Das Konzept zum Download - Stadt Erding
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Hinzu kommen zunehmend vollautomatische Systeme, bei denen das Abstellen des Fahrrades<br />
maschinell übernommen wird. Hierbei ist eine einfache Bedienbarkeit des Einstellsystems von entscheidender<br />
Bedeutung.<br />
8.1.4 Kapazitätsermittlung<br />
In Anlehnung an Stellplatzsatzungen für den Kfz-Verkehr existieren unterschiedliche Richtzahlen<br />
für den Stellplatzbedarf für Fahrräder. Die Richtzahlen geben die notwendigen Stellplätze in Abhängigkeit<br />
unterschiedlicher Faktoren (z.B. Nutzfläche, Schülerzahlen) an. Entsprechende Richtwerte<br />
finden sich u.a. in folgenden Veröffentlichungen:<br />
• Hinweise <strong>zum</strong> Fahrradparken (FGSV),<br />
• ADFC Ortsgruppe <strong>Erding</strong>,<br />
• Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in<br />
Nordrhein-Westfalen e.V.(AGFS) sowie<br />
• Kommunale Satzungen zu Fahrradabstellanlagen.<br />
Die Richtzahlen wurden verglichen und auf deren Plausibilität geprüft und darauf aufbauend ein<br />
Vorschlag für die <strong>Stadt</strong> <strong>Erding</strong> erarbeitet. Dieser erste Vorschlag umfasst zunächst alle privaten<br />
Gebäude bzw. Einrichtungen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Erding</strong>. Langfristig wird empfohlen die Satzung über die<br />
Herstellung und Ablösung von Stellplätzen vom 14.08.2008 der <strong>Stadt</strong> <strong>Erding</strong>, um entsprechende<br />
Richtwerte für den Fahrradverkehr zu erweitern. Ebenfalls kann die Satzung um die städtischen<br />
Gebäude erweitert werden. Die Tabelle ist im Anhang dargestellt.<br />
Vorschlag zur Anzahl der notwendigen<br />
Fahrradabstellplätze an nicht öffentlichen Gebäuden<br />
Anzahl Stellplätze<br />
Abb. 42: Auszug aus dem Vorschlag zur Stellplatzsatzung Radverkehr für nicht öffentliche Gebäude<br />
(Die vollständige Liste ist im Anhang dargestellt)<br />
65<br />
Bezugsgröße Mindestanzahl<br />
Wohngebäude<br />
Geschosswohnungen 1 je 30 m² WF 1<br />
Kinder- und Jugendwohnheime, Internate,<br />
Studentenwohnheime<br />
1 je Bett 5<br />
Seniorenwohnstätten 0,2 je 30 m² WF 5<br />
sonstige Wohnheime (Schwestern- und Pflegewohnheime,<br />
Dienstunterkünfte, etc.)<br />
Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen<br />
0,5 je Bett 5<br />
Büro- und Verwaltungsräume allgemein 1 je 35 m² NF 2<br />
Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Abfertigungs-,<br />
Beratungsräume, Kanzleien, Arztpraxen, etc.)<br />
1 je 30 m² NF 5<br />
Verkaufsstätten<br />
Geschäfte des täglichen Bedarfs 1 je 40 m² VF 2<br />
Fachgeschäfte 1 je 50 m² VF 2<br />
Einkaufszentren, SB-Warenhäuser 1 je 80 m² VF 5