EU-Agrarpolitik nach 2013 - Bundesministerium der Finanzen
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konzept „Land- und Forstwirtschaft im Klimawandel“ zu entwickeln und einen wesentlichen<br />
Teil <strong>der</strong> bisher für die Direktzahlungen eingesetzten Mittel dafür zu verwenden, dieses<br />
Gesamtkonzept schrittweise umzusetzen. Dabei geht es nicht um eine erneute Umverteilung<br />
<strong>der</strong> flächengebundenen Direktzahlungen <strong>nach</strong> Maßgabe bestimmter betrieblicher Strukturmerkmale,<br />
son<strong>der</strong>n um die Finanzierung zielgerichteter Politikmaßnahmen (z. B. Wie<strong>der</strong>vernässung<br />
von Mooren o<strong>der</strong> Maßnahmen zur Verringerung von N-Überschüssen).<br />
b) Erhaltung <strong>der</strong> biologischen Vielfalt<br />
75. Neben dem Klimawandel stellt die Erhaltung <strong>der</strong> biologischen Vielfalt eine zweite wichtige<br />
umweltpolitische Herausfor<strong>der</strong>ung dar, die durch internationale Abkommen bereits<br />
adressiert worden ist und für den Agrarsektor unter Umständen erhebliche Anpassungserfor<strong>der</strong>nisse<br />
mit sich bringen kann. Es ist unbestritten, dass die biologische Vielfalt national<br />
wie international stark rückläufig ist und dass dies zu einem erheblichen Teil durch Verän<strong>der</strong>ungen<br />
verursacht wurde, die <strong>der</strong> globale Agrarsektor in den vergangenen 50 Jahren durchlaufen<br />
hat. Welche konkreten Verpflichtungen sich künftig aus diesem Befund für die deutsche<br />
bzw. die internationale Agrarumweltpolitik ableiten werden und wie sich dies eventuell<br />
in Anpassungsnotwendigkeiten für die Land- und Forstwirtschaft nie<strong>der</strong>schlagen könnte,<br />
lässt sich allerdings <strong>der</strong>zeit noch nicht abschätzen.<br />
76. Gegenwärtig wird das Biodiversitätsziel im Agrarsektor im Wesentlichen durch ordnungsrechtliche<br />
Vorgaben <strong>der</strong> Naturschutzpolitik verfolgt. Darin wird beispielsweise die Beseitigung<br />
ökologisch wertvoller Landschaftselemente verboten o<strong>der</strong> an bestimmte Ausgleichverpflichtungen<br />
geknüpft. Die Regelungen <strong>der</strong> 1. Säule <strong>der</strong> GAP (z. B. Cross Compliance-Verpflichtung),<br />
<strong>der</strong> 2. Säule <strong>der</strong> GAP (z. B. För<strong>der</strong>ung des Ökologischen Landbaues; Vertragsnaturschutz)<br />
sowie die staatlichen Aktivitäten im Bereich „Genbanken“ haben eher einen<br />
ergänzenden Charakter. In <strong>der</strong> Summe haben all diese Politikmaßnahmen bisher nicht dazu<br />
geführt, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen.<br />
77. Für die Analyse politischer Handlungsoptionen ist es sinnvoll, den Gesamtkomplex<br />
„Gefährdung <strong>der</strong> biologischen Vielfalt“ in zwei Teilprobleme zu unterglie<strong>der</strong>n. Das erste Teilproblem<br />
betrifft die fortschreitende Einengung des in <strong>der</strong> Landwirtschaft eingesetzten Nutzpflanzenarten-<br />
und Tierrassenspektrums. Das zweite Teilproblem betrifft den Beitrag <strong>der</strong><br />
Landwirtschaft zum Biodiversitätsverlust bei wild lebenden Arten. Wichtige Ursachen für dieses<br />
Teilproblem sind (a) die Ausdehnung <strong>der</strong> Landwirtschaft auf bisher ungenutzte Flächen,<br />
(b) Intensivierungsmaßnahmen auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen (z. B. intensivierter<br />
Pflanzenschutz, einseitige Fruchtfolgen, Umwandlung von Grünland in Ackerland,<br />
Aufgabe traditioneller, extensiver landwirtschaftlicher Nutzungsformen) sowie (c) die<br />
flächenhafte Eutrophierung von Landschaften durch Nährstoffeinträge (auch aus <strong>der</strong> Landwirtschaft).<br />
78. Das erste Teilproblem ist in einem arbeitsteilig und marktwirtschaftlich betriebenen<br />
Agrarsektor systemimmanent, und es kann sich bei fortschreiten<strong>der</strong> Globalisierung und<br />
technologischer Entwicklung noch beschleunigen. Jene Nutzpflanzenarten und Tierrassen,<br />
die bereits einen hohen Verbreitungsgrad haben, bieten tendenziell eine größere Wahr-<br />
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