Holzkirchner - Holzkirchen
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informationen<br />
bezogenen Bebauungsplan Nr. 113 für den<br />
Lidl-Markt (Industriestraße 31, Flst. 354/7)<br />
zu ändern (Ziel und Zweck der Änderung:<br />
Die Fa. Lidl beabsichtigt, die Verkaufsfläche<br />
ihres Lebensmittelmarktes durch interne<br />
Umbaumaßnahmen um ca. 178 qm auf<br />
dann insgesamt ca. 997 qm Verkaufsfläche<br />
zu erweitern. Dies erfordert hinsichtlich<br />
der Art der baulichen Nutzung eine<br />
Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.<br />
Im Zuge der Bebauungsplanänderung<br />
wird im Norden des Grundstückes – entlang der<br />
Industriestraße – ein 1,50 m breiter Grundstücksstreifen<br />
für den Ausbau des bestehenden<br />
Gehweges zu einem Geh- und Radweg ausgewiesen).<br />
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (2. Änderung)<br />
wird im beschleunigten Verfahren ohne<br />
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2<br />
Abs. 4 BauGB aufgestellt.<br />
Der von dem Architekturbüro mitschelen &<br />
gerstl, Passau, ausgearbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes i.d.F. vom<br />
24.10.2008 mit Begründung, liegt in der Zeit<br />
vom 16.06.2009 bis 16.07.2009 in den Amtsräumen<br />
des Bauamtes (Rathaus <strong>Holzkirchen</strong>,<br />
Marktplatz 2, 2. Stock) während der allgemeinen<br />
Dienststunden öffentlich aus. Während der<br />
07/2009 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt<br />
Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben<br />
werden. Nicht fristgemäß abgegebene<br />
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag<br />
nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)<br />
zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig<br />
ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />
werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />
der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />
gemacht wurden, aber hätten geltend<br />
gemacht werden können.<br />
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 113<br />
Wichtiger Hinweis zu Bekanntmachungen der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />
Bekanntmachungen im Gemeindeblatt zu Bauleitplanverfahren haben nur ergänzenden<br />
informellen Charakter. Die nach den baurechtlichen Bestimmungen erforderliche ortsübliche<br />
Bekanntmachung einzelner Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren erfolgt durch<br />
Anschlag an den Amtstafeln in <strong>Holzkirchen</strong>, Großhartpenning und Föching. Nur durch<br />
diesen Anschlag an den Amtstafeln werden Fristen in Gang gesetzt. Den Gemeindebürgern<br />
wird deshalb zur Wahrung ihrer Interessen empfohlen, sich regelmäßig an den<br />
Amtstafeln über aktuelle Bauleitplanverfahren zu informieren.<br />
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