Von „Konsummarken“ und Schnell- kochtopf - Berliner ...
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BBZ – November 2006 MOBILES<br />
Im Namen des Senats von Berlin<br />
beantworte ich Ihre nicht erledigte<br />
Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs.<br />
5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses<br />
wie folgt:<br />
1) Wie kam der Senat dazu - angesichts<br />
der Vorgeschichte, des chaotischen<br />
Ausschreibungsverfahrens<br />
<strong>und</strong> der allseitig bekannten Probleme<br />
beim Sonderfahrdienst für Menschen<br />
mit Behinderungen – den Zuschlag<br />
einem Bewerber zu erteilen,<br />
dessen Zusagen, alle Leistungen billiger<br />
als seine Mitbewerber anbieten<br />
zu können von vornherein unrealistisch<br />
erscheinen mussten <strong>und</strong> hat der<br />
Senat mit diesem Zuschlag bewusst<br />
Nachteile für die Nutzerinnen <strong>und</strong><br />
Nutzer des Sonderfahrdienstes billigend<br />
in Kauf genommen?<br />
Zu 1.: Bei der Vergabe der Regieleistung<br />
zur Durchführung eines besonderen<br />
Fahrdienstes für Menschen<br />
mit Behinderungen handelte es sich<br />
um ein übliches Ausschreibungsverfahren.<br />
Bietern, die den Zuschlag<br />
nicht erhalten haben, steht es frei, vor<br />
der Vergabekammer bzw. dem Kammergericht<br />
ein Nachprüfungsverfahren<br />
anzustreben. Das wirtschaftlichste<br />
Angebot wurde ausgewählt, was<br />
nicht identisch mit billig ist. Neun<br />
weitere Bewertungskriterien (Erreichbarkeit<br />
Fahrtwunschannahme,<br />
a n z e i g e<br />
Chaotisierung des Sonderfahrdienstes<br />
durch Inkompetenz mit Vorsatz?<br />
Dispositionsgeschwindigkeit, Möglichkeit<br />
zur Disposition von Spontanfahrten,<br />
Möglichkeit von Vordisposition,<br />
Beschwerdemanagement,<br />
Einbindungsmöglichkeit, Transparenz<br />
– Kontrollmöglichkeit – Abwehr<br />
von Missbrauch, Beratungs- <strong>und</strong><br />
Betreuungsangebot sowie Benutzerfre<strong>und</strong>lichkeit)<br />
neben dem Preis sind<br />
mit unterschiedlicher Gewichtung in<br />
die Beurteilung der Angebote eingeflossen.<br />
Die Vergabekammer <strong>und</strong> das<br />
Kammergericht haben die Bewertungskriterien<br />
sowie die Durchführung<br />
<strong>und</strong> Ergebnisse der Bewertung<br />
in ihren jeweiligen Entscheidungen<br />
bestätigt.<br />
2) Wie <strong>und</strong> welcher Form hat sich<br />
der Senat vor Erteilung des Zuschlags<br />
umfassend vergewissert, ob der jetzige<br />
Betreiber überhaupt in der Lage<br />
ist, personell, technisch, logistisch<br />
<strong>und</strong> mittels einer funktionierenden<br />
Abrechnungssoftware die vertraglichen<br />
Festlegungen einzuhalten <strong>und</strong><br />
welche Auflagen wurden dem Betreiber<br />
zwischenzeitlich bis zu welchem<br />
Zeitpunkt erteilt, um weiteren<br />
Schaden von den Nutzerinnen <strong>und</strong><br />
Nutzern des Sonderfahrdienstes so-<br />
wie den beteiligten Subunternehmen<br />
abzuwenden?<br />
Zu 2.: Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens<br />
sind in den Teilnahmeanträgen<br />
<strong>und</strong> Bewerbungsunterlagen<br />
diverse Nachweise <strong>und</strong><br />
Referenzen von den Bewerbern gefordert<br />
<strong>und</strong> bewertet worden. Zur<br />
Beurteilung der technischen Möglichkeiten<br />
des Softwaresystems als<br />
Gesamtpaket Fahrtwunschannahme<br />
– Disposition – Abrechnung wurde<br />
ein externer Gutachter mit dem Spezialgebiet<br />
Telematik beauftragt. Eine<br />
Anlaufphase von sechs bis acht Wochen<br />
bei der Umstellung eines derart<br />
komplexen Systems ist legitim. Dass<br />
es gerade in der ersten Zeit der Umstellung<br />
noch zu Problemen kommt,<br />
ist nachvollziehbar. Dennoch wurden<br />
alle Beteiligten nachdrücklich auf die<br />
Einhaltung der Verträge hingewiesen.<br />
Die Möglichkeit, Vertragsstrafen<br />
auszusprechen, ist bekannt. Ich setze<br />
jedoch eher auf eine konstruktive Zusammenarbeit,<br />
da ich davon ausgehe,<br />
dass gemeinsam mit allen Beteiligten<br />
entwickelte Lösungen tragfähiger<br />
sind. Es wurden bereits konkrete<br />
Maßnahmen unter Beteiligung von<br />
Neue Aufzüge, integrierte Störungsmeldungen<br />
Barrierefreie U-Bahnhöfe:<br />
Wilmersdorfer Str. (U7)<br />
Rosenthaler Platz (U8)<br />
Alt Tegel (U6)<br />
Die Familie der barrierefreien U-Bahnhöfe<br />
bekommt stetig Zuwachs. Im Oktober wurden<br />
auf den U-Bahnhöfen Wilmersdorfer Straße,<br />
Rosenthaler Platz <strong>und</strong> Alt-Tegel drei weitere<br />
Aufzugsanlagen In Betrieb genommen.<br />
Damit sind bereits 67 von 170 U-Bahnhöfen<br />
barrierefrei, Tendenz steigend.<br />
Die Aufzugsanlage in Alt-Tegel führt direkt auf<br />
den extra verbreiterten Mittelstreifen der <strong>Berliner</strong><br />
Straße <strong>und</strong> ermöglicht somit ein barrierefreies<br />
Umsteigen in die dort verkehrenden Buslinien.<br />
Gleichzeitig erhält hiermit ein weiterer wichtiger<br />
Endbahnhof einen Aufzug.<br />
Damit sind nun mit Ausnahme des U-Bahnhofs<br />
Uhlandstraße sämtliche Endbahnhöfe im <strong>Berliner</strong><br />
U-Bahnnetz barrierefrei erreichbar.<br />
Am U-Bahnhof Rosenthaler Platz ging der zweite<br />
Aufzug an den Start. Er verbindet die südliche<br />
Verteilerebene des Bahnhofs mit dem Bahnsteig.<br />
Der erste Aufzug von der Verteilerebene zur Straße<br />
ist bereits 2005 in Betrieb genommen worden.<br />
Die Baukosten zur Ausstattung dieser drei<br />
U-Bahnhöfe mit Aufzugsanlagen betragen r<strong>und</strong><br />
2,4 Mio. Euro.<br />
Noch aktueller <strong>und</strong> übersichtlicher:<br />
Aufzugsstörungen unter www.BVG.de<br />
Mögliche Aufzugsstörungen werden jetzt auf der<br />
Internetseite der BVG noch besser angezeigt.<br />
Die <strong>Berliner</strong> Verkehrsbetriebe verfügen über<br />
91 Aufzüge, die einen Funktionsgrad von<br />
durchschnittlich 98 Prozent aufweisen.<br />
Trotzdem kommt es mitunter zu Aufzugstörungen,<br />
die gerade für gehbehinderte Fahrgäste <strong>und</strong> für<br />
Menschen mit Kinderwagen ärgerlich sind.<br />
5<br />
Fuhrunternehmern <strong>und</strong> Nutzervertretern<br />
ergriffen, die allerdings erst ihre<br />
Wirkung in vollem Umfang entfalten<br />
müssen. So wurde beispielsweise eine<br />
Notrufnummer für Nachfragen eingerichtet,<br />
wenn der Rollstuhl defekt<br />
ist, ein Fahrzeug nicht nach 20 Minuten<br />
Wartezeit erschienen ist, eine<br />
Weiterbeförderung durch den ÖPNV<br />
nicht möglich ist oder eine kurzfristige<br />
Stornierung wegen Erkrankung<br />
am Fahrtag erforderlich ist, die Weiterentwicklung<br />
der Software beauftragt,<br />
das Personal in der Telefonzentrale<br />
verstärkt. Die Eingabe von<br />
Fahrtwünschen per Fax oder E-Mail<br />
erfolgt nunmehr außerhalb der Fahrtwunschannahme<br />
in der Nacht über<br />
die Taxi-zentrale der WBT. Weitere<br />
Verbesserung der Kommunikation<br />
zwischen den einzelnen Beteiligten<br />
erfolgt bereits jetzt in konstruktiver<br />
Atmosphäre durch wöchentliche Treffen<br />
zwischen Fuhrunternehmern <strong>und</strong><br />
Regiebetreibern sowie monatlichen<br />
Treffen bei der Senatsverwaltung mit<br />
Fuhrunternehmern, Regiebetreibern,<br />
Landesamt für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />
sowie dem Landesbeauftragten für<br />
Menschen mit Behinderungen. Erste<br />
Erfolge sind bereits zu verzeichnen.<br />
Die Beschwerden sind rückläufig <strong>und</strong><br />
die Fahrtenanzahl zeigt eine deutlich<br />
positive Tendenz.<br />
Dr. Heidi Knake-Werner, Senatorin für<br />
Ges<strong>und</strong>heit, Soziales <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />
www.BVG.de hilft jetzt dabei, Störungen<br />
kurzfristig zu erkennen <strong>und</strong> eine andere Strecke<br />
zu wählen.<br />
Bereits auf der Startseite von BVG.de befindet<br />
sich eine Übersicht über gestörte Aufzüge.<br />
Unter den aktuellen Verkehrsmeldungen sind<br />
sie nach Linien aufgelistet, ein Klick genügt, um<br />
detaillierte Informationen abzurufen.<br />
Zusätzlich werden die gestörten Aufzüge auf<br />
den Seiten der Linienübersichten eingeblendet.<br />
Dort sind alle Fahrgastinformationen<br />
wie der Linienverlauf aller U-Bahnen <strong>und</strong><br />
Umsteigemöglichkeiten hinterlegt. Auch<br />
Mobilitätsinformationen wie Rampen,<br />
Rolltreppen <strong>und</strong> vorhandene Aufzüge werden<br />
angezeigt. Neu ist hierbei das rote Symbol<br />
„Aufzug defekt“. Es erscheint sobald eine<br />
Störung aufgetreten ist <strong>und</strong> erlischt, wenn der<br />
Aufzug wieder funktionstüchtig ist.<br />
Um die Aktualität der Meldungen kümmern sich<br />
die Mitarbeiter der U-Bahnleitstelle.<br />
Informationen zur<br />
barrierefreien Beförderung:<br />
Internet<br />
www.BVG.de/mobilitaet.html<br />
BVG Call Center 030/ 19 44 9<br />
Aufzugsstörungen der U-Bahn<br />
Tel. 030/256 22096<br />
www.BVG.de