Holzkirchner - Holzkirchen
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informationen<br />
Zulässigkeitsrahmen des § 34 BauGB nicht.<br />
Aktueller Lageplan Lageplan zur Satzung<br />
07/2009 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt<br />
17. Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteil für ein Gebiet an der Kleinhartpenninger Straße - § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.<br />
3 BauGB (Einbeziehungssatzung)<br />
Geltungsbereich: Flst.Nr.165T Gemarkung Hartpenning<br />
Aktueller Lageplan Lageplan zur Satzung<br />
Genehmigungsverfahren: Besch. LRA vom 27.05.2002 32.1/ 610-4/5 (20)pl/za<br />
In Kraft getreten: am 12.06.2002<br />
Besondere Regelungen: Maß der baulichen Nutzung, Gestaltung, Ortsrandeingrünung<br />
Heutiger Regelungsbedarf: entfällt, da die mit der Abrundung bezweckte Bebauung vollzogen<br />
ist und die Grenzen des Innenbereichs aufgrund der vorhandenen Bebauung eindeutig<br />
erkennbar sind; ein weiterer Regelungsbedarf besteht im Hinblick auf den hier ausreichenden<br />
Zulässigkeitsrahmen des § 34 BauGB nicht.<br />
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