Holzkirchner - Holzkirchen
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informationen 07/2009 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt 13<br />
7. Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Erlkam - § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB<br />
Geltungsbereich: Flst.Nr.3936T und 3968T Gemarkung Hartpenning (Abrundungsbereich),<br />
zum Abgrenzungsbereich siehe Lageplan<br />
Aktueller Lageplan<br />
Lageplan zur Satzung<br />
Anzeigenverfahren: Schr. LRA v. 27.08.1996 32.1 610-4/5(20)Sp<br />
In Kraft getreten: am 09.06.1997<br />
Besondere Regelungen: Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, öffentliche Verkehrsfläche,<br />
Gestaltung, Grünordnung<br />
Heutiger Regelungsbedarf: nein - Die Satzung trifft Festsetzungen nicht nur für den Abrundungsbereich<br />
sondern auch für den Abgrenzungsbereich. Die Festsetzungen haben zudem eine über die<br />
Funktion der Satzung hinausgehende, für einen Bebauungsplan übliche Regelungsdichte. Inhaltlich<br />
wird die Satzung damit nicht mehr von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt. Für den Fortbestand der<br />
Satzung besteht insbesondere im Hinblick auf die erfolgte Bebauung, welche mit der Abrundung bezweckt<br />
war, kein Bedarf. Wenn ein Erfordernis zur Steuerung einer weiteren baulichen Entwicklung in<br />
dem Ortsteil gesehen wird, wäre über die Aufstellung eines Bebauungsplanes nachzudenken.<br />
8. Abgrenzungs- und Abrundungssatzung für ein Gebiet im Ortsteil Marschall - § 34<br />
Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB<br />
Geltungsbereich: Gebiet zwischen der Kapelle und der B 318 Flst.Nr.4376/1 Gemarkung <strong>Holzkirchen</strong><br />
(Abrundungsbereich), zum Abgrenzungsbereich siehe Lageplan<br />
Aktueller Lageplan Lageplan zur Satzung