Leitfaden Nachhaltige Chemikalien - Umweltbundesamt
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2.1. Stoffbezogene Kriterien zur bewertung<br />
der nachhaltigKeit<br />
Zur Bewertung der Nachhaltigkeit von <strong>Chemikalien</strong><br />
sind im ersten Schritt die folgenden acht Kriterien zu<br />
nutzen, die sich auf den Stoff als solchen beziehen –<br />
unabhängig von seiner Anwendungssituation:<br />
1. Die Nennung des Stoffes in Problemstoff-Listen<br />
2. Die Gefährlichkeit des Stoffes aufgrund physikalischchemischer<br />
Eigenschaften<br />
3. Die gefährlichen Eigenschaften des Stoffes für den<br />
Menschen<br />
4. Die problematischen Eigenschaften des Stoffes für die<br />
Umwelt<br />
5. Die Mobilität des Stoffes<br />
6. Die Herkunft des (Roh-) Stoffes<br />
7. Die Treibhausgasemissionen, die mit der Herstellung<br />
des (Roh-) Stoffes verbunden sind<br />
8. Der Ressourcenverbrauch, der mit der Herstellung des<br />
(Roh-) Stoffes verbunden ist<br />
In den folgenden Abschnitten werden diese acht<br />
Kriterien beschrieben. Dies beinhaltet Aussagen über<br />
die Relevanz des Kriteriums für die Bereiche Gesundheit,<br />
Umwelt, Wirtschaft, über die Anwendbarkeit der<br />
Kriterien und zur Möglichkeit für den Anwender, sich<br />
zugrunde liegende Informationen zu beschaffen.<br />
Einige Produkte brauchen für ihre Funktion Eigenschaften,<br />
die automatisch zu der Bewertung „problematisch“<br />
führen. So werden Topfkonservierungsmittel<br />
eingesetzt, um die mikrobiologische Zersetzung von<br />
Lacken zu verhindern. Dies setzt eine biozide Wirkung<br />
voraus, die mit einer Gefährlichkeit des Stoffes für die<br />
Umwelt einhergeht. Hier wird es Fälle geben, in denen<br />
zur Erhaltung der Funktionalität eine problematische<br />
Stoffeigenschaft akzeptiert wird.<br />
Wenn Kriterien Eigenschaften ansprechen, die für<br />
den Nutzen eines Produktes benötigt werden, kann<br />
sich das Gewicht der Kriterien für die Gesamtbewertung<br />
verändern, d.h. verringern. Wenn der Einsatz<br />
problematischer <strong>Chemikalien</strong> funktional begründet<br />
ist, sollte intensiv geprüft werden, ob die gewünschte<br />
Funktionalität auch durch andere Produktions- bzw.<br />
Verarbeitungsprozesse oder durch ein verändertes<br />
Produkt-Design erreicht werden kann. Hierzu können<br />
auch nicht-stoffliche Ersatzlösungen zählen, z. B. konstruktiver<br />
Flammschutz.<br />
In jedem Fall – auch bei nicht-stofflichen Alternativen<br />
– ist für die Klärung der Substituierbarkeit eine<br />
umfassende Betrachtung der unterschiedlichen Auswirkungen<br />
auf Mensch und Umwelt notwendig (z. B. der<br />
Energieeinsatz bei thermischen Verfahren zur Pflan-<br />
zenbekämpfung). Wir gehen im <strong>Leitfaden</strong> im Kapitel<br />
2.2.5 genauer auf die Frage der Substituierbarkeit von<br />
Stoffen ein.<br />
Die konkrete Bewertung im Sinne einer nachhaltigen<br />
<strong>Chemikalien</strong>auswahl erfolgt für jedes der acht Kriterien<br />
in einer Tabelle. Anhand von speziellen Indikatoren<br />
ermöglicht die Tabelle die Bestimmung der Nachhaltigkeit<br />
eines Stoffes in Bezug auf die stoffabhängigen Eigenschaften.<br />
Hierbei wurden für die leichtere Verständlichkeit<br />
die Ampelfarben Grün, Gelb und Rot gewählt,<br />
die um die Möglichkeit „Weiß“ ergänzt wurden. Die<br />
Farben haben folgende Bedeutung:<br />
> Grün: Es besteht kein Hinweis auf kritische Eigenschaften<br />
– und damit auch kein weiterer Untersuchungs-<br />
oder Handlungsbedarf.<br />
> Gelb: Es gibt Hinweise auf kritische Eigenschaften.<br />
Hier sollte unter Einbezug der anwendungsbezogenen<br />
Kriterien genauer analysiert werden.<br />
> Rot: Es liegen offensichtlich kritische Eigenschaften<br />
vor. Hier sollten vorrangig Möglichkeiten der Substitution<br />
geprüft werden,<br />
> Weiß: Die Informationen sind für eine Bewertung<br />
nicht ausreichend. Hier sollten umgehend zusätzliche<br />
Informationen beschafft werden, die eine Bewertung<br />
ermöglichen.<br />
Bei einigen der acht stoffbezogenen Kriterien werden<br />
mehrere Unterkriterien beschrieben. In diesen Fällen<br />
werden die Ergebnisse der Unterkriterien zu einem Gesamtergebnis<br />
für das jeweilige Kriterium zusammengefasst.<br />
Das Ergebnis der Unterkriterien, das den höchsten<br />
Klärungsbedarf aufzeigt, ist ausschlaggebend für das<br />
Gesamtergebnis des jeweiligen Kriteriums. Allgemein<br />
gilt die folgende Reihenfolge:<br />
rot > weiß > gelb > grün.<br />
Dabei ist für Rot der Handlungsbedarf am dringendsten,<br />
für Grün am geringsten. Bei Weiß ist der Klärungsbedarf<br />
am größten, um eine Bewertung durchführen<br />
zu können. Der Handlungsbedarf (Verbesserung der<br />
Informationslage!) wird in diesem Fall auch als hoch<br />
eingestuft.<br />
Hinweis: Die Zuordnung der Farben für die einzelnen<br />
Kriterien ist ein Vorschlag der Herausgeber des <strong>Leitfaden</strong>s,<br />
der auf der Grundlage der Fachkenntnisse der<br />
Verfasser getroffen wurde.<br />
<strong>Leitfaden</strong> nachhaLtige chemikaLien<br />
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