Wir bieten alles, was senkrecht geht - GL VERLAGS GmbH
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Geringwertige<br />
<strong>Wir</strong>tschaftsgüter<br />
Von KLAUS ZIMMERMANN<br />
Mit Wahlrechten die Steuerlast<br />
gestalten<br />
büromöbel, Werkzeuge oder Computer:<br />
Schnell addieren sich kleinere Investitionen<br />
zu einem großen Kostenblock.<br />
Noch sind nicht alle Unternehmen<br />
mit den aktuellen steuerlichen Wahlrechten<br />
für geringwertige <strong>Wir</strong>tschaftsgüter (GWG)<br />
vertraut. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die<br />
Gestaltungsoptionen für das abgeschlossene<br />
<strong>Wir</strong>tschaftsjahr zu nutzen und die<br />
Weichen für ein systematisches Vorgehen<br />
im laufenden Jahr zu stellen.<br />
Noch nie waren die steuerlichen Wahlrechte<br />
für Anschaffungen bis 1.000 Euro<br />
netto so weitreichend. Unternehmen können<br />
je nach Höhe der Anschaffungskosten<br />
zwischen Sofortabzug, Abschreibung des<br />
Sammelpostens über fünf Jahre und Ab-<br />
Klaus zimmermann<br />
Steuerberater<br />
Partner DHPG Bornheim<br />
schreibung über die betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer wählen. Allerdings können<br />
nicht alle Varianten unabhängig voneinander<br />
ausgeübt werden. „Vor Erstellung des<br />
Jahresabschlusses sollten Unternehmen<br />
ihre Wahlrechte für GWG prüfen und gegebenenfalls<br />
korrigieren“, betont Steuerberater<br />
Klaus Zimmermann von der <strong>Wir</strong>tschaftsprüfungs-<br />
und Steuerberatungsgesellschaft<br />
DHPG. „Eine gezielte Ausübung der Wahlrechte<br />
kann die Steuerlast maßgeblich beeinflussen.“<br />
Werden GWG bis zu einem Anschaffungspreis<br />
von 410 Euro netto direkt als<br />
Aufwand erfasst, verringert sich das Jahresergebnis.<br />
Werden GWG mit Nettokosten<br />
SU •kontakt Steuern<br />
von über 150 Euro bis maximal 1.000 Euro<br />
in einem Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben,<br />
erhöht sich der Gewinn eines<br />
Unternehmens. Auch ein Blick in die Zukunft<br />
lohnt sich: Für geplante Anschaffungen von<br />
GWG kann ein Investitionsabzugsbetrag<br />
von bis zu 40 Prozent des Nettokaufpreises<br />
gebildet werden. Dieser Betrag wird im Jahr<br />
des Erwerbs von den Anschaffungskosten<br />
abgezogen und verringert so die Bemessungsgrundlage<br />
der Abschreibung. So können<br />
die Wertgrenzen für die Ausübung der<br />
Wahlrechte unterschritten werden, <strong>was</strong> erhebliche<br />
steuerliche Vorteile mit sich bringt.<br />
Welche Wahlrechte für ein Unternehmen<br />
sinnvoll sind, entscheidet sich häufig<br />
erst mit Erstellung des Jahresabschlusses.<br />
„Die Ausübung der Wahlrechte sollte in<br />
jedem <strong>Wir</strong>tschaftsjahr neu festgelegt werden“,<br />
empfiehlt DHPG-Berater Klaus Zimmermann.<br />
„Die Entscheidung sollte sich<br />
am Jahresergebnis und den individuellen<br />
Unternehmenszielen orientieren.“ Er rät Unternehmen,<br />
bis zum Jahresende ein GWG-<br />
Konto für jede Wertgrenze zu führen. So<br />
halten sich Unternehmen alle Handlungsoptionen<br />
offen.<br />
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Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit<br />
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Im Blickpunkt