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Holzkirchner - Holzkirchen

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informationen<br />

Zulässigkeitsrahmen des § 34 BauGB nicht.<br />

Aktueller Lageplan Lageplan zur Satzung<br />

07/2009 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt<br />

17. Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteil für ein Gebiet an der Kleinhartpenninger Straße - § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.<br />

3 BauGB (Einbeziehungssatzung)<br />

Geltungsbereich: Flst.Nr.165T Gemarkung Hartpenning<br />

Aktueller Lageplan Lageplan zur Satzung<br />

Genehmigungsverfahren: Besch. LRA vom 27.05.2002 32.1/ 610-4/5 (20)pl/za<br />

In Kraft getreten: am 12.06.2002<br />

Besondere Regelungen: Maß der baulichen Nutzung, Gestaltung, Ortsrandeingrünung<br />

Heutiger Regelungsbedarf: entfällt, da die mit der Abrundung bezweckte Bebauung vollzogen<br />

ist und die Grenzen des Innenbereichs aufgrund der vorhandenen Bebauung eindeutig<br />

erkennbar sind; ein weiterer Regelungsbedarf besteht im Hinblick auf den hier ausreichenden<br />

Zulässigkeitsrahmen des § 34 BauGB nicht.<br />

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