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Wir bieten alles, was senkrecht geht - GL VERLAGS GmbH

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Geringwertige<br />

<strong>Wir</strong>tschaftsgüter<br />

Von KLAUS ZIMMERMANN<br />

Mit Wahlrechten die Steuerlast<br />

gestalten<br />

büromöbel, Werkzeuge oder Computer:<br />

Schnell addieren sich kleinere Investitionen<br />

zu einem großen Kostenblock.<br />

Noch sind nicht alle Unternehmen<br />

mit den aktuellen steuerlichen Wahlrechten<br />

für geringwertige <strong>Wir</strong>tschaftsgüter (GWG)<br />

vertraut. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die<br />

Gestaltungsoptionen für das abgeschlossene<br />

<strong>Wir</strong>tschaftsjahr zu nutzen und die<br />

Weichen für ein systematisches Vorgehen<br />

im laufenden Jahr zu stellen.<br />

Noch nie waren die steuerlichen Wahlrechte<br />

für Anschaffungen bis 1.000 Euro<br />

netto so weitreichend. Unternehmen können<br />

je nach Höhe der Anschaffungskosten<br />

zwischen Sofortabzug, Abschreibung des<br />

Sammelpostens über fünf Jahre und Ab-<br />

Klaus zimmermann<br />

Steuerberater<br />

Partner DHPG Bornheim<br />

schreibung über die betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer wählen. Allerdings können<br />

nicht alle Varianten unabhängig voneinander<br />

ausgeübt werden. „Vor Erstellung des<br />

Jahresabschlusses sollten Unternehmen<br />

ihre Wahlrechte für GWG prüfen und gegebenenfalls<br />

korrigieren“, betont Steuerberater<br />

Klaus Zimmermann von der <strong>Wir</strong>tschaftsprüfungs-<br />

und Steuerberatungsgesellschaft<br />

DHPG. „Eine gezielte Ausübung der Wahlrechte<br />

kann die Steuerlast maßgeblich beeinflussen.“<br />

Werden GWG bis zu einem Anschaffungspreis<br />

von 410 Euro netto direkt als<br />

Aufwand erfasst, verringert sich das Jahresergebnis.<br />

Werden GWG mit Nettokosten<br />

SU •kontakt Steuern<br />

von über 150 Euro bis maximal 1.000 Euro<br />

in einem Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben,<br />

erhöht sich der Gewinn eines<br />

Unternehmens. Auch ein Blick in die Zukunft<br />

lohnt sich: Für geplante Anschaffungen von<br />

GWG kann ein Investitionsabzugsbetrag<br />

von bis zu 40 Prozent des Nettokaufpreises<br />

gebildet werden. Dieser Betrag wird im Jahr<br />

des Erwerbs von den Anschaffungskosten<br />

abgezogen und verringert so die Bemessungsgrundlage<br />

der Abschreibung. So können<br />

die Wertgrenzen für die Ausübung der<br />

Wahlrechte unterschritten werden, <strong>was</strong> erhebliche<br />

steuerliche Vorteile mit sich bringt.<br />

Welche Wahlrechte für ein Unternehmen<br />

sinnvoll sind, entscheidet sich häufig<br />

erst mit Erstellung des Jahresabschlusses.<br />

„Die Ausübung der Wahlrechte sollte in<br />

jedem <strong>Wir</strong>tschaftsjahr neu festgelegt werden“,<br />

empfiehlt DHPG-Berater Klaus Zimmermann.<br />

„Die Entscheidung sollte sich<br />

am Jahresergebnis und den individuellen<br />

Unternehmenszielen orientieren.“ Er rät Unternehmen,<br />

bis zum Jahresende ein GWG-<br />

Konto für jede Wertgrenze zu führen. So<br />

halten sich Unternehmen alle Handlungsoptionen<br />

offen.<br />

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Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit<br />

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