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Leitfaden Nachhaltige Chemikalien - Umweltbundesamt

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tab 4: anwendung und Bewertungen des kriteriums „humantoxiZität” 17 – einstufung nach cLP-Vo<br />

Bewertung rot geLB grün<br />

unterkriterium:<br />

gefährlich bei inhalation,<br />

ingestion und augenkontakt<br />

indikator:<br />

einstufung nach cLP-<br />

Verordnung<br />

unterkriterium:<br />

gefährlich bei hautkontakt<br />

indikator<br />

einstufung nach cLP-<br />

Verordnung<br />

gesamtbewertung<br />

stoff gefährdet die gesundheit<br />

schwerwiegend.<br />

h300, 330, 340, 350, 350i,<br />

360d, 360f, 370 18 , 372, euh032,<br />

h 362<br />

stoff schädigt die gesundheit,<br />

auch wenn er über die haut<br />

aufgenommen wird.<br />

h314 19 , 317 sowie<br />

h311 und h310, 370 18<br />

für hautresorptive stoffe 20 :<br />

h 360d<br />

Ergänzende Hinweise<br />

Für eine Gefährdungsabschätzung von Tätigkeiten mit<br />

Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sowie daraus abzuleitende<br />

Handlungen sollte immer das zur EMKG selbst heran<br />

gezogen werden.<br />

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />

(BAUA) hat das EMKG im September 2009 aktualisiert<br />

und ergänzt. In dieser Überarbeitung ist auch das neue<br />

Einstufungs- und Kennzeichnungsverfahren der CLP-<br />

Verordnung berücksichtigt (BAUA 2009).<br />

2.1.4. die problematischen eigenschaften für die umwelt<br />

Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch<br />

(PBT-Stoffe) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar<br />

(vPvB-Stoffe) sind, besitzen besondere Bedeutung<br />

für die Umwelt, da sie<br />

> in der (belebten) Umwelt angereichert werden (Persistenz<br />

und Bioakkumulation) und mit der Zeit Konzentrationen<br />

erreichen, oberhalb derer negative Effekte<br />

auftreten können;<br />

> durch Transport in der Atmosphäre und Biosphäre<br />

auch fern von ihrer Emissionsquelle vorkommen<br />

können, sogar in vom Menschen noch unberührten<br />

Gebieten;<br />

> einmal in die Umwelt eingebracht, nicht mehr zurückgeholt<br />

werden können.<br />

PBT- und vPvB-Stoffe können aufgrund ihres Potentials<br />

zur Anreicherung in der Nahrungskette auch die<br />

menschliche Gesundheit gefährden.<br />

Es gibt neben den PBT- und vPvB-Stoffen weitere Stoffe,<br />

die als problematisch für die Umwelt zu bewerten sind,<br />

da sie lokal bzw. bei schlechter Abbaubarkeit auch<br />

großräumig die Umwelt schädigen können. Als Bewer-<br />

stoff gefährdet die gesundheit. stoff ist nicht gesundheitsgefährdend.<br />

h 301, 302, 318, 330, 331, ,332,<br />

334, 341, 351, 361d, 361f, 371,<br />

370, 372, 373<br />

euh029, euh031<br />

keine einstufung;<br />

„nur“ h304 319, 335, 336<br />

stoff schädigt die haut. stoff hat nur sehr geringfügige<br />

schädigende wirkungen auf die<br />

haut.<br />

h311, 312, 314 19 , 315, 370 18 , 371,<br />

373,<br />

für hautresorptive stoffe 15 : h<br />

341, 361f, 361d<br />

keine einstufung;<br />

„nur“ euh066<br />

tungskriterium wird hierfür die Einstufung von Stoffen<br />

als „umweltgefährlich“ verwendet.<br />

Relevanz<br />

> für Umwelt: Schädigung von Ökosystemen<br />

> für Gesellschaft: Gesundheitsgefährdungen durch<br />

Anreicherung in der Nahrungskette<br />

Anwendbarkeit des Kriteriums<br />

Es gibt Stoffe und Gemische, deren Funktion es verlangt,<br />

dass sie schlecht abbaubar sind und eine hohe<br />

aquatische Toxizität aufweisen. Hierzu zählen z. B. Biozide<br />

in umweltoffenen Anwendungen. Bei diesen Stoffen<br />

und Produkten wird sich daher bei Anwendung des<br />

Kriteriums immer ein hoher Handlungsbedarf zeigen.<br />

Zudem sind chemische Elemente mit den PBT / vPvB<br />

Kriterien nicht bewertbar, da sie von Natur aus persistent<br />

sind.<br />

Zugrunde liegende Informationen<br />

Stoffe, die unter REACH registriert wurden und PBT/vPvB–<br />

Eigenschaften haben, müssen im Sicherheitsdatenblatt<br />

identifiziert werden. Weiterhin sind Informationen zur<br />

Persistenz, Abbaubarkeit und aquatischen Toxizität im<br />

Sicherheitsdatenblatt in den Kapiteln 9 und 11 enthalten.<br />

Das Sicherheitsdatenblatt nennt in Kapitel 2 auch die Einstufung<br />

der gefährlichen Inhaltsstoffe. Die Daten werden<br />

mit der Zunahme der Registrierungen unter REACH für<br />

eine steigende Zahl von Stoffen verfügbar sein21 .<br />

Bewertung<br />

In der Tabelle 5 wird die Gefährlichkeit für die Umwelt<br />

den Bewertungsklassen zugeordnet. Als umweltgefährlich<br />

eingestufte Stoffe werden mit den folgenden R-Sätzen<br />

und den entsprechenden H-Sätzen gekennzeichnet:<br />

<strong>Leitfaden</strong> nachhaLtige chemikaLien<br />

15<br />

Hinweis zur Bewertung: Wenn keine Informationen zu diesem Bewertungskriterium<br />

vorliegen, wird die Farbe „Weiß“ vergeben. Sie zeigt an, dass hier Handlungsbedarf<br />

besteht, um die für die Bewertung erforderlichen Informationen zu<br />

bekommen.

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