KSR Skriptum Nr. 2 - Moritz Brinkmann
KSR Skriptum Nr. 2 - Moritz Brinkmann
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o Nur Erklärung des Bürgen muss schriftlich (§ 126 BGB) erfolgen (Heilung<br />
nach § 766 S. 3).<br />
o Erteilung bedeutet: (zeitweise) Aushändigung des Originals<br />
! Kaufleute können sich nach § 350 HGB formlos verbürgen, sofern die<br />
Bürgschaftserteilung ein Handelsgeschäft für den Bürgen ist.<br />
III. Bestehen der Hauptschuld<br />
! Bürgschaft setzt Bestehen einer Verbindlichkeit voraus (Akzessorietät der<br />
Bürgschaft)<br />
Übungsfälle<br />
Osterhasen kommen teuer (Hierzu BGH NJW 1987, 2076)<br />
X ist Geschäftsführer der B-GmbH. Er verhandelt mit Schokoladenfabrikant A über den<br />
Kauf einer Ladung Schokoladenosterhasen. A erklärt telefonisch, er wolle 10.000 Hasen<br />
für 11.000,- € liefern. Der Geschäftsführer X versteht aber, dass ihm 11.000 Hasen für<br />
10.000,- € angeboten werden. Er erklärt daraufhin: „Prima, dann liefern Sie mir die<br />
11.000 Hasen zu diesem Preis.“ Der tatsächliche Marktwert beträgt 1,- € pro Hase.<br />
Sie vereinbaren eine Kaufpreisstundung bis zum 20.4.12. Als Sicherheit lässt sich A eine<br />
Bürgschaft von dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer X bestellen. In der dem A<br />
zunächst nur per Fax übermittelten Bürgschaftsurkunde heißt es:<br />
„Hiermit übernehme ich gegenüber A eine selbstschuldnerische Bürgschaft für sämtliche<br />
Verbindlichkeiten der B-GmbH wegen der von A erworbenen Osterhasen.“ ihr<br />
Die Urkunde selbst wird dem A tags darauf mit der Post zugesandt.<br />
Am 15.03.12 liefert A 10.000 Osterhasen, die Mengenabweichung bleibt dabei unentdeckt.<br />
Erst als A am 20.4. Zahlung von 11.000,- € von der B-GmbH verlangt, wird der<br />
Irrtum bemerkt. Die B-GmbH weigert sich zu zahlen und ist im übrigen auch nicht in der<br />
Lage, die Forderung zu begleichen.<br />
Daher wendet sich A an den X und verlangt Zahlung von 11.000,- € aus der Bürgschaft.<br />
Zu Recht?<br />
Kleider machen Leute I<br />
Student S benötigt für ein Bewerbungsgespräch einen Anzug. Der Anzug kostet ca. 4.500<br />
€. S hat sich überlegt, dass er den später von ihm ausgewählten Herrenausstatter davon<br />
überzeugen will, ihm einen entsprechenden Anzug gegen einen Zahlungsaufschub von einem<br />
halben Jahr zu überlassen. Zur Sicherung der Forderung will S dem Herrenausstatter<br />
eine Bürgschaft seines Vaters übergeben. V ist einverstanden und unterschreibt folgenden<br />
Text, den der S bereits handschriftlich vorbereitet hat:<br />
„Hiermit verbürge ich mich selbstschuldnerisch gegenüber der Firma<br />
_________________ für die Forderung gegen meinen Sohn S, die aus dem Kauf eines<br />
Designeranzuges resultiert, bis zu einer Höhe von 4.500 €.<br />
Bonn, 10.01.2013 [Unterschrift]“<br />
S soll nach dem Willen des V das Formular mitnehmen und dem ausgewählten Händler<br />
sodann nach Vervollständigung durch den S übergeben. S entscheidet sich für den Händler<br />
A, der mit der Stundung gegen Bürgschaft einverstanden ist und dem S einen Anzug<br />
zum Preis von 4.500 € verkauft. S vervollständigt das Formular handschriftlich, ohne<br />
dass A davon etwas mitbekommt, und übergibt es an diesen.<br />
Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong> Kreditsicherungsrecht SS 2013 S. 5