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Bei Pflege - TÜV genau hinsehen - Arbeitskreis Kunstfehler in der ...

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Nr. 44 - März 2010<br />

weiterleben<br />

Zeitschrift des „<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Kunstfehler</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geburtshilfe“ e. V.<br />

Ludwigstr. 16 44135 Dortmund Telefon 0231 - 525872 Fax 0231 - 526048 e-Mail AKGeV@web.de<br />

www:arbeitskreis-kunstfehler-geburtshilfe.de<br />

Unterstützte Kommunikation<br />

Seite 32<br />

weiterleben : machen Sie mit<br />

Seite 40<br />

Petö-Therapie<br />

Seite 28<br />

Mitglied <strong>der</strong><br />

Bundesarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

SELBSTHILFE<br />

Mitglied im<br />

Aus dem Inhalt:<br />

F<strong>in</strong>anzen:<br />

Rechtliche H<strong>in</strong>tergründe<br />

zur häuslichen<br />

Intensivpflege<br />

Seite 5<br />

Geburtsschaden:<br />

Fast außergerichtlicher<br />

Vergleich<br />

Seite 9<br />

Schmerzensgeld:<br />

Kosten alternativer<br />

Heilbehandlungen<br />

Seite 21<br />

Boccia:<br />

Frie<strong>der</strong>ike und die<br />

deutsche Meisterschaft<br />

Seite 35<br />

Selbsthilfe:<br />

Ke<strong>in</strong> Allheimittel<br />

- aber sie hilft.<br />

<strong>Pflege</strong> - <strong>TÜV</strong>:<br />

Kritische Betrachtung<br />

Seite 39<br />

Machen Sie mit:<br />

Eltern schreiben für<br />

weiterleben<br />

Seite 40


Inhalt<br />

3 Editorial<br />

3 Nachrichten aus <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

4 Neue Anschrift?<br />

4 Bundestagung vom 18. - 20. Juni<br />

4 Beratung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschäftstelle<br />

2<br />

Recht<br />

5 F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> häuslichen Intensivpflege<br />

7 Erwerbsschaden des seit se<strong>in</strong>er Geburt<br />

schwerstbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des<br />

9 Geburtsschaden und nahezu außergerichtlicher<br />

Vergleich<br />

14 Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen<br />

aus ärztlichen Behandlungsfehlern<br />

und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

19 Urteil: 600.000 Euro Schmerzensgeld<br />

20 Arzt muss hohes Schmerzensgeld<br />

zahlen<br />

21 Aktuelle Entscheidung zum Schmerzensgeld<br />

und zur Erstattungsfähigkeit<strong>der</strong><br />

Kosten alternativer Heilbehandlungen<br />

24 Heil- und Hilfsmittel: Oft unüberw<strong>in</strong>dbare<br />

Probleme bei <strong>der</strong> Beantragung<br />

26 Rechtsanspruch: Das persönlich Budget<br />

Therapie<br />

28 Erfahrungen mit Konduktiver För<strong>der</strong>ung<br />

nach Petö<br />

30 Konduktive För<strong>der</strong>ung nach Petö kann<br />

Leistung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungshilfe se<strong>in</strong><br />

32 Unterstützte Kommunikation -<br />

Alternative Wege <strong>der</strong> Verständigung<br />

Eltern berichten<br />

34 Lebensqualität ohne Medikamente<br />

35 Boccia - e<strong>in</strong> Sport für Menschen mit<br />

beson<strong>der</strong>en Bedürfnissen<br />

36 20 Jahre Hilfe zur Selbsthilfe<br />

37 Steuerliche Bewertung e<strong>in</strong>es Vergleichs<br />

<strong>Pflege</strong><br />

39 <strong>Bei</strong> <strong>Pflege</strong> - <strong>TÜV</strong> <strong>genau</strong> <strong>h<strong>in</strong>sehen</strong><br />

Geburt<br />

42 Geburtshilfe mit Risiko<br />

Vere<strong>in</strong>sleben<br />

44 Anregungen, wie Eltern <strong>in</strong> unserem<br />

Vere<strong>in</strong> Hilfestellung bekommen können<br />

45 AKG auf dem Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz-Tag 2009<br />

Vermischtes<br />

7 Bewertungsportal für Rechtsanwälte<br />

9 Urlaub ohne H<strong>in</strong><strong>der</strong>nisse<br />

13 BSK-Malprojekt „Kle<strong>in</strong>e Galerie 2010"<br />

Kalen<strong>der</strong> von und für K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit<br />

Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

40 Steuern sparen leicht gemacht<br />

40 Ke<strong>in</strong>e Steuer auf Schadenersatzrente<br />

41 Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong> bangen um<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld<br />

45 Internet: Die besten Geheimtipps<br />

46 Kurzzeitpflege: Auszeit für Mama und Papa<br />

47 Machen Sie mit: Eltern schreiben für<br />

48 Buchtipps<br />

50 Aufnahmeantrag<br />

51 Der AKG: Namen, Anschriften, Zeiten<br />

weiterleben


Liebe Mitglie<strong>der</strong> und Freunde des AKG, liebe Eltern<br />

nun also wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong> neues „weiterleben“ , <strong>in</strong> dem wir verschiedene<br />

Aufsätze, <strong>Bei</strong>träge und Erfahrungsberichte von<br />

Eltern und Mitglie<strong>der</strong>n des AKG gesammelt haben.<br />

Mit <strong>der</strong> Geschäftsstelle zusammen hat sich <strong>der</strong> Vorstand<br />

darum bemüht, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e e<strong>in</strong>ige Erfahrungsberichte<br />

von Eltern zu veröffentlichen, um Ihnen, liebe Mitglie<strong>der</strong>,<br />

zu zeigen, wie wichtig die Arbeit und die Zusammenarbeit<br />

im AKG ist. Wir würden uns freuen, wenn<br />

weiterh<strong>in</strong> Erfahrungen o<strong>der</strong> Erlebnisse an die Geschäftsstelle<br />

berichtet werden, damit wir auch für das nächste<br />

„weiterleben“ hierüber schreiben können.<br />

Sie f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden Ausgabe auch e<strong>in</strong>ige Abhandlungen<br />

zu Rechtsfragen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zu arzthaf-<br />

Nachrichten aus <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

Liebe Mitglie<strong>der</strong> und Freunde des AKG e. V.,<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> letzten Ausgabe von „weiterleben“ habe ich geschrieben,<br />

dass die Geschäftsstelle personelle Verstärkung braucht.<br />

Seit Herbst haben wir nun e<strong>in</strong>e neue Kolleg<strong>in</strong>: Petra Laußmann<br />

arbeitet anfangs erst e<strong>in</strong>mal 4 Stunden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Woche. Später<br />

soll sich die Stundenzahl langsam steigern, denn ich hoffe sehr,<br />

Frau Laußmann so nach und nach als me<strong>in</strong>e Nachfolger<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gearbeitet<br />

werden kann. Im Moment kann Frau Laußmann aus<br />

familiären Gründen (3 K<strong>in</strong><strong>der</strong>!) noch nicht mehr arbeiten, doch<br />

wird sich das <strong>in</strong> den nächsten Jahren än<strong>der</strong>n, spätestens Ende<br />

des Jahres 2013 wird Frau Laußmann hier die Geschäftsstelle<br />

übernehmen, denn dann gehe ich <strong>in</strong> den Ruhestand.<br />

Brrrr, ich kann dieses Wort gar nicht mit mir <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung br<strong>in</strong>gen<br />

und schon gar nicht aussprechen. Ich weiß nicht, wie es<br />

ist, regelmäßig nicht arbeiten zu gehen. Es ist nicht e<strong>in</strong>fach, dann<br />

nach so vielen Jahren (2013 werden es 28 Jahre se<strong>in</strong>, wenn ich<br />

gesund bleibe) den AKG zu verlassen.<br />

In letzter Zeit denke ich oft darüber nach, wie es se<strong>in</strong> wird, wenn<br />

ich nicht mehr hier tätig se<strong>in</strong> sollte. Am 1. Juli d. J. b<strong>in</strong> ich nun 25<br />

Jahre <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschäftsstelle des AKG als Vollzeitkraft tätig. Ich<br />

habe viel erlebt und könnte e<strong>in</strong> Buch schreiben.<br />

Ich habe erlebt, wie Eltern gekämpft haben, um die Rechte ihres<br />

K<strong>in</strong>des durchzusetzen. Ich habe mitbekommen, dass viele K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

gestorben s<strong>in</strong>d, ich habe erlebt, dass K<strong>in</strong><strong>der</strong>, denen man<br />

ke<strong>in</strong>e Chance e<strong>in</strong>geräumt hatte jemals laufen zu lernen, heute<br />

laufen. Ich habe die Eltern bewun<strong>der</strong>t, die Tag und Nacht gekämpft<br />

haben und zwar zu allen Seiten, sei es mit den Krankenkassen,<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>gärten bzw. Schulen, Versicherungen, Rechtsanwälten,<br />

Gerichten, Gutachtern, f<strong>in</strong>anziellen Schwierigkeiten,<br />

Ärzten, Therapeuten, Eheproblemen, Geschwisterk<strong>in</strong><strong>der</strong>n und<br />

vieles mehr. Aber e<strong>in</strong>es haben die meisten von Ihnen nicht getan:<br />

Aufgegeben! Schließlich haben die Eltern mit den Jahren<br />

gelernt, mit <strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung ihres K<strong>in</strong>des zu leben und auch<br />

wie<strong>der</strong> Freude am Leben gefunden, auch wenn es Anfangs nie<br />

so aussah.<br />

Editorial<br />

tungsrechtlichen Fragestellungen, sozialversicherungsrechtliche<br />

Probleme und über die Anrechenbarkeit von<br />

Schadenersatzzahlungen auf die Sozialhilfe.<br />

Wir werden verschiedene Aufsätze und Berichte auch <strong>in</strong><br />

den nächsten Wochen auf unsere Internetseite<br />

www.arbeitskreis-kunstfehler-geburtshilfe.de e<strong>in</strong>stellen,<br />

die dann ebenfalls für An<strong>der</strong>e und Interessierte heruntergeladen<br />

werden können.<br />

Viel Spaß bei <strong>der</strong> Lektüre und bis zur Bundestagung <strong>in</strong><br />

Staufen vom 18. bis 20.06.2010 verbleibe ich<br />

Ihr<br />

Dr. Roland Uphoff<br />

Ich habe aber auch viele Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

erlebt, manche<br />

haben über ihre Kräfte h<strong>in</strong>aus<br />

ehrenamtlich für den AKG<br />

und se<strong>in</strong>e Mitglie<strong>der</strong> gearbeitet<br />

und sich e<strong>in</strong>gesetzt. An<strong>der</strong>e<br />

wie<strong>der</strong>um hat man gar nicht<br />

bemerkt und s<strong>in</strong>d kaum <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung<br />

getreten. Aber es<br />

ist noch immer gut gegangen, und den AKG gibt es auch heute<br />

noch und er ist immer noch sehr wichtig, auch als erste Anlaufstelle<br />

für betroffene Eltern.<br />

Lei<strong>der</strong> ist es aber <strong>in</strong> den letzten Jahren oft so, dass die betroffenen<br />

Eltern sich vom AKG alle Informationen holen, z. B. wie man<br />

an die Krankenunterlagen kommt, den Werdegang e<strong>in</strong>er Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung<br />

erfahren, erzählt bekommen, wo man Hilfe erhalten<br />

kann usw. Dann hört man lange Zeit nichts mehr von<br />

ihnen und <strong>in</strong> vielen Fällen ist es dann so, dass sie sich dann<br />

doch wie<strong>der</strong> hier bei mir melden und berichten, dass sie <strong>in</strong> ihrem<br />

Fall nicht mehr weiterkommen, bzw. schon e<strong>in</strong> o<strong>der</strong> zwei<br />

Instanzen verloren haben, sie erzählen, dass <strong>der</strong> von ihnen se<strong>in</strong>erzeit<br />

mandatierte Rechtsanwalt nicht gut gearbeitet hat usw.<br />

So, was macht man da? Oft kann man dann nicht mehr helfen,<br />

manchmal schon.<br />

Was ich damit sagen möchte ist, dass die betroffenen Eltern<br />

sich hier also alle Informationen holen, dann aber e<strong>in</strong>e Mitgliedschaft<br />

im AKG, aus welchen Gründen auch immer, scheuen und<br />

nicht e<strong>in</strong>gehen wollen. Ich sage: Das ist am falschen Ende gespart,<br />

denn die vielen gesammelten Erfahrungen und Informationen,<br />

die <strong>der</strong> AKG und se<strong>in</strong>e Eltern bieten, bekommen sie<br />

me<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach selten woan<strong>der</strong>s <strong>in</strong> dieser gebündelten<br />

Form. Auch werden oft Anwälte mandatiert, die sich zwar „Fachanwalt“<br />

nennen, aber über ke<strong>in</strong>e Erfahrungen verfügen und<br />

die Eltern dieses lei<strong>der</strong> erst sehr spät merken. Manchmal lei<strong>der</strong><br />

zu spät.<br />

33


Nachrichten Recht aus <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

So e<strong>in</strong> Behandlungsfehler, speziell e<strong>in</strong> Geburtsschaden, lässt<br />

sich sehr schwer nachweisen und wenn man von Anfang an<br />

nicht den richtigen Anwalt bzw. die richtige Anwält<strong>in</strong> hat, kann<br />

das schnell schief gehen.<br />

Auch sollte man nicht nur passiv die Sache e<strong>in</strong>em Anwalt übergeben<br />

und sich dann nicht mehr kümmern, son<strong>der</strong>n als betroffene<br />

Eltern sollte man sich wenigstens e<strong>in</strong> bisschen <strong>in</strong> die Marterie<br />

e<strong>in</strong>arbeiten und se<strong>in</strong>en Anwalt bei se<strong>in</strong>er Arbeit begleiten, auch<br />

wenn dieses manche gar nicht wollen. Das ist <strong>genau</strong>so wie beim<br />

Arzt: Alle sprechen vom „mündigen Patienten“, doch wenn etwas<br />

mehr h<strong>in</strong>terfragt wird, dann ist man lästig und wird abgewimmelt,<br />

als ob man zu dumm wäre, etwas zu verstehen. Das<br />

mag ja auch oft so se<strong>in</strong>, doch es kommt immer darauf an, wie<br />

man etwas vermittelt bekommt. Was ich damit sagen will ist, dass<br />

auch die Chemie zwischen Mandant und Anwalt bzw. Anwält<strong>in</strong><br />

stimmen muss, man ist ja schließlich e<strong>in</strong>e lange Zeit aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />

angewiesen und muss sich vertrauen.<br />

Was sich auch geän<strong>der</strong>t hat ist, dass wir kaum noch neuere<br />

Gutachten und Urteile von unseren Mitglie<strong>der</strong>n erhalten. Warum<br />

das so ist, kann ich nicht sagen. Es kommt doch immer wie<strong>der</strong><br />

vor, dass hier Anfragen kommen, ob wir den o<strong>der</strong> jenen<br />

Gutachter kennen, ob bereits Gutachten von ihm hier vorliegen,<br />

ob es neue Urteile gibt usw. Es war ja mal so gedacht - und es<br />

hat die meisten Jahre ja auch funktioniert - dass diese Unterlagen<br />

e<strong>in</strong>geschwärzt an die Betroffenen weitergegeben werden<br />

können. Sogar Anwälte haben stets <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschäftsstelle angerufen<br />

und sich nach Gutachtern bzw. Urteilen erkundigt. Aber<br />

Beratung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

Die nächste AKG-Beratungsstunde mit Dr.<br />

Roland Uphoff f<strong>in</strong>det am<br />

12. Mai 2010 ab 14.00 Uhr statt.<br />

Sie können anrufen (0231-525872) o<strong>der</strong> direkt<br />

<strong>in</strong> die AKG-Geschäftsstelle kommen. Bitte<br />

melden Sie sich <strong>in</strong> diesem Fall kurz an.<br />

Schon zahlreiche Mitglie<strong>der</strong> und an<strong>der</strong>e Interessierte<br />

haben dieses Angebot angenommen<br />

und vielen konnte geholfen werden.<br />

Selbstverständlich freuen wir uns, wenn Sie<br />

auch außerhalb dieser Zeit anrufen. Marlis<br />

Meierl<strong>in</strong>g hört Ihnen zu und versucht stets weiterzuhelfen.<br />

4<br />

auch von den Anwälten bekommen wir lei<strong>der</strong> ke<strong>in</strong>e Unterlagen<br />

und Infos zugesandt. Warum dieses so ist, kann ich lei<strong>der</strong> auch<br />

nicht sagen …<br />

Vor vielen Jahren lief e<strong>in</strong>e unserer Bundestagungen unter dem<br />

Motto: „Nichts ist so wichtig, wie die Hilfe und <strong>der</strong> Erfahrungsaustausch<br />

<strong>der</strong> Betroffenen untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong>“!<br />

Dieses Motto wurde im AKG auch tatsächlich über sehr viele<br />

Jahre verwirklicht und ich würde mich sehr freuen, wenn wir diesen<br />

Satz wie<strong>der</strong> mit mehr Leben füllen könnten, denn es profitieren<br />

alle Beteiligten davon.<br />

Wir werden uns etwas überlegen und dann Vorschläge unterbreiten,<br />

wie wir wie<strong>der</strong> mehr direkten und persönlichen Austausch<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> aktivieren können und außerdem<br />

habe ich vor, die Geschäftsstelle <strong>in</strong> Dortmund unseren Eltern<br />

zur Verfügung zu stellen für kle<strong>in</strong>ere Treffen etc. Ich würde mich<br />

sehr freuen, wenn das gel<strong>in</strong>gen könnte.<br />

Zum Schluss möchte ich noch auf unsere diesjährige<br />

Bundestagung vom 18. bis 20. Juni <strong>in</strong> Staufen/Brsg.<br />

h<strong>in</strong>weisen. Wir haben uns wie<strong>der</strong> sehr viel Mühe gegeben und<br />

werden uns noch viel Mühe machen, um e<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressantes Programm<br />

auf die <strong>Bei</strong>ne zu stellen, z. B. zu den Themen:<br />

- Geschwisterk<strong>in</strong><strong>der</strong>,<br />

- beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tengerechte Umbaumaßnahmen,<br />

- bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung,<br />

- Ernährungsprobleme bei beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n,<br />

Therapie.<br />

Auch werden sicher Anwält<strong>in</strong>nen und Anwälte anwesend se<strong>in</strong><br />

und Ihnen persönlich juristische Fragen beantworten können.<br />

Die E<strong>in</strong>ladung geht satzungsgemäß sechs Wochen vor Term<strong>in</strong><br />

an alle Mitglie<strong>der</strong> heraus. Es s<strong>in</strong>d aber auch an<strong>der</strong>e Interessierte<br />

herzlich e<strong>in</strong>geladen, gerne können Sie Gäste mitbr<strong>in</strong>gen.<br />

Ihre Marlis Meierl<strong>in</strong>g<br />

aus <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

Neue Anschrift?<br />

Bitte teilen Sie Ihre neue Anschrift mit,<br />

wenn Sie umgezogen s<strong>in</strong>d und wenn<br />

sich Ihre Kontoverb<strong>in</strong>dung geän<strong>der</strong>t hat,<br />

dann teilen Sie uns doch bitte auch die<br />

neue Bankverb<strong>in</strong>dung mit. Vielen Dank<br />

für Ihr Verständnis!


F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> häuslichen Intensivpflege<br />

Astrid Maigatter-Carus, Rechtsanwält<strong>in</strong>, AKG-Mitglied<br />

E<strong>in</strong>e gute mediz<strong>in</strong>ische Versorgung ist ursächlich dafür,<br />

dass viele von e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensivmediz<strong>in</strong>ischen Behandlung<br />

<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er künstlichen Beatmung abhängige K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

soweit stabilisiert werden können, dass sie mit Teil- o<strong>der</strong><br />

Dauerbeatmung für Monate o<strong>der</strong> Jahre überleben können.<br />

Die hiermit verbundene Intensivpflege wird <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Regel <strong>in</strong> Kl<strong>in</strong>iken o<strong>der</strong> Heimen durchgeführt. Mit Unterstützung<br />

von Ärzten und unter Zuhilfenahme e<strong>in</strong>es spezialisierten<br />

<strong>Pflege</strong>dienstes können beatmungspflichtige<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> jedoch auch zuhause im Kreis <strong>der</strong> Familie betreut<br />

werden. Dies gibt den Betroffenen zwar die Chance auf<br />

e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Familienleben, bedeutet aber gleichzeitig<br />

e<strong>in</strong>en massiven Aufwand Technik und <strong>Pflege</strong>.<br />

Unter diesen Bed<strong>in</strong>gungen kann e<strong>in</strong>e gewisse Normalität<br />

nur erreicht werden, wenn zum e<strong>in</strong>en die technische<br />

und personelle Versorgung des erkrankten K<strong>in</strong>des sichergestellt,<br />

zum an<strong>der</strong>en die F<strong>in</strong>anzierbarkeit <strong>der</strong> heimischen<br />

<strong>Pflege</strong> gewährleistet ist.<br />

Technische und personelle Versorgung<br />

des beatmungspflichtigen K<strong>in</strong>des<br />

<strong>Bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> des beatmungspflichtigen K<strong>in</strong>des handelt<br />

es sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel um e<strong>in</strong>e Rund-um-die-Uhr-<strong>Pflege</strong>,<br />

die nur unter Zuhilfenahme von professionellen <strong>Pflege</strong>kräften<br />

gewährleistet werden kann, da e<strong>in</strong>e permanente<br />

Überwachung des K<strong>in</strong>des notwendig ist, <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Rahmen<br />

regelmäßig Maßnahmen <strong>der</strong> Behandlungspflege<br />

anfallen wie z.B. Absaugen, Kontrolle <strong>der</strong> Beatmungsgeräte,<br />

Wechsel und <strong>Pflege</strong> <strong>der</strong> Trachealkanüle etc.<br />

Parallel dazu s<strong>in</strong>d physikalische Maßnahmen durchzuführen,<br />

Medikamente und Sondennahrung zu verabreichen.<br />

Diese aufwendige <strong>Pflege</strong> erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong> ganzes Team<br />

von <strong>Pflege</strong>kräften, die e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> im Schichtdienst abwechseln<br />

und Tag und Nacht zur Verfügung stehen. Dabei<br />

muss <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>dienst auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage se<strong>in</strong>, krankheitsund<br />

urlaubsbed<strong>in</strong>gte Ausfälle zu ersetzen, ohne dass auf<br />

die Eltern als Ersatzpflegekraft zurückgegriffen werden<br />

muss. Nur so kann e<strong>in</strong>em erschöpfungsbed<strong>in</strong>gten „Ausbrennen“<br />

<strong>der</strong> Eltern vorgebeugt und <strong>der</strong> Verbleib des<br />

K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> <strong>der</strong> häuslichen Umgebung auf Dauer sichergestellt<br />

werden.<br />

Grund- und Behandlungspflege<br />

Die meisten beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong><strong>der</strong> beziehen Leistungen <strong>der</strong><br />

<strong>Pflege</strong>kasse gem. SGB XI. Je nach <strong>Pflege</strong>stufe werden<br />

für Maßnahmen <strong>der</strong> Grundpflege und <strong>der</strong> häuslichen<br />

Versorgung Sachleistungen <strong>in</strong> Höhe von 420, 980 o<strong>der</strong><br />

1.470 Euro zur Verfügung gestellt.<br />

Da die häusliche Intensiv- und Beatmungspflege sehr<br />

personal- und damit kosten<strong>in</strong>tensiv ist, reichen diese Beträge<br />

nicht aus, um die anfallenden Kosten abzudecken.<br />

Häufig wird dabei übersehen, dass es sich bei <strong>der</strong> häuslichen<br />

Intensivpflege nicht um <strong>Pflege</strong>leistungen im S<strong>in</strong>-<br />

Recht<br />

ne des SGB XI, son<strong>der</strong>n dass es sich um Behandlungspflege<br />

nach § 37 SGB V handelt.<br />

Unter Behandlungspflege versteht man alle <strong>Pflege</strong>maßnahmen,<br />

die nur durch e<strong>in</strong>e bestimmte Krankheit verursacht<br />

werden, speziell auf den Krankheitszustand des<br />

Versicherten ausgerichtet s<strong>in</strong>d und dazu beitragen, die<br />

Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten<br />

o<strong>der</strong> Krankheitsbeschwerden zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu l<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

und typischerweise nicht von e<strong>in</strong>em Arzt, son<strong>der</strong>n<br />

von Vertretern mediz<strong>in</strong>ischer Hilfsberufe o<strong>der</strong> auch von<br />

Laien erbracht werden.<br />

E<strong>in</strong> Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur,<br />

soweit e<strong>in</strong>e im Haushalt lebende Person den Kranken <strong>in</strong><br />

dem erfor<strong>der</strong>lichen Umfang nicht pflegen und versorgen<br />

kann.<br />

Die Voraussetzung für die Erbr<strong>in</strong>gung von Leistungen<br />

<strong>der</strong> Behandlungspflege ist e<strong>in</strong>e vertragsärztliche Verordnung<br />

(§ 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 SGB V).<br />

Zur Behandlungspflege zählt auch die ständige Beobachtung<br />

e<strong>in</strong>es Patienten, um je<strong>der</strong>zeit mediz<strong>in</strong>isch-pflegerisch<br />

e<strong>in</strong>greifen zu können, wenn es zu Verschlechterungen<br />

<strong>der</strong> Atmungsfunktion und Krampfanfällen kommt<br />

(LSG NRW L 16 B 43/07 KR ER).<br />

F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong><br />

An<strong>der</strong>s als bei <strong>der</strong> Grundpflege gibt es bei <strong>der</strong> Behandlungspflege<br />

ke<strong>in</strong>e Leistungsobergrenze. Wird also e<strong>in</strong>e<br />

24-stündige <strong>Pflege</strong> verordnet, ist diese grundsätzlich von<br />

<strong>der</strong> Krankenkasse zu bezahlen - und zwar ohne Zuzahlung<br />

seitens des Betroffenen und se<strong>in</strong>er Angehörigen.<br />

Das Problem für die Patienten <strong>der</strong> häuslichen Intensivpflege<br />

besteht jedoch dar<strong>in</strong>, dass nach <strong>der</strong> Rechtsprechung<br />

des Bundessozialgerichts e<strong>in</strong>e Konkurrenzregelung<br />

zwischen Behandlungs- und Grundpflege, die<br />

zu e<strong>in</strong>er Verlagerung <strong>der</strong> Leistungszuständigkeit <strong>der</strong> Krankenkasse<br />

auf die <strong>Pflege</strong>kasse führen kann, dann vorliegt,<br />

wenn e<strong>in</strong>e Maßnahme <strong>der</strong> Behandlungspflege <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em notwendigen zeitlichen Zusammenhang mit e<strong>in</strong>er<br />

Maßnahme <strong>der</strong> Grundpflege steht o<strong>der</strong> die Maßnahme<br />

<strong>der</strong> Behandlungspflege e<strong>in</strong> untrennbarer Bestandteil e<strong>in</strong>er<br />

Maßnahme <strong>der</strong> Grundpflege ist (BSG B 3 KR 2/01 R).<br />

www.arbeitskreiskunstfehlergeburtshilfe.de<br />

5


Recht<br />

F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> häuslichen Intensivpflege<br />

Die Folgen hiervon können für die betroffenen Familien<br />

dramatisch se<strong>in</strong>. Entfallen nach <strong>der</strong> Rechtsprechung des<br />

BSG nämlich 4 Stunden täglich auf die Grundpflege,<br />

müssen ca. 110 Stunden pro Monat mit dem <strong>Pflege</strong>geld<br />

- bei <strong>Pflege</strong>stufe III werden Sachleistungen im Wert von<br />

1.470,00 Euro übernommen - f<strong>in</strong>anziert werden. Dass<br />

dies nicht klappt, liegt auf <strong>der</strong> Hand. Es werden also Zuzahlungen<br />

<strong>in</strong> erheblicher Höhe fällig. Im Notfall bleibt<br />

nur <strong>der</strong> Gang zum Sozialamt.<br />

Dieses Ergebnis kann nur dann vermieden werden, wenn<br />

ke<strong>in</strong> Antrag auf <strong>Pflege</strong>geld gestellt wird.<br />

Zu erwähnen ist noch, dass die Rechtsprechung des BSG<br />

zu diesem Thema nicht unumstritten ist (s. SG Stuttgart<br />

S 8 KR 4681/07 ER; LSG Baden-Württemberg L4 KR<br />

4793/07).<br />

E<strong>in</strong>stweiliger Rechtsschutz<br />

Verfahren vor den Sozialgerichten dauern bekanntlich<br />

unverhältnismäßig lang. In dieser Zeit werden die Kosten<br />

<strong>der</strong> häuslichen <strong>Pflege</strong> von <strong>der</strong> Krankenkasse nicht<br />

o<strong>der</strong> nur zum Teil übernommen. Die Mittel <strong>der</strong> betroffenen<br />

Familien reichen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht aus, die hierdurch<br />

entstehende F<strong>in</strong>anzierungslücke über e<strong>in</strong>en längeren<br />

Zeitraum zu überbrücken. In dieser Situation sollte<br />

e<strong>in</strong>stweiliger Rechtsschutz <strong>in</strong> Anspruch genommen werden.<br />

Die Eilbedürftigkeit e<strong>in</strong>er vorläufigen Regelung wird dar<strong>in</strong><br />

gesehen, dass es im Interesse des Betroffenen ist, zu<br />

Hause betreut und gepflegt zu werden. Diese s<strong>in</strong>nvolle<br />

<strong>Pflege</strong> scheitert jedoch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel an <strong>der</strong> fehlenden<br />

Kostensicherheit. In e<strong>in</strong>em solchen Fall ist es dem Kläger<br />

nicht zuzumuten, e<strong>in</strong>e Entscheidung im Hauptverfahren<br />

abzuwarten (Bay. LSG L 4 KR 232/06).<br />

Häusliche <strong>Pflege</strong> versus stationäre Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

Erfahrungsgemäß ist stationäre <strong>Pflege</strong> sehr viel kostengünstiger<br />

als häusliche <strong>Pflege</strong>. Letztere kann - bei e<strong>in</strong>em<br />

<strong>Pflege</strong>bedarf von 24 Stunden täglich - zwischen<br />

25.000 und 30.000 Euro im Monat kosten.<br />

Für die Betroffenen stellt sich deshalb die Frage, ob die<br />

Krankenkasse sie auf die stationäre <strong>Pflege</strong> verweisen<br />

und die Kostenübernahme für die häusliche <strong>Pflege</strong> verweigern<br />

kann.<br />

Mit diesem brisanten Thema befasste sich das Sozialgericht<br />

Hamburg <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Urteil vom 13.12.2007, S 50<br />

SO 584/05. Obwohl es im Heim zu <strong>Pflege</strong>fehlern gekommen<br />

war (Tubus herausgerutscht, Oxymat defekt,<br />

Pat. konnte Notfallkl<strong>in</strong>gel nicht bedienen), sah es das<br />

Gericht als für den Kläger nicht unzumutbar an, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

stationären E<strong>in</strong>richtung gepflegt zu werden. S<strong>in</strong>ngemäß<br />

lautete die Argumentation des Sozialgerichts wie folgt:<br />

Es reicht zunächst aus, wenn es sich um e<strong>in</strong>e „geeignete“<br />

stationäre E<strong>in</strong>richtung handelt, <strong>in</strong> welcher <strong>der</strong> Berech-<br />

6<br />

tigte die erfor<strong>der</strong>lichen Leistungen entgegennimmt. Die<br />

Eignung erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong>e objektivierende Sicht des E<strong>in</strong>richtungsbedarfs.<br />

Ob e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung geeignet ist, beurteilt sich i.d.R. nach<br />

dem Inhalt <strong>der</strong> Leistungsvere<strong>in</strong>barung nach § 75 Abs. 3<br />

Nr. 1 SGB XII, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Personal- und<br />

Sachausstattung. So ist die E<strong>in</strong>richtung von vornhere<strong>in</strong><br />

ungeeignet, wenn ihre Leistungen bereits unabhängig<br />

vom <strong>in</strong>dividuellen Bedarf nicht die <strong>in</strong> § 76 Abs. 1 SGB<br />

XII gefor<strong>der</strong>te Leistungsqualität aufweisen und die nach<br />

§ 9 Abs. 1 SGB XII gefor<strong>der</strong>te <strong>in</strong>dividuelle Bedarfsdekkung<br />

durch die vere<strong>in</strong>barten <strong>Pflege</strong>pauschalen nicht<br />

möglich ist.<br />

Nach § 13 Abs. 1 S. 6 SGB XII s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Unzumutbarkeit<br />

die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände<br />

angemessen zu prüfen. <strong>Bei</strong> <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Unzumutbarkeit<br />

handelt sich um e<strong>in</strong>e Rechtsfrage, zu <strong>der</strong>en<br />

Beantwortung Wünsche des Leistungsberechtigten nicht<br />

mit e<strong>in</strong>zubeziehen s<strong>in</strong>d, da sich diese ausschließlich auf<br />

Gestaltungsfragen richten können.<br />

Es kommt vielmehr auf das Gewicht <strong>der</strong> Gründe an, die<br />

e<strong>in</strong>e Ablehnung <strong>der</strong> stationären <strong>Pflege</strong> zu tragen vermögen.<br />

Es führt also nicht bereits jede denkbare Verbesserung<br />

<strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>situation durch die Entscheidung für häusliche<br />

<strong>Pflege</strong> zur Unzumutbarkeit <strong>der</strong> stationären <strong>Pflege</strong>.<br />

Entscheidend ist, ob die mit e<strong>in</strong>er Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

vollstationären E<strong>in</strong>richtung verbundene Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Lebensumstände nach allgeme<strong>in</strong>er Anschauung vertretbar<br />

und für den Leistungsberechtigten tragbar ist.<br />

Als persönliche Umstände, die e<strong>in</strong>e Unzumutbarkeit <strong>der</strong><br />

stationären <strong>Pflege</strong> begründen können, kommen z. B. das<br />

Lebensalter des Betroffenen (Verweisung e<strong>in</strong>es jungen<br />

Menschen <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Altenheim), <strong>der</strong> drohende Verlust sozialer<br />

B<strong>in</strong>dungen o<strong>der</strong> nach ärztlicher Prognose drohende<br />

Gesundheitsschäden aufgrund e<strong>in</strong>es Heimaufenthaltes<br />

<strong>in</strong> Betracht. Da die Sozialhilfe pr<strong>in</strong>zipiell den<br />

familiären Zusammenhalt festigen soll, kann <strong>der</strong> drohende<br />

Verlust von B<strong>in</strong>dungen zur Familie zur Unzumutbarkeit<br />

<strong>der</strong> stationären Unterbr<strong>in</strong>gung führen. Im Rahmen<br />

<strong>der</strong> örtlichen Umstände kommt es <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie auf die<br />

Entfernung zwischen Wohnort und E<strong>in</strong>richtung an. Auch<br />

hier steht die Schwächung bisheriger sozialer Kontakte<br />

im Vor<strong>der</strong>grund.<br />

Angesichts dieser Argumentation dürfte bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die<br />

zuhause gepflegt und betreut werden sollen, grundsätzlich<br />

von <strong>der</strong> Unzumutbarkeit e<strong>in</strong>er stationären <strong>Pflege</strong><br />

auszugehen se<strong>in</strong> - unabhängig von <strong>der</strong> Kostenfrage.


Recht<br />

Erwerbsschaden des seit se<strong>in</strong>er Geburt schwerstbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des<br />

Astrid Maigatter-Carus, Rechtsanwält<strong>in</strong>, AKG-Mitglied<br />

Nicht nur <strong>der</strong> durch die Folgen e<strong>in</strong>er Verletzung an <strong>der</strong><br />

Ausübung e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit geh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Erwachsene<br />

hat Anspruch auf Erstattung se<strong>in</strong>es Erwerbsschadens,<br />

auch dem seit se<strong>in</strong>er Geburt beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>d ist e<strong>in</strong><br />

solcher Schaden zu ersetzen.<br />

Probleme bei <strong>der</strong> Schadensregulierung<br />

<strong>Bei</strong> <strong>der</strong> Regulierung dieses Erwerbsschadens treten immer<br />

wie<strong>der</strong> Probleme auf.<br />

Oftmals kommt von Seiten des Schädigers bzw. se<strong>in</strong>er<br />

Haftpflichtversicherung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wand, <strong>der</strong> Anspruchsteller<br />

habe e<strong>in</strong>en bezifferbaren Schaden nicht nachvollziehbar<br />

schlüssig vorgetragen. Man könne ja gar nicht wissen,<br />

welchen beruflichen Werdegang das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d<br />

tatsächlich e<strong>in</strong>geschlagen hätte. Dabei glaubt man, sich<br />

auf e<strong>in</strong>e Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1995 (VI<br />

ZR 62/94; NJW 1995, S. 1023) stützen zu können.<br />

In dieser Entscheidung hatte <strong>der</strong> BGH ausgeführt, dass<br />

e<strong>in</strong>e völlig abstrakte Berechnung des Erwerbsschadens<br />

nicht zulässig sei. E<strong>in</strong>em Verletzten, dessen Arbeitskraft<br />

im arbeitsfähigen Alter bee<strong>in</strong>trächtigt worden sei, sei ohne<br />

h<strong>in</strong>reichende Anhaltspunkte ke<strong>in</strong> pauschaler, abstrakt<br />

geschätzter „M<strong>in</strong>destschaden“ zuzusprechen.<br />

Diese Entscheidung führt entgegen <strong>der</strong> von den Anspruchsgegnern<br />

vertretenen Me<strong>in</strong>ung jedoch nicht dazu,<br />

dass das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>en Erwerbsschaden erhält.<br />

Der BGH hat nämlich <strong>in</strong> <strong>der</strong>selben Entscheidung darauf<br />

h<strong>in</strong>gewiesen, dass an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte<br />

ke<strong>in</strong>e zu hohen Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt werden<br />

dürfen. In e<strong>in</strong>er späteren Entscheidung (VI ZR 65/98;<br />

VersR 2000, S. 233) hat er ausgeführt, es dürfe nicht<br />

außer Acht gelassen werden, dass es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verantwortlichkeit<br />

des Schädigers liegt, wenn die berufliche Entwicklung<br />

des Geschädigten bee<strong>in</strong>trächtigt worden ist und<br />

darauf erst die beson<strong>der</strong>e Schwierigkeit folgt, e<strong>in</strong>e Prognose<br />

über die hypothetische Entwicklung anzustellen.<br />

Es liege <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Fall nahe, nach dem gewöhnlichen<br />

Lauf <strong>der</strong> D<strong>in</strong>ge von e<strong>in</strong>em durchschnittlichen Erfolg<br />

des Geschädigten <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Tätigkeit auszugehen,<br />

auf dieser Basis die weitere Prognose anzustellen und<br />

verbleibende Risiken mit gewissen Abschlägen zu berücksichtigen.<br />

Wie wird jedoch <strong>der</strong> Schaden ermittelt, wenn das schädigende<br />

Ereignis bereits zu e<strong>in</strong>em Zeitpunkt e<strong>in</strong>tritt, <strong>in</strong><br />

dem <strong>der</strong> Betroffene noch nicht im Erwerbsleben stand<br />

und noch nicht e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>e Ausbildung begonnen hatte,<br />

wie es bei Geburtsschäden regelmäßig <strong>der</strong> Fall ist?<br />

Die Rechtsprechung macht deutlich, dass die sich hieraus<br />

ergebenden Schwierigkeiten, konkrete Umstände<br />

darzulegen und zu beweisen, die den Rückschluss auf<br />

den E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong> Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e bestimmte<br />

Berufswahl erlauben, nicht zu Lasten des geschädigten<br />

K<strong>in</strong>des gehen dürfen (OLG Karlsruhe 10 U 188/88; VersR<br />

1989, S. 1101).<br />

Da das Schadensereignis selbst die Ursache für die Aufklärungsprobleme<br />

h<strong>in</strong>sichtlich des Schadensumfangs ist,<br />

wird das sich hieraus ergebende Prognoserisiko dem<br />

Schädiger auferlegt. Die Darlegungs- und Beweislast des<br />

geschädigten K<strong>in</strong>des wird hierdurch <strong>in</strong> erheblichem Maße<br />

verr<strong>in</strong>gert.<br />

Kommt das K<strong>in</strong>d <strong>in</strong>s erwerbsfähige Alter, muss die ihm<br />

wegen <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit zuzubilligende<br />

Rente gemäß § 843 BGB - diese ist neben <strong>der</strong> Mehrbedarfsrente<br />

zu zahlen - <strong>in</strong>dividuell nach den konkreten<br />

Lebensverhältnissen bemessen werden. Da bei jüngeren<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>n wegen des eigenen Entwicklungsstands zum<br />

Schädigungszeitpunkt noch ke<strong>in</strong>e zuverlässige Aussage<br />

möglich ist, werden <strong>der</strong> Beruf, die Vor- und Weiterbildung<br />

<strong>der</strong> Eltern, ihre Qualifikation <strong>in</strong> <strong>der</strong> Berufstätigkeit,<br />

Bewertungsportal für<br />

Rechtsanwälte gestartet<br />

Wer e<strong>in</strong>en kompetenten Rechtsanwalt sucht, dem fallen<br />

oft nur fernsehbekannte Figuren wie Ben Matlock<br />

o<strong>der</strong> Liebl<strong>in</strong>g Kreuzberg e<strong>in</strong>. Experten <strong>in</strong> <strong>der</strong> realen<br />

Welt kennt man im Bedarfsfall kaum. Die Lösung bietet<br />

nun das Internet-Portal „rechtsanwalt.am“. Ke<strong>in</strong><br />

bloßes Anwaltsverzeichnis, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> verbraucherfreundliches<br />

Bewertungsportal. Gut und engagiert?<br />

O<strong>der</strong> schlecht und unzuverlässig? Das wird jetzt von<br />

Internet-Nutzern beurteilt.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Anwälte erfolgt nach den Kriterien<br />

Freundlichkeit, Zuverlässigkeit, Auftreten und<br />

Fachkompetenz. E<strong>in</strong> Punkterank<strong>in</strong>g wird ergänzt<br />

durch frei formulierte Klientenkommentare. Zu Recht<br />

also tritt das Portal mit dem Slogan „Transparenz <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Jurisprudenz“ an. Schließlich können Ratsuchende<br />

nun mit wenigen Mausklicks den besten Anwalt <strong>in</strong><br />

ihrer Region o<strong>der</strong> bundesweit f<strong>in</strong>den. Anwaltskanzleien<br />

wie<strong>der</strong>um erhalten die Möglichkeit, sich darzustellen,<br />

eigene Fachartikel sowie Neuigkeiten zu den Themen<br />

Recht und Wirtschaft zu veröffentlichen.<br />

Um größtmögliche Objektivität zu sichern, kann von<br />

je<strong>der</strong> IP-Adresse nur e<strong>in</strong>e Bewertung je Rechtsanwalt<br />

abgegeben werden. Mißbrauch ist damit weitgehend<br />

ausgeschlossen.<br />

7


Recht<br />

Erwerbsschaden des seit se<strong>in</strong>er Geburt schwerstbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des<br />

die beruflichen Pläne für das K<strong>in</strong>d sowie die schulische<br />

und berufliche Entwicklung von Geschwistern herangezogen.<br />

Hierzu muss ausführlich vorgetragen werden, um<br />

dem Schädiger bzw. dem Gericht die Möglichkeit zu geben,<br />

e<strong>in</strong> konkretes Berufsbild zur Grundlage <strong>der</strong> Schadensberechnung<br />

zu machen.<br />

Berechnung des Erwerbsschadens<br />

<strong>Bei</strong> <strong>der</strong> Berechnung des Erwerbsschadens ist von dem<br />

Verdienst auszugehen, den e<strong>in</strong> <strong>in</strong> dem konkreten Beruf<br />

Tätiger im Bezifferungszeitraum erzielt hätte.<br />

Dabei ist auf den Werdegang abzustellen, <strong>der</strong> <strong>in</strong> diesem<br />

Beruf üblicherweise genommen wird (z.B. Lehre und<br />

Gesellentätigkeit). Oftmals ist es schwierig, Angaben über<br />

konkrete Vergütungen zu erhalten, wenn nicht gerade<br />

auf die Angaben <strong>in</strong> Tarifverträgen zurückgegriffen werden<br />

kann. Es hat sich als hilfreich erwiesen, bei örtlichen<br />

Berufsverbänden o<strong>der</strong> Arbeitgebern nachzufragen,<br />

welche Löhne gezahlt werden.<br />

Zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d auch Son<strong>der</strong>zahlungen wie z.<br />

B. Urlaubs- o<strong>der</strong> Weihnachtsgeld. Als Erwerbsschaden<br />

geltend gemacht werden können auch die Vergütungen,<br />

die an Wehrsoldempfänger o<strong>der</strong> Zivildienstleistende gezahlt<br />

werden.<br />

Aus Kostengründen sollte <strong>der</strong> Erwerbsschaden nach <strong>der</strong><br />

sog. Nettolohnmethode berechnet werden, d.h. unter<br />

Abzug <strong>der</strong> gesetzlichen Abgaben wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.<br />

Weitere Abzüge s<strong>in</strong>d zu machen für berufsbed<strong>in</strong>gte Aufwendungen<br />

für Fahrtkosten, Berufskleidung o.ä. Das<br />

OLG Düsseldorf (8 U 117/02) orientiert sich hierbei an<br />

den für die Unterhaltsberechnung vorgesehenen Beträgen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Düsseldorfer Tabelle.<br />

In Abzug zu br<strong>in</strong>gen ist auch das K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld, das das<br />

beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel erhält, unter <strong>der</strong> Maßgabe,<br />

dass es unter Berücksichtigung <strong>der</strong> zugrunde gelegten<br />

Vergütung nicht gezahlt worden wäre. Wäre <strong>in</strong> jedem<br />

Fall K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld gezahlt worden, ist ke<strong>in</strong> Abzug vorzunehmen.<br />

Wegen <strong>der</strong> Unsicherheit <strong>der</strong> Prognose des beruflichen<br />

Werdegangs macht das OLG Düsseldorf (a.a.O.) von<br />

dem errechneten Erwerbsschaden e<strong>in</strong>en weiteren prozentualen<br />

Abschlag, den es gem. § 287 ZPO auf 25 %<br />

schätzt. Damit soll den Unwägbarkeiten Rechnung getragen<br />

werden, die sich daraus ergeben, dass <strong>der</strong> berufliche<br />

Werdegang des Klägers alle<strong>in</strong> aufgrund <strong>der</strong> sozialen<br />

und beruflichen Stellung ihrer Familie beurteilt wird.<br />

Ferner soll damit berücksichtigt se<strong>in</strong>, dass <strong>der</strong> Kläger<br />

auch im Rahmen <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en beruflichen Entwicklung<br />

das Risiko hätte, aus privaten o<strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />

8<br />

wirtschaftlichen Gründen nicht ständig über e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit<br />

zu verfügen (geme<strong>in</strong>t s<strong>in</strong>d allgeme<strong>in</strong>e Lebensrisiken<br />

wie z.B. Krankheit o<strong>der</strong> Arbeitslosigkeit).<br />

Das Landgericht Gött<strong>in</strong>gen (2 O 280/04) unterscheidet<br />

bei <strong>der</strong> Schadensberechnung weiter zwischen <strong>der</strong> - fiktiven<br />

- Ausbildungszeit und <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> vollen Erwerbstätigkeit.<br />

Es geht nämlich davon aus, dass <strong>der</strong> Geschädigte<br />

mit dem Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> beruflichen Tätigkeit e<strong>in</strong>en eigenen<br />

Hausstand begründet hätte. Im Rahmen des Vorteilsausgleichs<br />

müsse deshalb e<strong>in</strong> Abschlag gebildet werden<br />

für die Kosten, die <strong>der</strong> Geschädigte dadurch erspart, dass<br />

er ke<strong>in</strong>en eigenen Hausstand f<strong>in</strong>anzieren muss. Als Richtschnur<br />

für den nach § 278 ZPO zu schätzenden Betrag<br />

könne <strong>der</strong> BAföG-Höchstsatz dienen. Dieser stelle den<br />

Betrag dar, den e<strong>in</strong> junger Mensch nach dem Gesetz<br />

und durch Gutachten belegten Schätzungen im Monat<br />

<strong>in</strong> etwa benötigt, um den Lebensunterhalt e<strong>in</strong>schließlich<br />

e<strong>in</strong>es eigenen Hausstands zu f<strong>in</strong>anzieren. Dieser BAföG-<br />

Höchstsatz könne jedoch nicht <strong>in</strong> vollem Umfang angerechnet<br />

werden, da er neben den Kosten für Miete und<br />

die Unterhaltung e<strong>in</strong>es eigenen Hausstands auch an<strong>der</strong>e<br />

Kosten abdecke, die <strong>der</strong> Geschädigte auch tatsächlich<br />

- unabhängig von <strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung und e<strong>in</strong>er potentiellen<br />

Berufstätigkeit - aufbr<strong>in</strong>gen muss. Es sei deshalb<br />

e<strong>in</strong> Abzug von <strong>in</strong>sgesamt 400 Euro gerechtfertigt, wobei<br />

hierdurch die Kosten für die berufsbed<strong>in</strong>gten Aufwendungen<br />

ebenfalls mit abgedeckt seien.<br />

Leistungen Dritter<br />

Von dem letztlich ermittelten Schadensbetrag s<strong>in</strong>d die<br />

Leistungen abzuziehen, die <strong>der</strong> Geschädigte wegen se<strong>in</strong>er<br />

Erwerbsunfähigkeit von dritter Seite erhält, wie z.B.<br />

<strong>der</strong> Lohn für die Tätigkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Werkstatt für Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te,<br />

Taschengeld o.ä.<br />

Steuerrechtliche Situation<br />

Da es sich bei <strong>der</strong> Erwerbsschadensrente um e<strong>in</strong>e Lohnersatzleistung<br />

handelt, muss sie versteuert werden. Die<br />

sich hieraus ergebende Steuerlast kann <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht<br />

sofort berechnet werden, son<strong>der</strong>n ist erst dem E<strong>in</strong>kommenssteuerbescheid<br />

zu entnehmen. Die sich aus <strong>der</strong><br />

Vere<strong>in</strong>nahmung <strong>der</strong> Erwerbsschadensrente ergebende<br />

steuerliche Mehrbelastung ist vom Schädiger zu ersetzen.


Recht<br />

Geburtsschaden und nahezu außergerichtlicher Vergleich<br />

Bernd Podlech-Trappmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mediz<strong>in</strong>recht, Mitglied des jur. <strong>Bei</strong>rates des AKG e. V.<br />

Sachverhalt<br />

Der im Februar des Jahres 2001 geborene Mandant, gesetzlich<br />

vertreten durch se<strong>in</strong>e Eltern, nahm die Behandlerseite<br />

auf Ersatz se<strong>in</strong>es materiellen und immateriellen<br />

Schadens <strong>in</strong>folge grober Behandlungsfehler unter <strong>der</strong><br />

Geburt <strong>in</strong> Anspruch.<br />

Die h<strong>in</strong>ter <strong>der</strong> Beklagten stehende Haftpflichtversicherung<br />

hatte außergerichtlich bereits Regressansprüche <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt und außergerichtlich<br />

an den Mandanten zur beliebigen Verrechnung<br />

e<strong>in</strong>en Betrag <strong>in</strong> Höhe von 275.000 Euro gezahlt,<br />

nachdem sie mit diesseitigem Anspruchsschreiben aus<br />

Februar 2008 aufgefor<strong>der</strong>t worden war, e<strong>in</strong>en angemessenen<br />

Vorschuss <strong>in</strong> Höhe von 500.000 Euro zu zahlen.<br />

Weil im weiteren Verlauf die außergerichtlichen Verhandlungen<br />

nicht zu e<strong>in</strong>em angemessenen Gesamtabf<strong>in</strong>dungsvergleich<br />

führten und die Haftpflichtversicherung<br />

außergerichtlich bereit war zur Abgeltung aller Ansprüche<br />

(nur) 875.000 Euro zu zahlen, wurde vor dem zuständigen<br />

Landgericht e<strong>in</strong> Klageverfahren anhängig<br />

gemacht, was nunmehr allerd<strong>in</strong>gs doch dazu führte, dass<br />

im weiteren Verlauf e<strong>in</strong> Gesamtabf<strong>in</strong>dungsvergleich <strong>in</strong><br />

Höhe von 1.000.000 Euro abgeschlossen wurde.<br />

Hierzu im E<strong>in</strong>zelnen wie folgt:<br />

Aus e<strong>in</strong>em fachärztlichen Gutachten des MDK aus März<br />

2003 ergab sich, dass die Austreibungsphase etwa 2,5<br />

Stunden angedauert hatte mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass von<br />

e<strong>in</strong>em Geburtsstillstand auszugehen war.<br />

Von Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Austreibungsperiode an war die fetale<br />

Herzfrequenz pathologisch. Es gab gravierende H<strong>in</strong>weise<br />

auf e<strong>in</strong>e zunehmende Sauerstoffmangelversorgung<br />

des K<strong>in</strong>des unter <strong>der</strong> Geburt. Obwohl das CTG e<strong>in</strong>deutig<br />

pathologisch war, wurde es versäumt, e<strong>in</strong>e Mikroblutuntersuchung<br />

vorzunehmen, obwohl die Verschlechterung<br />

des fetalen Zustands nicht erst gegen Ende <strong>der</strong><br />

Geburt, son<strong>der</strong>n bereits zu e<strong>in</strong>em sehr viel früheren Zeitpunkt<br />

sichtbar war. Gerade <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit um 17.20 Uhr lagen<br />

tiefe fetale Bradykardien vor, so dass vorliegend von<br />

e<strong>in</strong>er zunehmenden Sauerstoffmangelsituation des K<strong>in</strong>des<br />

ausgegangen werden musste. Wenn e<strong>in</strong>e solche<br />

nicht durch e<strong>in</strong>e Mikroblutuntersuchung ausgeschlossen<br />

werden kann, ist die operative Geburtsbeendigung <strong>in</strong>diziert.<br />

Dies war etwa ab 17.30 Uhr e<strong>in</strong>deutig <strong>der</strong> Fall.<br />

Das Auftreten von Dezelerationen ist immer e<strong>in</strong> potentielles<br />

Hypoxiezeichen und erfor<strong>der</strong>t daher e<strong>in</strong>e weitere<br />

Abklärung. Auffällige o<strong>der</strong> pathologische CTG’s haben<br />

zwar e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Spezifität und können <strong>in</strong> bis zu 50 %<br />

<strong>der</strong> Fälle falsch-positiv se<strong>in</strong> und somit die Gefahr für<br />

e<strong>in</strong>en Sauerstoffmangel nur vortäuschen, an<strong>der</strong>erseits<br />

ist aber erfahrungsgemäß auch ebenso davon auszugehen,<br />

dass bei e<strong>in</strong>em sich verschlechternden Zustand des<br />

Feten <strong>in</strong>trauter<strong>in</strong> das CTG entsprechend deutliche H<strong>in</strong>weise<br />

liefert. Daraus folgt, dass auffällige, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

pathologische CTG’s unter Zuhilfenahme an<strong>der</strong>er Methoden<br />

durch Überprüfung <strong>der</strong> Sauerstoffversorgung des<br />

Feten abgeklärt werden müssen. E<strong>in</strong>e Fetalblutanalyse<br />

wurde nicht vorgenommen und offensichtlich zu ke<strong>in</strong>em<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Geburt erwogen. Aufgrund <strong>der</strong> CTG-Verän<strong>der</strong>ungen<br />

war e<strong>in</strong>e FBA spätestens um 17.20 Uhr <strong>in</strong>diziert,<br />

e<strong>in</strong> Zuwarten ohne FBA konnte bei e<strong>in</strong>deutig auffällig<br />

pathologischem CTG mit über Stunden persistierenden,<br />

typischen Verän<strong>der</strong>ungen nicht die Alternative<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Hier hätte dem Grundsatz gefolgt werden müssen - und<br />

dies ist gängiges Lehrbuchwissen -: „Auffällige<br />

Kardiotokogramme s<strong>in</strong>d abzuklären (FBA) o<strong>der</strong> müssen<br />

Anlass für e<strong>in</strong>e rasche Geburtsbeendigung se<strong>in</strong>“.<br />

Stattdessen wurde e<strong>in</strong> Wehentropf angelegt, was sich<br />

als contra<strong>in</strong>dizierte Maßnahme darstellt.<br />

Das Verhalten <strong>der</strong> Geburtshelfer war nicht nachvollziehbar.<br />

Es war unverständlich, warum nach über e<strong>in</strong>er Stunde<br />

Austreibungsperiode und ke<strong>in</strong>em nennenswerten<br />

Geburtsfortschritt bei gravierenden H<strong>in</strong>weisen auf e<strong>in</strong>en<br />

zunehmenden fetalen Sauerstoffmangel im CTG die<br />

Barrierefrei Reisen planen<br />

Urlaub ohne H<strong>in</strong><strong>der</strong>nisse<br />

Barrierefreie Reiseziele f<strong>in</strong>den Rollstuhlfahrer im<br />

neuen Katalog „BSK-Urlaubsziele 2010“ vom Bundesverband<br />

Selbsthilfe Körperbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter e.V. Dar<strong>in</strong><br />

werden Bus-, Flug-, Städtereisen, Urlaubs- und<br />

Ba<strong>der</strong>eise für Gruppen - sowie auch umfangreiche<br />

Individualreiseziele vorgestellt. „<strong>Bei</strong> unseren Gruppenreisen<br />

garantieren wir Urlaub von <strong>der</strong> ersten<br />

M<strong>in</strong>ute an“, verspricht Hanna Urs<strong>in</strong>, Geschäftsführer<strong>in</strong><br />

des BSK-Reiseservice.<br />

Für Individualreisende werden im Katalog zahlreiche<br />

Reiseziele <strong>in</strong> Deutschland und den südeuropäischen<br />

Nachbarlän<strong>der</strong>n vorgestellt. „Auf Wunsch<br />

vermitteln wir alle erfor<strong>der</strong>lichen Leistungen für<br />

Menschen mit Körperbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, e<strong>in</strong>schließlich<br />

e<strong>in</strong>er Reiseassistenz“, sagt Hanna Urs<strong>in</strong>. Der aktuelle<br />

Katalog 2010 kann gegen Zusendung e<strong>in</strong>es<br />

adressierten und mit 1,45 Euro frankierten D<strong>in</strong>-A-<br />

4-Rückumschlag angefor<strong>der</strong>t werden beim: BSK<br />

e.V., Reiseservice, Altkrautheimer Straße 20, 74238<br />

Krautheim o<strong>der</strong> als pdf-Datei heruntergeladen werden:<br />

www.reisen-ohne-barrieren.eu. Weitere Infos<br />

auch telefonisch: 06294-4281-50 o<strong>der</strong> -51.<br />

9


Recht<br />

Geburtsschaden und nahezu außergerichtlicher Vergleich<br />

Geburt nicht operativ beendet worden ist. Gerade angesichts<br />

<strong>der</strong> massiven drohenden Schäden für Mutter und<br />

K<strong>in</strong>d war es nicht zu verstehen, warum nicht wenigstens<br />

e<strong>in</strong> Facharzt <strong>in</strong>formiert wurde. Ebenso war nicht plausibel,<br />

dass bei e<strong>in</strong>em <strong>der</strong>art pathologischen CTG e<strong>in</strong><br />

Wehentropf verabreicht wurde, ohne dass zuvor e<strong>in</strong>e<br />

MBU durchgeführt worden war.<br />

Im Ergebnis war unstreitig, dass bezogen auf das<br />

geburtshilfliche Management Fehler zu beklagen waren,<br />

die aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich ersche<strong>in</strong>en,<br />

weil sie e<strong>in</strong>em Arzt schlechterd<strong>in</strong>gs nicht unterlaufen<br />

dürfen. Geme<strong>in</strong>t s<strong>in</strong>d Verstöße gegen fundamentale<br />

ärztliche Regeln, gewissermaßen gegen das Dickgedruckte,<br />

so dass grobe Behandlungsfehler zu beklagen<br />

waren.<br />

Die Sauerstoffmangelsituation unter <strong>der</strong> Geburt ist als<br />

Ursache für die zerebralen Schäden anzusehen, an denen<br />

das K<strong>in</strong>d leidet. Dies wird bestätigt durch den schlechten<br />

Apgar-Wert und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch den schlechten<br />

arteriellen Nabelschnur-ph-Wert von 7,02. Es handelt sich<br />

e<strong>in</strong>deutig um e<strong>in</strong>e schwerwiegende Azidose (ph unter<br />

7,10).<br />

Die im Ambulanzbericht aus Januar 2008 gestellten Diagnosen<br />

- symptomatische fokale Epilepsie, l<strong>in</strong>ksbetonte<br />

spastische Tetraparese, allgeme<strong>in</strong>e Entwicklungsstörung<br />

und peripartale Asphyxie mit hypoxischer Encephalopathie<br />

- s<strong>in</strong>d durch die grob fehlerhafte Geburtsleitung<br />

verursacht worden.<br />

Unter Bezugnahme auf den Bescheid aus September<br />

2006 des Versorgungsamts Dortmund und dem Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenausweis<br />

beträgt <strong>der</strong> Grad <strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

(GdB) 100. Es liegen nachfolgende schwerwiegende<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen vor: psychomotorische Entwicklungsstörung,<br />

Anfallsleiden, Gehunfähigkeit; beide Unterschenkel<br />

und Füße s<strong>in</strong>d sehr stark livide, deutlich nachlassend,<br />

wenn das K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige M<strong>in</strong>uten steht und sich <strong>der</strong><br />

Zehenkrampf löst; beidseits <strong>in</strong> den oberen Extremitäten<br />

s<strong>in</strong>d unkoord<strong>in</strong>ierte, zum Teil ausschlagende Bewegungsmuster<br />

ersichtlich, l<strong>in</strong>ks mehr als rechts, was dazu führt,<br />

dass z. B. <strong>der</strong> Mandant e<strong>in</strong>en Tr<strong>in</strong>kbecher nicht alle<strong>in</strong>e<br />

halten kann, dieser wird zum Mund geführt.<br />

E<strong>in</strong>e Besserung <strong>der</strong> Leiden steht nicht <strong>in</strong> Aussicht, so<br />

dass von e<strong>in</strong>em lebenslangen, gravierenden Dauerschaden<br />

auszugehen ist.<br />

Der Mandant benötigt vollständige Hilfe bei <strong>der</strong> gesamten<br />

Körperpflege, beim Kleidungswechsel, bei <strong>der</strong> mundgerechten<br />

Zubereitung se<strong>in</strong>es Essens, umfangreiche<br />

Hilfen bei <strong>der</strong> Nahrungsaufnahme sowie durchgängige<br />

Beaufsichtigung. Es besteht noch vollständige W<strong>in</strong>delhosenversorgung.<br />

10<br />

E<strong>in</strong>em ärztlichen Bericht aus Februar 2008 ist zu entnehmen,<br />

dass die schwere Asphyxie unter <strong>der</strong> Geburt<br />

primär zu e<strong>in</strong>er Schädigung des Gehirns, nicht zu e<strong>in</strong>er<br />

Schädigung weiterer Organe geführt hat. Damit ist von<br />

e<strong>in</strong>er durchschnittlichen Lebenserwartung des Mandanten<br />

auszugehen. Allerd<strong>in</strong>gs ist die Lebensqualität des<br />

K<strong>in</strong>des lebenslang deutlich e<strong>in</strong>geschränkt und es wird<br />

auch durch <strong>in</strong>tensive För<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong> eigenständiges Leben<br />

nicht möglich se<strong>in</strong>. Der Mandant wird zeitlebens auf<br />

die Hilfe von <strong>Pflege</strong>personen angewiesen se<strong>in</strong>.<br />

Es war im Wesentlichen unstreitig, dass auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

des so dargestellten Sachverhalts die Behandlerseite<br />

anlässlich <strong>der</strong> grob fehlerhaften Behandlung unter <strong>der</strong><br />

Geburt des Mandanten haftete und daher die Beklagte<br />

Schadensersatzansprüche zu befriedigen hatte, die dem<br />

Mandanten wegen e<strong>in</strong>er schuldhaften Verletzung von<br />

Sorgfaltspflichten aus dem Behandlungsvertrag zustanden,<br />

<strong>der</strong> zwischen <strong>der</strong> Behandlerseite und den K<strong>in</strong>deseltern<br />

abgeschlossen worden war und zu Gunsten des<br />

Mandanten wirkte.<br />

Wegen <strong>der</strong> groben Behandlungsfehler kam im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die haftungsausfüllende Kausalität dem Kläger e<strong>in</strong>e<br />

Beweislastumkehr zugute.<br />

Im Klageverfahren wurde - wie bereits außergerichtlich<br />

auch schon - weiterh<strong>in</strong> ausdrücklich dargelegt, dass <strong>der</strong><br />

Kläger vergleichsbereit sei, soweit e<strong>in</strong> <strong>der</strong> Höhe nach<br />

akzeptabler Abf<strong>in</strong>dungsvergleich abgeschlossen werde.<br />

Da sämtliche Schadensersatzansprüche aus dem schädigenden<br />

Ereignis erledigt werden sollten, stand e<strong>in</strong>e<br />

solide Prüfung sämtlicher Ansprüche des Klägers im<br />

Vor<strong>der</strong>grund, wobei regulierungsbedürftig waren:<br />

Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrente als Personenschaden<br />

des Klägers, Heilbehandlungskosten, vermehrte<br />

Bedürfnisse, Erwerbsschaden (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

Haushaltsführungsschaden), zukünftiger Verdienstausfall.<br />

Als Drittanspruch kamen entgangener Unterhalt sowie<br />

entgangene Dienste <strong>in</strong> Betracht.<br />

Zitate aus <strong>der</strong> Klageschrift:<br />

1. Schmerzensgeldanspruch<br />

Der für Arzthaftpflichtangelegenheiten zuständige Senat<br />

des OLG Hamm hat <strong>in</strong> vergleichbaren Fällen (3 U 156/<br />

00 und 3 U 122/02) e<strong>in</strong>en Schmerzensgeldanspruch <strong>in</strong><br />

Höhe von 500.000 Euro ausgeurteilt, ebenso wie das<br />

Landgericht Berl<strong>in</strong> (6 O 272/01) und das Oberlandesgericht<br />

Köln (VersR 2004, 386).<br />

Auch vorliegend gilt, dass <strong>der</strong> Kläger als sehr junger<br />

Mensch niemals e<strong>in</strong> normales Leben führen kann. Er wird<br />

niemals e<strong>in</strong>e Schule für Nichtbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te besuchen und<br />

e<strong>in</strong>en Abschluss <strong>in</strong> Form des Abiturs machen können.


Geburtsschaden und nahezu außergerichtlicher Vergleich<br />

Ebenso ist es ihm verwehrt, e<strong>in</strong>en ganz normalen Beruf<br />

auszuüben. Zahlreiche Sportarten, die für se<strong>in</strong>e Altersgenossen<br />

selbstverständlich s<strong>in</strong>d, wird er niemals ausüben<br />

können. Zudem wird er se<strong>in</strong> gesamtes Leben lang<br />

auf fremde Hilfe angewiesen se<strong>in</strong>. Er wird nie K<strong>in</strong>dheit,<br />

Jugend, Erwachsense<strong>in</strong> und Alter bewusst erleben und<br />

se<strong>in</strong>e Persönlichkeit entwickeln können. Dem Kläger s<strong>in</strong>d<br />

von Anfang an typische Perspektiven und die Erlebnisvielfalt<br />

e<strong>in</strong>es unbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Menschen genommen worden.<br />

Das Leben des Klägers wird arm an Erfahrungen<br />

und Entfaltungsmöglichkeiten bleiben. Die notwendige<br />

immerwährende Anwesenheit von Helfern wird es ihm<br />

unmöglich machen, sich e<strong>in</strong>e eigene, <strong>in</strong>time Sphäre aufzubauen.<br />

Ihm werden dadurch solche für jedes Leben<br />

ganz wesentliche Erfahrungen verwehrt bleiben. Dem<br />

Kläger wird es nicht möglich se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e enge persönliche<br />

B<strong>in</strong>dung aufzubauen außerhalb des helfenden Umfelds,<br />

geschweige denn zu heiraten und e<strong>in</strong>e eigene Familie<br />

zu gründen.<br />

Beweis: Sachverständigengutachten.<br />

Unter Berücksichtigung sämtlicher Fakten bemessen wir<br />

die Schmerzensgeldvorstellung des Klägers mit m<strong>in</strong>destens<br />

400.000 Euro und orientieren uns hierbei an <strong>in</strong>flationären<br />

E<strong>in</strong>flüssen sowie an den o. a. Entscheidungen<br />

aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />

Die h<strong>in</strong>ter <strong>der</strong> Beklagten stehende Haftpflichtversicherung<br />

war außergerichtlich aufgefor<strong>der</strong>t worden bis spätestens<br />

zum 29.03.2008 e<strong>in</strong>en angemessenen Vorschuss<br />

<strong>in</strong> Höhe von 500.000 Euro zu zahlen, wovon bis dato zur<br />

freien Verrechnung lediglich 275.000 Euro gezahlt worden<br />

s<strong>in</strong>d, so dass sich zu Gunsten des Klägers e<strong>in</strong> weiterer<br />

Schmerzensgeldanspruch <strong>in</strong> Höhe von 135.000<br />

Euro ergibt und <strong>in</strong>soweit auch Verzug vorliegt.<br />

2. Rentenanspruch<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus steht dem Kläger zukunftsorientiert e<strong>in</strong><br />

Rentenanspruch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größenordnung von m<strong>in</strong>destens<br />

500 Euro monatlich zu, da es sich bei se<strong>in</strong>er körperlichen<br />

und geistigen Verfassung um e<strong>in</strong>en fortdauernden<br />

Leidenszustand handelt und er täglich immer wie<strong>der</strong> aufs<br />

Neue die Lebensbee<strong>in</strong>trächtigung vor Augen geführt bekommt.<br />

Die schweren und lebenslangen körperlichen und<br />

geistigen Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen des Klägers, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die<br />

erhebliche Reduzierung <strong>der</strong> Fähigkeiten zur gezielten<br />

E<strong>in</strong>setzung se<strong>in</strong>es Bewegungsapparates sowie zur Ausbildung<br />

e<strong>in</strong>es selbstständigen Sprechvermögens, können<br />

nicht durch e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>maligen Kapitalbetrag abgegolten<br />

werden. Der Kläger wird es Zeit se<strong>in</strong>es Lebens schwer<br />

haben, die ihm angeborene Menschenwürde <strong>in</strong> unserer<br />

Leistungsgesellschaft fortdauernd zu behaupten.<br />

Beweis: wie vor.<br />

3. Zukünftiger Verdienstausfall<br />

Aufgrund <strong>der</strong> schwerwiegenden körperlichen und geisti-<br />

Recht<br />

gen Bee<strong>in</strong>trächtigungen wird <strong>der</strong> Kläger ke<strong>in</strong>e Berufsausbildung<br />

absolvieren und <strong>in</strong> Zukunft nicht am Arbeitsprozess<br />

aktiv teilnehmen können, wodurch er e<strong>in</strong>en enormen<br />

materiellen Verlust <strong>in</strong> eigener Person erleidet.<br />

Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes hat<br />

im Jahre 2007 e<strong>in</strong> deutscher Arbeitnehmer <strong>in</strong> Westdeutschland<br />

im Durchschnitt 40.642 Euro brutto pro Jahr<br />

verdient.<br />

Der Kläger berechnet se<strong>in</strong>en Verdienstverlust, den er vom<br />

20. bis zum 65. Lebensjahr erleiden wird, entsprechend<br />

<strong>der</strong> Rechtsprechung nach den familiären Verhältnissen,<br />

so dass er davon ausgeht, dass er monatlich hätte 1.600<br />

Euro netto verdienen können. Hierbei s<strong>in</strong>d Ansprüche<br />

wie Urlaubsgeld und e<strong>in</strong> 13. Nettogehalt noch nicht mitberücksichtigt.<br />

Die K<strong>in</strong>desmutter verfügt über e<strong>in</strong>en Realschulabschluss<br />

und hat im weiteren Verlauf die höhere Handelsschule<br />

besucht, ist dann als Steuerfachangestellte tätig gewesen<br />

und zwar für die Dauer von drei Jahren Ausbildung<br />

und dann im Anschluss sieben Jahre Tätigkeit bei e<strong>in</strong>em<br />

Steuerberatungsbüro. Das durchschnittliche Nettogehalt<br />

e<strong>in</strong>er <strong>der</strong>art Beschäftigten beträgt m<strong>in</strong>destens 1.600 Euro<br />

netto.<br />

Beweis: E<strong>in</strong>holung e<strong>in</strong>es Sachverständigengutachtens<br />

Gleiches gilt für den K<strong>in</strong>desvater. Auch dieser verfügt<br />

über e<strong>in</strong>en Realschulabschluss und hat sich im weiteren<br />

Verlauf zum staatlich geprüften Landwirt entwickelt. Auch<br />

für e<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artige Berufsgruppe ist e<strong>in</strong> Lohn <strong>in</strong> Höhe von<br />

monatlich 1.600 Euro netto als M<strong>in</strong>destlohn zugrunde zu<br />

legen, wobei Lohnerhöhungen sowie e<strong>in</strong> 13. Monatsgehalt<br />

nicht berücksichtigt worden s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> Abzug für berufsbed<strong>in</strong>gte<br />

Aufwendungen, die <strong>der</strong> Kläger fiktiv erspart,<br />

ist bereits e<strong>in</strong>kalkuliert.<br />

Legt man e<strong>in</strong>e angemessene Arbeitsdauer vom 20. bis<br />

65. Lebensjahr zugrunde, ergibt sich e<strong>in</strong> Anspruch von<br />

1.600 Euro x 560 Monaten = 864.000 Euro.<br />

4. <strong>Pflege</strong>mehraufwand für die Vergangenheit<br />

Unter Bezugnahme auf Anlage K8 hat die K<strong>in</strong>desmutter<br />

die Beschreibung e<strong>in</strong>es Tagesablaufs erstellt, den <strong>der</strong><br />

Kläger sich zum Gegenstand se<strong>in</strong>es Sachvortrags macht.<br />

Für e<strong>in</strong>en angemessenen <strong>Pflege</strong>mehraufwand s<strong>in</strong>d bezogen<br />

auf die Vergangenheit durchschnittlich gerundet<br />

10 Stunden zugrunde zu legen.<br />

Beweis: E<strong>in</strong>holung e<strong>in</strong>es Sachverständigengutachtens<br />

Diese Zahl wird sich <strong>in</strong> Zukunft deutlich erhöhen, denn<br />

je größer und schwerer das K<strong>in</strong>d wird, umso mehr <strong>Pflege</strong>stunden<br />

werden anfallen und es ist davon auszugehen,<br />

dass die K<strong>in</strong>desmutter für <strong>Pflege</strong>arbeiten, bei denen<br />

11


Recht<br />

Geburtsschaden und nahezu außergerichtlicher Vergleich<br />

Heben o<strong>der</strong> Tragen des Klägers notwendig ist, <strong>in</strong> Zukunft<br />

e<strong>in</strong>e zweite <strong>Pflege</strong>person benötigen wird.<br />

Beweis: wie vor.<br />

Soweit man als angemessene Vergütung 10 Euro pro<br />

Stunde (Beweis: Sachverständigengutachten)<br />

zugrundelegt, ergibt sich für die Vergangenheit ab dem<br />

2. Lebensjahr e<strong>in</strong> Anspruch pro Jahr <strong>in</strong> Höhe von 36.500<br />

Euro und mith<strong>in</strong> monatlich e<strong>in</strong> Anspruch <strong>in</strong> Höhe von<br />

3.041,67 Euro.<br />

Für den Zeitraum vom 4.02.2003 (2. Lebensjahr) bis zum<br />

30.11.2008 (70 Monate) ergibt sich e<strong>in</strong> Anspruch <strong>in</strong> Höhe<br />

von 212.916,90 Euro.<br />

Hiervon <strong>in</strong> Abzug zu br<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d die seit dem 01.01.2002<br />

bis zum 31.12.2004 (36 Monate) erhaltenen <strong>Pflege</strong>geldzahlungen<br />

<strong>in</strong> Höhe von 305 Euro monatlich und mith<strong>in</strong><br />

10.980 Euro sowie die seit dem 01.01.2005 bis zum<br />

30.11.2008 (47 Monate) erhaltenen <strong>Pflege</strong>geldzahlungen<br />

<strong>in</strong> Höhe von monatlich 430 Euro = 20.210 Euro, so dass<br />

sich e<strong>in</strong> Anspruch des Klägers <strong>in</strong> Höhe von 181.726,90<br />

Euro ergibt.<br />

5. Zukünftiger <strong>Pflege</strong>mehraufwand<br />

Für den zukünftigen <strong>Pflege</strong>mehraufwand ist davon auszugehen,<br />

dass <strong>der</strong> Kläger durchaus Aussicht hat, das<br />

65. Lebensjahr zu vollenden.<br />

Beweis: E<strong>in</strong>holung e<strong>in</strong>es Sachverständigengutachtens.<br />

Bleibt man bei dem vorgenannten Zahlenwerk und legt<br />

zunächst nur e<strong>in</strong>e <strong>Pflege</strong>kraft zugrunde, so ergibt sich<br />

für den Kläger e<strong>in</strong> weitergehen<strong>der</strong> Anspruch <strong>in</strong> Höhe von<br />

3.041,67 Euro monatlich x 696 Monate = 2.117.002,32<br />

Euro.<br />

6. Nicht mite<strong>in</strong>bezogene Schadenspositionen<br />

Der Gesundheitsschaden umfasst auch die Heilungskosten,<br />

die erfor<strong>der</strong>lich und vom Stand-punkt e<strong>in</strong>es verständigen<br />

Menschen mediz<strong>in</strong>isch zweckmäßig und geboten<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Es wird nicht verkannt, dass e<strong>in</strong> Teil dieser Kosten von<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Mit<br />

<strong>in</strong> die Vergleichsverhandlungen e<strong>in</strong>bezogen werden<br />

müssen aber auch die Mehrkosten, die dadurch entstehen,<br />

dass Leistungen von <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

nicht übernommen werden, wie z. B. privatärztliche<br />

Behandlungen, Wahl e<strong>in</strong>es Doppel- o<strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>zelbettzimmers bzw. die Wahl e<strong>in</strong>es bestimmten Krankenhauses<br />

sowie beson<strong>der</strong>s teure Heilmittel.<br />

Da Naturalrestitution geschuldet wird, hat die Beklagte<br />

auch die Kosten zu übernehmen, die e<strong>in</strong>e private Versi-<br />

12<br />

cherung decken würde, wenn <strong>der</strong> Geschädigte zwar gesetzlich<br />

versichert ist, aber dartun kann, dass er ohne<br />

das schädigende Ereignis privat versichert wäre. Die<br />

Rechtsprechung hat dies <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall <strong>der</strong><br />

Geburtsschädigung bejaht.<br />

Diese Problematik wird erneut aktuell, soweit <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />

gesetzlich versicherte Kläger nicht mehr über se<strong>in</strong>e Mutter<br />

versichert ist und sich selbst versichern muss. Wegen<br />

des gegebenen Gesundheitsschadens werden dann<br />

enorme Mehrkosten für ihn zu erwarten se<strong>in</strong>.<br />

Unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> vermehrten Bedürfnisse<br />

s<strong>in</strong>d die zu erwartenden Mehraufwendungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

die notwendige Anschaffung e<strong>in</strong>es beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tengerechten<br />

Fahrzeugs, mit <strong>in</strong> die Schadenspositionen e<strong>in</strong>zubeziehen,<br />

des Weiteren Aufwendungen für den beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tengerechten<br />

Umbau o<strong>der</strong> gar Neubau e<strong>in</strong>es<br />

Wohnhauses bzw. e<strong>in</strong>er Wohnung. Zu ersetzen ist <strong>in</strong><br />

solchen Fällen <strong>der</strong> verletzungsbed<strong>in</strong>gte Ausstattungsmehrbedarf.<br />

Als sogenannter Drittschaden darf letztendlich nicht vergessen<br />

werden, dass die K<strong>in</strong>deseltern unterhaltsberechtigt<br />

gegenüber dem Kläger s<strong>in</strong>d. Aufgrund <strong>der</strong> gegebenen<br />

gravierenden Gesundheitsbee<strong>in</strong>trächtigungen wird<br />

<strong>der</strong> Kläger niemals <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage se<strong>in</strong>, Unterhaltsleistungen<br />

gegenüber se<strong>in</strong>en Eltern zu erbr<strong>in</strong>gen. Dies nur am Rande.<br />

Nachfolgende Anträge wurden angekündigt:<br />

1. die Beklagte zu verurteilen, e<strong>in</strong> vom Gericht als angemessen<br />

erachtetes Schmerzensgeld, m<strong>in</strong>destens jedoch<br />

e<strong>in</strong>en Betrag von 400.000 Euro nebst Z<strong>in</strong>sen hieraus<br />

<strong>in</strong> Höhe von 5 %-Punkten über dem Basisz<strong>in</strong>ssatz<br />

gem. § 247 BGB seit dem 30.03.2008 abzüglich außergerichtlich<br />

bereits gezahlter 275.000 Euro zu zahlen.<br />

2. die Beklagte zu verurteilen, e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Höhe nach <strong>in</strong><br />

das Ermessen <strong>der</strong> Kammer gestellte monatliche<br />

Schmerzensgeldrente, m<strong>in</strong>destens jedoch 500 Euro monatlich<br />

zu zahlen, beg<strong>in</strong>nend mit dem 1.12.2008, zahlbar<br />

im Voraus bis zum 3. e<strong>in</strong>es jeden Kalen<strong>der</strong>monats<br />

und <strong>der</strong> Abän<strong>der</strong>ungsmöglichkeit des § 323 ZPO unterliegend.<br />

3. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger für die Vergangenheit<br />

e<strong>in</strong>en <strong>Pflege</strong>mehaufwand <strong>in</strong> Höhe von<br />

181.726,90 Euro nebst Z<strong>in</strong>sen hieraus <strong>in</strong> Höhe von 5 %-<br />

Punkten über dem Basisz<strong>in</strong>ssatz gem. § 247 BGB seit<br />

Rechtshängigkeit zu zahlen.<br />

4. festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem<br />

Kläger sämtlichen materiellen Schaden <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

und Zukunft sowie e<strong>in</strong>en weiteren zukünftigen nicht<br />

vorhersehbaren immateriellen Schaden zu ersetzen aus


Geburtsschaden und nahezu außergerichtlicher Vergleich<br />

<strong>der</strong> grob fehlerhaften Behandlung im Rahmen <strong>der</strong> Geburt<br />

des Klägers, soweit e<strong>in</strong> öffentlich-rechtlicher For<strong>der</strong>ungsübergang<br />

nicht stattf<strong>in</strong>det.<br />

5. die Beklagte zu verurteilen, den Kläger h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>der</strong> Verpflichtung <strong>der</strong> Zahlung außergerichtlich entstandener<br />

Gebühren und Auslagen <strong>in</strong> Höhe von 12.889,84<br />

Euro freizustellen.<br />

Nachdem <strong>der</strong> Verfahrensbevollmächtigte des Klägers <strong>der</strong><br />

h<strong>in</strong>ter <strong>der</strong> Behandlerseite stehenden Haftpflichtversicherung<br />

zur Kenntnisnahme e<strong>in</strong>e Durchschrift des<br />

Klageschriftsatzes über-mittelt hatte, war diese bereit,<br />

den <strong>in</strong> Aussicht gestellten Betrag nochmals zu erhöhen<br />

und <strong>in</strong>s-gesamt unter Aufrechterhaltung des eigenen<br />

Rechtsstandpunktes e<strong>in</strong>en Gesamtabf<strong>in</strong>dungsbetrag <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er Größenordnung von 1.000.000 Euro zu zahlen.<br />

Der Vergleichstext lautete wie folgt:<br />

1. Die ... verpflichtet sich, ohne Anerkennung e<strong>in</strong>er<br />

Rechtspflicht und ohne Anerkennung e<strong>in</strong>es Behandlungsfehlers,<br />

an das K<strong>in</strong>d ... und dessen Erziehungsberechtigte<br />

<strong>in</strong>sgesamt 1 Million Euro zu zahlen und mith<strong>in</strong> weitere<br />

... für die Positionen Schmerzensgeld,<br />

Schmerzensgeldrente sowie <strong>Pflege</strong>mehrbedarf.<br />

BSK-Malprojekt „Kle<strong>in</strong>e Galerie 2010"<br />

Neuer Kalen<strong>der</strong> von und für K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit<br />

Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

Recht<br />

2. Mit Zahlung des Restbetrages über ... Euro s<strong>in</strong>d sämtliche<br />

Ansprüche des K<strong>in</strong>des und <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten<br />

desselben gegen das ... und <strong>der</strong>en Bedienstete<br />

anlässlich <strong>der</strong> Geburt des K<strong>in</strong>des vom ... auf Ersatz aller<br />

Schäden für Vergangenheit und Zukunft abgegolten und<br />

endgültig erledigt, mögen die Schäden auch unbekannt,<br />

nicht vorhersehbar und nicht <strong>in</strong> die Vergleichsabwägungen<br />

<strong>der</strong> Parteien mite<strong>in</strong>bezogen worden se<strong>in</strong>.<br />

Nicht mitumfasst s<strong>in</strong>d Ansprüche, die auf Sozialversicherungsträger,<br />

Sozialhilfeträger o<strong>der</strong> sonstige dritte<br />

Träger <strong>der</strong> öffentlichen Sozialhilfe übergegangen s<strong>in</strong>d<br />

o<strong>der</strong> zukünftig übergehen werden.<br />

3. Kostentragungspflicht <strong>der</strong> Beklagten.<br />

4. Regelung, dass nach Zahlung <strong>der</strong> restlichen Vergleichssumme<br />

das Verfahren vor dem Landgericht durch<br />

Klagerücknahme beendet wird, wobei sich die Beklagte<br />

verpflichtete ke<strong>in</strong>en Kostenantrag zu stellen.<br />

5. Unwi<strong>der</strong>rufbarkeit des Vergleichs.<br />

Bernd Podlech-Trappmann, Witten/Ruhr,<br />

(www.arzthaftpflichtrecht.de)<br />

„The w<strong>in</strong>ner is ... „ die 13 kle<strong>in</strong>en Künstler<strong>in</strong>nen und<br />

Künstler <strong>der</strong> Kle<strong>in</strong>en Galerie 2010. Die Jury hat gewählt<br />

und aus über 213 E<strong>in</strong>sendungen die Monatsbil<strong>der</strong><br />

und das Titelbild des Kalen<strong>der</strong>s ausgesucht. Ke<strong>in</strong>e<br />

leichte Aufgabe für Peter Baumgartner, Rektor <strong>der</strong> Andreas-Fröhlich-Schule<br />

<strong>in</strong> Klepsau, Daniela Gnauck,<br />

Mitarbeiter<strong>in</strong> und Ulf-D. Schwarz, Geschäftsstellenleiter<br />

im BSK (Bundesverband Selbsthilfe Körperbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter).<br />

So unterschiedlich wie die Motive <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> s<strong>in</strong>d auch<br />

ihre Geschichten. E<strong>in</strong>es verb<strong>in</strong>det sie jedoch alle: sie<br />

haben e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung. „Me<strong>in</strong> schönstes Erlebnis“<br />

lautete diesmal das Thema des Wettbewerbs. Das Bild<br />

<strong>der</strong> 10-jährigen Majeda El-Jamal wurde von <strong>der</strong> Jury<br />

zum Titelbild ausgewählt: Es heißt „Me<strong>in</strong> schönstes<br />

Erlebnis war, als ich me<strong>in</strong>e Katze bekommen habe“.<br />

Der Kalen<strong>der</strong> wurde <strong>in</strong> den Krautheimer Werkstätten<br />

für Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te hergestellt. Er ist nicht im Handel erhältlich.<br />

Auf Wunsch senden wir Ihnen e<strong>in</strong> Exemplar<br />

dieses e<strong>in</strong>maligen Kalen<strong>der</strong>s von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

zu. Senden Sie uns dazu e<strong>in</strong>e Email mit dem<br />

H<strong>in</strong>weis; Kle<strong>in</strong>e Galerie 2010 an: <strong>in</strong>fo@bsk-ev.org<br />

13


Recht<br />

Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen aus ärztlichen<br />

Behandlungsfehlern und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

Dr. Roland Uphoff, Mitglied im juristischen <strong>Bei</strong>rat des AKG e. V.<br />

Nicht selten sehen sich die Eltern von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die aufgrund<br />

e<strong>in</strong>es ärztlichen Fehlers schwere Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen<br />

erlitten haben (als Ursache solcher Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen stehen<br />

Geburtsschäden im Vor<strong>der</strong>grund), gezwungen, <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

oft sehr langen Zeit, die bis zur Schadenregulierung vergehen<br />

kann, neben Leistungen <strong>der</strong> gesetzlichen Sozialversicherung<br />

(Kranken- und <strong>Pflege</strong>versicherung) auch<br />

Leistungen von Trägern <strong>der</strong> Sozialhilfe <strong>in</strong> Anspruch zu<br />

nehmen.<br />

Die hierfür maßgeblichen Gründe s<strong>in</strong>d unterschiedlicher<br />

Art.<br />

E<strong>in</strong>e alle<strong>in</strong>erziehende Mutter, die durch die <strong>Pflege</strong> und<br />

Versorgung e<strong>in</strong>es schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des daran geh<strong>in</strong><strong>der</strong>t<br />

wird, e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit aufzunehmen, kann,<br />

da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und<br />

daher we<strong>der</strong> Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf<br />

Grundsicherung für Arbeitssuchende hat, gezwungen<br />

se<strong>in</strong>, Hilfe zum Lebensunterhalt <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen.<br />

Ähnliche Situationen können sich auch für Ehepaare und<br />

eheliche Lebensgeme<strong>in</strong>schaften ergeben, wenn e<strong>in</strong> Elternteil<br />

durch die <strong>Pflege</strong> e<strong>in</strong>es schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des<br />

an <strong>der</strong> an sich vorgesehenen Wie<strong>der</strong>aufnahme e<strong>in</strong>er<br />

Erwerbstätigkeit geh<strong>in</strong><strong>der</strong>t ist und das E<strong>in</strong>kommen<br />

des an<strong>der</strong>en Partners zur Bestreitung des Familienunterhalts<br />

nicht ausreicht.<br />

E<strong>in</strong>spr<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

Viel häufiger ergibt sich jedoch die Notwendigkeit für das<br />

E<strong>in</strong>spr<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> Sozialhilfe aus an<strong>der</strong>en Gründen. Nach<br />

<strong>der</strong> Geburt e<strong>in</strong>es schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des entschließen<br />

sich die meisten Eltern zunächst dazu, das K<strong>in</strong>d<br />

häuslich zu betreuen und zu versorgen, auch wenn dies<br />

mit erheblichem Zeit- und Kraftaufwand verbunden ist,<br />

von dem Eltern gesun<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> sich durchweg ke<strong>in</strong>e<br />

Vorstellungen machen.<br />

Man muss jedoch vor allem auch berücksichtigen, dass<br />

die <strong>Pflege</strong> und Betreuung e<strong>in</strong>es schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des<br />

mit dessen Heranwachsen nicht e<strong>in</strong>facher, son<strong>der</strong>n<br />

schwerer wird.<br />

Es kommt nicht selten vor, dass Ehen an dieser Belastung<br />

zerbrechen. Daher muss man auch Verständnis<br />

dafür haben, dass die Eltern e<strong>in</strong>es schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />

K<strong>in</strong>des, wenn sie durch dessen <strong>Pflege</strong> und Betreuung <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>en Zustand ständiger Überfor<strong>der</strong>ung geraten, nach<br />

Möglichkeiten suchen, ihr K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er stationären<br />

<strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>richtung unterzubr<strong>in</strong>gen. Die hierdurch entstehenden<br />

Kosten werden durchweg von dem Träger <strong>der</strong><br />

überörtlichen Sozialhilfe getragen; sie s<strong>in</strong>d von enormer<br />

Höhe.<br />

14<br />

Noch viel häufiger kommt es jedoch vor, dass Eltern e<strong>in</strong>es<br />

schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten<br />

<strong>in</strong> teilstationären bzw. Tagese<strong>in</strong>richtungen wahrnehmen<br />

wollen, um dem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e bessere, nach Möglichkeit<br />

optimale Entwicklung se<strong>in</strong>er verbliebenen Fähigkeiten<br />

und Begabungen zu ermöglichen.<br />

Es gibt <strong>in</strong>zwischen e<strong>in</strong>e Vielzahl von E<strong>in</strong>richtungen für<br />

noch nicht schulpflichtige K<strong>in</strong><strong>der</strong> und K<strong>in</strong><strong>der</strong> im schulpflichtigen<br />

Alter, die auf die beson<strong>der</strong>en Bedürfnisse beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter<br />

Menschen zugeschnitten s<strong>in</strong>d. Das Spektrum<br />

reicht von E<strong>in</strong>richtungen, die heilpädagogische Maßnahmen<br />

für noch nicht schulpflichtige K<strong>in</strong><strong>der</strong> anbieten o<strong>der</strong><br />

beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten, noch nicht e<strong>in</strong>geschulten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n die für<br />

sie erreichbare Teilnahme am Leben <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft<br />

ermöglichen sollen, bis zur Hilfe zur schulischen Ausbildung,<br />

zur Ausbildung für e<strong>in</strong>en angemessenen Beruf o<strong>der</strong><br />

zur Ausbildung für e<strong>in</strong>e sonstige angemessene Tätigkeit.<br />

Der üblichen Handhabung entspricht es <strong>in</strong> diesen Fällen,<br />

dass beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong><strong>der</strong> den Tag zum wesentlichen<br />

Teil <strong>in</strong> solchen E<strong>in</strong>richtungen verbr<strong>in</strong>gen, <strong>in</strong> denen sie<br />

zugleich unter Berücksichtigung ihrer beson<strong>der</strong>en Bedürfnisse<br />

auch psychologisch und therapeutisch betreut werden,<br />

und abends <strong>in</strong> die Wohnung ihrer Eltern zurückkehren.<br />

Die durch die Unterbr<strong>in</strong>gung entstehenden Kosten werden<br />

<strong>in</strong> aller Regel von dem überörtlichen Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

(<strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen also den Landschaftsverbänden)<br />

getragen. Sozialhilferechtlich handelt es sich<br />

<strong>in</strong>soweit um Leistungen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungshilfe für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te<br />

Menschen. Die Sozialhilfe wird <strong>in</strong> diesen Fällen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Weise gewährt, dass die Eltern des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />

K<strong>in</strong>des mit dem Träger <strong>der</strong> entsprechenden E<strong>in</strong>richtung<br />

e<strong>in</strong>en Aufnahmevertrag abschließen. Der Träger <strong>der</strong><br />

Sozialhilfe übernimmt aufgrund e<strong>in</strong>er Kostenübernahmeerklärung<br />

bzw. Kostenzusage die dem Träger <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung<br />

zustehende Vergütung.<br />

Es entsteht also das sog. sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis.<br />

Gesetzlicher For<strong>der</strong>ungsübergang<br />

Es stellt ke<strong>in</strong>e Beson<strong>der</strong>heit dar, dass Leistungen <strong>der</strong><br />

Sozialhilfe zugunsten schwer geschädigter K<strong>in</strong><strong>der</strong> ebenso<br />

wie die Leistungen <strong>der</strong> Sozialversicherungsträger<br />

(Krankenbehandlungskosten, Kosten <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>versicherungen)<br />

zu e<strong>in</strong>em gesetzlichen For<strong>der</strong>ungsübergang<br />

führen.<br />

Die Rechtsgrundlage für diesen For<strong>der</strong>ungsübergang<br />

ergibt sich aus § 116 Abs. 1 SGB X. Dem durch e<strong>in</strong>en<br />

ärztlichen Behandlungsfehler geschädigten K<strong>in</strong>d erwächst<br />

gegen den Schädiger e<strong>in</strong> Anspruch auf Ersatz


Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

vermehrter Bedürfnisse (§ 843 BGB). Werden die zur<br />

Deckung dieser vermehrten Bedürfnisse erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Aufwendungen von e<strong>in</strong>em Sozialleistungsträger, sei es<br />

e<strong>in</strong> Versicherungsträger o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe,<br />

übernommen, so besteht zwischen dem Schadenersatzanspruch<br />

des K<strong>in</strong>des und den entsprechenden Sozialleistungen<br />

e<strong>in</strong> Verhältnis <strong>der</strong> „Kongruenz“. Dies führt zum<br />

Übergang <strong>der</strong> Schadensersatzansprüche des K<strong>in</strong>des auf<br />

den Sozialleistungsträger, und zwar <strong>in</strong> dem Umfang und<br />

<strong>der</strong> Höhe, <strong>in</strong> <strong>der</strong> er Leistungen zum Ausgleich des dem<br />

K<strong>in</strong>d erwachsenen Schadens erbracht hat. Dies bedeutet,<br />

dass <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe, wenn er zugunsten<br />

des K<strong>in</strong>des Leistungen erbracht hat, diese im<br />

Regresswege unmittelbar gegenüber dem Schädiger (<strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Praxis durchweg gegenüber dessen Haftpflichtversicherer)<br />

geltend machen kann.<br />

Subsidiarität <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

Die Beson<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Sozialhilfe im Vergleich zu an<strong>der</strong>en<br />

Sozialleistungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e den Leistungen <strong>der</strong><br />

Sozialversicherungen, ergibt sich aus dem Grundsatz des<br />

Nachrangs <strong>der</strong> Sozialhilfe, <strong>der</strong> se<strong>in</strong>e Konkretisierung <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>in</strong> §§ 2, 19 SGB XII erfahren hat.<br />

Sozialhilfe erhält nicht, wer sich durch E<strong>in</strong>satz se<strong>in</strong>er<br />

Arbeitskraft, se<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>kommens und se<strong>in</strong>es Vermögens<br />

selbst helfen kann o<strong>der</strong> wer die erfor<strong>der</strong>liche Leistung<br />

von an<strong>der</strong>en, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e von Angehörigen o<strong>der</strong> von<br />

Trägern an<strong>der</strong>er Sozialleistungen, erhält. Dieser Grundsatz<br />

gilt pr<strong>in</strong>zipiell auch für die E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungshilfe für<br />

beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen.<br />

Ihre Gewährung setzt voraus, dass dem Leistungsberechtigen,<br />

also dem beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>d, se<strong>in</strong>en Eltern<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Elternteil die Aufbr<strong>in</strong>gung <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Mittel aus dem E<strong>in</strong>kommen und Vermögen nach den<br />

Vorschriften des Elften Kapitels des SGB XII nicht zuzumuten<br />

ist. Dieser Grundsatz ist allerd<strong>in</strong>gs durch Ausnahmen<br />

durchbrochen, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis von großer Bedeutung<br />

s<strong>in</strong>d; hierauf ist zurückzukommen.<br />

In <strong>der</strong> Praxis spielt allerd<strong>in</strong>gs die Subsidiarität <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das K<strong>in</strong>d Scha-<br />

Wussten Sie,<br />

dass <strong>der</strong> AKG auf Spenden,<br />

auf Ihre Hilfe, angewiesen ist?<br />

Machen Sie mit, auch mit e<strong>in</strong>er<br />

kle<strong>in</strong>en Spende ist viel geholfen.<br />

Sparkasse Dortmund, Konto 161 07 986<br />

BLZ 440 501 99<br />

Recht<br />

densersatzleistungen erhält, selten o<strong>der</strong> nie e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e<br />

Rolle.<br />

Die Kosten <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />

K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung, mag es sich auch lediglich<br />

um e<strong>in</strong>e Tagese<strong>in</strong>richtung handeln, s<strong>in</strong>d durchweg im<br />

H<strong>in</strong>blick auf die <strong>in</strong> diesen E<strong>in</strong>richtungen anfallenden hohen<br />

Personalkosten so hoch, dass ihre Aufbr<strong>in</strong>gung Eltern<br />

von beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die <strong>in</strong> normalen E<strong>in</strong>kommens-<br />

und Vermögensverhältnissen leben, nicht zuzumuten<br />

ist.<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Situation durch Schadensersatzleistungen<br />

Gel<strong>in</strong>gt es den Eltern e<strong>in</strong>es durch e<strong>in</strong>en ärztlichen Fehler<br />

geschädigten schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des, Schadensersatzleistungen<br />

zu erstreiten, so führt dies allerd<strong>in</strong>gs zu<br />

e<strong>in</strong>er grundlegenden Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verhältnisse <strong>in</strong>sofern,<br />

als nunmehr <strong>der</strong> aus dem K<strong>in</strong>d, se<strong>in</strong>en Eltern und eventuell<br />

auch aus Geschwistern des geschädigten K<strong>in</strong>des<br />

bestehenden Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft erhebliche Mittel zur<br />

Verfügung stehen, die zum<strong>in</strong>dest teilweise als anrechenbares<br />

Vermögen im S<strong>in</strong>ne von § 90 SGB XII zu werten s<strong>in</strong>d.<br />

Dem allgeme<strong>in</strong>en Grundsatz nach ist die Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

verpflichtet, vor Inanspruchnahme von Sozialhilfe<br />

das gesamte verwertbare Vermögen e<strong>in</strong>zusetzen.<br />

E<strong>in</strong> dem geschädigten K<strong>in</strong>d - durchweg erst viele<br />

Jahre nach <strong>der</strong> Schädigung - zufließen<strong>der</strong> hoher Geldbetrag<br />

kann e<strong>in</strong> solches Vermögen darstellen und daher<br />

grundsätzlich die weitere Gewährung von Sozialhilfe e<strong>in</strong>schränken<br />

o<strong>der</strong> ausschließen.<br />

§ 90 Abs. 2 SGB XII enthält e<strong>in</strong>en Katalog <strong>der</strong> Vermögensgegenstände,<br />

von denen die Gewährung von Sozialhilfe<br />

nicht abhängig gemacht werden darf, d. h. den Katalog<br />

des sog. „Schonvermögens“.<br />

Da <strong>der</strong>artige Kataloge den Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelfälle<br />

niemals völlig gerecht werden können, hat <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

mit § 90 Abs. 3 SGB XII e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Härteklausel<br />

geschaffen; dieser zufolge darf die Sozialhilfe<br />

nicht vom E<strong>in</strong>satz o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Verwertung e<strong>in</strong>es Vermögens<br />

abhängig gemacht werden, soweit dies für den,<br />

15


Recht<br />

Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

<strong>der</strong> das Vermögen e<strong>in</strong>zusetzen hat, und für se<strong>in</strong>e unterhaltsberechtigten<br />

Angehörigen e<strong>in</strong>e Härte bedeuten<br />

würde. Es ist allgeme<strong>in</strong> anerkannt, dass das e<strong>in</strong>em durch<br />

e<strong>in</strong>en Arztfehler geschädigten Patienten zufließende<br />

Schmerzensgeld <strong>in</strong> den Anwendungsbereich dieser<br />

Härteklausel fällt, daher also nicht angerechnet werden<br />

kann.<br />

Für sonstige Schadensersatzleistungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

also Zahlungen auf den dem K<strong>in</strong>d erwachsenen materiellen<br />

Schaden, gilt dies jedoch nicht.<br />

Wie die Praxis lehrt, können jedoch auch die materiellen<br />

Schadensersatzansprüche e<strong>in</strong>es beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des<br />

<strong>in</strong> dem fast immer vorliegenden Fall, dass sie sich über<br />

e<strong>in</strong>e Zeitspanne von vielen Jahren h<strong>in</strong>weg aufsummiert<br />

haben, e<strong>in</strong>e beträchtliche Höhe erreichen.<br />

Im Vor<strong>der</strong>grund stehen <strong>in</strong>soweit die Ansprüche des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />

K<strong>in</strong>des, die ihm daraus erwachsen, dass se<strong>in</strong>e<br />

Eltern, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Mutter, über Jahre h<strong>in</strong>weg <strong>Pflege</strong>-<br />

und Versorgungsleistungen erbracht haben. Erfolgt<br />

die <strong>Pflege</strong> e<strong>in</strong>es beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> <strong>der</strong> Familie kostenlos,<br />

so doch ke<strong>in</strong>eswegs zur Entlastung des Schädigers.<br />

Zwar ist nicht ohne weiteres auf die Kosten e<strong>in</strong>er professionellen<br />

<strong>Pflege</strong>kraft abzustellen, jedoch die zusätzliche<br />

Mühewaltung <strong>der</strong> Familienangehörigen angemessen<br />

auszugleichen.<br />

Es entspricht <strong>der</strong> neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs,<br />

bei <strong>Pflege</strong>- und Versorgungsleistungen, die<br />

die Eltern selbst zugunsten ihres beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des erbr<strong>in</strong>gen,<br />

den Schadensersatzanspruch nach dem zusätzlich<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Zeitaufwand abzurechnen und <strong>in</strong>soweit<br />

den Nettolohn e<strong>in</strong>er vergleichbaren, entgeltlich<br />

e<strong>in</strong>gesetzten Hilfskraft als Maßstab zu verwenden.<br />

Werden daher von den Eltern <strong>Pflege</strong>leistungen über viele<br />

Jahre erbracht, so führt dies zu Ansprüchen von beträchtlicher<br />

Höhe. Die <strong>in</strong>soweit schließlich erbrachten<br />

Schadensersatzzahlungen können daher je nach Fallgestaltung<br />

durchaus e<strong>in</strong> Vermögen im S<strong>in</strong>ne des § 90<br />

SGB XII darstellen, das dann auch nicht als Schonvermögen<br />

angesehen werden kann.<br />

Wertungswi<strong>der</strong>sprüche<br />

Würde man es hierbei belassen, so bedeutete dies, dass<br />

<strong>der</strong> Sozialhilfeträger von dem Zeitpunkt an, von dem<br />

Schadensersatzleistungen erbracht worden s<strong>in</strong>d, die<br />

Gewährung <strong>der</strong> Sozialhilfe mangels Bedürftigkeit bis zum<br />

vollständigen Verbrauch des nunmehr vorhandenen Vermögens<br />

e<strong>in</strong>stellen könnte. Dies würde die Eltern vor die<br />

Wahl stellen, entwe<strong>der</strong> die Unterbr<strong>in</strong>gung des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />

K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> För<strong>der</strong>ungse<strong>in</strong>richtungen, auch wenn es<br />

sich bei diesen nur um Tagese<strong>in</strong>richtungen handelt, zu<br />

beenden o<strong>der</strong> den entsprechenden Vertrag zwar fortzu-<br />

16<br />

führen, jedoch nunmehr auf eigene Kosten.<br />

<strong>Bei</strong>de Lösungen führen sowohl für das K<strong>in</strong>d als auch für<br />

dessen Eltern zu e<strong>in</strong>er kaum h<strong>in</strong>nehmbaren Härte.<br />

Man muss berücksichtigen, dass die durchweg privatrechtlich<br />

organisierten Träger von Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tene<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong> ihrer gesamten Planung und Kalkulation<br />

auf die sicheren Zahlungen des Sozialhilfeträgers angewiesen<br />

s<strong>in</strong>d. Viele Träger solcher E<strong>in</strong>richtungen lehnen<br />

den<br />

Abschluss von Unterbr<strong>in</strong>gungsverträgen mit Privaten<br />

ohne begleitende Kostenübernahmeerklärung e<strong>in</strong>es Trägers<br />

<strong>der</strong> Sozialhilfe ab und kündigen demgemäß von<br />

sich aus den Unterbr<strong>in</strong>gungsvertrag, sofern <strong>der</strong> Träger<br />

<strong>der</strong> Sozialhilfe se<strong>in</strong>e Kostenübernahmeerklärung für die<br />

Zukunft zurückzieht.<br />

E<strong>in</strong>e Härte ergibt sich für das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d und se<strong>in</strong>e<br />

Eltern jedoch auch dann, wenn <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gungsvertrag<br />

vom Träger <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung fortgeführt wird, jedoch die<br />

<strong>in</strong>soweit entstehenden hohen monatlichen Kosten aus<br />

den dem K<strong>in</strong>d - durchweg nach vielen Jahren und<br />

hartem Kampf - zugeflossenen Schadensersatzleistungen<br />

bestritten werden müssen.<br />

Man muss hierbei bedenken, dass diese Schadensersatzleistungen<br />

letztlich nichts an<strong>der</strong>es als e<strong>in</strong>en Ausgleich<br />

dafür darstellen, dass die Eltern des K<strong>in</strong>des - meistens<br />

über viele Jahre h<strong>in</strong>weg - durch <strong>Pflege</strong> und Versorgung<br />

des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des und unter Verzicht auf die Möglichkeit<br />

zur Erzielung von Erwerbse<strong>in</strong>künften große<br />

entschädigungspflichtige Opfer auf sich genommen haben.<br />

Wird die Entschädigungssumme nunmehr dafür e<strong>in</strong>gesetzt,<br />

e<strong>in</strong>en an<strong>der</strong>weitigen Schaden des K<strong>in</strong>des aufzufangen,<br />

<strong>der</strong> bisher durch Sozialhilfeleistungen<br />

ausgeglichen wurde, so führt dies zu e<strong>in</strong>er offenkundig<br />

unbilligen Entlastung des Schädigers, nämlich zu dem<br />

für die Eltern des K<strong>in</strong>des bestehenden Zwang, Schadensersatzleistungen,<br />

die e<strong>in</strong>em bestimmten Zweck dienten,<br />

<strong>in</strong> Zukunft zur Deckung e<strong>in</strong>es an<strong>der</strong>weitigen Schadens<br />

zu verwenden.<br />

Der Ausweg, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Fall, d. h. bei E<strong>in</strong>stellung<br />

<strong>der</strong> Sozialhilfe für die Zukunft, beim Schädiger Nachfor<strong>der</strong>ungen<br />

zu stellen, ist jedenfalls dann verschlossen,<br />

wenn - wie dies durchaus vorkommt - die Schadensersatzleistung<br />

nicht aufgrund e<strong>in</strong>es gerichtlichen Urteils,<br />

son<strong>der</strong>n nach Abschluss e<strong>in</strong>es Abf<strong>in</strong>dungsvergleiches<br />

erbracht wurde.<br />

Wenn Haftpflichtversicherer überhaupt zum Abschluss<br />

von Vergleichen bereit s<strong>in</strong>d, so machen sie diese Bereitschaft<br />

<strong>in</strong> aller Regel davon abhängig, dass e<strong>in</strong>e endgültige<br />

Abf<strong>in</strong>dung aller Ansprüche erfolgt.<br />

An<strong>der</strong>erseits kann man den Eltern geschädigter K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

unmöglich anraten, alle<strong>in</strong> schon aus diesem Grunde auf<br />

den Abschluss von Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barungen zu ver-


Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

zichten. Vor allem <strong>in</strong> den Fällen, <strong>in</strong> denen auch <strong>der</strong> Anspruchsgrund<br />

streitig ist und für das K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> erhebliches<br />

Prozessrisiko besteht, wären Eltern e<strong>in</strong>es schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />

K<strong>in</strong>des schlecht beraten, wenn sie Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barungen<br />

von vornhere<strong>in</strong> ablehnten, dies<br />

auch auf die Gefahr h<strong>in</strong>, dass das K<strong>in</strong>d im Rechtsstreit<br />

am Ende unter Umständen ganz unterliegt, also ke<strong>in</strong>erlei<br />

Schadensersatz erhält.<br />

Ke<strong>in</strong>e Rückfor<strong>der</strong>ung von Sozialhilfeleistungen für<br />

die Vergangenheit<br />

Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong> befürchten, dass <strong>in</strong> dem Fall,<br />

dass ihnen Entschädigungsleistungen zufließen, sei es<br />

aufgrund e<strong>in</strong>es gerichtlichen Urteils, sei es aufgrund e<strong>in</strong>es<br />

Vergleichs, die nunmehr <strong>in</strong> das Vermögen <strong>der</strong><br />

Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft geflossenen Mittel zur rückwirkenden<br />

Entziehung <strong>der</strong> Sozialhilfe, d. h. dazu führen könnten,<br />

dass <strong>der</strong> Sozialhilfeträger von ihnen die bisher erbrachten<br />

Aufwendungen ganz o<strong>der</strong> teilweise zurückfor<strong>der</strong>t.<br />

Diese Befürchtung ist unberechtigt.<br />

Pr<strong>in</strong>zipiell kann rechtmäßig gewährte Sozialhilfe auch<br />

dann nicht zurückgefor<strong>der</strong>t werden, wenn <strong>der</strong> Leistungsberechtigte<br />

o<strong>der</strong> die Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft, <strong>der</strong> er angehört,<br />

nachträglich zu Vermögen kommen.<br />

Wird Sozialhilfe deswegen gewährt, weil dem K<strong>in</strong>d durch<br />

e<strong>in</strong>en ärztlichen Fehler zwar hohe Schadensersatzansprüche<br />

erwachsen s<strong>in</strong>d, die jedoch nach Grund und<br />

Höhe streitig und daher zunächst nicht realisierbar s<strong>in</strong>d,<br />

so handelt es sich bei diesen Ansprüchen nicht um anrechenbares<br />

Vermögen, d. h. um ke<strong>in</strong>e bereiten, sogleich<br />

o<strong>der</strong> jedenfalls <strong>in</strong> absehbarer Zeit sicher realisierbaren<br />

Mittel. Daher scheidet e<strong>in</strong>e Rückfor<strong>der</strong>ung aus (§§ 45,<br />

50 SGB X).<br />

E<strong>in</strong>e sche<strong>in</strong>bare Ausnahme ergibt sich alle<strong>in</strong> aus § 19<br />

Abs. 5 SGB XII. Diese Norm betrifft jedoch ausschließlich<br />

die Gewährung e<strong>in</strong>er sog. „erweiterten Hilfe“, d. h.<br />

e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> begründeten Fällen nach dem Ermessen des<br />

Sozialhilfeträgers zu erbr<strong>in</strong>genden Hilfe, die gewährt wird,<br />

obwohl an sich bereite Mittel, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Eigentum<br />

und Vermögen des Hilfesuchenden o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Mitglieds<br />

e<strong>in</strong>er bestehenden E<strong>in</strong>stands- bzw. E<strong>in</strong>satzgeme<strong>in</strong>schaft<br />

zur Bedarfsdeckung hätten e<strong>in</strong>gesetzt werden können und<br />

damit e<strong>in</strong> echter Sozialhilfeanspruch nicht bestand. Auf<br />

diese erweiterte Hilfe ist noch beson<strong>der</strong>s e<strong>in</strong>zugehen.<br />

Die Sozialhilfe, die e<strong>in</strong>em beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit<br />

gewährt wurde, <strong>in</strong> <strong>der</strong> ihm Schadensersatzmittel noch<br />

nicht zugeflossen waren, stellt jedoch ke<strong>in</strong>e erweiterte<br />

Hilfe dar, weil, wie bereits erwähnt, nach Grund und Höhe<br />

streitige Ansprüche nicht als bereite Mittel gewertet werden<br />

dürfen.<br />

Es geht also ausschließlich um die Frage, ob und <strong>in</strong>wieweit<br />

auch nach dem Erhalt von Schadensersatzleistungen<br />

Recht<br />

weiterh<strong>in</strong> möglich ist, Sozialhilfeleistungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

Leistungen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungshilfe für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen,<br />

<strong>in</strong> Anspruch zu nehmen.<br />

E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> Anrechnung von<br />

E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />

E<strong>in</strong>e wesentliche Durchbrechung des für die Sozialhilfe<br />

allgeme<strong>in</strong> geltenden Nachrangpr<strong>in</strong>zips ergibt sich zunächst<br />

aus § 92 Abs. 2 SGB XII.<br />

Das Ziel dieser Ausnahmeregelung ist es, zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n,<br />

dass vor allem die für Teilhabe- und Berufschancen beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter<br />

Menschen wichtigen Leistungen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungshilfe<br />

im K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendalter aus f<strong>in</strong>anziellen<br />

Gründen unterbleiben. Es gibt daher e<strong>in</strong>en Katalog<br />

von Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe, die ohne Berücksichtigung<br />

von vorhandenem Vermögen zu erbr<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d, was<br />

besagt, dass <strong>der</strong> zuständige Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe diese<br />

Leistungen auch dann weiter zu erbr<strong>in</strong>gen hat, wenn dem<br />

K<strong>in</strong>d Schadensersatzleistungen zugeflossen s<strong>in</strong>d, die<br />

nach allgeme<strong>in</strong>en Regeln sonst als Vermögen zu werten<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Es handelt sich dabei um die folgenden Leistungen:<br />

1. heilpädagogische Maßnahmen für K<strong>in</strong><strong>der</strong>, die noch<br />

Hilfe zu e<strong>in</strong>er angemessenen Schulbildung e<strong>in</strong>schließlich<br />

<strong>der</strong> Vorbereitung hierzu,<br />

3. Hilfe, die dem beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten, noch nicht e<strong>in</strong>geschulten<br />

Menschen die für ihn erreichbare Teilnahme am Leben<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft ermöglichen soll,<br />

4. Hilfe zur schulischen Ausbildung für e<strong>in</strong>en angemessenen<br />

Beruf o<strong>der</strong> zur Ausbildung für e<strong>in</strong>e sonstige angemessene<br />

Tätigkeit, wenn die hierzu erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Leistungen <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en E<strong>in</strong>richtungen für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te<br />

Menschen erbracht werden.<br />

5. Leistungen zur mediz<strong>in</strong>ischen Rehabilitation,<br />

6. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,<br />

7. Leistungen <strong>in</strong> anerkannten Werkstätten für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te<br />

Menschen und <strong>in</strong> vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten,<br />

8. Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,<br />

die erfor<strong>der</strong>lich und geeignet s<strong>in</strong>d, beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />

Menschen die für sie erreichbare Teilhabe am Arbeitsleben<br />

zu ermöglichen, soweit diese Hilfen <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en<br />

teilstationären E<strong>in</strong>richtungen für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te<br />

Menschen erbracht werden.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs muss das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d bzw. die Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft,<br />

<strong>in</strong> die es e<strong>in</strong>geglie<strong>der</strong>t ist, bei e<strong>in</strong>er Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung, die <strong>in</strong> diesen Katalog<br />

fällt, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung anfallenden Kosten des Lebensunterhalts<br />

tragen o<strong>der</strong> sich hieran beteiligen. In §<br />

92 Abs. 2 Satz 3 ff. SGB XII f<strong>in</strong>det sich hierzu e<strong>in</strong>e detaillierte<br />

Regelung. Diese Kostenbeteiligung kann aber<br />

schon deswegen nicht als unbillig angesehen werden,<br />

weil sie den für häuslichen Lebensunterhalt ersparten<br />

Aufwendungen entspricht, so dass das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d<br />

ke<strong>in</strong>e zusätzlichen Belastungen erfährt.<br />

17


Recht<br />

Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

Erfreulicherweise fällt e<strong>in</strong> großer Teil <strong>der</strong> Sozialhilfeleistungen,<br />

auf die beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong><strong>der</strong> je nach dem Grad<br />

ihrer Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung angewiesen se<strong>in</strong> können, <strong>in</strong> den vorstehend<br />

aufgeführten Leistungskatalog.<br />

Eltern, <strong>der</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong> bis zum Erhalt von Schadensersatz<br />

<strong>der</strong>artige Katalogleistungen erhalten haben, brauchen<br />

sich also beim Abschluss von Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barungen<br />

ke<strong>in</strong>e Sorgen zu machen. Der zuständige Träger <strong>der</strong><br />

Sozialhilfe ist verpflichtet, diese Leistungen auch weiterh<strong>in</strong><br />

zu erbr<strong>in</strong>gen.<br />

Nur folgende E<strong>in</strong>schränkung ist notwendig:<br />

Die Katalogleistungen des § 92 Abs. 2 SGB XII setzen<br />

ausnahmslos e<strong>in</strong>e gewisse noch verbliebene Bildungsbzw.<br />

Rehabilitationsfähigkeit <strong>der</strong> betroffenen K<strong>in</strong><strong>der</strong> voraus.<br />

Gerade <strong>in</strong> den schwersten Fällen, <strong>in</strong> denen nach<br />

mediz<strong>in</strong>ischem Urteil e<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artige Bildungsfähigkeit<br />

nicht besteht, versagt demgemäß diese Lösung.<br />

Vorausleistungspflicht des Sozialhilfeträgers (§ 92<br />

Abs. 1 SGB XII)<br />

Gemäß § 92 Abs. 1 SGB XII s<strong>in</strong>d, sofern e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

Leistungen für e<strong>in</strong>e stationäre E<strong>in</strong>richtung, für e<strong>in</strong>e<br />

Tagese<strong>in</strong>richtung für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen o<strong>der</strong> für ärztliche<br />

o<strong>der</strong> ärztliche verordnete Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich<br />

macht, die Leistungen hierfür auch dann <strong>in</strong> vollem Umfang<br />

zu erbr<strong>in</strong>gen, wenn <strong>der</strong> sog. Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

die Aufbr<strong>in</strong>gung <strong>der</strong> Mittel zu e<strong>in</strong>em Teil zuzumuten ist.<br />

In diesem Falle f<strong>in</strong>anziert <strong>der</strong> Sozialhilfeträger zunächst<br />

e<strong>in</strong>mal die Leistungen <strong>in</strong>sgesamt, jedoch haben <strong>der</strong><br />

Leistungsberechtigte und die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

zu den Kosten <strong>der</strong> erbrachten Leistungen<br />

nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit beizutragen. Der<br />

zuständige Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe leistet also vor, kann<br />

jedoch nachträglich e<strong>in</strong>en entsprechenden Kostenbeitrag<br />

e<strong>in</strong>for<strong>der</strong>n.<br />

<strong>Bei</strong> dessen Bemessung s<strong>in</strong>d dann nach allgeme<strong>in</strong>en<br />

Regeln bereits empfangene Schadensersatzleistungen<br />

zu berücksichtigen.<br />

An<strong>der</strong>s als § 92 Abs. 2 SGB XII führt also § 92 Abs. 1<br />

SGB XII zu ke<strong>in</strong>er dauernden Entlastung des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />

K<strong>in</strong>des und se<strong>in</strong>er Eltern.<br />

Das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Nachrangigkeit <strong>der</strong> Sozialhilfe bleibt <strong>in</strong>soweit<br />

gewahrt.<br />

Es greift jedoch die folgende Überlegung e<strong>in</strong>:<br />

Erbr<strong>in</strong>gt <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe Leistungen, obwohl<br />

an sich bei dem beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>en Eltern <strong>in</strong>zwischen<br />

anrechenbares Vermögen vorhanden ist, so<br />

än<strong>der</strong>t dies nichts daran, dass die Ansprüche des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />

K<strong>in</strong>des gegen den Schädiger, die mit den vom<br />

Sozialhilfeträger erbrachten Leistungen kongruent s<strong>in</strong>d,<br />

auf diesen übergehen.<br />

18<br />

Hieraus folgt, dass dem Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe e<strong>in</strong>e Wahlmöglichkeit<br />

zusteht.<br />

Er kann den ihm gegen den Schädiger zustehenden<br />

1. Regressanspruch geltend machen o<strong>der</strong><br />

2. das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d und/o<strong>der</strong> dessen Eltern zu e<strong>in</strong>er<br />

Kostenbeteiligung heranziehen.<br />

Aus dieser Wahlmöglichkeit folgt jedoch ohne weiteres,<br />

dass dem Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe e<strong>in</strong> Ermessen zusteht,<br />

ob er sich wegen <strong>der</strong> ihm entstehenden Kosten an den<br />

Geschädigten (K<strong>in</strong>d bzw. Eltern) o<strong>der</strong> zunächst und vorrangig<br />

an den Schädiger (Krankenhaus o<strong>der</strong> Haftpflichtversicherung)<br />

hält.<br />

E<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artige Ermessensausübung ist rechtlich überprüfbar.<br />

Ergibt sich aus <strong>der</strong> konkreten Konstellation, dass<br />

dem Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe die vorrangige Inanspruchnahme<br />

des Schädigers zuzumuten ist, so wird man von<br />

ihm verlangen müssen, dass er diesen <strong>in</strong> Anspruch<br />

nimmt, ehe er sich an den Geschädigten hält. For<strong>der</strong>t<br />

demgemäß <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe bei Gewährung<br />

von Leistungen gemäß § 92 Abs. 1 SGB XII (d. h. außerhalb<br />

des Kataloges <strong>der</strong> Leistungen nach § 92 Abs. 2 SGB<br />

XII) von dem beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>en Eltern e<strong>in</strong>en<br />

Kostenbeitrag e<strong>in</strong>, ohne auch nur <strong>in</strong> Erwägung zu ziehen,<br />

die auf ihn übergegangenen Ansprüche vorrangig<br />

gegenüber dem Schädiger geltend zu machen, so kann<br />

hier<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Ermessensfehler liegen.<br />

Erweiterte Hilfe (§ 19 Abs. 5 SGB XII)<br />

Die zitierte Norm ist nicht leicht verständlich.<br />

Sie ist aus §§ 11, Abs. 2, 29 BSHG hervorgegangen und<br />

kann, wie sich aus den Gesetzgebungsmaterialien ergibt,<br />

nur unter Heranziehung dieser außer Kraft getretenen<br />

Normen ausgelegt werden.<br />

S<strong>in</strong>ngemäß besagt sie, dass es auch nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Rechtszustand die rechtliche Möglichkeit e<strong>in</strong>er durch den<br />

Sozialhilfeträger zu gewährenden erweiterten Hilfe gibt,<br />

d. h. e<strong>in</strong>er Hilfe, die erbracht wird, obwohl an sich dem<br />

Hilfeberechtigten e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>setzbares E<strong>in</strong>kommen o<strong>der</strong> Vermögen<br />

zur Verfügung steht, das ihm die eigene F<strong>in</strong>anzierung<br />

<strong>der</strong> entsprechenden Leistungen ermöglicht.<br />

Es handelt sich <strong>in</strong>soweit um Ermessensleistungen. Der<br />

um e<strong>in</strong>e erweiterte Hilfe Nachsuchende hat hierauf also<br />

ke<strong>in</strong>en Rechtsanspruch.<br />

Es gibt jedoch durchaus Fälle, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e solche erweiterte<br />

Hilfe trotz Vorhandense<strong>in</strong>s e<strong>in</strong>es anrechenbaren<br />

E<strong>in</strong>kommens und Vermögens notwendig ist. In <strong>der</strong><br />

Literatur wird <strong>der</strong> Fall angeführt, dass <strong>der</strong> Heimträger<br />

auf <strong>der</strong> vollen Übernahme <strong>der</strong> Kosten durch den Träger<br />

<strong>der</strong> Sozialhilfe besteht o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Aufnahme des Leistungsberechtigten<br />

ohne Kostenübernahmeerklärung des<br />

Sozialhilfeträgers ablehnt o<strong>der</strong> dass ärztliche Leistungen<br />

nur bei voller Kostenzusage des Sozialhilfeträgers<br />

erlangt werden können.


Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

Wird <strong>in</strong> solchen Fällen die Hilfeleistung ohne e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>spr<strong>in</strong>gen<br />

des Trägers <strong>der</strong> Sozialhilfe verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t o<strong>der</strong> gefährdet,<br />

so darf <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe die erweiterte<br />

Leistung nicht wegen fehlen<strong>der</strong> Bedürftigkeit ablehnen.<br />

In <strong>der</strong> Literatur zum SGB XII wird die Auffassung vertreten,<br />

dass <strong>in</strong> solchen Fällen das Ermessen des Sozialhilfeträgers<br />

völlig entfällt.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs hat <strong>in</strong> diesen Fällen, die den Vorleistungsfällen<br />

des § 92 Abs. 1 SGB XII weitgehend entsprechen, <strong>der</strong><br />

Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe die rechtliche Möglichkeit, von dem<br />

Hilfeempfänger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft, <strong>der</strong> er<br />

angehört, Aufwendungsersatz zu verlangen. Auch <strong>in</strong>soweit,<br />

d. h. im Rahmen des dem Sozialhilfeträger e<strong>in</strong>geräumten<br />

Ermessens, wird man von ihm jedoch verlangen<br />

müssen, dass er zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> Erwägung zieht, den<br />

Schädiger statt des Geschädigten vorrangig <strong>in</strong> Anspruch<br />

zu nehmen.<br />

Folgende Schlussfolgerungen<br />

lassen sich also ziehen:<br />

Regeln für den Abschluss von Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barungen<br />

Aus <strong>der</strong> dargestellten, teilweise nicht unkomplizierten<br />

Gesetzeslage lassen sich e<strong>in</strong>ige im Pr<strong>in</strong>zip sehr e<strong>in</strong>fache<br />

Regeln ableiten, die die Eltern e<strong>in</strong>es geschädigten<br />

K<strong>in</strong>des beim Abschluss von Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barungen<br />

mit dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer<br />

beachten sollten, wenn es nicht später zu erheblichen<br />

Schwierigkeiten kommen soll.<br />

1. Wurden bis zur Gewährung von Schadensersatz<br />

Sozialhilfeleistungen <strong>in</strong> Anspruch genommen, so ist<br />

es unbed<strong>in</strong>gt notwendig, den zuständigen Träger <strong>der</strong><br />

Sozialhilfe über den Abschluss e<strong>in</strong>es Vergleichs mit<br />

dem Schädiger zu unterrichten; die Verpflichtung hier<br />

zu ergibt sich aus § 60 Abs. 1 Ziff. 2 SGB I. Wer<br />

Sozialhilfeleistungen beantragt o<strong>der</strong> erhält, muss Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>in</strong> den Verhältnissen, die für die Leistung<br />

erheblich s<strong>in</strong>d, unverzüglich mitteilen. Es ist äußerst<br />

gefährlich und unter ke<strong>in</strong>en Umständen anzuraten, den<br />

Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall, <strong>in</strong> dem das geschädigte<br />

K<strong>in</strong>d laufend Leistungen erhält, über den<br />

Zufluss von Schadensersatzleistungen nicht zu unterrichten.<br />

Der Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe kann dies unter<br />

Umständen zum Anlass nehmen, den von ihm erteilten<br />

Bewilligungsbescheid gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 2<br />

SGB X aufzuheben und hieraus e<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />

Erstattung von Leistungen abzuleiten.<br />

2. Schmerzensgeld stellt sog. Schonvermögen dar, das<br />

regelmäßig nicht als verwertbares Vermögen im S<strong>in</strong>ne<br />

von § 90 SGB XII gewertet werden kann.<br />

An<strong>der</strong>es gilt für an<strong>der</strong>e Schadensersatzleistungen, die<br />

dem Ausgleich materieller Schadensersatzansprüche<br />

dienten.<br />

Es ist daher notwendig, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Vergleich über<br />

Schadensersatzansprüche zwischen Zahlungen auf<br />

Recht<br />

das Schmerzensgeld und Zahlungen auf an<strong>der</strong>e<br />

Schadensersatzansprüche zu unterscheiden. Wird <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Abf<strong>in</strong>dungsvergleich e<strong>in</strong>e Pauschalsumme ohne<br />

nähere Aufglie<strong>der</strong>ung vere<strong>in</strong>bart, so wird es <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen<br />

später sehr schwierig, wenn auch vielleicht nicht<br />

völlig unmöglich se<strong>in</strong>, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abf<strong>in</strong>dungssumme<br />

steckenden Teilbeträge des Schmerzensgeldes und<br />

<strong>der</strong> sonstigen Schadensersatzleistungen nachprüfbar<br />

vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu unterscheiden.<br />

3. Werden zu <strong>der</strong> Zeit, zu <strong>der</strong> die Verhandlungen über<br />

e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> konkretes Stadium<br />

e<strong>in</strong>treten, von dem beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>d Sozialhilfe<br />

leistungen <strong>in</strong> Anspruch genommen und legen die Eltern<br />

des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des Wert darauf, dass <strong>der</strong>artige<br />

Leistungen auch nach e<strong>in</strong>er Abf<strong>in</strong>dungsleistung<br />

weiterh<strong>in</strong> erbracht werden, so bedarf es <strong>der</strong> vorherigen<br />

Unterrichtung des Trägers <strong>der</strong> Sozialhilfe und <strong>der</strong><br />

Klärung <strong>der</strong> Frage, ob die Leistungen nach Zahlung<br />

e<strong>in</strong>er Abf<strong>in</strong>dung weitergeführt werden. An<strong>der</strong>enfalls<br />

müssen die Eltern des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des damit rechnen,<br />

dass die Gewährung von Sozialhilfe nach E<strong>in</strong>gang<br />

<strong>der</strong> Abf<strong>in</strong>dungszahlung e<strong>in</strong>gestellt wird.<br />

Selbst wenn dies - <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im H<strong>in</strong>blick auf § 92<br />

Abs. 2 SGB XII - nicht gerechtfertigt se<strong>in</strong> sollte, so<br />

müssen die Eltern des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des, wenn nicht<br />

e<strong>in</strong>e vorgängige Klärung erfolgt ist, doch daran den<br />

ken, dass zunächst e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>stellung <strong>der</strong> Leistungen<br />

erfolgen könnte, die erst im Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren<br />

o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Rechtsstreit vor dem Sozialgericht<br />

rückgängig gemacht werden kann.<br />

Urteil:<br />

600.000 Euro Schmerzensgeld<br />

Das Landgericht Gera sprach e<strong>in</strong>em<br />

schwerstbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Kläger wegen fehlerhafter<br />

ärztlicher Behandlung anlässlich<br />

se<strong>in</strong>er Entb<strong>in</strong>dung im Jahre 1993<br />

Schmerzensgeld <strong>in</strong> Höhe von 600.000<br />

Euro zu.<br />

Das Urteil ist rechtskräftig und kann <strong>in</strong><br />

vollem Umfang <strong>in</strong> <strong>der</strong> AKG-Geschäftsstelle<br />

angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

19


Recht<br />

Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

4. In den Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer<br />

muss auch dieser unbed<strong>in</strong>gt darüber unterrichtet werden,<br />

dass das geschädigte K<strong>in</strong>de Sozialhilfeleistungen<br />

<strong>in</strong> Anspruch nimmt. Allerd<strong>in</strong>gs erstreckt sich e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barung<br />

regelmäßig nur auf die eigenen<br />

Ansprüche des geschädigten K<strong>in</strong>des, d. h. nicht auf die<br />

auf Sozialversicherungsträger o<strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

übergegangenen Ansprüche. Dabei ist jedoch an<br />

die Gutglaubensvorschrift des § 407 BGB zu denken.<br />

Abf<strong>in</strong>dungsvergleich<br />

Schließt <strong>der</strong> Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer<br />

mit dem Geschädigten e<strong>in</strong>en Abf<strong>in</strong>dungsvergleich,<br />

ohne von e<strong>in</strong>em gesetzlichen For<strong>der</strong>ungsübergang etwas<br />

zu wissen, so erstreckt sich <strong>der</strong> Vergleich auf alle<br />

ursprünglich dem geschädigten K<strong>in</strong>d entstandenen Ansprüche.<br />

Dies kann zu Regressansprüchen <strong>der</strong> Sozialleistungsträger<br />

führen, die durch e<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artige Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barung<br />

die auf sie übergegangenen Ansprüche<br />

verlieren. An<strong>der</strong>es gilt nur, wenn <strong>der</strong> Schädiger bzw. dessen<br />

Haftpflichtversicherer von dem gesetzlichen For<strong>der</strong>ungsübergang<br />

Kenntnis hatten.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs stellt die Rechtsprechung beim gesetzlichen<br />

For<strong>der</strong>ungsübergang an die Kenntnis des Schuldners<br />

ke<strong>in</strong>e hohen Anfor<strong>der</strong>ungen, da sonst <strong>der</strong> Schutzzweck<br />

<strong>der</strong> Legalzession vereitelt würde 2 . Wenn daher <strong>der</strong> Schädiger<br />

bzw. dessen Haftpflichtversicherer Kenntnis davon<br />

hatte, dass das geschädigte K<strong>in</strong>d sozialversicherungs-<br />

20<br />

pflichtig war, so reicht dies im Verhältnis zu den Sozialversicherern<br />

bereits aus.<br />

Um jedes Missverständnis sowie überflüssige und risikoreiche<br />

spätere Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen zu vermeiden,<br />

sollte daher <strong>der</strong> Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer<br />

ausdrücklich darüber unterrichtet werden, dass<br />

Sozialhilfeleistungen <strong>in</strong> Anspruch genommen worden<br />

s<strong>in</strong>d. In diesem Falle versteht es sich dann von selbst,<br />

dass e<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>barte Abf<strong>in</strong>dung nicht die auf den Sozialhilfeträger<br />

übergegangenen Ansprüche berührt.<br />

Hieran müssen auch das geschädigte K<strong>in</strong>d bzw. dessen<br />

Eltern dr<strong>in</strong>gend <strong>in</strong>teressiert se<strong>in</strong>. Nur wenn die dem<br />

Sozialhilfeträger erwachsenen Regressmöglichkeiten<br />

erhalten bleiben, kann dieser bei Erbr<strong>in</strong>gung von Vorausleistungen<br />

o<strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> erweiterten Hilfe se<strong>in</strong><br />

Ermessen dah<strong>in</strong> ausüben, vor e<strong>in</strong>er Inanspruchnahme<br />

des geschädigten K<strong>in</strong>des o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>er Eltern auf e<strong>in</strong>en<br />

Kostenbeitrag zunächst den Schädiger <strong>in</strong> Anspruch zu<br />

nehmen.<br />

Alles <strong>in</strong> allem zeigen die Ausführungen, dass sich Eltern<br />

von geburtsgeschädigten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unbed<strong>in</strong>gt beraten lassen<br />

müssen, wenn es um die Frage geht, ob und <strong>in</strong> welchem<br />

Umfang e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barung akzeptiert<br />

werden soll und darüber h<strong>in</strong>aus Sozialhilfeleistungen bezogen<br />

werden o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Zukunft beantragt werden sollen.<br />

Neue Presse Coburg, 27.01.10


Recht<br />

Aktuelle Entscheidung zum Schmerzensgeld und zur<br />

Erstattungsfähigkeit <strong>der</strong> Kosten alternativer Heilbehandlungen<br />

Dr. Marlies Br<strong>in</strong>kmann, Rechtsanwält<strong>in</strong>, Mitglied des jur. <strong>Bei</strong>rates des AKG e. V.<br />

(LG Münster, Urteil vom 17.04.2009 - 16 O 532/07: Schmerzensgeld i. H. v. 500.000 Euro bei extremer<br />

traumatischer Hirnschädigung; ke<strong>in</strong>e Erstattungsfähigkeit <strong>der</strong> Kosten für Delph<strong>in</strong>therapie, Sauerstofftherapie<br />

und Stammzellentherapie)<br />

Zum Fall:<br />

Die damals neun Jahre alte Kläger<strong>in</strong> wurde am 7.10.2001<br />

von dem Fahrzeug des Beklagten zu 1.), das bei <strong>der</strong><br />

Beklagten zu 2.) haftpflichtversichert war, angefahren und<br />

durch die Luft geschleu<strong>der</strong>t, wodurch sie schwerste Verletzungen<br />

erlitt. Diagnostiziert wurde e<strong>in</strong> Schädel-Hirn-<br />

Trauma Grad IV bis V mit multiplen Kalottenfrakturen<br />

rechts fronto-parieto-occipito-temporal und l<strong>in</strong>ks temporooccipital,<br />

ausgedehnte kontusionelle Läsionen mit massivem<br />

Hirnödem, Koma, E<strong>in</strong>klemmungssymptomatik und<br />

traumatischem Hydrocephalus sowie e<strong>in</strong>er Pneumonie.<br />

Am 4.07.2002 wurde die Kläger<strong>in</strong> mit fehlen<strong>der</strong> Kopfkontrolle,<br />

ausgeprägter spastischer Tetraparese und mit<br />

appalischem Syndrom <strong>in</strong> die häusliche <strong>Pflege</strong> entlassen.<br />

Im Jahr 2004 stellte sich außerdem e<strong>in</strong>e Epilepsie e<strong>in</strong>,<br />

die sich <strong>in</strong> Form tonischer Anfälle äußerte. H<strong>in</strong>zu kam<br />

e<strong>in</strong>e skoliosebed<strong>in</strong>gte Thoraxasymmetrie. Die Kläger<strong>in</strong><br />

leidet immer wie<strong>der</strong> unter Obstipation, Lungenentzündungen<br />

und Bauchspeicheldrüsenentzündungen sowie<br />

Entzündungen des zentralen Venenkatheters.<br />

Die Kläger<strong>in</strong> kann sich nicht mehr verbal äußern. Auf<br />

Schmerzen und Unbehagen reagiert sie durch Unruhe<br />

und e<strong>in</strong>e erhebliche Zunahme <strong>der</strong> Spastik. Die Kläger<strong>in</strong><br />

ist kaum <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage, selbst Bewegungen auszuführen<br />

und kann ihre Körperposition nicht än<strong>der</strong>n. Sie wird auf<br />

Lebenszeit erwerbsunfähig bleiben und ist für sämtliche<br />

Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe<br />

angewiesen. Auf akustische und taktile Reize reagiert<br />

die Kläger<strong>in</strong>. Sie kann auch Gefühle ausdrücken. Ob sie<br />

sich ihrer Situation bewusst ist, blieb streitig.<br />

Nachdem die Beklagten die volle E<strong>in</strong>trittsverpflichtung<br />

für die unfallbed<strong>in</strong>gten Schäden dem Grunde nach anerkannt<br />

hatten, stand <strong>in</strong> dem Verfahren vor dem Landgericht<br />

neben weiteren kle<strong>in</strong>en Positionen noch die Höhe<br />

des Schmerzensgeldes sowie die Erstattungsfähigkeit <strong>der</strong><br />

Kosten für alternative Heilbehandlungsmethoden im<br />

Streit. Das Landgericht hat <strong>der</strong> Kläger<strong>in</strong> schließlich e<strong>in</strong><br />

Schmerzengeld i. H. v. 500.000 Euro zugesprochen, die<br />

Klage <strong>in</strong> Höhe <strong>der</strong> Kosten für e<strong>in</strong>e Delph<strong>in</strong>therapie,<br />

Sauerstofftherapie und Stammzellentherapie jedoch abgewiesen.<br />

Zur Entscheidung:<br />

Das Landgericht Münster hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Urteil die wesentlichen<br />

Aspekte für die Bemessung des Schmerzensgeldes<br />

sowie auch für die Erstattungsfähigkeit <strong>der</strong> Kosten<br />

alternativer Heilbehandlungen dargelegt.<br />

1. Zur Schmerzensgeldbemessung<br />

<strong>Bei</strong> <strong>der</strong> Bemessung des Schmerzensgeldes hatte sich<br />

das Gericht mit <strong>der</strong> Frage zu befassen, <strong>in</strong>wieweit es von<br />

Bedeutung ist, ob sich <strong>der</strong> Verletzte se<strong>in</strong>es Zustandes<br />

bewusst ist. Im vorliegenden Fall hatte <strong>der</strong> Sachverständige<br />

nicht mit <strong>der</strong> ausreichenden Sicherheit feststellen<br />

können, dass die <strong>in</strong>soweit beweisbelastete Kläger<strong>in</strong> sich<br />

ihrer Situation bewusst war und deshalb <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em<br />

Maße darunter litt. Das Gericht hat jedoch klargestellt,<br />

dass dies nicht etwa zu e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung des Schmerzensgeldanspruches<br />

führen kann. Unter Bezugnahme auf<br />

die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wurde festgehalten:<br />

„Der nach § 847 BGB auszugleichende immaterielle<br />

Schaden besteht nämlich nicht nur <strong>in</strong> körperlichen o<strong>der</strong><br />

seelischen Schmerzen. Vielmehr stellen die E<strong>in</strong>buße <strong>der</strong><br />

Persönlichkeit und <strong>der</strong> Verlust an personaler Qualität <strong>in</strong>folge<br />

schwerster Hirnschädigungen schon für sich genommen<br />

e<strong>in</strong>en auszugleichenden immateriellen Schaden<br />

dar, und zwar unabhängig davon, ob <strong>der</strong> Betroffene<br />

die Bee<strong>in</strong>trächtigung empf<strong>in</strong>det o<strong>der</strong> nicht (BGH, NJW<br />

1993, 781 (783)).“<br />

Sofern <strong>der</strong> Verletzte beweisen kann, dass er sich se<strong>in</strong>es<br />

Zustandes bewusst ist und <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße darunter<br />

leidet, würde dies nach den Ausführungen des Landgerichts<br />

zu e<strong>in</strong>er Erhöhung des angemessenen Schmerzensgeldes<br />

führen. Im vorliegenden Fall konnte e<strong>in</strong><br />

entsprechen<strong>der</strong> Beweis jedoch nicht erbracht werden.<br />

Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände - <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Tatsache, dass sich das Leben <strong>der</strong> Kläger<strong>in</strong> auf<br />

Grund des Unfalls weitgehend auf die Aufrechterhaltung<br />

vitaler Funktionen, die Bekämpfung von Krankheiten und<br />

die Vermeidung von Schmerzen beschränkt, sie nie Jugend,<br />

Erwachsense<strong>in</strong> und Alter bewusst erleben und ihre<br />

Persönlichkeit entwickeln wird - hielt das Gericht e<strong>in</strong><br />

Schmerzensgeld i. H. v. 500.000 Euro für angemessen,<br />

aber auch erfor<strong>der</strong>lich, um sowohl <strong>der</strong> Ausgleichungsals<br />

auch <strong>der</strong> Genugtuungsfunktion <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße Rechnung zu tragen.<br />

Das Landgericht Münster stützte sich zur Begründung<br />

<strong>der</strong> Schmerzensgeldhöhe dabei auch auf Entscheidungen<br />

an<strong>der</strong>er Gerichte <strong>in</strong> ähnlich gelagerten Fällen:<br />

- LG München I vom 29.03.2001 (NJW-RR 2001,<br />

1244):<br />

750.000 DM Schmerzensgeld und lebenslange mo-<br />

21


Recht<br />

Aktuelle Entscheidung zum Schmerzensgeld ...<br />

natliche Schmerzensgeldrente von 1.500 DM für 48jährigen<br />

Mann bei unfallbed<strong>in</strong>gter Reduktion auf primitivste<br />

Existenszustände<br />

- LG Aachen vom 13.06.2000 (9 O 40/00):<br />

Schmerzensgeldrente von 375 monatlich - bei e<strong>in</strong>em<br />

Kapitalisierungsfaktor von 19,781 knapp 490.000<br />

Euro <strong>in</strong>sgesamt - bei Querschnittslähmung unterhalb<br />

des 2. Halswirbels und ständiger künstlicher Beatmung,<br />

ke<strong>in</strong>e Hirnschädigungen<br />

- LG Kleve vom 09.02.2005 (2 O 370/01):<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> zuerkannten Schmerzensgeldrente<br />

rund 520.000 Euro <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ähnlich gelagerten<br />

Fall wie dem vorliegenden<br />

- OLG Zweibrücken vom 22.04.2008 (5 U 6/07 - NJOZ<br />

2009, 3241):<br />

Unter E<strong>in</strong>rechnung <strong>der</strong> zugesprochenen Rente 620.000<br />

Euro bei e<strong>in</strong>em Säugl<strong>in</strong>g, dessen körperliche Bewegungsfähigkeit<br />

noch weiter e<strong>in</strong>geschränkt war als im<br />

vorliegenden Fall<br />

Das Landgericht Münster hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Urteil weiter noch<br />

e<strong>in</strong>mal klargestellt, dass e<strong>in</strong> zögerliches Regulierungsverhalten<br />

- welches im vorliegenden Fall jedoch letztlich<br />

nicht festgestellt werden konnte - im Rahmen <strong>der</strong><br />

Schmerzensgeldbemessung durchaus erhöhend zu berücksichtigen<br />

ist.<br />

2. Zur Erstattungsfähigkeit <strong>der</strong> Kosten für alternative<br />

Heilbehandlungsmethoden<br />

Das Landgericht hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Entscheidung Folgendes<br />

vorangestellt:<br />

„Als Heilbehandlung ist jegliche ärztliche Tätigkeit anzusehen,<br />

die durch die betreffende Krankheit verursacht<br />

worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art<br />

her <strong>in</strong> den Rahmen <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>isch notwendigen Krankenpflege<br />

fällt und auf Heilung o<strong>der</strong> auch auf L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Krankheit abzielt (BGH, NJW 1987, 703; NJW 1993,<br />

2369). Es genügt <strong>in</strong>soweit nicht, dass die Heilbehandlung<br />

vom Standpunkt e<strong>in</strong>es verständigen Menschen bei<br />

<strong>der</strong> gegebenen Sachlage mediz<strong>in</strong>isch zweckmäßig und<br />

geboten ersche<strong>in</strong>t, wie die Kläger<strong>in</strong> me<strong>in</strong>t.<br />

An<strong>der</strong>erseits s<strong>in</strong>d aber nicht nur solche Behandlungen<br />

anzuerkennen, die nach Auffassung <strong>der</strong> Schulmediz<strong>in</strong><br />

wissenschaftlich allgeme<strong>in</strong> als erfolgversprechend anerkannt<br />

s<strong>in</strong>d. Auch die Kosten für die von <strong>der</strong> Kläger<strong>in</strong><br />

durchgeführten Therapien - denen die allgeme<strong>in</strong>e Anerkennung<br />

durch die Schulmediz<strong>in</strong> fehlt - wären ersatzfähig,<br />

sofern bei objektiver Betrachtung e<strong>in</strong>e realistische<br />

Chance besteht, dass durch die Therapie e<strong>in</strong> Behandlungserfolg<br />

(<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Heilung o<strong>der</strong> L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung) e<strong>in</strong>tritt.“<br />

Im vorliegenden Fall g<strong>in</strong>g es konkret um die Kosten für<br />

e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> den USA durchgeführte Delph<strong>in</strong>therapie, e<strong>in</strong>e <strong>in</strong><br />

22<br />

<strong>der</strong> Slowakei durchgeführte Sauerstofftherapie sowie e<strong>in</strong>e<br />

Stammzellentherapie <strong>in</strong> Argent<strong>in</strong>ien. Zu <strong>der</strong> Frage, ob<br />

diese Behandlungsmethoden <strong>der</strong> Kläger<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e realistische<br />

Chance auf Heilung o<strong>der</strong> L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung des Gesundheitszustandes<br />

boten, hat das Landgericht e<strong>in</strong> Sachverständigengutachten<br />

e<strong>in</strong>geholt.<br />

a. Delph<strong>in</strong>therapie<br />

Betreffend die <strong>in</strong> den USA durchgeführte Delph<strong>in</strong>therapie<br />

hat <strong>der</strong> Sachverständige dargelegt, dass es sich dabei<br />

um ke<strong>in</strong>e auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende<br />

mediz<strong>in</strong>ische Therapie handelt.<br />

Wie sich aus den Entscheidungsgründen des Landgerichts<br />

ergibt, hat <strong>der</strong> Sachverständige nicht <strong>in</strong> Abrede<br />

gestellt, dass <strong>der</strong> Umgang mit Tieren für viele K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

durchaus zur Lebensqualität beitragen und positive Wirkungen<br />

haben kann; allerd<strong>in</strong>gs fehle es <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Fachliteratur an e<strong>in</strong>er Evidenz für die Existenz<br />

e<strong>in</strong>er „Delph<strong>in</strong>-Therapie“, mit <strong>der</strong> e<strong>in</strong> über die beschriebene<br />

Steigerung <strong>der</strong> Lebensqualität h<strong>in</strong>ausgehen<strong>der</strong><br />

Therapieerfolg erzielt werden könnte. Letztlich ist <strong>der</strong><br />

Gutachter und ihm folgend das Gericht zu dem Ergebnis<br />

gelangt, dass für K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>em apallischen Syndrom,<br />

e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>kompletten coma vigile, die Delph<strong>in</strong>therapie<br />

nicht die geeignete Behandlungsmethode ist.<br />

b. Sauerstofftherapie<br />

Betreffend die Sauerstofftherapie hat <strong>der</strong> Sachverständige<br />

dargelegt, dass die kl<strong>in</strong>ischen Studien h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>der</strong> Effektivität e<strong>in</strong>er solchen Therapie nicht e<strong>in</strong>deutig<br />

seien. E<strong>in</strong>e Behandlung mit Sauerstoff-Überdruck <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

unmittelbar posttraumatischen Phase sei, so <strong>der</strong> Sachverständige<br />

weiter, mit e<strong>in</strong>er Verkürzung <strong>der</strong> Bewusstlosigkeitsphase<br />

und e<strong>in</strong>er Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sterblichkeit<br />

verbunden gewesen; gleichzeitig habe diese<br />

Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sterblichkeit aber e<strong>in</strong>e höhere Rate<br />

an K<strong>in</strong><strong>der</strong>n mit neurologischen Restschäden zur Folge<br />

gehabt. In e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Studie an K<strong>in</strong><strong>der</strong>n mit e<strong>in</strong>er chronischen<br />

Zerebralparese habe man nach Sauerstoff-Überdruck-Beatmung<br />

e<strong>in</strong>e signifikante Verbesserung <strong>der</strong> Hörfunktionen,<br />

des visuellen Gedächtnisses und e<strong>in</strong>iger<br />

an<strong>der</strong>er Parameter f<strong>in</strong>den können.<br />

Die meisten dieser positiven Effekte hätten aber nur etwa<br />

3 Monate angehalten und an<strong>der</strong>e, wesentliche Parameter<br />

<strong>der</strong> geistigen und sprachlichen Entwicklung seien<br />

überhaupt nicht bee<strong>in</strong>flusst worden. In zwei weiteren Arbeiten<br />

mit sorgfältigem Studiendesign und großer Fallzahl<br />

an K<strong>in</strong><strong>der</strong>n mit e<strong>in</strong>er Zerebralparese seien ke<strong>in</strong>e<br />

positiven Effekte <strong>der</strong> Sauerstofftherapie beobachtet worden.<br />

Wichtig sei <strong>der</strong> Umstand, dass die Sauerstoff-Überdruckbeatmung<br />

e<strong>in</strong>deutige Nebenwirkungen habe; <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

sei e<strong>in</strong> Barotrauma auf das Mittelohr<br />

beschrieben worden.<br />

Zusammenfassend ist <strong>der</strong> Sachverständige zu dem Ergebnis<br />

gelangt, dass diese Behandlungsmethode zwar


Aktuelle Entscheidung zum Schmerzensgeld ...<br />

nicht unumstritten positiv beurteilt wird, dass aber e<strong>in</strong><br />

Behandlungsversuch se<strong>in</strong>er Ansicht nach ke<strong>in</strong>esfalls als<br />

ungerechtfertigt angesehen werden dürfe, auch wenn <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Lehr- und Fachbuchliteratur e<strong>in</strong>e sehr kritische E<strong>in</strong>stellung<br />

gegenüber dieser Behandlung bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n mit<br />

e<strong>in</strong>er traumatischen o<strong>der</strong> hypoxischen Hirnschädigung<br />

und dem Restschadenssyndrom e<strong>in</strong>er Zerebralparese<br />

deutlich überwiege.<br />

Das Landgericht war daraufh<strong>in</strong> nicht davon überzeugt,<br />

dass die Sauerstofftherapie e<strong>in</strong>e realistische Chance auf<br />

Heilung o<strong>der</strong> L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung des Gesundheitszustandes <strong>der</strong><br />

Kläger<strong>in</strong> geboten hat. Die Therapie müsse weiterh<strong>in</strong> als<br />

experimentell und nicht frei von Nebenwirkungen angesehen<br />

werden. Insbeson<strong>der</strong>e lägen nach den Ausführungen<br />

des Sachverständigen auch noch ke<strong>in</strong>e gesicherten<br />

mediz<strong>in</strong>ischen Berichte über den Erfolg e<strong>in</strong>er solchen<br />

Therapie bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die sich im Wachkoma bef<strong>in</strong>den,<br />

vor. Dementsprechend bestand nach Auffassung des<br />

Gerichts bei objektiver Betrachtung auch ke<strong>in</strong>e realistische<br />

Chance, dass durch e<strong>in</strong>e Behandlung e<strong>in</strong>e Heilung<br />

o<strong>der</strong> L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>trat, so dass letztlich die Voraussetzungen<br />

für die Ersatzfähigkeit <strong>der</strong> durch die Therapie<br />

entstandenen Kosten nicht gegeben war.<br />

c. Stammzellentherapie<br />

Auch betreffend die Stammzellentherapie ist das Gericht<br />

gestützt auf die Ausführungen des Sachverständigen zu<br />

dem Ergebnis gelangt, dass diese objektiv gesehen ke<strong>in</strong>e<br />

realistische Chance für e<strong>in</strong>en Behandlungserfolg im<br />

S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Heilung o<strong>der</strong> L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> Kläger<strong>in</strong> bot.<br />

Der Sachverständige hatte dazu <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Gutachten<br />

dargelegt, dass e<strong>in</strong>e Stammzellentransplantation mit<br />

adulten, multipotenten Stammzellen weltweit und selbstverständlich<br />

auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

häufig durchgeführt wird, um Knochenmarkerkrankungen<br />

zu behandeln. Die gewonnenen Stammzellen seien hervorragend<br />

dazu <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage, Blutzellen zu bilden und<br />

<strong>der</strong>en Ausfall endgültig und für die gesamte Dauer des<br />

weiteren Lebens zu ersetzen. Auf diese Weise könnten<br />

neben Leukämien und angeborenen Anämien z. B. auch<br />

bestimmte immunologische Krankheiten erfolgreich behandelt<br />

werden.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs lägen bisher we<strong>der</strong> e<strong>in</strong> kasuistischer Beweis<br />

noch irgendwelche kontrollierten wissenschaftlichen Studien<br />

dafür vor, dass ausgedehnte zentralnervöse Defekte<br />

- wie z. B. beim apallischen Syndrom - durch e<strong>in</strong>e<br />

solche Transplantation von adulten Stammzellen erfolgreich<br />

behandelt werden könnten. Sämtliche therapeutischen<br />

Optionen und Therapieversuche konnten zum<br />

gegenwärtigen Zeitpunkt nur als experimentell bezeichnet<br />

werden.<br />

Im vorliegenden Fall hatte die Kläger<strong>in</strong> vorgetragen, dass<br />

sich durch die Stammzellentherapie <strong>in</strong> Buenos Aires ihr<br />

Gesundheitszustand teilweise gebessert hatte. Der Sach-<br />

Recht<br />

verständige hat dazu ausgeführt, dass es ke<strong>in</strong>eswegs<br />

sicher, ja noch nicht e<strong>in</strong>mal wahrsche<strong>in</strong>lich ist, dass diese<br />

Besserung auf die durchgeführte Behandlung mit<br />

Stammzellen zurückzuführen ist. Die e<strong>in</strong>getretenen Verbesserungen<br />

g<strong>in</strong>gen nicht über das h<strong>in</strong>aus, was speziell<br />

im K<strong>in</strong>desalter nach so ausgedehnten Zerstörungen des<br />

Gehirns im Rahmen e<strong>in</strong>es Unfalls durch die Weiterentwicklung<br />

des Gehirns e<strong>in</strong>erseits und durch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive<br />

Betreuung mit Übungsbehandlung an<strong>der</strong>erseits zu<br />

erwarten sei.<br />

Auf <strong>der</strong> Basis des Sachverständigengutachtens hat das<br />

Landgericht dementsprechend die Klage auf Erstattung<br />

<strong>der</strong> Kosten für die Delph<strong>in</strong>therapie, Sauerstofftherapie<br />

und Stammzellentherapie abgewiesen.<br />

Fazit:<br />

Auch wenn es immer noch Gerichte gibt, die selbst bei<br />

schwersten Dauerschäden des Verletzten e<strong>in</strong> Schmerzensgeld<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Größenordnung vom 200.000 Euro bis<br />

350.000 Euro für angemessen erachten, zeigt sich <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Rechtsprechung <strong>in</strong> den letzten Jahren erfreulicherweise<br />

die Tendenz, höhere Schmerzensgeldbeträge auszuurteilen.<br />

Dies bestätigen nicht nur die Entscheidung des<br />

Landgerichts Münster, son<strong>der</strong>n auch die dar<strong>in</strong> zitierten<br />

Urteile an<strong>der</strong>er Gerichte, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e des Oberlandesgerichts<br />

Zweibrücken. Wichtig ist auch die Bestätigung<br />

des Landgerichts Münster, dass es nicht zu e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung<br />

des angemessenen Schmerzensgeldanspruches<br />

führen kann, wenn <strong>der</strong> Verletzte sich se<strong>in</strong>er Situation nicht<br />

bewusst ist. Im Gegenteil ist dann, wenn <strong>der</strong> Verletzte<br />

se<strong>in</strong>e Situation bewusst wahrnimmt und deshalb <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em<br />

Maße darunter leidet, an e<strong>in</strong>e Erhöhung des<br />

angemessenen Schmerzensgeldes zu denken.<br />

Das Landgericht hat se<strong>in</strong>er Entscheidung außerdem klargestellt,<br />

dass nicht nur die Kosten solcher Behandlungen<br />

zu erstatten s<strong>in</strong>d, die nach Auffassung <strong>der</strong> Schulmediz<strong>in</strong><br />

wissenschaftlich allgeme<strong>in</strong> als erfolgversprechend<br />

anerkannt s<strong>in</strong>d. Auch die Kosten für alternative<br />

Heilbehandlungsmethoden s<strong>in</strong>d ersatzfähig, wenn bei<br />

objektiver Betrachtung e<strong>in</strong>e realistische Chance besteht,<br />

dass durch die entsprechende Therapie e<strong>in</strong> Behandlungserfolg<br />

<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Heilung o<strong>der</strong> L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>tritt. E<strong>in</strong>e<br />

mediz<strong>in</strong>ische Zweckmäßigkeit <strong>der</strong> Therapie soll dagegen<br />

nicht ausreichen. Die Differenzierung ist schwierig.<br />

So wurden z. B. <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall, den das Landgericht Wiesbaden<br />

am 10.10.2003 (6 O 25/01, NJW-RR 2004, 887<br />

ff.) zu entscheiden hatte, die Kosten e<strong>in</strong>er Sauerstofftherapie<br />

zur Behandlung e<strong>in</strong>es T<strong>in</strong>nitusleidens für ersatzfähig<br />

erachtet, weil die Therapie nach den vorliegenden<br />

ärztlichen Besche<strong>in</strong>igungen zur Behandlung des T<strong>in</strong>nitusleidens<br />

geeignet war und sich die Maßnahme als notwendige<br />

Heilbehandlung darstellte.<br />

Letztlich wird im E<strong>in</strong>zelfall für die Gerichte auch hier<br />

immer die Beurteilung des mediz<strong>in</strong>ischen Sachverständigen<br />

entscheidend se<strong>in</strong>.<br />

23


Recht<br />

Heil- und Hilfsmittel: Oft unüberw<strong>in</strong>dbare Probleme bei <strong>der</strong> Beantragung<br />

Annett Kaiser, Rechtsanwält<strong>in</strong>, Mitglied des juristischen <strong>Bei</strong>rates des AKG e. V.<br />

Grundsätzlich s<strong>in</strong>d zum Ausgleich e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von<br />

den gesetzlichen Krankenkassen Heil- und Hilfsmittel zu<br />

gewähren. Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong> werden aber bei <strong>der</strong><br />

Beantragung von Heil- und Hilfsmitteln über ihre jeweilige<br />

Krankenkasse regelmäßig vor fast unüberw<strong>in</strong>dbare<br />

Probleme gestellt.<br />

1. Begriffe<br />

a. Als Heilmittel werden mediz<strong>in</strong>ische Dienstleistungen<br />

bezeichnet, die von Vertragsärzten verordnet und von<br />

speziell ausgebildeten Therapeuten abgegeben werden<br />

können. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen <strong>der</strong><br />

· Physikalischen Therapie<br />

· Podologischen Therapie<br />

· Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie<br />

· Ergotherapie<br />

Arzneimittel s<strong>in</strong>d, im Unterschied zum umgangssprachlichen<br />

Verständnis, im S<strong>in</strong>ne des Leistungsrechts ke<strong>in</strong>e<br />

Heilmittel. Die Verordnung von Heilmitteln wird <strong>in</strong> den<br />

Heilmittel-Richtl<strong>in</strong>ien des Geme<strong>in</strong>samen Bundesausschusses<br />

geregelt. Wesentlicher Bestandteil <strong>der</strong> Heilmittel-Richtl<strong>in</strong>ien<br />

ist <strong>der</strong> Heilmittelkatalog. Er beschreibt,<br />

welche Heilmittel <strong>in</strong> welchen Mengen bei welchen Diagnosen<br />

(Diagnosegruppen) im Regelfall zu e<strong>in</strong>er mediz<strong>in</strong>isch<br />

angemessenen und wirtschaftlichen Versorgung<br />

führen. Außerdem gibt er Auskunft darüber, welche Heilmittel<br />

(vorrangig, optional, ergänzend) im E<strong>in</strong>zelnen<br />

<strong>in</strong>dikationsbezogen verord-nungsfähig s<strong>in</strong>d.<br />

b. Hilfsmittel dagegen s<strong>in</strong>d Gegenstände, die im E<strong>in</strong>zelfall<br />

erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d, um durch ersetzende, unterstützende<br />

o<strong>der</strong> entlastende Wirkung den Erfolg e<strong>in</strong>er Krankenbehandlung<br />

zu sichern, e<strong>in</strong>er drohenden Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

vorzubeugen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung auszugleichen. Zu<br />

ihnen gehören:<br />

· Körperersatzstücke (Prothesen)<br />

· orthopädische Hilfsmittel (orthopädische Schuhe,<br />

Rollstühle, Sitzschalen, Toiletten- und Duschstühle)<br />

· Seh- und Hörhilfen (Brillen, Hörgeräte)<br />

· Inkont<strong>in</strong>enz- und Stoma-Artikel<br />

· an<strong>der</strong>e Hilfsmittel<br />

Hilfsmittel können auch technische Produkte se<strong>in</strong>, die<br />

dazu dienen, Arzneimittel o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Therapeutika <strong>in</strong><br />

den menschlichen Körper zu br<strong>in</strong>gen (zum <strong>Bei</strong>spiel bestimmte<br />

Spritzen, Inhalationsgeräte o<strong>der</strong> Applikationshilfen).<br />

Im sog. Hilfsmittelverzeichnis <strong>der</strong> Spitzenverbände <strong>der</strong><br />

Krankenkassen s<strong>in</strong>d alle Produkte aufgelistet, die von<br />

<strong>der</strong> Erstattungspflicht <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

umfasst s<strong>in</strong>d. Das Hilfsmittelverzeichnis besitzt je-<br />

24<br />

doch, und das ist gerade für Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

wichtig, ke<strong>in</strong>en abschließenden Charakter, son<strong>der</strong>n gilt<br />

vielmehr als Entscheidungshilfe bzw. dient <strong>der</strong> Information<br />

für Versicherte, Leistungserbr<strong>in</strong>ger, Vertragsärzt<strong>in</strong>nen<br />

und Vertragsärzte sowie Krankenkassen.<br />

Daher können auch Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis<br />

aufgelistet s<strong>in</strong>d, durch die Gesetzliche Krankenversicherung<br />

erstattungsfähig se<strong>in</strong>.<br />

2. Verfahren<br />

Die gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten für e<strong>in</strong><br />

Heil- o<strong>der</strong> Hilfsmittel nur dann übernehmen, wenn es<br />

zuvor von e<strong>in</strong>em Arzt verordnet wurde. Bereits hier sollte<br />

<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>arzt, Orthopäde o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Facharzt<br />

vermerken, aus welchen Gründen die Verordnung erfolgt,<br />

z.B. „wegen Wachstums“, „Zustandsverschlechterung“,<br />

„erste Haltungsschäden“ u.ä. Dies verbessert die Chance<br />

auf e<strong>in</strong>e sofortige Kostenübernahme ganz erheblich.<br />

Voraussetzung für die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln<br />

aufgrund e<strong>in</strong>er vertragsärztlichen Verordnung ist darüber<br />

h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong> Antrag des Versicherten sowie nachfolgend<br />

e<strong>in</strong>e Genehmigung durch die Krankenkasse.<br />

Die Krankenkassen haben demnach zu prüfen, <strong>in</strong> wieweit<br />

die Kosten für e<strong>in</strong> Heil- o<strong>der</strong> Hilfsmittel übernommen<br />

werden können. Des Weiteren müssen die Krankenkassen<br />

den therapeutischen Nutzen begutachten. Die<br />

Krankenkassen können e<strong>in</strong> Hilfsmittel nur ablehnen,<br />

wenn durch e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Maßnahme e<strong>in</strong> besserer Nutzen<br />

erreicht werden kann. Häufig scheitern aber die<br />

Genehmigungen bereits an <strong>der</strong> ablehnenden Haltung des<br />

Mediz<strong>in</strong>ischen Dienstes <strong>der</strong> Krankenversicherung (MDK),<br />

welcher für die Frage, ob e<strong>in</strong>e Leistung durch die Gesetzliche<br />

Krankenversicherung zu übernehmen ist, vorab<br />

e<strong>in</strong>geschaltet wird. Die Begutachtung durch den MDK<br />

dient <strong>in</strong> weiten Teilen des Leistungsrechts <strong>der</strong> Kontrolle<br />

<strong>der</strong> Leistungserbr<strong>in</strong>gung.<br />

Hier liegt für viele Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong> aber das<br />

Problem. Liegt die Genehmigung vor, dürfen Versicherte<br />

unproblematisch die Anbieter von Hilfsmitteln<br />

(Leistungserbr<strong>in</strong>ger) nutzen, die mit <strong>der</strong> jeweiligen Krankenkasse<br />

e<strong>in</strong>en Vertrag geschlossen haben. Gleichfalls<br />

dürfen die Versicherten aufgrund <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong><br />

Krankenkasse e<strong>in</strong>en geeigneten Therapeuten aufsuchen,<br />

um die o.g. Heilmittel durchführen zu lassen.<br />

In den meisten Fällen liegt aber e<strong>in</strong>e Genehmigung <strong>der</strong><br />

Krankenkasse über das beantragte Heil- o<strong>der</strong> Hilfsmittel<br />

nicht vor. Dies wird den Antragstellern dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

ablehnenden Bescheid mitgeteilt. Es ist e<strong>in</strong> offenes Geheimnis,<br />

dass <strong>in</strong> zahlreichen Krankenkassen die Sachbearbeiter<br />

angewiesen s<strong>in</strong>d, Anträge erst e<strong>in</strong>mal abzulehnen,<br />

weil man von vielen Antragstellern erfahrungsgemäß<br />

ke<strong>in</strong>en Wi<strong>der</strong>spruch erwartet.


Heil- und Hilfsmittel: Oft unüberw<strong>in</strong>dbare Probleme bei <strong>der</strong> Beantragung<br />

Als Begründung wird von den Krankenkassen dann häufig<br />

lapidar darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass das beantragte Heilo<strong>der</strong><br />

Hilfsmittel sich nicht im Heilmittelkatalog bzw. im<br />

Hilfsmittelverzeichnis bef<strong>in</strong>det und daher e<strong>in</strong>e Kostentragungspflicht<br />

<strong>der</strong> Krankenkasse ausgeschlossen ist.<br />

Dies alle<strong>in</strong> reicht aber häufig als Begründung nicht aus.<br />

Denn wie oben bereits ausgeführt, können auch solche<br />

Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet<br />

s<strong>in</strong>d, durch die Gesetzliche Krankenversicherung<br />

erstattungsfähig se<strong>in</strong>. Dies ist dann im E<strong>in</strong>zelfall zu prüfen.<br />

Auch die Begründung <strong>der</strong> Krankenkasse, dass das beantragte<br />

Heil- o<strong>der</strong> Hilfsmittel für die Krankenbehandlung<br />

mediz<strong>in</strong>isch nicht notwendig sei, erfor<strong>der</strong>t <strong>in</strong> vielen<br />

Fällen e<strong>in</strong>e Überprüfung. Auch hier beurteilt vorab <strong>der</strong><br />

MDK <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gutachten, welches auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

<strong>der</strong> bisherigen Behandlungsunterlagen erstattet wird, ob<br />

das Heil- o<strong>der</strong> Hilfsmittel mediz<strong>in</strong>isch notwendig ist. Er<br />

erstellt hierbei e<strong>in</strong> sogenanntes Gutachten nach Aktenlage,<br />

d.h. e<strong>in</strong>e persönliche Untersuchung des Antragstellers<br />

f<strong>in</strong>det durch den Prüfarzt des MDK nicht statt.<br />

<strong>Bei</strong> <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Notwendigkeit spielt wie<strong>der</strong> die Verordnung<br />

des K<strong>in</strong><strong>der</strong>arztes und se<strong>in</strong>e Begründung e<strong>in</strong>e<br />

wesentliche Rolle. Lei<strong>der</strong> ist es immer wie<strong>der</strong> so, dass<br />

<strong>der</strong> Prüfarzt des MDK mit se<strong>in</strong>er ablehnenden Entscheidung<br />

<strong>in</strong> die Therapiefreiheit des Arztes e<strong>in</strong>greift, da er<br />

eben lediglich auf <strong>der</strong> Basis von Behandlungsunterlagen<br />

und damit ohne weitergehende diagnostische Erkenntnisse<br />

aufgrund e<strong>in</strong>er persönlichen Untersuchung des<br />

Antragstellers se<strong>in</strong> Gutachten erstellt. Entsprechend<br />

knapp fallen daher die Gutachten des MDK auch aus.<br />

Liegt e<strong>in</strong> ablehnen<strong>der</strong> Bescheid <strong>der</strong> Krankenkasse vor,<br />

sollte dieser <strong>in</strong> jedem Fall mit dem Wi<strong>der</strong>spruch <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Monates ab Zugang des Bescheides angefochten<br />

werden. An<strong>der</strong>nfalls wird dieser bestandskräftig, womit<br />

die beantragte Leistung dann endgültig abgelehnt ist.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch erfor<strong>der</strong>t grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Begründung,<br />

es sollte <strong>der</strong> Krankenkasse aber dennoch schriftlich<br />

ausgeführt werden, welche Argumente für die notwendige<br />

Gewährung des Heil- o<strong>der</strong> Hilfsmittels sprechen.<br />

Die Krankenkasse legt diesen Wi<strong>der</strong>spruch dann wie<strong>der</strong>um<br />

dem MDK zur nochmaligen Begutachtung vor.<br />

Auch von diesem Gutachten sollte man nicht viel erwarten,<br />

es besteht häufig lediglich aus Wie<strong>der</strong>holungen des<br />

bereits vorliegenden Gutachtens.<br />

Das Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren endet mit e<strong>in</strong>em rechtsmittelfähigen<br />

Bescheid, e<strong>in</strong>em sog. Wi<strong>der</strong>spruchsbescheid.<br />

Ist <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruch abgelehnt worden, sollte man<br />

die im Wi<strong>der</strong>spruchsbescheid e<strong>in</strong>geräumte Klagemöglichkeit<br />

zum Sozialgericht <strong>in</strong> Anspruch nehmen. Die<br />

Frist für die E<strong>in</strong>legung <strong>der</strong> Klage beträgt e<strong>in</strong>en Monat ab<br />

Recht<br />

Zugang des Wi<strong>der</strong>spruchsbescheides. Im Klageverfahren<br />

wird dann häufig e<strong>in</strong> weiteres unabhängiges Gutachten<br />

zur Klärung <strong>der</strong> Sach- und Rechtslage e<strong>in</strong>geholt.<br />

Grundsätzlich ist <strong>der</strong> Antragsteller davor zu warnen, sich<br />

e<strong>in</strong>e beantragte Leistung selbst zu beschaffen, bevor die<br />

Krankenkasse Gelegenheit hatte, über e<strong>in</strong>e Genehmigung<br />

dieser Leistung zu entscheiden. Denn nach § 13<br />

Abs. 3 Sozialgesetzbuch V ist e<strong>in</strong>e Kostenerstattung<br />

aufgrund e<strong>in</strong>er selbst beschafften Leistung nur dann<br />

möglich, wenn e<strong>in</strong>e unaufschiebbare Leistung nicht<br />

rechtszeitig erbracht werden konnte o<strong>der</strong> die Leistung<br />

zu Unrecht abgelehnt worden ist. Unaufschiebbarkeit ist<br />

dann gegeben, wenn die Leistung sofort, ohne die Möglichkeit<br />

e<strong>in</strong>es nennenswerten zeitlichen Aufschubs, erbracht<br />

werden muss.<br />

Dies trifft bei schwerst mehrfachbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

naturgemäß sehr häufig zu, da diese beispielsweise auf<br />

e<strong>in</strong>en ununterbrochenen Therapieverlauf o<strong>der</strong> wegen<br />

e<strong>in</strong>es erfolgten Wachstums auf e<strong>in</strong>e größere Sitzschale<br />

dr<strong>in</strong>gend angewiesen s<strong>in</strong>d.<br />

In fast allen Fällen erfor<strong>der</strong>t das Verfahren gegenüber<br />

<strong>der</strong> Krankenkasse im H<strong>in</strong>blick auf die Bewilligung von<br />

Heil- und Hilfsmitteln e<strong>in</strong>en langen Atem. Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> sollten sich hiervon aber nicht abschrekken<br />

lassen, son<strong>der</strong>n die e<strong>in</strong>geräumten Anfechtungsmöglichkeiten<br />

(Wi<strong>der</strong>spruch und Klage) <strong>in</strong> jedem Fall<br />

nutzen.<br />

Das Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tentestament<br />

Sicherheit für Ihr K<strong>in</strong>d schaffen<br />

Zu beziehen beim AKG<br />

25


Recht<br />

Rechtsanspruch: Das persönliche Budget<br />

Bericht von <strong>der</strong> Regionaltagung des AKG e. V am 28. November 2009 <strong>in</strong> Edesheim/Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />

Hanna Rieger, Vorstandsmitglied<br />

Am 28. November fand im Gebäude des Selbsthilfetreff<br />

Pfalz e.V. e<strong>in</strong>e Regionaltagung des <strong>Arbeitskreis</strong>es <strong>Kunstfehler</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Geburtshilfe zum Thema „Das persönliche<br />

Budget“ statt.<br />

Es ist mir e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Freude, dass wir Frau Gerl<strong>in</strong>de<br />

Busch als Referent<strong>in</strong> gew<strong>in</strong>nen konnten. Frau Busch,<br />

Mitarbeiter<strong>in</strong> beim „Zentrum für selbst bestimmtes Leben<br />

beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter Menschen Ma<strong>in</strong>z e.V.“ ist selbst bl<strong>in</strong>d<br />

und verfügt an ihrem Arbeitsplatz über e<strong>in</strong>e Arbeitsassistenz.<br />

26<br />

Das Thema wurde von Frau Busch mit großer Sachkompetenz<br />

vorgetragen. Frau Busch war es e<strong>in</strong> Anliegen,<br />

auf die offenen Fragen <strong>der</strong> Teilnehmer speziell e<strong>in</strong>zugehen.<br />

Zusätzlich konnte je<strong>der</strong> Teilnehmer e<strong>in</strong> vorbereitetes<br />

Info-Paket mit wichtigen Unterlagen zum <strong>in</strong>tensiveren<br />

Studium mit nach Hause nehmen. In E<strong>in</strong>zelfällen<br />

schickte Frau Busch den Teilnehmern nach <strong>der</strong> Tagung<br />

noch weitere Informationen zu.<br />

Hier e<strong>in</strong>ige H<strong>in</strong>tergrund<strong>in</strong>formationen zu den gesetzlichen<br />

Regelungen und zum Verfahrensablauf sowie e<strong>in</strong> Fallbeispiel<br />

„Silke“ zur Konkretisierung:<br />

Mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung des Sozialgesetzbuches Neuntes<br />

Buch (SGB IX) im Jahre 2001 wurde bundesweit die<br />

Möglichkeit für die Gewährung „Persönlicher Budgets“<br />

geschaffen. Die zum 1. Juli 2004 wirksam gewordenen<br />

Konkretisierungen <strong>der</strong> Regelungen im SGB IX <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit <strong>der</strong> am 27. Mai 2004 <strong>in</strong> Kraft getretenen Budgetverordnung<br />

(BGBl. I S. 1055) haben zu e<strong>in</strong>er deutlichen<br />

Aufwertung des „Persönlichen Budgets“ geführt. Es kann<br />

seit dem auch trägerübergreifend gewährt werden.<br />

Ab 1. Januar 2008 besteht e<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf die<br />

Leistungen des „Persönlichen Budgets“.<br />

Das „Trägerübergreifend“ bedeutet, dass sich das Budget<br />

aus Geldleistungen verschiedener Leistungsträger zusammensetzt.<br />

Als Leistungsträger kommen <strong>in</strong> Frage: Die<br />

gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit,<br />

die Träger <strong>der</strong> gesetzlichen Unfall- und <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung, die Träger <strong>der</strong> Alterssicherung<br />

<strong>der</strong> Landwirte, die Träger <strong>der</strong> Kriegsopfer, die<br />

Integrations-Ämter, die <strong>Pflege</strong>kassen, die Träger <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Jugendhilfe und die Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe.<br />

Die Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe unterliegen den Regelungen<br />

des zwölften Sozialgesetzbuches und s<strong>in</strong>d daher<br />

e<strong>in</strong>kommens- und vermögensabhängig.<br />

(Es wird empfohlen, für die Antragstellung <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-<br />

Pfalz das Formular des Sozialm<strong>in</strong>isteriums Ma<strong>in</strong>z zu verwenden.)<br />

So könnte Ihr Verfahren ablaufen<br />

- Sie wenden sich um e<strong>in</strong> Persönliches Budget zu<br />

beantragen an: www.reha-servicestellen.de<br />

o<strong>der</strong> das<br />

Bürgertelefon des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für<br />

Arbeit und Soziales: Telefon: 01805-676715<br />

- Im Gespräch mit Ihnen werden die tatsächlich<br />

<strong>in</strong> Betracht kommenden Leistungen geklärt.<br />

- Die geme<strong>in</strong>same Servicestelle nimmt mit dem/<br />

den zuständigen Leistungsträger/n Kontakt auf.


Rechtsanspruch: Das persönliche Budget<br />

- <strong>Bei</strong> Leistungen mehrerer Träger bittet <strong>der</strong>jenige,<br />

<strong>der</strong> <strong>der</strong> zum so genannten Beauftragten<br />

wird, die an<strong>der</strong>en Leistungsträger um e<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme<strong>in</strong>nerhalb von zwei Wochen.<br />

- Dann wird <strong>der</strong> Bedarf geme<strong>in</strong>sam mit Ihnen<br />

und ggf. Vertretern <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Leistungsträger<br />

beim „Beauftragten“ besprochen.<br />

- Sobald <strong>der</strong> Bedarf festgestellt ist, schließen Sie<br />

und <strong>der</strong> „Beauftragte“ e<strong>in</strong>e Zielvere<strong>in</strong>barung<br />

über die mit dem (trägerübergreifenden)Persönlichen<br />

Budget abzudeckenden Leistungen.<br />

- Sie erhalten danach vom „Beauftragten“ e<strong>in</strong>en<br />

Gesamtbescheid über die E<strong>in</strong>zelheiten ihres<br />

Persönlichen Budgets.<br />

- Im Abstand von m<strong>in</strong>destens zwei Jahren wird<br />

ihr Bedarf geprüft und ggf. angepasst.<br />

- Sie erhalten alle Leistungen aus e<strong>in</strong>er Hand. Ihr<br />

Ansprechpartner ist und bleibt <strong>der</strong> für Ihr<br />

Budget festgelegte „Beauftragte“.<br />

Fallbeispiel „Silke“<br />

Ausgangssituation:<br />

- Silke (4 Jahre) besuchte bislang e<strong>in</strong>e heilpädagogische<br />

Tagesstätte.<br />

- Die Eltern erhalten von <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>versicherung<br />

<strong>Pflege</strong>geld (Stufe 3), und die Krankenversiche<br />

rung erbr<strong>in</strong>gt Leistungen <strong>der</strong> häuslichen Krankenpflege.<br />

- Die Eltern wünschen sich e<strong>in</strong>e Betreuung <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Waldorf-K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten, da dieser die<br />

<strong>in</strong>dividuellen Interessen und Fähigkeiten ihrer<br />

Tochter optimal för<strong>der</strong>n könnte.<br />

Die Beratungsstelle des „Zentrums<br />

für selbst bestimmtes Leben beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter<br />

Menschen Ma<strong>in</strong>z e.V.“<br />

steht auch über die Län<strong>der</strong>grenzen h<strong>in</strong>weg<br />

zur Verfügung:<br />

ZsL Ma<strong>in</strong>z e.V<br />

Rhe<strong>in</strong>straße 43 - 45, 55116 Ma<strong>in</strong>z<br />

Telefon: 06131 / 14674- 3<br />

Fax: 06131 / 14674 -440<br />

Internet: www.zsl-mz.de<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@zsl-ma<strong>in</strong>z.de<br />

Recht<br />

- Der K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten erklärt sich grundsätzlich<br />

bereit, er kann jedoch den umfassenden<br />

Unterstützungsbedarf mit dem verfügbaren<br />

Personal nicht abdecken.<br />

Unterstützungsbedarf:<br />

- Silke hat auf Grund e<strong>in</strong>er komplexen Mehrfachbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

e<strong>in</strong>en umfassenden <strong>Pflege</strong>- und<br />

Unterstützungsbedarf.<br />

- Sie benötigt z. B. Atmungsunterstützung und es<br />

kann auf Grund <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen Voraussetzungen<br />

zu bedrohlichen Situationen kommen.<br />

Budget-Lösung:<br />

- Der Sozialhilfeträger zahlt den Eltern e<strong>in</strong><br />

Persönliches Budget <strong>in</strong> Höhe <strong>der</strong> Kosten für die<br />

bisher besuchte Tagesstätte. Mit dem Budget<br />

f<strong>in</strong>anzieren die Eltern e<strong>in</strong>e Heilerziehungspfleger<strong>in</strong>,<br />

die das Mädchen im Waldorfk<strong>in</strong><strong>der</strong>garten<br />

ergänzend zum vorhandenen Personal<br />

<strong>in</strong>dividuell betreut und das K<strong>in</strong>d auch morgens<br />

zu Hause abholt und <strong>in</strong> den K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten br<strong>in</strong>gt.<br />

- Der Sozialhilfeträger sucht das Gespräch mit<br />

<strong>der</strong> Krankenversicherung, da Maßnahmen z.B.<br />

<strong>der</strong> häuslichen Krankenpflege als Teilleistung <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong> trägerübergreifendes Budget e<strong>in</strong>fließen<br />

könnten.<br />

- Die <strong>Pflege</strong>kassen s<strong>in</strong>d nicht am Budget beteiligt.<br />

Die Eltern beziehen auf eigenen Wunsch<br />

weiterh<strong>in</strong> das <strong>Pflege</strong>geld (Stufe III).<br />

Die Zielvere<strong>in</strong>barung kann <strong>in</strong> <strong>der</strong> AKG-Geschäftsstelle<br />

als Vordruck kostenlos angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Weitere Informationen gibt es<br />

m Internet unter:<br />

www.budget.bmas.de<br />

www.projekt-persoenliches-budget.de<br />

www.budget.paritaet.org<br />

www.bar-frankfurt.de<br />

www.reha-servicestellen.de<br />

www.forsea.de<br />

www.isl-ev.de<br />

27


Therapie<br />

Erfahrungen mit Konduktiver För<strong>der</strong>ung nach PETÖ<br />

Andre Baumgarten, AKG - Mitglied<br />

Seit September 2008 fahren wir regelmäßig e<strong>in</strong>mal pro<br />

Woche mit unserem kle<strong>in</strong>en Eduardo etwa 40 km zur<br />

Konduktiven För<strong>der</strong>ung von Karlsruhe nach Walldorf und<br />

zurück. Eduardo hat dort jeden Freitag <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er sogenannten<br />

Mutter-K<strong>in</strong>d-Gruppe se<strong>in</strong> „Programm“.<br />

Wir erlebten Eduardo hierbei als sehr motiviert und sahen,<br />

trotz <strong>der</strong> nur zwei Stunden pro Woche auch Fortschritte<br />

im kognitiven und motorischen Bereich. Deshalb<br />

entschieden wir uns, das Angebot von Sommer-Intensiv-För<strong>der</strong>wochen<br />

im Konduktiven För<strong>der</strong>zentrum Fort-<br />

Schritt gGmbH <strong>in</strong> Nie<strong>der</strong>pöck<strong>in</strong>g am Starnberger See für<br />

drei Wochen wahrzunehmen.<br />

Der kle<strong>in</strong>e Eduardo ist immer eifrig dabei<br />

Im Gegensatz zur Mutter-K<strong>in</strong>d-Gruppe wurde Eduardo<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartengruppe <strong>in</strong>tegriert, weshalb sich unsere<br />

Anwesenheit erübrigte und wir deshalb mal frei hatten,<br />

was uns sehr gut tat. Es g<strong>in</strong>g für Eduardo an jedem<br />

Werktag morgens um 9 Uhr los und endete täglich um<br />

15 Uhr. Die Gruppe von 6 - 7 K<strong>in</strong><strong>der</strong>n wurde von zwei<br />

ausgebildeten Konduktor<strong>in</strong>nen und e<strong>in</strong>er angehenden<br />

Konduktor<strong>in</strong> geleitet, die hierfür extra aus Ungarn angereist<br />

waren. Die K<strong>in</strong><strong>der</strong> lernen nach den Pr<strong>in</strong>zipien <strong>der</strong><br />

Konduktiven För<strong>der</strong>ung nach PETÖ.<br />

Die Konduktive För<strong>der</strong>ung versteht sich als Erziehungsund<br />

Lernprozess und nicht als Behandlungsmethode o<strong>der</strong><br />

gar Übungse<strong>in</strong>heit für Menschen mit neurologischen<br />

Funktionsstörungen. Das <strong>in</strong>dividuelle Lernen besteht im<br />

Erlernen (<strong>der</strong> Elemente) von Fertigkeiten, die für die Bewältigung<br />

des täglichen Lebens gebraucht werden. Das<br />

Individuum ist dabei ke<strong>in</strong> Empfänger e<strong>in</strong>er Behandlung,<br />

28<br />

son<strong>der</strong>n aktiv beteiligt und mitwirkend im Lern- und<br />

Gruppenprozess.<br />

Wir praktizieren Konduktive För<strong>der</strong>ung als Partnerschaft<br />

zwischen „Erzieher“ und „Schüler“, um Vorraussetzungen,<br />

Bed<strong>in</strong>gungen und Umstände des Lernens zu schaffen<br />

und zu gestalten.<br />

Konduktive För<strong>der</strong>ung wird manchmal auch als Petö-<br />

Therapie (nach Dr. Andras Petö) bezeichnet. Dr. Andras<br />

Petö hat die konduktive För<strong>der</strong>ung, damals noch als<br />

konduktive Erziehung bezeichnet, bereits Ende <strong>der</strong> 40‘er<br />

Jahre entwickelt. Das Konzept wurde im Laufe <strong>der</strong> Zeit<br />

von ihm und se<strong>in</strong>en Mitarbeitern ständig<br />

weiterentwickelt. Obwohl früher<br />

nur <strong>in</strong> Ungarn praktiziert, wird die<br />

konduktive För<strong>der</strong>ung <strong>in</strong>zwischen <strong>in</strong><br />

vielen Län<strong>der</strong>n, meist aus Eltern<strong>in</strong>itiativen<br />

heraus, angeboten. Von<br />

Nie<strong>der</strong>pöck<strong>in</strong>g aus wurden Fort-<br />

Schritt Vere<strong>in</strong>e <strong>in</strong> ganz Deutschland<br />

gegründet. Konduktive För<strong>der</strong>ung<br />

wird <strong>in</strong> Deutschland lei<strong>der</strong> immer<br />

noch nicht von den Krankenkassen<br />

bezahlt.<br />

Die Konduktor<strong>in</strong>nen (Petö-Therapeut<strong>in</strong>nen)<br />

werden <strong>in</strong> Ungarn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em 4jährigen<br />

Fachhochschulstudium ausgebildet.<br />

Sie erwerben dabei u.a.<br />

umfassende Kompetenzen im Bereich<br />

Krankengymnastik, Logo- und<br />

Ergotherapie, ausserdem das Diplom<br />

als ungarische Grundschullehrer<strong>in</strong>.<br />

Diese Mehrfachkompetenz hat alle<strong>in</strong>e<br />

schon e<strong>in</strong>en grossen Vorteil: Das<br />

K<strong>in</strong>d hat e<strong>in</strong>e Therapeut<strong>in</strong> als Bezugsperson,<br />

die es <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er ganzen Persönlichkeit<br />

sieht. Das K<strong>in</strong>d muss sich nicht immer wie<strong>der</strong><br />

auf unterschiedliche Therapeuten e<strong>in</strong>stellen.<br />

Vom Grundansatz steht bei Petö das Lernen im Vor<strong>der</strong>grund.<br />

<strong>Bei</strong> Cerebralschädigungen handelt es sich nach<br />

Petö nicht um e<strong>in</strong>e Krankheit, son<strong>der</strong>n um e<strong>in</strong>e Lernstörung<br />

die neben <strong>der</strong> Motorik die gesamte Persönlichkeitsentwicklung<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt.<br />

Nicht die Fehler sollen korrigiert werden, son<strong>der</strong>n das<br />

Fehlende erlernt werden. Das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d soll Bewegungsabläufe<br />

lernen. Lernen mit se<strong>in</strong>en Fähigkeiten<br />

e<strong>in</strong>e größtmögliche Selbständigkeit zu erreichen etc. In<br />

<strong>der</strong> Therapie schaut man z.B. nicht so sehr, ob vielleicht<br />

die Kniestrecker hyperton s<strong>in</strong>d, und wie man die Spastizität<br />

verr<strong>in</strong>gern kann, son<strong>der</strong>n überlegt, wie das K<strong>in</strong>d<br />

die zum Aufstehen und Gehen nötigen Bewegungen lernen<br />

kann.


Erfahrungen mit Konduktiver För<strong>der</strong>ung nach PETÖ<br />

Die konduktive För<strong>der</strong>ung ist e<strong>in</strong>e Gruppentherapie. Die<br />

Gruppen werden so zusammengestellt, dass K<strong>in</strong><strong>der</strong> von<br />

etwa gleichem Alter und Leistungsvermögen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Gruppe s<strong>in</strong>d. Dadurch ergibt sich e<strong>in</strong>e gute Motivation<br />

<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> (“so möchte ich auch gehen können” o<strong>der</strong><br />

auch mal das Gefühl nicht immer nur <strong>der</strong> schwächste zu<br />

se<strong>in</strong>) Die Übungen werden sehr oft von Lie<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Art “Sprechgesang” (rhythmisches Intendieren) begleitet.<br />

Zusätzlich zu den Bewegungsübungen essen und<br />

spielen die K<strong>in</strong><strong>der</strong> auch zusammen. Das för<strong>der</strong>t das<br />

Gruppengefühl, macht den K<strong>in</strong><strong>der</strong>n Spass und führt<br />

gleichzeitig zu mehr Selbständigkeit, da z.B. die K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

beim Essen so viel wie nötig, aber auch so wenig wie<br />

möglich Hilfe bekommen.<br />

Bed<strong>in</strong>gung für die konduktive För<strong>der</strong>ung ist e<strong>in</strong>e gewisse<br />

geistige Fitness, die K<strong>in</strong><strong>der</strong> sollten e<strong>in</strong>fache Anweisungen<br />

zum<strong>in</strong>dest verstehen können. Für das Steh- und<br />

Gehprogramm ist dann noch Voraussetzung, dass die<br />

Hüfte e<strong>in</strong>igermaßen okay ist und belastet werden darf.<br />

Eduardo hat nach diesen 3 Wochen sichtbare Fortschritte<br />

erzielt. Se<strong>in</strong>e Kopf- und -Rumpfhaltung, die Mund- und<br />

Handmotorik haben sich deutlich verbessert, aber auch<br />

im kognitiven Bereich hat Eduardo große Fortschritte<br />

gemacht. Er war fast immer sehr motiviert und vor allem<br />

sehr stolz auf alles neu Erlernte. Durch das regelmäßige<br />

und mehrmals täglich erfolgte Toilettentra<strong>in</strong><strong>in</strong>g war<br />

Eduardo auch sehr motiviert „selbst“ auf die Toilette zu<br />

gehen.<br />

Nun müsste es aber im Alltag mit dieser För<strong>der</strong>ung für<br />

Eduardo weitergehen. Lei<strong>der</strong> gibt es aber <strong>in</strong> Karlsruhe<br />

noch ke<strong>in</strong>en För<strong>der</strong>stützpunkt, weshalb wir weiter nach<br />

Walldorf fahren werden. Schön wäre es, wenn es auch<br />

<strong>in</strong> Karlsruhe engagierte Eltern gäbe, die am Aufbau e<strong>in</strong>es<br />

Petö-Standortes <strong>in</strong>teressiert wären.<br />

Rückmeldungen hierzu gerne an: abgarten@web.de<br />

www.www.www.www.www.www.www.www.www.www.www<br />

Internet Adressen:<br />

www.bundesverband-fortschritt.de<br />

www.fortschritt-ggmh.de<br />

www.fortschritt-starnberg.de<br />

www.fortschritt-walldorf.de<br />

www.cp-k<strong>in</strong><strong>der</strong>.de/CP-K<strong>in</strong><strong>der</strong>_Ubersicht/<br />

Therapien/Peto/peto.html<br />

www.eduardo-web.de<br />

Therapie<br />

Oben und unten: Eduardo ist eirfrig dabei - und es macht<br />

auch noch richtig Spass. Alle Fotos Baumgarten<br />

29


Therapie<br />

Aus bvkm.aktuell Nr 4/09 Zeitschrift des Bundesverband für körper- und mehrfachbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen e. V.<br />

30


Therapie<br />

Alles über konduktive För<strong>der</strong>ung<br />

nach dem ungarischen Arzt Prof. Dr. Petö<br />

f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> dieser Broschüre.<br />

Zu bestellen beim AKG.<br />

Das neue Heft<br />

weiterleben weiterleben 2010<br />

wird <strong>in</strong>s Internet gestellt -auch als PDF<br />

www.arbeitskreiskunstfehlergeburtshilfe.de<br />

31


Therapie<br />

Unterstützte Kommunikation - Alternative Wege <strong>der</strong> Verständigung<br />

Irmgard Ochsenknecht, 2. Vorsitzende des AKG e. V.<br />

Wie vor allem <strong>in</strong> Fachkreisen bekannt ist, stellt die<br />

Infantile Zerebralparese e<strong>in</strong> Syndrom mit vielfältigen<br />

Symptomen dar. Angesichts schwerer Bewegungsstörungen<br />

mit Auswirkungen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch auf<br />

die Artikulationsfähigkeit kann es bei starken Störungen<br />

<strong>der</strong> Sprechmotorik auch dazu kommen, dass<br />

e<strong>in</strong>em cerebral bewegungsgestörten K<strong>in</strong>d die Produktion<br />

von Sprache vollkommen unmöglich ist.<br />

Nicht sprechen zu können ist immer verbunden mit reduzierten<br />

Möglichkeiten im H<strong>in</strong>blick auf die Gestaltung<br />

von Beziehungen und des persönlichen Lebensbereichs<br />

und e<strong>in</strong>er als E<strong>in</strong>schränkung empfundenen Teilhabe am<br />

gesellschaftlichen Leben.<br />

Seit Ende <strong>der</strong> 80er und Anfang <strong>der</strong> 90er Jahre hat sich<br />

das Fachgebiet <strong>der</strong> Unterstützten Kommunikation (UK)<br />

etabliert. UK ist e<strong>in</strong> Teilgebiet <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>pädagogik und<br />

umfasst alle pädagogischen und therapeutischen Maßnahmen,<br />

die es nichtsprechenden Menschen ermöglichen,<br />

mit ihrer Umwelt zu kommunizieren. Nicht zuletzt<br />

aufgrund <strong>der</strong> neuen Technologien wie dem E<strong>in</strong>satz computerunterstützter<br />

Kommunikationshilfen gab es erhebliche<br />

Fortschritte.<br />

Die Krankenkassen übernehmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel die F<strong>in</strong>anzierung<br />

von Kommunikationshilfen. Zwar hat sich auch<br />

das Pädagogische Denken geöffnet für alternative Kommunikationsformen,<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen wenigen Schulen <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong><br />

gibt es heute auch spezielle Beratungsstellen bzw.<br />

AnsprechpartnerInnen für UK, aber <strong>in</strong>sgesamt steckt die<br />

schulische Kommunikationsför<strong>der</strong>ung von nichtsprechenden<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>n noch <strong>in</strong> den K<strong>in</strong><strong>der</strong>schuhen.<br />

Nach wie vor entscheiden die persönliche Haltung, E<strong>in</strong>stellung<br />

und die vorhandenen Informationen <strong>der</strong> Eltern<br />

und des pädagogischen Personals an den Schulen darüber,<br />

<strong>in</strong> wie weit e<strong>in</strong>em nichtsprechenden K<strong>in</strong>d alternative<br />

Möglichkeiten <strong>der</strong> Kommunikation eröffnet werden und<br />

dem K<strong>in</strong>d so überhaupt ermöglich wird, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Dialog<br />

mit se<strong>in</strong>er Umwelt zu treten.<br />

Zur dualen Zuständigkeit von<br />

Gesundheits- und Bildungsbereich<br />

E<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Schwierigkeit im Umgang mit dem Thema<br />

UK liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong> dualen Zuständigkeit begründet. Auf<br />

<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Seite ist <strong>der</strong> Gesundheitsbereich zuständig (UK<br />

als Teilgebiet <strong>der</strong> Logopädie) und auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite<br />

<strong>der</strong> Bildungsbereich (pädagogische/son<strong>der</strong>pädagogische<br />

Maßnahmen).<br />

So kommt es vor, dass K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>er Kommunikationshilfe<br />

„versorgt“ s<strong>in</strong>d, die we<strong>der</strong> von den Eltern o<strong>der</strong> Lehrern<br />

noch dem K<strong>in</strong>d selbst richtig im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>genden<br />

Nutzung, gehandhabt werden kann.<br />

32<br />

Krankenkassen übernehmen zwar die Kosten für die<br />

Anschaffung <strong>der</strong> elektronischen Kommunikationsgeräte,<br />

aber nicht die Kosten für das unbed<strong>in</strong>gt notwendige Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g.<br />

Dies hat oft zur Folge, dass nach e<strong>in</strong>iger Zeit die<br />

Geräte ungenutzt bleiben. Der Misserfolg für das K<strong>in</strong>d<br />

ist vorprogrammiert und wird ihm sogar noch angelastet.<br />

Oft gibt es ke<strong>in</strong>e gute Zusammenarbeit zwischen den<br />

MitarbeiternInnen dieser beiden „Zuständigkeits<strong>in</strong>stanzen“.<br />

Das es für den E<strong>in</strong>satz <strong>der</strong>artiger computerunterstützter<br />

Kommunikationsmittel oft jahrelanger Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung<br />

und Vorbereitungszeit <strong>der</strong> unmittelbaren<br />

Bezugspersonen des K<strong>in</strong>des wie Eltern, Therapeuten,<br />

Lehrer etc. bedarf, wird dabei oft verkannt.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Schwierigkeit ist sicherlich auch <strong>der</strong> Faktor<br />

Zeit. Maßnahmen zur UK erfor<strong>der</strong>n nicht nur von den<br />

Eltern, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch vom pädagogischen<br />

Personal viel Zeit, Ausdauer und vor allem E<strong>in</strong>fühlungsvermögen,<br />

womit e<strong>in</strong>e weitere Schwierigkeit angesprochen<br />

ist. Die renommierte Son<strong>der</strong>pädagog<strong>in</strong> Ursula<br />

Haupt for<strong>der</strong>te bereits Anfang <strong>der</strong> 80er Jahre im Umgang<br />

mit nichtsprechenden K<strong>in</strong><strong>der</strong>n e<strong>in</strong>fühlendes Verstehen<br />

und e<strong>in</strong>e k<strong>in</strong>dzentrierte Gesprächsführung. „Das<br />

K<strong>in</strong>d entwickelt Sprache (<strong>in</strong>nere Sprache, passiver Wortschatz)<br />

nur, wenn es sehr e<strong>in</strong>fühlsame, zugewandte und<br />

kommunizierende Bezugspersonen hat, die lernen, herauszuf<strong>in</strong>den,<br />

wofür das K<strong>in</strong>d sich <strong>in</strong>teressiert, die Erfahrungen<br />

ermöglichen, ohne dass das K<strong>in</strong>d sich e<strong>in</strong>deutig<br />

dazu äußern kann.“<br />

Grundlegende Pr<strong>in</strong>zipien <strong>der</strong><br />

Kommunikationsför<strong>der</strong>ung<br />

Im Folgenden wird auf die grundlegenden Pr<strong>in</strong>zipien <strong>der</strong><br />

Kommunikationsför<strong>der</strong>ung speziell von schwer cerebral<br />

bewegungsgestörten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, (die z. B. oft auch <strong>in</strong> ihrer<br />

Handmotorik erheblich e<strong>in</strong>geschränkt s<strong>in</strong>d, weshalb die<br />

Benutzung von Gebärden als Ausdrucksmöglichkeit von<br />

vornhere<strong>in</strong> ausgeschlossen werden kann) näher e<strong>in</strong>gegangen.<br />

Ohne e<strong>in</strong>gehende Eruierung, Bestandsaufnahme bzw.<br />

Diagnose <strong>der</strong> vorhandenen <strong>in</strong>dividuellen Ausdrucksmöglichkeiten<br />

des nichtsprechenden K<strong>in</strong>des ist die Erstellung<br />

e<strong>in</strong>es schulischen För<strong>der</strong>plans zur Kommunikationsför<strong>der</strong>ung<br />

nicht möglich.<br />

Individuelle Ausdrucksmög-lichkeiten des K<strong>in</strong>des s<strong>in</strong>d alle<br />

kommunikativen „Signale“ wie Blickbewegungen, Mimik,<br />

Laute/Lautsprache, Gestik, Körperhaltung/Körperbewegung.<br />

Es geht zunächst um e<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme <strong>der</strong> Erfahrungen<br />

und Beobachtungen aller Bezugspersonen, die<br />

an <strong>der</strong> Kommunikation/Interaktion mit dem K<strong>in</strong>d betei-


Unterstützte Kommunikation - Alternative Wege <strong>der</strong> Verständigung<br />

ligt s<strong>in</strong>d, seien es Eltern, Therapeuten, pädagogisches<br />

Personal wie Lehrer, Pädagogische<br />

Unterrichtshilfen u.a. Es geht nicht um<br />

Me<strong>in</strong>ungen o<strong>der</strong> Ansichten o<strong>der</strong> um Lehrpläne,<br />

Verordnungen und fertige Unterrichtsmodelle.<br />

Dazu bedarf es im Vorfeld <strong>der</strong> Offenheit aller<br />

Beteiligten für e<strong>in</strong>en ehrlichen und unvore<strong>in</strong>genommenen<br />

Austausch. Die Dokumentation<br />

dieser Beobachtungen ist anzuraten, weil<br />

sie die Reflexion und geme<strong>in</strong>same Bearbeitung<br />

erleichtert.<br />

Erst auf diesen Grundlagen kann - unter Zuhilfenahme<br />

zunächst auf jeden Fall nicht-elektronischer<br />

Hilfsmittel wie z.B. <strong>in</strong>dividuell angefertigte<br />

Kommunikationstafeln/-odner mit<br />

Fotos, Bil<strong>der</strong>n und Symbolen für unterschiedliche<br />

Alltagssituationen - e<strong>in</strong> <strong>in</strong>dividuelles<br />

Kommunikationssystem aufgebaut und dieses<br />

dann im Laufe <strong>der</strong> Zeit durch den E<strong>in</strong>satz<br />

weiterer auch elektronischer Hilfen und/o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Schriftsprache ergänzt werden.<br />

Fazit und Ausblick<br />

Maßnahmen zur Kommunikationsför<strong>der</strong>ung s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> wesentlicher<br />

Bestandteil des schulischen För<strong>der</strong>plans bei<br />

nichtsprechenden K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und haben e<strong>in</strong>en hohen Stellenwert.<br />

Gesetzlich werden beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Menschen mit beson<strong>der</strong>s<br />

starker Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> Sprachfähigkeit Hilfen zur<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verständigung mit <strong>der</strong> Umwelt zugestanden<br />

(laut § 55, Abs. 4 u. § 57 SGB IX).<br />

Die Umsetzung schreitet erst langsam und mühsam voran,<br />

nicht zuletzt, weil sich die Betroffenen selbst nicht zu<br />

Wort melden können und die Erziehungsberechtigten und<br />

Betreuer durch die Bewältigung des Alltags oft sowieso<br />

schon sehr belastet s<strong>in</strong>d.<br />

Wann (ob z.B. schon <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vorschule o<strong>der</strong> erst <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Schule) und vor allem aber wie mit <strong>der</strong> notwendigen<br />

Kommunikationsför<strong>der</strong>ung begonnen wird, darüber gibt<br />

es sehr unterschiedliche E<strong>in</strong>schätzungen.<br />

Zweifellos brauchen die Schulen Unterstützung, um diesen<br />

Weg mitzugehen, weil es vor allem spätestens <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Schule<strong>in</strong>gangsphase darum geht, für das nichtsprechende<br />

K<strong>in</strong>d <strong>in</strong>dividuell e<strong>in</strong> Kommunikationssystem<br />

aufzubauen und zu entwickeln.<br />

Seit August 2003 besteht die Beratungsstelle für Unterstützte<br />

Kommunikation unter <strong>der</strong> Trägerschaft <strong>der</strong><br />

Therapie<br />

Sophie hat sichtlich Spass beim Lernen<br />

Spastikerhilfe Berl<strong>in</strong> e.V. <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>, L<strong>in</strong>denstr. 20-25. In<br />

diese Beratungsstelle kommen verstärkt Eltern mit kle<strong>in</strong>en<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>n aus Berl<strong>in</strong> und Brandenburg, die Kitas, Son<strong>der</strong>schulen,<br />

aber auch Integrationsschulen besuchen.<br />

In dieser Beratungsstelle, die nach Ablauf <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Starthilfe von Aktion Mensch e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames<br />

Projekt <strong>der</strong> Spastikerhilfe Berl<strong>in</strong> e.V./e.G. ist, begutachten<br />

die beiden Berater<strong>in</strong>nen geme<strong>in</strong>sam mit an<strong>der</strong>en<br />

Beteiligten (K<strong>in</strong>d, Eltern, Therapeuten, Lehrer,<br />

E<strong>in</strong>zelfallhelfer u.a.) Möglichkeiten und Mittel, um auf<br />

e<strong>in</strong>er dem K<strong>in</strong>d angemessenen Ebene mit <strong>der</strong> Kommunikationsanbahnung<br />

bzw. dem Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g zu beg<strong>in</strong>nen.“<br />

Kontakt: Irmgard Ochsenknecht<br />

Tel.: 030 - 81826881; E-Mail: irmoc@web.de;<br />

Barrierefreier Tourismus?<br />

Dann ist www.natko.de e<strong>in</strong>e gute Quelle.<br />

33


Eltern berichten<br />

Lebensqualität ohne Medikamente<br />

Leserbrief von Mitglied Astrid Reichwaldt<br />

Sehr geehrte Damen und Herren vom Superteam AKG!<br />

Zum heutigen 18. Geburtstag me<strong>in</strong>es Sohnes erhielt ich<br />

Ihren Info-Brief, <strong>der</strong> mich nachdenklich machte. Es war<br />

e<strong>in</strong> langer Weg bis hierher und ich war beim W<strong>in</strong>deln<br />

heute Morgen voller Dankbarkeit, dass <strong>der</strong> Weg so verlaufen<br />

ist.<br />

Viele haben geholfen, ganz beson<strong>der</strong>s auch Sie, damit<br />

<strong>in</strong> Unterstützung me<strong>in</strong>es Prozesses. Herzlichen Dank.<br />

Viele H<strong>in</strong>weise eröffneten wie<strong>der</strong> neue Möglichkeiten.<br />

Vielleicht passt me<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Bericht ja <strong>in</strong> Ihre nächste<br />

Ausgabe.<br />

Wir haben viel gelernt <strong>in</strong> diesen 18 Jahren (ich habe<br />

noch 5 weitere K<strong>in</strong><strong>der</strong> J) und ich gäbe gerne von dem<br />

Erlernten etwas weiter. E<strong>in</strong>e gute Zeit!<br />

Astrid Reichwaldt<br />

Me<strong>in</strong> Sohn feiert heute se<strong>in</strong>en 18. Geburtstag<br />

1991: Nabelschnurvorfall, Sauerstoffmangel, Krampfanfallsleiden,<br />

mehrfach schwerstbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t. Prognose: „Er<br />

wird wohl das erste Jahr nicht erleben“ „Sie müssen ihn<br />

nicht nehmen, wir geben ihn <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Heim“ Es war<br />

Schwerstarbeit, ihn aus dem Krankenhaus nach Hause<br />

zu bekommen.<br />

Bis 2002: e<strong>in</strong> qualvoller Kreislauf zwischen<br />

Carbamazep<strong>in</strong>, Krampfanfällen (bis 3x pro Woche) und<br />

Diazepam, Rollstuhl, Kl<strong>in</strong>ikaufenthalte …<br />

Herbst 2002: Stoffwechselkrankheit ausgebrochen (unter<br />

Nebenwirkungen aufgeführt), nach 6 Wochen Aufenthalt<br />

ITS Unikl<strong>in</strong>ik Hamburg Eppendorf: „Da kann man<br />

nichts mehr machen“.<br />

Ab Dezember 2002: Absetzung aller Medikamente, Umstellung<br />

<strong>der</strong> Ernährung und enge Zusammenarbeit mit<br />

<strong>der</strong> Naturheilkunde.<br />

Seit Dezember 2002: Me<strong>in</strong> Sohn hat nie wie<strong>der</strong><br />

gekrampft, er läuft mittlerweile alle<strong>in</strong>, er nimmt ke<strong>in</strong>erlei<br />

Medikamente mehr und wir waren seit 7 Jahren nicht<br />

mehr <strong>in</strong> ärztlicher Behandlung.<br />

Verreisen?<br />

34<br />

Herzlichen Glückwunsch, Florian ...<br />

Die WHO def<strong>in</strong>ierte den Begriff Gesundheit 1948 (es<br />

ist die aktuellste Def<strong>in</strong>ition): …als Zustand des vollkommenen<br />

körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbef<strong>in</strong>dens<br />

… Sie ist mehr, als die Abwesenheit von Krankheit<br />

…<br />

Den Begriff Gesundheitsför<strong>der</strong>ung def<strong>in</strong>ierte die WHO<br />

1986: … zielt auf e<strong>in</strong>en Prozess, allen Menschen e<strong>in</strong><br />

höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit<br />

zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit<br />

zu befähigen…<br />

Me<strong>in</strong> Sohn musste erst von <strong>der</strong> Schulmediz<strong>in</strong> aufgegeben<br />

werden, ehe ich den Mut für das erfor<strong>der</strong>liche Maß<br />

an Selbstbestimmung aufbrachte, ihm Gesundheit zu<br />

ermöglichen.<br />

astrid-reichwaldt@web.de


Eltern berichten<br />

Boccia - e<strong>in</strong> Sport für Menschen mit beson<strong>der</strong>en Bedürfnissen<br />

Cornelia Beck<br />

Vom 13.-14.11.2009 fanden <strong>in</strong> München die 6. deutsche<br />

Bocciameisterschaften statt. Sie werden vom Bundesverband<br />

<strong>der</strong> körper- und mehrfachbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Menschen<br />

veranstaltet. Gespielt wird nach den <strong>in</strong>ternationalen<br />

Bocciaregeln. Boccia ist seit 2004 paralympische Sportart.<br />

Teilnehmen können Menschen mit Schwerstbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung,<br />

die e<strong>in</strong>en Rollstuhl benutzen und bei denen<br />

u.a. e<strong>in</strong>e motorische Störung des Wurfarms vorliegt.<br />

Wie man daran sieht, ist Boccia <strong>in</strong> Deutschland e<strong>in</strong>e junge<br />

Sportart. Seit kurzem gibt es auch e<strong>in</strong>e deutsche Nationalmannschaft.<br />

Diese nahm <strong>in</strong> diesem Jahr erstmals an<br />

<strong>der</strong> Europameisterschaft <strong>in</strong> Portugal teil. Seit 2004 ist<br />

Boccia auch e<strong>in</strong>e paralympische Sportart. Und die deutschen<br />

SpitzensportlerInnen fiebern dem Auftritt <strong>in</strong> London<br />

entgegen.<br />

Es gibt also noch e<strong>in</strong>iges nachzuholen um an den <strong>in</strong>ternationalen<br />

Spitzensport Anschluss zu gew<strong>in</strong>nen. Aber<br />

Boccia ist e<strong>in</strong> Sport, <strong>der</strong> gerade Menschen mit<br />

Cerebralparese e<strong>in</strong>e Möglichkeit gibt sich überhaupt<br />

sportlich zu betätigen und sich mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu messen.<br />

<strong>Bei</strong> Turnieren wird nach den <strong>in</strong>ternationalen Bocciaregeln<br />

<strong>der</strong> CPISRA gespielt. Das vollständige Regelwerk und<br />

weitere Informationen können unter www.cpisra.org herunter<br />

geladen werden. Es wird <strong>in</strong> vier Teilnehmerklassen<br />

e<strong>in</strong>geteilt. Dabei kann je<strong>der</strong> nach se<strong>in</strong>en Möglichkeiten<br />

spielen. Der Ball kann mit dem Fuß o<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Hand<br />

gespielt werden. Es kann e<strong>in</strong>e Abrollhilfe benützt werden,<br />

die für den Anfang selbst konstruiert werden kann<br />

aus Abflussrohren o<strong>der</strong> Holz. Dabei kann <strong>der</strong> Ball mit<br />

e<strong>in</strong>em Hilfsmittel mit dem Kopf o<strong>der</strong> mit dem Mund angestoßen<br />

werden. Dann gibt es noch die Möglichkeit sich<br />

von e<strong>in</strong>em Helfer unterstützen zu lassen.<br />

22. - 24. Oktober 2010, Mett<strong>in</strong>gen/Kreis Ste<strong>in</strong>furt<br />

7. Deutsche Boccia-Meisterschaften<br />

Das Spiel ist vom Ablauf und Gedanken dem Tennis ähnlich.<br />

Es wird von zwei Gegnern <strong>in</strong> mehreren Sätzen gespielt.<br />

Zunächst wird e<strong>in</strong> weißer Ball (Jackball) <strong>in</strong>s Spielfeld<br />

geworfen. Ziel ist es möglichst nahe mit den weiteren<br />

Bällen an den Jackball heran zu kommen. Je<strong>der</strong> Ball,<br />

<strong>der</strong> näher am Jackball ist, als <strong>der</strong> nächstgelegene Ball<br />

des Gegners ergibt e<strong>in</strong>en Punkt.<br />

Frie<strong>der</strong>ike ist eher zufällig <strong>in</strong> Kontakt mit Boccia gekommen,<br />

als ihre Schule, das ICP München, die deutschen<br />

Cerebralparesen Spiele veranstaltete und möglichst viele<br />

StarterInnen gesucht wurden. Nach <strong>der</strong> Teilnahme an den<br />

Deutschen Meisterschaften wurde dann durch die Physiotherapeut<strong>in</strong><br />

Dorota Berger, die sich auch im<br />

Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tensportverband engagiert, e<strong>in</strong>e Bocciasportgruppe<br />

gegründet. Diese trifft sich seither e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Woche zum Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g. Und so kam es, dass das ICP<br />

die Meisterschaften ausrichtete.<br />

Frie<strong>der</strong>ike wurde 6. <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em starken Feld <strong>der</strong> SpielerInnen<br />

mit Abrollrampe. Nachdem die erste Enttäuschung<br />

verflogen war, galt auch hier: Dabei se<strong>in</strong> ist alles.<br />

Und es war e<strong>in</strong> nicht nur e<strong>in</strong> Riesenspaß, son<strong>der</strong>n<br />

auch e<strong>in</strong> spannen<strong>der</strong> und anstrengen<strong>der</strong>, weil sehr konzentriert<br />

geführter, Wettkampf.<br />

Für mich als Assistent<strong>in</strong> war es allerd<strong>in</strong>gs beson<strong>der</strong>s<br />

nervenaufreibend. Ich darf nämlich während ich assistiere<br />

nicht auf das Spielfeld sehen, da ich nur Werkzeug b<strong>in</strong><br />

und nicht etwa selbst das Spielgeschehen bee<strong>in</strong>flussen<br />

soll. Ich habe gelitten wie e<strong>in</strong> Hund, da ich doch merkte,<br />

wenn es nicht so gut lief, aber nichts machen konnte.<br />

Cornelia Beck, Mutter von Frie<strong>der</strong>ike Beck, geb. 9.2.1991,<br />

6. <strong>der</strong> deutschen Bocciameisterschaften 2009.<br />

des bvkm werden nach den <strong>in</strong>ternatio- nal geltenden Regeln<br />

<strong>der</strong> CPISR durchgeführt. Danach dür- fen an den Meisterschaften<br />

nur Menschen mit Schwerstbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

teilnehmen, die e<strong>in</strong>en Rollstuhl benutzen und bei denen u. a. e<strong>in</strong>e<br />

motorische Stö- rung des Werfens vorliegt.<br />

Startgebühr zuzüglich Übernachtung und Frückstück: 50 Euro<br />

35


Eltern berichten<br />

20 Jahre Hilfe zur Selbsthilfe<br />

Sigrid Rößler ,Bonifaciusstraße 18, 99755 Ellrich<br />

Irgendwann hat sie je<strong>der</strong> von uns erlebt- die alles verän<strong>der</strong>nden<br />

M<strong>in</strong>uten und Stunden. Komplikationen während<br />

<strong>der</strong> Geburt, e<strong>in</strong>e genetische Verän<strong>der</strong>ung- e<strong>in</strong>e ärztliche<br />

Diagnose, die als vernichtendes Urteil empfunden wird<br />

und dann die allgegenwärtige Frage: wie soll das nur<br />

alles werden, wie können wir das schaffen? Wird es noch<br />

so etwas wie e<strong>in</strong>en Alltag geben o<strong>der</strong> bedeutet das Leben<br />

mit e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung steten Ausnahmezustand?<br />

Hilfe suchen und f<strong>in</strong>den<br />

In dieser Situation, <strong>in</strong> <strong>der</strong> man Hilfe sucht und Orientierung,<br />

kann e<strong>in</strong>e Selbsthilfegruppe von betroffenen Eltern<br />

vieles leisten. Eltern wollen Eltern helfen, aber auch<br />

Hilfe erfahren, wollen eigene Erfahrungen weitergeben,<br />

aber auch vom großen Erfahrungsschatz <strong>der</strong> Mitbetroffenen<br />

profitieren und alle geme<strong>in</strong>sam Kraft tanken,<br />

um den Alltag zu meistern. Unter diesem Zeichen steht<br />

die Arbeit unserer Selbsthilfegruppe „Eltern von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen im Südharz“. Und dabei s<strong>in</strong>d wir e<strong>in</strong><br />

buntes Völkchen. Unsere K<strong>in</strong><strong>der</strong> s<strong>in</strong>d im Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>d- und<br />

Vorschulalter, sie s<strong>in</strong>d Schüler <strong>in</strong> den unterschiedlichsten<br />

Schulformen, sie s<strong>in</strong>d Mitarbeiter <strong>in</strong> <strong>der</strong> Werkstatt<br />

<strong>der</strong> Lebenshilfe als junge Erwachsene o<strong>der</strong> auch schon<br />

über die 40 Jahre h<strong>in</strong>aus.<br />

Krankheitsbil<strong>der</strong> und Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen s<strong>in</strong>d völlig unterschiedlich<br />

und stehen für uns auch nicht im Mittelpunkt.<br />

Ebenso bunt ist die Zusammensetzung unserer Eltern.<br />

Wir s<strong>in</strong>d berufstätig- soweit es geht, aber auch Eltern,<br />

Diese Broschüren<br />

können auch <strong>in</strong><br />

größerer Stückzahl<br />

<strong>in</strong> unserer<br />

Geschäftsstelle<br />

bestellt werden.<br />

Sie können helfen<br />

mit e<strong>in</strong>er Spende o<strong>der</strong><br />

Ihrer Mitgliedschaft<br />

Sparkasse Dortmund<br />

Konto 161 007 986<br />

BLZ 440 501 99<br />

36<br />

die bed<strong>in</strong>gt durch die <strong>Pflege</strong> ihrer K<strong>in</strong><strong>der</strong> von Sozialleistungen<br />

leben o<strong>der</strong> die sich bereits im Ruhestand bef<strong>in</strong>den.<br />

Da verwun<strong>der</strong>t die Frage nicht:<br />

Wie kann das gehen, all diese Unterschiede?<br />

Es geht sehr gut- wenn man nur den e<strong>in</strong>heitlichen Nenner<br />

f<strong>in</strong>det und <strong>der</strong> s<strong>in</strong>d unsere K<strong>in</strong><strong>der</strong>, e<strong>in</strong> jedes <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

unverwechselbaren E<strong>in</strong>maligkeit und unsere engagierte,<br />

großherzige Leiter<strong>in</strong>, Gudrun Wegner. Sie hält seit<br />

fast 20 Jahren die Fäden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hand, wenn es darum<br />

geht, <strong>in</strong>teressante Veranstaltungen zu organisieren, bei<br />

notwendigen Behördengängen zu unterstützen o<strong>der</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit e<strong>in</strong>e Lanze für unsere K<strong>in</strong><strong>der</strong> zu brechen.<br />

So gehören neben Arztvorträgen, Veranstaltungen<br />

zu rechtlichen Fragestellungen, Treffen zu Hilfestellungen<br />

aus dem Sanitätshaus regelmäßig auch Feste und<br />

Feiern zu den verschiedensten Anlässen zu unserem<br />

Programm. E<strong>in</strong>e feste Größe ist <strong>in</strong> unserer Jahresplanung<br />

seit vielen Jahren die Bustour- zugeschnitten auf<br />

unsere ganz speziellen Bedürfnisse. Unter www.shgsuedharz.de<br />

kann <strong>der</strong> <strong>in</strong>teressierte Leser e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en<br />

E<strong>in</strong>druck von unserer Arbeit gew<strong>in</strong>nen.<br />

Fazit unserer langjährigen Arbeit:<br />

Die Mitarbeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Selbsthilfegruppe ist sicher ke<strong>in</strong><br />

Allheilmittel, aber sie hilft ungeme<strong>in</strong>.<br />

Gudrun Wegner, die Grün<strong>der</strong><strong>in</strong> dieser Gruppe, ist seit vielen Jahren<br />

Mitglied im AKG e. V. und nimmt mit ihrer Familie fast regelmäßig<br />

an unseren Bundestagungen und an<strong>der</strong>en Veranstaltungen teil.


Steuerliche Bewertung e<strong>in</strong>es Vergleichs<br />

Sehr geehrte Frau Meierl<strong>in</strong>g,<br />

endlich komme ich mal dazu, etwas zurückzugeben, denn<br />

Ihre Unterstützung me<strong>in</strong>es Anwalts im Rahmen des<br />

Schadensersatzprozesses und me<strong>in</strong>es Steuerberaters<br />

wurde von beiden als sehr hilfreich beschrieben.<br />

Eigentlich wollte ich ja auch längst die zur Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

führende Geschichte von Max und die nachfolgende<br />

Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung vor Gericht aufgeschrieben haben.<br />

Aber wie das so ist. Immer steht was „Wichtiges“ an.<br />

Und dann wusste ich auch nicht so richtig, wo zu beg<strong>in</strong>nen<br />

ist, weil das naturgemäß sehr <strong>in</strong>dividuell und persönlich<br />

ist.<br />

Jetzt habe ich aber mal e<strong>in</strong>en Punkt, bei dem mir die<br />

Rückmeldung für an<strong>der</strong>e Mitglie<strong>der</strong> hilfreich und s<strong>in</strong>nvoll<br />

ersche<strong>in</strong>t. Daher schicke ich Ihnen den folgenden Text<br />

für Ihr Archiv o<strong>der</strong> gerne auch für die Zeitschrift „weiterleben“.<br />

Dr. Klaus Rödler, AKG-Mitglied<br />

Max wurde <strong>in</strong> <strong>der</strong> 37. SSW als ‚Mangelgeburt’ geboren.<br />

Die Plazenta war nicht richtig mit gewachsen und <strong>der</strong><br />

Frauenarzt hatte diese Fehlentwicklung nicht bemerkt.<br />

Dadurch hatte er es verabsäumt, die Geburt früher, etwa<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> 32. o<strong>der</strong> 33. SSW e<strong>in</strong>zuleiten o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Kaiserschnitt<br />

durchführen zu lassen. So fiel die Tatsache erst<br />

auf, als beim ersten durchgeführten CTG die Herztöne<br />

unter den Wehen abstürzten, woraufh<strong>in</strong> die Mutter zum<br />

Notkaiserschnitt <strong>in</strong> die Uni-Kl<strong>in</strong>k e<strong>in</strong>geliefert wurde.<br />

Dort wurde uns nach ‚glücklicher’ Geburt und e<strong>in</strong>igen<br />

Diagnosen mitgeteilt, dass Max bereits e<strong>in</strong> vergrößertes<br />

Herz habe und leichte Hirnschädigungen sichtbar seien,<br />

woraus e<strong>in</strong>e wenigstens 6-wöchige Hungerphase geschlossen<br />

werden könne. E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d stelle erst se<strong>in</strong>e Bewegungen<br />

e<strong>in</strong>, dann würde das Herz aufgrund <strong>der</strong> erhöhten<br />

Belastung vergrößert und schließlich würde die<br />

durch die nicht ausreichende Herzleistung verursachte<br />

mangelnde Sauerstoffversorgung zu e<strong>in</strong>er Hirnschädigung<br />

führen. Dies <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Zustand<br />

<strong>der</strong> Plazenta führte zu <strong>der</strong> genannten Abschätzung.<br />

Ich vernachlässige das, was uns auf <strong>der</strong> Intensivstation<br />

wi<strong>der</strong>fahren ist und übergehe die ersten drei Jahre, <strong>in</strong><br />

denen wir versucht haben mit e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Normalität<br />

zu entwickeln, das <strong>in</strong> vielerlei H<strong>in</strong>sicht ‚nicht normal’ war.<br />

Man konnte Max oft nicht auf den Arm nehmen, weil er<br />

dann starr wurde. Er trank am Anfang nur M<strong>in</strong>imalmengen<br />

und we<strong>in</strong>te nicht. Mit allen Tricks versuchten wir ihn zu<br />

wenigstens 80 ml o<strong>der</strong> 100 ml zu bewegen. Und erst als<br />

wir ihn aufgegeben hatten und er mit 8 Monaten kurz vor<br />

dem Verhungern stand und wir das als se<strong>in</strong> Schicksal<br />

akzeptierten, kam e<strong>in</strong>e Wendung <strong>in</strong>s Spiel. Mit 12 Monaten<br />

wog Max ke<strong>in</strong>e 6 Kg! Und mit drei Jahren hatte er<br />

Eltern berichten<br />

se<strong>in</strong>e zweite große Bauch-OP und damit zum dritten Mal<br />

e<strong>in</strong>e unmittelbar lebensbedrohliche Situation h<strong>in</strong>ter sich.<br />

Das mag genügen, um deutlich zu machen, warum wir<br />

mit Max <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gegenwart lebten und <strong>in</strong> die Zukunft<br />

schauten. Wir wollten uns nicht <strong>in</strong> Schuldvorwürfen dem<br />

Arzt und auch uns gegenüber verlieren.<br />

Als Max drei Jahre alt war, bekam er e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Bru<strong>der</strong><br />

und an diesem konnte ich zum ersten Mal sehen und<br />

erleben, was e<strong>in</strong>e ‚normale’ Entwicklung ist. Auch wenn<br />

es sich merkwürdig anhört. Bis dah<strong>in</strong> war Max - trotz <strong>der</strong><br />

Krisen - für mich ‚normal’, und ich hatte die Perspektive<br />

dass wir da irgendwann, wenn auch verzögert rauskommen.<br />

Das Ausmaß <strong>der</strong> schon damals sichtbaren<br />

Auffälligkeiten und vor allem <strong>der</strong>en lebenslange Konsequenz<br />

habe ich damals ausgeblendet und so richtig ist<br />

es mir erst bewusst geworden, als Max 16 Jahre alt war<br />

und das Konzept e<strong>in</strong>er allmählichen Normalisierung ganz<br />

offensichtlich gescheitert war.<br />

Erst da konnte ich se<strong>in</strong>e geistige Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung und se<strong>in</strong>e<br />

autistische Symptomatik so weit anerkennen, dass ich<br />

dem Schritt zustimmte, ihn auf e<strong>in</strong>e anthroposophische<br />

Schule für ‚seelenpflege-bedürftige Menschen’ (Sollte das<br />

nicht jede Schule se<strong>in</strong>?) schicken. Und <strong>in</strong>zwischen lebt<br />

er mit se<strong>in</strong>en 22 Jahren glücklich (!) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anthroposophischen<br />

Lebensgeme<strong>in</strong>schaft.<br />

An se<strong>in</strong>em Bru<strong>der</strong> Paul, an dessen Entwicklung und auch<br />

an den bei dieser Schwangerschaft durchgeführten<br />

Ultraschalluntersuchungen habe ich mir zum ersten Mal<br />

bewusst gemacht, wie offensichtlich die Störung <strong>der</strong> ersten<br />

Schwangerschaft war und wie fahrlässig es von dem<br />

betreuenden Frauenarzt war, die Symptome zur Seite<br />

zu schieben und uns zu beruhigen. H<strong>in</strong>zu kam, dass Max<br />

(und wir mit ihm) <strong>in</strong>zwischen so viel durchgemacht hatten,<br />

dass ich das Gefühl hatte, es ist nicht gerecht, dass<br />

wir und Max den Fehler alle<strong>in</strong>e ausbaden müssen. Das<br />

führte mich dazu, Schadensersatz e<strong>in</strong>zufor<strong>der</strong>n und den<br />

Frauenarzt entsprechend zu verklagen.<br />

Dieser Prozess g<strong>in</strong>g <strong>in</strong> erster Instanz über 11 Jahre. Dabei<br />

verg<strong>in</strong>g das erste Drittel damit, die Fahrlässigkeit<br />

zum<strong>in</strong>dest so weit nachzuweisen, dass fehlende, bzw.<br />

mangelnde Dokumentation angeblich angeordneter (aber<br />

nicht durchgeführter) Untersuchungen zu e<strong>in</strong>er Beweislastumkehr<br />

führte und damit wir nicht mehr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Pflicht<br />

waren nachzuweisen, dass die Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung abwendbar<br />

gewesen wäre. Zu Anfang hatte die Gegenseite nämlich<br />

argumentiert, die Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung sei aufgrund <strong>der</strong> Plazenta<strong>in</strong>suffizienz<br />

unvermeidlich gewesen. E<strong>in</strong>e frühere Diagnose<br />

und Entb<strong>in</strong>dung hätte hier nichts geän<strong>der</strong>t.<br />

Nach <strong>der</strong> Beweislastumkehr g<strong>in</strong>g es vor allem um die<br />

Höhe des Vergleichs, wobei vor allem strittig war, wie<br />

37


Eltern berichten<br />

Leserbrief: Steuerliche Bewertung e<strong>in</strong>es Vergleichs<br />

e<strong>in</strong>e noch unklare Zukunft (Ich hoffte auf weitgehende<br />

Normalisierung auf <strong>der</strong> Grundlage e<strong>in</strong>er nichtakademischen<br />

Lebensperspektive.) zu bewerten sei. Gerade angesichts<br />

<strong>der</strong> schon damals hohen Arbeitslosenzahlen sei<br />

ja unklar, ob e<strong>in</strong>e durchgehende Beschäftigung zu Grunde<br />

gelegt werden kann.<br />

Die Möglichkeit e<strong>in</strong>er stationären Betreuung mit den ru<strong>in</strong>ösen<br />

Folgen für unser vorhandenes Familienvermögen<br />

musste mitbedacht werden. Die Ebene des Schmerzensgeldes.<br />

Und schließlich <strong>der</strong> Aspekt von f<strong>in</strong>anziellen Nachteilen<br />

bei e<strong>in</strong>er Zahlung. (Verlust <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldberechtigung<br />

durch eigenes E<strong>in</strong>kommen aus Z<strong>in</strong>sen und<br />

<strong>der</strong> Aspekt <strong>der</strong> Versteuerung <strong>der</strong> Zahlung.)<br />

Aus diesen Überlegungen g<strong>in</strong>g 2002 e<strong>in</strong> Vergleich hervor,<br />

auf den wir uns auch e<strong>in</strong>ließen, weil e<strong>in</strong>e Weiterführung<br />

durch mehr Instanzen im Falle e<strong>in</strong>es (absehbar für<br />

uns positiven) Urteils angesichts <strong>der</strong> Zeiträume nicht<br />

unzumutbar erschien. Es war e<strong>in</strong>e weise Entscheidung,<br />

weil <strong>der</strong> uns so gut beratende Anwalt bald darauf überraschend<br />

verstarb.<br />

Der Vergleich hatte folgende Eckdaten:<br />

1. Zur Abgeltung „sämtlicher bisheriger und auch zukünftiger<br />

Schmerzensgeldansprüche“ wurden unmittelbar zu<br />

zahlende 80.000 Euro festgesetzt.<br />

2. Ferner sollten „zur pauschalen Abgeltung sämtlicher<br />

künftig fällig werden<strong>der</strong> Erwerbs- und Rentenschäden an<br />

den Kläger am 19. Februar 2008 EUR 400.000“ überwiesen<br />

werden, wodurch auch „alle künftig fällig werdenden<br />

Sozialversicherungsbeiträge wie z.B. Krankenversicherungs-,<br />

<strong>Pflege</strong>versicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge<br />

abgegolten“ seien. Und: „Soweit <strong>der</strong> Kläger<br />

auf diesen Betrag Steuern entrichten muss, werden diese<br />

auf geson<strong>der</strong>ten Nachweis vom Beklagten getragen.“<br />

3. „Die Parteien setzen für diesen Vergleich voraus“, dass<br />

Max bis zu diesem Datum zu Hause versorgt ist und<br />

dass daher <strong>der</strong> bis dah<strong>in</strong> „angefallene und noch anfallende<br />

Mehrbedarf für Betreuung und <strong>Pflege</strong> durch die<br />

Zahlung nach Ziffer 1 und Ziffer 2 abgegolten wird.“<br />

4. Sofern nach dem genannten Datum e<strong>in</strong> „weiterer Mehrbedarf<br />

für Betreuung und <strong>Pflege</strong> (z.B. durch die Inanspruchnahme<br />

von Betreuungse<strong>in</strong>richtungen)“ besteht,<br />

„ersetzt <strong>der</strong> Beklagte die hierfür anfallenden Kosten, soweit<br />

nicht e<strong>in</strong> Sozialversicherungsträger e<strong>in</strong>rittspflichtig<br />

ist. Im Regressfall verbleibt es bei <strong>der</strong> Zahlungspflicht<br />

des Beklagten.“<br />

Uns war damals vor allem Punkt 3 wichtig, weil er sicher<br />

stellen sollte, dass im Falle e<strong>in</strong>er Unterbr<strong>in</strong>gung nicht<br />

se<strong>in</strong> eigenes, ihm im Prozess <strong>in</strong> 1 und 2 zugesprochenes<br />

38<br />

Vermögen opfern muss und dass auch nicht unser Vermögen,<br />

das er e<strong>in</strong>mal erben soll, angegriffen wird.<br />

Dieser Vergleich hat sich im Wesentlichen bewährt. Aus<br />

heutiger Sicht, angesichts <strong>der</strong> jetzt sichtbaren Schwere<br />

<strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, ist <strong>der</strong> Lohnersatzteil zu niedrig bemessen.<br />

Aber damals g<strong>in</strong>g ich noch davon aus, dass Max<br />

allemal ungelernt arbeiten und etwa 800 Euro selbständig<br />

verdienen könnte. An<strong>der</strong>erseits hätte e<strong>in</strong>e höhere<br />

Summe zwangsläufig zu e<strong>in</strong>em Verlust des K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldes<br />

geführt, was jetzt gerade noch erhalten bleibt, da wir<br />

das Vermögen weniger z<strong>in</strong>sorientiert angelegt haben,<br />

wodurch se<strong>in</strong> aktuelles E<strong>in</strong>kommen unter den Grenzen<br />

bleibt.<br />

Gerade hat uns das F<strong>in</strong>anzamt mitgeteilt, dass die nach<br />

Ziffer 3 vere<strong>in</strong>barte Zahlung „nicht steuerbar“ ist, womit<br />

es <strong>der</strong> Auffassung unseres Steuerberaters gefolgt ist. Es<br />

schreibt: „Derartige E<strong>in</strong>malzahlungen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>er <strong>der</strong> sieben<br />

E<strong>in</strong>kunftsarten zuzuordnen, son<strong>der</strong>n betreffen Vorgänge<br />

<strong>der</strong> nicht e<strong>in</strong>kommensteuerbaren Vermögensebene.<br />

Nach den BFH-Urteilen vom 25.10.94 (VIII R 79/91) und<br />

vom 26.11.08 (XR 31/07) unterliegen darüber h<strong>in</strong>aus<br />

Schadensersatzrenten nur <strong>in</strong> den Fällen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer,<br />

<strong>in</strong> denen Ersatz für an<strong>der</strong>e bereits steuerbare<br />

E<strong>in</strong>künfte geleistet wird.“<br />

Diese Nachricht war unter e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Aspekt erfreulich,<br />

den ich als e<strong>in</strong>ziges echtes Manko des Vergleichs<br />

sehe: Auf den ersten Blick könnte uns die Besteuerung<br />

egal se<strong>in</strong>, da ja <strong>der</strong> Vergleich den Beklagten zur Zahlung<br />

verpflichtet. Das spielt aber am Ende doch e<strong>in</strong>e Rolle,<br />

wenn es um die Gesamtdeckungssumme geht, die natürlich<br />

(woran ich damals nicht dachte) begrenzt ist. Die<br />

Entscheidung schont also den Topf <strong>der</strong> Versicherung und<br />

ermöglicht daher e<strong>in</strong>e längere Zahlung <strong>der</strong> Betreuungskosten.<br />

Zwar muss <strong>der</strong> verursachende Arzt (und se<strong>in</strong>e<br />

Erben) diese theoretisch lebenslang begleichen, aber<br />

faktisch wird es möglicherweise schwierig werden, dieses<br />

Geld auch e<strong>in</strong>zutreiben, wenn die Versicherung nicht mehr<br />

zahlt und <strong>der</strong> Arzt <strong>in</strong>zwischen längst verstorben ist.<br />

Hier wäre es vielleicht geschickter gewesen, wenn das<br />

möglich ist, die Versicherung selbst als zahlungspflichtig<br />

<strong>in</strong> den Vergleich zu schreiben statt den Arzt. Zum<strong>in</strong>dest<br />

hätte man damals aber die Höhe <strong>der</strong> vorhandenen Dekkung<br />

feststellen müssen, weil die Versicherung uns gegenüber<br />

schweigt und wir an dieser Stelle nun mit e<strong>in</strong>er<br />

Ungewissheit leben müssen.


<strong>Bei</strong> <strong>Pflege</strong> - <strong>TÜV</strong> <strong>genau</strong> <strong>h<strong>in</strong>sehen</strong><br />

Hanna Rieger, AKG-Vorstandsmitglied<br />

Der „<strong>Pflege</strong> - <strong>TÜV</strong>“ kann bei <strong>der</strong> Suche nach e<strong>in</strong>er stationären<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er ambulanten E<strong>in</strong>richtung hilfreich und<br />

nützlich se<strong>in</strong>, wenn man se<strong>in</strong>e Ergebnisse zu lesen versteht.<br />

Aus den zahlreichen E<strong>in</strong>zelkriterien s<strong>in</strong>d diejenigen<br />

heraus zu kristallisieren, die für die <strong>in</strong>dividuelle Situation<br />

e<strong>in</strong>es Bedürftigen beson<strong>der</strong>s bedeutsam s<strong>in</strong>d.<br />

Wie vom Gesetzgeber gefor<strong>der</strong>t, können die ersten Zensuren<br />

<strong>in</strong>zwischen im Internet nachgelesen werden. Es<br />

s<strong>in</strong>d dort erst relativ wenige Ergebnisse aufgelistet, da<br />

das Bewertungsverfahren kompliziert und zeitaufwändig<br />

ist. Doch die Ergebnisse sollen von Woche zu Woche<br />

mehr werden.<br />

Die Ergebnisse können auf <strong>der</strong> „<strong>Pflege</strong>lotse“ genannten<br />

Internetseite www.pflegelotse.de e<strong>in</strong>gesehen werden. Die<br />

Internetseite wird vom Verband <strong>der</strong> Ersatzkassen (Vdek)<br />

betreut. Die Seite ist allgeme<strong>in</strong> zugänglich, unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Kassenzugehörigkeit.<br />

Der mediz<strong>in</strong>ische Dienst <strong>der</strong> Krankenkassen (MDK) prüft<br />

bei ambulanten E<strong>in</strong>richtungen 3 Qualitätsbereiche, die<br />

bewertet werden und zusätzlich wird e<strong>in</strong>e Befragung <strong>der</strong><br />

Bewohner durchgeführt, wobei die Ergebnisse <strong>der</strong> Befragung<br />

nicht <strong>in</strong> die Benotung e<strong>in</strong>fließen.<br />

<strong>Bei</strong>spiel 1<br />

MDK-Prüfung am 20.7.2009<br />

Anzahl <strong>der</strong> versorgten Kunden: 36<br />

Anzahl <strong>der</strong> <strong>in</strong> die Prüfung e<strong>in</strong>bezogenen<br />

pflegebedürftigen Menschen: 5<br />

Anzahl <strong>der</strong> befragten Kunden: 5<br />

Dieses <strong>Bei</strong>spiel zeigt, dass die Repräsentativität <strong>der</strong> Ergebnisse<br />

stark zu bezweifeln ist, da nur 5 von <strong>in</strong>sgesamt<br />

36 Kunden befragt wurden!<br />

Auffallend ist die Note „befriedigend“ im Qualitätsbereich<br />

„Ärztliche verordnete pflegerische Leistungen“: Von den<br />

10 Fragen zu diesem Qualitätsbereich wurden nur drei<br />

Fragen beantwortet, zwei davon mit Note 1, e<strong>in</strong>e Frage<br />

mit Note 5! Die Frage, die mit 5 bewertet wurde, hat die<br />

Nr.18. Sie lautete: „Basieren die pflegerischen Maßnah-<br />

<strong>Pflege</strong><br />

men zur Behandlung <strong>der</strong> chronischen Wunden o<strong>der</strong> des<br />

Dekubitus auf dem aktuellen Stand des Wissens?“ Bemerkenswert<br />

ist, dass dieses Kriterium nur bei e<strong>in</strong>em<br />

Patienten geprüft werden konnte!<br />

Offensichtlich lag bei diesem Patient e<strong>in</strong> ernsthaftes Problem<br />

vor! Jedenfalls drückt diese e<strong>in</strong>zelne Bewertung<br />

mit <strong>der</strong> Note 5 das Ergebnis für diesen Qualitätsbereich<br />

auf 2,9!<br />

Für e<strong>in</strong>e objektive Bewertung dieses Qualitätsbereiches<br />

müssten Aussagen auch zu den an<strong>der</strong>en sieben Kriterien<br />

vorliegen und es müsste e<strong>in</strong>e aussagefähige Stichprobe<br />

vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

Es ist auf jeden Fall s<strong>in</strong>nvoll, die jeweiligen E<strong>in</strong>zelergebnisse<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong>sgesamt 37 Gütekriterien e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung<br />

<strong>genau</strong> zu prüfen. Um die Erfahrung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Gebiet zu ermessen, sollte<br />

man auch die angegebene Anzahl <strong>der</strong> Menschen beachten,<br />

bei denen das Kriterium überhaupt geprüft werden<br />

konnte!<br />

<strong>Bei</strong>spiel 2<br />

MDK-Prüfung am 20.7.2009<br />

Anzahl <strong>der</strong> versorgten Kunden: 47<br />

Anzahl <strong>der</strong> <strong>in</strong> die Prüfung e<strong>in</strong>bezogenen<br />

pflegebedürftigen Menschen: 5<br />

Anzahl <strong>der</strong> befragten Kunden: 5<br />

Hier handelt es um e<strong>in</strong>e stationäre E<strong>in</strong>richtung. Aus diesem<br />

Grund werden nicht drei, son<strong>der</strong>n vier Qualitätsbereiche<br />

mit <strong>in</strong>sgesamt 64 E<strong>in</strong>zelkriterien geprüft.<br />

Im Qualitätsbereich 2 fällt sofort auf, dass im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die <strong>Pflege</strong> Demenzkranker dreimal die Note 5 erteilt<br />

wurde! Als <strong>Bei</strong>spiel ist die Frage Nr. 37 zu nennen:<br />

Werden bei Bewohnern mit Demenz Angehörige und Bezugspersonen<br />

<strong>in</strong> die Planung <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> e<strong>in</strong>bezogen?<br />

Trotz dieser e<strong>in</strong>deutigen Qualitätsmängel erhält diese<br />

E<strong>in</strong>richtung im Qualitätsbereich 2 noch die Note 2,2!<br />

Die Durchschnittsnote kann daher e<strong>in</strong> irreführendes Bild<br />

39


<strong>Pflege</strong><br />

<strong>Bei</strong> <strong>Pflege</strong> - <strong>TÜV</strong> <strong>genau</strong> <strong>h<strong>in</strong>sehen</strong><br />

von <strong>der</strong> Qualität e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung geben. Die wesentlichen<br />

Kriterien sollten deshalb <strong>genau</strong> geprüft und am<br />

besten vor Ort besprochen werden.<br />

Die Verbraucherzentrale Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz hat e<strong>in</strong>e Anleitung<br />

für den Umgang mit Qualitätsberichten herausgegeben.<br />

Die Broschüre kann über die Verbraucherzentrale<br />

(Telefon: 06131/ 28480) bezogen o<strong>der</strong> im Internet unter<br />

www.vz-rlp.de heruntergeladen werden.<br />

So funktioniert <strong>der</strong> „<strong>Pflege</strong>lotse“:<br />

1. Sie rufen die Internetseite www.pflegelotse.de auf.<br />

2. Sie klicken den Knopf „Zur Suche“ an und geben<br />

den gewünschten Ort und den Umkreis e<strong>in</strong>.<br />

3. Sie werden gefragt, ob „alle“ E<strong>in</strong>richtungen o<strong>der</strong><br />

nur die mit „Transparenzbericht“ (d. h. <strong>Pflege</strong>-<br />

<strong>TÜV</strong>-Ergebnisse) gewünscht werden.<br />

Belassen Sie die E<strong>in</strong>stellung „alle E<strong>in</strong>richtungen“, so<br />

erhalten Sie e<strong>in</strong>en Überblick über das <strong>Pflege</strong>angebot<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Region e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Kosten!<br />

Wählen Sie die „E<strong>in</strong>richtungen mit Transparenzbericht“,<br />

werden nur diejenigen <strong>Pflege</strong>angebote<br />

gezeigt, für die bereits Noten nach dem neuen<br />

Qualitäts-Prüfungsverfahren vergeben wurden.<br />

Die Benotung entspricht den Schulnoten<br />

Für Sie notiert:<br />

Steuern sparen leicht gemacht<br />

Neuer Ratgeber hilft Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

bei <strong>der</strong> Steuererklärung<br />

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbeh<strong>in</strong>-<strong>der</strong>te<br />

Menschen e. V. hat se<strong>in</strong> jährliche neu ersche<strong>in</strong>endes Steuermerkblatt<br />

für Familien mit beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n aktualisiert.<br />

Es hift Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Familien mit beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />

Angehörigen o<strong>der</strong> berufstätigen Erwachsenen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung,<br />

mögliche Steuervorteile geltend zu machen. Das<br />

Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau <strong>der</strong> Formulare<br />

für die Steuererklärung 2009. So kann diese schrittweise<br />

und schnell bearbeitet werden.<br />

Das Steuermerkblatt 2009/2010 berücksichtigt unter an<strong>der</strong>em<br />

die Erhöhung des K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldes sowie das Urteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale. Erstmals<br />

wird anhand konkreter <strong>Bei</strong>spiele erläutert, ob Eltern erwachsener<br />

Menschen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen e<strong>in</strong> Anspruch auf K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld<br />

zusteht. Das Steuermerkblatt gibt auch zahlreiche<br />

Tipps zu kritischen o<strong>der</strong> strittigen Fragen, Verfügungen o<strong>der</strong><br />

Entscheidungen des Bundesf<strong>in</strong>anzhofs.<br />

Zu beziehen im Internet: www.bvkm.de, Rubrik „Recht und<br />

Politik“, Steuermerkblatt 2008.<br />

40


Vermischtes<br />

Bremen, im Sommer 2009<br />

Erster Spezialhandel für gebrauchte Therapierä<strong>der</strong> TheraMobile <strong>in</strong> Bremen<br />

Die ersten Vögel zwitschern morgens vorm Fenster, das<br />

Thermometer zeigt Plus-Grade und die Tage werden wie<strong>der</strong><br />

länger: Der Frühl<strong>in</strong>g steht offensichtlich vor <strong>der</strong> Tür!<br />

Höchste Zeit also, den alten Drahtesel fahrtauglich zu machen<br />

- o<strong>der</strong> sich direkt e<strong>in</strong>en neuen anzuschaffen.<br />

Während viele auf das Angebot von Baumärkten und Discountern<br />

zurückgreifen können, s<strong>in</strong>d Menschen mit Handicap<br />

auf spezielle Rä<strong>der</strong> angewiesen. Diese s<strong>in</strong>d mit mehreren<br />

hun<strong>der</strong>t, teilweise sogar mehreren tausend Euro, weit entfernt<br />

von Dump<strong>in</strong>gpreisen und damit nicht für jeden erschw<strong>in</strong>glich.<br />

Abhilfe schafft TheraMobile, das erste Spezialgeschäft für<br />

gebrauchte Therapierä<strong>der</strong> <strong>in</strong> Bremen. Thomas Uhe eröffnete<br />

es im Januar 2009 um Menschen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen<br />

bezahlbare Fahrzeuge für mehr Mobilität, Eigenständigkeit<br />

und Unabhängigkeit anzubieten.<br />

Die Kosten für die Mobile liegen deutlich unter dem Neupreis,<br />

doch die Qualität stimmt. E<strong>in</strong>e zertifizierte Fahrradwerkstatt<br />

prüft die Modelle professionell auf Verkehrssicherheit<br />

und Leichtgängigkeit und zeichnet sie mit e<strong>in</strong>em<br />

Gütesiegel aus. Entsprechend <strong>der</strong> Bedürfnisse und Fähigkeiten<br />

des Fahrers hat TheraMobile für jedes Handicap und<br />

jedes Portemonnaie den passenden Weggefährten. Das national<br />

größte Angebot gebrauchter Therapierä<strong>der</strong> umfasst<br />

alle gängigen Hilfsmittelmarken und bietet Dreirä<strong>der</strong>, therapeutische<br />

Tandems, Rollstuhlfahrrä<strong>der</strong>, E-Scooter und<br />

Handbikes. Auch preisgünstige Bastlermodelle für Tüftler,<br />

die Spass am werkeln haben, s<strong>in</strong>d im Sortiment. In Zukunft<br />

sollen außerdem Maßanfertigungen und Zubehörteile angeboten<br />

werden. Wer se<strong>in</strong> Gebrauchtes verkaufen o<strong>der</strong> <strong>in</strong><br />

Zahlung geben möchte, wird bei TheraMobile ebenfalls gut<br />

bedient.<br />

Auf <strong>der</strong> Internetseite www.theramobile.de ist bislang nur e<strong>in</strong><br />

kle<strong>in</strong>er Teil des umfassenden Angebots zu sehen. Die gesamte<br />

Bandbreite gibt es vor Ort <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er urigen Scheune:<br />

Hier berät Thomas Uhe Interessierte nach Absprache fachmännisch,<br />

<strong>in</strong>dividuell und ausführlich. Wer das Ganze mit<br />

e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en Familienausflug komb<strong>in</strong>ieren will, schaut an<br />

e<strong>in</strong>em Samstag vorbei. <strong>Bei</strong> schönem Wetter soll mit Leckereien<br />

vom Grill dann auch für das leibliche Wohl gesorgt<br />

werden.<br />

Der Grün<strong>der</strong> Thomas Uhe ist Vater von drei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und<br />

Bru<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten <strong>Pflege</strong>schwester. Mit dem Ziel e<strong>in</strong><br />

sozial- und umweltverträgliches, sowie nachhaltig wirtschaftendes<br />

Unternehmen zu schaffen, Menschen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

e<strong>in</strong> Stück Mobilität, Freiheit und e<strong>in</strong>e leichtere Bewältigung<br />

des Alltags zu ermöglichen, eröffnete er am 15.01.2009<br />

TheraMobile.<br />

Kontakt: TheraMobile Thomas Uhe<br />

Borgfel<strong>der</strong> Heerstraße 66a<br />

28357 Bremen<br />

Telefon 0421 - 380 48 93<br />

Mobil 0172 - 406 64 26<br />

Mail: service@theramobile.de<br />

Internet: www.theramobile.de<br />

Bald ist es soweit! Bald eröffnen wir abgesehen von unserem<br />

Standort <strong>in</strong> Lilienthal/Mittelbauer unseren neuen<br />

Standort <strong>in</strong> Bayern und e<strong>in</strong>e weitere <strong>in</strong> Lilienthal.<br />

Standort Bayern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe von Regensburg:<br />

TheraMobile, Handwerker Str. 16, 94559<br />

Anzeige<br />

41


Geburt<br />

42


Rhe<strong>in</strong>pfalz, 8.10.09<br />

Geburt<br />

43<br />

30.09.09


Vere<strong>in</strong>sleben<br />

Anregungen, wie Eltern <strong>in</strong> unserem Vere<strong>in</strong> Hilfestellung bekommen können.<br />

Gerd Schmidt, AKG-Vorstandsmitglied<br />

Als langjähriges AKG-Mitglied möchte ich noch e<strong>in</strong>mal<br />

darauf h<strong>in</strong>weisen, dass <strong>der</strong> AKG nicht nur bei <strong>der</strong> Frage<br />

nach <strong>der</strong> Ursache des Geburtsschadensfalles Hilfestellung<br />

leisten kann, son<strong>der</strong>n auch <strong>in</strong> allen an<strong>der</strong>en Fragen,<br />

die sich zwangsläufig bei e<strong>in</strong>em beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>d<br />

ergeben.<br />

Die Problematik fängt damit an, dass man <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />

ohne beson<strong>der</strong>e Instruktionen mit se<strong>in</strong>em beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />

K<strong>in</strong>d aus dem Krankenhaus entlassen wird. Man ist zunächst<br />

ziemlich ratlos, wie mit <strong>der</strong> neuen Situation umzugehen<br />

ist. Man taucht nicht nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e neue Welt e<strong>in</strong>,<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> man sich zurecht f<strong>in</strong>den muss, son<strong>der</strong>n man hat<br />

auch e<strong>in</strong> Zeitproblem, sich das nötige Wissen schnell zu<br />

erarbeiten. E<strong>in</strong>igen wird das gel<strong>in</strong>gen, den meisten fällt<br />

es sehr schwer, wenn sie nur auf sich alle<strong>in</strong> gestellt s<strong>in</strong>d.<br />

Hier nun kann <strong>der</strong> AKG (<strong>genau</strong>er die Mitglie<strong>der</strong> unseres<br />

Vere<strong>in</strong>s) Hilfestellung leisten. Wir verstehen uns als<br />

Selbsthilfegruppe zu allen Fragen, die unsere beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> betreffen. Ich kann Ihnen nur ans Herz legen,<br />

die Erfahrungen <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>smitglie<strong>der</strong> zu nutzen. Warum<br />

bei Null anfangen, wenn viele Fragen von unseren<br />

Mitglie<strong>der</strong>n beantwortet werden können?<br />

Wie sollte man dabei vorgehen?<br />

Es gibt mehrere Möglichkeiten: Zunächst ist es naheliegend,<br />

mit betroffenen Eltern <strong>in</strong> <strong>der</strong> näheren Umgebung<br />

Kontakt aufzunehmen bzw. sich zu treffen. Man sieht<br />

dabei, dass es auch noch an<strong>der</strong>e Familien gibt, die <strong>in</strong><br />

ähnlicher Weise betroffen s<strong>in</strong>d. Wenn man hierbei erkennt,<br />

dass diese Eltern mit ihrem K<strong>in</strong>d schon viel erreicht<br />

haben, ist man meist sehr viel motivierte, ebenfalls<br />

die Probleme anzugehen. Dazu kommt, dass<br />

meistens auch viele Anregungen mit nach Hause genommen<br />

werden.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Möglichkeit ist die, Fragen <strong>in</strong> schriftlicher<br />

Form (mit Anschrift, Tel.-Nr. etc.) dem AKG zukommen<br />

zu lassen. Die Fragestellungen werden dann entwe<strong>der</strong><br />

<strong>in</strong> den aktuellen Mitteilungen o<strong>der</strong> im AKG-Heft „weiterleben“<br />

veröffentlicht. So haben unsere Mitglie<strong>der</strong> die<br />

Möglichkeit, Ihnen ihre Erfahrungen auf direktem Wege<br />

weiter geben zu können.<br />

Sicherlich ist auch unsere jährliche Hauptversammlung<br />

e<strong>in</strong>e ideale Möglichkeit, sich umfassend zu <strong>in</strong>formieren.<br />

Aus me<strong>in</strong>er Sicht hatte ich je nach Alter unseres K<strong>in</strong>des<br />

folgende Fragen, die mich beschäftigten:<br />

Gibt es K<strong>in</strong><strong>der</strong>, die ähnlich geschädigt s<strong>in</strong>d wie me<strong>in</strong><br />

K<strong>in</strong>d? Was machen die an<strong>der</strong>en Eltern <strong>in</strong> diesem Fall?<br />

Man sollte auch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Stadt versuchen, mit Eltern<br />

beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong> Kontakt aufzunehmen. Vielleicht erfährt<br />

man auch etwas vom K<strong>in</strong><strong>der</strong>arzt o<strong>der</strong> es gibt e<strong>in</strong>en<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong><strong>der</strong>. Zwangsläufig entsteht<br />

die Frage, welche Therapie für me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d die rich-<br />

44<br />

tige ist. Welche Therapien gibt es überhaupt? S<strong>in</strong>d die<br />

<strong>in</strong> Deutschland üblichen Therapien (Bobath und Voitha)<br />

die optimalen Therapien für das K<strong>in</strong>d?<br />

E<strong>in</strong> sehr weites Feld. Es gibt dabei sehr aufwendige (<strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Regel erfolgreiche) Therapien, die aber nur S<strong>in</strong>n<br />

machen, wenn man genug Hilfe zu Haus hat. Alle<strong>in</strong><br />

schafft man das meistens nicht.<br />

Fragen bei externer Betreuung entstehen meist schon<br />

im K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten. Man muss immer sehr <strong>genau</strong> h<strong>in</strong>schauen,<br />

was dort geschieht, gehen Sie nicht davon aus, dass<br />

je<strong>der</strong> Betreuer gleich weiß, wie mit Ihrem K<strong>in</strong>d umzugehen<br />

ist. Man sollte im Vorfeld dafür Sorge tragen, dass<br />

die wichtigen Betreuungsaufgaben e<strong>in</strong>gehend dargestellt<br />

werden. Es kann auch nicht schaden, dies <strong>in</strong> schriftlicher<br />

Form zu dokumentieren. Vor allem muss man vermeiden,<br />

dass folgeschwere Fehler durch fehlende Informationen<br />

entstehen. E<strong>in</strong>en Tag mal dabei zu se<strong>in</strong>, kann<br />

nicht schaden. Kontrolle ist immer sehr wichtig!<br />

Auch das Thema Schule ist nicht e<strong>in</strong>fach. Aus me<strong>in</strong>er<br />

Erfahrung haben ganz wenige Pädagogen die nötige<br />

Erfahrung, wie mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung umzugehen ist.<br />

E<strong>in</strong> simples <strong>Bei</strong>spiel:<br />

Unser K<strong>in</strong>d saß die ersten 2 Jahre - wie alle an<strong>der</strong>en<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> auch - auf e<strong>in</strong>em Holzstuhl <strong>in</strong> <strong>der</strong> Klasse. Da sie<br />

nicht laufen konnte, also kaum Gesäßmuskeln hatte,<br />

kann man nur erahnen, was unser K<strong>in</strong>d stundenlang ausgehalten<br />

hat. Sprachlich konnte sie das damals noch nicht<br />

thematisieren. Nachdem ich das realisiert hatte, habe<br />

ich unserem K<strong>in</strong>d sofort e<strong>in</strong>en orthopädischen, weich<br />

gepolsterten Stuhl besorgt. Nur am Rande sei erwähnt,<br />

dass allen Lehrern orthopädische Stühle zur Verfügung<br />

standen<br />

Sicherlich ist es auch vorteilhaft, Mitglied <strong>der</strong> Schulpflegschaft<br />

zu se<strong>in</strong>. Nur so erfährt man viel und kann etwas<br />

bewirken. Meistens allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> sehr bescheidenem<br />

Rahmen.<br />

Es gibt viele weitere Themen:<br />

Wie kommt man mit <strong>der</strong> Situation zurecht?<br />

Leidet die Ehe/Beziehung?<br />

Wie gehe ich mit <strong>der</strong> Sexualität me<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des um?<br />

Wie bekomme ich Hilfe? F<strong>in</strong>anzielle Hilfe von <strong>der</strong> Krankenkasse/Sozialamt,<br />

Helfer wie Zivis o<strong>der</strong> Helfer von<br />

Trägervere<strong>in</strong>en (Caritas, Malteser, Diakonie etc.).<br />

Das Normale ist, dass sich immer wie<strong>der</strong> neue Probleme<br />

e<strong>in</strong>stellen. Man sollte, und das ist me<strong>in</strong>e Schlussbemerkung,<br />

nicht alle<strong>in</strong>e damit se<strong>in</strong>. Man braucht e<strong>in</strong>fach<br />

e<strong>in</strong> Netzwerk mit kompetenten Ansprechpartnern.<br />

Betroffene Eltern würde ich dabei <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rangordnung<br />

ganz oben ansiedeln.


AKG e. V. auf dem Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz Tag 2009<br />

Siegfried Lutz<br />

Der Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz-Tag 2009 fand <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit vom 3.<br />

Juli bis zum 5. Juli <strong>in</strong> Bad Kreuznach statt.<br />

Auf <strong>der</strong> sogenannten „Selbsthilfemeile“, auf <strong>der</strong> sich viele<br />

geme<strong>in</strong>nützige Vere<strong>in</strong>e und Verbände präsentierten und<br />

ihre Arbeit den Besuchern vorstellten, war wie<strong>der</strong>um auch<br />

<strong>der</strong> AKG e. V. aktiv. Wie jedes Jahr zog <strong>der</strong> Pavillon des<br />

AKG beson<strong>der</strong>s werdende Eltern, junge Familien, <strong>Pflege</strong>kräfte<br />

und betroffene Altern an.<br />

Manche Besucher waren erstaunt über die vielseitigen<br />

Aktivitäten des AKG e. V. und an<strong>der</strong>e total überrascht,<br />

als sie erfuhren, dass es überhaupt e<strong>in</strong>en solchen Vere<strong>in</strong><br />

mit se<strong>in</strong>en speziellen Aufgaben und Zielen gibt. Gerne<br />

wurde auch auf das ausgelegte Informationsmaterial<br />

zugegriffen. Dass bei 300 000 Besuchern <strong>in</strong> den drei<br />

Tagen die „Selbsthilfemeile“ - und somit auch <strong>der</strong> AKG<br />

e. V. - regen Zuspruch hatte, war natürlich beson<strong>der</strong>s<br />

erfreulich.<br />

Auch 2009 hatte <strong>der</strong> Stand des AKG e. V. hohen Besuch.<br />

Am Freitag, den 3. Juli 09 besuchte die Staatsm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />

für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, Frau Malu<br />

Dreyer den Stand und am folgenden Samstag war <strong>der</strong><br />

M<strong>in</strong>isterpräsident von Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, Herr Kurt Beck<br />

Gast an unserem Stand.<br />

www.<br />

arbeitskreis<br />

Forum<br />

kunstfehler<br />

Geburts<br />

hilfe.<br />

Schauen Sie nach<br />

Auf unserer WebSeite<br />

ist e<strong>in</strong><br />

für Eltern<br />

e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

www.arbeitskreis-kunstfehler-geburtshilfe.de<br />

Vere<strong>in</strong>sleben<br />

Hanna Rieger war auch an e<strong>in</strong>em Tag dabei und hat<br />

<strong>in</strong> dieser Zeit den Stand mitbetreut.<br />

.www.www.www.www.<br />

Die besten Geheimtipps aus dem Internet!<br />

Die neue Ausgabe des führenden deutschen Internet-Guides<br />

„Das Web-Adressbuch für Deutschland“<br />

präsentiert die besten und wichtigsten Internet-<br />

Adressen auf e<strong>in</strong>en Blick!<br />

Zu über 1.700 Themenbereichen werden jeweils die<br />

zwei bis zehn absoluten Top-Adressen aus dem Internet<br />

übersichtlich im Web-Adressbuch präsentiert. Die Redaktion<br />

testet, bewertet und vergleicht jedes Jahr aufs<br />

Neue alle Web-Seiten und hat aus den Tiefen des<br />

Internets auch diesmal wie<strong>der</strong> die besten Perlen herausgefischt.<br />

Darunter s<strong>in</strong>d auch viele neue, eher unbekannte<br />

Surf-Tipps zu denaktuellen Trends.<br />

Mit Hilfe des Web-Adressbuches spart man sich das<br />

ewige Herumsurfen und Durcharbeiten <strong>der</strong> Trefferlisten<br />

<strong>in</strong> Suchmasch<strong>in</strong>en und stößt auf viele <strong>in</strong>teressante und<br />

praktische Web-Seiten, die bei den Suchmasch<strong>in</strong>en im<br />

Netz gar nicht o<strong>der</strong> nur sehr schwer zu f<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d!<br />

Neu: E<strong>in</strong> Special zum Thema Gesundheit & Wellness.<br />

Für nur 16,90 Euro ist „Das Web-Adressbuch für<br />

Deutschland 2010“ ab Oktober 2009 überall im Buchund<br />

Zeitschriftenhandel erhältlich (ISBN 978-3-934517-<br />

10-3).<br />

Weitere Infos: www.web-adressbuch.de<br />

45


Vermischtes<br />

www.arbeitskreiskunstfehlergeburtshilfe.de<br />

46


Liebe Eltern, Liebe Mitglie<strong>der</strong>,<br />

nach dem obigen Motto möchten wir Sie herzlich bitten<br />

an unserer Zeitschrift weiterleben mitzuarbeiten. Bitte<br />

senden Sie uns doch Berichte über Ihre K<strong>in</strong><strong>der</strong>. Und<br />

Fotos können wir beson<strong>der</strong>s gut gebrauchen!<br />

Sie haben sicher ganz viel zu berichten über ihre K<strong>in</strong><strong>der</strong>,<br />

über Therapien, über Urlaube, Feste, Schule, und was<br />

sonst noch alles <strong>in</strong> Ihrem Leben passiert. Sie haben so<br />

viele Erfahrungen, lassen Sie doch alle daran teilhaben.<br />

Sicher ist, dass Sie an<strong>der</strong>en Eltern bestimmt etwas zu<br />

berichten haben und das macht an<strong>der</strong>en Mut, Freude,<br />

tröstet o<strong>der</strong> <strong>in</strong>formiert e<strong>in</strong>fach.<br />

Dabei müssen Sie nicht wie e<strong>in</strong> Profi schreiben können:<br />

Erzählen sie uns e<strong>in</strong>fach Ihre Geschichte - ggfls. wird<br />

e<strong>in</strong>e Journalist<strong>in</strong> sie leicht überarbeiten und druckreif<br />

machen.<br />

Wir freuen uns auch über kle<strong>in</strong>e Kunstwerke, die Ihre<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> gemalt haben<br />

Was Sie alles zum Leben <strong>in</strong><br />

Wohnheimen wissen sollten<br />

Zu bestellen beim AKG<br />

Vermischtes<br />

Machen Sie mit:<br />

Nichts ist so wichtig, wie die Hilfe und <strong>der</strong> Erfahrungsaustausch untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong>“!<br />

Fotos können wir entwe<strong>der</strong> auf Papier, gern auch digital (dann muss die<br />

jeweilige Fotodatei aber m<strong>in</strong>destens 600 Kilobyte - besser noch viel größer<br />

se<strong>in</strong>) geschickt weren, Texte brauchen wir als Word-Dateien.<br />

Fotos, Bil<strong>der</strong> und<br />

Berichte wünschen<br />

wir uns von Ihnen.<br />

Wir brauchen Ihre Hilfe<br />

Bitte spenden Sie. Je<strong>der</strong> Euro hilft und wir<br />

freuen uns auch über kle<strong>in</strong>e Beträge<br />

47


Vermischtes<br />

48


Vermischtes<br />

49


Aufnahmeantrag<br />

50


Der Vorstand Kontaktpersonen <strong>in</strong> Ihrer Nähe<br />

Der AKG<br />

Geschäftsführen<strong>der</strong> Vorstand Erika Crombag Patrick Motsch<br />

Nußbaumer Str. 280 Marie-Curie-R<strong>in</strong>g 7<br />

Dr. Roland Uphoff 50825 Köln 66802 Überherrn<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> Telefon: 0221 - 5504551 Telefon: 06863 - 685084<br />

He<strong>in</strong>rich-von-Kleist-Str. 4<br />

53113 Bonn Wolfgang Fleitz Kerst<strong>in</strong> Nolte<br />

Telefon: 0228 - 5389488 Käthe-Kollwitz-Str. 10 Hasellohweg 10<br />

Email: mail@uphoff.de 79111 Freiburg 90766 Fürth<br />

Telfon: 0761 - 4787838 Telefon: 0911 - 764841<br />

Irmgard Ochsenknecht<br />

Stellvertretende Vorsitzende Ursula Jahn-Detmer Inke Reichert<br />

Rhe<strong>in</strong>gaustr. 22 Meyerhofweg 12 Netzeplatz 3<br />

12161 Berl<strong>in</strong> 49086 Osnabrück 17509 Lubm<strong>in</strong><br />

Telefon: 030 - 81826881 Telefon: 0541-385748 Telefon: 038354 - 31712<br />

Email: irmoc@web.de<br />

Beate Kle<strong>in</strong> Norbert Schlüter<br />

Hanna Rieger Abt-Leonhard-Weg 4 Esterner Grenzweg 18<br />

Bienwaldmühle 4a 88074 Meckenbeuren 48712 Gescher<br />

76779 Scheibenhardt Telefon: 07542 - 980510 Telefon: 02542 - 6492<br />

Telefon: 06340 - 8904<br />

Email: hanna.rieger@t-onl<strong>in</strong>e.de Georg Kuchelbauer Judith Schmidt<br />

Hai<strong>der</strong> Str. 18 Im Kessel 12<br />

84558 Kirchweidach 66640 Namborn<br />

Erweiterter Vorstand Telefon: 08623-1207 Telefon: 06857 - 6545<br />

Gerd Schmidt<br />

Paul-Pieper-Str. 22 Kerst<strong>in</strong> Moschel-Haenle Alexandra Teipel<br />

40625 Düsseldorf Mühlgasse 22 Posthornweg 6<br />

Telefon: 0211 - 299252 66440 Blieskastel 44339 Dortmund<br />

Email: gik.schmidt@web.de Telefon: 06942-930183 Telefon: 0231 - 850138<br />

Christ<strong>in</strong>e Feick<br />

Gustav-Hirschfeld-R<strong>in</strong>g 54<br />

96450 Coburg<br />

Telefon: 09561 - 511498<br />

Email:christ<strong>in</strong>e.feick@hotmail.de<br />

Unsere Sprechzeiten:<br />

Montag bis Mittwoch<br />

10 bis 15 Uhr<br />

Donnerstag 10 bis 17 Uhr<br />

So können Sie uns erreichen:<br />

Die Geschäftsstelle<br />

<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Kunstfehler</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geburtshilfe e. V.<br />

Zentrale Beratungs- und Dokumentationsstelle<br />

Marlis Meierl<strong>in</strong>g<br />

Ludwigstr. 16<br />

44135 Dortmund<br />

Telefon 0231 - 525872<br />

Fax 0231 - 526048<br />

Email AKGeV@web.de<br />

www:arbeitskreis-kunstfehler-geburtshilfe.de<br />

Impressum<br />

Herausgeber: <strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Kunstfehler</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geburtshilfe e.V.<br />

Verantwortlich: Der Vorstand, Geschäftsstelle Ludwigstr. 16, 44135 Dortmund<br />

Redaktion: Marlis Meierl<strong>in</strong>g, AKG-Geschäftsstelle<br />

Layout: Barbara Schaffert, Dortmund; Marlis Meierl<strong>in</strong>g<br />

Konto: Sparkasse Dortmund, Konto-Nr. 161007986, BLZ 44050199<br />

Copyright: beim AKG e.V., Mit Namen gekennzeichnete Artikel geben die Me<strong>in</strong>ung des Verfassers wie<strong>der</strong><br />

Der Nachdruck von Artikeln, soweit sie nicht schon als Nachdruck aus an<strong>der</strong>en Zeitschriften gekennzeichnet<br />

s<strong>in</strong>d, ist unter folgen<strong>der</strong> Quellenangabe gestattet: „AKG e.V. weiterleben Nr….“ Belegexemplar erwünscht.<br />

ISSN 0934-5817<br />

Preis: Der Bezugspreis beträgt 5,- Euro, bei Versand 6,- Euro<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Mitgliedschaft wird „weiterleben“ ohne beson<strong>der</strong>e Bezugsgebühr geliefert. Alte Ausgaben<br />

können, soweit noch verfügbar, gegen Vorauszahlung von 6,- Euro pro Heft gegen Scheck o<strong>der</strong> Überweisung<br />

angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

51<br />

www.arbeitskreis-kunstfehler-geburtshilfe.de


www.arbeitskreiskunstfehlergeburtshilfe.de<br />

Die folgenden<br />

Broschüren und<br />

Infomaterialien<br />

können <strong>in</strong> <strong>der</strong> AKG-<br />

Geschäftsstelle<br />

gegen Portokosten<br />

angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Bitte rufen Sie an<br />

o<strong>der</strong> mailen Sie uns!<br />

- Das Testament - Vererben zugunsten beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter Menschen, Hrsg. bvkm<br />

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung nach dem SGB XII<br />

Merkblatt für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen und ihre Angehörigen, Hrsg. bvkm<br />

- Das Persönliche Budget - Leistungen und Hilfe selbst e<strong>in</strong>kaufen, Hrsg. bvkm<br />

- Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen - Leben im Wohnheim/<strong>in</strong> <strong>der</strong> Wohngruppe<br />

H<strong>in</strong>weise für Menschen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen und ihre Angehörigen, BAG Selbsthilfe<br />

- Konduktive För<strong>der</strong>ung nach Prof. Dr. Andràs Petö, Hrsg. Fachausschuss Konduktive För<strong>der</strong>ung<br />

- weiterleben - Zeitschrift des AKG, Ausgaben von 2004 - 2006, Jubilärumsausgabe 2007<br />

- Eltern helfen Eltern - Faltblatt des AKG<br />

- Wie kann ich me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Geburt schützen - Broschüre des AKG

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