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KSR Skriptum Nr. 2 - Moritz Brinkmann

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E. Sonderformen der Bürgschaft<br />

! Rückbürgschaft<br />

! Ausfallbürgschaft<br />

! Bau- und Mietbürgschaft<br />

! Prozessbürgschaft<br />

§ 3 Andere Personalsicherheiten<br />

Bülow, Rn. 1543 ff., 1589 ff., 1620 ff.; Looschelders, Schuldrecht Besonderer Teil, 6. Aufl., Rn.<br />

945 ff.; Medicus/Lorenz, Schuldrecht II BT, 16. Aufl., Rn. 198 ff., 1010, 1029.<br />

I. Die Garantie<br />

„An . . . . . . (Garantienehmer): Wir sind davon unterrichtet worden, dass Sie mit der<br />

Firma . . . . . . (nachstehend „Auftragnehmer“ genannt) am . . . . . . einen Vertrag über die<br />

Lieferung einer Windkraftanlage abgeschlossen haben und dass dieser Vertrag eine Anzahlung<br />

durch Sie gegen Stellung einer Bankgarantie vorsieht.<br />

Wir verpflichten uns hiermit unwiderruflich und unter Ausschluss jeglicher Einwendungen<br />

und Einreden aus Ihrem Vertrag mit dem Auftraggeber, Ihnen auf Ihre erste schriftliche<br />

Anforderung hin einen Betrag bis zu . . . . . . (Betrag, Währung) zu zahlen, wenn Sie<br />

in Ihrem Anforderungsschreiben erklären, dass Sie berechtigt sind, die geleistete Anzahlung<br />

in der angeforderten Höhe vom Auftragnehmer zurückzufordern.“ (Haag.<br />

Beck’sches Formularbuch Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht, 10. Aufl. 2010)<br />

1. Inhalt<br />

2. Abgrenzung zur Bürgschaft<br />

II. Der Schuldbeitritt<br />

„Vereinbarung eines Schuldbeitritts zwischen… (nachfolgend „Gläubiger“) und … (nachfolgend<br />

„Beitretender“): Der Gläubiger hat gegen … (bisheriger Schuldner) einen Anspruch<br />

auf … gemäß Ziff … der als Anlage beiliegenden Vereinbarung. Der Beitretende tritt hiermit<br />

betreffend diesen Anspruch als weiterer Schuldner neben den bisherigen Schuldner, mit der<br />

Wirkung, dass der bisherige Schuldner und der Beitretende dem Gläubiger fortan als Gesamtschuldner<br />

haften.“ (Aus Beck'sche Online-Formulare Vertragsrecht)<br />

1. Vereinbarung<br />

2. Form<br />

3. Das Verhältnis der Verpflichtung des Hauptschuldners zu der des Beitretenden<br />

III. Die Patronatserklärung<br />

1. Harte Patronatserklärung<br />

„Wir haben davon Kenntnis genommen, dass Sie bereit sind, unserer Tochtergesellschaft,<br />

der Y-GmbH in A-Stadt eine Kreditlinie von EUR . . . . . . einzuräumen.<br />

Wir verpflichten uns, dafür zu sorgen, dass die Y-GmbH während der Zeit, in der sie den<br />

von Ihnen gewährten Kredit in Anspruch nimmt, in der Weise geleitet und finanziell so<br />

ausgestattet wird, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag<br />

pünktlich zu erfüllen.“ (Haag, Beck’sches Formularbuch Bürgerliches, Handels-<br />

und Wirtschaftsrecht, 10. Auflage 2010)<br />

Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong> Kreditsicherungsrecht SS 2013 S. 9

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