Leitfaden Nachhaltige Chemikalien - Umweltbundesamt
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tab 4: anwendung und Bewertungen des kriteriums „humantoxiZität” 17 – einstufung nach cLP-Vo<br />
Bewertung rot geLB grün<br />
unterkriterium:<br />
gefährlich bei inhalation,<br />
ingestion und augenkontakt<br />
indikator:<br />
einstufung nach cLP-<br />
Verordnung<br />
unterkriterium:<br />
gefährlich bei hautkontakt<br />
indikator<br />
einstufung nach cLP-<br />
Verordnung<br />
gesamtbewertung<br />
stoff gefährdet die gesundheit<br />
schwerwiegend.<br />
h300, 330, 340, 350, 350i,<br />
360d, 360f, 370 18 , 372, euh032,<br />
h 362<br />
stoff schädigt die gesundheit,<br />
auch wenn er über die haut<br />
aufgenommen wird.<br />
h314 19 , 317 sowie<br />
h311 und h310, 370 18<br />
für hautresorptive stoffe 20 :<br />
h 360d<br />
Ergänzende Hinweise<br />
Für eine Gefährdungsabschätzung von Tätigkeiten mit<br />
Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sowie daraus abzuleitende<br />
Handlungen sollte immer das zur EMKG selbst heran<br />
gezogen werden.<br />
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />
(BAUA) hat das EMKG im September 2009 aktualisiert<br />
und ergänzt. In dieser Überarbeitung ist auch das neue<br />
Einstufungs- und Kennzeichnungsverfahren der CLP-<br />
Verordnung berücksichtigt (BAUA 2009).<br />
2.1.4. die problematischen eigenschaften für die umwelt<br />
Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch<br />
(PBT-Stoffe) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar<br />
(vPvB-Stoffe) sind, besitzen besondere Bedeutung<br />
für die Umwelt, da sie<br />
> in der (belebten) Umwelt angereichert werden (Persistenz<br />
und Bioakkumulation) und mit der Zeit Konzentrationen<br />
erreichen, oberhalb derer negative Effekte<br />
auftreten können;<br />
> durch Transport in der Atmosphäre und Biosphäre<br />
auch fern von ihrer Emissionsquelle vorkommen<br />
können, sogar in vom Menschen noch unberührten<br />
Gebieten;<br />
> einmal in die Umwelt eingebracht, nicht mehr zurückgeholt<br />
werden können.<br />
PBT- und vPvB-Stoffe können aufgrund ihres Potentials<br />
zur Anreicherung in der Nahrungskette auch die<br />
menschliche Gesundheit gefährden.<br />
Es gibt neben den PBT- und vPvB-Stoffen weitere Stoffe,<br />
die als problematisch für die Umwelt zu bewerten sind,<br />
da sie lokal bzw. bei schlechter Abbaubarkeit auch<br />
großräumig die Umwelt schädigen können. Als Bewer-<br />
stoff gefährdet die gesundheit. stoff ist nicht gesundheitsgefährdend.<br />
h 301, 302, 318, 330, 331, ,332,<br />
334, 341, 351, 361d, 361f, 371,<br />
370, 372, 373<br />
euh029, euh031<br />
keine einstufung;<br />
„nur“ h304 319, 335, 336<br />
stoff schädigt die haut. stoff hat nur sehr geringfügige<br />
schädigende wirkungen auf die<br />
haut.<br />
h311, 312, 314 19 , 315, 370 18 , 371,<br />
373,<br />
für hautresorptive stoffe 15 : h<br />
341, 361f, 361d<br />
keine einstufung;<br />
„nur“ euh066<br />
tungskriterium wird hierfür die Einstufung von Stoffen<br />
als „umweltgefährlich“ verwendet.<br />
Relevanz<br />
> für Umwelt: Schädigung von Ökosystemen<br />
> für Gesellschaft: Gesundheitsgefährdungen durch<br />
Anreicherung in der Nahrungskette<br />
Anwendbarkeit des Kriteriums<br />
Es gibt Stoffe und Gemische, deren Funktion es verlangt,<br />
dass sie schlecht abbaubar sind und eine hohe<br />
aquatische Toxizität aufweisen. Hierzu zählen z. B. Biozide<br />
in umweltoffenen Anwendungen. Bei diesen Stoffen<br />
und Produkten wird sich daher bei Anwendung des<br />
Kriteriums immer ein hoher Handlungsbedarf zeigen.<br />
Zudem sind chemische Elemente mit den PBT / vPvB<br />
Kriterien nicht bewertbar, da sie von Natur aus persistent<br />
sind.<br />
Zugrunde liegende Informationen<br />
Stoffe, die unter REACH registriert wurden und PBT/vPvB–<br />
Eigenschaften haben, müssen im Sicherheitsdatenblatt<br />
identifiziert werden. Weiterhin sind Informationen zur<br />
Persistenz, Abbaubarkeit und aquatischen Toxizität im<br />
Sicherheitsdatenblatt in den Kapiteln 9 und 11 enthalten.<br />
Das Sicherheitsdatenblatt nennt in Kapitel 2 auch die Einstufung<br />
der gefährlichen Inhaltsstoffe. Die Daten werden<br />
mit der Zunahme der Registrierungen unter REACH für<br />
eine steigende Zahl von Stoffen verfügbar sein21 .<br />
Bewertung<br />
In der Tabelle 5 wird die Gefährlichkeit für die Umwelt<br />
den Bewertungsklassen zugeordnet. Als umweltgefährlich<br />
eingestufte Stoffe werden mit den folgenden R-Sätzen<br />
und den entsprechenden H-Sätzen gekennzeichnet:<br />
<strong>Leitfaden</strong> nachhaLtige chemikaLien<br />
15<br />
Hinweis zur Bewertung: Wenn keine Informationen zu diesem Bewertungskriterium<br />
vorliegen, wird die Farbe „Weiß“ vergeben. Sie zeigt an, dass hier Handlungsbedarf<br />
besteht, um die für die Bewertung erforderlichen Informationen zu<br />
bekommen.