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Leitfaden Nachhaltige Chemikalien - Umweltbundesamt

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2.0<br />

R50 (H400), R51 , R52, R50/53 (H410). Für die Bewertung<br />

als PBT/vPvB werden im Anhang 2 die Kriterien gemäß<br />

REACH Anhang XIII aufgelistet. Wenn alle Prüfpunkte<br />

positiv sind, so ist die Substanz ein PBT- oder vPvB-Stoff.<br />

Vielfach liegen Informationen zu Halbwertzeiten und<br />

zur Biokonzentration nicht vor. In Ermangelung dieser<br />

Daten kann hilfsweise zur Abschätzung der Gefährdung<br />

tab 5: anwendung und Bewertungen des kriteriums “gefährLichkeit für die umweLt”<br />

Bewertung<br />

kriterium:<br />

PBt/vPvB und toxizität, datenverfügbarkeit<br />

indikator<br />

stoffinformationen aus tests /<br />

einstufung nach dir 67/548/ewg<br />

bzw. nach cLP-Verordnung<br />

16 <strong>Leitfaden</strong> nachhaLtige chemikaLien<br />

die Abbaubarkeit des Stoffes und der Verteilungskoeffizient<br />

Oktanol/Wasser (LogK ) verwendet werden: Stoffe,<br />

OW<br />

die inhärent nicht biologisch abbaubar oder nicht leicht<br />

abbaubar sind (OECD screening test23 ), sind als persistent<br />

zu bewerten. Stoffe mit einem LogK > 4 sind als bio-<br />

OW<br />

akkumulierbar zu bewerten. Diese Werte sind aber nur<br />

Hinweise auf eine Gefährdung und für eine Klassifizierung<br />

als PBT- oder vPvB-Stoff nicht ausreichend.<br />

rot geLB grün<br />

stoff erfüllt PBt/vPvB kriterien<br />

24 , information im sdB, dass<br />

stoff PBt/vPvB ist.<br />

daten zur Persistenz, Bioakkumulierbarkeit,<br />

toxizität und<br />

Ökotoxizität.<br />

stoff ist als PBt/vPvB identifiziert<br />

(kandidatenliste).<br />

r50/53, h410<br />

aufgrund der datenlage kann<br />

nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass der stoff ein PBt/vPvB ist 25 .<br />

PBt/vPvB<br />

aquatische toxizität:<br />

Lc50 < 0,1 mg/l.<br />

r50, r51, r52<br />

h400<br />

kein PBt/vPvB, keine hohe<br />

aquatische toxizität.<br />

der stoff ist nachweislich kein<br />

PBt/vPvB und hat keine oder<br />

eine sehr geringe aquatische<br />

toxizität.<br />

der stoff ist nicht als umweltgefährlich<br />

eingestuft.<br />

Hinweis zur Bewertung: Wenn keine Informationen zu diesem Bewertungskriterium vorliegen, wird die Farbe „Weiß“ vergeben. Sie zeigt<br />

an, dass hier Handlungsbedarf besteht, um die für die Bewertung erforderlichen Informationen zu bekommen.<br />

2.1.5. die Mobilität des Stoffes<br />

Stoffe, die eine hohe Mobilität z. B. in Luft oder Wasser<br />

aufweisen, haben ein Potential sich am Arbeitsplatz,<br />

der Umwelt sowie in der Umgebung von Verbrauchern<br />

auszubreiten. Daher besitzen Stoffe, die Potential<br />

zum weitreichenden Transport haben, eine große<br />

Expositionswahrscheinlichkeit. Eine hohe Mobilität<br />

ist allerdings nur dann problematisch, wenn Stoffe<br />

gesundheitsgefährdend oder umweltgefährdend sind,<br />

oder wenn hierdurch hohe Verluste auftreten (Ressourceneffizienz).<br />

Die Mobilität eines Stoffes kann einerseits anhand<br />

von einigen Stoffeigenschaften abgeschätzt werden<br />

und wird andererseits durch die Art der Verwendung<br />

bestimmt (s. Kap. 2.2.1). In diesem Abschnitt werden<br />

nur die Stoffeigenschaften diskutiert, die für eine Ausbreitung<br />

in Luft und Wasser relevant sind sowie über<br />

die Haut aufgenommen werden können. Durch Stoffe,<br />

die die Haut nicht durchdringen können, sind auch<br />

bei einem direkten Kontakt eines Menschen mit dem<br />

Stoff keine Risiken zu erwarten. Können Stoffe die Haut<br />

durchdringen, so ist eine Exposition problematisch.<br />

Relevanz:<br />

> für Umwelt: Emissionen<br />

> für Gesellschaft: Emissionen am Arbeitsplatz und in<br />

der Lebenswelt von Verbrauchern<br />

> für Wirtschaft: Stoffverluste während der Verwendung<br />

Anwendbarkeit des Kriteriums<br />

Stoffe, deren Funktion eine hohe Mobilität erfordert<br />

(z. B. Lösemittel in Druckfarben, die sehr schnell<br />

verdruckt und getrocknet werden müssen) können mit<br />

diesem Kriterium nur eingeschränkt bewertet werden.<br />

Die Stoffeigenschaften zur Mobilität sind immer im<br />

Zusammenhang mit der Verwendung des Stoffes<br />

zu sehen.<br />

Zugrunde liegende Informationen<br />

Informationen zu Stoffeigenschaften, die die Mobilität<br />

betreffen finden sich im Sicherheitsdatenblatt in Kapitel<br />

9 (z. T. auch Kapitel 2 und 11).<br />

Bewertung<br />

In der Tabelle 6 wird die Mobilität eines Stoffes den<br />

Bewertungsklassen zugeordnet. Für die Bewertung der<br />

Mobilität sollten alle Unterkriterien geprüft werden und<br />

dann in der Bewertung zusammengefasst werden (Nicht<br />

alle der Unterkriterien sind für jeden Stoff relevant!).<br />

Das Unterkriterium, das den höchsten Handlungsbedarf<br />

aufzeigt, ergibt das Gesamtergebnis für das Kriterium<br />

Mobilität.<br />

Achtung: Eine hohe Mobilität ist nur dann von Bedeutung,<br />

wenn der Stoff als gesundheitsgefährdend oder<br />

umweltgefährdend bewertet wird, oder wenn durch<br />

seine Mobilität hohe Verluste auftreten, die somit die<br />

Ressourceneffizienz beeinträchtigen.

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