22.10.2012 Aufrufe

Bei Pflege - TÜV genau hinsehen - Arbeitskreis Kunstfehler in der ...

Bei Pflege - TÜV genau hinsehen - Arbeitskreis Kunstfehler in der ...

Bei Pflege - TÜV genau hinsehen - Arbeitskreis Kunstfehler in der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Recht<br />

Heil- und Hilfsmittel: Oft unüberw<strong>in</strong>dbare Probleme bei <strong>der</strong> Beantragung<br />

Annett Kaiser, Rechtsanwält<strong>in</strong>, Mitglied des juristischen <strong>Bei</strong>rates des AKG e. V.<br />

Grundsätzlich s<strong>in</strong>d zum Ausgleich e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von<br />

den gesetzlichen Krankenkassen Heil- und Hilfsmittel zu<br />

gewähren. Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong> werden aber bei <strong>der</strong><br />

Beantragung von Heil- und Hilfsmitteln über ihre jeweilige<br />

Krankenkasse regelmäßig vor fast unüberw<strong>in</strong>dbare<br />

Probleme gestellt.<br />

1. Begriffe<br />

a. Als Heilmittel werden mediz<strong>in</strong>ische Dienstleistungen<br />

bezeichnet, die von Vertragsärzten verordnet und von<br />

speziell ausgebildeten Therapeuten abgegeben werden<br />

können. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen <strong>der</strong><br />

· Physikalischen Therapie<br />

· Podologischen Therapie<br />

· Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie<br />

· Ergotherapie<br />

Arzneimittel s<strong>in</strong>d, im Unterschied zum umgangssprachlichen<br />

Verständnis, im S<strong>in</strong>ne des Leistungsrechts ke<strong>in</strong>e<br />

Heilmittel. Die Verordnung von Heilmitteln wird <strong>in</strong> den<br />

Heilmittel-Richtl<strong>in</strong>ien des Geme<strong>in</strong>samen Bundesausschusses<br />

geregelt. Wesentlicher Bestandteil <strong>der</strong> Heilmittel-Richtl<strong>in</strong>ien<br />

ist <strong>der</strong> Heilmittelkatalog. Er beschreibt,<br />

welche Heilmittel <strong>in</strong> welchen Mengen bei welchen Diagnosen<br />

(Diagnosegruppen) im Regelfall zu e<strong>in</strong>er mediz<strong>in</strong>isch<br />

angemessenen und wirtschaftlichen Versorgung<br />

führen. Außerdem gibt er Auskunft darüber, welche Heilmittel<br />

(vorrangig, optional, ergänzend) im E<strong>in</strong>zelnen<br />

<strong>in</strong>dikationsbezogen verord-nungsfähig s<strong>in</strong>d.<br />

b. Hilfsmittel dagegen s<strong>in</strong>d Gegenstände, die im E<strong>in</strong>zelfall<br />

erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d, um durch ersetzende, unterstützende<br />

o<strong>der</strong> entlastende Wirkung den Erfolg e<strong>in</strong>er Krankenbehandlung<br />

zu sichern, e<strong>in</strong>er drohenden Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

vorzubeugen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung auszugleichen. Zu<br />

ihnen gehören:<br />

· Körperersatzstücke (Prothesen)<br />

· orthopädische Hilfsmittel (orthopädische Schuhe,<br />

Rollstühle, Sitzschalen, Toiletten- und Duschstühle)<br />

· Seh- und Hörhilfen (Brillen, Hörgeräte)<br />

· Inkont<strong>in</strong>enz- und Stoma-Artikel<br />

· an<strong>der</strong>e Hilfsmittel<br />

Hilfsmittel können auch technische Produkte se<strong>in</strong>, die<br />

dazu dienen, Arzneimittel o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Therapeutika <strong>in</strong><br />

den menschlichen Körper zu br<strong>in</strong>gen (zum <strong>Bei</strong>spiel bestimmte<br />

Spritzen, Inhalationsgeräte o<strong>der</strong> Applikationshilfen).<br />

Im sog. Hilfsmittelverzeichnis <strong>der</strong> Spitzenverbände <strong>der</strong><br />

Krankenkassen s<strong>in</strong>d alle Produkte aufgelistet, die von<br />

<strong>der</strong> Erstattungspflicht <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

umfasst s<strong>in</strong>d. Das Hilfsmittelverzeichnis besitzt je-<br />

24<br />

doch, und das ist gerade für Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

wichtig, ke<strong>in</strong>en abschließenden Charakter, son<strong>der</strong>n gilt<br />

vielmehr als Entscheidungshilfe bzw. dient <strong>der</strong> Information<br />

für Versicherte, Leistungserbr<strong>in</strong>ger, Vertragsärzt<strong>in</strong>nen<br />

und Vertragsärzte sowie Krankenkassen.<br />

Daher können auch Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis<br />

aufgelistet s<strong>in</strong>d, durch die Gesetzliche Krankenversicherung<br />

erstattungsfähig se<strong>in</strong>.<br />

2. Verfahren<br />

Die gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten für e<strong>in</strong><br />

Heil- o<strong>der</strong> Hilfsmittel nur dann übernehmen, wenn es<br />

zuvor von e<strong>in</strong>em Arzt verordnet wurde. Bereits hier sollte<br />

<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>arzt, Orthopäde o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Facharzt<br />

vermerken, aus welchen Gründen die Verordnung erfolgt,<br />

z.B. „wegen Wachstums“, „Zustandsverschlechterung“,<br />

„erste Haltungsschäden“ u.ä. Dies verbessert die Chance<br />

auf e<strong>in</strong>e sofortige Kostenübernahme ganz erheblich.<br />

Voraussetzung für die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln<br />

aufgrund e<strong>in</strong>er vertragsärztlichen Verordnung ist darüber<br />

h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong> Antrag des Versicherten sowie nachfolgend<br />

e<strong>in</strong>e Genehmigung durch die Krankenkasse.<br />

Die Krankenkassen haben demnach zu prüfen, <strong>in</strong> wieweit<br />

die Kosten für e<strong>in</strong> Heil- o<strong>der</strong> Hilfsmittel übernommen<br />

werden können. Des Weiteren müssen die Krankenkassen<br />

den therapeutischen Nutzen begutachten. Die<br />

Krankenkassen können e<strong>in</strong> Hilfsmittel nur ablehnen,<br />

wenn durch e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Maßnahme e<strong>in</strong> besserer Nutzen<br />

erreicht werden kann. Häufig scheitern aber die<br />

Genehmigungen bereits an <strong>der</strong> ablehnenden Haltung des<br />

Mediz<strong>in</strong>ischen Dienstes <strong>der</strong> Krankenversicherung (MDK),<br />

welcher für die Frage, ob e<strong>in</strong>e Leistung durch die Gesetzliche<br />

Krankenversicherung zu übernehmen ist, vorab<br />

e<strong>in</strong>geschaltet wird. Die Begutachtung durch den MDK<br />

dient <strong>in</strong> weiten Teilen des Leistungsrechts <strong>der</strong> Kontrolle<br />

<strong>der</strong> Leistungserbr<strong>in</strong>gung.<br />

Hier liegt für viele Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong> aber das<br />

Problem. Liegt die Genehmigung vor, dürfen Versicherte<br />

unproblematisch die Anbieter von Hilfsmitteln<br />

(Leistungserbr<strong>in</strong>ger) nutzen, die mit <strong>der</strong> jeweiligen Krankenkasse<br />

e<strong>in</strong>en Vertrag geschlossen haben. Gleichfalls<br />

dürfen die Versicherten aufgrund <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong><br />

Krankenkasse e<strong>in</strong>en geeigneten Therapeuten aufsuchen,<br />

um die o.g. Heilmittel durchführen zu lassen.<br />

In den meisten Fällen liegt aber e<strong>in</strong>e Genehmigung <strong>der</strong><br />

Krankenkasse über das beantragte Heil- o<strong>der</strong> Hilfsmittel<br />

nicht vor. Dies wird den Antragstellern dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

ablehnenden Bescheid mitgeteilt. Es ist e<strong>in</strong> offenes Geheimnis,<br />

dass <strong>in</strong> zahlreichen Krankenkassen die Sachbearbeiter<br />

angewiesen s<strong>in</strong>d, Anträge erst e<strong>in</strong>mal abzulehnen,<br />

weil man von vielen Antragstellern erfahrungsgemäß<br />

ke<strong>in</strong>en Wi<strong>der</strong>spruch erwartet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!