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Das Konzept zum Download - Stadt Erding

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Beschilderungsmangel<br />

Beschilderungsmängel umfassen neben fehlender Beschilderung von RVA auch verschmutze und<br />

verdeckte Schilder. Bei falsch beschilderter RVA handelt es sich oftmals um Radwege, welche<br />

durch die Beschilderung als Benutzungspflichtig gekennzeichnet sind, die Benutzungspflicht nach<br />

den Maßgaben der StVO jedoch unzulässig ist.<br />

• An der Ottostraße wurden die Vorgaben der StVO/VwV-StVO/ERA bezüglich der Beschilderung<br />

von Sackgassen, welche für den Radverkehr wie auch für Fußgänger durchlässig sind<br />

umgesetzt. <strong>Das</strong> Ende des Radweges an der „Dr.-Henkel-Straße“ entspricht dagegen nicht<br />

den Vorgaben der StVO.<br />

Netzlücken<br />

Abb. 29: Beschilderungsmängel<br />

• Straßen mit Kfz-Verkehr: Wichtige Achsen des Radverkehrs zur Anbindung der <strong>Stadt</strong>mitte<br />

ohne gesicherte Führung des Radverkehrs am Beispiel der Gießereistraße und Dorfener<br />

Straße (Maßnahmen zur Radverkehrssicherung mittels Schutzstreifen werden 2013 durchgeführt).<br />

Abb. 30: Ungesicherte Führung des Radverkehrs<br />

• Ein Großteil der Wege ohne Kraftfahrzeugverkehr ist im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Erding</strong> für den Radverkehr<br />

freigegeben. Es existieren jedoch auch Wegeverbindungen, welche vom Radverkehr<br />

nicht befahren werden können (nicht befestigte Wege innerhalb der landwirtschaftlichen Flächen).<br />

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