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Das Konzept zum Download - Stadt Erding

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Hinzu kommen zunehmend vollautomatische Systeme, bei denen das Abstellen des Fahrrades<br />

maschinell übernommen wird. Hierbei ist eine einfache Bedienbarkeit des Einstellsystems von entscheidender<br />

Bedeutung.<br />

8.1.4 Kapazitätsermittlung<br />

In Anlehnung an Stellplatzsatzungen für den Kfz-Verkehr existieren unterschiedliche Richtzahlen<br />

für den Stellplatzbedarf für Fahrräder. Die Richtzahlen geben die notwendigen Stellplätze in Abhängigkeit<br />

unterschiedlicher Faktoren (z.B. Nutzfläche, Schülerzahlen) an. Entsprechende Richtwerte<br />

finden sich u.a. in folgenden Veröffentlichungen:<br />

• Hinweise <strong>zum</strong> Fahrradparken (FGSV),<br />

• ADFC Ortsgruppe <strong>Erding</strong>,<br />

• Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in<br />

Nordrhein-Westfalen e.V.(AGFS) sowie<br />

• Kommunale Satzungen zu Fahrradabstellanlagen.<br />

Die Richtzahlen wurden verglichen und auf deren Plausibilität geprüft und darauf aufbauend ein<br />

Vorschlag für die <strong>Stadt</strong> <strong>Erding</strong> erarbeitet. Dieser erste Vorschlag umfasst zunächst alle privaten<br />

Gebäude bzw. Einrichtungen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Erding</strong>. Langfristig wird empfohlen die Satzung über die<br />

Herstellung und Ablösung von Stellplätzen vom 14.08.2008 der <strong>Stadt</strong> <strong>Erding</strong>, um entsprechende<br />

Richtwerte für den Fahrradverkehr zu erweitern. Ebenfalls kann die Satzung um die städtischen<br />

Gebäude erweitert werden. Die Tabelle ist im Anhang dargestellt.<br />

Vorschlag zur Anzahl der notwendigen<br />

Fahrradabstellplätze an nicht öffentlichen Gebäuden<br />

Anzahl Stellplätze<br />

Abb. 42: Auszug aus dem Vorschlag zur Stellplatzsatzung Radverkehr für nicht öffentliche Gebäude<br />

(Die vollständige Liste ist im Anhang dargestellt)<br />

65<br />

Bezugsgröße Mindestanzahl<br />

Wohngebäude<br />

Geschosswohnungen 1 je 30 m² WF 1<br />

Kinder- und Jugendwohnheime, Internate,<br />

Studentenwohnheime<br />

1 je Bett 5<br />

Seniorenwohnstätten 0,2 je 30 m² WF 5<br />

sonstige Wohnheime (Schwestern- und Pflegewohnheime,<br />

Dienstunterkünfte, etc.)<br />

Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen<br />

0,5 je Bett 5<br />

Büro- und Verwaltungsräume allgemein 1 je 35 m² NF 2<br />

Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Abfertigungs-,<br />

Beratungsräume, Kanzleien, Arztpraxen, etc.)<br />

1 je 30 m² NF 5<br />

Verkaufsstätten<br />

Geschäfte des täglichen Bedarfs 1 je 40 m² VF 2<br />

Fachgeschäfte 1 je 50 m² VF 2<br />

Einkaufszentren, SB-Warenhäuser 1 je 80 m² VF 5

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