ist in Griechenland nicht vom Alter abhängig.<br />

Indonesien. Am Ende von Artikel 4 (2) sollte der folgende Text ergänzt werden: „sofern zutreffend<br />

und unter Beachtung des innerstaatlichen Schulpflichtalters und ihrer Präferenzen.”<br />

Israel. Der bestehende Text von Artikel 4 (2) wird bevorzugt. Er ermöglicht, zusätzlich zum Pflichtschulbesuch,<br />

Bildung in unterschiedlichen Rahmenbedingungen.<br />

26 ILC.100/IV/2A

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!