Holzkirchner - Holzkirchen
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07/2009 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt<br />
Aktueller Lageplan Lageplan zur Satzung<br />
informationen<br />
Genehmigungs-/Anzeigeverfahren: -/-<br />
In Kraft getreten: am 17.12.1999<br />
Besondere Regelungen: Gestaltung, Ortsrandeingrünung<br />
Heutiger Regelungsbedarf: nein – da die Abrundung mit erfolgter Bebauung vollzogen ist und die<br />
Grenzen des Innenbereichs aufgrund der vorhandenen Bebauung eindeutig erkennbar sind. Für die<br />
weitere bauliche Entwicklung stellt § 34 BauGB einen ausreichenden Rahmen dar.<br />
11. Satzung über die Festlegung der Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles<br />
in Großhartpenning (Klarstellungssatzung) - § 34 Abs. 2 BBauG<br />
Geltungsbereich: Gebiet an der Tölzer Straße, an der Moosstraße, am Herzbergweg – Flst.Nr. 186,<br />
188, 188/2, 190T, 194, 196 -196/3, 198T, 968T, 968/1 Gemarkung Hartpenning<br />
Aktueller Lageplan Lageplan zur Satzung<br />
Genehmigung des LRA : Besch. v. 09.09.1983 III/2 610-4/83(6)<br />
In Kraft getreten: am 16.09.1983<br />
Besondere Regelungen: keine<br />
Heutiger Regelungsbedarf: entfällt, da Grenzen des Innenbereichs aufgrund der vorhandenen<br />
Bebauung eindeutig erkennbar.