Bei Pflege - TÜV genau hinsehen - Arbeitskreis Kunstfehler in der ...
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Nr. 44 - März 2010<br />
weiterleben<br />
Zeitschrift des „<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Kunstfehler</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geburtshilfe“ e. V.<br />
Ludwigstr. 16 44135 Dortmund Telefon 0231 - 525872 Fax 0231 - 526048 e-Mail AKGeV@web.de<br />
www:arbeitskreis-kunstfehler-geburtshilfe.de<br />
Unterstützte Kommunikation<br />
Seite 32<br />
weiterleben : machen Sie mit<br />
Seite 40<br />
Petö-Therapie<br />
Seite 28<br />
Mitglied <strong>der</strong><br />
Bundesarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
SELBSTHILFE<br />
Mitglied im<br />
Aus dem Inhalt:<br />
F<strong>in</strong>anzen:<br />
Rechtliche H<strong>in</strong>tergründe<br />
zur häuslichen<br />
Intensivpflege<br />
Seite 5<br />
Geburtsschaden:<br />
Fast außergerichtlicher<br />
Vergleich<br />
Seite 9<br />
Schmerzensgeld:<br />
Kosten alternativer<br />
Heilbehandlungen<br />
Seite 21<br />
Boccia:<br />
Frie<strong>der</strong>ike und die<br />
deutsche Meisterschaft<br />
Seite 35<br />
Selbsthilfe:<br />
Ke<strong>in</strong> Allheimittel<br />
- aber sie hilft.<br />
<strong>Pflege</strong> - <strong>TÜV</strong>:<br />
Kritische Betrachtung<br />
Seite 39<br />
Machen Sie mit:<br />
Eltern schreiben für<br />
weiterleben<br />
Seite 40
Inhalt<br />
3 Editorial<br />
3 Nachrichten aus <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
4 Neue Anschrift?<br />
4 Bundestagung vom 18. - 20. Juni<br />
4 Beratung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschäftstelle<br />
2<br />
Recht<br />
5 F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> häuslichen Intensivpflege<br />
7 Erwerbsschaden des seit se<strong>in</strong>er Geburt<br />
schwerstbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des<br />
9 Geburtsschaden und nahezu außergerichtlicher<br />
Vergleich<br />
14 Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen<br />
aus ärztlichen Behandlungsfehlern<br />
und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
19 Urteil: 600.000 Euro Schmerzensgeld<br />
20 Arzt muss hohes Schmerzensgeld<br />
zahlen<br />
21 Aktuelle Entscheidung zum Schmerzensgeld<br />
und zur Erstattungsfähigkeit<strong>der</strong><br />
Kosten alternativer Heilbehandlungen<br />
24 Heil- und Hilfsmittel: Oft unüberw<strong>in</strong>dbare<br />
Probleme bei <strong>der</strong> Beantragung<br />
26 Rechtsanspruch: Das persönlich Budget<br />
Therapie<br />
28 Erfahrungen mit Konduktiver För<strong>der</strong>ung<br />
nach Petö<br />
30 Konduktive För<strong>der</strong>ung nach Petö kann<br />
Leistung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungshilfe se<strong>in</strong><br />
32 Unterstützte Kommunikation -<br />
Alternative Wege <strong>der</strong> Verständigung<br />
Eltern berichten<br />
34 Lebensqualität ohne Medikamente<br />
35 Boccia - e<strong>in</strong> Sport für Menschen mit<br />
beson<strong>der</strong>en Bedürfnissen<br />
36 20 Jahre Hilfe zur Selbsthilfe<br />
37 Steuerliche Bewertung e<strong>in</strong>es Vergleichs<br />
<strong>Pflege</strong><br />
39 <strong>Bei</strong> <strong>Pflege</strong> - <strong>TÜV</strong> <strong>genau</strong> <strong>h<strong>in</strong>sehen</strong><br />
Geburt<br />
42 Geburtshilfe mit Risiko<br />
Vere<strong>in</strong>sleben<br />
44 Anregungen, wie Eltern <strong>in</strong> unserem<br />
Vere<strong>in</strong> Hilfestellung bekommen können<br />
45 AKG auf dem Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz-Tag 2009<br />
Vermischtes<br />
7 Bewertungsportal für Rechtsanwälte<br />
9 Urlaub ohne H<strong>in</strong><strong>der</strong>nisse<br />
13 BSK-Malprojekt „Kle<strong>in</strong>e Galerie 2010"<br />
Kalen<strong>der</strong> von und für K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit<br />
Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />
40 Steuern sparen leicht gemacht<br />
40 Ke<strong>in</strong>e Steuer auf Schadenersatzrente<br />
41 Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong> bangen um<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld<br />
45 Internet: Die besten Geheimtipps<br />
46 Kurzzeitpflege: Auszeit für Mama und Papa<br />
47 Machen Sie mit: Eltern schreiben für<br />
48 Buchtipps<br />
50 Aufnahmeantrag<br />
51 Der AKG: Namen, Anschriften, Zeiten<br />
weiterleben
Liebe Mitglie<strong>der</strong> und Freunde des AKG, liebe Eltern<br />
nun also wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong> neues „weiterleben“ , <strong>in</strong> dem wir verschiedene<br />
Aufsätze, <strong>Bei</strong>träge und Erfahrungsberichte von<br />
Eltern und Mitglie<strong>der</strong>n des AKG gesammelt haben.<br />
Mit <strong>der</strong> Geschäftsstelle zusammen hat sich <strong>der</strong> Vorstand<br />
darum bemüht, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e e<strong>in</strong>ige Erfahrungsberichte<br />
von Eltern zu veröffentlichen, um Ihnen, liebe Mitglie<strong>der</strong>,<br />
zu zeigen, wie wichtig die Arbeit und die Zusammenarbeit<br />
im AKG ist. Wir würden uns freuen, wenn<br />
weiterh<strong>in</strong> Erfahrungen o<strong>der</strong> Erlebnisse an die Geschäftsstelle<br />
berichtet werden, damit wir auch für das nächste<br />
„weiterleben“ hierüber schreiben können.<br />
Sie f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden Ausgabe auch e<strong>in</strong>ige Abhandlungen<br />
zu Rechtsfragen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zu arzthaf-<br />
Nachrichten aus <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
Liebe Mitglie<strong>der</strong> und Freunde des AKG e. V.,<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> letzten Ausgabe von „weiterleben“ habe ich geschrieben,<br />
dass die Geschäftsstelle personelle Verstärkung braucht.<br />
Seit Herbst haben wir nun e<strong>in</strong>e neue Kolleg<strong>in</strong>: Petra Laußmann<br />
arbeitet anfangs erst e<strong>in</strong>mal 4 Stunden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Woche. Später<br />
soll sich die Stundenzahl langsam steigern, denn ich hoffe sehr,<br />
Frau Laußmann so nach und nach als me<strong>in</strong>e Nachfolger<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gearbeitet<br />
werden kann. Im Moment kann Frau Laußmann aus<br />
familiären Gründen (3 K<strong>in</strong><strong>der</strong>!) noch nicht mehr arbeiten, doch<br />
wird sich das <strong>in</strong> den nächsten Jahren än<strong>der</strong>n, spätestens Ende<br />
des Jahres 2013 wird Frau Laußmann hier die Geschäftsstelle<br />
übernehmen, denn dann gehe ich <strong>in</strong> den Ruhestand.<br />
Brrrr, ich kann dieses Wort gar nicht mit mir <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung br<strong>in</strong>gen<br />
und schon gar nicht aussprechen. Ich weiß nicht, wie es<br />
ist, regelmäßig nicht arbeiten zu gehen. Es ist nicht e<strong>in</strong>fach, dann<br />
nach so vielen Jahren (2013 werden es 28 Jahre se<strong>in</strong>, wenn ich<br />
gesund bleibe) den AKG zu verlassen.<br />
In letzter Zeit denke ich oft darüber nach, wie es se<strong>in</strong> wird, wenn<br />
ich nicht mehr hier tätig se<strong>in</strong> sollte. Am 1. Juli d. J. b<strong>in</strong> ich nun 25<br />
Jahre <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschäftsstelle des AKG als Vollzeitkraft tätig. Ich<br />
habe viel erlebt und könnte e<strong>in</strong> Buch schreiben.<br />
Ich habe erlebt, wie Eltern gekämpft haben, um die Rechte ihres<br />
K<strong>in</strong>des durchzusetzen. Ich habe mitbekommen, dass viele K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
gestorben s<strong>in</strong>d, ich habe erlebt, dass K<strong>in</strong><strong>der</strong>, denen man<br />
ke<strong>in</strong>e Chance e<strong>in</strong>geräumt hatte jemals laufen zu lernen, heute<br />
laufen. Ich habe die Eltern bewun<strong>der</strong>t, die Tag und Nacht gekämpft<br />
haben und zwar zu allen Seiten, sei es mit den Krankenkassen,<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>gärten bzw. Schulen, Versicherungen, Rechtsanwälten,<br />
Gerichten, Gutachtern, f<strong>in</strong>anziellen Schwierigkeiten,<br />
Ärzten, Therapeuten, Eheproblemen, Geschwisterk<strong>in</strong><strong>der</strong>n und<br />
vieles mehr. Aber e<strong>in</strong>es haben die meisten von Ihnen nicht getan:<br />
Aufgegeben! Schließlich haben die Eltern mit den Jahren<br />
gelernt, mit <strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung ihres K<strong>in</strong>des zu leben und auch<br />
wie<strong>der</strong> Freude am Leben gefunden, auch wenn es Anfangs nie<br />
so aussah.<br />
Editorial<br />
tungsrechtlichen Fragestellungen, sozialversicherungsrechtliche<br />
Probleme und über die Anrechenbarkeit von<br />
Schadenersatzzahlungen auf die Sozialhilfe.<br />
Wir werden verschiedene Aufsätze und Berichte auch <strong>in</strong><br />
den nächsten Wochen auf unsere Internetseite<br />
www.arbeitskreis-kunstfehler-geburtshilfe.de e<strong>in</strong>stellen,<br />
die dann ebenfalls für An<strong>der</strong>e und Interessierte heruntergeladen<br />
werden können.<br />
Viel Spaß bei <strong>der</strong> Lektüre und bis zur Bundestagung <strong>in</strong><br />
Staufen vom 18. bis 20.06.2010 verbleibe ich<br />
Ihr<br />
Dr. Roland Uphoff<br />
Ich habe aber auch viele Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />
erlebt, manche<br />
haben über ihre Kräfte h<strong>in</strong>aus<br />
ehrenamtlich für den AKG<br />
und se<strong>in</strong>e Mitglie<strong>der</strong> gearbeitet<br />
und sich e<strong>in</strong>gesetzt. An<strong>der</strong>e<br />
wie<strong>der</strong>um hat man gar nicht<br />
bemerkt und s<strong>in</strong>d kaum <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung<br />
getreten. Aber es<br />
ist noch immer gut gegangen, und den AKG gibt es auch heute<br />
noch und er ist immer noch sehr wichtig, auch als erste Anlaufstelle<br />
für betroffene Eltern.<br />
Lei<strong>der</strong> ist es aber <strong>in</strong> den letzten Jahren oft so, dass die betroffenen<br />
Eltern sich vom AKG alle Informationen holen, z. B. wie man<br />
an die Krankenunterlagen kommt, den Werdegang e<strong>in</strong>er Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung<br />
erfahren, erzählt bekommen, wo man Hilfe erhalten<br />
kann usw. Dann hört man lange Zeit nichts mehr von<br />
ihnen und <strong>in</strong> vielen Fällen ist es dann so, dass sie sich dann<br />
doch wie<strong>der</strong> hier bei mir melden und berichten, dass sie <strong>in</strong> ihrem<br />
Fall nicht mehr weiterkommen, bzw. schon e<strong>in</strong> o<strong>der</strong> zwei<br />
Instanzen verloren haben, sie erzählen, dass <strong>der</strong> von ihnen se<strong>in</strong>erzeit<br />
mandatierte Rechtsanwalt nicht gut gearbeitet hat usw.<br />
So, was macht man da? Oft kann man dann nicht mehr helfen,<br />
manchmal schon.<br />
Was ich damit sagen möchte ist, dass die betroffenen Eltern<br />
sich hier also alle Informationen holen, dann aber e<strong>in</strong>e Mitgliedschaft<br />
im AKG, aus welchen Gründen auch immer, scheuen und<br />
nicht e<strong>in</strong>gehen wollen. Ich sage: Das ist am falschen Ende gespart,<br />
denn die vielen gesammelten Erfahrungen und Informationen,<br />
die <strong>der</strong> AKG und se<strong>in</strong>e Eltern bieten, bekommen sie<br />
me<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach selten woan<strong>der</strong>s <strong>in</strong> dieser gebündelten<br />
Form. Auch werden oft Anwälte mandatiert, die sich zwar „Fachanwalt“<br />
nennen, aber über ke<strong>in</strong>e Erfahrungen verfügen und<br />
die Eltern dieses lei<strong>der</strong> erst sehr spät merken. Manchmal lei<strong>der</strong><br />
zu spät.<br />
33
Nachrichten Recht aus <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
So e<strong>in</strong> Behandlungsfehler, speziell e<strong>in</strong> Geburtsschaden, lässt<br />
sich sehr schwer nachweisen und wenn man von Anfang an<br />
nicht den richtigen Anwalt bzw. die richtige Anwält<strong>in</strong> hat, kann<br />
das schnell schief gehen.<br />
Auch sollte man nicht nur passiv die Sache e<strong>in</strong>em Anwalt übergeben<br />
und sich dann nicht mehr kümmern, son<strong>der</strong>n als betroffene<br />
Eltern sollte man sich wenigstens e<strong>in</strong> bisschen <strong>in</strong> die Marterie<br />
e<strong>in</strong>arbeiten und se<strong>in</strong>en Anwalt bei se<strong>in</strong>er Arbeit begleiten, auch<br />
wenn dieses manche gar nicht wollen. Das ist <strong>genau</strong>so wie beim<br />
Arzt: Alle sprechen vom „mündigen Patienten“, doch wenn etwas<br />
mehr h<strong>in</strong>terfragt wird, dann ist man lästig und wird abgewimmelt,<br />
als ob man zu dumm wäre, etwas zu verstehen. Das<br />
mag ja auch oft so se<strong>in</strong>, doch es kommt immer darauf an, wie<br />
man etwas vermittelt bekommt. Was ich damit sagen will ist, dass<br />
auch die Chemie zwischen Mandant und Anwalt bzw. Anwält<strong>in</strong><br />
stimmen muss, man ist ja schließlich e<strong>in</strong>e lange Zeit aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />
angewiesen und muss sich vertrauen.<br />
Was sich auch geän<strong>der</strong>t hat ist, dass wir kaum noch neuere<br />
Gutachten und Urteile von unseren Mitglie<strong>der</strong>n erhalten. Warum<br />
das so ist, kann ich nicht sagen. Es kommt doch immer wie<strong>der</strong><br />
vor, dass hier Anfragen kommen, ob wir den o<strong>der</strong> jenen<br />
Gutachter kennen, ob bereits Gutachten von ihm hier vorliegen,<br />
ob es neue Urteile gibt usw. Es war ja mal so gedacht - und es<br />
hat die meisten Jahre ja auch funktioniert - dass diese Unterlagen<br />
e<strong>in</strong>geschwärzt an die Betroffenen weitergegeben werden<br />
können. Sogar Anwälte haben stets <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschäftsstelle angerufen<br />
und sich nach Gutachtern bzw. Urteilen erkundigt. Aber<br />
Beratung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
Die nächste AKG-Beratungsstunde mit Dr.<br />
Roland Uphoff f<strong>in</strong>det am<br />
12. Mai 2010 ab 14.00 Uhr statt.<br />
Sie können anrufen (0231-525872) o<strong>der</strong> direkt<br />
<strong>in</strong> die AKG-Geschäftsstelle kommen. Bitte<br />
melden Sie sich <strong>in</strong> diesem Fall kurz an.<br />
Schon zahlreiche Mitglie<strong>der</strong> und an<strong>der</strong>e Interessierte<br />
haben dieses Angebot angenommen<br />
und vielen konnte geholfen werden.<br />
Selbstverständlich freuen wir uns, wenn Sie<br />
auch außerhalb dieser Zeit anrufen. Marlis<br />
Meierl<strong>in</strong>g hört Ihnen zu und versucht stets weiterzuhelfen.<br />
4<br />
auch von den Anwälten bekommen wir lei<strong>der</strong> ke<strong>in</strong>e Unterlagen<br />
und Infos zugesandt. Warum dieses so ist, kann ich lei<strong>der</strong> auch<br />
nicht sagen …<br />
Vor vielen Jahren lief e<strong>in</strong>e unserer Bundestagungen unter dem<br />
Motto: „Nichts ist so wichtig, wie die Hilfe und <strong>der</strong> Erfahrungsaustausch<br />
<strong>der</strong> Betroffenen untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong>“!<br />
Dieses Motto wurde im AKG auch tatsächlich über sehr viele<br />
Jahre verwirklicht und ich würde mich sehr freuen, wenn wir diesen<br />
Satz wie<strong>der</strong> mit mehr Leben füllen könnten, denn es profitieren<br />
alle Beteiligten davon.<br />
Wir werden uns etwas überlegen und dann Vorschläge unterbreiten,<br />
wie wir wie<strong>der</strong> mehr direkten und persönlichen Austausch<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> aktivieren können und außerdem<br />
habe ich vor, die Geschäftsstelle <strong>in</strong> Dortmund unseren Eltern<br />
zur Verfügung zu stellen für kle<strong>in</strong>ere Treffen etc. Ich würde mich<br />
sehr freuen, wenn das gel<strong>in</strong>gen könnte.<br />
Zum Schluss möchte ich noch auf unsere diesjährige<br />
Bundestagung vom 18. bis 20. Juni <strong>in</strong> Staufen/Brsg.<br />
h<strong>in</strong>weisen. Wir haben uns wie<strong>der</strong> sehr viel Mühe gegeben und<br />
werden uns noch viel Mühe machen, um e<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressantes Programm<br />
auf die <strong>Bei</strong>ne zu stellen, z. B. zu den Themen:<br />
- Geschwisterk<strong>in</strong><strong>der</strong>,<br />
- beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tengerechte Umbaumaßnahmen,<br />
- bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung,<br />
- Ernährungsprobleme bei beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n,<br />
Therapie.<br />
Auch werden sicher Anwält<strong>in</strong>nen und Anwälte anwesend se<strong>in</strong><br />
und Ihnen persönlich juristische Fragen beantworten können.<br />
Die E<strong>in</strong>ladung geht satzungsgemäß sechs Wochen vor Term<strong>in</strong><br />
an alle Mitglie<strong>der</strong> heraus. Es s<strong>in</strong>d aber auch an<strong>der</strong>e Interessierte<br />
herzlich e<strong>in</strong>geladen, gerne können Sie Gäste mitbr<strong>in</strong>gen.<br />
Ihre Marlis Meierl<strong>in</strong>g<br />
aus <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
Neue Anschrift?<br />
Bitte teilen Sie Ihre neue Anschrift mit,<br />
wenn Sie umgezogen s<strong>in</strong>d und wenn<br />
sich Ihre Kontoverb<strong>in</strong>dung geän<strong>der</strong>t hat,<br />
dann teilen Sie uns doch bitte auch die<br />
neue Bankverb<strong>in</strong>dung mit. Vielen Dank<br />
für Ihr Verständnis!
F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> häuslichen Intensivpflege<br />
Astrid Maigatter-Carus, Rechtsanwält<strong>in</strong>, AKG-Mitglied<br />
E<strong>in</strong>e gute mediz<strong>in</strong>ische Versorgung ist ursächlich dafür,<br />
dass viele von e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensivmediz<strong>in</strong>ischen Behandlung<br />
<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er künstlichen Beatmung abhängige K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
soweit stabilisiert werden können, dass sie mit Teil- o<strong>der</strong><br />
Dauerbeatmung für Monate o<strong>der</strong> Jahre überleben können.<br />
Die hiermit verbundene Intensivpflege wird <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Regel <strong>in</strong> Kl<strong>in</strong>iken o<strong>der</strong> Heimen durchgeführt. Mit Unterstützung<br />
von Ärzten und unter Zuhilfenahme e<strong>in</strong>es spezialisierten<br />
<strong>Pflege</strong>dienstes können beatmungspflichtige<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong> jedoch auch zuhause im Kreis <strong>der</strong> Familie betreut<br />
werden. Dies gibt den Betroffenen zwar die Chance auf<br />
e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Familienleben, bedeutet aber gleichzeitig<br />
e<strong>in</strong>en massiven Aufwand Technik und <strong>Pflege</strong>.<br />
Unter diesen Bed<strong>in</strong>gungen kann e<strong>in</strong>e gewisse Normalität<br />
nur erreicht werden, wenn zum e<strong>in</strong>en die technische<br />
und personelle Versorgung des erkrankten K<strong>in</strong>des sichergestellt,<br />
zum an<strong>der</strong>en die F<strong>in</strong>anzierbarkeit <strong>der</strong> heimischen<br />
<strong>Pflege</strong> gewährleistet ist.<br />
Technische und personelle Versorgung<br />
des beatmungspflichtigen K<strong>in</strong>des<br />
<strong>Bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> des beatmungspflichtigen K<strong>in</strong>des handelt<br />
es sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel um e<strong>in</strong>e Rund-um-die-Uhr-<strong>Pflege</strong>,<br />
die nur unter Zuhilfenahme von professionellen <strong>Pflege</strong>kräften<br />
gewährleistet werden kann, da e<strong>in</strong>e permanente<br />
Überwachung des K<strong>in</strong>des notwendig ist, <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Rahmen<br />
regelmäßig Maßnahmen <strong>der</strong> Behandlungspflege<br />
anfallen wie z.B. Absaugen, Kontrolle <strong>der</strong> Beatmungsgeräte,<br />
Wechsel und <strong>Pflege</strong> <strong>der</strong> Trachealkanüle etc.<br />
Parallel dazu s<strong>in</strong>d physikalische Maßnahmen durchzuführen,<br />
Medikamente und Sondennahrung zu verabreichen.<br />
Diese aufwendige <strong>Pflege</strong> erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong> ganzes Team<br />
von <strong>Pflege</strong>kräften, die e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> im Schichtdienst abwechseln<br />
und Tag und Nacht zur Verfügung stehen. Dabei<br />
muss <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>dienst auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage se<strong>in</strong>, krankheitsund<br />
urlaubsbed<strong>in</strong>gte Ausfälle zu ersetzen, ohne dass auf<br />
die Eltern als Ersatzpflegekraft zurückgegriffen werden<br />
muss. Nur so kann e<strong>in</strong>em erschöpfungsbed<strong>in</strong>gten „Ausbrennen“<br />
<strong>der</strong> Eltern vorgebeugt und <strong>der</strong> Verbleib des<br />
K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> <strong>der</strong> häuslichen Umgebung auf Dauer sichergestellt<br />
werden.<br />
Grund- und Behandlungspflege<br />
Die meisten beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong><strong>der</strong> beziehen Leistungen <strong>der</strong><br />
<strong>Pflege</strong>kasse gem. SGB XI. Je nach <strong>Pflege</strong>stufe werden<br />
für Maßnahmen <strong>der</strong> Grundpflege und <strong>der</strong> häuslichen<br />
Versorgung Sachleistungen <strong>in</strong> Höhe von 420, 980 o<strong>der</strong><br />
1.470 Euro zur Verfügung gestellt.<br />
Da die häusliche Intensiv- und Beatmungspflege sehr<br />
personal- und damit kosten<strong>in</strong>tensiv ist, reichen diese Beträge<br />
nicht aus, um die anfallenden Kosten abzudecken.<br />
Häufig wird dabei übersehen, dass es sich bei <strong>der</strong> häuslichen<br />
Intensivpflege nicht um <strong>Pflege</strong>leistungen im S<strong>in</strong>-<br />
Recht<br />
ne des SGB XI, son<strong>der</strong>n dass es sich um Behandlungspflege<br />
nach § 37 SGB V handelt.<br />
Unter Behandlungspflege versteht man alle <strong>Pflege</strong>maßnahmen,<br />
die nur durch e<strong>in</strong>e bestimmte Krankheit verursacht<br />
werden, speziell auf den Krankheitszustand des<br />
Versicherten ausgerichtet s<strong>in</strong>d und dazu beitragen, die<br />
Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten<br />
o<strong>der</strong> Krankheitsbeschwerden zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu l<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />
und typischerweise nicht von e<strong>in</strong>em Arzt, son<strong>der</strong>n<br />
von Vertretern mediz<strong>in</strong>ischer Hilfsberufe o<strong>der</strong> auch von<br />
Laien erbracht werden.<br />
E<strong>in</strong> Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur,<br />
soweit e<strong>in</strong>e im Haushalt lebende Person den Kranken <strong>in</strong><br />
dem erfor<strong>der</strong>lichen Umfang nicht pflegen und versorgen<br />
kann.<br />
Die Voraussetzung für die Erbr<strong>in</strong>gung von Leistungen<br />
<strong>der</strong> Behandlungspflege ist e<strong>in</strong>e vertragsärztliche Verordnung<br />
(§ 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 SGB V).<br />
Zur Behandlungspflege zählt auch die ständige Beobachtung<br />
e<strong>in</strong>es Patienten, um je<strong>der</strong>zeit mediz<strong>in</strong>isch-pflegerisch<br />
e<strong>in</strong>greifen zu können, wenn es zu Verschlechterungen<br />
<strong>der</strong> Atmungsfunktion und Krampfanfällen kommt<br />
(LSG NRW L 16 B 43/07 KR ER).<br />
F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong><br />
An<strong>der</strong>s als bei <strong>der</strong> Grundpflege gibt es bei <strong>der</strong> Behandlungspflege<br />
ke<strong>in</strong>e Leistungsobergrenze. Wird also e<strong>in</strong>e<br />
24-stündige <strong>Pflege</strong> verordnet, ist diese grundsätzlich von<br />
<strong>der</strong> Krankenkasse zu bezahlen - und zwar ohne Zuzahlung<br />
seitens des Betroffenen und se<strong>in</strong>er Angehörigen.<br />
Das Problem für die Patienten <strong>der</strong> häuslichen Intensivpflege<br />
besteht jedoch dar<strong>in</strong>, dass nach <strong>der</strong> Rechtsprechung<br />
des Bundessozialgerichts e<strong>in</strong>e Konkurrenzregelung<br />
zwischen Behandlungs- und Grundpflege, die<br />
zu e<strong>in</strong>er Verlagerung <strong>der</strong> Leistungszuständigkeit <strong>der</strong> Krankenkasse<br />
auf die <strong>Pflege</strong>kasse führen kann, dann vorliegt,<br />
wenn e<strong>in</strong>e Maßnahme <strong>der</strong> Behandlungspflege <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em notwendigen zeitlichen Zusammenhang mit e<strong>in</strong>er<br />
Maßnahme <strong>der</strong> Grundpflege steht o<strong>der</strong> die Maßnahme<br />
<strong>der</strong> Behandlungspflege e<strong>in</strong> untrennbarer Bestandteil e<strong>in</strong>er<br />
Maßnahme <strong>der</strong> Grundpflege ist (BSG B 3 KR 2/01 R).<br />
www.arbeitskreiskunstfehlergeburtshilfe.de<br />
5
Recht<br />
F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> häuslichen Intensivpflege<br />
Die Folgen hiervon können für die betroffenen Familien<br />
dramatisch se<strong>in</strong>. Entfallen nach <strong>der</strong> Rechtsprechung des<br />
BSG nämlich 4 Stunden täglich auf die Grundpflege,<br />
müssen ca. 110 Stunden pro Monat mit dem <strong>Pflege</strong>geld<br />
- bei <strong>Pflege</strong>stufe III werden Sachleistungen im Wert von<br />
1.470,00 Euro übernommen - f<strong>in</strong>anziert werden. Dass<br />
dies nicht klappt, liegt auf <strong>der</strong> Hand. Es werden also Zuzahlungen<br />
<strong>in</strong> erheblicher Höhe fällig. Im Notfall bleibt<br />
nur <strong>der</strong> Gang zum Sozialamt.<br />
Dieses Ergebnis kann nur dann vermieden werden, wenn<br />
ke<strong>in</strong> Antrag auf <strong>Pflege</strong>geld gestellt wird.<br />
Zu erwähnen ist noch, dass die Rechtsprechung des BSG<br />
zu diesem Thema nicht unumstritten ist (s. SG Stuttgart<br />
S 8 KR 4681/07 ER; LSG Baden-Württemberg L4 KR<br />
4793/07).<br />
E<strong>in</strong>stweiliger Rechtsschutz<br />
Verfahren vor den Sozialgerichten dauern bekanntlich<br />
unverhältnismäßig lang. In dieser Zeit werden die Kosten<br />
<strong>der</strong> häuslichen <strong>Pflege</strong> von <strong>der</strong> Krankenkasse nicht<br />
o<strong>der</strong> nur zum Teil übernommen. Die Mittel <strong>der</strong> betroffenen<br />
Familien reichen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht aus, die hierdurch<br />
entstehende F<strong>in</strong>anzierungslücke über e<strong>in</strong>en längeren<br />
Zeitraum zu überbrücken. In dieser Situation sollte<br />
e<strong>in</strong>stweiliger Rechtsschutz <strong>in</strong> Anspruch genommen werden.<br />
Die Eilbedürftigkeit e<strong>in</strong>er vorläufigen Regelung wird dar<strong>in</strong><br />
gesehen, dass es im Interesse des Betroffenen ist, zu<br />
Hause betreut und gepflegt zu werden. Diese s<strong>in</strong>nvolle<br />
<strong>Pflege</strong> scheitert jedoch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel an <strong>der</strong> fehlenden<br />
Kostensicherheit. In e<strong>in</strong>em solchen Fall ist es dem Kläger<br />
nicht zuzumuten, e<strong>in</strong>e Entscheidung im Hauptverfahren<br />
abzuwarten (Bay. LSG L 4 KR 232/06).<br />
Häusliche <strong>Pflege</strong> versus stationäre Unterbr<strong>in</strong>gung<br />
Erfahrungsgemäß ist stationäre <strong>Pflege</strong> sehr viel kostengünstiger<br />
als häusliche <strong>Pflege</strong>. Letztere kann - bei e<strong>in</strong>em<br />
<strong>Pflege</strong>bedarf von 24 Stunden täglich - zwischen<br />
25.000 und 30.000 Euro im Monat kosten.<br />
Für die Betroffenen stellt sich deshalb die Frage, ob die<br />
Krankenkasse sie auf die stationäre <strong>Pflege</strong> verweisen<br />
und die Kostenübernahme für die häusliche <strong>Pflege</strong> verweigern<br />
kann.<br />
Mit diesem brisanten Thema befasste sich das Sozialgericht<br />
Hamburg <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Urteil vom 13.12.2007, S 50<br />
SO 584/05. Obwohl es im Heim zu <strong>Pflege</strong>fehlern gekommen<br />
war (Tubus herausgerutscht, Oxymat defekt,<br />
Pat. konnte Notfallkl<strong>in</strong>gel nicht bedienen), sah es das<br />
Gericht als für den Kläger nicht unzumutbar an, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
stationären E<strong>in</strong>richtung gepflegt zu werden. S<strong>in</strong>ngemäß<br />
lautete die Argumentation des Sozialgerichts wie folgt:<br />
Es reicht zunächst aus, wenn es sich um e<strong>in</strong>e „geeignete“<br />
stationäre E<strong>in</strong>richtung handelt, <strong>in</strong> welcher <strong>der</strong> Berech-<br />
6<br />
tigte die erfor<strong>der</strong>lichen Leistungen entgegennimmt. Die<br />
Eignung erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong>e objektivierende Sicht des E<strong>in</strong>richtungsbedarfs.<br />
Ob e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung geeignet ist, beurteilt sich i.d.R. nach<br />
dem Inhalt <strong>der</strong> Leistungsvere<strong>in</strong>barung nach § 75 Abs. 3<br />
Nr. 1 SGB XII, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Personal- und<br />
Sachausstattung. So ist die E<strong>in</strong>richtung von vornhere<strong>in</strong><br />
ungeeignet, wenn ihre Leistungen bereits unabhängig<br />
vom <strong>in</strong>dividuellen Bedarf nicht die <strong>in</strong> § 76 Abs. 1 SGB<br />
XII gefor<strong>der</strong>te Leistungsqualität aufweisen und die nach<br />
§ 9 Abs. 1 SGB XII gefor<strong>der</strong>te <strong>in</strong>dividuelle Bedarfsdekkung<br />
durch die vere<strong>in</strong>barten <strong>Pflege</strong>pauschalen nicht<br />
möglich ist.<br />
Nach § 13 Abs. 1 S. 6 SGB XII s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Unzumutbarkeit<br />
die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände<br />
angemessen zu prüfen. <strong>Bei</strong> <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Unzumutbarkeit<br />
handelt sich um e<strong>in</strong>e Rechtsfrage, zu <strong>der</strong>en<br />
Beantwortung Wünsche des Leistungsberechtigten nicht<br />
mit e<strong>in</strong>zubeziehen s<strong>in</strong>d, da sich diese ausschließlich auf<br />
Gestaltungsfragen richten können.<br />
Es kommt vielmehr auf das Gewicht <strong>der</strong> Gründe an, die<br />
e<strong>in</strong>e Ablehnung <strong>der</strong> stationären <strong>Pflege</strong> zu tragen vermögen.<br />
Es führt also nicht bereits jede denkbare Verbesserung<br />
<strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>situation durch die Entscheidung für häusliche<br />
<strong>Pflege</strong> zur Unzumutbarkeit <strong>der</strong> stationären <strong>Pflege</strong>.<br />
Entscheidend ist, ob die mit e<strong>in</strong>er Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
vollstationären E<strong>in</strong>richtung verbundene Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Lebensumstände nach allgeme<strong>in</strong>er Anschauung vertretbar<br />
und für den Leistungsberechtigten tragbar ist.<br />
Als persönliche Umstände, die e<strong>in</strong>e Unzumutbarkeit <strong>der</strong><br />
stationären <strong>Pflege</strong> begründen können, kommen z. B. das<br />
Lebensalter des Betroffenen (Verweisung e<strong>in</strong>es jungen<br />
Menschen <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Altenheim), <strong>der</strong> drohende Verlust sozialer<br />
B<strong>in</strong>dungen o<strong>der</strong> nach ärztlicher Prognose drohende<br />
Gesundheitsschäden aufgrund e<strong>in</strong>es Heimaufenthaltes<br />
<strong>in</strong> Betracht. Da die Sozialhilfe pr<strong>in</strong>zipiell den<br />
familiären Zusammenhalt festigen soll, kann <strong>der</strong> drohende<br />
Verlust von B<strong>in</strong>dungen zur Familie zur Unzumutbarkeit<br />
<strong>der</strong> stationären Unterbr<strong>in</strong>gung führen. Im Rahmen<br />
<strong>der</strong> örtlichen Umstände kommt es <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie auf die<br />
Entfernung zwischen Wohnort und E<strong>in</strong>richtung an. Auch<br />
hier steht die Schwächung bisheriger sozialer Kontakte<br />
im Vor<strong>der</strong>grund.<br />
Angesichts dieser Argumentation dürfte bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die<br />
zuhause gepflegt und betreut werden sollen, grundsätzlich<br />
von <strong>der</strong> Unzumutbarkeit e<strong>in</strong>er stationären <strong>Pflege</strong><br />
auszugehen se<strong>in</strong> - unabhängig von <strong>der</strong> Kostenfrage.
Recht<br />
Erwerbsschaden des seit se<strong>in</strong>er Geburt schwerstbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des<br />
Astrid Maigatter-Carus, Rechtsanwält<strong>in</strong>, AKG-Mitglied<br />
Nicht nur <strong>der</strong> durch die Folgen e<strong>in</strong>er Verletzung an <strong>der</strong><br />
Ausübung e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit geh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Erwachsene<br />
hat Anspruch auf Erstattung se<strong>in</strong>es Erwerbsschadens,<br />
auch dem seit se<strong>in</strong>er Geburt beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>d ist e<strong>in</strong><br />
solcher Schaden zu ersetzen.<br />
Probleme bei <strong>der</strong> Schadensregulierung<br />
<strong>Bei</strong> <strong>der</strong> Regulierung dieses Erwerbsschadens treten immer<br />
wie<strong>der</strong> Probleme auf.<br />
Oftmals kommt von Seiten des Schädigers bzw. se<strong>in</strong>er<br />
Haftpflichtversicherung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wand, <strong>der</strong> Anspruchsteller<br />
habe e<strong>in</strong>en bezifferbaren Schaden nicht nachvollziehbar<br />
schlüssig vorgetragen. Man könne ja gar nicht wissen,<br />
welchen beruflichen Werdegang das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d<br />
tatsächlich e<strong>in</strong>geschlagen hätte. Dabei glaubt man, sich<br />
auf e<strong>in</strong>e Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1995 (VI<br />
ZR 62/94; NJW 1995, S. 1023) stützen zu können.<br />
In dieser Entscheidung hatte <strong>der</strong> BGH ausgeführt, dass<br />
e<strong>in</strong>e völlig abstrakte Berechnung des Erwerbsschadens<br />
nicht zulässig sei. E<strong>in</strong>em Verletzten, dessen Arbeitskraft<br />
im arbeitsfähigen Alter bee<strong>in</strong>trächtigt worden sei, sei ohne<br />
h<strong>in</strong>reichende Anhaltspunkte ke<strong>in</strong> pauschaler, abstrakt<br />
geschätzter „M<strong>in</strong>destschaden“ zuzusprechen.<br />
Diese Entscheidung führt entgegen <strong>der</strong> von den Anspruchsgegnern<br />
vertretenen Me<strong>in</strong>ung jedoch nicht dazu,<br />
dass das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>en Erwerbsschaden erhält.<br />
Der BGH hat nämlich <strong>in</strong> <strong>der</strong>selben Entscheidung darauf<br />
h<strong>in</strong>gewiesen, dass an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte<br />
ke<strong>in</strong>e zu hohen Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt werden<br />
dürfen. In e<strong>in</strong>er späteren Entscheidung (VI ZR 65/98;<br />
VersR 2000, S. 233) hat er ausgeführt, es dürfe nicht<br />
außer Acht gelassen werden, dass es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verantwortlichkeit<br />
des Schädigers liegt, wenn die berufliche Entwicklung<br />
des Geschädigten bee<strong>in</strong>trächtigt worden ist und<br />
darauf erst die beson<strong>der</strong>e Schwierigkeit folgt, e<strong>in</strong>e Prognose<br />
über die hypothetische Entwicklung anzustellen.<br />
Es liege <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Fall nahe, nach dem gewöhnlichen<br />
Lauf <strong>der</strong> D<strong>in</strong>ge von e<strong>in</strong>em durchschnittlichen Erfolg<br />
des Geschädigten <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Tätigkeit auszugehen,<br />
auf dieser Basis die weitere Prognose anzustellen und<br />
verbleibende Risiken mit gewissen Abschlägen zu berücksichtigen.<br />
Wie wird jedoch <strong>der</strong> Schaden ermittelt, wenn das schädigende<br />
Ereignis bereits zu e<strong>in</strong>em Zeitpunkt e<strong>in</strong>tritt, <strong>in</strong><br />
dem <strong>der</strong> Betroffene noch nicht im Erwerbsleben stand<br />
und noch nicht e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>e Ausbildung begonnen hatte,<br />
wie es bei Geburtsschäden regelmäßig <strong>der</strong> Fall ist?<br />
Die Rechtsprechung macht deutlich, dass die sich hieraus<br />
ergebenden Schwierigkeiten, konkrete Umstände<br />
darzulegen und zu beweisen, die den Rückschluss auf<br />
den E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong> Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e bestimmte<br />
Berufswahl erlauben, nicht zu Lasten des geschädigten<br />
K<strong>in</strong>des gehen dürfen (OLG Karlsruhe 10 U 188/88; VersR<br />
1989, S. 1101).<br />
Da das Schadensereignis selbst die Ursache für die Aufklärungsprobleme<br />
h<strong>in</strong>sichtlich des Schadensumfangs ist,<br />
wird das sich hieraus ergebende Prognoserisiko dem<br />
Schädiger auferlegt. Die Darlegungs- und Beweislast des<br />
geschädigten K<strong>in</strong>des wird hierdurch <strong>in</strong> erheblichem Maße<br />
verr<strong>in</strong>gert.<br />
Kommt das K<strong>in</strong>d <strong>in</strong>s erwerbsfähige Alter, muss die ihm<br />
wegen <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit zuzubilligende<br />
Rente gemäß § 843 BGB - diese ist neben <strong>der</strong> Mehrbedarfsrente<br />
zu zahlen - <strong>in</strong>dividuell nach den konkreten<br />
Lebensverhältnissen bemessen werden. Da bei jüngeren<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>n wegen des eigenen Entwicklungsstands zum<br />
Schädigungszeitpunkt noch ke<strong>in</strong>e zuverlässige Aussage<br />
möglich ist, werden <strong>der</strong> Beruf, die Vor- und Weiterbildung<br />
<strong>der</strong> Eltern, ihre Qualifikation <strong>in</strong> <strong>der</strong> Berufstätigkeit,<br />
Bewertungsportal für<br />
Rechtsanwälte gestartet<br />
Wer e<strong>in</strong>en kompetenten Rechtsanwalt sucht, dem fallen<br />
oft nur fernsehbekannte Figuren wie Ben Matlock<br />
o<strong>der</strong> Liebl<strong>in</strong>g Kreuzberg e<strong>in</strong>. Experten <strong>in</strong> <strong>der</strong> realen<br />
Welt kennt man im Bedarfsfall kaum. Die Lösung bietet<br />
nun das Internet-Portal „rechtsanwalt.am“. Ke<strong>in</strong><br />
bloßes Anwaltsverzeichnis, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> verbraucherfreundliches<br />
Bewertungsportal. Gut und engagiert?<br />
O<strong>der</strong> schlecht und unzuverlässig? Das wird jetzt von<br />
Internet-Nutzern beurteilt.<br />
Die Bewertung <strong>der</strong> Anwälte erfolgt nach den Kriterien<br />
Freundlichkeit, Zuverlässigkeit, Auftreten und<br />
Fachkompetenz. E<strong>in</strong> Punkterank<strong>in</strong>g wird ergänzt<br />
durch frei formulierte Klientenkommentare. Zu Recht<br />
also tritt das Portal mit dem Slogan „Transparenz <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Jurisprudenz“ an. Schließlich können Ratsuchende<br />
nun mit wenigen Mausklicks den besten Anwalt <strong>in</strong><br />
ihrer Region o<strong>der</strong> bundesweit f<strong>in</strong>den. Anwaltskanzleien<br />
wie<strong>der</strong>um erhalten die Möglichkeit, sich darzustellen,<br />
eigene Fachartikel sowie Neuigkeiten zu den Themen<br />
Recht und Wirtschaft zu veröffentlichen.<br />
Um größtmögliche Objektivität zu sichern, kann von<br />
je<strong>der</strong> IP-Adresse nur e<strong>in</strong>e Bewertung je Rechtsanwalt<br />
abgegeben werden. Mißbrauch ist damit weitgehend<br />
ausgeschlossen.<br />
7
Recht<br />
Erwerbsschaden des seit se<strong>in</strong>er Geburt schwerstbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des<br />
die beruflichen Pläne für das K<strong>in</strong>d sowie die schulische<br />
und berufliche Entwicklung von Geschwistern herangezogen.<br />
Hierzu muss ausführlich vorgetragen werden, um<br />
dem Schädiger bzw. dem Gericht die Möglichkeit zu geben,<br />
e<strong>in</strong> konkretes Berufsbild zur Grundlage <strong>der</strong> Schadensberechnung<br />
zu machen.<br />
Berechnung des Erwerbsschadens<br />
<strong>Bei</strong> <strong>der</strong> Berechnung des Erwerbsschadens ist von dem<br />
Verdienst auszugehen, den e<strong>in</strong> <strong>in</strong> dem konkreten Beruf<br />
Tätiger im Bezifferungszeitraum erzielt hätte.<br />
Dabei ist auf den Werdegang abzustellen, <strong>der</strong> <strong>in</strong> diesem<br />
Beruf üblicherweise genommen wird (z.B. Lehre und<br />
Gesellentätigkeit). Oftmals ist es schwierig, Angaben über<br />
konkrete Vergütungen zu erhalten, wenn nicht gerade<br />
auf die Angaben <strong>in</strong> Tarifverträgen zurückgegriffen werden<br />
kann. Es hat sich als hilfreich erwiesen, bei örtlichen<br />
Berufsverbänden o<strong>der</strong> Arbeitgebern nachzufragen,<br />
welche Löhne gezahlt werden.<br />
Zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d auch Son<strong>der</strong>zahlungen wie z.<br />
B. Urlaubs- o<strong>der</strong> Weihnachtsgeld. Als Erwerbsschaden<br />
geltend gemacht werden können auch die Vergütungen,<br />
die an Wehrsoldempfänger o<strong>der</strong> Zivildienstleistende gezahlt<br />
werden.<br />
Aus Kostengründen sollte <strong>der</strong> Erwerbsschaden nach <strong>der</strong><br />
sog. Nettolohnmethode berechnet werden, d.h. unter<br />
Abzug <strong>der</strong> gesetzlichen Abgaben wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.<br />
Weitere Abzüge s<strong>in</strong>d zu machen für berufsbed<strong>in</strong>gte Aufwendungen<br />
für Fahrtkosten, Berufskleidung o.ä. Das<br />
OLG Düsseldorf (8 U 117/02) orientiert sich hierbei an<br />
den für die Unterhaltsberechnung vorgesehenen Beträgen<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Düsseldorfer Tabelle.<br />
In Abzug zu br<strong>in</strong>gen ist auch das K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld, das das<br />
beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel erhält, unter <strong>der</strong> Maßgabe,<br />
dass es unter Berücksichtigung <strong>der</strong> zugrunde gelegten<br />
Vergütung nicht gezahlt worden wäre. Wäre <strong>in</strong> jedem<br />
Fall K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld gezahlt worden, ist ke<strong>in</strong> Abzug vorzunehmen.<br />
Wegen <strong>der</strong> Unsicherheit <strong>der</strong> Prognose des beruflichen<br />
Werdegangs macht das OLG Düsseldorf (a.a.O.) von<br />
dem errechneten Erwerbsschaden e<strong>in</strong>en weiteren prozentualen<br />
Abschlag, den es gem. § 287 ZPO auf 25 %<br />
schätzt. Damit soll den Unwägbarkeiten Rechnung getragen<br />
werden, die sich daraus ergeben, dass <strong>der</strong> berufliche<br />
Werdegang des Klägers alle<strong>in</strong> aufgrund <strong>der</strong> sozialen<br />
und beruflichen Stellung ihrer Familie beurteilt wird.<br />
Ferner soll damit berücksichtigt se<strong>in</strong>, dass <strong>der</strong> Kläger<br />
auch im Rahmen <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en beruflichen Entwicklung<br />
das Risiko hätte, aus privaten o<strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />
8<br />
wirtschaftlichen Gründen nicht ständig über e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit<br />
zu verfügen (geme<strong>in</strong>t s<strong>in</strong>d allgeme<strong>in</strong>e Lebensrisiken<br />
wie z.B. Krankheit o<strong>der</strong> Arbeitslosigkeit).<br />
Das Landgericht Gött<strong>in</strong>gen (2 O 280/04) unterscheidet<br />
bei <strong>der</strong> Schadensberechnung weiter zwischen <strong>der</strong> - fiktiven<br />
- Ausbildungszeit und <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> vollen Erwerbstätigkeit.<br />
Es geht nämlich davon aus, dass <strong>der</strong> Geschädigte<br />
mit dem Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> beruflichen Tätigkeit e<strong>in</strong>en eigenen<br />
Hausstand begründet hätte. Im Rahmen des Vorteilsausgleichs<br />
müsse deshalb e<strong>in</strong> Abschlag gebildet werden<br />
für die Kosten, die <strong>der</strong> Geschädigte dadurch erspart, dass<br />
er ke<strong>in</strong>en eigenen Hausstand f<strong>in</strong>anzieren muss. Als Richtschnur<br />
für den nach § 278 ZPO zu schätzenden Betrag<br />
könne <strong>der</strong> BAföG-Höchstsatz dienen. Dieser stelle den<br />
Betrag dar, den e<strong>in</strong> junger Mensch nach dem Gesetz<br />
und durch Gutachten belegten Schätzungen im Monat<br />
<strong>in</strong> etwa benötigt, um den Lebensunterhalt e<strong>in</strong>schließlich<br />
e<strong>in</strong>es eigenen Hausstands zu f<strong>in</strong>anzieren. Dieser BAföG-<br />
Höchstsatz könne jedoch nicht <strong>in</strong> vollem Umfang angerechnet<br />
werden, da er neben den Kosten für Miete und<br />
die Unterhaltung e<strong>in</strong>es eigenen Hausstands auch an<strong>der</strong>e<br />
Kosten abdecke, die <strong>der</strong> Geschädigte auch tatsächlich<br />
- unabhängig von <strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung und e<strong>in</strong>er potentiellen<br />
Berufstätigkeit - aufbr<strong>in</strong>gen muss. Es sei deshalb<br />
e<strong>in</strong> Abzug von <strong>in</strong>sgesamt 400 Euro gerechtfertigt, wobei<br />
hierdurch die Kosten für die berufsbed<strong>in</strong>gten Aufwendungen<br />
ebenfalls mit abgedeckt seien.<br />
Leistungen Dritter<br />
Von dem letztlich ermittelten Schadensbetrag s<strong>in</strong>d die<br />
Leistungen abzuziehen, die <strong>der</strong> Geschädigte wegen se<strong>in</strong>er<br />
Erwerbsunfähigkeit von dritter Seite erhält, wie z.B.<br />
<strong>der</strong> Lohn für die Tätigkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Werkstatt für Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te,<br />
Taschengeld o.ä.<br />
Steuerrechtliche Situation<br />
Da es sich bei <strong>der</strong> Erwerbsschadensrente um e<strong>in</strong>e Lohnersatzleistung<br />
handelt, muss sie versteuert werden. Die<br />
sich hieraus ergebende Steuerlast kann <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht<br />
sofort berechnet werden, son<strong>der</strong>n ist erst dem E<strong>in</strong>kommenssteuerbescheid<br />
zu entnehmen. Die sich aus <strong>der</strong><br />
Vere<strong>in</strong>nahmung <strong>der</strong> Erwerbsschadensrente ergebende<br />
steuerliche Mehrbelastung ist vom Schädiger zu ersetzen.
Recht<br />
Geburtsschaden und nahezu außergerichtlicher Vergleich<br />
Bernd Podlech-Trappmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mediz<strong>in</strong>recht, Mitglied des jur. <strong>Bei</strong>rates des AKG e. V.<br />
Sachverhalt<br />
Der im Februar des Jahres 2001 geborene Mandant, gesetzlich<br />
vertreten durch se<strong>in</strong>e Eltern, nahm die Behandlerseite<br />
auf Ersatz se<strong>in</strong>es materiellen und immateriellen<br />
Schadens <strong>in</strong>folge grober Behandlungsfehler unter <strong>der</strong><br />
Geburt <strong>in</strong> Anspruch.<br />
Die h<strong>in</strong>ter <strong>der</strong> Beklagten stehende Haftpflichtversicherung<br />
hatte außergerichtlich bereits Regressansprüche <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt und außergerichtlich<br />
an den Mandanten zur beliebigen Verrechnung<br />
e<strong>in</strong>en Betrag <strong>in</strong> Höhe von 275.000 Euro gezahlt,<br />
nachdem sie mit diesseitigem Anspruchsschreiben aus<br />
Februar 2008 aufgefor<strong>der</strong>t worden war, e<strong>in</strong>en angemessenen<br />
Vorschuss <strong>in</strong> Höhe von 500.000 Euro zu zahlen.<br />
Weil im weiteren Verlauf die außergerichtlichen Verhandlungen<br />
nicht zu e<strong>in</strong>em angemessenen Gesamtabf<strong>in</strong>dungsvergleich<br />
führten und die Haftpflichtversicherung<br />
außergerichtlich bereit war zur Abgeltung aller Ansprüche<br />
(nur) 875.000 Euro zu zahlen, wurde vor dem zuständigen<br />
Landgericht e<strong>in</strong> Klageverfahren anhängig<br />
gemacht, was nunmehr allerd<strong>in</strong>gs doch dazu führte, dass<br />
im weiteren Verlauf e<strong>in</strong> Gesamtabf<strong>in</strong>dungsvergleich <strong>in</strong><br />
Höhe von 1.000.000 Euro abgeschlossen wurde.<br />
Hierzu im E<strong>in</strong>zelnen wie folgt:<br />
Aus e<strong>in</strong>em fachärztlichen Gutachten des MDK aus März<br />
2003 ergab sich, dass die Austreibungsphase etwa 2,5<br />
Stunden angedauert hatte mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass von<br />
e<strong>in</strong>em Geburtsstillstand auszugehen war.<br />
Von Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Austreibungsperiode an war die fetale<br />
Herzfrequenz pathologisch. Es gab gravierende H<strong>in</strong>weise<br />
auf e<strong>in</strong>e zunehmende Sauerstoffmangelversorgung<br />
des K<strong>in</strong>des unter <strong>der</strong> Geburt. Obwohl das CTG e<strong>in</strong>deutig<br />
pathologisch war, wurde es versäumt, e<strong>in</strong>e Mikroblutuntersuchung<br />
vorzunehmen, obwohl die Verschlechterung<br />
des fetalen Zustands nicht erst gegen Ende <strong>der</strong><br />
Geburt, son<strong>der</strong>n bereits zu e<strong>in</strong>em sehr viel früheren Zeitpunkt<br />
sichtbar war. Gerade <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit um 17.20 Uhr lagen<br />
tiefe fetale Bradykardien vor, so dass vorliegend von<br />
e<strong>in</strong>er zunehmenden Sauerstoffmangelsituation des K<strong>in</strong>des<br />
ausgegangen werden musste. Wenn e<strong>in</strong>e solche<br />
nicht durch e<strong>in</strong>e Mikroblutuntersuchung ausgeschlossen<br />
werden kann, ist die operative Geburtsbeendigung <strong>in</strong>diziert.<br />
Dies war etwa ab 17.30 Uhr e<strong>in</strong>deutig <strong>der</strong> Fall.<br />
Das Auftreten von Dezelerationen ist immer e<strong>in</strong> potentielles<br />
Hypoxiezeichen und erfor<strong>der</strong>t daher e<strong>in</strong>e weitere<br />
Abklärung. Auffällige o<strong>der</strong> pathologische CTG’s haben<br />
zwar e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Spezifität und können <strong>in</strong> bis zu 50 %<br />
<strong>der</strong> Fälle falsch-positiv se<strong>in</strong> und somit die Gefahr für<br />
e<strong>in</strong>en Sauerstoffmangel nur vortäuschen, an<strong>der</strong>erseits<br />
ist aber erfahrungsgemäß auch ebenso davon auszugehen,<br />
dass bei e<strong>in</strong>em sich verschlechternden Zustand des<br />
Feten <strong>in</strong>trauter<strong>in</strong> das CTG entsprechend deutliche H<strong>in</strong>weise<br />
liefert. Daraus folgt, dass auffällige, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
pathologische CTG’s unter Zuhilfenahme an<strong>der</strong>er Methoden<br />
durch Überprüfung <strong>der</strong> Sauerstoffversorgung des<br />
Feten abgeklärt werden müssen. E<strong>in</strong>e Fetalblutanalyse<br />
wurde nicht vorgenommen und offensichtlich zu ke<strong>in</strong>em<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Geburt erwogen. Aufgrund <strong>der</strong> CTG-Verän<strong>der</strong>ungen<br />
war e<strong>in</strong>e FBA spätestens um 17.20 Uhr <strong>in</strong>diziert,<br />
e<strong>in</strong> Zuwarten ohne FBA konnte bei e<strong>in</strong>deutig auffällig<br />
pathologischem CTG mit über Stunden persistierenden,<br />
typischen Verän<strong>der</strong>ungen nicht die Alternative<br />
se<strong>in</strong>.<br />
Hier hätte dem Grundsatz gefolgt werden müssen - und<br />
dies ist gängiges Lehrbuchwissen -: „Auffällige<br />
Kardiotokogramme s<strong>in</strong>d abzuklären (FBA) o<strong>der</strong> müssen<br />
Anlass für e<strong>in</strong>e rasche Geburtsbeendigung se<strong>in</strong>“.<br />
Stattdessen wurde e<strong>in</strong> Wehentropf angelegt, was sich<br />
als contra<strong>in</strong>dizierte Maßnahme darstellt.<br />
Das Verhalten <strong>der</strong> Geburtshelfer war nicht nachvollziehbar.<br />
Es war unverständlich, warum nach über e<strong>in</strong>er Stunde<br />
Austreibungsperiode und ke<strong>in</strong>em nennenswerten<br />
Geburtsfortschritt bei gravierenden H<strong>in</strong>weisen auf e<strong>in</strong>en<br />
zunehmenden fetalen Sauerstoffmangel im CTG die<br />
Barrierefrei Reisen planen<br />
Urlaub ohne H<strong>in</strong><strong>der</strong>nisse<br />
Barrierefreie Reiseziele f<strong>in</strong>den Rollstuhlfahrer im<br />
neuen Katalog „BSK-Urlaubsziele 2010“ vom Bundesverband<br />
Selbsthilfe Körperbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter e.V. Dar<strong>in</strong><br />
werden Bus-, Flug-, Städtereisen, Urlaubs- und<br />
Ba<strong>der</strong>eise für Gruppen - sowie auch umfangreiche<br />
Individualreiseziele vorgestellt. „<strong>Bei</strong> unseren Gruppenreisen<br />
garantieren wir Urlaub von <strong>der</strong> ersten<br />
M<strong>in</strong>ute an“, verspricht Hanna Urs<strong>in</strong>, Geschäftsführer<strong>in</strong><br />
des BSK-Reiseservice.<br />
Für Individualreisende werden im Katalog zahlreiche<br />
Reiseziele <strong>in</strong> Deutschland und den südeuropäischen<br />
Nachbarlän<strong>der</strong>n vorgestellt. „Auf Wunsch<br />
vermitteln wir alle erfor<strong>der</strong>lichen Leistungen für<br />
Menschen mit Körperbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, e<strong>in</strong>schließlich<br />
e<strong>in</strong>er Reiseassistenz“, sagt Hanna Urs<strong>in</strong>. Der aktuelle<br />
Katalog 2010 kann gegen Zusendung e<strong>in</strong>es<br />
adressierten und mit 1,45 Euro frankierten D<strong>in</strong>-A-<br />
4-Rückumschlag angefor<strong>der</strong>t werden beim: BSK<br />
e.V., Reiseservice, Altkrautheimer Straße 20, 74238<br />
Krautheim o<strong>der</strong> als pdf-Datei heruntergeladen werden:<br />
www.reisen-ohne-barrieren.eu. Weitere Infos<br />
auch telefonisch: 06294-4281-50 o<strong>der</strong> -51.<br />
9
Recht<br />
Geburtsschaden und nahezu außergerichtlicher Vergleich<br />
Geburt nicht operativ beendet worden ist. Gerade angesichts<br />
<strong>der</strong> massiven drohenden Schäden für Mutter und<br />
K<strong>in</strong>d war es nicht zu verstehen, warum nicht wenigstens<br />
e<strong>in</strong> Facharzt <strong>in</strong>formiert wurde. Ebenso war nicht plausibel,<br />
dass bei e<strong>in</strong>em <strong>der</strong>art pathologischen CTG e<strong>in</strong><br />
Wehentropf verabreicht wurde, ohne dass zuvor e<strong>in</strong>e<br />
MBU durchgeführt worden war.<br />
Im Ergebnis war unstreitig, dass bezogen auf das<br />
geburtshilfliche Management Fehler zu beklagen waren,<br />
die aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich ersche<strong>in</strong>en,<br />
weil sie e<strong>in</strong>em Arzt schlechterd<strong>in</strong>gs nicht unterlaufen<br />
dürfen. Geme<strong>in</strong>t s<strong>in</strong>d Verstöße gegen fundamentale<br />
ärztliche Regeln, gewissermaßen gegen das Dickgedruckte,<br />
so dass grobe Behandlungsfehler zu beklagen<br />
waren.<br />
Die Sauerstoffmangelsituation unter <strong>der</strong> Geburt ist als<br />
Ursache für die zerebralen Schäden anzusehen, an denen<br />
das K<strong>in</strong>d leidet. Dies wird bestätigt durch den schlechten<br />
Apgar-Wert und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch den schlechten<br />
arteriellen Nabelschnur-ph-Wert von 7,02. Es handelt sich<br />
e<strong>in</strong>deutig um e<strong>in</strong>e schwerwiegende Azidose (ph unter<br />
7,10).<br />
Die im Ambulanzbericht aus Januar 2008 gestellten Diagnosen<br />
- symptomatische fokale Epilepsie, l<strong>in</strong>ksbetonte<br />
spastische Tetraparese, allgeme<strong>in</strong>e Entwicklungsstörung<br />
und peripartale Asphyxie mit hypoxischer Encephalopathie<br />
- s<strong>in</strong>d durch die grob fehlerhafte Geburtsleitung<br />
verursacht worden.<br />
Unter Bezugnahme auf den Bescheid aus September<br />
2006 des Versorgungsamts Dortmund und dem Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenausweis<br />
beträgt <strong>der</strong> Grad <strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />
(GdB) 100. Es liegen nachfolgende schwerwiegende<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen vor: psychomotorische Entwicklungsstörung,<br />
Anfallsleiden, Gehunfähigkeit; beide Unterschenkel<br />
und Füße s<strong>in</strong>d sehr stark livide, deutlich nachlassend,<br />
wenn das K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige M<strong>in</strong>uten steht und sich <strong>der</strong><br />
Zehenkrampf löst; beidseits <strong>in</strong> den oberen Extremitäten<br />
s<strong>in</strong>d unkoord<strong>in</strong>ierte, zum Teil ausschlagende Bewegungsmuster<br />
ersichtlich, l<strong>in</strong>ks mehr als rechts, was dazu führt,<br />
dass z. B. <strong>der</strong> Mandant e<strong>in</strong>en Tr<strong>in</strong>kbecher nicht alle<strong>in</strong>e<br />
halten kann, dieser wird zum Mund geführt.<br />
E<strong>in</strong>e Besserung <strong>der</strong> Leiden steht nicht <strong>in</strong> Aussicht, so<br />
dass von e<strong>in</strong>em lebenslangen, gravierenden Dauerschaden<br />
auszugehen ist.<br />
Der Mandant benötigt vollständige Hilfe bei <strong>der</strong> gesamten<br />
Körperpflege, beim Kleidungswechsel, bei <strong>der</strong> mundgerechten<br />
Zubereitung se<strong>in</strong>es Essens, umfangreiche<br />
Hilfen bei <strong>der</strong> Nahrungsaufnahme sowie durchgängige<br />
Beaufsichtigung. Es besteht noch vollständige W<strong>in</strong>delhosenversorgung.<br />
10<br />
E<strong>in</strong>em ärztlichen Bericht aus Februar 2008 ist zu entnehmen,<br />
dass die schwere Asphyxie unter <strong>der</strong> Geburt<br />
primär zu e<strong>in</strong>er Schädigung des Gehirns, nicht zu e<strong>in</strong>er<br />
Schädigung weiterer Organe geführt hat. Damit ist von<br />
e<strong>in</strong>er durchschnittlichen Lebenserwartung des Mandanten<br />
auszugehen. Allerd<strong>in</strong>gs ist die Lebensqualität des<br />
K<strong>in</strong>des lebenslang deutlich e<strong>in</strong>geschränkt und es wird<br />
auch durch <strong>in</strong>tensive För<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong> eigenständiges Leben<br />
nicht möglich se<strong>in</strong>. Der Mandant wird zeitlebens auf<br />
die Hilfe von <strong>Pflege</strong>personen angewiesen se<strong>in</strong>.<br />
Es war im Wesentlichen unstreitig, dass auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
des so dargestellten Sachverhalts die Behandlerseite<br />
anlässlich <strong>der</strong> grob fehlerhaften Behandlung unter <strong>der</strong><br />
Geburt des Mandanten haftete und daher die Beklagte<br />
Schadensersatzansprüche zu befriedigen hatte, die dem<br />
Mandanten wegen e<strong>in</strong>er schuldhaften Verletzung von<br />
Sorgfaltspflichten aus dem Behandlungsvertrag zustanden,<br />
<strong>der</strong> zwischen <strong>der</strong> Behandlerseite und den K<strong>in</strong>deseltern<br />
abgeschlossen worden war und zu Gunsten des<br />
Mandanten wirkte.<br />
Wegen <strong>der</strong> groben Behandlungsfehler kam im H<strong>in</strong>blick<br />
auf die haftungsausfüllende Kausalität dem Kläger e<strong>in</strong>e<br />
Beweislastumkehr zugute.<br />
Im Klageverfahren wurde - wie bereits außergerichtlich<br />
auch schon - weiterh<strong>in</strong> ausdrücklich dargelegt, dass <strong>der</strong><br />
Kläger vergleichsbereit sei, soweit e<strong>in</strong> <strong>der</strong> Höhe nach<br />
akzeptabler Abf<strong>in</strong>dungsvergleich abgeschlossen werde.<br />
Da sämtliche Schadensersatzansprüche aus dem schädigenden<br />
Ereignis erledigt werden sollten, stand e<strong>in</strong>e<br />
solide Prüfung sämtlicher Ansprüche des Klägers im<br />
Vor<strong>der</strong>grund, wobei regulierungsbedürftig waren:<br />
Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrente als Personenschaden<br />
des Klägers, Heilbehandlungskosten, vermehrte<br />
Bedürfnisse, Erwerbsschaden (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
Haushaltsführungsschaden), zukünftiger Verdienstausfall.<br />
Als Drittanspruch kamen entgangener Unterhalt sowie<br />
entgangene Dienste <strong>in</strong> Betracht.<br />
Zitate aus <strong>der</strong> Klageschrift:<br />
1. Schmerzensgeldanspruch<br />
Der für Arzthaftpflichtangelegenheiten zuständige Senat<br />
des OLG Hamm hat <strong>in</strong> vergleichbaren Fällen (3 U 156/<br />
00 und 3 U 122/02) e<strong>in</strong>en Schmerzensgeldanspruch <strong>in</strong><br />
Höhe von 500.000 Euro ausgeurteilt, ebenso wie das<br />
Landgericht Berl<strong>in</strong> (6 O 272/01) und das Oberlandesgericht<br />
Köln (VersR 2004, 386).<br />
Auch vorliegend gilt, dass <strong>der</strong> Kläger als sehr junger<br />
Mensch niemals e<strong>in</strong> normales Leben führen kann. Er wird<br />
niemals e<strong>in</strong>e Schule für Nichtbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te besuchen und<br />
e<strong>in</strong>en Abschluss <strong>in</strong> Form des Abiturs machen können.
Geburtsschaden und nahezu außergerichtlicher Vergleich<br />
Ebenso ist es ihm verwehrt, e<strong>in</strong>en ganz normalen Beruf<br />
auszuüben. Zahlreiche Sportarten, die für se<strong>in</strong>e Altersgenossen<br />
selbstverständlich s<strong>in</strong>d, wird er niemals ausüben<br />
können. Zudem wird er se<strong>in</strong> gesamtes Leben lang<br />
auf fremde Hilfe angewiesen se<strong>in</strong>. Er wird nie K<strong>in</strong>dheit,<br />
Jugend, Erwachsense<strong>in</strong> und Alter bewusst erleben und<br />
se<strong>in</strong>e Persönlichkeit entwickeln können. Dem Kläger s<strong>in</strong>d<br />
von Anfang an typische Perspektiven und die Erlebnisvielfalt<br />
e<strong>in</strong>es unbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Menschen genommen worden.<br />
Das Leben des Klägers wird arm an Erfahrungen<br />
und Entfaltungsmöglichkeiten bleiben. Die notwendige<br />
immerwährende Anwesenheit von Helfern wird es ihm<br />
unmöglich machen, sich e<strong>in</strong>e eigene, <strong>in</strong>time Sphäre aufzubauen.<br />
Ihm werden dadurch solche für jedes Leben<br />
ganz wesentliche Erfahrungen verwehrt bleiben. Dem<br />
Kläger wird es nicht möglich se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e enge persönliche<br />
B<strong>in</strong>dung aufzubauen außerhalb des helfenden Umfelds,<br />
geschweige denn zu heiraten und e<strong>in</strong>e eigene Familie<br />
zu gründen.<br />
Beweis: Sachverständigengutachten.<br />
Unter Berücksichtigung sämtlicher Fakten bemessen wir<br />
die Schmerzensgeldvorstellung des Klägers mit m<strong>in</strong>destens<br />
400.000 Euro und orientieren uns hierbei an <strong>in</strong>flationären<br />
E<strong>in</strong>flüssen sowie an den o. a. Entscheidungen<br />
aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />
Die h<strong>in</strong>ter <strong>der</strong> Beklagten stehende Haftpflichtversicherung<br />
war außergerichtlich aufgefor<strong>der</strong>t worden bis spätestens<br />
zum 29.03.2008 e<strong>in</strong>en angemessenen Vorschuss<br />
<strong>in</strong> Höhe von 500.000 Euro zu zahlen, wovon bis dato zur<br />
freien Verrechnung lediglich 275.000 Euro gezahlt worden<br />
s<strong>in</strong>d, so dass sich zu Gunsten des Klägers e<strong>in</strong> weiterer<br />
Schmerzensgeldanspruch <strong>in</strong> Höhe von 135.000<br />
Euro ergibt und <strong>in</strong>soweit auch Verzug vorliegt.<br />
2. Rentenanspruch<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus steht dem Kläger zukunftsorientiert e<strong>in</strong><br />
Rentenanspruch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größenordnung von m<strong>in</strong>destens<br />
500 Euro monatlich zu, da es sich bei se<strong>in</strong>er körperlichen<br />
und geistigen Verfassung um e<strong>in</strong>en fortdauernden<br />
Leidenszustand handelt und er täglich immer wie<strong>der</strong> aufs<br />
Neue die Lebensbee<strong>in</strong>trächtigung vor Augen geführt bekommt.<br />
Die schweren und lebenslangen körperlichen und<br />
geistigen Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen des Klägers, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die<br />
erhebliche Reduzierung <strong>der</strong> Fähigkeiten zur gezielten<br />
E<strong>in</strong>setzung se<strong>in</strong>es Bewegungsapparates sowie zur Ausbildung<br />
e<strong>in</strong>es selbstständigen Sprechvermögens, können<br />
nicht durch e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>maligen Kapitalbetrag abgegolten<br />
werden. Der Kläger wird es Zeit se<strong>in</strong>es Lebens schwer<br />
haben, die ihm angeborene Menschenwürde <strong>in</strong> unserer<br />
Leistungsgesellschaft fortdauernd zu behaupten.<br />
Beweis: wie vor.<br />
3. Zukünftiger Verdienstausfall<br />
Aufgrund <strong>der</strong> schwerwiegenden körperlichen und geisti-<br />
Recht<br />
gen Bee<strong>in</strong>trächtigungen wird <strong>der</strong> Kläger ke<strong>in</strong>e Berufsausbildung<br />
absolvieren und <strong>in</strong> Zukunft nicht am Arbeitsprozess<br />
aktiv teilnehmen können, wodurch er e<strong>in</strong>en enormen<br />
materiellen Verlust <strong>in</strong> eigener Person erleidet.<br />
Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes hat<br />
im Jahre 2007 e<strong>in</strong> deutscher Arbeitnehmer <strong>in</strong> Westdeutschland<br />
im Durchschnitt 40.642 Euro brutto pro Jahr<br />
verdient.<br />
Der Kläger berechnet se<strong>in</strong>en Verdienstverlust, den er vom<br />
20. bis zum 65. Lebensjahr erleiden wird, entsprechend<br />
<strong>der</strong> Rechtsprechung nach den familiären Verhältnissen,<br />
so dass er davon ausgeht, dass er monatlich hätte 1.600<br />
Euro netto verdienen können. Hierbei s<strong>in</strong>d Ansprüche<br />
wie Urlaubsgeld und e<strong>in</strong> 13. Nettogehalt noch nicht mitberücksichtigt.<br />
Die K<strong>in</strong>desmutter verfügt über e<strong>in</strong>en Realschulabschluss<br />
und hat im weiteren Verlauf die höhere Handelsschule<br />
besucht, ist dann als Steuerfachangestellte tätig gewesen<br />
und zwar für die Dauer von drei Jahren Ausbildung<br />
und dann im Anschluss sieben Jahre Tätigkeit bei e<strong>in</strong>em<br />
Steuerberatungsbüro. Das durchschnittliche Nettogehalt<br />
e<strong>in</strong>er <strong>der</strong>art Beschäftigten beträgt m<strong>in</strong>destens 1.600 Euro<br />
netto.<br />
Beweis: E<strong>in</strong>holung e<strong>in</strong>es Sachverständigengutachtens<br />
Gleiches gilt für den K<strong>in</strong>desvater. Auch dieser verfügt<br />
über e<strong>in</strong>en Realschulabschluss und hat sich im weiteren<br />
Verlauf zum staatlich geprüften Landwirt entwickelt. Auch<br />
für e<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artige Berufsgruppe ist e<strong>in</strong> Lohn <strong>in</strong> Höhe von<br />
monatlich 1.600 Euro netto als M<strong>in</strong>destlohn zugrunde zu<br />
legen, wobei Lohnerhöhungen sowie e<strong>in</strong> 13. Monatsgehalt<br />
nicht berücksichtigt worden s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> Abzug für berufsbed<strong>in</strong>gte<br />
Aufwendungen, die <strong>der</strong> Kläger fiktiv erspart,<br />
ist bereits e<strong>in</strong>kalkuliert.<br />
Legt man e<strong>in</strong>e angemessene Arbeitsdauer vom 20. bis<br />
65. Lebensjahr zugrunde, ergibt sich e<strong>in</strong> Anspruch von<br />
1.600 Euro x 560 Monaten = 864.000 Euro.<br />
4. <strong>Pflege</strong>mehraufwand für die Vergangenheit<br />
Unter Bezugnahme auf Anlage K8 hat die K<strong>in</strong>desmutter<br />
die Beschreibung e<strong>in</strong>es Tagesablaufs erstellt, den <strong>der</strong><br />
Kläger sich zum Gegenstand se<strong>in</strong>es Sachvortrags macht.<br />
Für e<strong>in</strong>en angemessenen <strong>Pflege</strong>mehraufwand s<strong>in</strong>d bezogen<br />
auf die Vergangenheit durchschnittlich gerundet<br />
10 Stunden zugrunde zu legen.<br />
Beweis: E<strong>in</strong>holung e<strong>in</strong>es Sachverständigengutachtens<br />
Diese Zahl wird sich <strong>in</strong> Zukunft deutlich erhöhen, denn<br />
je größer und schwerer das K<strong>in</strong>d wird, umso mehr <strong>Pflege</strong>stunden<br />
werden anfallen und es ist davon auszugehen,<br />
dass die K<strong>in</strong>desmutter für <strong>Pflege</strong>arbeiten, bei denen<br />
11
Recht<br />
Geburtsschaden und nahezu außergerichtlicher Vergleich<br />
Heben o<strong>der</strong> Tragen des Klägers notwendig ist, <strong>in</strong> Zukunft<br />
e<strong>in</strong>e zweite <strong>Pflege</strong>person benötigen wird.<br />
Beweis: wie vor.<br />
Soweit man als angemessene Vergütung 10 Euro pro<br />
Stunde (Beweis: Sachverständigengutachten)<br />
zugrundelegt, ergibt sich für die Vergangenheit ab dem<br />
2. Lebensjahr e<strong>in</strong> Anspruch pro Jahr <strong>in</strong> Höhe von 36.500<br />
Euro und mith<strong>in</strong> monatlich e<strong>in</strong> Anspruch <strong>in</strong> Höhe von<br />
3.041,67 Euro.<br />
Für den Zeitraum vom 4.02.2003 (2. Lebensjahr) bis zum<br />
30.11.2008 (70 Monate) ergibt sich e<strong>in</strong> Anspruch <strong>in</strong> Höhe<br />
von 212.916,90 Euro.<br />
Hiervon <strong>in</strong> Abzug zu br<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d die seit dem 01.01.2002<br />
bis zum 31.12.2004 (36 Monate) erhaltenen <strong>Pflege</strong>geldzahlungen<br />
<strong>in</strong> Höhe von 305 Euro monatlich und mith<strong>in</strong><br />
10.980 Euro sowie die seit dem 01.01.2005 bis zum<br />
30.11.2008 (47 Monate) erhaltenen <strong>Pflege</strong>geldzahlungen<br />
<strong>in</strong> Höhe von monatlich 430 Euro = 20.210 Euro, so dass<br />
sich e<strong>in</strong> Anspruch des Klägers <strong>in</strong> Höhe von 181.726,90<br />
Euro ergibt.<br />
5. Zukünftiger <strong>Pflege</strong>mehraufwand<br />
Für den zukünftigen <strong>Pflege</strong>mehraufwand ist davon auszugehen,<br />
dass <strong>der</strong> Kläger durchaus Aussicht hat, das<br />
65. Lebensjahr zu vollenden.<br />
Beweis: E<strong>in</strong>holung e<strong>in</strong>es Sachverständigengutachtens.<br />
Bleibt man bei dem vorgenannten Zahlenwerk und legt<br />
zunächst nur e<strong>in</strong>e <strong>Pflege</strong>kraft zugrunde, so ergibt sich<br />
für den Kläger e<strong>in</strong> weitergehen<strong>der</strong> Anspruch <strong>in</strong> Höhe von<br />
3.041,67 Euro monatlich x 696 Monate = 2.117.002,32<br />
Euro.<br />
6. Nicht mite<strong>in</strong>bezogene Schadenspositionen<br />
Der Gesundheitsschaden umfasst auch die Heilungskosten,<br />
die erfor<strong>der</strong>lich und vom Stand-punkt e<strong>in</strong>es verständigen<br />
Menschen mediz<strong>in</strong>isch zweckmäßig und geboten<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Es wird nicht verkannt, dass e<strong>in</strong> Teil dieser Kosten von<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Mit<br />
<strong>in</strong> die Vergleichsverhandlungen e<strong>in</strong>bezogen werden<br />
müssen aber auch die Mehrkosten, die dadurch entstehen,<br />
dass Leistungen von <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
nicht übernommen werden, wie z. B. privatärztliche<br />
Behandlungen, Wahl e<strong>in</strong>es Doppel- o<strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>zelbettzimmers bzw. die Wahl e<strong>in</strong>es bestimmten Krankenhauses<br />
sowie beson<strong>der</strong>s teure Heilmittel.<br />
Da Naturalrestitution geschuldet wird, hat die Beklagte<br />
auch die Kosten zu übernehmen, die e<strong>in</strong>e private Versi-<br />
12<br />
cherung decken würde, wenn <strong>der</strong> Geschädigte zwar gesetzlich<br />
versichert ist, aber dartun kann, dass er ohne<br />
das schädigende Ereignis privat versichert wäre. Die<br />
Rechtsprechung hat dies <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall <strong>der</strong><br />
Geburtsschädigung bejaht.<br />
Diese Problematik wird erneut aktuell, soweit <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />
gesetzlich versicherte Kläger nicht mehr über se<strong>in</strong>e Mutter<br />
versichert ist und sich selbst versichern muss. Wegen<br />
des gegebenen Gesundheitsschadens werden dann<br />
enorme Mehrkosten für ihn zu erwarten se<strong>in</strong>.<br />
Unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> vermehrten Bedürfnisse<br />
s<strong>in</strong>d die zu erwartenden Mehraufwendungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
die notwendige Anschaffung e<strong>in</strong>es beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tengerechten<br />
Fahrzeugs, mit <strong>in</strong> die Schadenspositionen e<strong>in</strong>zubeziehen,<br />
des Weiteren Aufwendungen für den beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tengerechten<br />
Umbau o<strong>der</strong> gar Neubau e<strong>in</strong>es<br />
Wohnhauses bzw. e<strong>in</strong>er Wohnung. Zu ersetzen ist <strong>in</strong><br />
solchen Fällen <strong>der</strong> verletzungsbed<strong>in</strong>gte Ausstattungsmehrbedarf.<br />
Als sogenannter Drittschaden darf letztendlich nicht vergessen<br />
werden, dass die K<strong>in</strong>deseltern unterhaltsberechtigt<br />
gegenüber dem Kläger s<strong>in</strong>d. Aufgrund <strong>der</strong> gegebenen<br />
gravierenden Gesundheitsbee<strong>in</strong>trächtigungen wird<br />
<strong>der</strong> Kläger niemals <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage se<strong>in</strong>, Unterhaltsleistungen<br />
gegenüber se<strong>in</strong>en Eltern zu erbr<strong>in</strong>gen. Dies nur am Rande.<br />
Nachfolgende Anträge wurden angekündigt:<br />
1. die Beklagte zu verurteilen, e<strong>in</strong> vom Gericht als angemessen<br />
erachtetes Schmerzensgeld, m<strong>in</strong>destens jedoch<br />
e<strong>in</strong>en Betrag von 400.000 Euro nebst Z<strong>in</strong>sen hieraus<br />
<strong>in</strong> Höhe von 5 %-Punkten über dem Basisz<strong>in</strong>ssatz<br />
gem. § 247 BGB seit dem 30.03.2008 abzüglich außergerichtlich<br />
bereits gezahlter 275.000 Euro zu zahlen.<br />
2. die Beklagte zu verurteilen, e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Höhe nach <strong>in</strong><br />
das Ermessen <strong>der</strong> Kammer gestellte monatliche<br />
Schmerzensgeldrente, m<strong>in</strong>destens jedoch 500 Euro monatlich<br />
zu zahlen, beg<strong>in</strong>nend mit dem 1.12.2008, zahlbar<br />
im Voraus bis zum 3. e<strong>in</strong>es jeden Kalen<strong>der</strong>monats<br />
und <strong>der</strong> Abän<strong>der</strong>ungsmöglichkeit des § 323 ZPO unterliegend.<br />
3. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger für die Vergangenheit<br />
e<strong>in</strong>en <strong>Pflege</strong>mehaufwand <strong>in</strong> Höhe von<br />
181.726,90 Euro nebst Z<strong>in</strong>sen hieraus <strong>in</strong> Höhe von 5 %-<br />
Punkten über dem Basisz<strong>in</strong>ssatz gem. § 247 BGB seit<br />
Rechtshängigkeit zu zahlen.<br />
4. festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem<br />
Kläger sämtlichen materiellen Schaden <strong>der</strong> Vergangenheit<br />
und Zukunft sowie e<strong>in</strong>en weiteren zukünftigen nicht<br />
vorhersehbaren immateriellen Schaden zu ersetzen aus
Geburtsschaden und nahezu außergerichtlicher Vergleich<br />
<strong>der</strong> grob fehlerhaften Behandlung im Rahmen <strong>der</strong> Geburt<br />
des Klägers, soweit e<strong>in</strong> öffentlich-rechtlicher For<strong>der</strong>ungsübergang<br />
nicht stattf<strong>in</strong>det.<br />
5. die Beklagte zu verurteilen, den Kläger h<strong>in</strong>sichtlich<br />
<strong>der</strong> Verpflichtung <strong>der</strong> Zahlung außergerichtlich entstandener<br />
Gebühren und Auslagen <strong>in</strong> Höhe von 12.889,84<br />
Euro freizustellen.<br />
Nachdem <strong>der</strong> Verfahrensbevollmächtigte des Klägers <strong>der</strong><br />
h<strong>in</strong>ter <strong>der</strong> Behandlerseite stehenden Haftpflichtversicherung<br />
zur Kenntnisnahme e<strong>in</strong>e Durchschrift des<br />
Klageschriftsatzes über-mittelt hatte, war diese bereit,<br />
den <strong>in</strong> Aussicht gestellten Betrag nochmals zu erhöhen<br />
und <strong>in</strong>s-gesamt unter Aufrechterhaltung des eigenen<br />
Rechtsstandpunktes e<strong>in</strong>en Gesamtabf<strong>in</strong>dungsbetrag <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er Größenordnung von 1.000.000 Euro zu zahlen.<br />
Der Vergleichstext lautete wie folgt:<br />
1. Die ... verpflichtet sich, ohne Anerkennung e<strong>in</strong>er<br />
Rechtspflicht und ohne Anerkennung e<strong>in</strong>es Behandlungsfehlers,<br />
an das K<strong>in</strong>d ... und dessen Erziehungsberechtigte<br />
<strong>in</strong>sgesamt 1 Million Euro zu zahlen und mith<strong>in</strong> weitere<br />
... für die Positionen Schmerzensgeld,<br />
Schmerzensgeldrente sowie <strong>Pflege</strong>mehrbedarf.<br />
BSK-Malprojekt „Kle<strong>in</strong>e Galerie 2010"<br />
Neuer Kalen<strong>der</strong> von und für K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit<br />
Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />
Recht<br />
2. Mit Zahlung des Restbetrages über ... Euro s<strong>in</strong>d sämtliche<br />
Ansprüche des K<strong>in</strong>des und <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten<br />
desselben gegen das ... und <strong>der</strong>en Bedienstete<br />
anlässlich <strong>der</strong> Geburt des K<strong>in</strong>des vom ... auf Ersatz aller<br />
Schäden für Vergangenheit und Zukunft abgegolten und<br />
endgültig erledigt, mögen die Schäden auch unbekannt,<br />
nicht vorhersehbar und nicht <strong>in</strong> die Vergleichsabwägungen<br />
<strong>der</strong> Parteien mite<strong>in</strong>bezogen worden se<strong>in</strong>.<br />
Nicht mitumfasst s<strong>in</strong>d Ansprüche, die auf Sozialversicherungsträger,<br />
Sozialhilfeträger o<strong>der</strong> sonstige dritte<br />
Träger <strong>der</strong> öffentlichen Sozialhilfe übergegangen s<strong>in</strong>d<br />
o<strong>der</strong> zukünftig übergehen werden.<br />
3. Kostentragungspflicht <strong>der</strong> Beklagten.<br />
4. Regelung, dass nach Zahlung <strong>der</strong> restlichen Vergleichssumme<br />
das Verfahren vor dem Landgericht durch<br />
Klagerücknahme beendet wird, wobei sich die Beklagte<br />
verpflichtete ke<strong>in</strong>en Kostenantrag zu stellen.<br />
5. Unwi<strong>der</strong>rufbarkeit des Vergleichs.<br />
Bernd Podlech-Trappmann, Witten/Ruhr,<br />
(www.arzthaftpflichtrecht.de)<br />
„The w<strong>in</strong>ner is ... „ die 13 kle<strong>in</strong>en Künstler<strong>in</strong>nen und<br />
Künstler <strong>der</strong> Kle<strong>in</strong>en Galerie 2010. Die Jury hat gewählt<br />
und aus über 213 E<strong>in</strong>sendungen die Monatsbil<strong>der</strong><br />
und das Titelbild des Kalen<strong>der</strong>s ausgesucht. Ke<strong>in</strong>e<br />
leichte Aufgabe für Peter Baumgartner, Rektor <strong>der</strong> Andreas-Fröhlich-Schule<br />
<strong>in</strong> Klepsau, Daniela Gnauck,<br />
Mitarbeiter<strong>in</strong> und Ulf-D. Schwarz, Geschäftsstellenleiter<br />
im BSK (Bundesverband Selbsthilfe Körperbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter).<br />
So unterschiedlich wie die Motive <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> s<strong>in</strong>d auch<br />
ihre Geschichten. E<strong>in</strong>es verb<strong>in</strong>det sie jedoch alle: sie<br />
haben e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung. „Me<strong>in</strong> schönstes Erlebnis“<br />
lautete diesmal das Thema des Wettbewerbs. Das Bild<br />
<strong>der</strong> 10-jährigen Majeda El-Jamal wurde von <strong>der</strong> Jury<br />
zum Titelbild ausgewählt: Es heißt „Me<strong>in</strong> schönstes<br />
Erlebnis war, als ich me<strong>in</strong>e Katze bekommen habe“.<br />
Der Kalen<strong>der</strong> wurde <strong>in</strong> den Krautheimer Werkstätten<br />
für Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te hergestellt. Er ist nicht im Handel erhältlich.<br />
Auf Wunsch senden wir Ihnen e<strong>in</strong> Exemplar<br />
dieses e<strong>in</strong>maligen Kalen<strong>der</strong>s von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />
zu. Senden Sie uns dazu e<strong>in</strong>e Email mit dem<br />
H<strong>in</strong>weis; Kle<strong>in</strong>e Galerie 2010 an: <strong>in</strong>fo@bsk-ev.org<br />
13
Recht<br />
Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen aus ärztlichen<br />
Behandlungsfehlern und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
Dr. Roland Uphoff, Mitglied im juristischen <strong>Bei</strong>rat des AKG e. V.<br />
Nicht selten sehen sich die Eltern von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die aufgrund<br />
e<strong>in</strong>es ärztlichen Fehlers schwere Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen<br />
erlitten haben (als Ursache solcher Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen stehen<br />
Geburtsschäden im Vor<strong>der</strong>grund), gezwungen, <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
oft sehr langen Zeit, die bis zur Schadenregulierung vergehen<br />
kann, neben Leistungen <strong>der</strong> gesetzlichen Sozialversicherung<br />
(Kranken- und <strong>Pflege</strong>versicherung) auch<br />
Leistungen von Trägern <strong>der</strong> Sozialhilfe <strong>in</strong> Anspruch zu<br />
nehmen.<br />
Die hierfür maßgeblichen Gründe s<strong>in</strong>d unterschiedlicher<br />
Art.<br />
E<strong>in</strong>e alle<strong>in</strong>erziehende Mutter, die durch die <strong>Pflege</strong> und<br />
Versorgung e<strong>in</strong>es schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des daran geh<strong>in</strong><strong>der</strong>t<br />
wird, e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit aufzunehmen, kann,<br />
da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und<br />
daher we<strong>der</strong> Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf<br />
Grundsicherung für Arbeitssuchende hat, gezwungen<br />
se<strong>in</strong>, Hilfe zum Lebensunterhalt <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen.<br />
Ähnliche Situationen können sich auch für Ehepaare und<br />
eheliche Lebensgeme<strong>in</strong>schaften ergeben, wenn e<strong>in</strong> Elternteil<br />
durch die <strong>Pflege</strong> e<strong>in</strong>es schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des<br />
an <strong>der</strong> an sich vorgesehenen Wie<strong>der</strong>aufnahme e<strong>in</strong>er<br />
Erwerbstätigkeit geh<strong>in</strong><strong>der</strong>t ist und das E<strong>in</strong>kommen<br />
des an<strong>der</strong>en Partners zur Bestreitung des Familienunterhalts<br />
nicht ausreicht.<br />
E<strong>in</strong>spr<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
Viel häufiger ergibt sich jedoch die Notwendigkeit für das<br />
E<strong>in</strong>spr<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> Sozialhilfe aus an<strong>der</strong>en Gründen. Nach<br />
<strong>der</strong> Geburt e<strong>in</strong>es schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des entschließen<br />
sich die meisten Eltern zunächst dazu, das K<strong>in</strong>d<br />
häuslich zu betreuen und zu versorgen, auch wenn dies<br />
mit erheblichem Zeit- und Kraftaufwand verbunden ist,<br />
von dem Eltern gesun<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> sich durchweg ke<strong>in</strong>e<br />
Vorstellungen machen.<br />
Man muss jedoch vor allem auch berücksichtigen, dass<br />
die <strong>Pflege</strong> und Betreuung e<strong>in</strong>es schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des<br />
mit dessen Heranwachsen nicht e<strong>in</strong>facher, son<strong>der</strong>n<br />
schwerer wird.<br />
Es kommt nicht selten vor, dass Ehen an dieser Belastung<br />
zerbrechen. Daher muss man auch Verständnis<br />
dafür haben, dass die Eltern e<strong>in</strong>es schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />
K<strong>in</strong>des, wenn sie durch dessen <strong>Pflege</strong> und Betreuung <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>en Zustand ständiger Überfor<strong>der</strong>ung geraten, nach<br />
Möglichkeiten suchen, ihr K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er stationären<br />
<strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>richtung unterzubr<strong>in</strong>gen. Die hierdurch entstehenden<br />
Kosten werden durchweg von dem Träger <strong>der</strong><br />
überörtlichen Sozialhilfe getragen; sie s<strong>in</strong>d von enormer<br />
Höhe.<br />
14<br />
Noch viel häufiger kommt es jedoch vor, dass Eltern e<strong>in</strong>es<br />
schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten<br />
<strong>in</strong> teilstationären bzw. Tagese<strong>in</strong>richtungen wahrnehmen<br />
wollen, um dem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e bessere, nach Möglichkeit<br />
optimale Entwicklung se<strong>in</strong>er verbliebenen Fähigkeiten<br />
und Begabungen zu ermöglichen.<br />
Es gibt <strong>in</strong>zwischen e<strong>in</strong>e Vielzahl von E<strong>in</strong>richtungen für<br />
noch nicht schulpflichtige K<strong>in</strong><strong>der</strong> und K<strong>in</strong><strong>der</strong> im schulpflichtigen<br />
Alter, die auf die beson<strong>der</strong>en Bedürfnisse beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter<br />
Menschen zugeschnitten s<strong>in</strong>d. Das Spektrum<br />
reicht von E<strong>in</strong>richtungen, die heilpädagogische Maßnahmen<br />
für noch nicht schulpflichtige K<strong>in</strong><strong>der</strong> anbieten o<strong>der</strong><br />
beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten, noch nicht e<strong>in</strong>geschulten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n die für<br />
sie erreichbare Teilnahme am Leben <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft<br />
ermöglichen sollen, bis zur Hilfe zur schulischen Ausbildung,<br />
zur Ausbildung für e<strong>in</strong>en angemessenen Beruf o<strong>der</strong><br />
zur Ausbildung für e<strong>in</strong>e sonstige angemessene Tätigkeit.<br />
Der üblichen Handhabung entspricht es <strong>in</strong> diesen Fällen,<br />
dass beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong><strong>der</strong> den Tag zum wesentlichen<br />
Teil <strong>in</strong> solchen E<strong>in</strong>richtungen verbr<strong>in</strong>gen, <strong>in</strong> denen sie<br />
zugleich unter Berücksichtigung ihrer beson<strong>der</strong>en Bedürfnisse<br />
auch psychologisch und therapeutisch betreut werden,<br />
und abends <strong>in</strong> die Wohnung ihrer Eltern zurückkehren.<br />
Die durch die Unterbr<strong>in</strong>gung entstehenden Kosten werden<br />
<strong>in</strong> aller Regel von dem überörtlichen Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
(<strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen also den Landschaftsverbänden)<br />
getragen. Sozialhilferechtlich handelt es sich<br />
<strong>in</strong>soweit um Leistungen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungshilfe für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te<br />
Menschen. Die Sozialhilfe wird <strong>in</strong> diesen Fällen<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Weise gewährt, dass die Eltern des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />
K<strong>in</strong>des mit dem Träger <strong>der</strong> entsprechenden E<strong>in</strong>richtung<br />
e<strong>in</strong>en Aufnahmevertrag abschließen. Der Träger <strong>der</strong><br />
Sozialhilfe übernimmt aufgrund e<strong>in</strong>er Kostenübernahmeerklärung<br />
bzw. Kostenzusage die dem Träger <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung<br />
zustehende Vergütung.<br />
Es entsteht also das sog. sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis.<br />
Gesetzlicher For<strong>der</strong>ungsübergang<br />
Es stellt ke<strong>in</strong>e Beson<strong>der</strong>heit dar, dass Leistungen <strong>der</strong><br />
Sozialhilfe zugunsten schwer geschädigter K<strong>in</strong><strong>der</strong> ebenso<br />
wie die Leistungen <strong>der</strong> Sozialversicherungsträger<br />
(Krankenbehandlungskosten, Kosten <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>versicherungen)<br />
zu e<strong>in</strong>em gesetzlichen For<strong>der</strong>ungsübergang<br />
führen.<br />
Die Rechtsgrundlage für diesen For<strong>der</strong>ungsübergang<br />
ergibt sich aus § 116 Abs. 1 SGB X. Dem durch e<strong>in</strong>en<br />
ärztlichen Behandlungsfehler geschädigten K<strong>in</strong>d erwächst<br />
gegen den Schädiger e<strong>in</strong> Anspruch auf Ersatz
Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
vermehrter Bedürfnisse (§ 843 BGB). Werden die zur<br />
Deckung dieser vermehrten Bedürfnisse erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Aufwendungen von e<strong>in</strong>em Sozialleistungsträger, sei es<br />
e<strong>in</strong> Versicherungsträger o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe,<br />
übernommen, so besteht zwischen dem Schadenersatzanspruch<br />
des K<strong>in</strong>des und den entsprechenden Sozialleistungen<br />
e<strong>in</strong> Verhältnis <strong>der</strong> „Kongruenz“. Dies führt zum<br />
Übergang <strong>der</strong> Schadensersatzansprüche des K<strong>in</strong>des auf<br />
den Sozialleistungsträger, und zwar <strong>in</strong> dem Umfang und<br />
<strong>der</strong> Höhe, <strong>in</strong> <strong>der</strong> er Leistungen zum Ausgleich des dem<br />
K<strong>in</strong>d erwachsenen Schadens erbracht hat. Dies bedeutet,<br />
dass <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe, wenn er zugunsten<br />
des K<strong>in</strong>des Leistungen erbracht hat, diese im<br />
Regresswege unmittelbar gegenüber dem Schädiger (<strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Praxis durchweg gegenüber dessen Haftpflichtversicherer)<br />
geltend machen kann.<br />
Subsidiarität <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
Die Beson<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Sozialhilfe im Vergleich zu an<strong>der</strong>en<br />
Sozialleistungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e den Leistungen <strong>der</strong><br />
Sozialversicherungen, ergibt sich aus dem Grundsatz des<br />
Nachrangs <strong>der</strong> Sozialhilfe, <strong>der</strong> se<strong>in</strong>e Konkretisierung <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>in</strong> §§ 2, 19 SGB XII erfahren hat.<br />
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich durch E<strong>in</strong>satz se<strong>in</strong>er<br />
Arbeitskraft, se<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>kommens und se<strong>in</strong>es Vermögens<br />
selbst helfen kann o<strong>der</strong> wer die erfor<strong>der</strong>liche Leistung<br />
von an<strong>der</strong>en, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e von Angehörigen o<strong>der</strong> von<br />
Trägern an<strong>der</strong>er Sozialleistungen, erhält. Dieser Grundsatz<br />
gilt pr<strong>in</strong>zipiell auch für die E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungshilfe für<br />
beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen.<br />
Ihre Gewährung setzt voraus, dass dem Leistungsberechtigen,<br />
also dem beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>d, se<strong>in</strong>en Eltern<br />
o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Elternteil die Aufbr<strong>in</strong>gung <strong>der</strong> entsprechenden<br />
Mittel aus dem E<strong>in</strong>kommen und Vermögen nach den<br />
Vorschriften des Elften Kapitels des SGB XII nicht zuzumuten<br />
ist. Dieser Grundsatz ist allerd<strong>in</strong>gs durch Ausnahmen<br />
durchbrochen, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis von großer Bedeutung<br />
s<strong>in</strong>d; hierauf ist zurückzukommen.<br />
In <strong>der</strong> Praxis spielt allerd<strong>in</strong>gs die Subsidiarität <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das K<strong>in</strong>d Scha-<br />
Wussten Sie,<br />
dass <strong>der</strong> AKG auf Spenden,<br />
auf Ihre Hilfe, angewiesen ist?<br />
Machen Sie mit, auch mit e<strong>in</strong>er<br />
kle<strong>in</strong>en Spende ist viel geholfen.<br />
Sparkasse Dortmund, Konto 161 07 986<br />
BLZ 440 501 99<br />
Recht<br />
densersatzleistungen erhält, selten o<strong>der</strong> nie e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e<br />
Rolle.<br />
Die Kosten <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />
K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung, mag es sich auch lediglich<br />
um e<strong>in</strong>e Tagese<strong>in</strong>richtung handeln, s<strong>in</strong>d durchweg im<br />
H<strong>in</strong>blick auf die <strong>in</strong> diesen E<strong>in</strong>richtungen anfallenden hohen<br />
Personalkosten so hoch, dass ihre Aufbr<strong>in</strong>gung Eltern<br />
von beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die <strong>in</strong> normalen E<strong>in</strong>kommens-<br />
und Vermögensverhältnissen leben, nicht zuzumuten<br />
ist.<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Situation durch Schadensersatzleistungen<br />
Gel<strong>in</strong>gt es den Eltern e<strong>in</strong>es durch e<strong>in</strong>en ärztlichen Fehler<br />
geschädigten schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des, Schadensersatzleistungen<br />
zu erstreiten, so führt dies allerd<strong>in</strong>gs zu<br />
e<strong>in</strong>er grundlegenden Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verhältnisse <strong>in</strong>sofern,<br />
als nunmehr <strong>der</strong> aus dem K<strong>in</strong>d, se<strong>in</strong>en Eltern und eventuell<br />
auch aus Geschwistern des geschädigten K<strong>in</strong>des<br />
bestehenden Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft erhebliche Mittel zur<br />
Verfügung stehen, die zum<strong>in</strong>dest teilweise als anrechenbares<br />
Vermögen im S<strong>in</strong>ne von § 90 SGB XII zu werten s<strong>in</strong>d.<br />
Dem allgeme<strong>in</strong>en Grundsatz nach ist die Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
verpflichtet, vor Inanspruchnahme von Sozialhilfe<br />
das gesamte verwertbare Vermögen e<strong>in</strong>zusetzen.<br />
E<strong>in</strong> dem geschädigten K<strong>in</strong>d - durchweg erst viele<br />
Jahre nach <strong>der</strong> Schädigung - zufließen<strong>der</strong> hoher Geldbetrag<br />
kann e<strong>in</strong> solches Vermögen darstellen und daher<br />
grundsätzlich die weitere Gewährung von Sozialhilfe e<strong>in</strong>schränken<br />
o<strong>der</strong> ausschließen.<br />
§ 90 Abs. 2 SGB XII enthält e<strong>in</strong>en Katalog <strong>der</strong> Vermögensgegenstände,<br />
von denen die Gewährung von Sozialhilfe<br />
nicht abhängig gemacht werden darf, d. h. den Katalog<br />
des sog. „Schonvermögens“.<br />
Da <strong>der</strong>artige Kataloge den Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelfälle<br />
niemals völlig gerecht werden können, hat <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />
mit § 90 Abs. 3 SGB XII e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Härteklausel<br />
geschaffen; dieser zufolge darf die Sozialhilfe<br />
nicht vom E<strong>in</strong>satz o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Verwertung e<strong>in</strong>es Vermögens<br />
abhängig gemacht werden, soweit dies für den,<br />
15
Recht<br />
Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
<strong>der</strong> das Vermögen e<strong>in</strong>zusetzen hat, und für se<strong>in</strong>e unterhaltsberechtigten<br />
Angehörigen e<strong>in</strong>e Härte bedeuten<br />
würde. Es ist allgeme<strong>in</strong> anerkannt, dass das e<strong>in</strong>em durch<br />
e<strong>in</strong>en Arztfehler geschädigten Patienten zufließende<br />
Schmerzensgeld <strong>in</strong> den Anwendungsbereich dieser<br />
Härteklausel fällt, daher also nicht angerechnet werden<br />
kann.<br />
Für sonstige Schadensersatzleistungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
also Zahlungen auf den dem K<strong>in</strong>d erwachsenen materiellen<br />
Schaden, gilt dies jedoch nicht.<br />
Wie die Praxis lehrt, können jedoch auch die materiellen<br />
Schadensersatzansprüche e<strong>in</strong>es beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des<br />
<strong>in</strong> dem fast immer vorliegenden Fall, dass sie sich über<br />
e<strong>in</strong>e Zeitspanne von vielen Jahren h<strong>in</strong>weg aufsummiert<br />
haben, e<strong>in</strong>e beträchtliche Höhe erreichen.<br />
Im Vor<strong>der</strong>grund stehen <strong>in</strong>soweit die Ansprüche des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />
K<strong>in</strong>des, die ihm daraus erwachsen, dass se<strong>in</strong>e<br />
Eltern, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Mutter, über Jahre h<strong>in</strong>weg <strong>Pflege</strong>-<br />
und Versorgungsleistungen erbracht haben. Erfolgt<br />
die <strong>Pflege</strong> e<strong>in</strong>es beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> <strong>der</strong> Familie kostenlos,<br />
so doch ke<strong>in</strong>eswegs zur Entlastung des Schädigers.<br />
Zwar ist nicht ohne weiteres auf die Kosten e<strong>in</strong>er professionellen<br />
<strong>Pflege</strong>kraft abzustellen, jedoch die zusätzliche<br />
Mühewaltung <strong>der</strong> Familienangehörigen angemessen<br />
auszugleichen.<br />
Es entspricht <strong>der</strong> neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs,<br />
bei <strong>Pflege</strong>- und Versorgungsleistungen, die<br />
die Eltern selbst zugunsten ihres beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des erbr<strong>in</strong>gen,<br />
den Schadensersatzanspruch nach dem zusätzlich<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Zeitaufwand abzurechnen und <strong>in</strong>soweit<br />
den Nettolohn e<strong>in</strong>er vergleichbaren, entgeltlich<br />
e<strong>in</strong>gesetzten Hilfskraft als Maßstab zu verwenden.<br />
Werden daher von den Eltern <strong>Pflege</strong>leistungen über viele<br />
Jahre erbracht, so führt dies zu Ansprüchen von beträchtlicher<br />
Höhe. Die <strong>in</strong>soweit schließlich erbrachten<br />
Schadensersatzzahlungen können daher je nach Fallgestaltung<br />
durchaus e<strong>in</strong> Vermögen im S<strong>in</strong>ne des § 90<br />
SGB XII darstellen, das dann auch nicht als Schonvermögen<br />
angesehen werden kann.<br />
Wertungswi<strong>der</strong>sprüche<br />
Würde man es hierbei belassen, so bedeutete dies, dass<br />
<strong>der</strong> Sozialhilfeträger von dem Zeitpunkt an, von dem<br />
Schadensersatzleistungen erbracht worden s<strong>in</strong>d, die<br />
Gewährung <strong>der</strong> Sozialhilfe mangels Bedürftigkeit bis zum<br />
vollständigen Verbrauch des nunmehr vorhandenen Vermögens<br />
e<strong>in</strong>stellen könnte. Dies würde die Eltern vor die<br />
Wahl stellen, entwe<strong>der</strong> die Unterbr<strong>in</strong>gung des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />
K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> För<strong>der</strong>ungse<strong>in</strong>richtungen, auch wenn es<br />
sich bei diesen nur um Tagese<strong>in</strong>richtungen handelt, zu<br />
beenden o<strong>der</strong> den entsprechenden Vertrag zwar fortzu-<br />
16<br />
führen, jedoch nunmehr auf eigene Kosten.<br />
<strong>Bei</strong>de Lösungen führen sowohl für das K<strong>in</strong>d als auch für<br />
dessen Eltern zu e<strong>in</strong>er kaum h<strong>in</strong>nehmbaren Härte.<br />
Man muss berücksichtigen, dass die durchweg privatrechtlich<br />
organisierten Träger von Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tene<strong>in</strong>richtungen<br />
<strong>in</strong> ihrer gesamten Planung und Kalkulation<br />
auf die sicheren Zahlungen des Sozialhilfeträgers angewiesen<br />
s<strong>in</strong>d. Viele Träger solcher E<strong>in</strong>richtungen lehnen<br />
den<br />
Abschluss von Unterbr<strong>in</strong>gungsverträgen mit Privaten<br />
ohne begleitende Kostenübernahmeerklärung e<strong>in</strong>es Trägers<br />
<strong>der</strong> Sozialhilfe ab und kündigen demgemäß von<br />
sich aus den Unterbr<strong>in</strong>gungsvertrag, sofern <strong>der</strong> Träger<br />
<strong>der</strong> Sozialhilfe se<strong>in</strong>e Kostenübernahmeerklärung für die<br />
Zukunft zurückzieht.<br />
E<strong>in</strong>e Härte ergibt sich für das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d und se<strong>in</strong>e<br />
Eltern jedoch auch dann, wenn <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gungsvertrag<br />
vom Träger <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung fortgeführt wird, jedoch die<br />
<strong>in</strong>soweit entstehenden hohen monatlichen Kosten aus<br />
den dem K<strong>in</strong>d - durchweg nach vielen Jahren und<br />
hartem Kampf - zugeflossenen Schadensersatzleistungen<br />
bestritten werden müssen.<br />
Man muss hierbei bedenken, dass diese Schadensersatzleistungen<br />
letztlich nichts an<strong>der</strong>es als e<strong>in</strong>en Ausgleich<br />
dafür darstellen, dass die Eltern des K<strong>in</strong>des - meistens<br />
über viele Jahre h<strong>in</strong>weg - durch <strong>Pflege</strong> und Versorgung<br />
des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des und unter Verzicht auf die Möglichkeit<br />
zur Erzielung von Erwerbse<strong>in</strong>künften große<br />
entschädigungspflichtige Opfer auf sich genommen haben.<br />
Wird die Entschädigungssumme nunmehr dafür e<strong>in</strong>gesetzt,<br />
e<strong>in</strong>en an<strong>der</strong>weitigen Schaden des K<strong>in</strong>des aufzufangen,<br />
<strong>der</strong> bisher durch Sozialhilfeleistungen<br />
ausgeglichen wurde, so führt dies zu e<strong>in</strong>er offenkundig<br />
unbilligen Entlastung des Schädigers, nämlich zu dem<br />
für die Eltern des K<strong>in</strong>des bestehenden Zwang, Schadensersatzleistungen,<br />
die e<strong>in</strong>em bestimmten Zweck dienten,<br />
<strong>in</strong> Zukunft zur Deckung e<strong>in</strong>es an<strong>der</strong>weitigen Schadens<br />
zu verwenden.<br />
Der Ausweg, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Fall, d. h. bei E<strong>in</strong>stellung<br />
<strong>der</strong> Sozialhilfe für die Zukunft, beim Schädiger Nachfor<strong>der</strong>ungen<br />
zu stellen, ist jedenfalls dann verschlossen,<br />
wenn - wie dies durchaus vorkommt - die Schadensersatzleistung<br />
nicht aufgrund e<strong>in</strong>es gerichtlichen Urteils,<br />
son<strong>der</strong>n nach Abschluss e<strong>in</strong>es Abf<strong>in</strong>dungsvergleiches<br />
erbracht wurde.<br />
Wenn Haftpflichtversicherer überhaupt zum Abschluss<br />
von Vergleichen bereit s<strong>in</strong>d, so machen sie diese Bereitschaft<br />
<strong>in</strong> aller Regel davon abhängig, dass e<strong>in</strong>e endgültige<br />
Abf<strong>in</strong>dung aller Ansprüche erfolgt.<br />
An<strong>der</strong>erseits kann man den Eltern geschädigter K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
unmöglich anraten, alle<strong>in</strong> schon aus diesem Grunde auf<br />
den Abschluss von Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barungen zu ver-
Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
zichten. Vor allem <strong>in</strong> den Fällen, <strong>in</strong> denen auch <strong>der</strong> Anspruchsgrund<br />
streitig ist und für das K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> erhebliches<br />
Prozessrisiko besteht, wären Eltern e<strong>in</strong>es schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />
K<strong>in</strong>des schlecht beraten, wenn sie Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barungen<br />
von vornhere<strong>in</strong> ablehnten, dies<br />
auch auf die Gefahr h<strong>in</strong>, dass das K<strong>in</strong>d im Rechtsstreit<br />
am Ende unter Umständen ganz unterliegt, also ke<strong>in</strong>erlei<br />
Schadensersatz erhält.<br />
Ke<strong>in</strong>e Rückfor<strong>der</strong>ung von Sozialhilfeleistungen für<br />
die Vergangenheit<br />
Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong> befürchten, dass <strong>in</strong> dem Fall,<br />
dass ihnen Entschädigungsleistungen zufließen, sei es<br />
aufgrund e<strong>in</strong>es gerichtlichen Urteils, sei es aufgrund e<strong>in</strong>es<br />
Vergleichs, die nunmehr <strong>in</strong> das Vermögen <strong>der</strong><br />
Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft geflossenen Mittel zur rückwirkenden<br />
Entziehung <strong>der</strong> Sozialhilfe, d. h. dazu führen könnten,<br />
dass <strong>der</strong> Sozialhilfeträger von ihnen die bisher erbrachten<br />
Aufwendungen ganz o<strong>der</strong> teilweise zurückfor<strong>der</strong>t.<br />
Diese Befürchtung ist unberechtigt.<br />
Pr<strong>in</strong>zipiell kann rechtmäßig gewährte Sozialhilfe auch<br />
dann nicht zurückgefor<strong>der</strong>t werden, wenn <strong>der</strong> Leistungsberechtigte<br />
o<strong>der</strong> die Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft, <strong>der</strong> er angehört,<br />
nachträglich zu Vermögen kommen.<br />
Wird Sozialhilfe deswegen gewährt, weil dem K<strong>in</strong>d durch<br />
e<strong>in</strong>en ärztlichen Fehler zwar hohe Schadensersatzansprüche<br />
erwachsen s<strong>in</strong>d, die jedoch nach Grund und<br />
Höhe streitig und daher zunächst nicht realisierbar s<strong>in</strong>d,<br />
so handelt es sich bei diesen Ansprüchen nicht um anrechenbares<br />
Vermögen, d. h. um ke<strong>in</strong>e bereiten, sogleich<br />
o<strong>der</strong> jedenfalls <strong>in</strong> absehbarer Zeit sicher realisierbaren<br />
Mittel. Daher scheidet e<strong>in</strong>e Rückfor<strong>der</strong>ung aus (§§ 45,<br />
50 SGB X).<br />
E<strong>in</strong>e sche<strong>in</strong>bare Ausnahme ergibt sich alle<strong>in</strong> aus § 19<br />
Abs. 5 SGB XII. Diese Norm betrifft jedoch ausschließlich<br />
die Gewährung e<strong>in</strong>er sog. „erweiterten Hilfe“, d. h.<br />
e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> begründeten Fällen nach dem Ermessen des<br />
Sozialhilfeträgers zu erbr<strong>in</strong>genden Hilfe, die gewährt wird,<br />
obwohl an sich bereite Mittel, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Eigentum<br />
und Vermögen des Hilfesuchenden o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Mitglieds<br />
e<strong>in</strong>er bestehenden E<strong>in</strong>stands- bzw. E<strong>in</strong>satzgeme<strong>in</strong>schaft<br />
zur Bedarfsdeckung hätten e<strong>in</strong>gesetzt werden können und<br />
damit e<strong>in</strong> echter Sozialhilfeanspruch nicht bestand. Auf<br />
diese erweiterte Hilfe ist noch beson<strong>der</strong>s e<strong>in</strong>zugehen.<br />
Die Sozialhilfe, die e<strong>in</strong>em beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit<br />
gewährt wurde, <strong>in</strong> <strong>der</strong> ihm Schadensersatzmittel noch<br />
nicht zugeflossen waren, stellt jedoch ke<strong>in</strong>e erweiterte<br />
Hilfe dar, weil, wie bereits erwähnt, nach Grund und Höhe<br />
streitige Ansprüche nicht als bereite Mittel gewertet werden<br />
dürfen.<br />
Es geht also ausschließlich um die Frage, ob und <strong>in</strong>wieweit<br />
auch nach dem Erhalt von Schadensersatzleistungen<br />
Recht<br />
weiterh<strong>in</strong> möglich ist, Sozialhilfeleistungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
Leistungen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungshilfe für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen,<br />
<strong>in</strong> Anspruch zu nehmen.<br />
E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> Anrechnung von<br />
E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />
E<strong>in</strong>e wesentliche Durchbrechung des für die Sozialhilfe<br />
allgeme<strong>in</strong> geltenden Nachrangpr<strong>in</strong>zips ergibt sich zunächst<br />
aus § 92 Abs. 2 SGB XII.<br />
Das Ziel dieser Ausnahmeregelung ist es, zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n,<br />
dass vor allem die für Teilhabe- und Berufschancen beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter<br />
Menschen wichtigen Leistungen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungshilfe<br />
im K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendalter aus f<strong>in</strong>anziellen<br />
Gründen unterbleiben. Es gibt daher e<strong>in</strong>en Katalog<br />
von Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe, die ohne Berücksichtigung<br />
von vorhandenem Vermögen zu erbr<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d, was<br />
besagt, dass <strong>der</strong> zuständige Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe diese<br />
Leistungen auch dann weiter zu erbr<strong>in</strong>gen hat, wenn dem<br />
K<strong>in</strong>d Schadensersatzleistungen zugeflossen s<strong>in</strong>d, die<br />
nach allgeme<strong>in</strong>en Regeln sonst als Vermögen zu werten<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Es handelt sich dabei um die folgenden Leistungen:<br />
1. heilpädagogische Maßnahmen für K<strong>in</strong><strong>der</strong>, die noch<br />
Hilfe zu e<strong>in</strong>er angemessenen Schulbildung e<strong>in</strong>schließlich<br />
<strong>der</strong> Vorbereitung hierzu,<br />
3. Hilfe, die dem beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten, noch nicht e<strong>in</strong>geschulten<br />
Menschen die für ihn erreichbare Teilnahme am Leben<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft ermöglichen soll,<br />
4. Hilfe zur schulischen Ausbildung für e<strong>in</strong>en angemessenen<br />
Beruf o<strong>der</strong> zur Ausbildung für e<strong>in</strong>e sonstige angemessene<br />
Tätigkeit, wenn die hierzu erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Leistungen <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en E<strong>in</strong>richtungen für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te<br />
Menschen erbracht werden.<br />
5. Leistungen zur mediz<strong>in</strong>ischen Rehabilitation,<br />
6. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,<br />
7. Leistungen <strong>in</strong> anerkannten Werkstätten für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te<br />
Menschen und <strong>in</strong> vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten,<br />
8. Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,<br />
die erfor<strong>der</strong>lich und geeignet s<strong>in</strong>d, beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />
Menschen die für sie erreichbare Teilhabe am Arbeitsleben<br />
zu ermöglichen, soweit diese Hilfen <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en<br />
teilstationären E<strong>in</strong>richtungen für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te<br />
Menschen erbracht werden.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs muss das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d bzw. die Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft,<br />
<strong>in</strong> die es e<strong>in</strong>geglie<strong>der</strong>t ist, bei e<strong>in</strong>er Unterbr<strong>in</strong>gung<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung, die <strong>in</strong> diesen Katalog<br />
fällt, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung anfallenden Kosten des Lebensunterhalts<br />
tragen o<strong>der</strong> sich hieran beteiligen. In §<br />
92 Abs. 2 Satz 3 ff. SGB XII f<strong>in</strong>det sich hierzu e<strong>in</strong>e detaillierte<br />
Regelung. Diese Kostenbeteiligung kann aber<br />
schon deswegen nicht als unbillig angesehen werden,<br />
weil sie den für häuslichen Lebensunterhalt ersparten<br />
Aufwendungen entspricht, so dass das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d<br />
ke<strong>in</strong>e zusätzlichen Belastungen erfährt.<br />
17
Recht<br />
Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
Erfreulicherweise fällt e<strong>in</strong> großer Teil <strong>der</strong> Sozialhilfeleistungen,<br />
auf die beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong><strong>der</strong> je nach dem Grad<br />
ihrer Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung angewiesen se<strong>in</strong> können, <strong>in</strong> den vorstehend<br />
aufgeführten Leistungskatalog.<br />
Eltern, <strong>der</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong> bis zum Erhalt von Schadensersatz<br />
<strong>der</strong>artige Katalogleistungen erhalten haben, brauchen<br />
sich also beim Abschluss von Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barungen<br />
ke<strong>in</strong>e Sorgen zu machen. Der zuständige Träger <strong>der</strong><br />
Sozialhilfe ist verpflichtet, diese Leistungen auch weiterh<strong>in</strong><br />
zu erbr<strong>in</strong>gen.<br />
Nur folgende E<strong>in</strong>schränkung ist notwendig:<br />
Die Katalogleistungen des § 92 Abs. 2 SGB XII setzen<br />
ausnahmslos e<strong>in</strong>e gewisse noch verbliebene Bildungsbzw.<br />
Rehabilitationsfähigkeit <strong>der</strong> betroffenen K<strong>in</strong><strong>der</strong> voraus.<br />
Gerade <strong>in</strong> den schwersten Fällen, <strong>in</strong> denen nach<br />
mediz<strong>in</strong>ischem Urteil e<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artige Bildungsfähigkeit<br />
nicht besteht, versagt demgemäß diese Lösung.<br />
Vorausleistungspflicht des Sozialhilfeträgers (§ 92<br />
Abs. 1 SGB XII)<br />
Gemäß § 92 Abs. 1 SGB XII s<strong>in</strong>d, sofern e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />
Leistungen für e<strong>in</strong>e stationäre E<strong>in</strong>richtung, für e<strong>in</strong>e<br />
Tagese<strong>in</strong>richtung für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen o<strong>der</strong> für ärztliche<br />
o<strong>der</strong> ärztliche verordnete Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich<br />
macht, die Leistungen hierfür auch dann <strong>in</strong> vollem Umfang<br />
zu erbr<strong>in</strong>gen, wenn <strong>der</strong> sog. Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
die Aufbr<strong>in</strong>gung <strong>der</strong> Mittel zu e<strong>in</strong>em Teil zuzumuten ist.<br />
In diesem Falle f<strong>in</strong>anziert <strong>der</strong> Sozialhilfeträger zunächst<br />
e<strong>in</strong>mal die Leistungen <strong>in</strong>sgesamt, jedoch haben <strong>der</strong><br />
Leistungsberechtigte und die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
zu den Kosten <strong>der</strong> erbrachten Leistungen<br />
nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit beizutragen. Der<br />
zuständige Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe leistet also vor, kann<br />
jedoch nachträglich e<strong>in</strong>en entsprechenden Kostenbeitrag<br />
e<strong>in</strong>for<strong>der</strong>n.<br />
<strong>Bei</strong> dessen Bemessung s<strong>in</strong>d dann nach allgeme<strong>in</strong>en<br />
Regeln bereits empfangene Schadensersatzleistungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
An<strong>der</strong>s als § 92 Abs. 2 SGB XII führt also § 92 Abs. 1<br />
SGB XII zu ke<strong>in</strong>er dauernden Entlastung des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />
K<strong>in</strong>des und se<strong>in</strong>er Eltern.<br />
Das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Nachrangigkeit <strong>der</strong> Sozialhilfe bleibt <strong>in</strong>soweit<br />
gewahrt.<br />
Es greift jedoch die folgende Überlegung e<strong>in</strong>:<br />
Erbr<strong>in</strong>gt <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe Leistungen, obwohl<br />
an sich bei dem beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>en Eltern <strong>in</strong>zwischen<br />
anrechenbares Vermögen vorhanden ist, so<br />
än<strong>der</strong>t dies nichts daran, dass die Ansprüche des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />
K<strong>in</strong>des gegen den Schädiger, die mit den vom<br />
Sozialhilfeträger erbrachten Leistungen kongruent s<strong>in</strong>d,<br />
auf diesen übergehen.<br />
18<br />
Hieraus folgt, dass dem Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe e<strong>in</strong>e Wahlmöglichkeit<br />
zusteht.<br />
Er kann den ihm gegen den Schädiger zustehenden<br />
1. Regressanspruch geltend machen o<strong>der</strong><br />
2. das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d und/o<strong>der</strong> dessen Eltern zu e<strong>in</strong>er<br />
Kostenbeteiligung heranziehen.<br />
Aus dieser Wahlmöglichkeit folgt jedoch ohne weiteres,<br />
dass dem Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe e<strong>in</strong> Ermessen zusteht,<br />
ob er sich wegen <strong>der</strong> ihm entstehenden Kosten an den<br />
Geschädigten (K<strong>in</strong>d bzw. Eltern) o<strong>der</strong> zunächst und vorrangig<br />
an den Schädiger (Krankenhaus o<strong>der</strong> Haftpflichtversicherung)<br />
hält.<br />
E<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artige Ermessensausübung ist rechtlich überprüfbar.<br />
Ergibt sich aus <strong>der</strong> konkreten Konstellation, dass<br />
dem Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe die vorrangige Inanspruchnahme<br />
des Schädigers zuzumuten ist, so wird man von<br />
ihm verlangen müssen, dass er diesen <strong>in</strong> Anspruch<br />
nimmt, ehe er sich an den Geschädigten hält. For<strong>der</strong>t<br />
demgemäß <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe bei Gewährung<br />
von Leistungen gemäß § 92 Abs. 1 SGB XII (d. h. außerhalb<br />
des Kataloges <strong>der</strong> Leistungen nach § 92 Abs. 2 SGB<br />
XII) von dem beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>en Eltern e<strong>in</strong>en<br />
Kostenbeitrag e<strong>in</strong>, ohne auch nur <strong>in</strong> Erwägung zu ziehen,<br />
die auf ihn übergegangenen Ansprüche vorrangig<br />
gegenüber dem Schädiger geltend zu machen, so kann<br />
hier<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Ermessensfehler liegen.<br />
Erweiterte Hilfe (§ 19 Abs. 5 SGB XII)<br />
Die zitierte Norm ist nicht leicht verständlich.<br />
Sie ist aus §§ 11, Abs. 2, 29 BSHG hervorgegangen und<br />
kann, wie sich aus den Gesetzgebungsmaterialien ergibt,<br />
nur unter Heranziehung dieser außer Kraft getretenen<br />
Normen ausgelegt werden.<br />
S<strong>in</strong>ngemäß besagt sie, dass es auch nach <strong>der</strong>zeitigem<br />
Rechtszustand die rechtliche Möglichkeit e<strong>in</strong>er durch den<br />
Sozialhilfeträger zu gewährenden erweiterten Hilfe gibt,<br />
d. h. e<strong>in</strong>er Hilfe, die erbracht wird, obwohl an sich dem<br />
Hilfeberechtigten e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>setzbares E<strong>in</strong>kommen o<strong>der</strong> Vermögen<br />
zur Verfügung steht, das ihm die eigene F<strong>in</strong>anzierung<br />
<strong>der</strong> entsprechenden Leistungen ermöglicht.<br />
Es handelt sich <strong>in</strong>soweit um Ermessensleistungen. Der<br />
um e<strong>in</strong>e erweiterte Hilfe Nachsuchende hat hierauf also<br />
ke<strong>in</strong>en Rechtsanspruch.<br />
Es gibt jedoch durchaus Fälle, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e solche erweiterte<br />
Hilfe trotz Vorhandense<strong>in</strong>s e<strong>in</strong>es anrechenbaren<br />
E<strong>in</strong>kommens und Vermögens notwendig ist. In <strong>der</strong><br />
Literatur wird <strong>der</strong> Fall angeführt, dass <strong>der</strong> Heimträger<br />
auf <strong>der</strong> vollen Übernahme <strong>der</strong> Kosten durch den Träger<br />
<strong>der</strong> Sozialhilfe besteht o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Aufnahme des Leistungsberechtigten<br />
ohne Kostenübernahmeerklärung des<br />
Sozialhilfeträgers ablehnt o<strong>der</strong> dass ärztliche Leistungen<br />
nur bei voller Kostenzusage des Sozialhilfeträgers<br />
erlangt werden können.
Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
Wird <strong>in</strong> solchen Fällen die Hilfeleistung ohne e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>spr<strong>in</strong>gen<br />
des Trägers <strong>der</strong> Sozialhilfe verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t o<strong>der</strong> gefährdet,<br />
so darf <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe die erweiterte<br />
Leistung nicht wegen fehlen<strong>der</strong> Bedürftigkeit ablehnen.<br />
In <strong>der</strong> Literatur zum SGB XII wird die Auffassung vertreten,<br />
dass <strong>in</strong> solchen Fällen das Ermessen des Sozialhilfeträgers<br />
völlig entfällt.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs hat <strong>in</strong> diesen Fällen, die den Vorleistungsfällen<br />
des § 92 Abs. 1 SGB XII weitgehend entsprechen, <strong>der</strong><br />
Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe die rechtliche Möglichkeit, von dem<br />
Hilfeempfänger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft, <strong>der</strong> er<br />
angehört, Aufwendungsersatz zu verlangen. Auch <strong>in</strong>soweit,<br />
d. h. im Rahmen des dem Sozialhilfeträger e<strong>in</strong>geräumten<br />
Ermessens, wird man von ihm jedoch verlangen<br />
müssen, dass er zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> Erwägung zieht, den<br />
Schädiger statt des Geschädigten vorrangig <strong>in</strong> Anspruch<br />
zu nehmen.<br />
Folgende Schlussfolgerungen<br />
lassen sich also ziehen:<br />
Regeln für den Abschluss von Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barungen<br />
Aus <strong>der</strong> dargestellten, teilweise nicht unkomplizierten<br />
Gesetzeslage lassen sich e<strong>in</strong>ige im Pr<strong>in</strong>zip sehr e<strong>in</strong>fache<br />
Regeln ableiten, die die Eltern e<strong>in</strong>es geschädigten<br />
K<strong>in</strong>des beim Abschluss von Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barungen<br />
mit dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer<br />
beachten sollten, wenn es nicht später zu erheblichen<br />
Schwierigkeiten kommen soll.<br />
1. Wurden bis zur Gewährung von Schadensersatz<br />
Sozialhilfeleistungen <strong>in</strong> Anspruch genommen, so ist<br />
es unbed<strong>in</strong>gt notwendig, den zuständigen Träger <strong>der</strong><br />
Sozialhilfe über den Abschluss e<strong>in</strong>es Vergleichs mit<br />
dem Schädiger zu unterrichten; die Verpflichtung hier<br />
zu ergibt sich aus § 60 Abs. 1 Ziff. 2 SGB I. Wer<br />
Sozialhilfeleistungen beantragt o<strong>der</strong> erhält, muss Än<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>in</strong> den Verhältnissen, die für die Leistung<br />
erheblich s<strong>in</strong>d, unverzüglich mitteilen. Es ist äußerst<br />
gefährlich und unter ke<strong>in</strong>en Umständen anzuraten, den<br />
Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall, <strong>in</strong> dem das geschädigte<br />
K<strong>in</strong>d laufend Leistungen erhält, über den<br />
Zufluss von Schadensersatzleistungen nicht zu unterrichten.<br />
Der Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe kann dies unter<br />
Umständen zum Anlass nehmen, den von ihm erteilten<br />
Bewilligungsbescheid gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 2<br />
SGB X aufzuheben und hieraus e<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />
Erstattung von Leistungen abzuleiten.<br />
2. Schmerzensgeld stellt sog. Schonvermögen dar, das<br />
regelmäßig nicht als verwertbares Vermögen im S<strong>in</strong>ne<br />
von § 90 SGB XII gewertet werden kann.<br />
An<strong>der</strong>es gilt für an<strong>der</strong>e Schadensersatzleistungen, die<br />
dem Ausgleich materieller Schadensersatzansprüche<br />
dienten.<br />
Es ist daher notwendig, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Vergleich über<br />
Schadensersatzansprüche zwischen Zahlungen auf<br />
Recht<br />
das Schmerzensgeld und Zahlungen auf an<strong>der</strong>e<br />
Schadensersatzansprüche zu unterscheiden. Wird <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em Abf<strong>in</strong>dungsvergleich e<strong>in</strong>e Pauschalsumme ohne<br />
nähere Aufglie<strong>der</strong>ung vere<strong>in</strong>bart, so wird es <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen<br />
später sehr schwierig, wenn auch vielleicht nicht<br />
völlig unmöglich se<strong>in</strong>, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abf<strong>in</strong>dungssumme<br />
steckenden Teilbeträge des Schmerzensgeldes und<br />
<strong>der</strong> sonstigen Schadensersatzleistungen nachprüfbar<br />
vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu unterscheiden.<br />
3. Werden zu <strong>der</strong> Zeit, zu <strong>der</strong> die Verhandlungen über<br />
e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> konkretes Stadium<br />
e<strong>in</strong>treten, von dem beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>d Sozialhilfe<br />
leistungen <strong>in</strong> Anspruch genommen und legen die Eltern<br />
des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des Wert darauf, dass <strong>der</strong>artige<br />
Leistungen auch nach e<strong>in</strong>er Abf<strong>in</strong>dungsleistung<br />
weiterh<strong>in</strong> erbracht werden, so bedarf es <strong>der</strong> vorherigen<br />
Unterrichtung des Trägers <strong>der</strong> Sozialhilfe und <strong>der</strong><br />
Klärung <strong>der</strong> Frage, ob die Leistungen nach Zahlung<br />
e<strong>in</strong>er Abf<strong>in</strong>dung weitergeführt werden. An<strong>der</strong>enfalls<br />
müssen die Eltern des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des damit rechnen,<br />
dass die Gewährung von Sozialhilfe nach E<strong>in</strong>gang<br />
<strong>der</strong> Abf<strong>in</strong>dungszahlung e<strong>in</strong>gestellt wird.<br />
Selbst wenn dies - <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im H<strong>in</strong>blick auf § 92<br />
Abs. 2 SGB XII - nicht gerechtfertigt se<strong>in</strong> sollte, so<br />
müssen die Eltern des beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>des, wenn nicht<br />
e<strong>in</strong>e vorgängige Klärung erfolgt ist, doch daran den<br />
ken, dass zunächst e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>stellung <strong>der</strong> Leistungen<br />
erfolgen könnte, die erst im Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren<br />
o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Rechtsstreit vor dem Sozialgericht<br />
rückgängig gemacht werden kann.<br />
Urteil:<br />
600.000 Euro Schmerzensgeld<br />
Das Landgericht Gera sprach e<strong>in</strong>em<br />
schwerstbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Kläger wegen fehlerhafter<br />
ärztlicher Behandlung anlässlich<br />
se<strong>in</strong>er Entb<strong>in</strong>dung im Jahre 1993<br />
Schmerzensgeld <strong>in</strong> Höhe von 600.000<br />
Euro zu.<br />
Das Urteil ist rechtskräftig und kann <strong>in</strong><br />
vollem Umfang <strong>in</strong> <strong>der</strong> AKG-Geschäftsstelle<br />
angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
19
Recht<br />
Zum Verhältnis von Schadensersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern und Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
4. In den Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer<br />
muss auch dieser unbed<strong>in</strong>gt darüber unterrichtet werden,<br />
dass das geschädigte K<strong>in</strong>de Sozialhilfeleistungen<br />
<strong>in</strong> Anspruch nimmt. Allerd<strong>in</strong>gs erstreckt sich e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barung<br />
regelmäßig nur auf die eigenen<br />
Ansprüche des geschädigten K<strong>in</strong>des, d. h. nicht auf die<br />
auf Sozialversicherungsträger o<strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
übergegangenen Ansprüche. Dabei ist jedoch an<br />
die Gutglaubensvorschrift des § 407 BGB zu denken.<br />
Abf<strong>in</strong>dungsvergleich<br />
Schließt <strong>der</strong> Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer<br />
mit dem Geschädigten e<strong>in</strong>en Abf<strong>in</strong>dungsvergleich,<br />
ohne von e<strong>in</strong>em gesetzlichen For<strong>der</strong>ungsübergang etwas<br />
zu wissen, so erstreckt sich <strong>der</strong> Vergleich auf alle<br />
ursprünglich dem geschädigten K<strong>in</strong>d entstandenen Ansprüche.<br />
Dies kann zu Regressansprüchen <strong>der</strong> Sozialleistungsträger<br />
führen, die durch e<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artige Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barung<br />
die auf sie übergegangenen Ansprüche<br />
verlieren. An<strong>der</strong>es gilt nur, wenn <strong>der</strong> Schädiger bzw. dessen<br />
Haftpflichtversicherer von dem gesetzlichen For<strong>der</strong>ungsübergang<br />
Kenntnis hatten.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs stellt die Rechtsprechung beim gesetzlichen<br />
For<strong>der</strong>ungsübergang an die Kenntnis des Schuldners<br />
ke<strong>in</strong>e hohen Anfor<strong>der</strong>ungen, da sonst <strong>der</strong> Schutzzweck<br />
<strong>der</strong> Legalzession vereitelt würde 2 . Wenn daher <strong>der</strong> Schädiger<br />
bzw. dessen Haftpflichtversicherer Kenntnis davon<br />
hatte, dass das geschädigte K<strong>in</strong>d sozialversicherungs-<br />
20<br />
pflichtig war, so reicht dies im Verhältnis zu den Sozialversicherern<br />
bereits aus.<br />
Um jedes Missverständnis sowie überflüssige und risikoreiche<br />
spätere Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen zu vermeiden,<br />
sollte daher <strong>der</strong> Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer<br />
ausdrücklich darüber unterrichtet werden, dass<br />
Sozialhilfeleistungen <strong>in</strong> Anspruch genommen worden<br />
s<strong>in</strong>d. In diesem Falle versteht es sich dann von selbst,<br />
dass e<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>barte Abf<strong>in</strong>dung nicht die auf den Sozialhilfeträger<br />
übergegangenen Ansprüche berührt.<br />
Hieran müssen auch das geschädigte K<strong>in</strong>d bzw. dessen<br />
Eltern dr<strong>in</strong>gend <strong>in</strong>teressiert se<strong>in</strong>. Nur wenn die dem<br />
Sozialhilfeträger erwachsenen Regressmöglichkeiten<br />
erhalten bleiben, kann dieser bei Erbr<strong>in</strong>gung von Vorausleistungen<br />
o<strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> erweiterten Hilfe se<strong>in</strong><br />
Ermessen dah<strong>in</strong> ausüben, vor e<strong>in</strong>er Inanspruchnahme<br />
des geschädigten K<strong>in</strong>des o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>er Eltern auf e<strong>in</strong>en<br />
Kostenbeitrag zunächst den Schädiger <strong>in</strong> Anspruch zu<br />
nehmen.<br />
Alles <strong>in</strong> allem zeigen die Ausführungen, dass sich Eltern<br />
von geburtsgeschädigten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unbed<strong>in</strong>gt beraten lassen<br />
müssen, wenn es um die Frage geht, ob und <strong>in</strong> welchem<br />
Umfang e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barung akzeptiert<br />
werden soll und darüber h<strong>in</strong>aus Sozialhilfeleistungen bezogen<br />
werden o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Zukunft beantragt werden sollen.<br />
Neue Presse Coburg, 27.01.10
Recht<br />
Aktuelle Entscheidung zum Schmerzensgeld und zur<br />
Erstattungsfähigkeit <strong>der</strong> Kosten alternativer Heilbehandlungen<br />
Dr. Marlies Br<strong>in</strong>kmann, Rechtsanwält<strong>in</strong>, Mitglied des jur. <strong>Bei</strong>rates des AKG e. V.<br />
(LG Münster, Urteil vom 17.04.2009 - 16 O 532/07: Schmerzensgeld i. H. v. 500.000 Euro bei extremer<br />
traumatischer Hirnschädigung; ke<strong>in</strong>e Erstattungsfähigkeit <strong>der</strong> Kosten für Delph<strong>in</strong>therapie, Sauerstofftherapie<br />
und Stammzellentherapie)<br />
Zum Fall:<br />
Die damals neun Jahre alte Kläger<strong>in</strong> wurde am 7.10.2001<br />
von dem Fahrzeug des Beklagten zu 1.), das bei <strong>der</strong><br />
Beklagten zu 2.) haftpflichtversichert war, angefahren und<br />
durch die Luft geschleu<strong>der</strong>t, wodurch sie schwerste Verletzungen<br />
erlitt. Diagnostiziert wurde e<strong>in</strong> Schädel-Hirn-<br />
Trauma Grad IV bis V mit multiplen Kalottenfrakturen<br />
rechts fronto-parieto-occipito-temporal und l<strong>in</strong>ks temporooccipital,<br />
ausgedehnte kontusionelle Läsionen mit massivem<br />
Hirnödem, Koma, E<strong>in</strong>klemmungssymptomatik und<br />
traumatischem Hydrocephalus sowie e<strong>in</strong>er Pneumonie.<br />
Am 4.07.2002 wurde die Kläger<strong>in</strong> mit fehlen<strong>der</strong> Kopfkontrolle,<br />
ausgeprägter spastischer Tetraparese und mit<br />
appalischem Syndrom <strong>in</strong> die häusliche <strong>Pflege</strong> entlassen.<br />
Im Jahr 2004 stellte sich außerdem e<strong>in</strong>e Epilepsie e<strong>in</strong>,<br />
die sich <strong>in</strong> Form tonischer Anfälle äußerte. H<strong>in</strong>zu kam<br />
e<strong>in</strong>e skoliosebed<strong>in</strong>gte Thoraxasymmetrie. Die Kläger<strong>in</strong><br />
leidet immer wie<strong>der</strong> unter Obstipation, Lungenentzündungen<br />
und Bauchspeicheldrüsenentzündungen sowie<br />
Entzündungen des zentralen Venenkatheters.<br />
Die Kläger<strong>in</strong> kann sich nicht mehr verbal äußern. Auf<br />
Schmerzen und Unbehagen reagiert sie durch Unruhe<br />
und e<strong>in</strong>e erhebliche Zunahme <strong>der</strong> Spastik. Die Kläger<strong>in</strong><br />
ist kaum <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage, selbst Bewegungen auszuführen<br />
und kann ihre Körperposition nicht än<strong>der</strong>n. Sie wird auf<br />
Lebenszeit erwerbsunfähig bleiben und ist für sämtliche<br />
Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe<br />
angewiesen. Auf akustische und taktile Reize reagiert<br />
die Kläger<strong>in</strong>. Sie kann auch Gefühle ausdrücken. Ob sie<br />
sich ihrer Situation bewusst ist, blieb streitig.<br />
Nachdem die Beklagten die volle E<strong>in</strong>trittsverpflichtung<br />
für die unfallbed<strong>in</strong>gten Schäden dem Grunde nach anerkannt<br />
hatten, stand <strong>in</strong> dem Verfahren vor dem Landgericht<br />
neben weiteren kle<strong>in</strong>en Positionen noch die Höhe<br />
des Schmerzensgeldes sowie die Erstattungsfähigkeit <strong>der</strong><br />
Kosten für alternative Heilbehandlungsmethoden im<br />
Streit. Das Landgericht hat <strong>der</strong> Kläger<strong>in</strong> schließlich e<strong>in</strong><br />
Schmerzengeld i. H. v. 500.000 Euro zugesprochen, die<br />
Klage <strong>in</strong> Höhe <strong>der</strong> Kosten für e<strong>in</strong>e Delph<strong>in</strong>therapie,<br />
Sauerstofftherapie und Stammzellentherapie jedoch abgewiesen.<br />
Zur Entscheidung:<br />
Das Landgericht Münster hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Urteil die wesentlichen<br />
Aspekte für die Bemessung des Schmerzensgeldes<br />
sowie auch für die Erstattungsfähigkeit <strong>der</strong> Kosten<br />
alternativer Heilbehandlungen dargelegt.<br />
1. Zur Schmerzensgeldbemessung<br />
<strong>Bei</strong> <strong>der</strong> Bemessung des Schmerzensgeldes hatte sich<br />
das Gericht mit <strong>der</strong> Frage zu befassen, <strong>in</strong>wieweit es von<br />
Bedeutung ist, ob sich <strong>der</strong> Verletzte se<strong>in</strong>es Zustandes<br />
bewusst ist. Im vorliegenden Fall hatte <strong>der</strong> Sachverständige<br />
nicht mit <strong>der</strong> ausreichenden Sicherheit feststellen<br />
können, dass die <strong>in</strong>soweit beweisbelastete Kläger<strong>in</strong> sich<br />
ihrer Situation bewusst war und deshalb <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em<br />
Maße darunter litt. Das Gericht hat jedoch klargestellt,<br />
dass dies nicht etwa zu e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung des Schmerzensgeldanspruches<br />
führen kann. Unter Bezugnahme auf<br />
die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wurde festgehalten:<br />
„Der nach § 847 BGB auszugleichende immaterielle<br />
Schaden besteht nämlich nicht nur <strong>in</strong> körperlichen o<strong>der</strong><br />
seelischen Schmerzen. Vielmehr stellen die E<strong>in</strong>buße <strong>der</strong><br />
Persönlichkeit und <strong>der</strong> Verlust an personaler Qualität <strong>in</strong>folge<br />
schwerster Hirnschädigungen schon für sich genommen<br />
e<strong>in</strong>en auszugleichenden immateriellen Schaden<br />
dar, und zwar unabhängig davon, ob <strong>der</strong> Betroffene<br />
die Bee<strong>in</strong>trächtigung empf<strong>in</strong>det o<strong>der</strong> nicht (BGH, NJW<br />
1993, 781 (783)).“<br />
Sofern <strong>der</strong> Verletzte beweisen kann, dass er sich se<strong>in</strong>es<br />
Zustandes bewusst ist und <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße darunter<br />
leidet, würde dies nach den Ausführungen des Landgerichts<br />
zu e<strong>in</strong>er Erhöhung des angemessenen Schmerzensgeldes<br />
führen. Im vorliegenden Fall konnte e<strong>in</strong><br />
entsprechen<strong>der</strong> Beweis jedoch nicht erbracht werden.<br />
Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände - <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>der</strong> Tatsache, dass sich das Leben <strong>der</strong> Kläger<strong>in</strong> auf<br />
Grund des Unfalls weitgehend auf die Aufrechterhaltung<br />
vitaler Funktionen, die Bekämpfung von Krankheiten und<br />
die Vermeidung von Schmerzen beschränkt, sie nie Jugend,<br />
Erwachsense<strong>in</strong> und Alter bewusst erleben und ihre<br />
Persönlichkeit entwickeln wird - hielt das Gericht e<strong>in</strong><br />
Schmerzensgeld i. H. v. 500.000 Euro für angemessen,<br />
aber auch erfor<strong>der</strong>lich, um sowohl <strong>der</strong> Ausgleichungsals<br />
auch <strong>der</strong> Genugtuungsfunktion <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße Rechnung zu tragen.<br />
Das Landgericht Münster stützte sich zur Begründung<br />
<strong>der</strong> Schmerzensgeldhöhe dabei auch auf Entscheidungen<br />
an<strong>der</strong>er Gerichte <strong>in</strong> ähnlich gelagerten Fällen:<br />
- LG München I vom 29.03.2001 (NJW-RR 2001,<br />
1244):<br />
750.000 DM Schmerzensgeld und lebenslange mo-<br />
21
Recht<br />
Aktuelle Entscheidung zum Schmerzensgeld ...<br />
natliche Schmerzensgeldrente von 1.500 DM für 48jährigen<br />
Mann bei unfallbed<strong>in</strong>gter Reduktion auf primitivste<br />
Existenszustände<br />
- LG Aachen vom 13.06.2000 (9 O 40/00):<br />
Schmerzensgeldrente von 375 monatlich - bei e<strong>in</strong>em<br />
Kapitalisierungsfaktor von 19,781 knapp 490.000<br />
Euro <strong>in</strong>sgesamt - bei Querschnittslähmung unterhalb<br />
des 2. Halswirbels und ständiger künstlicher Beatmung,<br />
ke<strong>in</strong>e Hirnschädigungen<br />
- LG Kleve vom 09.02.2005 (2 O 370/01):<br />
Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> zuerkannten Schmerzensgeldrente<br />
rund 520.000 Euro <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ähnlich gelagerten<br />
Fall wie dem vorliegenden<br />
- OLG Zweibrücken vom 22.04.2008 (5 U 6/07 - NJOZ<br />
2009, 3241):<br />
Unter E<strong>in</strong>rechnung <strong>der</strong> zugesprochenen Rente 620.000<br />
Euro bei e<strong>in</strong>em Säugl<strong>in</strong>g, dessen körperliche Bewegungsfähigkeit<br />
noch weiter e<strong>in</strong>geschränkt war als im<br />
vorliegenden Fall<br />
Das Landgericht Münster hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Urteil weiter noch<br />
e<strong>in</strong>mal klargestellt, dass e<strong>in</strong> zögerliches Regulierungsverhalten<br />
- welches im vorliegenden Fall jedoch letztlich<br />
nicht festgestellt werden konnte - im Rahmen <strong>der</strong><br />
Schmerzensgeldbemessung durchaus erhöhend zu berücksichtigen<br />
ist.<br />
2. Zur Erstattungsfähigkeit <strong>der</strong> Kosten für alternative<br />
Heilbehandlungsmethoden<br />
Das Landgericht hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Entscheidung Folgendes<br />
vorangestellt:<br />
„Als Heilbehandlung ist jegliche ärztliche Tätigkeit anzusehen,<br />
die durch die betreffende Krankheit verursacht<br />
worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art<br />
her <strong>in</strong> den Rahmen <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>isch notwendigen Krankenpflege<br />
fällt und auf Heilung o<strong>der</strong> auch auf L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Krankheit abzielt (BGH, NJW 1987, 703; NJW 1993,<br />
2369). Es genügt <strong>in</strong>soweit nicht, dass die Heilbehandlung<br />
vom Standpunkt e<strong>in</strong>es verständigen Menschen bei<br />
<strong>der</strong> gegebenen Sachlage mediz<strong>in</strong>isch zweckmäßig und<br />
geboten ersche<strong>in</strong>t, wie die Kläger<strong>in</strong> me<strong>in</strong>t.<br />
An<strong>der</strong>erseits s<strong>in</strong>d aber nicht nur solche Behandlungen<br />
anzuerkennen, die nach Auffassung <strong>der</strong> Schulmediz<strong>in</strong><br />
wissenschaftlich allgeme<strong>in</strong> als erfolgversprechend anerkannt<br />
s<strong>in</strong>d. Auch die Kosten für die von <strong>der</strong> Kläger<strong>in</strong><br />
durchgeführten Therapien - denen die allgeme<strong>in</strong>e Anerkennung<br />
durch die Schulmediz<strong>in</strong> fehlt - wären ersatzfähig,<br />
sofern bei objektiver Betrachtung e<strong>in</strong>e realistische<br />
Chance besteht, dass durch die Therapie e<strong>in</strong> Behandlungserfolg<br />
(<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Heilung o<strong>der</strong> L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung) e<strong>in</strong>tritt.“<br />
Im vorliegenden Fall g<strong>in</strong>g es konkret um die Kosten für<br />
e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> den USA durchgeführte Delph<strong>in</strong>therapie, e<strong>in</strong>e <strong>in</strong><br />
22<br />
<strong>der</strong> Slowakei durchgeführte Sauerstofftherapie sowie e<strong>in</strong>e<br />
Stammzellentherapie <strong>in</strong> Argent<strong>in</strong>ien. Zu <strong>der</strong> Frage, ob<br />
diese Behandlungsmethoden <strong>der</strong> Kläger<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e realistische<br />
Chance auf Heilung o<strong>der</strong> L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung des Gesundheitszustandes<br />
boten, hat das Landgericht e<strong>in</strong> Sachverständigengutachten<br />
e<strong>in</strong>geholt.<br />
a. Delph<strong>in</strong>therapie<br />
Betreffend die <strong>in</strong> den USA durchgeführte Delph<strong>in</strong>therapie<br />
hat <strong>der</strong> Sachverständige dargelegt, dass es sich dabei<br />
um ke<strong>in</strong>e auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende<br />
mediz<strong>in</strong>ische Therapie handelt.<br />
Wie sich aus den Entscheidungsgründen des Landgerichts<br />
ergibt, hat <strong>der</strong> Sachverständige nicht <strong>in</strong> Abrede<br />
gestellt, dass <strong>der</strong> Umgang mit Tieren für viele K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
durchaus zur Lebensqualität beitragen und positive Wirkungen<br />
haben kann; allerd<strong>in</strong>gs fehle es <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen<br />
Fachliteratur an e<strong>in</strong>er Evidenz für die Existenz<br />
e<strong>in</strong>er „Delph<strong>in</strong>-Therapie“, mit <strong>der</strong> e<strong>in</strong> über die beschriebene<br />
Steigerung <strong>der</strong> Lebensqualität h<strong>in</strong>ausgehen<strong>der</strong><br />
Therapieerfolg erzielt werden könnte. Letztlich ist <strong>der</strong><br />
Gutachter und ihm folgend das Gericht zu dem Ergebnis<br />
gelangt, dass für K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>em apallischen Syndrom,<br />
e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>kompletten coma vigile, die Delph<strong>in</strong>therapie<br />
nicht die geeignete Behandlungsmethode ist.<br />
b. Sauerstofftherapie<br />
Betreffend die Sauerstofftherapie hat <strong>der</strong> Sachverständige<br />
dargelegt, dass die kl<strong>in</strong>ischen Studien h<strong>in</strong>sichtlich<br />
<strong>der</strong> Effektivität e<strong>in</strong>er solchen Therapie nicht e<strong>in</strong>deutig<br />
seien. E<strong>in</strong>e Behandlung mit Sauerstoff-Überdruck <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
unmittelbar posttraumatischen Phase sei, so <strong>der</strong> Sachverständige<br />
weiter, mit e<strong>in</strong>er Verkürzung <strong>der</strong> Bewusstlosigkeitsphase<br />
und e<strong>in</strong>er Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sterblichkeit<br />
verbunden gewesen; gleichzeitig habe diese<br />
Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sterblichkeit aber e<strong>in</strong>e höhere Rate<br />
an K<strong>in</strong><strong>der</strong>n mit neurologischen Restschäden zur Folge<br />
gehabt. In e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Studie an K<strong>in</strong><strong>der</strong>n mit e<strong>in</strong>er chronischen<br />
Zerebralparese habe man nach Sauerstoff-Überdruck-Beatmung<br />
e<strong>in</strong>e signifikante Verbesserung <strong>der</strong> Hörfunktionen,<br />
des visuellen Gedächtnisses und e<strong>in</strong>iger<br />
an<strong>der</strong>er Parameter f<strong>in</strong>den können.<br />
Die meisten dieser positiven Effekte hätten aber nur etwa<br />
3 Monate angehalten und an<strong>der</strong>e, wesentliche Parameter<br />
<strong>der</strong> geistigen und sprachlichen Entwicklung seien<br />
überhaupt nicht bee<strong>in</strong>flusst worden. In zwei weiteren Arbeiten<br />
mit sorgfältigem Studiendesign und großer Fallzahl<br />
an K<strong>in</strong><strong>der</strong>n mit e<strong>in</strong>er Zerebralparese seien ke<strong>in</strong>e<br />
positiven Effekte <strong>der</strong> Sauerstofftherapie beobachtet worden.<br />
Wichtig sei <strong>der</strong> Umstand, dass die Sauerstoff-Überdruckbeatmung<br />
e<strong>in</strong>deutige Nebenwirkungen habe; <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
sei e<strong>in</strong> Barotrauma auf das Mittelohr<br />
beschrieben worden.<br />
Zusammenfassend ist <strong>der</strong> Sachverständige zu dem Ergebnis<br />
gelangt, dass diese Behandlungsmethode zwar
Aktuelle Entscheidung zum Schmerzensgeld ...<br />
nicht unumstritten positiv beurteilt wird, dass aber e<strong>in</strong><br />
Behandlungsversuch se<strong>in</strong>er Ansicht nach ke<strong>in</strong>esfalls als<br />
ungerechtfertigt angesehen werden dürfe, auch wenn <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Lehr- und Fachbuchliteratur e<strong>in</strong>e sehr kritische E<strong>in</strong>stellung<br />
gegenüber dieser Behandlung bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n mit<br />
e<strong>in</strong>er traumatischen o<strong>der</strong> hypoxischen Hirnschädigung<br />
und dem Restschadenssyndrom e<strong>in</strong>er Zerebralparese<br />
deutlich überwiege.<br />
Das Landgericht war daraufh<strong>in</strong> nicht davon überzeugt,<br />
dass die Sauerstofftherapie e<strong>in</strong>e realistische Chance auf<br />
Heilung o<strong>der</strong> L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung des Gesundheitszustandes <strong>der</strong><br />
Kläger<strong>in</strong> geboten hat. Die Therapie müsse weiterh<strong>in</strong> als<br />
experimentell und nicht frei von Nebenwirkungen angesehen<br />
werden. Insbeson<strong>der</strong>e lägen nach den Ausführungen<br />
des Sachverständigen auch noch ke<strong>in</strong>e gesicherten<br />
mediz<strong>in</strong>ischen Berichte über den Erfolg e<strong>in</strong>er solchen<br />
Therapie bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die sich im Wachkoma bef<strong>in</strong>den,<br />
vor. Dementsprechend bestand nach Auffassung des<br />
Gerichts bei objektiver Betrachtung auch ke<strong>in</strong>e realistische<br />
Chance, dass durch e<strong>in</strong>e Behandlung e<strong>in</strong>e Heilung<br />
o<strong>der</strong> L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>trat, so dass letztlich die Voraussetzungen<br />
für die Ersatzfähigkeit <strong>der</strong> durch die Therapie<br />
entstandenen Kosten nicht gegeben war.<br />
c. Stammzellentherapie<br />
Auch betreffend die Stammzellentherapie ist das Gericht<br />
gestützt auf die Ausführungen des Sachverständigen zu<br />
dem Ergebnis gelangt, dass diese objektiv gesehen ke<strong>in</strong>e<br />
realistische Chance für e<strong>in</strong>en Behandlungserfolg im<br />
S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Heilung o<strong>der</strong> L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> Kläger<strong>in</strong> bot.<br />
Der Sachverständige hatte dazu <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Gutachten<br />
dargelegt, dass e<strong>in</strong>e Stammzellentransplantation mit<br />
adulten, multipotenten Stammzellen weltweit und selbstverständlich<br />
auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />
häufig durchgeführt wird, um Knochenmarkerkrankungen<br />
zu behandeln. Die gewonnenen Stammzellen seien hervorragend<br />
dazu <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage, Blutzellen zu bilden und<br />
<strong>der</strong>en Ausfall endgültig und für die gesamte Dauer des<br />
weiteren Lebens zu ersetzen. Auf diese Weise könnten<br />
neben Leukämien und angeborenen Anämien z. B. auch<br />
bestimmte immunologische Krankheiten erfolgreich behandelt<br />
werden.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs lägen bisher we<strong>der</strong> e<strong>in</strong> kasuistischer Beweis<br />
noch irgendwelche kontrollierten wissenschaftlichen Studien<br />
dafür vor, dass ausgedehnte zentralnervöse Defekte<br />
- wie z. B. beim apallischen Syndrom - durch e<strong>in</strong>e<br />
solche Transplantation von adulten Stammzellen erfolgreich<br />
behandelt werden könnten. Sämtliche therapeutischen<br />
Optionen und Therapieversuche konnten zum<br />
gegenwärtigen Zeitpunkt nur als experimentell bezeichnet<br />
werden.<br />
Im vorliegenden Fall hatte die Kläger<strong>in</strong> vorgetragen, dass<br />
sich durch die Stammzellentherapie <strong>in</strong> Buenos Aires ihr<br />
Gesundheitszustand teilweise gebessert hatte. Der Sach-<br />
Recht<br />
verständige hat dazu ausgeführt, dass es ke<strong>in</strong>eswegs<br />
sicher, ja noch nicht e<strong>in</strong>mal wahrsche<strong>in</strong>lich ist, dass diese<br />
Besserung auf die durchgeführte Behandlung mit<br />
Stammzellen zurückzuführen ist. Die e<strong>in</strong>getretenen Verbesserungen<br />
g<strong>in</strong>gen nicht über das h<strong>in</strong>aus, was speziell<br />
im K<strong>in</strong>desalter nach so ausgedehnten Zerstörungen des<br />
Gehirns im Rahmen e<strong>in</strong>es Unfalls durch die Weiterentwicklung<br />
des Gehirns e<strong>in</strong>erseits und durch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive<br />
Betreuung mit Übungsbehandlung an<strong>der</strong>erseits zu<br />
erwarten sei.<br />
Auf <strong>der</strong> Basis des Sachverständigengutachtens hat das<br />
Landgericht dementsprechend die Klage auf Erstattung<br />
<strong>der</strong> Kosten für die Delph<strong>in</strong>therapie, Sauerstofftherapie<br />
und Stammzellentherapie abgewiesen.<br />
Fazit:<br />
Auch wenn es immer noch Gerichte gibt, die selbst bei<br />
schwersten Dauerschäden des Verletzten e<strong>in</strong> Schmerzensgeld<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Größenordnung vom 200.000 Euro bis<br />
350.000 Euro für angemessen erachten, zeigt sich <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Rechtsprechung <strong>in</strong> den letzten Jahren erfreulicherweise<br />
die Tendenz, höhere Schmerzensgeldbeträge auszuurteilen.<br />
Dies bestätigen nicht nur die Entscheidung des<br />
Landgerichts Münster, son<strong>der</strong>n auch die dar<strong>in</strong> zitierten<br />
Urteile an<strong>der</strong>er Gerichte, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e des Oberlandesgerichts<br />
Zweibrücken. Wichtig ist auch die Bestätigung<br />
des Landgerichts Münster, dass es nicht zu e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung<br />
des angemessenen Schmerzensgeldanspruches<br />
führen kann, wenn <strong>der</strong> Verletzte sich se<strong>in</strong>er Situation nicht<br />
bewusst ist. Im Gegenteil ist dann, wenn <strong>der</strong> Verletzte<br />
se<strong>in</strong>e Situation bewusst wahrnimmt und deshalb <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em<br />
Maße darunter leidet, an e<strong>in</strong>e Erhöhung des<br />
angemessenen Schmerzensgeldes zu denken.<br />
Das Landgericht hat se<strong>in</strong>er Entscheidung außerdem klargestellt,<br />
dass nicht nur die Kosten solcher Behandlungen<br />
zu erstatten s<strong>in</strong>d, die nach Auffassung <strong>der</strong> Schulmediz<strong>in</strong><br />
wissenschaftlich allgeme<strong>in</strong> als erfolgversprechend<br />
anerkannt s<strong>in</strong>d. Auch die Kosten für alternative<br />
Heilbehandlungsmethoden s<strong>in</strong>d ersatzfähig, wenn bei<br />
objektiver Betrachtung e<strong>in</strong>e realistische Chance besteht,<br />
dass durch die entsprechende Therapie e<strong>in</strong> Behandlungserfolg<br />
<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Heilung o<strong>der</strong> L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>tritt. E<strong>in</strong>e<br />
mediz<strong>in</strong>ische Zweckmäßigkeit <strong>der</strong> Therapie soll dagegen<br />
nicht ausreichen. Die Differenzierung ist schwierig.<br />
So wurden z. B. <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall, den das Landgericht Wiesbaden<br />
am 10.10.2003 (6 O 25/01, NJW-RR 2004, 887<br />
ff.) zu entscheiden hatte, die Kosten e<strong>in</strong>er Sauerstofftherapie<br />
zur Behandlung e<strong>in</strong>es T<strong>in</strong>nitusleidens für ersatzfähig<br />
erachtet, weil die Therapie nach den vorliegenden<br />
ärztlichen Besche<strong>in</strong>igungen zur Behandlung des T<strong>in</strong>nitusleidens<br />
geeignet war und sich die Maßnahme als notwendige<br />
Heilbehandlung darstellte.<br />
Letztlich wird im E<strong>in</strong>zelfall für die Gerichte auch hier<br />
immer die Beurteilung des mediz<strong>in</strong>ischen Sachverständigen<br />
entscheidend se<strong>in</strong>.<br />
23
Recht<br />
Heil- und Hilfsmittel: Oft unüberw<strong>in</strong>dbare Probleme bei <strong>der</strong> Beantragung<br />
Annett Kaiser, Rechtsanwält<strong>in</strong>, Mitglied des juristischen <strong>Bei</strong>rates des AKG e. V.<br />
Grundsätzlich s<strong>in</strong>d zum Ausgleich e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von<br />
den gesetzlichen Krankenkassen Heil- und Hilfsmittel zu<br />
gewähren. Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong> werden aber bei <strong>der</strong><br />
Beantragung von Heil- und Hilfsmitteln über ihre jeweilige<br />
Krankenkasse regelmäßig vor fast unüberw<strong>in</strong>dbare<br />
Probleme gestellt.<br />
1. Begriffe<br />
a. Als Heilmittel werden mediz<strong>in</strong>ische Dienstleistungen<br />
bezeichnet, die von Vertragsärzten verordnet und von<br />
speziell ausgebildeten Therapeuten abgegeben werden<br />
können. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen <strong>der</strong><br />
· Physikalischen Therapie<br />
· Podologischen Therapie<br />
· Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie<br />
· Ergotherapie<br />
Arzneimittel s<strong>in</strong>d, im Unterschied zum umgangssprachlichen<br />
Verständnis, im S<strong>in</strong>ne des Leistungsrechts ke<strong>in</strong>e<br />
Heilmittel. Die Verordnung von Heilmitteln wird <strong>in</strong> den<br />
Heilmittel-Richtl<strong>in</strong>ien des Geme<strong>in</strong>samen Bundesausschusses<br />
geregelt. Wesentlicher Bestandteil <strong>der</strong> Heilmittel-Richtl<strong>in</strong>ien<br />
ist <strong>der</strong> Heilmittelkatalog. Er beschreibt,<br />
welche Heilmittel <strong>in</strong> welchen Mengen bei welchen Diagnosen<br />
(Diagnosegruppen) im Regelfall zu e<strong>in</strong>er mediz<strong>in</strong>isch<br />
angemessenen und wirtschaftlichen Versorgung<br />
führen. Außerdem gibt er Auskunft darüber, welche Heilmittel<br />
(vorrangig, optional, ergänzend) im E<strong>in</strong>zelnen<br />
<strong>in</strong>dikationsbezogen verord-nungsfähig s<strong>in</strong>d.<br />
b. Hilfsmittel dagegen s<strong>in</strong>d Gegenstände, die im E<strong>in</strong>zelfall<br />
erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d, um durch ersetzende, unterstützende<br />
o<strong>der</strong> entlastende Wirkung den Erfolg e<strong>in</strong>er Krankenbehandlung<br />
zu sichern, e<strong>in</strong>er drohenden Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />
vorzubeugen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung auszugleichen. Zu<br />
ihnen gehören:<br />
· Körperersatzstücke (Prothesen)<br />
· orthopädische Hilfsmittel (orthopädische Schuhe,<br />
Rollstühle, Sitzschalen, Toiletten- und Duschstühle)<br />
· Seh- und Hörhilfen (Brillen, Hörgeräte)<br />
· Inkont<strong>in</strong>enz- und Stoma-Artikel<br />
· an<strong>der</strong>e Hilfsmittel<br />
Hilfsmittel können auch technische Produkte se<strong>in</strong>, die<br />
dazu dienen, Arzneimittel o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Therapeutika <strong>in</strong><br />
den menschlichen Körper zu br<strong>in</strong>gen (zum <strong>Bei</strong>spiel bestimmte<br />
Spritzen, Inhalationsgeräte o<strong>der</strong> Applikationshilfen).<br />
Im sog. Hilfsmittelverzeichnis <strong>der</strong> Spitzenverbände <strong>der</strong><br />
Krankenkassen s<strong>in</strong>d alle Produkte aufgelistet, die von<br />
<strong>der</strong> Erstattungspflicht <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
umfasst s<strong>in</strong>d. Das Hilfsmittelverzeichnis besitzt je-<br />
24<br />
doch, und das ist gerade für Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
wichtig, ke<strong>in</strong>en abschließenden Charakter, son<strong>der</strong>n gilt<br />
vielmehr als Entscheidungshilfe bzw. dient <strong>der</strong> Information<br />
für Versicherte, Leistungserbr<strong>in</strong>ger, Vertragsärzt<strong>in</strong>nen<br />
und Vertragsärzte sowie Krankenkassen.<br />
Daher können auch Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis<br />
aufgelistet s<strong>in</strong>d, durch die Gesetzliche Krankenversicherung<br />
erstattungsfähig se<strong>in</strong>.<br />
2. Verfahren<br />
Die gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten für e<strong>in</strong><br />
Heil- o<strong>der</strong> Hilfsmittel nur dann übernehmen, wenn es<br />
zuvor von e<strong>in</strong>em Arzt verordnet wurde. Bereits hier sollte<br />
<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>arzt, Orthopäde o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Facharzt<br />
vermerken, aus welchen Gründen die Verordnung erfolgt,<br />
z.B. „wegen Wachstums“, „Zustandsverschlechterung“,<br />
„erste Haltungsschäden“ u.ä. Dies verbessert die Chance<br />
auf e<strong>in</strong>e sofortige Kostenübernahme ganz erheblich.<br />
Voraussetzung für die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln<br />
aufgrund e<strong>in</strong>er vertragsärztlichen Verordnung ist darüber<br />
h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong> Antrag des Versicherten sowie nachfolgend<br />
e<strong>in</strong>e Genehmigung durch die Krankenkasse.<br />
Die Krankenkassen haben demnach zu prüfen, <strong>in</strong> wieweit<br />
die Kosten für e<strong>in</strong> Heil- o<strong>der</strong> Hilfsmittel übernommen<br />
werden können. Des Weiteren müssen die Krankenkassen<br />
den therapeutischen Nutzen begutachten. Die<br />
Krankenkassen können e<strong>in</strong> Hilfsmittel nur ablehnen,<br />
wenn durch e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Maßnahme e<strong>in</strong> besserer Nutzen<br />
erreicht werden kann. Häufig scheitern aber die<br />
Genehmigungen bereits an <strong>der</strong> ablehnenden Haltung des<br />
Mediz<strong>in</strong>ischen Dienstes <strong>der</strong> Krankenversicherung (MDK),<br />
welcher für die Frage, ob e<strong>in</strong>e Leistung durch die Gesetzliche<br />
Krankenversicherung zu übernehmen ist, vorab<br />
e<strong>in</strong>geschaltet wird. Die Begutachtung durch den MDK<br />
dient <strong>in</strong> weiten Teilen des Leistungsrechts <strong>der</strong> Kontrolle<br />
<strong>der</strong> Leistungserbr<strong>in</strong>gung.<br />
Hier liegt für viele Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong> aber das<br />
Problem. Liegt die Genehmigung vor, dürfen Versicherte<br />
unproblematisch die Anbieter von Hilfsmitteln<br />
(Leistungserbr<strong>in</strong>ger) nutzen, die mit <strong>der</strong> jeweiligen Krankenkasse<br />
e<strong>in</strong>en Vertrag geschlossen haben. Gleichfalls<br />
dürfen die Versicherten aufgrund <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong><br />
Krankenkasse e<strong>in</strong>en geeigneten Therapeuten aufsuchen,<br />
um die o.g. Heilmittel durchführen zu lassen.<br />
In den meisten Fällen liegt aber e<strong>in</strong>e Genehmigung <strong>der</strong><br />
Krankenkasse über das beantragte Heil- o<strong>der</strong> Hilfsmittel<br />
nicht vor. Dies wird den Antragstellern dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
ablehnenden Bescheid mitgeteilt. Es ist e<strong>in</strong> offenes Geheimnis,<br />
dass <strong>in</strong> zahlreichen Krankenkassen die Sachbearbeiter<br />
angewiesen s<strong>in</strong>d, Anträge erst e<strong>in</strong>mal abzulehnen,<br />
weil man von vielen Antragstellern erfahrungsgemäß<br />
ke<strong>in</strong>en Wi<strong>der</strong>spruch erwartet.
Heil- und Hilfsmittel: Oft unüberw<strong>in</strong>dbare Probleme bei <strong>der</strong> Beantragung<br />
Als Begründung wird von den Krankenkassen dann häufig<br />
lapidar darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass das beantragte Heilo<strong>der</strong><br />
Hilfsmittel sich nicht im Heilmittelkatalog bzw. im<br />
Hilfsmittelverzeichnis bef<strong>in</strong>det und daher e<strong>in</strong>e Kostentragungspflicht<br />
<strong>der</strong> Krankenkasse ausgeschlossen ist.<br />
Dies alle<strong>in</strong> reicht aber häufig als Begründung nicht aus.<br />
Denn wie oben bereits ausgeführt, können auch solche<br />
Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet<br />
s<strong>in</strong>d, durch die Gesetzliche Krankenversicherung<br />
erstattungsfähig se<strong>in</strong>. Dies ist dann im E<strong>in</strong>zelfall zu prüfen.<br />
Auch die Begründung <strong>der</strong> Krankenkasse, dass das beantragte<br />
Heil- o<strong>der</strong> Hilfsmittel für die Krankenbehandlung<br />
mediz<strong>in</strong>isch nicht notwendig sei, erfor<strong>der</strong>t <strong>in</strong> vielen<br />
Fällen e<strong>in</strong>e Überprüfung. Auch hier beurteilt vorab <strong>der</strong><br />
MDK <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gutachten, welches auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
<strong>der</strong> bisherigen Behandlungsunterlagen erstattet wird, ob<br />
das Heil- o<strong>der</strong> Hilfsmittel mediz<strong>in</strong>isch notwendig ist. Er<br />
erstellt hierbei e<strong>in</strong> sogenanntes Gutachten nach Aktenlage,<br />
d.h. e<strong>in</strong>e persönliche Untersuchung des Antragstellers<br />
f<strong>in</strong>det durch den Prüfarzt des MDK nicht statt.<br />
<strong>Bei</strong> <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Notwendigkeit spielt wie<strong>der</strong> die Verordnung<br />
des K<strong>in</strong><strong>der</strong>arztes und se<strong>in</strong>e Begründung e<strong>in</strong>e<br />
wesentliche Rolle. Lei<strong>der</strong> ist es immer wie<strong>der</strong> so, dass<br />
<strong>der</strong> Prüfarzt des MDK mit se<strong>in</strong>er ablehnenden Entscheidung<br />
<strong>in</strong> die Therapiefreiheit des Arztes e<strong>in</strong>greift, da er<br />
eben lediglich auf <strong>der</strong> Basis von Behandlungsunterlagen<br />
und damit ohne weitergehende diagnostische Erkenntnisse<br />
aufgrund e<strong>in</strong>er persönlichen Untersuchung des<br />
Antragstellers se<strong>in</strong> Gutachten erstellt. Entsprechend<br />
knapp fallen daher die Gutachten des MDK auch aus.<br />
Liegt e<strong>in</strong> ablehnen<strong>der</strong> Bescheid <strong>der</strong> Krankenkasse vor,<br />
sollte dieser <strong>in</strong> jedem Fall mit dem Wi<strong>der</strong>spruch <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Monates ab Zugang des Bescheides angefochten<br />
werden. An<strong>der</strong>nfalls wird dieser bestandskräftig, womit<br />
die beantragte Leistung dann endgültig abgelehnt ist.<br />
Der Wi<strong>der</strong>spruch erfor<strong>der</strong>t grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Begründung,<br />
es sollte <strong>der</strong> Krankenkasse aber dennoch schriftlich<br />
ausgeführt werden, welche Argumente für die notwendige<br />
Gewährung des Heil- o<strong>der</strong> Hilfsmittels sprechen.<br />
Die Krankenkasse legt diesen Wi<strong>der</strong>spruch dann wie<strong>der</strong>um<br />
dem MDK zur nochmaligen Begutachtung vor.<br />
Auch von diesem Gutachten sollte man nicht viel erwarten,<br />
es besteht häufig lediglich aus Wie<strong>der</strong>holungen des<br />
bereits vorliegenden Gutachtens.<br />
Das Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren endet mit e<strong>in</strong>em rechtsmittelfähigen<br />
Bescheid, e<strong>in</strong>em sog. Wi<strong>der</strong>spruchsbescheid.<br />
Ist <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruch abgelehnt worden, sollte man<br />
die im Wi<strong>der</strong>spruchsbescheid e<strong>in</strong>geräumte Klagemöglichkeit<br />
zum Sozialgericht <strong>in</strong> Anspruch nehmen. Die<br />
Frist für die E<strong>in</strong>legung <strong>der</strong> Klage beträgt e<strong>in</strong>en Monat ab<br />
Recht<br />
Zugang des Wi<strong>der</strong>spruchsbescheides. Im Klageverfahren<br />
wird dann häufig e<strong>in</strong> weiteres unabhängiges Gutachten<br />
zur Klärung <strong>der</strong> Sach- und Rechtslage e<strong>in</strong>geholt.<br />
Grundsätzlich ist <strong>der</strong> Antragsteller davor zu warnen, sich<br />
e<strong>in</strong>e beantragte Leistung selbst zu beschaffen, bevor die<br />
Krankenkasse Gelegenheit hatte, über e<strong>in</strong>e Genehmigung<br />
dieser Leistung zu entscheiden. Denn nach § 13<br />
Abs. 3 Sozialgesetzbuch V ist e<strong>in</strong>e Kostenerstattung<br />
aufgrund e<strong>in</strong>er selbst beschafften Leistung nur dann<br />
möglich, wenn e<strong>in</strong>e unaufschiebbare Leistung nicht<br />
rechtszeitig erbracht werden konnte o<strong>der</strong> die Leistung<br />
zu Unrecht abgelehnt worden ist. Unaufschiebbarkeit ist<br />
dann gegeben, wenn die Leistung sofort, ohne die Möglichkeit<br />
e<strong>in</strong>es nennenswerten zeitlichen Aufschubs, erbracht<br />
werden muss.<br />
Dies trifft bei schwerst mehrfachbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />
naturgemäß sehr häufig zu, da diese beispielsweise auf<br />
e<strong>in</strong>en ununterbrochenen Therapieverlauf o<strong>der</strong> wegen<br />
e<strong>in</strong>es erfolgten Wachstums auf e<strong>in</strong>e größere Sitzschale<br />
dr<strong>in</strong>gend angewiesen s<strong>in</strong>d.<br />
In fast allen Fällen erfor<strong>der</strong>t das Verfahren gegenüber<br />
<strong>der</strong> Krankenkasse im H<strong>in</strong>blick auf die Bewilligung von<br />
Heil- und Hilfsmitteln e<strong>in</strong>en langen Atem. Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong> sollten sich hiervon aber nicht abschrekken<br />
lassen, son<strong>der</strong>n die e<strong>in</strong>geräumten Anfechtungsmöglichkeiten<br />
(Wi<strong>der</strong>spruch und Klage) <strong>in</strong> jedem Fall<br />
nutzen.<br />
Das Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tentestament<br />
Sicherheit für Ihr K<strong>in</strong>d schaffen<br />
Zu beziehen beim AKG<br />
25
Recht<br />
Rechtsanspruch: Das persönliche Budget<br />
Bericht von <strong>der</strong> Regionaltagung des AKG e. V am 28. November 2009 <strong>in</strong> Edesheim/Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />
Hanna Rieger, Vorstandsmitglied<br />
Am 28. November fand im Gebäude des Selbsthilfetreff<br />
Pfalz e.V. e<strong>in</strong>e Regionaltagung des <strong>Arbeitskreis</strong>es <strong>Kunstfehler</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Geburtshilfe zum Thema „Das persönliche<br />
Budget“ statt.<br />
Es ist mir e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Freude, dass wir Frau Gerl<strong>in</strong>de<br />
Busch als Referent<strong>in</strong> gew<strong>in</strong>nen konnten. Frau Busch,<br />
Mitarbeiter<strong>in</strong> beim „Zentrum für selbst bestimmtes Leben<br />
beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter Menschen Ma<strong>in</strong>z e.V.“ ist selbst bl<strong>in</strong>d<br />
und verfügt an ihrem Arbeitsplatz über e<strong>in</strong>e Arbeitsassistenz.<br />
26<br />
Das Thema wurde von Frau Busch mit großer Sachkompetenz<br />
vorgetragen. Frau Busch war es e<strong>in</strong> Anliegen,<br />
auf die offenen Fragen <strong>der</strong> Teilnehmer speziell e<strong>in</strong>zugehen.<br />
Zusätzlich konnte je<strong>der</strong> Teilnehmer e<strong>in</strong> vorbereitetes<br />
Info-Paket mit wichtigen Unterlagen zum <strong>in</strong>tensiveren<br />
Studium mit nach Hause nehmen. In E<strong>in</strong>zelfällen<br />
schickte Frau Busch den Teilnehmern nach <strong>der</strong> Tagung<br />
noch weitere Informationen zu.<br />
Hier e<strong>in</strong>ige H<strong>in</strong>tergrund<strong>in</strong>formationen zu den gesetzlichen<br />
Regelungen und zum Verfahrensablauf sowie e<strong>in</strong> Fallbeispiel<br />
„Silke“ zur Konkretisierung:<br />
Mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung des Sozialgesetzbuches Neuntes<br />
Buch (SGB IX) im Jahre 2001 wurde bundesweit die<br />
Möglichkeit für die Gewährung „Persönlicher Budgets“<br />
geschaffen. Die zum 1. Juli 2004 wirksam gewordenen<br />
Konkretisierungen <strong>der</strong> Regelungen im SGB IX <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />
mit <strong>der</strong> am 27. Mai 2004 <strong>in</strong> Kraft getretenen Budgetverordnung<br />
(BGBl. I S. 1055) haben zu e<strong>in</strong>er deutlichen<br />
Aufwertung des „Persönlichen Budgets“ geführt. Es kann<br />
seit dem auch trägerübergreifend gewährt werden.<br />
Ab 1. Januar 2008 besteht e<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf die<br />
Leistungen des „Persönlichen Budgets“.<br />
Das „Trägerübergreifend“ bedeutet, dass sich das Budget<br />
aus Geldleistungen verschiedener Leistungsträger zusammensetzt.<br />
Als Leistungsträger kommen <strong>in</strong> Frage: Die<br />
gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit,<br />
die Träger <strong>der</strong> gesetzlichen Unfall- und <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Rentenversicherung, die Träger <strong>der</strong> Alterssicherung<br />
<strong>der</strong> Landwirte, die Träger <strong>der</strong> Kriegsopfer, die<br />
Integrations-Ämter, die <strong>Pflege</strong>kassen, die Träger <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Jugendhilfe und die Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe.<br />
Die Leistungen <strong>der</strong> Sozialhilfe unterliegen den Regelungen<br />
des zwölften Sozialgesetzbuches und s<strong>in</strong>d daher<br />
e<strong>in</strong>kommens- und vermögensabhängig.<br />
(Es wird empfohlen, für die Antragstellung <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-<br />
Pfalz das Formular des Sozialm<strong>in</strong>isteriums Ma<strong>in</strong>z zu verwenden.)<br />
So könnte Ihr Verfahren ablaufen<br />
- Sie wenden sich um e<strong>in</strong> Persönliches Budget zu<br />
beantragen an: www.reha-servicestellen.de<br />
o<strong>der</strong> das<br />
Bürgertelefon des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für<br />
Arbeit und Soziales: Telefon: 01805-676715<br />
- Im Gespräch mit Ihnen werden die tatsächlich<br />
<strong>in</strong> Betracht kommenden Leistungen geklärt.<br />
- Die geme<strong>in</strong>same Servicestelle nimmt mit dem/<br />
den zuständigen Leistungsträger/n Kontakt auf.
Rechtsanspruch: Das persönliche Budget<br />
- <strong>Bei</strong> Leistungen mehrerer Träger bittet <strong>der</strong>jenige,<br />
<strong>der</strong> <strong>der</strong> zum so genannten Beauftragten<br />
wird, die an<strong>der</strong>en Leistungsträger um e<strong>in</strong>e<br />
Stellungnahme<strong>in</strong>nerhalb von zwei Wochen.<br />
- Dann wird <strong>der</strong> Bedarf geme<strong>in</strong>sam mit Ihnen<br />
und ggf. Vertretern <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Leistungsträger<br />
beim „Beauftragten“ besprochen.<br />
- Sobald <strong>der</strong> Bedarf festgestellt ist, schließen Sie<br />
und <strong>der</strong> „Beauftragte“ e<strong>in</strong>e Zielvere<strong>in</strong>barung<br />
über die mit dem (trägerübergreifenden)Persönlichen<br />
Budget abzudeckenden Leistungen.<br />
- Sie erhalten danach vom „Beauftragten“ e<strong>in</strong>en<br />
Gesamtbescheid über die E<strong>in</strong>zelheiten ihres<br />
Persönlichen Budgets.<br />
- Im Abstand von m<strong>in</strong>destens zwei Jahren wird<br />
ihr Bedarf geprüft und ggf. angepasst.<br />
- Sie erhalten alle Leistungen aus e<strong>in</strong>er Hand. Ihr<br />
Ansprechpartner ist und bleibt <strong>der</strong> für Ihr<br />
Budget festgelegte „Beauftragte“.<br />
Fallbeispiel „Silke“<br />
Ausgangssituation:<br />
- Silke (4 Jahre) besuchte bislang e<strong>in</strong>e heilpädagogische<br />
Tagesstätte.<br />
- Die Eltern erhalten von <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>versicherung<br />
<strong>Pflege</strong>geld (Stufe 3), und die Krankenversiche<br />
rung erbr<strong>in</strong>gt Leistungen <strong>der</strong> häuslichen Krankenpflege.<br />
- Die Eltern wünschen sich e<strong>in</strong>e Betreuung <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em Waldorf-K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten, da dieser die<br />
<strong>in</strong>dividuellen Interessen und Fähigkeiten ihrer<br />
Tochter optimal för<strong>der</strong>n könnte.<br />
Die Beratungsstelle des „Zentrums<br />
für selbst bestimmtes Leben beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter<br />
Menschen Ma<strong>in</strong>z e.V.“<br />
steht auch über die Län<strong>der</strong>grenzen h<strong>in</strong>weg<br />
zur Verfügung:<br />
ZsL Ma<strong>in</strong>z e.V<br />
Rhe<strong>in</strong>straße 43 - 45, 55116 Ma<strong>in</strong>z<br />
Telefon: 06131 / 14674- 3<br />
Fax: 06131 / 14674 -440<br />
Internet: www.zsl-mz.de<br />
E-Mail: <strong>in</strong>fo@zsl-ma<strong>in</strong>z.de<br />
Recht<br />
- Der K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten erklärt sich grundsätzlich<br />
bereit, er kann jedoch den umfassenden<br />
Unterstützungsbedarf mit dem verfügbaren<br />
Personal nicht abdecken.<br />
Unterstützungsbedarf:<br />
- Silke hat auf Grund e<strong>in</strong>er komplexen Mehrfachbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />
e<strong>in</strong>en umfassenden <strong>Pflege</strong>- und<br />
Unterstützungsbedarf.<br />
- Sie benötigt z. B. Atmungsunterstützung und es<br />
kann auf Grund <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen Voraussetzungen<br />
zu bedrohlichen Situationen kommen.<br />
Budget-Lösung:<br />
- Der Sozialhilfeträger zahlt den Eltern e<strong>in</strong><br />
Persönliches Budget <strong>in</strong> Höhe <strong>der</strong> Kosten für die<br />
bisher besuchte Tagesstätte. Mit dem Budget<br />
f<strong>in</strong>anzieren die Eltern e<strong>in</strong>e Heilerziehungspfleger<strong>in</strong>,<br />
die das Mädchen im Waldorfk<strong>in</strong><strong>der</strong>garten<br />
ergänzend zum vorhandenen Personal<br />
<strong>in</strong>dividuell betreut und das K<strong>in</strong>d auch morgens<br />
zu Hause abholt und <strong>in</strong> den K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten br<strong>in</strong>gt.<br />
- Der Sozialhilfeträger sucht das Gespräch mit<br />
<strong>der</strong> Krankenversicherung, da Maßnahmen z.B.<br />
<strong>der</strong> häuslichen Krankenpflege als Teilleistung <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong> trägerübergreifendes Budget e<strong>in</strong>fließen<br />
könnten.<br />
- Die <strong>Pflege</strong>kassen s<strong>in</strong>d nicht am Budget beteiligt.<br />
Die Eltern beziehen auf eigenen Wunsch<br />
weiterh<strong>in</strong> das <strong>Pflege</strong>geld (Stufe III).<br />
Die Zielvere<strong>in</strong>barung kann <strong>in</strong> <strong>der</strong> AKG-Geschäftsstelle<br />
als Vordruck kostenlos angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
Weitere Informationen gibt es<br />
m Internet unter:<br />
www.budget.bmas.de<br />
www.projekt-persoenliches-budget.de<br />
www.budget.paritaet.org<br />
www.bar-frankfurt.de<br />
www.reha-servicestellen.de<br />
www.forsea.de<br />
www.isl-ev.de<br />
27
Therapie<br />
Erfahrungen mit Konduktiver För<strong>der</strong>ung nach PETÖ<br />
Andre Baumgarten, AKG - Mitglied<br />
Seit September 2008 fahren wir regelmäßig e<strong>in</strong>mal pro<br />
Woche mit unserem kle<strong>in</strong>en Eduardo etwa 40 km zur<br />
Konduktiven För<strong>der</strong>ung von Karlsruhe nach Walldorf und<br />
zurück. Eduardo hat dort jeden Freitag <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er sogenannten<br />
Mutter-K<strong>in</strong>d-Gruppe se<strong>in</strong> „Programm“.<br />
Wir erlebten Eduardo hierbei als sehr motiviert und sahen,<br />
trotz <strong>der</strong> nur zwei Stunden pro Woche auch Fortschritte<br />
im kognitiven und motorischen Bereich. Deshalb<br />
entschieden wir uns, das Angebot von Sommer-Intensiv-För<strong>der</strong>wochen<br />
im Konduktiven För<strong>der</strong>zentrum Fort-<br />
Schritt gGmbH <strong>in</strong> Nie<strong>der</strong>pöck<strong>in</strong>g am Starnberger See für<br />
drei Wochen wahrzunehmen.<br />
Der kle<strong>in</strong>e Eduardo ist immer eifrig dabei<br />
Im Gegensatz zur Mutter-K<strong>in</strong>d-Gruppe wurde Eduardo<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartengruppe <strong>in</strong>tegriert, weshalb sich unsere<br />
Anwesenheit erübrigte und wir deshalb mal frei hatten,<br />
was uns sehr gut tat. Es g<strong>in</strong>g für Eduardo an jedem<br />
Werktag morgens um 9 Uhr los und endete täglich um<br />
15 Uhr. Die Gruppe von 6 - 7 K<strong>in</strong><strong>der</strong>n wurde von zwei<br />
ausgebildeten Konduktor<strong>in</strong>nen und e<strong>in</strong>er angehenden<br />
Konduktor<strong>in</strong> geleitet, die hierfür extra aus Ungarn angereist<br />
waren. Die K<strong>in</strong><strong>der</strong> lernen nach den Pr<strong>in</strong>zipien <strong>der</strong><br />
Konduktiven För<strong>der</strong>ung nach PETÖ.<br />
Die Konduktive För<strong>der</strong>ung versteht sich als Erziehungsund<br />
Lernprozess und nicht als Behandlungsmethode o<strong>der</strong><br />
gar Übungse<strong>in</strong>heit für Menschen mit neurologischen<br />
Funktionsstörungen. Das <strong>in</strong>dividuelle Lernen besteht im<br />
Erlernen (<strong>der</strong> Elemente) von Fertigkeiten, die für die Bewältigung<br />
des täglichen Lebens gebraucht werden. Das<br />
Individuum ist dabei ke<strong>in</strong> Empfänger e<strong>in</strong>er Behandlung,<br />
28<br />
son<strong>der</strong>n aktiv beteiligt und mitwirkend im Lern- und<br />
Gruppenprozess.<br />
Wir praktizieren Konduktive För<strong>der</strong>ung als Partnerschaft<br />
zwischen „Erzieher“ und „Schüler“, um Vorraussetzungen,<br />
Bed<strong>in</strong>gungen und Umstände des Lernens zu schaffen<br />
und zu gestalten.<br />
Konduktive För<strong>der</strong>ung wird manchmal auch als Petö-<br />
Therapie (nach Dr. Andras Petö) bezeichnet. Dr. Andras<br />
Petö hat die konduktive För<strong>der</strong>ung, damals noch als<br />
konduktive Erziehung bezeichnet, bereits Ende <strong>der</strong> 40‘er<br />
Jahre entwickelt. Das Konzept wurde im Laufe <strong>der</strong> Zeit<br />
von ihm und se<strong>in</strong>en Mitarbeitern ständig<br />
weiterentwickelt. Obwohl früher<br />
nur <strong>in</strong> Ungarn praktiziert, wird die<br />
konduktive För<strong>der</strong>ung <strong>in</strong>zwischen <strong>in</strong><br />
vielen Län<strong>der</strong>n, meist aus Eltern<strong>in</strong>itiativen<br />
heraus, angeboten. Von<br />
Nie<strong>der</strong>pöck<strong>in</strong>g aus wurden Fort-<br />
Schritt Vere<strong>in</strong>e <strong>in</strong> ganz Deutschland<br />
gegründet. Konduktive För<strong>der</strong>ung<br />
wird <strong>in</strong> Deutschland lei<strong>der</strong> immer<br />
noch nicht von den Krankenkassen<br />
bezahlt.<br />
Die Konduktor<strong>in</strong>nen (Petö-Therapeut<strong>in</strong>nen)<br />
werden <strong>in</strong> Ungarn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em 4jährigen<br />
Fachhochschulstudium ausgebildet.<br />
Sie erwerben dabei u.a.<br />
umfassende Kompetenzen im Bereich<br />
Krankengymnastik, Logo- und<br />
Ergotherapie, ausserdem das Diplom<br />
als ungarische Grundschullehrer<strong>in</strong>.<br />
Diese Mehrfachkompetenz hat alle<strong>in</strong>e<br />
schon e<strong>in</strong>en grossen Vorteil: Das<br />
K<strong>in</strong>d hat e<strong>in</strong>e Therapeut<strong>in</strong> als Bezugsperson,<br />
die es <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er ganzen Persönlichkeit<br />
sieht. Das K<strong>in</strong>d muss sich nicht immer wie<strong>der</strong><br />
auf unterschiedliche Therapeuten e<strong>in</strong>stellen.<br />
Vom Grundansatz steht bei Petö das Lernen im Vor<strong>der</strong>grund.<br />
<strong>Bei</strong> Cerebralschädigungen handelt es sich nach<br />
Petö nicht um e<strong>in</strong>e Krankheit, son<strong>der</strong>n um e<strong>in</strong>e Lernstörung<br />
die neben <strong>der</strong> Motorik die gesamte Persönlichkeitsentwicklung<br />
bee<strong>in</strong>trächtigt.<br />
Nicht die Fehler sollen korrigiert werden, son<strong>der</strong>n das<br />
Fehlende erlernt werden. Das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d soll Bewegungsabläufe<br />
lernen. Lernen mit se<strong>in</strong>en Fähigkeiten<br />
e<strong>in</strong>e größtmögliche Selbständigkeit zu erreichen etc. In<br />
<strong>der</strong> Therapie schaut man z.B. nicht so sehr, ob vielleicht<br />
die Kniestrecker hyperton s<strong>in</strong>d, und wie man die Spastizität<br />
verr<strong>in</strong>gern kann, son<strong>der</strong>n überlegt, wie das K<strong>in</strong>d<br />
die zum Aufstehen und Gehen nötigen Bewegungen lernen<br />
kann.
Erfahrungen mit Konduktiver För<strong>der</strong>ung nach PETÖ<br />
Die konduktive För<strong>der</strong>ung ist e<strong>in</strong>e Gruppentherapie. Die<br />
Gruppen werden so zusammengestellt, dass K<strong>in</strong><strong>der</strong> von<br />
etwa gleichem Alter und Leistungsvermögen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Gruppe s<strong>in</strong>d. Dadurch ergibt sich e<strong>in</strong>e gute Motivation<br />
<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> (“so möchte ich auch gehen können” o<strong>der</strong><br />
auch mal das Gefühl nicht immer nur <strong>der</strong> schwächste zu<br />
se<strong>in</strong>) Die Übungen werden sehr oft von Lie<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Art “Sprechgesang” (rhythmisches Intendieren) begleitet.<br />
Zusätzlich zu den Bewegungsübungen essen und<br />
spielen die K<strong>in</strong><strong>der</strong> auch zusammen. Das för<strong>der</strong>t das<br />
Gruppengefühl, macht den K<strong>in</strong><strong>der</strong>n Spass und führt<br />
gleichzeitig zu mehr Selbständigkeit, da z.B. die K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
beim Essen so viel wie nötig, aber auch so wenig wie<br />
möglich Hilfe bekommen.<br />
Bed<strong>in</strong>gung für die konduktive För<strong>der</strong>ung ist e<strong>in</strong>e gewisse<br />
geistige Fitness, die K<strong>in</strong><strong>der</strong> sollten e<strong>in</strong>fache Anweisungen<br />
zum<strong>in</strong>dest verstehen können. Für das Steh- und<br />
Gehprogramm ist dann noch Voraussetzung, dass die<br />
Hüfte e<strong>in</strong>igermaßen okay ist und belastet werden darf.<br />
Eduardo hat nach diesen 3 Wochen sichtbare Fortschritte<br />
erzielt. Se<strong>in</strong>e Kopf- und -Rumpfhaltung, die Mund- und<br />
Handmotorik haben sich deutlich verbessert, aber auch<br />
im kognitiven Bereich hat Eduardo große Fortschritte<br />
gemacht. Er war fast immer sehr motiviert und vor allem<br />
sehr stolz auf alles neu Erlernte. Durch das regelmäßige<br />
und mehrmals täglich erfolgte Toilettentra<strong>in</strong><strong>in</strong>g war<br />
Eduardo auch sehr motiviert „selbst“ auf die Toilette zu<br />
gehen.<br />
Nun müsste es aber im Alltag mit dieser För<strong>der</strong>ung für<br />
Eduardo weitergehen. Lei<strong>der</strong> gibt es aber <strong>in</strong> Karlsruhe<br />
noch ke<strong>in</strong>en För<strong>der</strong>stützpunkt, weshalb wir weiter nach<br />
Walldorf fahren werden. Schön wäre es, wenn es auch<br />
<strong>in</strong> Karlsruhe engagierte Eltern gäbe, die am Aufbau e<strong>in</strong>es<br />
Petö-Standortes <strong>in</strong>teressiert wären.<br />
Rückmeldungen hierzu gerne an: abgarten@web.de<br />
www.www.www.www.www.www.www.www.www.www.www<br />
Internet Adressen:<br />
www.bundesverband-fortschritt.de<br />
www.fortschritt-ggmh.de<br />
www.fortschritt-starnberg.de<br />
www.fortschritt-walldorf.de<br />
www.cp-k<strong>in</strong><strong>der</strong>.de/CP-K<strong>in</strong><strong>der</strong>_Ubersicht/<br />
Therapien/Peto/peto.html<br />
www.eduardo-web.de<br />
Therapie<br />
Oben und unten: Eduardo ist eirfrig dabei - und es macht<br />
auch noch richtig Spass. Alle Fotos Baumgarten<br />
29
Therapie<br />
Aus bvkm.aktuell Nr 4/09 Zeitschrift des Bundesverband für körper- und mehrfachbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen e. V.<br />
30
Therapie<br />
Alles über konduktive För<strong>der</strong>ung<br />
nach dem ungarischen Arzt Prof. Dr. Petö<br />
f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> dieser Broschüre.<br />
Zu bestellen beim AKG.<br />
Das neue Heft<br />
weiterleben weiterleben 2010<br />
wird <strong>in</strong>s Internet gestellt -auch als PDF<br />
www.arbeitskreiskunstfehlergeburtshilfe.de<br />
31
Therapie<br />
Unterstützte Kommunikation - Alternative Wege <strong>der</strong> Verständigung<br />
Irmgard Ochsenknecht, 2. Vorsitzende des AKG e. V.<br />
Wie vor allem <strong>in</strong> Fachkreisen bekannt ist, stellt die<br />
Infantile Zerebralparese e<strong>in</strong> Syndrom mit vielfältigen<br />
Symptomen dar. Angesichts schwerer Bewegungsstörungen<br />
mit Auswirkungen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch auf<br />
die Artikulationsfähigkeit kann es bei starken Störungen<br />
<strong>der</strong> Sprechmotorik auch dazu kommen, dass<br />
e<strong>in</strong>em cerebral bewegungsgestörten K<strong>in</strong>d die Produktion<br />
von Sprache vollkommen unmöglich ist.<br />
Nicht sprechen zu können ist immer verbunden mit reduzierten<br />
Möglichkeiten im H<strong>in</strong>blick auf die Gestaltung<br />
von Beziehungen und des persönlichen Lebensbereichs<br />
und e<strong>in</strong>er als E<strong>in</strong>schränkung empfundenen Teilhabe am<br />
gesellschaftlichen Leben.<br />
Seit Ende <strong>der</strong> 80er und Anfang <strong>der</strong> 90er Jahre hat sich<br />
das Fachgebiet <strong>der</strong> Unterstützten Kommunikation (UK)<br />
etabliert. UK ist e<strong>in</strong> Teilgebiet <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>pädagogik und<br />
umfasst alle pädagogischen und therapeutischen Maßnahmen,<br />
die es nichtsprechenden Menschen ermöglichen,<br />
mit ihrer Umwelt zu kommunizieren. Nicht zuletzt<br />
aufgrund <strong>der</strong> neuen Technologien wie dem E<strong>in</strong>satz computerunterstützter<br />
Kommunikationshilfen gab es erhebliche<br />
Fortschritte.<br />
Die Krankenkassen übernehmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel die F<strong>in</strong>anzierung<br />
von Kommunikationshilfen. Zwar hat sich auch<br />
das Pädagogische Denken geöffnet für alternative Kommunikationsformen,<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen wenigen Schulen <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong><br />
gibt es heute auch spezielle Beratungsstellen bzw.<br />
AnsprechpartnerInnen für UK, aber <strong>in</strong>sgesamt steckt die<br />
schulische Kommunikationsför<strong>der</strong>ung von nichtsprechenden<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>n noch <strong>in</strong> den K<strong>in</strong><strong>der</strong>schuhen.<br />
Nach wie vor entscheiden die persönliche Haltung, E<strong>in</strong>stellung<br />
und die vorhandenen Informationen <strong>der</strong> Eltern<br />
und des pädagogischen Personals an den Schulen darüber,<br />
<strong>in</strong> wie weit e<strong>in</strong>em nichtsprechenden K<strong>in</strong>d alternative<br />
Möglichkeiten <strong>der</strong> Kommunikation eröffnet werden und<br />
dem K<strong>in</strong>d so überhaupt ermöglich wird, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Dialog<br />
mit se<strong>in</strong>er Umwelt zu treten.<br />
Zur dualen Zuständigkeit von<br />
Gesundheits- und Bildungsbereich<br />
E<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Schwierigkeit im Umgang mit dem Thema<br />
UK liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong> dualen Zuständigkeit begründet. Auf<br />
<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Seite ist <strong>der</strong> Gesundheitsbereich zuständig (UK<br />
als Teilgebiet <strong>der</strong> Logopädie) und auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite<br />
<strong>der</strong> Bildungsbereich (pädagogische/son<strong>der</strong>pädagogische<br />
Maßnahmen).<br />
So kommt es vor, dass K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>er Kommunikationshilfe<br />
„versorgt“ s<strong>in</strong>d, die we<strong>der</strong> von den Eltern o<strong>der</strong> Lehrern<br />
noch dem K<strong>in</strong>d selbst richtig im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>genden<br />
Nutzung, gehandhabt werden kann.<br />
32<br />
Krankenkassen übernehmen zwar die Kosten für die<br />
Anschaffung <strong>der</strong> elektronischen Kommunikationsgeräte,<br />
aber nicht die Kosten für das unbed<strong>in</strong>gt notwendige Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g.<br />
Dies hat oft zur Folge, dass nach e<strong>in</strong>iger Zeit die<br />
Geräte ungenutzt bleiben. Der Misserfolg für das K<strong>in</strong>d<br />
ist vorprogrammiert und wird ihm sogar noch angelastet.<br />
Oft gibt es ke<strong>in</strong>e gute Zusammenarbeit zwischen den<br />
MitarbeiternInnen dieser beiden „Zuständigkeits<strong>in</strong>stanzen“.<br />
Das es für den E<strong>in</strong>satz <strong>der</strong>artiger computerunterstützter<br />
Kommunikationsmittel oft jahrelanger Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung<br />
und Vorbereitungszeit <strong>der</strong> unmittelbaren<br />
Bezugspersonen des K<strong>in</strong>des wie Eltern, Therapeuten,<br />
Lehrer etc. bedarf, wird dabei oft verkannt.<br />
E<strong>in</strong>e weitere Schwierigkeit ist sicherlich auch <strong>der</strong> Faktor<br />
Zeit. Maßnahmen zur UK erfor<strong>der</strong>n nicht nur von den<br />
Eltern, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch vom pädagogischen<br />
Personal viel Zeit, Ausdauer und vor allem E<strong>in</strong>fühlungsvermögen,<br />
womit e<strong>in</strong>e weitere Schwierigkeit angesprochen<br />
ist. Die renommierte Son<strong>der</strong>pädagog<strong>in</strong> Ursula<br />
Haupt for<strong>der</strong>te bereits Anfang <strong>der</strong> 80er Jahre im Umgang<br />
mit nichtsprechenden K<strong>in</strong><strong>der</strong>n e<strong>in</strong>fühlendes Verstehen<br />
und e<strong>in</strong>e k<strong>in</strong>dzentrierte Gesprächsführung. „Das<br />
K<strong>in</strong>d entwickelt Sprache (<strong>in</strong>nere Sprache, passiver Wortschatz)<br />
nur, wenn es sehr e<strong>in</strong>fühlsame, zugewandte und<br />
kommunizierende Bezugspersonen hat, die lernen, herauszuf<strong>in</strong>den,<br />
wofür das K<strong>in</strong>d sich <strong>in</strong>teressiert, die Erfahrungen<br />
ermöglichen, ohne dass das K<strong>in</strong>d sich e<strong>in</strong>deutig<br />
dazu äußern kann.“<br />
Grundlegende Pr<strong>in</strong>zipien <strong>der</strong><br />
Kommunikationsför<strong>der</strong>ung<br />
Im Folgenden wird auf die grundlegenden Pr<strong>in</strong>zipien <strong>der</strong><br />
Kommunikationsför<strong>der</strong>ung speziell von schwer cerebral<br />
bewegungsgestörten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, (die z. B. oft auch <strong>in</strong> ihrer<br />
Handmotorik erheblich e<strong>in</strong>geschränkt s<strong>in</strong>d, weshalb die<br />
Benutzung von Gebärden als Ausdrucksmöglichkeit von<br />
vornhere<strong>in</strong> ausgeschlossen werden kann) näher e<strong>in</strong>gegangen.<br />
Ohne e<strong>in</strong>gehende Eruierung, Bestandsaufnahme bzw.<br />
Diagnose <strong>der</strong> vorhandenen <strong>in</strong>dividuellen Ausdrucksmöglichkeiten<br />
des nichtsprechenden K<strong>in</strong>des ist die Erstellung<br />
e<strong>in</strong>es schulischen För<strong>der</strong>plans zur Kommunikationsför<strong>der</strong>ung<br />
nicht möglich.<br />
Individuelle Ausdrucksmög-lichkeiten des K<strong>in</strong>des s<strong>in</strong>d alle<br />
kommunikativen „Signale“ wie Blickbewegungen, Mimik,<br />
Laute/Lautsprache, Gestik, Körperhaltung/Körperbewegung.<br />
Es geht zunächst um e<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme <strong>der</strong> Erfahrungen<br />
und Beobachtungen aller Bezugspersonen, die<br />
an <strong>der</strong> Kommunikation/Interaktion mit dem K<strong>in</strong>d betei-
Unterstützte Kommunikation - Alternative Wege <strong>der</strong> Verständigung<br />
ligt s<strong>in</strong>d, seien es Eltern, Therapeuten, pädagogisches<br />
Personal wie Lehrer, Pädagogische<br />
Unterrichtshilfen u.a. Es geht nicht um<br />
Me<strong>in</strong>ungen o<strong>der</strong> Ansichten o<strong>der</strong> um Lehrpläne,<br />
Verordnungen und fertige Unterrichtsmodelle.<br />
Dazu bedarf es im Vorfeld <strong>der</strong> Offenheit aller<br />
Beteiligten für e<strong>in</strong>en ehrlichen und unvore<strong>in</strong>genommenen<br />
Austausch. Die Dokumentation<br />
dieser Beobachtungen ist anzuraten, weil<br />
sie die Reflexion und geme<strong>in</strong>same Bearbeitung<br />
erleichtert.<br />
Erst auf diesen Grundlagen kann - unter Zuhilfenahme<br />
zunächst auf jeden Fall nicht-elektronischer<br />
Hilfsmittel wie z.B. <strong>in</strong>dividuell angefertigte<br />
Kommunikationstafeln/-odner mit<br />
Fotos, Bil<strong>der</strong>n und Symbolen für unterschiedliche<br />
Alltagssituationen - e<strong>in</strong> <strong>in</strong>dividuelles<br />
Kommunikationssystem aufgebaut und dieses<br />
dann im Laufe <strong>der</strong> Zeit durch den E<strong>in</strong>satz<br />
weiterer auch elektronischer Hilfen und/o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Schriftsprache ergänzt werden.<br />
Fazit und Ausblick<br />
Maßnahmen zur Kommunikationsför<strong>der</strong>ung s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> wesentlicher<br />
Bestandteil des schulischen För<strong>der</strong>plans bei<br />
nichtsprechenden K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und haben e<strong>in</strong>en hohen Stellenwert.<br />
Gesetzlich werden beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Menschen mit beson<strong>der</strong>s<br />
starker Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> Sprachfähigkeit Hilfen zur<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verständigung mit <strong>der</strong> Umwelt zugestanden<br />
(laut § 55, Abs. 4 u. § 57 SGB IX).<br />
Die Umsetzung schreitet erst langsam und mühsam voran,<br />
nicht zuletzt, weil sich die Betroffenen selbst nicht zu<br />
Wort melden können und die Erziehungsberechtigten und<br />
Betreuer durch die Bewältigung des Alltags oft sowieso<br />
schon sehr belastet s<strong>in</strong>d.<br />
Wann (ob z.B. schon <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vorschule o<strong>der</strong> erst <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Schule) und vor allem aber wie mit <strong>der</strong> notwendigen<br />
Kommunikationsför<strong>der</strong>ung begonnen wird, darüber gibt<br />
es sehr unterschiedliche E<strong>in</strong>schätzungen.<br />
Zweifellos brauchen die Schulen Unterstützung, um diesen<br />
Weg mitzugehen, weil es vor allem spätestens <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Schule<strong>in</strong>gangsphase darum geht, für das nichtsprechende<br />
K<strong>in</strong>d <strong>in</strong>dividuell e<strong>in</strong> Kommunikationssystem<br />
aufzubauen und zu entwickeln.<br />
Seit August 2003 besteht die Beratungsstelle für Unterstützte<br />
Kommunikation unter <strong>der</strong> Trägerschaft <strong>der</strong><br />
Therapie<br />
Sophie hat sichtlich Spass beim Lernen<br />
Spastikerhilfe Berl<strong>in</strong> e.V. <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>, L<strong>in</strong>denstr. 20-25. In<br />
diese Beratungsstelle kommen verstärkt Eltern mit kle<strong>in</strong>en<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>n aus Berl<strong>in</strong> und Brandenburg, die Kitas, Son<strong>der</strong>schulen,<br />
aber auch Integrationsschulen besuchen.<br />
In dieser Beratungsstelle, die nach Ablauf <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Starthilfe von Aktion Mensch e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames<br />
Projekt <strong>der</strong> Spastikerhilfe Berl<strong>in</strong> e.V./e.G. ist, begutachten<br />
die beiden Berater<strong>in</strong>nen geme<strong>in</strong>sam mit an<strong>der</strong>en<br />
Beteiligten (K<strong>in</strong>d, Eltern, Therapeuten, Lehrer,<br />
E<strong>in</strong>zelfallhelfer u.a.) Möglichkeiten und Mittel, um auf<br />
e<strong>in</strong>er dem K<strong>in</strong>d angemessenen Ebene mit <strong>der</strong> Kommunikationsanbahnung<br />
bzw. dem Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g zu beg<strong>in</strong>nen.“<br />
Kontakt: Irmgard Ochsenknecht<br />
Tel.: 030 - 81826881; E-Mail: irmoc@web.de;<br />
Barrierefreier Tourismus?<br />
Dann ist www.natko.de e<strong>in</strong>e gute Quelle.<br />
33
Eltern berichten<br />
Lebensqualität ohne Medikamente<br />
Leserbrief von Mitglied Astrid Reichwaldt<br />
Sehr geehrte Damen und Herren vom Superteam AKG!<br />
Zum heutigen 18. Geburtstag me<strong>in</strong>es Sohnes erhielt ich<br />
Ihren Info-Brief, <strong>der</strong> mich nachdenklich machte. Es war<br />
e<strong>in</strong> langer Weg bis hierher und ich war beim W<strong>in</strong>deln<br />
heute Morgen voller Dankbarkeit, dass <strong>der</strong> Weg so verlaufen<br />
ist.<br />
Viele haben geholfen, ganz beson<strong>der</strong>s auch Sie, damit<br />
<strong>in</strong> Unterstützung me<strong>in</strong>es Prozesses. Herzlichen Dank.<br />
Viele H<strong>in</strong>weise eröffneten wie<strong>der</strong> neue Möglichkeiten.<br />
Vielleicht passt me<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Bericht ja <strong>in</strong> Ihre nächste<br />
Ausgabe.<br />
Wir haben viel gelernt <strong>in</strong> diesen 18 Jahren (ich habe<br />
noch 5 weitere K<strong>in</strong><strong>der</strong> J) und ich gäbe gerne von dem<br />
Erlernten etwas weiter. E<strong>in</strong>e gute Zeit!<br />
Astrid Reichwaldt<br />
Me<strong>in</strong> Sohn feiert heute se<strong>in</strong>en 18. Geburtstag<br />
1991: Nabelschnurvorfall, Sauerstoffmangel, Krampfanfallsleiden,<br />
mehrfach schwerstbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t. Prognose: „Er<br />
wird wohl das erste Jahr nicht erleben“ „Sie müssen ihn<br />
nicht nehmen, wir geben ihn <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Heim“ Es war<br />
Schwerstarbeit, ihn aus dem Krankenhaus nach Hause<br />
zu bekommen.<br />
Bis 2002: e<strong>in</strong> qualvoller Kreislauf zwischen<br />
Carbamazep<strong>in</strong>, Krampfanfällen (bis 3x pro Woche) und<br />
Diazepam, Rollstuhl, Kl<strong>in</strong>ikaufenthalte …<br />
Herbst 2002: Stoffwechselkrankheit ausgebrochen (unter<br />
Nebenwirkungen aufgeführt), nach 6 Wochen Aufenthalt<br />
ITS Unikl<strong>in</strong>ik Hamburg Eppendorf: „Da kann man<br />
nichts mehr machen“.<br />
Ab Dezember 2002: Absetzung aller Medikamente, Umstellung<br />
<strong>der</strong> Ernährung und enge Zusammenarbeit mit<br />
<strong>der</strong> Naturheilkunde.<br />
Seit Dezember 2002: Me<strong>in</strong> Sohn hat nie wie<strong>der</strong><br />
gekrampft, er läuft mittlerweile alle<strong>in</strong>, er nimmt ke<strong>in</strong>erlei<br />
Medikamente mehr und wir waren seit 7 Jahren nicht<br />
mehr <strong>in</strong> ärztlicher Behandlung.<br />
Verreisen?<br />
34<br />
Herzlichen Glückwunsch, Florian ...<br />
Die WHO def<strong>in</strong>ierte den Begriff Gesundheit 1948 (es<br />
ist die aktuellste Def<strong>in</strong>ition): …als Zustand des vollkommenen<br />
körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbef<strong>in</strong>dens<br />
… Sie ist mehr, als die Abwesenheit von Krankheit<br />
…<br />
Den Begriff Gesundheitsför<strong>der</strong>ung def<strong>in</strong>ierte die WHO<br />
1986: … zielt auf e<strong>in</strong>en Prozess, allen Menschen e<strong>in</strong><br />
höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit<br />
zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit<br />
zu befähigen…<br />
Me<strong>in</strong> Sohn musste erst von <strong>der</strong> Schulmediz<strong>in</strong> aufgegeben<br />
werden, ehe ich den Mut für das erfor<strong>der</strong>liche Maß<br />
an Selbstbestimmung aufbrachte, ihm Gesundheit zu<br />
ermöglichen.<br />
astrid-reichwaldt@web.de
Eltern berichten<br />
Boccia - e<strong>in</strong> Sport für Menschen mit beson<strong>der</strong>en Bedürfnissen<br />
Cornelia Beck<br />
Vom 13.-14.11.2009 fanden <strong>in</strong> München die 6. deutsche<br />
Bocciameisterschaften statt. Sie werden vom Bundesverband<br />
<strong>der</strong> körper- und mehrfachbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Menschen<br />
veranstaltet. Gespielt wird nach den <strong>in</strong>ternationalen<br />
Bocciaregeln. Boccia ist seit 2004 paralympische Sportart.<br />
Teilnehmen können Menschen mit Schwerstbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung,<br />
die e<strong>in</strong>en Rollstuhl benutzen und bei denen<br />
u.a. e<strong>in</strong>e motorische Störung des Wurfarms vorliegt.<br />
Wie man daran sieht, ist Boccia <strong>in</strong> Deutschland e<strong>in</strong>e junge<br />
Sportart. Seit kurzem gibt es auch e<strong>in</strong>e deutsche Nationalmannschaft.<br />
Diese nahm <strong>in</strong> diesem Jahr erstmals an<br />
<strong>der</strong> Europameisterschaft <strong>in</strong> Portugal teil. Seit 2004 ist<br />
Boccia auch e<strong>in</strong>e paralympische Sportart. Und die deutschen<br />
SpitzensportlerInnen fiebern dem Auftritt <strong>in</strong> London<br />
entgegen.<br />
Es gibt also noch e<strong>in</strong>iges nachzuholen um an den <strong>in</strong>ternationalen<br />
Spitzensport Anschluss zu gew<strong>in</strong>nen. Aber<br />
Boccia ist e<strong>in</strong> Sport, <strong>der</strong> gerade Menschen mit<br />
Cerebralparese e<strong>in</strong>e Möglichkeit gibt sich überhaupt<br />
sportlich zu betätigen und sich mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu messen.<br />
<strong>Bei</strong> Turnieren wird nach den <strong>in</strong>ternationalen Bocciaregeln<br />
<strong>der</strong> CPISRA gespielt. Das vollständige Regelwerk und<br />
weitere Informationen können unter www.cpisra.org herunter<br />
geladen werden. Es wird <strong>in</strong> vier Teilnehmerklassen<br />
e<strong>in</strong>geteilt. Dabei kann je<strong>der</strong> nach se<strong>in</strong>en Möglichkeiten<br />
spielen. Der Ball kann mit dem Fuß o<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Hand<br />
gespielt werden. Es kann e<strong>in</strong>e Abrollhilfe benützt werden,<br />
die für den Anfang selbst konstruiert werden kann<br />
aus Abflussrohren o<strong>der</strong> Holz. Dabei kann <strong>der</strong> Ball mit<br />
e<strong>in</strong>em Hilfsmittel mit dem Kopf o<strong>der</strong> mit dem Mund angestoßen<br />
werden. Dann gibt es noch die Möglichkeit sich<br />
von e<strong>in</strong>em Helfer unterstützen zu lassen.<br />
22. - 24. Oktober 2010, Mett<strong>in</strong>gen/Kreis Ste<strong>in</strong>furt<br />
7. Deutsche Boccia-Meisterschaften<br />
Das Spiel ist vom Ablauf und Gedanken dem Tennis ähnlich.<br />
Es wird von zwei Gegnern <strong>in</strong> mehreren Sätzen gespielt.<br />
Zunächst wird e<strong>in</strong> weißer Ball (Jackball) <strong>in</strong>s Spielfeld<br />
geworfen. Ziel ist es möglichst nahe mit den weiteren<br />
Bällen an den Jackball heran zu kommen. Je<strong>der</strong> Ball,<br />
<strong>der</strong> näher am Jackball ist, als <strong>der</strong> nächstgelegene Ball<br />
des Gegners ergibt e<strong>in</strong>en Punkt.<br />
Frie<strong>der</strong>ike ist eher zufällig <strong>in</strong> Kontakt mit Boccia gekommen,<br />
als ihre Schule, das ICP München, die deutschen<br />
Cerebralparesen Spiele veranstaltete und möglichst viele<br />
StarterInnen gesucht wurden. Nach <strong>der</strong> Teilnahme an den<br />
Deutschen Meisterschaften wurde dann durch die Physiotherapeut<strong>in</strong><br />
Dorota Berger, die sich auch im<br />
Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tensportverband engagiert, e<strong>in</strong>e Bocciasportgruppe<br />
gegründet. Diese trifft sich seither e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Woche zum Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g. Und so kam es, dass das ICP<br />
die Meisterschaften ausrichtete.<br />
Frie<strong>der</strong>ike wurde 6. <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em starken Feld <strong>der</strong> SpielerInnen<br />
mit Abrollrampe. Nachdem die erste Enttäuschung<br />
verflogen war, galt auch hier: Dabei se<strong>in</strong> ist alles.<br />
Und es war e<strong>in</strong> nicht nur e<strong>in</strong> Riesenspaß, son<strong>der</strong>n<br />
auch e<strong>in</strong> spannen<strong>der</strong> und anstrengen<strong>der</strong>, weil sehr konzentriert<br />
geführter, Wettkampf.<br />
Für mich als Assistent<strong>in</strong> war es allerd<strong>in</strong>gs beson<strong>der</strong>s<br />
nervenaufreibend. Ich darf nämlich während ich assistiere<br />
nicht auf das Spielfeld sehen, da ich nur Werkzeug b<strong>in</strong><br />
und nicht etwa selbst das Spielgeschehen bee<strong>in</strong>flussen<br />
soll. Ich habe gelitten wie e<strong>in</strong> Hund, da ich doch merkte,<br />
wenn es nicht so gut lief, aber nichts machen konnte.<br />
Cornelia Beck, Mutter von Frie<strong>der</strong>ike Beck, geb. 9.2.1991,<br />
6. <strong>der</strong> deutschen Bocciameisterschaften 2009.<br />
des bvkm werden nach den <strong>in</strong>ternatio- nal geltenden Regeln<br />
<strong>der</strong> CPISR durchgeführt. Danach dür- fen an den Meisterschaften<br />
nur Menschen mit Schwerstbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />
teilnehmen, die e<strong>in</strong>en Rollstuhl benutzen und bei denen u. a. e<strong>in</strong>e<br />
motorische Stö- rung des Werfens vorliegt.<br />
Startgebühr zuzüglich Übernachtung und Frückstück: 50 Euro<br />
35
Eltern berichten<br />
20 Jahre Hilfe zur Selbsthilfe<br />
Sigrid Rößler ,Bonifaciusstraße 18, 99755 Ellrich<br />
Irgendwann hat sie je<strong>der</strong> von uns erlebt- die alles verän<strong>der</strong>nden<br />
M<strong>in</strong>uten und Stunden. Komplikationen während<br />
<strong>der</strong> Geburt, e<strong>in</strong>e genetische Verän<strong>der</strong>ung- e<strong>in</strong>e ärztliche<br />
Diagnose, die als vernichtendes Urteil empfunden wird<br />
und dann die allgegenwärtige Frage: wie soll das nur<br />
alles werden, wie können wir das schaffen? Wird es noch<br />
so etwas wie e<strong>in</strong>en Alltag geben o<strong>der</strong> bedeutet das Leben<br />
mit e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung steten Ausnahmezustand?<br />
Hilfe suchen und f<strong>in</strong>den<br />
In dieser Situation, <strong>in</strong> <strong>der</strong> man Hilfe sucht und Orientierung,<br />
kann e<strong>in</strong>e Selbsthilfegruppe von betroffenen Eltern<br />
vieles leisten. Eltern wollen Eltern helfen, aber auch<br />
Hilfe erfahren, wollen eigene Erfahrungen weitergeben,<br />
aber auch vom großen Erfahrungsschatz <strong>der</strong> Mitbetroffenen<br />
profitieren und alle geme<strong>in</strong>sam Kraft tanken,<br />
um den Alltag zu meistern. Unter diesem Zeichen steht<br />
die Arbeit unserer Selbsthilfegruppe „Eltern von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />
mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen im Südharz“. Und dabei s<strong>in</strong>d wir e<strong>in</strong><br />
buntes Völkchen. Unsere K<strong>in</strong><strong>der</strong> s<strong>in</strong>d im Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>d- und<br />
Vorschulalter, sie s<strong>in</strong>d Schüler <strong>in</strong> den unterschiedlichsten<br />
Schulformen, sie s<strong>in</strong>d Mitarbeiter <strong>in</strong> <strong>der</strong> Werkstatt<br />
<strong>der</strong> Lebenshilfe als junge Erwachsene o<strong>der</strong> auch schon<br />
über die 40 Jahre h<strong>in</strong>aus.<br />
Krankheitsbil<strong>der</strong> und Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen s<strong>in</strong>d völlig unterschiedlich<br />
und stehen für uns auch nicht im Mittelpunkt.<br />
Ebenso bunt ist die Zusammensetzung unserer Eltern.<br />
Wir s<strong>in</strong>d berufstätig- soweit es geht, aber auch Eltern,<br />
Diese Broschüren<br />
können auch <strong>in</strong><br />
größerer Stückzahl<br />
<strong>in</strong> unserer<br />
Geschäftsstelle<br />
bestellt werden.<br />
Sie können helfen<br />
mit e<strong>in</strong>er Spende o<strong>der</strong><br />
Ihrer Mitgliedschaft<br />
Sparkasse Dortmund<br />
Konto 161 007 986<br />
BLZ 440 501 99<br />
36<br />
die bed<strong>in</strong>gt durch die <strong>Pflege</strong> ihrer K<strong>in</strong><strong>der</strong> von Sozialleistungen<br />
leben o<strong>der</strong> die sich bereits im Ruhestand bef<strong>in</strong>den.<br />
Da verwun<strong>der</strong>t die Frage nicht:<br />
Wie kann das gehen, all diese Unterschiede?<br />
Es geht sehr gut- wenn man nur den e<strong>in</strong>heitlichen Nenner<br />
f<strong>in</strong>det und <strong>der</strong> s<strong>in</strong>d unsere K<strong>in</strong><strong>der</strong>, e<strong>in</strong> jedes <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />
unverwechselbaren E<strong>in</strong>maligkeit und unsere engagierte,<br />
großherzige Leiter<strong>in</strong>, Gudrun Wegner. Sie hält seit<br />
fast 20 Jahren die Fäden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hand, wenn es darum<br />
geht, <strong>in</strong>teressante Veranstaltungen zu organisieren, bei<br />
notwendigen Behördengängen zu unterstützen o<strong>der</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Öffentlichkeit e<strong>in</strong>e Lanze für unsere K<strong>in</strong><strong>der</strong> zu brechen.<br />
So gehören neben Arztvorträgen, Veranstaltungen<br />
zu rechtlichen Fragestellungen, Treffen zu Hilfestellungen<br />
aus dem Sanitätshaus regelmäßig auch Feste und<br />
Feiern zu den verschiedensten Anlässen zu unserem<br />
Programm. E<strong>in</strong>e feste Größe ist <strong>in</strong> unserer Jahresplanung<br />
seit vielen Jahren die Bustour- zugeschnitten auf<br />
unsere ganz speziellen Bedürfnisse. Unter www.shgsuedharz.de<br />
kann <strong>der</strong> <strong>in</strong>teressierte Leser e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en<br />
E<strong>in</strong>druck von unserer Arbeit gew<strong>in</strong>nen.<br />
Fazit unserer langjährigen Arbeit:<br />
Die Mitarbeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Selbsthilfegruppe ist sicher ke<strong>in</strong><br />
Allheilmittel, aber sie hilft ungeme<strong>in</strong>.<br />
Gudrun Wegner, die Grün<strong>der</strong><strong>in</strong> dieser Gruppe, ist seit vielen Jahren<br />
Mitglied im AKG e. V. und nimmt mit ihrer Familie fast regelmäßig<br />
an unseren Bundestagungen und an<strong>der</strong>en Veranstaltungen teil.
Steuerliche Bewertung e<strong>in</strong>es Vergleichs<br />
Sehr geehrte Frau Meierl<strong>in</strong>g,<br />
endlich komme ich mal dazu, etwas zurückzugeben, denn<br />
Ihre Unterstützung me<strong>in</strong>es Anwalts im Rahmen des<br />
Schadensersatzprozesses und me<strong>in</strong>es Steuerberaters<br />
wurde von beiden als sehr hilfreich beschrieben.<br />
Eigentlich wollte ich ja auch längst die zur Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />
führende Geschichte von Max und die nachfolgende<br />
Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung vor Gericht aufgeschrieben haben.<br />
Aber wie das so ist. Immer steht was „Wichtiges“ an.<br />
Und dann wusste ich auch nicht so richtig, wo zu beg<strong>in</strong>nen<br />
ist, weil das naturgemäß sehr <strong>in</strong>dividuell und persönlich<br />
ist.<br />
Jetzt habe ich aber mal e<strong>in</strong>en Punkt, bei dem mir die<br />
Rückmeldung für an<strong>der</strong>e Mitglie<strong>der</strong> hilfreich und s<strong>in</strong>nvoll<br />
ersche<strong>in</strong>t. Daher schicke ich Ihnen den folgenden Text<br />
für Ihr Archiv o<strong>der</strong> gerne auch für die Zeitschrift „weiterleben“.<br />
Dr. Klaus Rödler, AKG-Mitglied<br />
Max wurde <strong>in</strong> <strong>der</strong> 37. SSW als ‚Mangelgeburt’ geboren.<br />
Die Plazenta war nicht richtig mit gewachsen und <strong>der</strong><br />
Frauenarzt hatte diese Fehlentwicklung nicht bemerkt.<br />
Dadurch hatte er es verabsäumt, die Geburt früher, etwa<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> 32. o<strong>der</strong> 33. SSW e<strong>in</strong>zuleiten o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Kaiserschnitt<br />
durchführen zu lassen. So fiel die Tatsache erst<br />
auf, als beim ersten durchgeführten CTG die Herztöne<br />
unter den Wehen abstürzten, woraufh<strong>in</strong> die Mutter zum<br />
Notkaiserschnitt <strong>in</strong> die Uni-Kl<strong>in</strong>k e<strong>in</strong>geliefert wurde.<br />
Dort wurde uns nach ‚glücklicher’ Geburt und e<strong>in</strong>igen<br />
Diagnosen mitgeteilt, dass Max bereits e<strong>in</strong> vergrößertes<br />
Herz habe und leichte Hirnschädigungen sichtbar seien,<br />
woraus e<strong>in</strong>e wenigstens 6-wöchige Hungerphase geschlossen<br />
werden könne. E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d stelle erst se<strong>in</strong>e Bewegungen<br />
e<strong>in</strong>, dann würde das Herz aufgrund <strong>der</strong> erhöhten<br />
Belastung vergrößert und schließlich würde die<br />
durch die nicht ausreichende Herzleistung verursachte<br />
mangelnde Sauerstoffversorgung zu e<strong>in</strong>er Hirnschädigung<br />
führen. Dies <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Zustand<br />
<strong>der</strong> Plazenta führte zu <strong>der</strong> genannten Abschätzung.<br />
Ich vernachlässige das, was uns auf <strong>der</strong> Intensivstation<br />
wi<strong>der</strong>fahren ist und übergehe die ersten drei Jahre, <strong>in</strong><br />
denen wir versucht haben mit e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Normalität<br />
zu entwickeln, das <strong>in</strong> vielerlei H<strong>in</strong>sicht ‚nicht normal’ war.<br />
Man konnte Max oft nicht auf den Arm nehmen, weil er<br />
dann starr wurde. Er trank am Anfang nur M<strong>in</strong>imalmengen<br />
und we<strong>in</strong>te nicht. Mit allen Tricks versuchten wir ihn zu<br />
wenigstens 80 ml o<strong>der</strong> 100 ml zu bewegen. Und erst als<br />
wir ihn aufgegeben hatten und er mit 8 Monaten kurz vor<br />
dem Verhungern stand und wir das als se<strong>in</strong> Schicksal<br />
akzeptierten, kam e<strong>in</strong>e Wendung <strong>in</strong>s Spiel. Mit 12 Monaten<br />
wog Max ke<strong>in</strong>e 6 Kg! Und mit drei Jahren hatte er<br />
Eltern berichten<br />
se<strong>in</strong>e zweite große Bauch-OP und damit zum dritten Mal<br />
e<strong>in</strong>e unmittelbar lebensbedrohliche Situation h<strong>in</strong>ter sich.<br />
Das mag genügen, um deutlich zu machen, warum wir<br />
mit Max <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gegenwart lebten und <strong>in</strong> die Zukunft<br />
schauten. Wir wollten uns nicht <strong>in</strong> Schuldvorwürfen dem<br />
Arzt und auch uns gegenüber verlieren.<br />
Als Max drei Jahre alt war, bekam er e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Bru<strong>der</strong><br />
und an diesem konnte ich zum ersten Mal sehen und<br />
erleben, was e<strong>in</strong>e ‚normale’ Entwicklung ist. Auch wenn<br />
es sich merkwürdig anhört. Bis dah<strong>in</strong> war Max - trotz <strong>der</strong><br />
Krisen - für mich ‚normal’, und ich hatte die Perspektive<br />
dass wir da irgendwann, wenn auch verzögert rauskommen.<br />
Das Ausmaß <strong>der</strong> schon damals sichtbaren<br />
Auffälligkeiten und vor allem <strong>der</strong>en lebenslange Konsequenz<br />
habe ich damals ausgeblendet und so richtig ist<br />
es mir erst bewusst geworden, als Max 16 Jahre alt war<br />
und das Konzept e<strong>in</strong>er allmählichen Normalisierung ganz<br />
offensichtlich gescheitert war.<br />
Erst da konnte ich se<strong>in</strong>e geistige Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung und se<strong>in</strong>e<br />
autistische Symptomatik so weit anerkennen, dass ich<br />
dem Schritt zustimmte, ihn auf e<strong>in</strong>e anthroposophische<br />
Schule für ‚seelenpflege-bedürftige Menschen’ (Sollte das<br />
nicht jede Schule se<strong>in</strong>?) schicken. Und <strong>in</strong>zwischen lebt<br />
er mit se<strong>in</strong>en 22 Jahren glücklich (!) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anthroposophischen<br />
Lebensgeme<strong>in</strong>schaft.<br />
An se<strong>in</strong>em Bru<strong>der</strong> Paul, an dessen Entwicklung und auch<br />
an den bei dieser Schwangerschaft durchgeführten<br />
Ultraschalluntersuchungen habe ich mir zum ersten Mal<br />
bewusst gemacht, wie offensichtlich die Störung <strong>der</strong> ersten<br />
Schwangerschaft war und wie fahrlässig es von dem<br />
betreuenden Frauenarzt war, die Symptome zur Seite<br />
zu schieben und uns zu beruhigen. H<strong>in</strong>zu kam, dass Max<br />
(und wir mit ihm) <strong>in</strong>zwischen so viel durchgemacht hatten,<br />
dass ich das Gefühl hatte, es ist nicht gerecht, dass<br />
wir und Max den Fehler alle<strong>in</strong>e ausbaden müssen. Das<br />
führte mich dazu, Schadensersatz e<strong>in</strong>zufor<strong>der</strong>n und den<br />
Frauenarzt entsprechend zu verklagen.<br />
Dieser Prozess g<strong>in</strong>g <strong>in</strong> erster Instanz über 11 Jahre. Dabei<br />
verg<strong>in</strong>g das erste Drittel damit, die Fahrlässigkeit<br />
zum<strong>in</strong>dest so weit nachzuweisen, dass fehlende, bzw.<br />
mangelnde Dokumentation angeblich angeordneter (aber<br />
nicht durchgeführter) Untersuchungen zu e<strong>in</strong>er Beweislastumkehr<br />
führte und damit wir nicht mehr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Pflicht<br />
waren nachzuweisen, dass die Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung abwendbar<br />
gewesen wäre. Zu Anfang hatte die Gegenseite nämlich<br />
argumentiert, die Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung sei aufgrund <strong>der</strong> Plazenta<strong>in</strong>suffizienz<br />
unvermeidlich gewesen. E<strong>in</strong>e frühere Diagnose<br />
und Entb<strong>in</strong>dung hätte hier nichts geän<strong>der</strong>t.<br />
Nach <strong>der</strong> Beweislastumkehr g<strong>in</strong>g es vor allem um die<br />
Höhe des Vergleichs, wobei vor allem strittig war, wie<br />
37
Eltern berichten<br />
Leserbrief: Steuerliche Bewertung e<strong>in</strong>es Vergleichs<br />
e<strong>in</strong>e noch unklare Zukunft (Ich hoffte auf weitgehende<br />
Normalisierung auf <strong>der</strong> Grundlage e<strong>in</strong>er nichtakademischen<br />
Lebensperspektive.) zu bewerten sei. Gerade angesichts<br />
<strong>der</strong> schon damals hohen Arbeitslosenzahlen sei<br />
ja unklar, ob e<strong>in</strong>e durchgehende Beschäftigung zu Grunde<br />
gelegt werden kann.<br />
Die Möglichkeit e<strong>in</strong>er stationären Betreuung mit den ru<strong>in</strong>ösen<br />
Folgen für unser vorhandenes Familienvermögen<br />
musste mitbedacht werden. Die Ebene des Schmerzensgeldes.<br />
Und schließlich <strong>der</strong> Aspekt von f<strong>in</strong>anziellen Nachteilen<br />
bei e<strong>in</strong>er Zahlung. (Verlust <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldberechtigung<br />
durch eigenes E<strong>in</strong>kommen aus Z<strong>in</strong>sen und<br />
<strong>der</strong> Aspekt <strong>der</strong> Versteuerung <strong>der</strong> Zahlung.)<br />
Aus diesen Überlegungen g<strong>in</strong>g 2002 e<strong>in</strong> Vergleich hervor,<br />
auf den wir uns auch e<strong>in</strong>ließen, weil e<strong>in</strong>e Weiterführung<br />
durch mehr Instanzen im Falle e<strong>in</strong>es (absehbar für<br />
uns positiven) Urteils angesichts <strong>der</strong> Zeiträume nicht<br />
unzumutbar erschien. Es war e<strong>in</strong>e weise Entscheidung,<br />
weil <strong>der</strong> uns so gut beratende Anwalt bald darauf überraschend<br />
verstarb.<br />
Der Vergleich hatte folgende Eckdaten:<br />
1. Zur Abgeltung „sämtlicher bisheriger und auch zukünftiger<br />
Schmerzensgeldansprüche“ wurden unmittelbar zu<br />
zahlende 80.000 Euro festgesetzt.<br />
2. Ferner sollten „zur pauschalen Abgeltung sämtlicher<br />
künftig fällig werden<strong>der</strong> Erwerbs- und Rentenschäden an<br />
den Kläger am 19. Februar 2008 EUR 400.000“ überwiesen<br />
werden, wodurch auch „alle künftig fällig werdenden<br />
Sozialversicherungsbeiträge wie z.B. Krankenversicherungs-,<br />
<strong>Pflege</strong>versicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge<br />
abgegolten“ seien. Und: „Soweit <strong>der</strong> Kläger<br />
auf diesen Betrag Steuern entrichten muss, werden diese<br />
auf geson<strong>der</strong>ten Nachweis vom Beklagten getragen.“<br />
3. „Die Parteien setzen für diesen Vergleich voraus“, dass<br />
Max bis zu diesem Datum zu Hause versorgt ist und<br />
dass daher <strong>der</strong> bis dah<strong>in</strong> „angefallene und noch anfallende<br />
Mehrbedarf für Betreuung und <strong>Pflege</strong> durch die<br />
Zahlung nach Ziffer 1 und Ziffer 2 abgegolten wird.“<br />
4. Sofern nach dem genannten Datum e<strong>in</strong> „weiterer Mehrbedarf<br />
für Betreuung und <strong>Pflege</strong> (z.B. durch die Inanspruchnahme<br />
von Betreuungse<strong>in</strong>richtungen)“ besteht,<br />
„ersetzt <strong>der</strong> Beklagte die hierfür anfallenden Kosten, soweit<br />
nicht e<strong>in</strong> Sozialversicherungsträger e<strong>in</strong>rittspflichtig<br />
ist. Im Regressfall verbleibt es bei <strong>der</strong> Zahlungspflicht<br />
des Beklagten.“<br />
Uns war damals vor allem Punkt 3 wichtig, weil er sicher<br />
stellen sollte, dass im Falle e<strong>in</strong>er Unterbr<strong>in</strong>gung nicht<br />
se<strong>in</strong> eigenes, ihm im Prozess <strong>in</strong> 1 und 2 zugesprochenes<br />
38<br />
Vermögen opfern muss und dass auch nicht unser Vermögen,<br />
das er e<strong>in</strong>mal erben soll, angegriffen wird.<br />
Dieser Vergleich hat sich im Wesentlichen bewährt. Aus<br />
heutiger Sicht, angesichts <strong>der</strong> jetzt sichtbaren Schwere<br />
<strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, ist <strong>der</strong> Lohnersatzteil zu niedrig bemessen.<br />
Aber damals g<strong>in</strong>g ich noch davon aus, dass Max<br />
allemal ungelernt arbeiten und etwa 800 Euro selbständig<br />
verdienen könnte. An<strong>der</strong>erseits hätte e<strong>in</strong>e höhere<br />
Summe zwangsläufig zu e<strong>in</strong>em Verlust des K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldes<br />
geführt, was jetzt gerade noch erhalten bleibt, da wir<br />
das Vermögen weniger z<strong>in</strong>sorientiert angelegt haben,<br />
wodurch se<strong>in</strong> aktuelles E<strong>in</strong>kommen unter den Grenzen<br />
bleibt.<br />
Gerade hat uns das F<strong>in</strong>anzamt mitgeteilt, dass die nach<br />
Ziffer 3 vere<strong>in</strong>barte Zahlung „nicht steuerbar“ ist, womit<br />
es <strong>der</strong> Auffassung unseres Steuerberaters gefolgt ist. Es<br />
schreibt: „Derartige E<strong>in</strong>malzahlungen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>er <strong>der</strong> sieben<br />
E<strong>in</strong>kunftsarten zuzuordnen, son<strong>der</strong>n betreffen Vorgänge<br />
<strong>der</strong> nicht e<strong>in</strong>kommensteuerbaren Vermögensebene.<br />
Nach den BFH-Urteilen vom 25.10.94 (VIII R 79/91) und<br />
vom 26.11.08 (XR 31/07) unterliegen darüber h<strong>in</strong>aus<br />
Schadensersatzrenten nur <strong>in</strong> den Fällen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer,<br />
<strong>in</strong> denen Ersatz für an<strong>der</strong>e bereits steuerbare<br />
E<strong>in</strong>künfte geleistet wird.“<br />
Diese Nachricht war unter e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Aspekt erfreulich,<br />
den ich als e<strong>in</strong>ziges echtes Manko des Vergleichs<br />
sehe: Auf den ersten Blick könnte uns die Besteuerung<br />
egal se<strong>in</strong>, da ja <strong>der</strong> Vergleich den Beklagten zur Zahlung<br />
verpflichtet. Das spielt aber am Ende doch e<strong>in</strong>e Rolle,<br />
wenn es um die Gesamtdeckungssumme geht, die natürlich<br />
(woran ich damals nicht dachte) begrenzt ist. Die<br />
Entscheidung schont also den Topf <strong>der</strong> Versicherung und<br />
ermöglicht daher e<strong>in</strong>e längere Zahlung <strong>der</strong> Betreuungskosten.<br />
Zwar muss <strong>der</strong> verursachende Arzt (und se<strong>in</strong>e<br />
Erben) diese theoretisch lebenslang begleichen, aber<br />
faktisch wird es möglicherweise schwierig werden, dieses<br />
Geld auch e<strong>in</strong>zutreiben, wenn die Versicherung nicht mehr<br />
zahlt und <strong>der</strong> Arzt <strong>in</strong>zwischen längst verstorben ist.<br />
Hier wäre es vielleicht geschickter gewesen, wenn das<br />
möglich ist, die Versicherung selbst als zahlungspflichtig<br />
<strong>in</strong> den Vergleich zu schreiben statt den Arzt. Zum<strong>in</strong>dest<br />
hätte man damals aber die Höhe <strong>der</strong> vorhandenen Dekkung<br />
feststellen müssen, weil die Versicherung uns gegenüber<br />
schweigt und wir an dieser Stelle nun mit e<strong>in</strong>er<br />
Ungewissheit leben müssen.
<strong>Bei</strong> <strong>Pflege</strong> - <strong>TÜV</strong> <strong>genau</strong> <strong>h<strong>in</strong>sehen</strong><br />
Hanna Rieger, AKG-Vorstandsmitglied<br />
Der „<strong>Pflege</strong> - <strong>TÜV</strong>“ kann bei <strong>der</strong> Suche nach e<strong>in</strong>er stationären<br />
o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er ambulanten E<strong>in</strong>richtung hilfreich und<br />
nützlich se<strong>in</strong>, wenn man se<strong>in</strong>e Ergebnisse zu lesen versteht.<br />
Aus den zahlreichen E<strong>in</strong>zelkriterien s<strong>in</strong>d diejenigen<br />
heraus zu kristallisieren, die für die <strong>in</strong>dividuelle Situation<br />
e<strong>in</strong>es Bedürftigen beson<strong>der</strong>s bedeutsam s<strong>in</strong>d.<br />
Wie vom Gesetzgeber gefor<strong>der</strong>t, können die ersten Zensuren<br />
<strong>in</strong>zwischen im Internet nachgelesen werden. Es<br />
s<strong>in</strong>d dort erst relativ wenige Ergebnisse aufgelistet, da<br />
das Bewertungsverfahren kompliziert und zeitaufwändig<br />
ist. Doch die Ergebnisse sollen von Woche zu Woche<br />
mehr werden.<br />
Die Ergebnisse können auf <strong>der</strong> „<strong>Pflege</strong>lotse“ genannten<br />
Internetseite www.pflegelotse.de e<strong>in</strong>gesehen werden. Die<br />
Internetseite wird vom Verband <strong>der</strong> Ersatzkassen (Vdek)<br />
betreut. Die Seite ist allgeme<strong>in</strong> zugänglich, unabhängig<br />
von <strong>der</strong> Kassenzugehörigkeit.<br />
Der mediz<strong>in</strong>ische Dienst <strong>der</strong> Krankenkassen (MDK) prüft<br />
bei ambulanten E<strong>in</strong>richtungen 3 Qualitätsbereiche, die<br />
bewertet werden und zusätzlich wird e<strong>in</strong>e Befragung <strong>der</strong><br />
Bewohner durchgeführt, wobei die Ergebnisse <strong>der</strong> Befragung<br />
nicht <strong>in</strong> die Benotung e<strong>in</strong>fließen.<br />
<strong>Bei</strong>spiel 1<br />
MDK-Prüfung am 20.7.2009<br />
Anzahl <strong>der</strong> versorgten Kunden: 36<br />
Anzahl <strong>der</strong> <strong>in</strong> die Prüfung e<strong>in</strong>bezogenen<br />
pflegebedürftigen Menschen: 5<br />
Anzahl <strong>der</strong> befragten Kunden: 5<br />
Dieses <strong>Bei</strong>spiel zeigt, dass die Repräsentativität <strong>der</strong> Ergebnisse<br />
stark zu bezweifeln ist, da nur 5 von <strong>in</strong>sgesamt<br />
36 Kunden befragt wurden!<br />
Auffallend ist die Note „befriedigend“ im Qualitätsbereich<br />
„Ärztliche verordnete pflegerische Leistungen“: Von den<br />
10 Fragen zu diesem Qualitätsbereich wurden nur drei<br />
Fragen beantwortet, zwei davon mit Note 1, e<strong>in</strong>e Frage<br />
mit Note 5! Die Frage, die mit 5 bewertet wurde, hat die<br />
Nr.18. Sie lautete: „Basieren die pflegerischen Maßnah-<br />
<strong>Pflege</strong><br />
men zur Behandlung <strong>der</strong> chronischen Wunden o<strong>der</strong> des<br />
Dekubitus auf dem aktuellen Stand des Wissens?“ Bemerkenswert<br />
ist, dass dieses Kriterium nur bei e<strong>in</strong>em<br />
Patienten geprüft werden konnte!<br />
Offensichtlich lag bei diesem Patient e<strong>in</strong> ernsthaftes Problem<br />
vor! Jedenfalls drückt diese e<strong>in</strong>zelne Bewertung<br />
mit <strong>der</strong> Note 5 das Ergebnis für diesen Qualitätsbereich<br />
auf 2,9!<br />
Für e<strong>in</strong>e objektive Bewertung dieses Qualitätsbereiches<br />
müssten Aussagen auch zu den an<strong>der</strong>en sieben Kriterien<br />
vorliegen und es müsste e<strong>in</strong>e aussagefähige Stichprobe<br />
vorhanden se<strong>in</strong>.<br />
Es ist auf jeden Fall s<strong>in</strong>nvoll, die jeweiligen E<strong>in</strong>zelergebnisse<br />
<strong>der</strong> <strong>in</strong>sgesamt 37 Gütekriterien e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung<br />
<strong>genau</strong> zu prüfen. Um die Erfahrung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Gebiet zu ermessen, sollte<br />
man auch die angegebene Anzahl <strong>der</strong> Menschen beachten,<br />
bei denen das Kriterium überhaupt geprüft werden<br />
konnte!<br />
<strong>Bei</strong>spiel 2<br />
MDK-Prüfung am 20.7.2009<br />
Anzahl <strong>der</strong> versorgten Kunden: 47<br />
Anzahl <strong>der</strong> <strong>in</strong> die Prüfung e<strong>in</strong>bezogenen<br />
pflegebedürftigen Menschen: 5<br />
Anzahl <strong>der</strong> befragten Kunden: 5<br />
Hier handelt es um e<strong>in</strong>e stationäre E<strong>in</strong>richtung. Aus diesem<br />
Grund werden nicht drei, son<strong>der</strong>n vier Qualitätsbereiche<br />
mit <strong>in</strong>sgesamt 64 E<strong>in</strong>zelkriterien geprüft.<br />
Im Qualitätsbereich 2 fällt sofort auf, dass im H<strong>in</strong>blick<br />
auf die <strong>Pflege</strong> Demenzkranker dreimal die Note 5 erteilt<br />
wurde! Als <strong>Bei</strong>spiel ist die Frage Nr. 37 zu nennen:<br />
Werden bei Bewohnern mit Demenz Angehörige und Bezugspersonen<br />
<strong>in</strong> die Planung <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> e<strong>in</strong>bezogen?<br />
Trotz dieser e<strong>in</strong>deutigen Qualitätsmängel erhält diese<br />
E<strong>in</strong>richtung im Qualitätsbereich 2 noch die Note 2,2!<br />
Die Durchschnittsnote kann daher e<strong>in</strong> irreführendes Bild<br />
39
<strong>Pflege</strong><br />
<strong>Bei</strong> <strong>Pflege</strong> - <strong>TÜV</strong> <strong>genau</strong> <strong>h<strong>in</strong>sehen</strong><br />
von <strong>der</strong> Qualität e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung geben. Die wesentlichen<br />
Kriterien sollten deshalb <strong>genau</strong> geprüft und am<br />
besten vor Ort besprochen werden.<br />
Die Verbraucherzentrale Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz hat e<strong>in</strong>e Anleitung<br />
für den Umgang mit Qualitätsberichten herausgegeben.<br />
Die Broschüre kann über die Verbraucherzentrale<br />
(Telefon: 06131/ 28480) bezogen o<strong>der</strong> im Internet unter<br />
www.vz-rlp.de heruntergeladen werden.<br />
So funktioniert <strong>der</strong> „<strong>Pflege</strong>lotse“:<br />
1. Sie rufen die Internetseite www.pflegelotse.de auf.<br />
2. Sie klicken den Knopf „Zur Suche“ an und geben<br />
den gewünschten Ort und den Umkreis e<strong>in</strong>.<br />
3. Sie werden gefragt, ob „alle“ E<strong>in</strong>richtungen o<strong>der</strong><br />
nur die mit „Transparenzbericht“ (d. h. <strong>Pflege</strong>-<br />
<strong>TÜV</strong>-Ergebnisse) gewünscht werden.<br />
Belassen Sie die E<strong>in</strong>stellung „alle E<strong>in</strong>richtungen“, so<br />
erhalten Sie e<strong>in</strong>en Überblick über das <strong>Pflege</strong>angebot<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Region e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Kosten!<br />
Wählen Sie die „E<strong>in</strong>richtungen mit Transparenzbericht“,<br />
werden nur diejenigen <strong>Pflege</strong>angebote<br />
gezeigt, für die bereits Noten nach dem neuen<br />
Qualitäts-Prüfungsverfahren vergeben wurden.<br />
Die Benotung entspricht den Schulnoten<br />
Für Sie notiert:<br />
Steuern sparen leicht gemacht<br />
Neuer Ratgeber hilft Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
bei <strong>der</strong> Steuererklärung<br />
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbeh<strong>in</strong>-<strong>der</strong>te<br />
Menschen e. V. hat se<strong>in</strong> jährliche neu ersche<strong>in</strong>endes Steuermerkblatt<br />
für Familien mit beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n aktualisiert.<br />
Es hift Eltern beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Familien mit beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />
Angehörigen o<strong>der</strong> berufstätigen Erwachsenen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung,<br />
mögliche Steuervorteile geltend zu machen. Das<br />
Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau <strong>der</strong> Formulare<br />
für die Steuererklärung 2009. So kann diese schrittweise<br />
und schnell bearbeitet werden.<br />
Das Steuermerkblatt 2009/2010 berücksichtigt unter an<strong>der</strong>em<br />
die Erhöhung des K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldes sowie das Urteil des<br />
Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale. Erstmals<br />
wird anhand konkreter <strong>Bei</strong>spiele erläutert, ob Eltern erwachsener<br />
Menschen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen e<strong>in</strong> Anspruch auf K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld<br />
zusteht. Das Steuermerkblatt gibt auch zahlreiche<br />
Tipps zu kritischen o<strong>der</strong> strittigen Fragen, Verfügungen o<strong>der</strong><br />
Entscheidungen des Bundesf<strong>in</strong>anzhofs.<br />
Zu beziehen im Internet: www.bvkm.de, Rubrik „Recht und<br />
Politik“, Steuermerkblatt 2008.<br />
40
Vermischtes<br />
Bremen, im Sommer 2009<br />
Erster Spezialhandel für gebrauchte Therapierä<strong>der</strong> TheraMobile <strong>in</strong> Bremen<br />
Die ersten Vögel zwitschern morgens vorm Fenster, das<br />
Thermometer zeigt Plus-Grade und die Tage werden wie<strong>der</strong><br />
länger: Der Frühl<strong>in</strong>g steht offensichtlich vor <strong>der</strong> Tür!<br />
Höchste Zeit also, den alten Drahtesel fahrtauglich zu machen<br />
- o<strong>der</strong> sich direkt e<strong>in</strong>en neuen anzuschaffen.<br />
Während viele auf das Angebot von Baumärkten und Discountern<br />
zurückgreifen können, s<strong>in</strong>d Menschen mit Handicap<br />
auf spezielle Rä<strong>der</strong> angewiesen. Diese s<strong>in</strong>d mit mehreren<br />
hun<strong>der</strong>t, teilweise sogar mehreren tausend Euro, weit entfernt<br />
von Dump<strong>in</strong>gpreisen und damit nicht für jeden erschw<strong>in</strong>glich.<br />
Abhilfe schafft TheraMobile, das erste Spezialgeschäft für<br />
gebrauchte Therapierä<strong>der</strong> <strong>in</strong> Bremen. Thomas Uhe eröffnete<br />
es im Januar 2009 um Menschen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen<br />
bezahlbare Fahrzeuge für mehr Mobilität, Eigenständigkeit<br />
und Unabhängigkeit anzubieten.<br />
Die Kosten für die Mobile liegen deutlich unter dem Neupreis,<br />
doch die Qualität stimmt. E<strong>in</strong>e zertifizierte Fahrradwerkstatt<br />
prüft die Modelle professionell auf Verkehrssicherheit<br />
und Leichtgängigkeit und zeichnet sie mit e<strong>in</strong>em<br />
Gütesiegel aus. Entsprechend <strong>der</strong> Bedürfnisse und Fähigkeiten<br />
des Fahrers hat TheraMobile für jedes Handicap und<br />
jedes Portemonnaie den passenden Weggefährten. Das national<br />
größte Angebot gebrauchter Therapierä<strong>der</strong> umfasst<br />
alle gängigen Hilfsmittelmarken und bietet Dreirä<strong>der</strong>, therapeutische<br />
Tandems, Rollstuhlfahrrä<strong>der</strong>, E-Scooter und<br />
Handbikes. Auch preisgünstige Bastlermodelle für Tüftler,<br />
die Spass am werkeln haben, s<strong>in</strong>d im Sortiment. In Zukunft<br />
sollen außerdem Maßanfertigungen und Zubehörteile angeboten<br />
werden. Wer se<strong>in</strong> Gebrauchtes verkaufen o<strong>der</strong> <strong>in</strong><br />
Zahlung geben möchte, wird bei TheraMobile ebenfalls gut<br />
bedient.<br />
Auf <strong>der</strong> Internetseite www.theramobile.de ist bislang nur e<strong>in</strong><br />
kle<strong>in</strong>er Teil des umfassenden Angebots zu sehen. Die gesamte<br />
Bandbreite gibt es vor Ort <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er urigen Scheune:<br />
Hier berät Thomas Uhe Interessierte nach Absprache fachmännisch,<br />
<strong>in</strong>dividuell und ausführlich. Wer das Ganze mit<br />
e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en Familienausflug komb<strong>in</strong>ieren will, schaut an<br />
e<strong>in</strong>em Samstag vorbei. <strong>Bei</strong> schönem Wetter soll mit Leckereien<br />
vom Grill dann auch für das leibliche Wohl gesorgt<br />
werden.<br />
Der Grün<strong>der</strong> Thomas Uhe ist Vater von drei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und<br />
Bru<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten <strong>Pflege</strong>schwester. Mit dem Ziel e<strong>in</strong><br />
sozial- und umweltverträgliches, sowie nachhaltig wirtschaftendes<br />
Unternehmen zu schaffen, Menschen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />
e<strong>in</strong> Stück Mobilität, Freiheit und e<strong>in</strong>e leichtere Bewältigung<br />
des Alltags zu ermöglichen, eröffnete er am 15.01.2009<br />
TheraMobile.<br />
Kontakt: TheraMobile Thomas Uhe<br />
Borgfel<strong>der</strong> Heerstraße 66a<br />
28357 Bremen<br />
Telefon 0421 - 380 48 93<br />
Mobil 0172 - 406 64 26<br />
Mail: service@theramobile.de<br />
Internet: www.theramobile.de<br />
Bald ist es soweit! Bald eröffnen wir abgesehen von unserem<br />
Standort <strong>in</strong> Lilienthal/Mittelbauer unseren neuen<br />
Standort <strong>in</strong> Bayern und e<strong>in</strong>e weitere <strong>in</strong> Lilienthal.<br />
Standort Bayern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe von Regensburg:<br />
TheraMobile, Handwerker Str. 16, 94559<br />
Anzeige<br />
41
Geburt<br />
42
Rhe<strong>in</strong>pfalz, 8.10.09<br />
Geburt<br />
43<br />
30.09.09
Vere<strong>in</strong>sleben<br />
Anregungen, wie Eltern <strong>in</strong> unserem Vere<strong>in</strong> Hilfestellung bekommen können.<br />
Gerd Schmidt, AKG-Vorstandsmitglied<br />
Als langjähriges AKG-Mitglied möchte ich noch e<strong>in</strong>mal<br />
darauf h<strong>in</strong>weisen, dass <strong>der</strong> AKG nicht nur bei <strong>der</strong> Frage<br />
nach <strong>der</strong> Ursache des Geburtsschadensfalles Hilfestellung<br />
leisten kann, son<strong>der</strong>n auch <strong>in</strong> allen an<strong>der</strong>en Fragen,<br />
die sich zwangsläufig bei e<strong>in</strong>em beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>d<br />
ergeben.<br />
Die Problematik fängt damit an, dass man <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />
ohne beson<strong>der</strong>e Instruktionen mit se<strong>in</strong>em beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />
K<strong>in</strong>d aus dem Krankenhaus entlassen wird. Man ist zunächst<br />
ziemlich ratlos, wie mit <strong>der</strong> neuen Situation umzugehen<br />
ist. Man taucht nicht nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e neue Welt e<strong>in</strong>,<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> man sich zurecht f<strong>in</strong>den muss, son<strong>der</strong>n man hat<br />
auch e<strong>in</strong> Zeitproblem, sich das nötige Wissen schnell zu<br />
erarbeiten. E<strong>in</strong>igen wird das gel<strong>in</strong>gen, den meisten fällt<br />
es sehr schwer, wenn sie nur auf sich alle<strong>in</strong> gestellt s<strong>in</strong>d.<br />
Hier nun kann <strong>der</strong> AKG (<strong>genau</strong>er die Mitglie<strong>der</strong> unseres<br />
Vere<strong>in</strong>s) Hilfestellung leisten. Wir verstehen uns als<br />
Selbsthilfegruppe zu allen Fragen, die unsere beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong> betreffen. Ich kann Ihnen nur ans Herz legen,<br />
die Erfahrungen <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>smitglie<strong>der</strong> zu nutzen. Warum<br />
bei Null anfangen, wenn viele Fragen von unseren<br />
Mitglie<strong>der</strong>n beantwortet werden können?<br />
Wie sollte man dabei vorgehen?<br />
Es gibt mehrere Möglichkeiten: Zunächst ist es naheliegend,<br />
mit betroffenen Eltern <strong>in</strong> <strong>der</strong> näheren Umgebung<br />
Kontakt aufzunehmen bzw. sich zu treffen. Man sieht<br />
dabei, dass es auch noch an<strong>der</strong>e Familien gibt, die <strong>in</strong><br />
ähnlicher Weise betroffen s<strong>in</strong>d. Wenn man hierbei erkennt,<br />
dass diese Eltern mit ihrem K<strong>in</strong>d schon viel erreicht<br />
haben, ist man meist sehr viel motivierte, ebenfalls<br />
die Probleme anzugehen. Dazu kommt, dass<br />
meistens auch viele Anregungen mit nach Hause genommen<br />
werden.<br />
E<strong>in</strong>e weitere Möglichkeit ist die, Fragen <strong>in</strong> schriftlicher<br />
Form (mit Anschrift, Tel.-Nr. etc.) dem AKG zukommen<br />
zu lassen. Die Fragestellungen werden dann entwe<strong>der</strong><br />
<strong>in</strong> den aktuellen Mitteilungen o<strong>der</strong> im AKG-Heft „weiterleben“<br />
veröffentlicht. So haben unsere Mitglie<strong>der</strong> die<br />
Möglichkeit, Ihnen ihre Erfahrungen auf direktem Wege<br />
weiter geben zu können.<br />
Sicherlich ist auch unsere jährliche Hauptversammlung<br />
e<strong>in</strong>e ideale Möglichkeit, sich umfassend zu <strong>in</strong>formieren.<br />
Aus me<strong>in</strong>er Sicht hatte ich je nach Alter unseres K<strong>in</strong>des<br />
folgende Fragen, die mich beschäftigten:<br />
Gibt es K<strong>in</strong><strong>der</strong>, die ähnlich geschädigt s<strong>in</strong>d wie me<strong>in</strong><br />
K<strong>in</strong>d? Was machen die an<strong>der</strong>en Eltern <strong>in</strong> diesem Fall?<br />
Man sollte auch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Stadt versuchen, mit Eltern<br />
beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter K<strong>in</strong><strong>der</strong> Kontakt aufzunehmen. Vielleicht erfährt<br />
man auch etwas vom K<strong>in</strong><strong>der</strong>arzt o<strong>der</strong> es gibt e<strong>in</strong>en<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong><strong>der</strong>. Zwangsläufig entsteht<br />
die Frage, welche Therapie für me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d die rich-<br />
44<br />
tige ist. Welche Therapien gibt es überhaupt? S<strong>in</strong>d die<br />
<strong>in</strong> Deutschland üblichen Therapien (Bobath und Voitha)<br />
die optimalen Therapien für das K<strong>in</strong>d?<br />
E<strong>in</strong> sehr weites Feld. Es gibt dabei sehr aufwendige (<strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Regel erfolgreiche) Therapien, die aber nur S<strong>in</strong>n<br />
machen, wenn man genug Hilfe zu Haus hat. Alle<strong>in</strong><br />
schafft man das meistens nicht.<br />
Fragen bei externer Betreuung entstehen meist schon<br />
im K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten. Man muss immer sehr <strong>genau</strong> h<strong>in</strong>schauen,<br />
was dort geschieht, gehen Sie nicht davon aus, dass<br />
je<strong>der</strong> Betreuer gleich weiß, wie mit Ihrem K<strong>in</strong>d umzugehen<br />
ist. Man sollte im Vorfeld dafür Sorge tragen, dass<br />
die wichtigen Betreuungsaufgaben e<strong>in</strong>gehend dargestellt<br />
werden. Es kann auch nicht schaden, dies <strong>in</strong> schriftlicher<br />
Form zu dokumentieren. Vor allem muss man vermeiden,<br />
dass folgeschwere Fehler durch fehlende Informationen<br />
entstehen. E<strong>in</strong>en Tag mal dabei zu se<strong>in</strong>, kann<br />
nicht schaden. Kontrolle ist immer sehr wichtig!<br />
Auch das Thema Schule ist nicht e<strong>in</strong>fach. Aus me<strong>in</strong>er<br />
Erfahrung haben ganz wenige Pädagogen die nötige<br />
Erfahrung, wie mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung umzugehen ist.<br />
E<strong>in</strong> simples <strong>Bei</strong>spiel:<br />
Unser K<strong>in</strong>d saß die ersten 2 Jahre - wie alle an<strong>der</strong>en<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong> auch - auf e<strong>in</strong>em Holzstuhl <strong>in</strong> <strong>der</strong> Klasse. Da sie<br />
nicht laufen konnte, also kaum Gesäßmuskeln hatte,<br />
kann man nur erahnen, was unser K<strong>in</strong>d stundenlang ausgehalten<br />
hat. Sprachlich konnte sie das damals noch nicht<br />
thematisieren. Nachdem ich das realisiert hatte, habe<br />
ich unserem K<strong>in</strong>d sofort e<strong>in</strong>en orthopädischen, weich<br />
gepolsterten Stuhl besorgt. Nur am Rande sei erwähnt,<br />
dass allen Lehrern orthopädische Stühle zur Verfügung<br />
standen<br />
Sicherlich ist es auch vorteilhaft, Mitglied <strong>der</strong> Schulpflegschaft<br />
zu se<strong>in</strong>. Nur so erfährt man viel und kann etwas<br />
bewirken. Meistens allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> sehr bescheidenem<br />
Rahmen.<br />
Es gibt viele weitere Themen:<br />
Wie kommt man mit <strong>der</strong> Situation zurecht?<br />
Leidet die Ehe/Beziehung?<br />
Wie gehe ich mit <strong>der</strong> Sexualität me<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des um?<br />
Wie bekomme ich Hilfe? F<strong>in</strong>anzielle Hilfe von <strong>der</strong> Krankenkasse/Sozialamt,<br />
Helfer wie Zivis o<strong>der</strong> Helfer von<br />
Trägervere<strong>in</strong>en (Caritas, Malteser, Diakonie etc.).<br />
Das Normale ist, dass sich immer wie<strong>der</strong> neue Probleme<br />
e<strong>in</strong>stellen. Man sollte, und das ist me<strong>in</strong>e Schlussbemerkung,<br />
nicht alle<strong>in</strong>e damit se<strong>in</strong>. Man braucht e<strong>in</strong>fach<br />
e<strong>in</strong> Netzwerk mit kompetenten Ansprechpartnern.<br />
Betroffene Eltern würde ich dabei <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rangordnung<br />
ganz oben ansiedeln.
AKG e. V. auf dem Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz Tag 2009<br />
Siegfried Lutz<br />
Der Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz-Tag 2009 fand <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit vom 3.<br />
Juli bis zum 5. Juli <strong>in</strong> Bad Kreuznach statt.<br />
Auf <strong>der</strong> sogenannten „Selbsthilfemeile“, auf <strong>der</strong> sich viele<br />
geme<strong>in</strong>nützige Vere<strong>in</strong>e und Verbände präsentierten und<br />
ihre Arbeit den Besuchern vorstellten, war wie<strong>der</strong>um auch<br />
<strong>der</strong> AKG e. V. aktiv. Wie jedes Jahr zog <strong>der</strong> Pavillon des<br />
AKG beson<strong>der</strong>s werdende Eltern, junge Familien, <strong>Pflege</strong>kräfte<br />
und betroffene Altern an.<br />
Manche Besucher waren erstaunt über die vielseitigen<br />
Aktivitäten des AKG e. V. und an<strong>der</strong>e total überrascht,<br />
als sie erfuhren, dass es überhaupt e<strong>in</strong>en solchen Vere<strong>in</strong><br />
mit se<strong>in</strong>en speziellen Aufgaben und Zielen gibt. Gerne<br />
wurde auch auf das ausgelegte Informationsmaterial<br />
zugegriffen. Dass bei 300 000 Besuchern <strong>in</strong> den drei<br />
Tagen die „Selbsthilfemeile“ - und somit auch <strong>der</strong> AKG<br />
e. V. - regen Zuspruch hatte, war natürlich beson<strong>der</strong>s<br />
erfreulich.<br />
Auch 2009 hatte <strong>der</strong> Stand des AKG e. V. hohen Besuch.<br />
Am Freitag, den 3. Juli 09 besuchte die Staatsm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />
für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, Frau Malu<br />
Dreyer den Stand und am folgenden Samstag war <strong>der</strong><br />
M<strong>in</strong>isterpräsident von Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, Herr Kurt Beck<br />
Gast an unserem Stand.<br />
www.<br />
arbeitskreis<br />
Forum<br />
kunstfehler<br />
Geburts<br />
hilfe.<br />
Schauen Sie nach<br />
Auf unserer WebSeite<br />
ist e<strong>in</strong><br />
für Eltern<br />
e<strong>in</strong>gerichtet.<br />
www.arbeitskreis-kunstfehler-geburtshilfe.de<br />
Vere<strong>in</strong>sleben<br />
Hanna Rieger war auch an e<strong>in</strong>em Tag dabei und hat<br />
<strong>in</strong> dieser Zeit den Stand mitbetreut.<br />
.www.www.www.www.<br />
Die besten Geheimtipps aus dem Internet!<br />
Die neue Ausgabe des führenden deutschen Internet-Guides<br />
„Das Web-Adressbuch für Deutschland“<br />
präsentiert die besten und wichtigsten Internet-<br />
Adressen auf e<strong>in</strong>en Blick!<br />
Zu über 1.700 Themenbereichen werden jeweils die<br />
zwei bis zehn absoluten Top-Adressen aus dem Internet<br />
übersichtlich im Web-Adressbuch präsentiert. Die Redaktion<br />
testet, bewertet und vergleicht jedes Jahr aufs<br />
Neue alle Web-Seiten und hat aus den Tiefen des<br />
Internets auch diesmal wie<strong>der</strong> die besten Perlen herausgefischt.<br />
Darunter s<strong>in</strong>d auch viele neue, eher unbekannte<br />
Surf-Tipps zu denaktuellen Trends.<br />
Mit Hilfe des Web-Adressbuches spart man sich das<br />
ewige Herumsurfen und Durcharbeiten <strong>der</strong> Trefferlisten<br />
<strong>in</strong> Suchmasch<strong>in</strong>en und stößt auf viele <strong>in</strong>teressante und<br />
praktische Web-Seiten, die bei den Suchmasch<strong>in</strong>en im<br />
Netz gar nicht o<strong>der</strong> nur sehr schwer zu f<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d!<br />
Neu: E<strong>in</strong> Special zum Thema Gesundheit & Wellness.<br />
Für nur 16,90 Euro ist „Das Web-Adressbuch für<br />
Deutschland 2010“ ab Oktober 2009 überall im Buchund<br />
Zeitschriftenhandel erhältlich (ISBN 978-3-934517-<br />
10-3).<br />
Weitere Infos: www.web-adressbuch.de<br />
45
Vermischtes<br />
www.arbeitskreiskunstfehlergeburtshilfe.de<br />
46
Liebe Eltern, Liebe Mitglie<strong>der</strong>,<br />
nach dem obigen Motto möchten wir Sie herzlich bitten<br />
an unserer Zeitschrift weiterleben mitzuarbeiten. Bitte<br />
senden Sie uns doch Berichte über Ihre K<strong>in</strong><strong>der</strong>. Und<br />
Fotos können wir beson<strong>der</strong>s gut gebrauchen!<br />
Sie haben sicher ganz viel zu berichten über ihre K<strong>in</strong><strong>der</strong>,<br />
über Therapien, über Urlaube, Feste, Schule, und was<br />
sonst noch alles <strong>in</strong> Ihrem Leben passiert. Sie haben so<br />
viele Erfahrungen, lassen Sie doch alle daran teilhaben.<br />
Sicher ist, dass Sie an<strong>der</strong>en Eltern bestimmt etwas zu<br />
berichten haben und das macht an<strong>der</strong>en Mut, Freude,<br />
tröstet o<strong>der</strong> <strong>in</strong>formiert e<strong>in</strong>fach.<br />
Dabei müssen Sie nicht wie e<strong>in</strong> Profi schreiben können:<br />
Erzählen sie uns e<strong>in</strong>fach Ihre Geschichte - ggfls. wird<br />
e<strong>in</strong>e Journalist<strong>in</strong> sie leicht überarbeiten und druckreif<br />
machen.<br />
Wir freuen uns auch über kle<strong>in</strong>e Kunstwerke, die Ihre<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong> gemalt haben<br />
Was Sie alles zum Leben <strong>in</strong><br />
Wohnheimen wissen sollten<br />
Zu bestellen beim AKG<br />
Vermischtes<br />
Machen Sie mit:<br />
Nichts ist so wichtig, wie die Hilfe und <strong>der</strong> Erfahrungsaustausch untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong>“!<br />
Fotos können wir entwe<strong>der</strong> auf Papier, gern auch digital (dann muss die<br />
jeweilige Fotodatei aber m<strong>in</strong>destens 600 Kilobyte - besser noch viel größer<br />
se<strong>in</strong>) geschickt weren, Texte brauchen wir als Word-Dateien.<br />
Fotos, Bil<strong>der</strong> und<br />
Berichte wünschen<br />
wir uns von Ihnen.<br />
Wir brauchen Ihre Hilfe<br />
Bitte spenden Sie. Je<strong>der</strong> Euro hilft und wir<br />
freuen uns auch über kle<strong>in</strong>e Beträge<br />
47
Vermischtes<br />
48
Vermischtes<br />
49
Aufnahmeantrag<br />
50
Der Vorstand Kontaktpersonen <strong>in</strong> Ihrer Nähe<br />
Der AKG<br />
Geschäftsführen<strong>der</strong> Vorstand Erika Crombag Patrick Motsch<br />
Nußbaumer Str. 280 Marie-Curie-R<strong>in</strong>g 7<br />
Dr. Roland Uphoff 50825 Köln 66802 Überherrn<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> Telefon: 0221 - 5504551 Telefon: 06863 - 685084<br />
He<strong>in</strong>rich-von-Kleist-Str. 4<br />
53113 Bonn Wolfgang Fleitz Kerst<strong>in</strong> Nolte<br />
Telefon: 0228 - 5389488 Käthe-Kollwitz-Str. 10 Hasellohweg 10<br />
Email: mail@uphoff.de 79111 Freiburg 90766 Fürth<br />
Telfon: 0761 - 4787838 Telefon: 0911 - 764841<br />
Irmgard Ochsenknecht<br />
Stellvertretende Vorsitzende Ursula Jahn-Detmer Inke Reichert<br />
Rhe<strong>in</strong>gaustr. 22 Meyerhofweg 12 Netzeplatz 3<br />
12161 Berl<strong>in</strong> 49086 Osnabrück 17509 Lubm<strong>in</strong><br />
Telefon: 030 - 81826881 Telefon: 0541-385748 Telefon: 038354 - 31712<br />
Email: irmoc@web.de<br />
Beate Kle<strong>in</strong> Norbert Schlüter<br />
Hanna Rieger Abt-Leonhard-Weg 4 Esterner Grenzweg 18<br />
Bienwaldmühle 4a 88074 Meckenbeuren 48712 Gescher<br />
76779 Scheibenhardt Telefon: 07542 - 980510 Telefon: 02542 - 6492<br />
Telefon: 06340 - 8904<br />
Email: hanna.rieger@t-onl<strong>in</strong>e.de Georg Kuchelbauer Judith Schmidt<br />
Hai<strong>der</strong> Str. 18 Im Kessel 12<br />
84558 Kirchweidach 66640 Namborn<br />
Erweiterter Vorstand Telefon: 08623-1207 Telefon: 06857 - 6545<br />
Gerd Schmidt<br />
Paul-Pieper-Str. 22 Kerst<strong>in</strong> Moschel-Haenle Alexandra Teipel<br />
40625 Düsseldorf Mühlgasse 22 Posthornweg 6<br />
Telefon: 0211 - 299252 66440 Blieskastel 44339 Dortmund<br />
Email: gik.schmidt@web.de Telefon: 06942-930183 Telefon: 0231 - 850138<br />
Christ<strong>in</strong>e Feick<br />
Gustav-Hirschfeld-R<strong>in</strong>g 54<br />
96450 Coburg<br />
Telefon: 09561 - 511498<br />
Email:christ<strong>in</strong>e.feick@hotmail.de<br />
Unsere Sprechzeiten:<br />
Montag bis Mittwoch<br />
10 bis 15 Uhr<br />
Donnerstag 10 bis 17 Uhr<br />
So können Sie uns erreichen:<br />
Die Geschäftsstelle<br />
<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Kunstfehler</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geburtshilfe e. V.<br />
Zentrale Beratungs- und Dokumentationsstelle<br />
Marlis Meierl<strong>in</strong>g<br />
Ludwigstr. 16<br />
44135 Dortmund<br />
Telefon 0231 - 525872<br />
Fax 0231 - 526048<br />
Email AKGeV@web.de<br />
www:arbeitskreis-kunstfehler-geburtshilfe.de<br />
Impressum<br />
Herausgeber: <strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Kunstfehler</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geburtshilfe e.V.<br />
Verantwortlich: Der Vorstand, Geschäftsstelle Ludwigstr. 16, 44135 Dortmund<br />
Redaktion: Marlis Meierl<strong>in</strong>g, AKG-Geschäftsstelle<br />
Layout: Barbara Schaffert, Dortmund; Marlis Meierl<strong>in</strong>g<br />
Konto: Sparkasse Dortmund, Konto-Nr. 161007986, BLZ 44050199<br />
Copyright: beim AKG e.V., Mit Namen gekennzeichnete Artikel geben die Me<strong>in</strong>ung des Verfassers wie<strong>der</strong><br />
Der Nachdruck von Artikeln, soweit sie nicht schon als Nachdruck aus an<strong>der</strong>en Zeitschriften gekennzeichnet<br />
s<strong>in</strong>d, ist unter folgen<strong>der</strong> Quellenangabe gestattet: „AKG e.V. weiterleben Nr….“ Belegexemplar erwünscht.<br />
ISSN 0934-5817<br />
Preis: Der Bezugspreis beträgt 5,- Euro, bei Versand 6,- Euro<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Mitgliedschaft wird „weiterleben“ ohne beson<strong>der</strong>e Bezugsgebühr geliefert. Alte Ausgaben<br />
können, soweit noch verfügbar, gegen Vorauszahlung von 6,- Euro pro Heft gegen Scheck o<strong>der</strong> Überweisung<br />
angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
51<br />
www.arbeitskreis-kunstfehler-geburtshilfe.de
www.arbeitskreiskunstfehlergeburtshilfe.de<br />
Die folgenden<br />
Broschüren und<br />
Infomaterialien<br />
können <strong>in</strong> <strong>der</strong> AKG-<br />
Geschäftsstelle<br />
gegen Portokosten<br />
angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
Bitte rufen Sie an<br />
o<strong>der</strong> mailen Sie uns!<br />
- Das Testament - Vererben zugunsten beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter Menschen, Hrsg. bvkm<br />
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung nach dem SGB XII<br />
Merkblatt für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen und ihre Angehörigen, Hrsg. bvkm<br />
- Das Persönliche Budget - Leistungen und Hilfe selbst e<strong>in</strong>kaufen, Hrsg. bvkm<br />
- Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen - Leben im Wohnheim/<strong>in</strong> <strong>der</strong> Wohngruppe<br />
H<strong>in</strong>weise für Menschen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen und ihre Angehörigen, BAG Selbsthilfe<br />
- Konduktive För<strong>der</strong>ung nach Prof. Dr. Andràs Petö, Hrsg. Fachausschuss Konduktive För<strong>der</strong>ung<br />
- weiterleben - Zeitschrift des AKG, Ausgaben von 2004 - 2006, Jubilärumsausgabe 2007<br />
- Eltern helfen Eltern - Faltblatt des AKG<br />
- Wie kann ich me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Geburt schützen - Broschüre des AKG