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Holzkirchner - Holzkirchen

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informationen<br />

bezogenen Bebauungsplan Nr. 113 für den<br />

Lidl-Markt (Industriestraße 31, Flst. 354/7)<br />

zu ändern (Ziel und Zweck der Änderung:<br />

Die Fa. Lidl beabsichtigt, die Verkaufsfläche<br />

ihres Lebensmittelmarktes durch interne<br />

Umbaumaßnahmen um ca. 178 qm auf<br />

dann insgesamt ca. 997 qm Verkaufsfläche<br />

zu erweitern. Dies erfordert hinsichtlich<br />

der Art der baulichen Nutzung eine<br />

Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.<br />

Im Zuge der Bebauungsplanänderung<br />

wird im Norden des Grundstückes – entlang der<br />

Industriestraße – ein 1,50 m breiter Grundstücksstreifen<br />

für den Ausbau des bestehenden<br />

Gehweges zu einem Geh- und Radweg ausgewiesen).<br />

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (2. Änderung)<br />

wird im beschleunigten Verfahren ohne<br />

Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2<br />

Abs. 4 BauGB aufgestellt.<br />

Der von dem Architekturbüro mitschelen &<br />

gerstl, Passau, ausgearbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes i.d.F. vom<br />

24.10.2008 mit Begründung, liegt in der Zeit<br />

vom 16.06.2009 bis 16.07.2009 in den Amtsräumen<br />

des Bauamtes (Rathaus <strong>Holzkirchen</strong>,<br />

Marktplatz 2, 2. Stock) während der allgemeinen<br />

Dienststunden öffentlich aus. Während der<br />

07/2009 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt<br />

Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben<br />

werden. Nicht fristgemäß abgegebene<br />

Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag<br />

nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)<br />

zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig<br />

ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />

werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />

der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />

gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 113<br />

Wichtiger Hinweis zu Bekanntmachungen der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />

Bekanntmachungen im Gemeindeblatt zu Bauleitplanverfahren haben nur ergänzenden<br />

informellen Charakter. Die nach den baurechtlichen Bestimmungen erforderliche ortsübliche<br />

Bekanntmachung einzelner Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren erfolgt durch<br />

Anschlag an den Amtstafeln in <strong>Holzkirchen</strong>, Großhartpenning und Föching. Nur durch<br />

diesen Anschlag an den Amtstafeln werden Fristen in Gang gesetzt. Den Gemeindebürgern<br />

wird deshalb zur Wahrung ihrer Interessen empfohlen, sich regelmäßig an den<br />

Amtstafeln über aktuelle Bauleitplanverfahren zu informieren.<br />

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