EU-Agrarpolitik nach 2013 - Bundesministerium der Finanzen
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- In <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> nächsten Politikperiode sollte geprüft werden, ob <strong>der</strong> beschlossene<br />
Abbaupfad unverän<strong>der</strong>t beibehalten wird o<strong>der</strong> im Lichte <strong>der</strong> bis dahin eventuell eingetretenen<br />
Än<strong>der</strong>ungen wichtiger Rahmenbedingungen (z. B. Agrarmarktentwicklungen)<br />
anzupassen ist. Grundsätzlich sollten die Reduktionsziele bis 2020 aber bereits jetzt<br />
festgelegt werden. Wenn die Höhe <strong>der</strong> Direktzahlungen nur bis zur Mitte <strong>der</strong> nächsten<br />
Politikperiode festgesetzt würde, ginge hiervon ein falsches Signal an die Landwirte und<br />
die Bodeneigentümer aus, was langfristiges Planen erschwert.<br />
- Da sich die interregionalen Unterschiede in <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Direktzahlungen im Zeitablauf<br />
immer weniger rechtfertigen lassen, sollte die Politik eine schrittweise Angleichung <strong>der</strong><br />
flächenbezogenen Zahlungen ins Auge fassen. Dies wird insbeson<strong>der</strong>e dann unausweichlich,<br />
wenn die Politik diese Zahlungen – entgegen des Beiratsvotums – längerfristig<br />
aufrechterhalten will.<br />
- Die Direktzahlungen sollten in allen Mitgliedstaaten <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und bei allen Marktordnungsprodukten<br />
vollständig von <strong>der</strong> Produktion entkoppelt werden.<br />
- Es sollte den Mitgliedstaaten freigestellt sein, die Verteilung <strong>der</strong> entkoppelten Direktzahlungen<br />
<strong>nach</strong>zujustieren, um z. B. den Übergang von historisch bedingten zu landesweit<br />
einheitlichen Zahlungsansprüchen zu vollziehen.<br />
- Mit dem schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Direktzahlungen würde die Cross Compliance-Regelung<br />
zunehmend obsolet. Vollzugsdefiziten bei den unter Cross Compliance fallenden<br />
fachrechtlichen Regelungen sollten durch eine Verschärfung <strong>der</strong> Sanktionsmöglichkeiten<br />
im Fachrecht und <strong>der</strong> Kontrollen entgegengewirkt werden.<br />
- Sofern finanzielle Kürzungen in <strong>der</strong> kommenden Politikperiode unvermeidbar sind, sollten<br />
diese zulasten <strong>der</strong> 1. Säule und nicht zulasten <strong>der</strong> 2. Säule gehen. In <strong>der</strong> 2. Säule<br />
<strong>der</strong> GAP sollten die Mitgliedstaaten noch freier als bisher entscheiden können, welchen<br />
Teil <strong>der</strong> Mittel sie welchen Maßnahmen zuordnen wollen. Vorgaben <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für eine Mindestausstattung<br />
<strong>der</strong> einzelnen Schwerpunkte sollten entfallen. Sie sind fachlich nicht<br />
sinnvoll, solange sie nicht mit inhaltlich fundierten Top-down-Strategien verknüpft werden,<br />
wie sie <strong>der</strong> Beirat einfor<strong>der</strong>t.<br />
- Es sollte <strong>der</strong> Versuch unternommen werden, bereits für die kommende Übergangsperiode<br />
die Kofinanzierung neu zu regeln. Die <strong>der</strong>zeitige Regelung führt dazu, dass die<br />
Agrarminister eine hohe politische Präferenz für die 1. Säule <strong>der</strong> GAP entwickeln, weil<br />
sie hier die <strong>EU</strong>-Mittel erhalten, ohne zusätzliche Mittel aus ihren nationalen Budgets beisteuern<br />
zu müssen. Diese Verzerrung zugunsten <strong>der</strong> 1. Säule behin<strong>der</strong>t die Entwicklung<br />
einer stärker zielorientierten, gestalterisch ausgerichteten <strong>Agrarpolitik</strong>. Je stärker die<br />
Direktzahlungen <strong>der</strong> 1. Säule mit <strong>der</strong> Honorierung gesellschaftlichen Leistungen <strong>der</strong><br />
Landwirtschaft begründet werden, desto fragwürdiger wird die <strong>der</strong>zeitige Unterscheidung<br />
zwischen einer nicht-kofinanzierten 1. Säule und einer kofinanzierten 2. Säule.<br />
- Bezüglich <strong>der</strong> Angleichung <strong>der</strong> Kofinanzierung wäre zu erwägen, eine verpflichtende<br />
Kofinanzierung <strong>der</strong> 1. Säule einzuführen. Diese Option erscheint allerdings angesichts<br />
des zu erwartenden Wi<strong>der</strong>stands vieler Mitgliedstaaten unrealistisch. Eine zweite Option<br />
wäre, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, in einem weitaus größeren<br />
Rahmen Zuschläge zu den Direktzahlungen aus nationalen Haushalten zu geben. Dies<br />
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