EU-Agrarpolitik nach 2013 - Bundesministerium der Finanzen
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Binnenmarkt zu bewerten sind und welche Handlungsoptionen ggf. zu empfehlen wären,<br />
wird sich <strong>der</strong> Beirat im Laufe des Jahres in einer separaten Stellungnahme äußern.<br />
3.3 Ressourcenschutz, öffentliche Güter, ländliche Räume<br />
55. Landwirtschaftliche Produktion findet in <strong>der</strong> belebten Natur statt. Insofern ist es unvermeidlich,<br />
dass sie natürliche Ressourcen beansprucht (Fläche, Lebensraum), auf den<br />
Zustand natürlicher Ressourcen einwirkt (z. B. durch Emissionen o<strong>der</strong> Wasserverbrauch)<br />
und die Gestalt <strong>der</strong> ländlichen Räume maßgeblich prägt (z. B. das Landschaftsbild). Um die<br />
vielfältigen externen Effekte <strong>der</strong> Landwirtschaft in eine für die Gesellschaft möglichst günstige<br />
Richtung zu lenken, hat <strong>der</strong> Staat den Agrarsektor in einen umfassenden Katalog von<br />
Regelungen eingebunden (Ge- und Verbote). Darüber hinaus unterstützt er gesellschaftlich<br />
erwünschte Tätigkeiten <strong>der</strong> Landwirtschaft, die allein durch die Marktprozesse und den ordnungspolitischen<br />
Rahmen nicht in ausreichendem Maße hervorgebracht werden, durch<br />
gezielte För<strong>der</strong>maßnahmen. Dies geschieht unter an<strong>der</strong>em mithilfe <strong>der</strong> Agrarumweltprogramme,<br />
die in <strong>der</strong> 2. Säule <strong>der</strong> GAP angesiedelt sind.<br />
56. Nach Auffassung des Beirats haben die vielfältigen Regelungen und Programme, die in<br />
den vergangenen Jahrzehnten für dieses Politikfeld auf den Weg gebracht worden sind, die<br />
europäische Landwirtschaft stärker in Einklang mit den gesellschaftlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
gebracht. Allerdings sieht <strong>der</strong> Beirat mit Sorge, dass in an<strong>der</strong>en Bereichen eine im Detail<br />
überbordende Regelungsdichte heranwächst, die die Handlungsspielräume <strong>der</strong> Landwirte<br />
unnötig einengt, während die Politik in an<strong>der</strong>en Bereichen nicht genügend tut, um die Potenziale<br />
für eine tiergerechte und umweltverträgliche Landwirtschaft und für die Entwicklung<br />
ländlicher Räume zu erschließen.<br />
57. Im Folgenden greift <strong>der</strong> Beirat exemplarisch drei Politikfel<strong>der</strong> heraus (Klimawandel, biologische<br />
Vielfalt, ländliche Räume), in denen seines Erachtens großer Reformbedarf besteht.<br />
Er wird jeweils skizzieren, wie eine Politik, die auf effektive und effiziente Problemlösung<br />
ausgerichtet ist, gestaltet werden müsste und weshalb den Direktzahlungen hierbei keine<br />
Bedeutung zukommt.<br />
58. Mit diesen Ausführungen möchte <strong>der</strong> Beirat deutlich machen, dass <strong>der</strong> bloße Abbau <strong>der</strong><br />
Instrumente <strong>der</strong> traditionellen <strong>Agrarpolitik</strong> für sich genommen keine zielführende Politik ist,<br />
mit <strong>der</strong> die Gesellschaft die Herausfor<strong>der</strong>ungen im Bereich „Landwirtschaft und ländliche<br />
Räume“ bewältigen kann. Er spricht sich deshalb nicht für eine Abschaffung, son<strong>der</strong>n für<br />
einen Umbau <strong>der</strong> Politik für Landwirtschaft und ländliche Räume aus. Dieser Umbau darf<br />
sich allerdings nicht auf eine Modifikation des Systems <strong>der</strong> Direktzahlungen beschränken,<br />
son<strong>der</strong>n er muss grundsätzlicher sein und insbeson<strong>der</strong>e die Frage einschließen, welche<br />
politischen Verantwortlichkeiten auf welcher Ebene (<strong>EU</strong>, Bund, Land) anzusiedeln sind. Mit<br />
einer „Umetikettierung“ des Systems <strong>der</strong> Direktzahlungen, verbunden mit ein paar zusätzlichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen, die an solche Zahlungen geknüpft werden, lassen sich die künftigen<br />
Herausfor<strong>der</strong>ungen nicht bewältigen.<br />
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