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KSR Skriptum Nr. 2 - Moritz Brinkmann

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o Nur Erklärung des Bürgen muss schriftlich (§ 126 BGB) erfolgen (Heilung<br />

nach § 766 S. 3).<br />

o Erteilung bedeutet: (zeitweise) Aushändigung des Originals<br />

! Kaufleute können sich nach § 350 HGB formlos verbürgen, sofern die<br />

Bürgschaftserteilung ein Handelsgeschäft für den Bürgen ist.<br />

III. Bestehen der Hauptschuld<br />

! Bürgschaft setzt Bestehen einer Verbindlichkeit voraus (Akzessorietät der<br />

Bürgschaft)<br />

Übungsfälle<br />

Osterhasen kommen teuer (Hierzu BGH NJW 1987, 2076)<br />

X ist Geschäftsführer der B-GmbH. Er verhandelt mit Schokoladenfabrikant A über den<br />

Kauf einer Ladung Schokoladenosterhasen. A erklärt telefonisch, er wolle 10.000 Hasen<br />

für 11.000,- € liefern. Der Geschäftsführer X versteht aber, dass ihm 11.000 Hasen für<br />

10.000,- € angeboten werden. Er erklärt daraufhin: „Prima, dann liefern Sie mir die<br />

11.000 Hasen zu diesem Preis.“ Der tatsächliche Marktwert beträgt 1,- € pro Hase.<br />

Sie vereinbaren eine Kaufpreisstundung bis zum 20.4.12. Als Sicherheit lässt sich A eine<br />

Bürgschaft von dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer X bestellen. In der dem A<br />

zunächst nur per Fax übermittelten Bürgschaftsurkunde heißt es:<br />

„Hiermit übernehme ich gegenüber A eine selbstschuldnerische Bürgschaft für sämtliche<br />

Verbindlichkeiten der B-GmbH wegen der von A erworbenen Osterhasen.“ ihr<br />

Die Urkunde selbst wird dem A tags darauf mit der Post zugesandt.<br />

Am 15.03.12 liefert A 10.000 Osterhasen, die Mengenabweichung bleibt dabei unentdeckt.<br />

Erst als A am 20.4. Zahlung von 11.000,- € von der B-GmbH verlangt, wird der<br />

Irrtum bemerkt. Die B-GmbH weigert sich zu zahlen und ist im übrigen auch nicht in der<br />

Lage, die Forderung zu begleichen.<br />

Daher wendet sich A an den X und verlangt Zahlung von 11.000,- € aus der Bürgschaft.<br />

Zu Recht?<br />

Kleider machen Leute I<br />

Student S benötigt für ein Bewerbungsgespräch einen Anzug. Der Anzug kostet ca. 4.500<br />

€. S hat sich überlegt, dass er den später von ihm ausgewählten Herrenausstatter davon<br />

überzeugen will, ihm einen entsprechenden Anzug gegen einen Zahlungsaufschub von einem<br />

halben Jahr zu überlassen. Zur Sicherung der Forderung will S dem Herrenausstatter<br />

eine Bürgschaft seines Vaters übergeben. V ist einverstanden und unterschreibt folgenden<br />

Text, den der S bereits handschriftlich vorbereitet hat:<br />

„Hiermit verbürge ich mich selbstschuldnerisch gegenüber der Firma<br />

_________________ für die Forderung gegen meinen Sohn S, die aus dem Kauf eines<br />

Designeranzuges resultiert, bis zu einer Höhe von 4.500 €.<br />

Bonn, 10.01.2013 [Unterschrift]“<br />

S soll nach dem Willen des V das Formular mitnehmen und dem ausgewählten Händler<br />

sodann nach Vervollständigung durch den S übergeben. S entscheidet sich für den Händler<br />

A, der mit der Stundung gegen Bürgschaft einverstanden ist und dem S einen Anzug<br />

zum Preis von 4.500 € verkauft. S vervollständigt das Formular handschriftlich, ohne<br />

dass A davon etwas mitbekommt, und übergibt es an diesen.<br />

Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong> Kreditsicherungsrecht SS 2013 S. 5

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