3. quartal 2012 konzern-zwischenbericht solarworld ag
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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ERLÄUTERUNGEN<br />
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<br />
Die SolarWorld AG ist nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parla-<br />
ments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards<br />
verpflichtet, die nach den Artikeln 2, 3 und 6 der genannten Verordnung übernommenen<br />
internationalen Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Dementsprechend wurde auch dieser Zwischenbericht<br />
zum 30. September <strong>2012</strong> in Übereinstimmung mit IAS 34 erstellt. Der vorliegende verkürzte<br />
Konzern-Zwischenabschluss wurde keiner prüferischen Durchsicht unterzogen.<br />
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Bei der Aufstellung des Zwischenabschlusses und der Ermittlung der Vergleichszahlen für das Vorjahr<br />
wurden grundsätzlich dieselben Konsolidierungsgrundsätze sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
wie im Konzernabschluss 2011 angewandt. Eine detaillierte Beschreibung dieser Methoden<br />
ist im Anhang des Geschäftsberichtes 2011 im Einzelnen veröffentlicht. Dieser ist auch im Internet unter<br />
abrufbar.<br />
In Bezug auf die Bilanzierung geleisteter und erhaltener Anzahlungen im Zusammenhang mit langfris-<br />
tig geschlossenen Verkaufskontrakten über Siliziumwafer sowie ebenfalls langfristig geschlossenen<br />
Einkaufskontrakten über Silizium wurde eine Änderung der Bilanzierungsmethode vorgenommen. Bis-<br />
her bestand hinsichtlich der Fr<strong>ag</strong>estellung, ob bei entsprechenden Anzahlungen aufgrund ihres Finan-<br />
zierungscharakters dem Zeitwert des Geldes durch Aufzinsung der Anzahlung in der Bilanzierung<br />
Rechnung getr<strong>ag</strong>en werden soll, keine eindeutige Regelung in den IFRS. Die SolarWorld hatte bisher<br />
in Auslegung der bestehenden IFRS die erhaltenen sowie die geleisteten Anzahlungen mit dem impliziten<br />
oder laufzeitkongruenten Zinssatz aufgezinst. Nunmehr hat sich das International Accounting<br />
Standards Board (IASB) aufgrund in der Bilanzierungspraxis festgestellter unterschiedlicher Handhabung<br />
erstmalig explizit mit dieser Fr<strong>ag</strong>estellung auseinandergesetzt. Auf Basis der Ergebnisse der Diskussion<br />
innerhalb des IASB hat die SolarWorld ihre Bilanzierungsmethode überprüft und eine Änderung<br />
vorgenommen, um dem Stand der Diskussion Rechnung zu tr<strong>ag</strong>en. Eine Aufzinsung der erhaltenen<br />
sowie der geleisteten Anzahlungen erfolgt demnach nicht mehr. Die Auswirkung der Änderung der<br />
Bilanzierungsmethode ist gem. IAS 8.22 retrospektiv berücksichtigt worden. Entsprechend sind die<br />
Vergleichsbeträge des Geschäftsjahres 2011 so angepasst worden, als ob schon in 2011 und in den<br />
Vorperioden keine Aufzinsung vorgenommen worden wäre. Die Ergebniseffekte der Vorperioden sind<br />
dabei per 1.1.2011 direkt mit dem kumulierten Ergebnis verrechnet worden. Die Beträge der betroffenen<br />
Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz vor und nach der Anpassung sind<br />
den folgenden Tabellen zu entnehmen: